Inhaltsverzeichnis II
Inhaltsverzeichnis
Abk ürzungsverzeichnis III
1 Einleitung 1
2 Einführung in den Datenschutz 2
2.1 Wichtige Begrifflichkeiten 2
2.2 Aufgabe des Datenschutzes 4
2.3 Rechte des Betroffenen 5
2.4 Rechte der vertraulichen Stelle 6
2.5 Grundprinzipien des Datenschutzes 7
2.6 Kundendatenschutz 8
2.7 Regularien des Datenschutzes 9
3 Fazit 10
Literaturverzeichnis 11
Kapitel 1: Einleitung 1
1 Einleitung
„Mit der ständigen zunehmenden Leistungsfähigkeit der in Wirtschaft und Verwaltung eingesetzten Informations- und Telekommunikationstechnik wächst die Menge der automatisiert gespeicherten personenbezogenen Daten unaufhaltsam“ (Schulz, Waldenspuhl, & Hermerschmidt, 2002). Diesen Datenbestand möchten Unternehmen und Firmen effektiver nutzen. Um die Privatsphäre des Einzelnen durch die Nutzung nicht zu verletzen, stellt das Bundesdatenschutzgesetz Richtlinien für den Umgang mit personenbezogenen Daten auf. Mittels eines Data Warehouse können Daten aus den Datenbeständen in verschiedenen Betrachtungswinkeln dargestellt werden. Weiter können auch Zusammenhänge aus der Gesamtheit ermittelt werden, die nicht auf den ersten Blick ersichtlich sind. Dies geschieht mittels Data Mining-Verfahren 1 . Das BDSG selbst kennt keine Unterscheidung zwischen Data Mining und Data Warehouse oder anderen Verfahren bzw. Methoden. Es regelt nur die Erhebung und Verwendung bzw. Übermittlung von personenbezogenen Daten und stellt datenschutzrechtliche Grundregeln auf.
Um Data Mining im Einklang mit dem BDSG zu bringen, versuchen Unternehmen und öffentliche Stellen mittels spezieller Methoden und Verfahren dies zu betreiben. Damit dies möglich wird, werden die Daten pseudonymisiert bzw. anonymisiert. Für eine klare Rechtsprechung wurden die beiden Begriffe im Gesetz definiert. Paragraph 3 im Absatz 6 definiert die Anonymisierung wie folgt: „Anonymisieren ist das Verändern personenbezogener Daten derart, dass die Einzelangaben über persönliche oder sachliche Verhältnisse nicht mehr […] einer bestimmbaren natürlichen Person zugeordnet werden können“ (Bundesministerium der Justiz, 2009, S. 4f). In Absatz 6a des gleichen Paragraphen wird die Pseudonymisierung folgendermaßen definiert: „Pseudonymisieren ist das Ersetzen des Namen und anderer Identifikationsmerkmale durch ein Kennzeichen zu dem Zweck, die Bestimmung des Betroffenen auszuschließen oder wesentlich zu erschweren“ (Bundesministerium der Justiz, 2009, S. 5). Da die Regelungen des BDSG nicht für alle Belange ausreichend sind, gibt es zahlreiche datenschutzrechtliche Spezialregelungen in anderen Gesetzen. Aufgrund dessen ist das BDSG nachranging, d.h. andere Gesetze hebeln das BDSG in bestimmten Fällen aus.
1 Data Mining ist das Entdecken neuer Zusammenhänge, Muster und Trends in großen Datenmengen
durch verschiedene statistische und mathematische Verfahren.
Kapitel 2: Einführung in den Datenschutz 2
2 Einführung in den Datenschutz
Allgemeines Ziel dieses Kapitels ist es, eine Einführung und einen Überblick in den Deutschen Datenschutz anhand des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) zu vermitteln. Im weiteren Verlauf dieses Kapitels, werden relevante Auszüge aus dem Gesetz betrachtet und näher erläutert.
Die Regelungen des Bundesdatenschutzgesetzes gelten für öffentliche sowie nicht-öffentliche Stellen, d.h. sie finden Anwendung bei Behörden und Privatunternehmen. Resultierend daraus wurde das BDSG in verschiedene Abschnitte eingeteilt. Das BDSG unterscheidet im Bereich der Datenverarbeitung zwischen öffentlichen Stellen und nicht-öffentlichen Stellen sowie öffentlich-rechtlicher Wettbewerbsunternehmen. Ersichtlich wird dies im Inhaltsverzeichnis, da hier die Paragraphen 12 bis 26 (Abschnitt zwei) speziell die Datenverarbeitung der öffentlichen Stellen regeln, die Paragraphen 27 bis 38a (Abschnitt drei) regeln analog dazu die nicht-öffentlichen Stellen. Alle anderen Abschnitte Allgemeine und gemeinsame Bestimmungen, Sondervorschriften, Schlussvorschriften und Übergangsvorschriften gelten für beide Bereiche gleich.
Zu Beginn dieser Ausarbeitung werden wichtige Begrifflichkeiten (2.1) aus dem BDSG aufgeführt, die im weiteren Verlauf dieser Arbeit noch relevant sind. Nachfolgend werden die Aufgaben des Datenschutzes (2.2) aufgeführt, die Rechte des Betroffenen (2.3) sowie die Rechte der vertraulichen Stellen (2.4) im Rahmen des BDSG erläutert. Weiterführend werden wesentliche Grundprinzipien des Datenschutzes beschrieben, die aus dem BDSG abgeleitet wurden.
In Kapitel 2.6 (Kundendatenschutz) wird aufgezeigt, wie bedeutend hier beispielhaft das BDSG bei der Nutzung und Speicherung der Daten ist. Zur Abrundung der Einführung in den Datenschutz werden weitere Regularien des Datenschutzes (2.7) aufgeführt und beschrieben. Das BDSG findet nicht in allen Bereichen Anwendung, z.B. wenn andere Gesetze dem entgegenstehen.
2.1 Wichtige Begrifflichkeiten
Um das Bundesdatenschutzgesetz richtig interpretieren zu können, ist es notwendig wichtige Begrifflichkeiten zu kennen. Dies ist notwendig, da in vielen Paragraphen des BDSG Begriffe verwendet werden, die ohne eine vorherige Definition bzw. Erläuterung zu einem Missver- ständnis des Paragraphen führen können.
Arbeit zitieren:
Florian Klink, 2011, Einführung in den Datenschutz im Rahmen von Data Mining, München, GRIN Verlag GmbH
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