Als pervers und liederlich gelten die Mädchen, die von ihrem Körper leben, nicht aber die Männer,
Das Zitat belegt das Wesen der Doppelmoral in Bezug auf die Sexualität als solche und besonders auf das gesellschaftliche Verständnis der Prostitution. Die weibliche Sexualität wurde zumindest seit dem Mittelalter in Bezug zu der Ehre der Frau gesetzt. Die Sexualität des Mannes schien von diesem moralischen und sozialen Aspekt befreit zu sein. Es stellt sich die Frage, in welchem Verhältnis Prostitution und sexuelle Doppelmoral stehen. Man kann wohl von einer wechselseitig verwobenen Beziehung ausgehen- Doppelmoral wird einerseits durch die Prostitution vorangetrieben, andererseits wird Prostitution durch Doppelmoral gerechtfertigt. Dadurch, dass den Männern seit jener und je ein stärkeres sexuelles Begehren zugeschrieben wird, entsteht die Notwendigkeit in den sexuellen Diensten nach Bedarf, die keiner emotionalen Bindung und im Prinzip keine Verantwortung von den Männern fordern d.h die Prostitution wird praktisch dadurch begründet. Andererseits wird durch eine eindeutige und strikte Unterscheidung zwischen „ehrlichen“ Frauen, oder auch den „heiligen“, und denen, die ihr Körper sexuellen Ansprüchen der Männer gegen einen Entgelt zur Verfügung stellen, also den Huren, unterschieden. Dadurch dass die Prostituierten als „andere Frauen“ begriffen werden, wird die Existenz der Doppelmoral fortgeschrieben.
Der Begriff Doppelmoral ist hier im Grunde genommen auf die Ungleichheit der Geschlechter zurück zu führen, ihre Sexualität frei ausleben zu können. Die weibliche Sexualität stand schon immer unter besonderer Kontrolle. Es handelte sich nicht nur um soziale Steuerung des Verhaltens der Frauen, sondern auch um bestimmte gesetzliche Regelungen, die die Ehre der Frau schützen sollten. Sie werden etwas später erläutert. In der Regel wurde die soziale Kontrolle besonders durch Familie und Angehörige ausgeübt und diente dem Schutz der jungen Mädchen vor sexuellem Missbrauch durch Mann (Männer). Der Mann schien seinem Trieb fast ohnmächtig ausgeliefert zu sein. Damit eine Gewalt an den „guten“ Frauen seitens Männer vermieden werden konnte, wurden die Dienste einer Hure, insbesondere von den unverheirateten Männern, bevorzugt. Die Prostitution stellt in diesem Fall einen Schutz für „heilige“ Frauen dar, der ihnen von Huren dargeboten wird. Die Doppelmoral ist hier besonders ersichtlich- damit mir mein zukünftiger Ehemann keine Gewalt antut, indem er sein Recht auf Geschlechtsverkehr fordert, es aber noch nicht einlösen darf, erlangt er seine „Befreiung“ vom Trieb von einer Prostituierten. Ich bleibe dann eine keusche, „heilige“ Frau, mein Bald- Ehegatte ein anständiger Mann, denn die männliche Ehre nicht in Bezug zur Sexualität gebracht wurde. Die einzige, die besonders in sozialer Hinsicht schlecht da steht, ist die Hure. So funktioniert die doppelte Moral. Man kann also von einem asymmetrischen Verhältnis der
Geschlechter im Bezug auf die Sexualität und ihre Ausgestaltung sprechen. Wenn man sich der zeitlichen Entwicklung sexueller Moral und Prostitution widmet, findet man allerlei Beispiele für eine Diskrepanz bezüglich männlicher und weiblicher Sexualität, unter letzterem auch hinsichtlich der Prostituierten und Nicht- Prostituierten, wobei diese Diskrepanz des öfteren nicht nur soziale, sondern auch rechtliche Konsequenzen hatte.
Im späten Mittelalter wurde die Prostitution institutionalisiert und stand unter der Kontrolle der Städte, in denen sie betrieben wurde. Jedoch wurde die Prostitution meist außerhalb der Siedlung verlegt d.h. Prostitution an sich wurde zwar als „notwendiges Übel“ anerkannt, dennoch gesellschaftlich verworfen. Die Argumentation für den Nutzen der Prostitution (zuerst jedoch ausschließlich für unverheiratete Männer! ) bestand in dem angeblichen Schaden für den Mann, dem Geschlechtstrieb nicht nachgehen zu können sowie in einer Ablehnung der Masturbation (Vgl. Grenz 2007: 114f).
Der Frau wurde solcher Trieb praktisch aberkannt. Man behauptete auch Jahrzehnte später, den Männern ginge es um die Sinnlichkeit, im Prinzip um den Geschlechtsakt an sich. Den Frauen aber ginge es zuallererst um einen Liebesakt, um ihre Seele, die nicht vom Körper loszulösen sei. Daher hatte das Gebot der Keuschheit vor dem Eheeintritt enorme Auswirkung auf soziales Verhalten und soziale Praktiken in den Umgang der Frauen mit den Männern. Dass die Ehre oft mit Keuschheit gleichgesetzt wurde, wird anhand einiger Beispiele aus der Geschichte gezeigt. In Italien des 16. Jahrhunderts wurden einige (nicht nur klösterliche) Frauenhäuser eingerichtet, um die von der Armut bedrohten Frauen von der Prostitution zu bewahren. Eine Abschiebung der Prostituierten in abgesonderte Gebiete stellte eine andere Möglichkeit der Prävention dar. Man praktizierte meistens getrennte Räume für jungfräuliche Mädchen, unter denen auch Töchter der Prostituierten vorzufinden waren, die nicht selten zwangsinterveniert wurden, für erwachsene Frauen und für Prostituierte. Man sieht also, dass den Frauen, denen die weibliche Ehre abgesprochen wurde, eine soziale Ausgrenzung und sogar physische Absonderung drohte. Die Entstehung diverser Fraueneinrichtungen hatte lediglich zum Ziel, die Ehre der Frauen zu bewahren oder wie im Falle (ehemaliger) Prostituierten, sie wieder herzustellen (Vgl. Wunder 1992: 33f).
In Basel des 16. Jahrhunderts wurde die weibliche Ehre in einen direkten Bezug zur Keuschheit gesetzt. Die Sexualität galt somit als Gefährdung der Ehre und förderte die Entstehung bestimmter für ehrbare Frauen gedachten Verhaltensweisen. Der Schutz der verführten ehrbaren Frauen vor Gesetz wirkte über Jahrzehnte bis in das nächste Jahrhundert hinein. Ein junges Mädchen, welches vom Mann unter dem Eheversprechen verführt wurde, konnte die Einlösung dieses Versprechens über Gericht fordern. Aber dieses Mädchen, falls es gewinnen und verheiratet werden wollte, sollte eine ehrbare Frau mit gutem Ruf sein. Ansonsten könnte ihr das Recht zum Heiraten auch im Falle
eines Eheversprechens durch den Mann abgesprochen werden. Dieses Recht wurde aber auch manchmal von Frauen missbraucht. Man kann hier auch fast davon sprechen, dass sie die doppelte Moral, die ihnen das passive und Männern das aktive Sexualleben zuteilte, missbraucht haben. Einen Mann, der angeblich einen stärkeren Geschlechtstrieb hat, zu verführen, ihm ein Eheversprechen abzunehmen und dann zur Heirat zu zwingen- manchmal konnten also auch die Frauen von der doppelten Moral profitieren.
Frauen, die von der Heirat mit ihren zukünftigen Ehemännern intim waren, müssten bei der Hochzeit auf einigen allein den Jungfrauen zugeschriebenen Accessoires wie z.B. Perlen oder Kranz verzichten (Vgl. Wunder 1992: 178). Somit wurde ihnen die Reinheit einer Jungfrau abgesprochen. Sie wurden außerdem von anderen ehrlichen Jungfrauen ferngehalten d.h die Sexualität wurde zur Sünde und die Frauen, deren Ehre durch vorehelicher Ausübung dieser bedroht wurde, sollten sozial zu erkennen sein und von den unerfahrenen Mädchen abgesondert werden. Die voreheliche Sexualität wurde aber im Nachhinein durch Heirat legitimiert.
Die Ehre einer verheirateten Frau stand zudem in einem Bezug zu der Ehre ihres Ehemannes. Ein Ehebruch galt als Grund für Scheidung von der Ehegattin, wobei von den Frauen eher erwartet wurde, den untreuen Ehemännern zu verzeihen d.h die Sexualität der Frau erfuhr einer viel strikten Kontrolle. Dadurch wurden die Möglichkeiten der aktiven Sexualität bei Frauen erheblich beschränkt. Die Ehre junger Männer wurde im Gegenteil nicht in Zusammenhang mit der Sexualität gebracht. Ein Mann genoss einfach einen größeren Freiraum für Sexualität (Vgl. Wunder 1992: 175).
Im 18. Jahrhundert erfolgte eine Veränderung des Ehe- und Familienverständnisses. Die Ehe wurde in erster Linie als eine Liebesbeziehung ausgelegt und anlehnend an die Theorie der Geschlechterpolarität als eine harmonische Verbindung zweier sich ergänzende Gegensätze konzipiert. Bei dieser Bindung wurde der Frau überwiegend eine Mutterrolle zuerkannt, während der Mann in der Öffentlichkeit fungierte. Dadurch, dass die Frau wesentlich auf Haus und Kinder beschränkt wurde d.h. im Prinzip auf die Fortpflanzungsfunktion, wurde ihr jegliches aktives Ausleben der Sexualität verwehrt.
Im 19. Jahrhundert fand ein Umdenken statt. Von den Frauen und für die Frauen wurden größere Freiheiten und Rechte gefordert. Die Sittlichkeitsbewegung der Frauen wurde z.B gegen sittenpolizeiliche Kontrolle der Prostituierten gerichtet. Dadurch, dass nur Prostituierte kontrolliert und bestraft wurden, ergab sich eine Verfestigung der doppelten Moral. Die ungleichen Rechte für Geschlechter wurden institutionalisiert. Frauen, die ihren Lebensunterhalt mit Prostitution verdienten, wurden sozial ausgegrenzt. Die Männer, die ihre Dienste in Anspruch nahmen, wurde weder in ihrer Ehre noch in ihrem sozialen Status gefährdet, wie das bereits oben und in dem Zitat am Anfang erwähnt wurde. Die Männer entzogen sich somit moralischer Verantwortung in Bezug
Arbeit zitieren:
Natalja Kvast, 2011, Über die weibliche Ehre, sexuelle Doppelmoral und ihren Bezug zur Prostitution, München, GRIN Verlag GmbH
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