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Gliederung
Inhaltsverzeichnis I
A) Hintergründe 1
B) Der zivilrechtliche Unterlassungsanspruch 1
I) Rechtsnatur 1
II) Anspruchsgrundlage 2
)C Voraussetzungen des Anspruchs 2
I) Aktivlegitimation 2
II) Passivlegitimation 3
III) Rechtsgutverletzung 4
IV Wiederholungsgefahr 4
1) Allgemeines 4
2) Unterlassungserklärung 5
3) Vertragsstrafe 5
D) Rechtspraxis: Abmahnung 6
I) Begriff 6
II) Funktionsweise 7
III) Rechtsverhältnis 7
IV) Inhalt der Abmahnung 7
E) Schlussbemerkung 8
Literaturverzeichnis II
3
A. Hintergründe
Hintergrund zur Thematik des Urheberrechtlichen Unterlassungsanspruches ist im Wesentlichen das sogenannte Filesharing. Dieses beschreibt eine Datenfreigabe oder auch einen gemeinsamen Datenzugriff (Download bzw. Upload), über P2P-Netzwerke, mittels spezieller Computerprogramme. 1
Beim Filesharing kann also jeder Teilnehmer Dateien auf seinem Rechner freigeben und anderen zum Kopieren zur Verfügung stellen. Unter anderem können dort oftmals Filme, Musik, Computerprogramme oder auch Dokumente auffindbar sein.
Problematisch wird oben beschriebene Praxis jedoch beim Anbieten von urheberrechtlich geschützten Werken (§ 2 UrhG), ohne Erlaubnis des Urhebers (Urheberrechtsverletzung). In Bezug auf kommerzielle Schäden der betroffenen Industriezweige kam es in den vergangenen Jahren vermehrt zu „Abmahnwellen 2 “.
Der rechtliche Hintergrund ergibt sich insoweit zum Unterlassungsanspruch des Urheberrechts aus § 97 UrhG, welcher als lex specialis 3 zum Unterlassungsanspruch aus § 1004 BGB fungiert.
B. Der Zivilrechtliche Unterlassungsanspruch
I. Rechtsnatur
Hinsichtlich der Rechtsnatur des Unterlassungsanspruches bestehen
unterschiedliche Auffassungen dahingehend, ob es sich um einen materiellrechtlichen Anspruch im Sinne des § 194 I BGB handelt oder ob damit lediglich ein prozessualer Rechtsbehelf gemeint ist.
Da sich die gängige Konstruktion der Unterlassungsansprüche in Analogie zu einzelnen gesetzlichen Unterlassungsansprüchen (Bsp: § 1004 I BGB) schwerlich
1 Unter einer P2P Peer-to-Peer-Connection versteht man eine Rechner-Rechner-Verbindung zu
Kommunikationszwecken (Datenübertragung)
2 Siehe hierzu Teil D: Rechtspraxis: Abmahnung
3 Eine lex specialis ist ein spezielles Gesetz, das dem allgemeinen Gesetz (lex generalis) vorgeht
4
außer Acht lassen lässt, wird nachfolgend mit der herrschenden Meinung übereinstimmend, von der Materialität des Unterlassungsanspruches ausgegangen. 4
II. Anspruchsgrundlage
Der Unterlassungsanspruch welcher sich zunächst lediglich auf absolut geschützte Rechte bezog, umfasst mittlerweile alle Schutzgüter des Deliktsrechts (hier folglich insbesondere die Immaterialgüterrechte). Die Herleitung eines solchen allgemeinen Unterlassungsanspruchs durch analoge Anwendung der §§ 12, 823, 862, 1004 BGB ist die Grundlage eines umfassenden Präventivrechtsschutzes. Fachgesetzlich geregelt ist dieser Anspruch im § 97 I UrhG
Hierbei handelt es sich um eine sogenannte erfolgsorientierte Haftungsnorm die lediglich einen bestimmten rechtlich unerwünschten Erfolg beschreibt (Urheberrechtsverletzung), hinsichtlich dessen Zustandekommens jedoch keinerlei Aussage trifft. 5
In diesem Zusammenhang ist auch zu erwähnen, dass der urheberrechtliche Anspruch auf Unterlassen verschuldensunabhängig ist. 6
C. Vorraussetzungen des Anspruchs
I. Aktivlegitimation
Zur Geltendmachung eines Unterlassungsanspruches bedarf es zunächst der Aktivlegitimation 7 desjenigen der Rechte vor Gericht geltend machen will. Aktivlegitimiert ist derjenige der Inhaber des geltend gemachten Rechts ist und somit regelmäßig derjenige, der in seinen Rechten unmittelbar verletzt ist. Problematischer hingegen ist die Erweiterung der Aktivlegitimation durch speziellere Vorschriften auf
4 Hartmann, Unterlassungsanspruch, Seite 28f.
5 Hartmann, Unterlassungsanspruch, S. 29 ff.
6 hierzu mehr unter Punkt C.II. Passivlegitimation
7 Die Aktivlegitimation (auch Sachbefugnis) bezeichnet die Befugnis des Klägers, den eingeklagten
Anspruch gerichtlich geltend zu machen.
Arbeit zitieren:
Mathias Welsch, 2010, Der urheberrechtliche Unterlassungsanspruch , München, GRIN Verlag GmbH
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