Inhaltsverzeichnis
Literaturverzeichnis. III
Abk ürzungsverzeichnis. VI
Einleitung. 1
I. Die Hauptversammlung. 3
1. Zuständigkeit. 3
2. Teilnehmerkreis. 4
3. Einberufung der Hauptversammlung. 5
4. Ablauf der Hauptversammlung. 6
5. Beschluss und Stimmrecht 6
6. Das Auskunftsrecht des Aktionärs in der Hauptversammlung. 7
II. Der Deutsche Corporate Governance Kodex und die Entsprechenserklärung gem. § 161 AktG
7
1. Rechtlicher Charakter des DCGK. 8
2. Die Entsprechenserklärung im Sinne des § 161 AktG. 9
3. Bindungswirkung der Entsprechenserklärung. 10
4. Aktualisierungspflicht der Entsprechenserklärung. 13
5. Ausschluss der Aktualisierung aufgrund § 30g WpHG. 15
III. Anfechtbarkeit von Hauptversammlungsbeschlüssen. 15
1. Verletzung des Gesetzes oder der Satzung. 16
2. Anfechtbarkeit von Entlastungsbeschlüssen auf Grund § 161 AktG. 18
a. Unterlassene Entsprechenserklärung iSv § 161 AktG. 18
aa. Inhaltlicher Fehler des Entlastungsbeschlusses. 18
bb. Formfehler des Entlastungsbeschlusses. 20
b. Fehlerhafte Entsprechenserklärung iSv § 161 AktG. 21
c. Fehlende unterjährige Aktualisierung. 22
d. Fehlende Begründung iSd. BilMoG. 22
e. Fehlender dauerhafter Zugang iSd § 161 II AktG. 23
f. Kodexänderung. 23
3. Anfechtbarkeit von Aufsichtsratswahlen. 24
a. Bekanntmachungsfehler. 25
b. Inhaltsfehler. 25
c. Informationsmangel. 26
4. Anfechtung der Wahl des Abschlussprüfers. 26
IV. Missbrauch. 27
V. Fazit 29
II
Literaturverzeichnis
Christian Schlitt Die Strafrechtliche Relevanz des Corporate Governance Kodex In Zeitschrift: Der Betrieb, Heft 6 2007, S. 326- 330.
Sebastian Goslar, Anfechtbarkeit von Hauptversammlungsbeschlüssen aufgrund fehlerhafter Klaus von der Linden Entsprechenserklärung zum Deutschen Corprate Governance Kodex In Zeitschrift: Der Betrieb, Heft 32 2009, S. 1691- 1696
Dietmar Kubis Die Entlastung nach rechtswidrigem Organhandeln in der Aktiengesellschft
In der Zeitschrift Neue Zeitschrift für Gesellschaftsrecht Heft 2005, S. 791- 796
Theusinger, Liese Rechtliche Risiken der Corporate Governance Erklärung In Zeitschrift: Der Betrieb, Heft 26 2008, S. 1419- 1423
Wulf Goette Zu den Rechtsfolgen unrichtiger Entsprechenserklärungen Festschrift für Uwe Hüffer zum 70. Geburtstag 2010, S. 225
Goslar, von der Linden § 161 AktG und die Anfechtbarkeit von Entlastungsbeschlüssen. In Zeitschrift: Neue Zeitschrift für Gesellschaftsrecht Heft 2009, S. 1337
Markus Rieder Anfechtbarkeit von Aufsichtsratswahlen bei unrichtiger Entsprechenserklärung
In Zeitschrift: Neue Zeitschrift für Gesellschaftsrecht Heft 2010, S. 737
Kübler, Assmann Gesellschaftsrecht Lehrbuch 6. Auflage Tübingen 2005
Christine Windbichler Gesellschaftsrecht
Lehrbuch 22. Auflage München 2009
Barbara Grunewald Gesellschaftsrecht Lehrbuch 7. Auflage Köln 2008
III
Jan Wilhelm Kapitalgesellschaftsrecht Lehrbuch 3. Auflage Berlin 2008
Spindler in Kommentar zum Aktiengesetz Schmidt, Lutter 2. Auflage Köln 2010
Semler in Münchener Kommentar Aktiengesetz §§ 148-151, 161-178 AktG
Hoffmann in Kommentar zum Aktiengesetz Spindler, Stilz §§ 1 - 178 München 2007
Markus Rieder Hauptversammlungsprotokoll, Entsprechenserklärung und vieles andere mehr
Grundsätzliches zur HV Praxis im BGH-Fall Kirch Deutsche Bank In Zeitschrift: Gesellschafts- und Wirtschaftsrecht GWR 2009, 25
Sester in Kommentar zum Aktiengesetz Spindler, Stilz §§ 150-410 AktG 2. Auflage
Peter Ulmer Der Deutsche Corporate Governance Kodex ein neues Regulierungsinstrument für börsennotierte Aktiengesellschaft In Zeitschrift: Zeitschrift für das gesamte Handelsrecht und Wirtschaftsrecht ZHR (166) 2002, S. 150-181
Ingo Saenger Gesellschaftsrecht Lehrbuch 1. Auflage München 2010
Alexander Kiefner Fehlerhafte Entspechenserklärung und Anfechtbarkeit von Hauptversammlungsbeschlüssen
in Zeitschrift: Neue Zeitschrift für Gesellschaftsrecht 2011 S. 201
Gabriell Litzenberger Zur Anfechtbarkeit von Entlastungbeschlüssen in Zeitschrift: Neue Zeitschrift für Gesellschaftsrecht 2010, S. 854
Roderich C. Thümmel Die Abweichung von der Entsprechenserklärung nach § 161 AktG in Zeitschrift: Corporate Compliance Zeitschrift 4/ 2008 S. 141.
Anton Ederle Die jährliche Entsprechenserklärung und die Mär von der Selbstbindung in Zeitschrift: Neue Zeitschrift für Gesellschaftsrecht 2010, S. 655
IV
Hans-Christoph Pflicht zur umgehenden Abgabe einer Entsprechenserklärung mit Ihrig Inkrafttreten des BilMoG
in Zeitschrift: Zeitschrift für Wirtschafstsrecht 18/2009
Marcus Lutter Die Erklärung zum Corporate Governance Kodex gemäß § 161 AktG in Zeitschrift: Zeitschrift für das gesamte Handelsrecht und Wirtschaftsrecht ZHR 166 2002
Jennifer Oxe DCGK, Entsprechenserklärung, Anfechtbarkeit eines Entlastungsbeschlusses OLG München EwiR § 161 AktG 3/08, 547
Wolfgang Hölters Aktiengesetzkommentar München 2011
Bürger, Becker Heidelberger Kommentar zum Aktiengesetz Heidelberg 2008
Hüffer in Münchener Kommentar zu Aktiengesetz §§ 179-277 3. Auflage 2011
Gerd Krieger Interne Voraussetzungen für die Abgabe der Entsprechenserklärung nach § 161 AktG
in Festschrift für Peter Ulmer 2003, 365-380
Dieter Leuring Keine Anfechtung wegen Mängeln der Entsprechenserklärung Nachlese zu den BGH-Urteilen Kirch/Deutsche Bank in Zeitschrift: Deutsches Steuerrecht 2010, S. 2255.
Bachmann, Becker Deutscher Corporate Governance Kodex, Entsprechenserklärung, Entlastung
in Entscheidungssammlung zum Wirtschafts- und Bankrecht WuB II A. § 161 AktG 2.08
Sebastian Mock Entsprechenserklärung zum DCGK in Krise und Insolvenz in Zeitschrift: Zeitschrift für Wirtschaftsrecht 1/2010 S. 15
Uwe Hüffer Kommentar zum Aktiegesetz 9. Auflage München 2009
V
Abkürzungsverzeichnis
AG Aktiengesellschaft AktG Aktiengesetz ARUG Gesetz zur Umsetzung der Aktionärsrechtlinie BGB Bürgerliches Gesetzbuch BGH Bundesgerichtshof BGHZ Sammlung der Entscheidungen des BGH in Zivilsachen CG Corporate Governance DB Zeitschrift „Der Betrieb“ DCGK Deutscher Corporate Governance Kodex EGBGB Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuch f. folgende ff. fortfolgende gem. gemäß HGB Handelsgesetzbuch h.M. herrschende Meinung h.L. herrschende Lehre HV Hauptversammlung iSd im Sinne des iSv im Sinne von MüKo Münchener Kommentar NJW Zeitschrift „Neue Juristische Wochenschrift“ Nr. Nummer NZG Zeitschrift „Neue Zeitschrift für Gesellschaftsrecht“ ReGE Regierungsentwurf Rn. Randnummer S. Seite TransPuG Transparenz- und Publizitätsgesetzes UMAG Gesetz zur Unternehmensintegrität und Modernisierung des Anfechtungsrechts WpHG Wertpapierhandelsgesetz z.B. zum Beispiel
VI
ZGR Zeitschrift „Zeitschrift für Unternehmens- und Gesellschaftsrecht“ ZIP Zeitschrift „Zeitschrift für Wirtschaftsrecht“
VII
Einleitung
Seit der Einführung des § 161 AktG durch das Transparenz- und Publizitätsgesetzes im Jahr 2002 verlangt der Gesetzgeber von Vorstand und Aufsichtsrat börsennotierter Aktiengesellschaften (AG) die jährliche Abgabe einer Erklärung zum Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK), eine sogenannte Entsprechenserklärung (EE). Darin soll die betreffende Aktiengesellschaft erklären, dass den Verhaltensempfehlungen der Kodex-Kommission zur Unternehmensleitung und Unternehmensüberwachung entsprochen wurde und wird oder welche Empfehlungen nicht angewandt wurden oder werden. 1 Zudem muss seit dem Inkrafttreten des BilMoG im Jahr 2009 nunmehr auch erklärt werden, warum den einzelnen Empfehlungen des DCGK nicht entsprochen wurde und wird. 2 Die Erklärung ist den Aktionären in einer dauerhaften Form zugänglich zu machen 3 . Die Frage nach den rechtlichen Konsequenzen bei Abgabe einer falschen Erklärung oder einer sonstigen Missachtung der in § 161 AktG niedergelegten Pflichten, ist seitdem im Schrifttum Gegenstand einer relativ regen Diskussion. 4 In jüngerer Vergangenheit hatten sich die Gerichte in verschiedenen Konstellationen mit der Frage befasst, ob fehlerhafte oder unterlassene Entsprechenserklärungen zur Anfechtbarkeit von Entlastungs-Beschlüssen der Hauptversammlung führen können. 5 Die Anfechtung von Beschlüssen der Hauptversammlung ist ein Standardgebiet in der Geschichte des Aktienrechts, über das die Gerichte bereits in vielen Urteilen entschieden haben. Allerdings hatten die Gerichte nur in relativ wenigen Fällen Fragen zum Umgang mit dem Kodex und der Entsprechenserklärung zu entscheiden, die im Zusammenhang mit der Anfechtung von Hauptversammlungsbeschlüssen stehen. Daher spielte bislang der DCGK, im Rahmen der Überprüfung von angefochtenen
Hauptversammlungsbeschlüssen, nur eine relativ unbedeutende Nebenrolle. 6 In jüngster Zeit sind jedoch Debatten über die Rechtswirkungen des DCGK
1 Semler, in MüKo AktG § 161 Rn. 46.
2 Sebastian Mock, ZIP 1/2010, S. 15.
3 Semler, in MüKo AktG § 161 Rn. 46.
4 Eberhard Vetter, NZG 2008, S. 121, 126.
5 Goslar, von der Linden, NZG 2009, 1337.
6 Eberhard Vetter, NZG 2008, S. 121, 126.
1
entflammt, die die Konsequenzen einer Nichtbefolgung von Kodexempfehlungen behandeln. Zudem wird auch über den genauen Inhalt und Umfang der nach § 161 AktG abzugebenden Entsprechenserklärung und den Rechtsfolgen eines Verstoßes gegen die Erklärungspflicht diskutiert. Auslöser dieser Debatten sind mehrere obergerichtliche und höchstrichterliche Entscheidungen, die nunmehr die Ernsthaftigkeit des DCGK belegen. 7 Der BGH hatte erstmals im Fall Leo Kirch gegen die Deutsche Bank Gelegenheit, im Rahmen einer aktienrechtlichen Anfechtungsklage, auch zu einigen Fragen im Zusammenhang mit dem § 161 AktG Stellung zu nehmen. 8 Die sich nun mehrenden Gerichtsentscheidungen, an deren Spitze die Entscheidung „Deutsche Bank“ 9 und „Umschreibestop“ 10 des BGH stehen, haben gegenwärtig vor Augen geführt, dass Fehler bei der Entsprechenserklärung anfechtungsbewehrt sein können. 11 Diese Entwicklung könnte ein Beleg dafür sein, das der DCGK von seinem Ausgangspunkt als „soft law“ langsam abzurücken scheint. Dies hätte auch zur Folge das der Umgang mit den Empfehlungen sowohl sensibilisiert als auch verschärft wird. Würde nämlich die Missachtung von Empfehlungen des DCGK
Hauptversammlungsbeschlüsse der Gefahr der Anfechtbarkeit aussetzen, würde dies auch zwangsweise zur Verbesserung der Corporate Governance in den Unternehmen führen. Die Gesellschaften hätten im Zuge der Vermeidung eines Anfechtungsrisikos, sowohl die Akzeptanz gegenüber den Kodex-Empfehlungen, als auch die Ernsthaftigkeit des Umgangs mit den Pflichten des § 161 AktG gesteigert. 12 Diese Entwicklung könnte allerdings auch Gefahren bergen. Dem Arsenal der Berufskläger könnte dadurch ein weiteres, nicht unbedeutendes Werkzeug hinzugefügt werden, mit dem sie Hauptversammlungsbeschlüsse angreifen und so den Unternehmen beträchtliche Schäden zuführen könnten. 13 Immerhin enthält der DCGK in seiner aktuellen Fassung vom 18.06.2010, 82 Empfehlungen und 16
7 Anton Ederle, NZG 2010, 655.
8 Eberhard Vetter, NZG 2009, S. 561, 574
9 BGHZ 180, 9
10 BGHZ 182, 272
11 Alexander Kiefner, NZG 2011, 201.
12 Eberhard Vetter, NZG 4/2008, S. 121, 126.
13 Roerich C. Thümel, CCZ 2008, S. 141, 144.
2
Anregungen die der Leitung und Überwachung börsennotierter Gesellschaften dienen. 14 Diese relativ hohe Summe an Empfehlungen und Anregungen, erschwert allerdings eine punktgenaue Einhaltung, bei unbeschränkter Entsprechenserklärung, im Sinne des § 161 AktG. Das hat zur Folge, dass in den Rechtsabteilungen der Unternehmen die Kodex-Compliance einen immer größeren Raum einnimmt. 15 Der folgende Beitrag soll nun der Frage nachgehen, inwieweit Hauptversammlungsbeschlüsse wegen unterlassener oder fehlerhafter Entsprechungserklärung im Sinne des § 161 AktG anfechtbar sind und wie sich das deutsche Aktienrecht, seit der Einführung des Deutschen Corporate Governance Kodex entwickelt hat. Dabei wird zunächst ein kurzer Einblick in die Hauptversammlung gewährt. Anschließend wird auf den DCGK und die Entsprechenserklärung im Sinne des § 161 AktG eingegangen, um die Möglichkeit der daraus folgenden Anfechtung von Hauptversammlungsbeschlüssen zu beleuchten.
I. Die Hauptversammlung
1. Zuständigkeit
Die HV, die auch als Parlament der Aktiengesellschaft bezeichnet wird, 16 ist das selbstständige Beschlussorgan, in dem die Aktionäre ihre Rechte ausüben und die interne Willensbildung erfolgt, § 118 I AktG 17 . Die Aufgaben der HV sind vor allem in § 119 I AktG geregelt. Sie entscheidet durch Beschluss in den gesetzlich bestimmten Fällen unter anderem über die Bestellung und Abberufung der Aktionärsvertreter im Aufsichtsrat, die Verwendung des Bilanzgewinns, die Entlastung des Vorstands und des Aufsichtsrats und die Bestellung des Abschlussprüfers. In Bezug auf die Geschäftsführung hat die HV allerdings keine Kompetenz, da die Gesellschaft nach § 76 I AktG vom Vorstand in eigener Verantwortung geleitet wird.
14 Der Betrieb, Heft 16 vom 23.4.2010, Seite 853 - 861
15 Alexander Kiefner, NZG 2011, 201.
16 Heidel/Pluta, Aktien- und Kapitalmarktrecht, 2. Aufl. 2007, Vorb. § 118 Rn. 4
17 Ingo Saenger, Gesellschaftsrecht, 2010, Rn. 606.
3
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