Jakob Rohde Parteiensystem Österreich
1. Einleitung
Die politische Landschaft in Österreich war in den vergangen vierzig Jahren eine der stabilsten in Europa. Überspitzt konnte man hier schon von einem zwei Parteiensystem sprechen. Diese Lage änderte sich jedoch in den letzten Jahren erheblich und begann zu wackeln. Ähnlich wie in Deutschland, wurde das System zweier großer Volksparteien, durch politische Flügelparteien aufgerüttelt. In Deutschland ist es die Partei „Die Linke“ und in Österreich die FPÖ, sowie die BZÖ.
In meiner Arbeit möchte ich dieses Phänomen versuchen zu erklären, werde mich dabei aber hauptsächlich auf Österreich beziehen. Die Literatur bezeichnet es als „Lücke“ im Parteiensystem und inwieweit dies zutrifft, möchte ich zeigen 2 . Die These bezieht sich darauf, dass durch das Ansiedeln der Volksparteien in der politischen Mitte, Randgruppen wie Links und Rechts an Stimmen dazu gewinnen können, da die „großen“ Parteien diese nicht mehr abdecken können. Dies gilt auch als eine der Begründungen für den Erfolg der Linkspartei in Deutschland.
Zunächst aber möchte ich einen Überblick über das österreichische System geben. Beginnen möchte ich dabei mit einer kurzen Einführung in das Wahlsystem, sowie über die verschiedenen Parteien. Anschließend möchte ich die letzten wichtigen Wahlen und ihre Ergebnisse präsentieren, bevor ich dann versuche die These einer „Lücke“ im System zu erläutern. Schließen werde ich dann mit einem Fazit.
Der Anfangsteil meiner Ausarbeitung bezieht sich dabei auf den Inhalt meines Referates und knüpft dann an aktuellere Ereignisse an.
2 „Eine Untersuchung der "Lücke" im Parteiensystem von Österreich und Deutschland und
deren Füllung durch "populistische Parteien". Zum Vergleich von FPÖ und Linkspartei.“, von
Jan Zerbst, GRIN Verlag 2007, S.1 ff
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2. Das Wahlsystem und die politischen Organe Österreichs
Bei den Erläuterungen des Wahlsystems wird die Parallele zum deutschen Wahlsystem sehr stark deutlich. Letztlich unterscheiden sich die beiden Systeme nur in sehr wenigen Punkten, was die Aufteilung der Organe betrifft. Zwar besitzt in Österreich der Bundespräsident mehr Kompetenzen und Österreich unterliegt nicht einem Prinzip der Sozialstaatlichkeit, aber dennoch lassen sich ausreichend Gemeinsamkeiten finden.
Die Bundesrepublik Österreich ist ein demokratischer Staat, aufgebaut nach den Kriterien der Rechtsstaatlichkeit, der Bundesstaatlichkeit und dem republikanischen Prinzip. Die europäische Menschenrechtskonvention ist in Österreich seit 1958 geltend und bekam 1964 einen Verfassungsrang. Die Sozialstaatlichkeit findet sich in einer anderen Form als in Deutschland auch in Österreich wieder. Hier haben die sozialen Grundrechte keinen Verfassungscharakter, sondern sind lediglich im Gesetz verankert. Die eben genannten Staatsprinzipien werden in der Literatur immer wieder als „Bausgesetze“ der österreichischen politischen Systems bezeichnet. So kommt man auch von ersten Artikel des Bundesverfassungsgesetz zum Wahlsystem: „ Österreich ist eine demokratische Republik. Ihr Recht geht vom Volk aus.“ 3 . Der Artikel besagt also, dass die rechtliche Grundlage der österreichischen Demokratie vom Volk ausgeht, somit also auch von Volk einer ständigen Legitimation bedarf. Somit werden die drei wichtigsten Verfassungsorgane vom Volk gewählt. Der Nationalrat wird hierbei „vom Bundesvolk auf Grund des gleichen, unmittelbaren, persönlichen, freien und geheimen Wahlrechtes der Männer und Frauen, die am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet haben, nach den Grundsätzen der Verhältniswahl gewählt.“ Art.26(1) B-VG. Wichtig zu erwähnen ist hierbei auch, dass in der Literatur immer wieder als „dreistufiges, proportionales“ 4 bezeichnete Wahlsystem. Dieses ermöglicht es
3 Art 1(1) B-VG http://www.verfassungen.de/at/indexheute.htm
4 www.viem.sk/uni/euba/fhi/mrit/subory/getfile.php?id=64
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den Wählern bei der Nationalratswahl ihre Stimme entweder einer Partei und ihrer Liste zuzuordnen, oder eine Vorzugsstimme abzugeben. Diese Vorzugstimme kann an einen direkten Kadidaten vergeben werden, sowohl „im Regionalwahlkreis als auch im Landeswahlkreis abgeben.“ 5 . Einzug in den Rat ist somit über direkte Mandate möglich, oder über ein Erreichen der 4% Klausel.
Funktionen und Aufgaben des Nationalrates sind es, eine Kontrollfunktion der Regierung gegenüber auszuüben und die Gesetzgebung auf Bundesebene auszuführen. Die Kontrolle kann gewahrt werden, durch die Möglichkeit jeder Zeit der Regierung, sowie einzelnen Mitglieder, dass Vertrauen zu entziehen. So kann eine Amtsenthebung erwirkt werden.
Für die Gesetzgebung ist der Nationalrat, der sich aus 183 Abgeordneten zusammensetzt, mit dem Bundesrat für fünf Jahre verantwortlich. Des Weiteren übernimmt er die Funktion der politischen „Aufklärung“ durch öffentliche Sitzungen. 6
Interessant wäre hier noch zu erwähnen, dass erst zuletzt am 05.06.2007 eine wichtige Wahlrechtsreform in Österreich stattgefunden hat. Diese senkte das Wahlalter für die nationale Ebene von 18 Jahren herab auf 16 Jahren. Am 01.01.2008 trat diese Reform in Kraft. Ebenfalls senkte sich im Zuge dieser Veränderungen auch das passive Wahlrecht für den Nationalrat auf 19 Jahre. Eine Ursache für diese Reformen war die immer instabiler werdende politische Lage in Österreich, darauf werde ich aber später nochmals genauer zu sprechen kommen.
Der Bundespräsident wird ebenfalls in Österreich vom Volk gewählt, jedoch nicht nach einer Verhältniswahl, sondern in einer direkten Mehrheitswahl. „Gewählt ist, wer mehr als die Hälfte aller gültigen Stimmen für sich hat. Ergibt sich keine solche Mehrheit, so findet ein zweiter Wahlgang statt.“ Art.60(2) B-VG. Die Amtszeit des Bundespräsidenten beträgt 6 Jahre und
5 www.viem.sk/uni/euba/fhi/mrit/subory/getfile.php?id=64
6 http://www.parlament.gv.at/NR/AUFGG/Aufgaben_Portal.shtml
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eine Wiederwahl ist nur einmal möglich. Er stellt den „einzige[n] Repräsentant[en] des Gesamtstaates, welcher direkt demokratisch gewählt wird“, dar. 7 So gehört es auch zu seinem Aufgabenbereich den Staat nach Außen zu repräsentieren (Art 65(1) B-VG). Des Weiteren ist er für die Ernennung der Bundesregierung und ihrer Mitglieder zuständig(Art 70,78 B-VG). Dies geschieht zwar auf Vorschlag des designierten Bundeskanzlers und stellt eher einen formalen Akt dar, dennoch gilt dies als Kompetenz des Bundespräsidenten. Sollte der Nationalrat der Regierung, oder einzelnen Mitgliedern das Vertrauen entziehen, so kann der Bundespräsident diese aus ihrem Amt entheben. Letztlich hat der Präsident weitaus mehr Kompetenzen, kann diese aber nur mit einer Zustimmung der einzelnen Verfassungsorgane umsetzen.
Zu erwähnen wäre noch, dass rein faktisch auch der Bundespräsident während seiner Legislaturperiode abwählbar ist, jedoch sind die Bedingungen dafür derart schwierig umzusetzen, dass dies bisher noch nicht vorgekommen ist. Hierfür müsste eine 2/3 Mehrheit im Nationalrat vorhanden sein, sowie die einfache Mehrheit der Bundesversammlung und zusätzlich würde eine Volksabstimmung nötig sein.
Auf der Länderebene wird wieder anhand einer Verhältniswahl die Zusammensetzung der neun Landtage bestimmt. Wahlberechtigt sind hier Staatsbürger ab dem 16. Lebensjahr. Bei regionalen Wahlen und Wahlen für das EU-Parlament, sind auch in Österreich lebende EU-Bürger wahlberechtigt.
Aus den Wahlen im Landtag ergeben sich die jeweiligen Landesregierungen und der Landeshauptmann. Diese stellen dann im Verhältnis zum politischen Gewicht in den Ländern die Delegation für den Bundesrat. Hierbei ist jedoch zu beachten, dass das größten Länder je nur maximal 12 und die kleinsten maximal 3 Vertreter entsenden dürfen. Zurzeit sind 62 Mitglieder aus den Landtagen im Bundesrat vertreten. Der Bundestag ändert aber je nach
7 http://www.hofburg.at/show_content.php?hid=11
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Arbeit zitieren:
Jakob Rohde, 2009, Das Parteiensystem Österreichs, München, GRIN Verlag GmbH
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