Gliederung
Literaturverzeichnis IV
Abk ürzungsverzeichnis VII
A. Einleitung 1
I. Geistiges Eigentum 2
1. Definition
2. Begriffseinschränkung
a. Patent 3
b. Patenttheorien
II. Normung 4
1. Einleitende Begriffsbestimmung
a. Formelle Normen
b. De facto Normen 5
aa. Durchsetzung am Markt
bb. Normungskonsortien
c. Begriffseinschränkung
2. Definition Normung
3. Rechtlicher Status von formellen Normen 6
B. Konflikte zwischen Patenten und formellen technischen Normen
I. Einleitung
1. Ausschließlichkeitsrecht des Patentinhabers
2. Essentielle Patente 7
II. Verhaltensweisen der Patentinhaber
1. Beteiligung an Normierungsprozess als Wettbewerbsstrategie
a. Beeinflussung des Normierungsprozesses 8
b. Unternehmerische Wettbewerbsstrategie
c. Zusammenfassung
2. Blockade 9
a. Verweigerung der Lizensierung, GSM Fall
aa. CEPT Konflikt 10
bb. ETSI Konflikt
cc. Zusammenfassung 11
b. Unterlassene Offenbarung, JEDEC Fall
aa. Vorgehen von Rambus
bb. U-Boot Patente
c. Analyse 12
aa. Monopolisierung
bb. Hold - Up
II
aa. Findung einer alternativen Technologie bb. Weiterleitung der Weigerung an Europäische
aa. Fallvorstellung
Abkürzungsverzeichnis
BGH Bundesgerichtshof BSI British Standard Institute CEN Comité Europeén de Normalisation CENELEC Comité Europeén de Normalisation Electrotechnique CEPT Conférence Européenee des Postes et des Télécommunications DIN Deutsches Institut für Normung e.V. ETSI European Telecommunications Standards Institute EuGH Europäischer Gerichtshof GSM Global System for Mobile Communications (früher: Groupe Spéciale Mobile) GWB Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen ISO International Organisation for Standardisation IEC International Electrotechnical Commission ITU International Telecommunications Union JEDEC Joint Electronic Device Engineering Council MarkenG Markengesetz mwN mit weiteren Nachweisen PatG Patentgesetz SDRAM Synchronous Dynamic Random Access Memory VDE Verband Deutscher Elektrotechniker
VIII
Schriftlicher Teil
A. Einleitung
Die komplexe Beziehung zwischen individuellen und kooperativen Innovationstätigkeiten stellt eine bedeutende Herausforderung für die politischen Ziele der heutigen Technologiegesellschaft dar. Private Forschung und Entwicklung kollidieren mit kollektiven
Standardisierungstätigkeiten. Ist eine genormte Technologie durch geistiges Eigentum geschützt, steht diese alleinige Ausbeutung des
immaterialgüterrechtlichen Monopolrechts im Konflikt mit dem kollektiven Bestreben nach normgemäßer Produktion. In den vergangenen Jahren gab es
einen Anstieg 1 an prominenten Rechtsstreitigkeiten über Normen mit geistigem Eigentum als Inhalt, wie zum Beispiel die GSM
Mobilfunktelefonie 2 - und die JEDEC Speicherkarten 3 Norm. Im Folgenden werden zunächst die Begriffe des geistigen Eigentums und der Normung definiert und auf den, für diese Untersuchung besonders relevanten, Schutzbereich eingeengt. Aus diesen Begriffserklärungen wird das Spannungsfeld zwischen den beiden Bereichen deutlich. Normen sind Lösungen für Probleme, deren Nutzung jedermann offensteht und für Kompatibilitätssicherung offenstehen muss. So weit jeder ein normgemäßes Produkt herstellen kann, wird ein genormter Markt schwerlich monopolisierbar sein. Geistiges Eigentum schließt aber die Allgemeinheit von der Nutzung einer bestimmten Lösung aus. Wenn also eine, durch geistiges Eigentum geschützte, Lösung zur Norm erhoben wird, kann der Schutzrechtinhaber andere von der normgemäßen Produktion ausschließen und somit Substitute vom Markt fernhalten. Deshalb werden Normen möglichst um Patente herum entwickelt und bedienen sich ungeschützter technischer Lösungen. 4 Jedoch aufgrund der immer kostenintensiveren hochtechnologischen Entwicklung bleibt der Normung immer häufiger nichts anderes übrig, als auf durch geistiges Eigentum geschützte
Technologie Bezug zu nehmen 5 . Die daraus resultierenden Normen sind nicht ohne Lizensierung dieser essentiellen Rechte Nutzbar. Diese Arbeit wird die verschiedenen Verhaltensweisen der Schutzrechtsinhaber bezüglich der Normung anhand von bekannten
1 Lawrance/Treacy, S. 1.
2 Wird unter Punkt B.II.2.a. mwN besprochen.
3 Wird unter Punkt B.II.2.b. mwN besprochen.
4 Mitteilung der EG Kommission über Immaterialgüterrechte und Normierung vom 27.10.192, KOM (1992), 445 (Abschnitt 6.2).
5 Bekkers/Liotard, S. 115, 116.
Arbeit zitieren:
Felix Scheder-Bieschin, 2007, Geistiges Eigentum und Normung, München, GRIN Verlag GmbH
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