1. Einleitung
Bei dem Wort „Zwangsheirat“ ist das erste Bild, was man vor Augen hat, immer eine junge Frau, die gegen ihren Willen zur Heirat gezwungen wird. Aber was ist mit den Männern? Sind sie es, die die junge Frau zur Hochzeit drängen? Der ausgeübte Druck kommt meistens von der Seite des Vaters oder der Eltern. Und eben diesen Druck erfahren auch junge Männer, die ebenso zur Eheschließung gedrängt werden.
In der folgenden Ausarbeitung möchte ich den ersten Teil mit einem kurzen Exkurs in die interkulturellen Kompetenzen starten. Hier werde ich kurz erläutern welche Elemente die Interkulturelle Kompetenz im Allgemeinen und in der Sozialen Arbeit im Speziellen ausmachen.
Im zweiten Teil der Ausarbeitung widme ich mich dem Thema der Zwangsverheiratung. Das Augenmerk liegt hier auf den Motiven einer Zwangsheirat, im Besonderen bei jungen Männern.
In meinem Resümee versuche ich die Aspekte der Interkulturellen Kompetenz mit den Fakten zur Zwangsheirat zur verknüpfen und so mögliche Arbeitsweisen für die Soziale Arbeit, im Hinblick auf Immigrantenarbeit, aufzuzeigen.
2. Interkulturelle Kompetenz
Interkulturelle Kompetenz bezeichnet im Groben die Fähigkeit mit Menschen aus anderen Kulturkreisen (andere Länder, andere Religionen, Menschen mit Migrationshinter-grund) zu interagieren. Als soziale Kompetenz wird sie besonders im (Sozial-) Pädagogischen Kontext diskutiert und entwickelt. In der deutschen Fachliteratur wird immer wieder auf ein Bündel von Fähigkeiten hingewiesen, die erst im Gesamten zu interkultureller Kompetenz führen. Uneinigkeit herrscht jedoch über die konkrete Auswahl der einzelnen Kompetenzen. (vgl. Fischer/Springer/Zacharaki 2006, S. 33) Die Grundlage für ein interkulturelles Verständnis bildet das eigene Kulturverständnis und Kulturbewusstsein. (vgl. Auernheimer 2010, S 103)
Auf dieses Kulturverständnis bauen weitere Kompetenzen auf, die man in unterschiedliche Bereiche unterteilen kann. Fischer (2006) unterscheidet hierbei die Ich-, Wir- und Sachebene. Leenen, Groß und Grosch (2010) nennen die Bereiche hingegen „interkultu- 2
relle relevante allgemeine Persönlichkeitseigenschaften“, „interkulturelle relevante soziale Kompetenzen“ und „kulturspezifische und kulturallgemeine Kompetenzen“. Zu den „allgemeinen Persönlichkeitseigenschaften“ gehört eine grundsätzliche Offenheit der Person, die nicht-wertend mit ungewohnten und andersartigen Situationen und Menschen umgehen kann und jedes Individuum erst einmal so annimmt, wie es ist, ebenso wie eine gewisse psychische Belastbarkeit und die Fähigkeit der Stressbewältigung. (vgl. Auernheimer 2010, S. 111)
Außerdem betont Fischer (2006, S. 33, S. 40 f) die Fähigkeit der Eigenreflexion, die gerade das eigene Kulturverhalten, wie auch den Standpunkt zu verschiedenen anderen Kulturen bewusst machen soll.
Diese Selbstreflexion zählen Leenen, Groß und Grosch (2010, S. 112) zu den „interkulturellen relevanten sozialen Kompetenzen“. Sie fügen diesem Bereich noch weitere Kompetenzen zu, wie z.B. seine eigene Wirkung auf andere abschätzen zu können oder die eigenen Grenzen zu kennen.
Weiterhin wird immer wieder die Fähigkeit zur Empathie betont (vgl. Auerheimer 2010, S. 111 f / Fischer/Springer/Zacharaki 2006, S. 42 ff), sich also in die Gefühlslagen der Interaktionspartner hineinversetzen und diese erfassen zu können. Die „Sach-Ebene“ von Fischer und die „kulturspezifischen und kulturallgemeinen Kompetenzen“ von Leenen, Groß und Grosch sind fast identisch. Hierzu zählen vor allem eine „Vertrautheit mit kulturspezifischen Bedeutungsmustern, bestimmten Emblemen, Ritualen oder Tabus anderer Kulturen, oder Teilhabe an historischen Erinnerungen anderer Kommunikationsgemeinschaften.“ (Auernheimer 2010, S. 112) Lediglich die Sprachkompetenz wird von Fischer in der „Wir-Ebene“ angeordnet. Auch wenn die unterschiedlichen Kompetenzen in Bereiche oder Ebenen eingeteilt werden, „wirken sie stets eng zusammen und können sich … wechselseitig ergänzen und kompensieren“ (Auernheimer 2010, S.111).
Die meisten der oben aufgeführten Kompetenzen sind offensichtlich keine rein beruflichen Fachkompetenzen, sondern vielmehr eine Mischung aus persönlichen und fachlichen Fähigkeiten. Demnach sind einige auch nur bedingt durch Lernprozesse zu beeinflussen und vielmehr an eine Person gebunden. (vgl. Auernheimer 2010, S. 110) „In diesem Sinne ist der Erwerb interkultureller Kompetenz eine lebenslange Aufgabe, die nicht mit einem Fortbildungskurs abgeschlossen ist“ (Fischer/Springer/Zacharaki 2006, S. 34).
Wie wichtig und in welcher Weise man bestimmte einzelne Kompetenzen im Bezug auf Migrationsarbeit anwenden kann, hängt unter anderem auch vom spezifischen Arbeits- 3
feld ab. Ein Sprachförderkurs für Aussiedler erfordert andere Kompetenzen, als die Arbeit mit drogenabhängigen ausländischen Jugendlichen auf der Straße. (vgl Auernheimer 2010, S.113)
3. Zwangsheirat
Nicht jeder Mensch, der einen anderen Menschen heiratet tut dies freiwillig, aber nicht jeder Mensch, der einen anderen Menschen heiratet, der für ihn ausgesucht wurde, wird zur Heirat gezwungen. Was ist also der Unterschied zwischen einer Zwangsheirat und einer arrangierten Ehe?
3.1. Zwangsheirat oder arrangierte Ehe
Von einer Zwangsheirat kann dann gesprochen werden, „wenn mindestens einer der Eheleute durch die Ausübung von Gewalt oder durch Drohungen zum Eingehen einer formellen oder informellen (also durch eine religiöse oder soziale Zeremonie geschlossenen) Ehe gezwungen wird.“ (TERRE DES FEMMES e.V.) Mögliche Proteste wurden ignoriert oder die Angst vor möglichen Folgen ist zu groß für eine Widersetzung. Die arrangierte Ehe hingegen wird zwar von Verwandten oder Bekannten initiiert, jedoch im vollen Einverständnis der Eheleute geschlossen. In welchen Fällen von arrangierter Ehe nun jedoch eine klare Abgrenzung zur Zwangsheirat zu finden ist, ist schwer zu sagen. Für die Beteiligten besteht zwar die Möglichkeit den zukünftigen Partner abzulehnen, aber auch hier kann emotionaler (möglicherweise auch unbewusster) Druck ausgeübt werden, der die Entscheidungen beeinträchtigt.
3.2. Motive und Motivationen für die Zwangsheirat
Zu einer Zwangsehe können ganz unterschiedliche Motive (von Seiten der Eltern) und Motivationen (von Seiten des „Ehepaares“) führen.
Im Vordergrund steht meistens die Tradition. Besonders bei traditionell muslimisch erzogenen Familien findet man ähnliche Gründe für die Eheschließung. Die jungen 4
Arbeit zitieren:
Bachelor of Arts: Soziale Arbeit Katharina Vondracek, 2010, Zwangsheirat von jungen Männern und die Bedeutung von Interkultureller Kompetenz für professionelles Handeln in der Sozialen Arbeit, München, GRIN Verlag GmbH
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