Gliederung
Abkürzungsverzeichnis 3
Einleitung 4
I. Rechtliche Beitrittsvoraussetzungen gemäß Art. 4 Abs. 1 UN-Charta. 7
1. Die Staatsqualität der BRD. 7
2. Die „Friedensliebe“ der BRD. 8
3. Die Bereitschaft, Verpflichtungen aus der Charta zu übernehmen. 10
4. Innerstaatliches Recht. 11
5. Fazit. 12
II. Politische Beitrittsvoraussetzungen. 12
1. Die „innerdeutschen“ Beziehungen. 12
2. Die Beziehungen zu den Veto-Mächten. 16
a) Die Beziehungen zu den USA. 16
b) Die Beziehung zu anderen Westmächten. 17
(1 ) Frankreich. 17
(2 ) Großbritannien. 20
c) Die Beziehungen zur UdSSR. 21
d) Die Beziehungen zur Volksrepublik China. 22
e) Fazit. 23
3. USA, UdSSR und VR China: Das strategische Dreieck. 24
III. Erste offizielle Reaktionen und Reden nach dem Beitritt der beiden
deutschen Staaten zu den VN (Schlussbetrachtung) 26
Quellen- und Literaturverzeichnis 28
2
Abkürzungsverzeichnis
APUZ BGBl. BRD CDU CSSR DDR Drs. EG EGKS EURATOM EWG FAO FAZ
GB GG HZ IGH ILO IMF ITU MOE NATO NJW PLO
SPD
SZ UdSSR UNESCO
USA
VN VR China WHO WMO
3
Einleitung
Am 18. September 2003 jährt sich die Aufnahme der Bundesrepublik Deutschland (künftig BRD) in die Vereinten Nationen (künftig VN) zum dreißigsten Mal. Gerade weil die Mitgliedschaft aus heutiger Sicht selbstverständlich erscheint, ist dieses Jubiläum Grund genug, sich der Umstände und Schwierigkeiten zu erinnern, die im Vorfeld der Aufnahme bewältigt werden mussten.
Aufschlussreich für die Stimmung am Tag der Aufnahme der BRD ist ein Blick in überregionale deutsche Tageszeitungen vom 18. September 1973. So schrieb Dieter Schröder in der SZ ganz ähnlich, dies sei „weder ein Trauer- noch ein Feiertag. Nichts geht unter, was nicht schon unter gegangen ist; was geschieht (…) war unvermeidlich“ 1 . Aus heutiger Sicht rufen derlei Kommentare zumeist Unverständnis hervor. Welche Umstände ermöglichten und begleiteten die Aufnahme der BRD in die VN? Wieso überwog nicht die Freude? Schließlich, so ließe sich gut argumentieren, war die BRD durch ihre Mitgliedschaft in die VN nun auch Subjekt der internationalen Politik auf VN-Ebene. 2 Und was war bereits untergegangen?
Nur kurz angeschnitten werden sollen dabei die rechtlichen Voraussetzungen für einen Beitritt zu den Vereinten Nationen. Sie waren weniger problematisch. Anders die politischen Bedingungen. Ihre Komplexität gebietet es, scharf zwischen den Beziehungen zwischen „den beiden Staaten in Deutschland“ 3 und denen zwischen den deutschen Staaten und den Veto-Mächten im Sicherheitsrat der VN, sowie zwischen den Veto-Mächten untereinander zu unterscheiden. Dieses Beziehungsgeflecht gilt es zu entwirren, um die Reaktionen auf den Beitritt der BRD zu den VN zu verstehen.
1 Dieter Schröder: Kein Trauer und kein Feiertag“, in: SZ vom 18. September 1973, S. 4. Die FAZ vom selben Tag schloss sich diesem Tenor ebenfalls an.
2 Zu Deutschland als „Objekt im Rahmen der Vereinten Nationen“ vgl. Volker Rittberger: Die beiden deutschen Staaten in den Vereinten Nationen. Rückblick und Bilanz (Grundsatzreferat), in: Deutsche Gesellschaft für die Vereinten Nationen (Hrsg.): Die beiden deutschen Staaten in den Vereinten Nationen: Rückblick und Bilanz, Bonn 1990, S. 5-20 (6-10).
3 Die Anerkennung der Existenz zweier „Staaten“ in Deutschland war eine der Grundvoraussetzungen für das Gelingen der Entspannungspolitik. Sie implizierte das Abrücken vom Alleinvertretungsanspruch der BRD für „Gesamtdeutschland“. Zum Alleinvertretungsanspruch und zum Anerkennungskonflikt vgl. Wilhelm Bruns: Deutsch-deutsche Beziehungen: Prämissen, Probleme, Perspektiven, 3. erw. und aktualisierte Auflage, Opladen
1982, S. 25 f. Die DDR bevorzugte die Formel von „den beiden deutschen Staaten“, vgl. Heinrich Potthoff: Bonn und Ost-Berlin 1969-1982. Dialog auf höchster Ebene und vertrauliche Kanäle. Darstellung und Dokumente, Bonn 1997, S. 21.
4
Im Vergleich zu anderen Einzelaspekten der „Neuen Ostpolitik“ 4 ist die Literatur über den
Beitritt der BRD zu den VN ist bis heute eher spärlich. Insbesondere die Ostverträge und ihr
Zustandekommen sowie die Personen Willy Brandt und Egon Bahr haben ein lebhaftes
wissenschaftliches Interesse gefunden, 5 das angesichts der gerade abgelaufenen Sperrfrist für
die Akten des Deutschen Auswärtigen Amtes sicherlich auch noch anhalten wird. 6 Weswegen
wird der VN-Beitritt in der Wissenschaft kaum thematisiert?
Eine Teilerklärung könnte in der 1973 bereits langjährigen Mitarbeit der BRD in
Sonderorganisationen der VN liegen. 7 Die Vollmitgliedschaft stellte somit zwar ein
„Steigerung“ gegenüber der „aktiven Nicht-Mitgliedschaft“ 8 dar, wurde aber in der BRD
nicht als „revolutionär neu“ empfunden. Ganz anders dagegen war die Stimmung in der DDR,
die aufgrund der weltpolitischen Lage gemeinsam mit der BRD aufgenommen werden
musste, 9 was die Bezeichnung der beiden Staaten als „siamesische Zwillinge“ erklärt. 10 In der
DDR hatte die Regierung Ulbricht seit Jahrzehnten auf eine Mitgliedschaft in der
Weltorganisation hingearbeitet, da sie die weltweite Anerkennung der DDR als Staat
4 Unglücklich mit dem Begriff „Ostpolitik“ zeigt sich Willy Brandt in seinen Erinnerungen. Ihm ging es um beides, „die verläßliche Partnerschaft mit dem Westen und die sich mühsam anbahnende, dann auszubauende Verständigung mit dem Osten.“ Der Begriff könne, so Brandts Befürchtung, eine Schaukelpolitik suggerieren: „Das Etikett ‚Ostpolitik’ sagt mir nicht zu. Aber wie soll man etwas einfangen, was sich als Begriff selbständig gemacht hat und - wie ‚Gemütlichkeit’ unübersetzbar erscheinend - Eingang in die internationalen Terminologie gefunden hat?“ Willy Brandt: Erinnerungen, Berlin 1999, S. 187. Wichtig war daher die Betonung der Kontinuität.
5 Vgl. nur den Überblick über neuere Literatur bei Klaus Schwabe: Bibliographie Raisonnée, in: Detlef Junker
(Hrsg.), Die USA und Deutschland im Zeitalter des Kalten Krieges 1945-1990: Ein Handbuch, Bd. 2, 1968-1990, S. 30-34. In neuerer Zeit erschienen sind auch über Willy Brandt die Biographie von Peter Merseburger: Willy Brandt: 1913-1992: Visionär und Realist, 4. Aufl. Stuttgart u. a. 2002, zur Ostpolitik insbesondere S. 578-656 und über Egon Bahr Andreas Vogtmeier: Egon Bahr und die deutsche Frage: Zur Entwicklung der sozialdemokratischen Ost- und Deutschlandpolitik vom Kriegsende bis zur Vereinigung, Bonn 1996, insbesondere S. 118-140.
6 Ausführlicher zur Problematik des Quellenzugangs für die Jahre 1969 bis 1973 Mary Elise Sarotte: Dealing
with the Devil. East Germany, Détente, and Ostpolitik 1969-1973, Chapel Hill, London 2001, S. 181-185.
7 Bis 1954 war die BRD bereits Mitglied der FAO (10.11.1950), der WHO (16.05.1951), der ILO (12.06.1951),
der UNESCO (21.06.1951), der ITU (17.04.1952), des IMF (02.08.1952), der Weltbank (14.08.1952) und des WMO (10.07.1954). Die DDR wurde erst am 24.11.1972 in die UNESCO aufgenommen. Weitere Aufnahmen in Sonderorganisationen erfolgten dann erst nach ihrem Beitritt zu den Vereinten Nationen. Vgl. hierzu Klaus Köster: Bundesrepublik Deutschland und die Vereinten Nationen 1949 bis 1963, Frankfurt a. M., Berlin, Bern u.a. 2000 (Zugl. Diss. Marburg 1999). Eine Übersicht der Mitgliedschaften der BRD bis 1960 befindet sich dort auf S. 263.
8 Hans Arnold: Deutschlands Rolle in der UNO, in: APUZ 42/1995, S. 27-35 (28).
9 Vgl. nur Rittberger, S. 9.
10 Wilhelm Bruns: Die beiden deutschen Staaten in der UNO, in: APUZ 12/1978, S. 19-31 (23).
5
implizierte, 11 welche die BRD und ihre Verbündeten ihr bis dato verweigerten. 12 Die
Aufnahme wurde, nicht ganz unbegründet, als Triumph - auch über die fehlgeschlagene
Isolierungspolitik der BDR - empfunden. 13 Überhaupt ist ein Vergleich der beiden
Sichtweisen aufschlussreich, kann aber hier nur ansatzweise in die Arbeit einbezogen werden.
11 „Der Tag der Aufnahme zweier deutscher Staaten in die UNO markiert - als Folge der Deutschlandpolitik der
sozialliberalen Koalition - die internationale Sanktionierung der Teilung Deutschlands auf unabsehbare Zeit.“ empörte sich CSU-Generalsekretär Tandler kurz nach der Aufnahme der BRD und der DDR in die VN. Zit. nach Herbert von Borch: Beide deutschen Staaten in der UNO, in: SZ vom 20. September 1972, S. 1 f.
12 Vgl. Wilhelm Kewenig: Deutschland und die Vereinten Nationen, in: Europa-Archiv. 1970, S. 339-346,
insbesondere S. 341 f. und Hans Schumann: Die Deutsche Demokratische Republik und die Organisation der Vereinten Nationen, in: Deutsche Aussenpolitik, Sonderheft 1972, UNO-Bilanz 1971/72, S. 12-20.
13 Vgl. bereits die beiden Reden des Außenministers der DDR, Otto Winzer, vor der Generalversammlung der
VN anlässlich des Beitritts. Abgedruckt in: Deutschland-Archiv, 1973, S. 1080 - 1081 und in Deutsche Aussenpolitik, Sonderheft 1974, UNO-Bilanz 1973/74, S. 209-220 sowie die Gemeinsame Erklärung des Politbüros und des Ministerrats der DDR vom 29. September 1973, ebenfalls abgedruckt in: Deutschland-Archiv 1973, S. 1095-1096. Voller Pathos auch der Aufsatz des Stellvertreters des Minister für Auswärtige Angelegenheiten der DDR, Ewald Moldt: Die Deutsche Demokratische Republik als Mitglied der UNO, in: Deutsche Aussenpolitik, Sonderheft 1974, UNO-Bilanz 1973/74, S. 5-18.
6
I. Rechtliche Beitrittsvoraussetzungen gemäß Art. 4 Abs. 1 VN-Charta.
Die rechtlichen Beitrittsvoraussetzungen zu den Vereinten Nationen sind in Art. 4 Abs. 1 der
VN-Charta normiert. 14 Demnach kann jeder friedliebende Staat Mitglied werden, der seine
Bereitschaft erklärt, die Verpflichtungen der Charta zu übernehmen.
1. Die Staatsqualität der BRD.
Auch heute wird die Drei-Elemente-Lehre 15 noch bemüht, um auszudrücken, was einen Staat
ausmacht. Nur leicht ergänzt besagt sie, dass ein Staat vorliegt, „wenn sich ein auf einem
bestimmten Gebiet seßhaftes Volk unter einer selbst gesetzten, von keinem anderen Staat
abgeleitete[n], effektiv wirksame[n] und dauerhaften Ordnung organisiert hat“ 16/17 .
Nach der Kapitulation der deutschen Wehrmacht am 8. Mai 1945 übernahmen zunächst die
Alliierten die oberste Regierungsgewalt, annektierten Deutschland aber nicht. 18 Damit sollte
Deutschland für den völkerrechtlichen Verkehr mediatisiert werden; 19 Deutschland als
Völkerrechtssubjekt sollte nicht untergehen. 20
Als sich zeigte, dass über gemeinsame Maßnahmen der Vier Mächte keine Einigung mehr zu
erzielen war, überreichten die drei westlichen Militärgouverneure den Ministerpräsidenten der
14 Zur Beantwortung der Frage, inwiefern die BRD und die DDR diese Kriterien erfüllen, aus sowjetischer Sicht,
vgl. den Aufsatz des führenden Völkerrechtlers der Sowjetunion, Grigori I. Tunkin: Zur Aufnahme der beiden deutschen Staaten in die UNO, in: Vereinte Nationen, 1972, S. 114-117.
15 Entwickelt wurde sie von: Georg Jellinek: Die Lehre von den Staatenverbindungen, Wien 1882.
16 Alfred Verdross / Bruno Simma: Universelles Völkerrecht, 3. neu bearbeitete Aufl. Berlin 1984, § 379.
17 Zur Praxis der Vereinten Nationen hinsichtlich der Aufnahme von Staaten, bei denen die völkerrechtliche Souveränität zweifelhaft war, vgl. Alexander Gauland: Die Völkerrechtliche Souveränität im Fall der Aufnahme von Staaten in die UNO, in: Vereinte Nationen, 1973, S. 1-3.
18 Vgl. Ziffer 1 der so genannten „Atlantik Charta“ vom 12. August 1941. Sie ist abgedruckt in: Dietrich
Rauschning (Hrsg.): Rechtsstellung Deutschlands. Völkerrechtliche Verträge und andere rechtsgestaltende Akte,
2., erweiterte Auflage 1989, S. 1-3, in der die USA und GB sowie alle weiteren Staaten, die sich in er Folge anschlossen, festhielten, dass sie „keinerlei Gebiets- oder sonstige Vergrößerungen“ erstrebten.
19 Vgl. die Proklamation Nr. 2 des Alliierten Kontrollrates vom 20. September 1945, abgedruckt in: Dieter
Schröder (Hrsg.): Das geltende Besatzungsrecht, Baden-Baden 1990, S. 94-108.
20 Vgl. die die so genannte „Berliner Erklärung“ (Erklärung in Anbetracht der Niederlage und der Übernahme
der obersten Regierungsgewalt hinsichtlich Deutschlands) vom 5. Juni 1945, insbesondere Artikel 5 der Präambel. Sie ist abgedruckt in: Rauschning, S. 15-20. Einen Überblick über die Theorien zur Rechtslage Deutschlands bzw. der BRD bietet Karin Schmid: Die deutsche Frage im Staats- und Völkerrecht, Baden-Baden
1980, S. 28-40.
7
Quote paper:
Dominik Bach, 2004, Der Beitritt der beiden deutschen Staaten zu den Vereinten Nationen am 18. September 1973 vor dem Hintergrund der 'Neuen Ostpolitik'., Munich, GRIN Publishing GmbH
This text can be quoted and accessed from this url:
Embed
DOI
Philosophy - Practical (Ethics, Aesthetics, Culture, Nature, Right, ...)
Scholary Paper (Seminar), 17 Pages
Workflowmanagement in der Verwaltung
Computer Science - Commercial Information Technology
Scholary Paper (Seminar), 33 Pages
Ethisch moralische Aspekte der Stammzellforschung - die Würde des Embr...
Philosophy - Practical (Ethics, Aesthetics, Culture, Nature, Right, ...)
Scholary Paper (Seminar), 28 Pages
Die Firma Fried. Krupp unter Friedrich Alfred Krupp und der deutsche F...
History Europe - Germany - 1848, Empire, Imperialism
Scholarly Paper (Advanced Seminar), 29 Pages
Kommunikation als Motivationsinstrument
Business economics - Personnel and Organisation
Scholarly Research Paper, 29 Pages
Die sogenannte Zweite Industrielle Revolution in Deutschland
History Europe - Other Countries - Modern Times, Absolutism, Industrialization
Scholary Paper (Seminar), 17 Pages
Zu: Alfred Döblin - "Die Ermordung einer Butterblume"
German Studies - Modern German Literature
Scholary Paper (Seminar), 14 Pages
Der Lotse geht von Bord - Dropping the pilot
History Europe - Germany - 1848, Empire, Imperialism
Exegesis, 7 Pages
Vergangenheit, die nicht vergehen will - Die Rede des Bundestagspräsid...
History Europe - Germany - Postwar Period, Cold War
Scholarly Paper (Advanced Seminar), 26 Pages
Erich Kästners "Fabian" - von der Krise in die Arbeitslosigk...
German Studies - Modern German Literature
Termpaper, 14 Pages
Fichtes Reden an die Deutsche Nation - Anfänge des Nationalismus
History Europe - Other Countries - Modern Times, Absolutism, Industrialization
Scholary Paper (Seminar), 20 Pages
Dominik Bach has published the text Der Beitritt der beiden deutschen Staaten zu den Vereinten Nationen am 18. September 1973 vor dem Hintergrund der 'Neuen Ostpolitik'.
Dominik Bach has uploaded a new text
Aufgaben, Instrumente und Refo...
Sven-Bernhard Gareis, Johannes Varwick
Die Reform der Vereinten Nationen - Bilanz und Perspektiven
Johannes Varwick, Andreas Zimmermann
Individualsanktionen des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen
Das Sanktionsregime gegen die ...
Thomas Meerpohl
0 comments