Die Familie als Institution der Entwicklungsförderung oder der Entwicklungsgefährdung für junge Menschen in Deutschland?

Formen, Häufigkeiten, Folgen, Risiko- und Schutzfaktoren sowie Ursachen familiärer Gewalt in Deutschland mit entsprechenden Präventions- und Interventionsansätzen


Magisterarbeit, 2011

187 Seiten, Note: 1,3


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

1. Einleitung
1.1 Brisanz der Thematik

2. Formen und Häufigkeiten
2.1 Definitionen
2.1.1 Familie
2.1.2 Institution
2.1.3 Entwicklungsgefährdung durch familiäre Gewalt
2.2 Datenquellen über familiäre Gewalt
2.2.1 Die KFN-Dunkelfelduntersuchung
2.3 Physische Misshandlung
2.3.1 Häufigkeit von physischer Misshandlung
2.4 Psychische Misshandlung
2.4.1 Häufigkeit von psychischer Misshandlung
2.5 Vernachlässigung
2.5.1 Häufigkeit von Vernachlässigung
2.6 Sexueller Missbrauch
2.6.1 Häufigkeit von sexuellem Missbrauch
2.7 Zeugenschaft von elterlicher Partnergewalt
2.8 Verkannte Arten von familiärer Gewalt
2.8.1 Geschwistergewalt
2.8.2 Kind-Eltern-Gewalt
2.9 Multiple Viktimisierung

3. Folgen von familiärer Gewalt
3.1 Risiko- und Schutzfaktoren für die Folgen von familiärer Gewalt

4. Risiko- und Schutzfaktoren von familiärer Gewalt
4.1 Risiko- und Schutzfaktoren für die Entstehung familiärer Gewalt
4.1.1 Verschiedene Einflussebenen von Risiko- und Schutzfaktoren
4.1.1.1 Merkmale der Eltern
4.1.1.1.1 Psychische Störungen und Persönlichkeitsmerkmale der Eltern
4.1.1.1.2 Eigene Gewalterfahrungen
4.1.1.2 Merkmale des Kindes
4.1.1.2.1 Demographische Merkmale
4.1.1.2.2 Physische Merkmale
4.1.1.2.3 Verhaltensprobleme
4.1.1.3 Merkmale des direkten sozialen Umfeldes
4.1.1.4 Kulturelle und gesellschaftliche Faktoren
4.1.1.5 Aspekte der Evolution

5. Ursachen familiärer Gewalt
5.1 Intergenerationale Weitergabe familiärer Gewalt
5.1.1 Theoretische Erklärungsansätze für die intergenerationale Weitergabe familiärer Gewalt

6. Prävention und Intervention von familiärer Gewalt
6.1 Begrifflichkeiten
6.2 Forderungen an die Präventionspraxis
6.2.1 Prävention sollte multimodal und individuell unterschiedlich angelegt sein ...
6.2.2 Prävention sollte möglichst früh ansetzen
6.2.3 Prävention bedarf der Schaffung und Existenz konstanter und positiver Beziehungen
6.2.4 Adressaten von Prävention
6.2.5 Partizipation und Empowerment
6.2.6 Vernetzung und Kooperation von Präventionsmaßnahmen
6.3 Unterscheidung der verschiedenen Handlungsbereiche von Präventionsmaßnahmen
6.3.1 Grundsätzliches zur Präventionspraxis familiärer Gewalt
6.3.2 Personenzentrierte Prävention
6.3.2.1 Prävention durch die direkte Arbeit mit Kindern
6.3.2.2 Präventionsarbeit mit familiären Tätern/Innen
6.3.3 Kontextorientierte Prävention
6.3.3.1 Familienzentrierte Prävention
6.3.3.1.1 Frühe Präventionshilfen
6.3.3.1.2 Ökologische Präventionsansätze
6.3.4 Außerfamiliäre Präventionsansätze in Kindergärten und Schulen
6.3.5 Prävention auf kommunaler Ebene
6.3.6 Prävention auf der Gesellschaftsebene
6.3.7 Prävention auf der Gesetzesebene
6.4 Wirksamkeit von Präventionsprogrammen

7. Fazit

Literaturverzeichnis

Anhang

Ergänzungen

Abbildungen

1. Einleitung

Wie es ist, in der Kindheit drangsaliert, beschimpft oder sogar geschlagen zu werden, weiß wohl jeder von uns. Erfahrungen wie diese zeigten, wie wichtig es ist eine Familie zu haben, die Geborgenheit, Liebe und Fürsorge in allen Lebenslagen bietet. Aus dieser Erkenntnis heraus lässt sich erahnen, wie existentiell es für die Entwicklung junger Menschen ist, sich auf die Unterstützung der eigenen Familie verlassen zu können. Dass die Familie also eine entwicklungsförderliche Institution darstellen sollte, ist wohl wei- testgehend unbestritten und für viele selbstverständlich. Auch im Volksmund werden daher gerne Redewendungen angewandt, wie Äsich im Schoße der Familie in Sicherheit zu wissen“. Was ist aber, wenn es die eigene Familie ist, vor der es Angst zu haben gilt? Wenn die Begegnung mit den Eltern und/oder Geschwistern nicht für Geborgenheit, Liebe und Fürsorge steht, sondern für Gewalt, Ablehnung und Demütigung?

Ausgehend von der existentiellen Bedeutung der Institution Familie für die positive Entwicklung junger Menschen, stehen im Mittelpunkt des Erkenntnisinteresses dieser Arbeit zwei miteinander verbundene Fragen: 1. Wie hoch ist die Gefahr der Entwick- lungsgefährdung durch familiäre Gewalterfahrungen für junge Menschen in Deutsch- land einzuschätzen? 2. Welche Ansätze und Möglichkeiten bieten sich im Rahmen von Forschung und Praxis, um diesem familiär bedingten Entwicklungsrisiko entgegenzu- wirken?

Zur Beantwortung der ersten Frage wird anhand der Beschreibung von Vielzahl und Häufigkeit möglicher und bekannter Formen familiärer Gewalt in Kombination mit den Erkenntnissen über ihre Folgen für die jungen Opfer aufgezeigt, dass präventiver Handlungs- und Forschungsbedarf in Deutschland nicht nur vorhanden, sondern auch erforderlich ist. Zur Verdeutlichung dieses Handlungs- und Forschungsbedarfs wird auch ausgeführt, warum der Rückgriff auf national valide Daten zum Themengebiet familiärer Gewalterfahrungen als schwierig zu bezeichnen ist (Kap. 2 & 3).

Die Beantwortung der zweiten Frage erfolgt anhand eines Überblicks zum derzeitigen Forschungsstand über Risiko- und Schutzschutzfaktoren für die Entstehung und die Folgen familiärer Gewalt sowie ausgewählter Ursachentheorien zur Erklärung dieses Phänomens. Die Ausführungen über die Erkenntnisse dieser Forschungsrichtungen sol- len zeigen, welche Möglichkeiten zur Deckung des dargestellten Präventionsbedarfs bestehen (Kap. 3 bis 5). Welche Forderungen sich hieraus wiederum für die Präventi- onspraxis ableiten lassen und inwieweit sich verschiedene Präventionsansätze dabei unterscheiden den gestellten Kriterien gerecht zu werden, wird im letzten Abschnitt (Kap. 6) der Arbeit erörtert. Mit Hilfe der Skizzierung entsprechender nationaler und internationaler Präventionsbemühungen sowie der Darstellung ihrer Evaluationsergeb- nisse wird in diesem Abschnitt auch aufgezeigt, welche Vorgehensweisen sich in der Praxis als besonders erfolgreich für die Prävention familiärer Gewalt erwiesen hat.

1.1 Brisanz der Thematik

Die Brisanz des Themas familiäre Gewalt wird plausibel, wenn man sich vergegenwär- tigt, dass hier nicht nur eine Fülle verschiedenster Ausübungsformen und Intensitäten möglich sind (s. Kap. 2.1), sondern dass diese wiederum von verschiedenen Familien- mitgliedern ausgehen können. Verständlich ist dann auch, dass viele Wissenschaftler der Meinung sind, dass familiäre Gewalt die am weitesten verbreitete Gewaltform über- haupt darstelle. Hierzu gehören auch Pfeiffer et al. (1999, S. 4), die im Einklang mit nationalen und internationalen Forschungsbefunden die Behauptung aufstellen, dass die meiste Gewalt in und um die Familie erfahren und erlernt werde (vgl. Heitmeyer 1996, S. 25 ff.). Auch Cierpka (2005, S. 636) verweist darauf, dass innerfamiliäre Gewalt zu den wichtigsten Ursachen körperlicher und seelischer Verletzungen gehöre, was u. a. auch die Dringlichkeit von Fortschritten und Innovationen sowohl in der Erforschung der Folgen von Kindesmisshandlungen, als auch in der entsprechenden Präventions- und Therapiearbeit begründe. Sadler et al. (1999, S. 1016) gehen sogar soweit zu be- haupten, dass Kindesmisshandlungen zehnmal häufiger aufträten, als alle Arten von Krebskrankheiten zusammen.

Allein bezogen auf Deutschland geht Engfer (2000, S. 27) nach Durchsicht der Ergeb- nisse verschiedener nationaler Studien zur physischen Eltern-Kind-Gewalt davon aus, dass ungefähr die Hälfte bis zwei Drittel aller Eltern ihre Kinder physisch bestrafen, während ca. 10-15 % in ihrem Sanktionsverhalten sogar schwerwiegende und relativ häufige Bestrafungen anwenden. Unter Berücksichtigung auch seltener bis leichter phy- sischer Elterngewalt liegt der Prozentsatz der Eltern-Kind-Gewalt in Deutschland nach Pfeiffer und Wetzels (1997a, S. 23) sogar bei 70-80 %. Sutterlüty (2003, S. 103) zufol- ge, kommt daher selbst die Gewaltkommission der deutschen Bundesregierung zu der Einschätzung, dass innerfamiliäre Gewalt die häufigste Form von Gewalt darstelle (vgl. Schwind/Baumann et al. 1990a, S. 75). Was von der Unterkommission Soziologie in ihrem Erstgutachten mit einem strukturell angelegten Gewaltpotential in Familien be- gründet wird. Hierfür spricht Folgendes (vgl. Eckert/Kaase et al. 1990, S. 394 f.):

- Konflikthaftes Zusammenleben verschiedener Geschlechter und Generationen,
- Emotionalität familiärer Beziehungen,
- Fehlendes Berührungstabu bei eskalierenden Konflikten durch die Normalität intimer Körperkontakte in der Familie.

Gründe, warum familiäre Gewalt im Gegensatz zu außerfamiliärer Gewalt sowohl durch Betroffene, als auch durch Außenstehende nur schwer beendet werden kann, seien ihnen zufolge:

- Der Abbruch familiärer Beziehungen ist für die Opfer familiärer Gewalt eine in mehrfacher Hinsicht schwierige und problematische Handlungsoption,
- Die Eigendynamik eskalierender Konflikte in der Familie kann von außen durch Interventionen nur schwer gestoppt werden, da es insbesondere in der Familie ein ÄRecht auf Privatheit“ gibt (vgl. Eckert/Kaase et al. 1990, S. 394 f.).

Nach Sutterlüty (2003, S. 103 ff.) wird diese These von den Prävalenzraten über famili- äre Gewalt unterstützt. Da offizielle Daten beim Gesamtausmaß gerade mal den Gipfel eines Eisbergs widerspiegeln würden, bezieht er sich in seiner Aussage auf die Schätz- werte der wenigen zum Thema familiäre Gewalt durchgeführten deutschen Dunkelfeld- untersuchungen (näheres hierzu s. Kap. 2.2; Anhang: Ergänzung 6).

2. Formen und Häufigkeiten

2.1 Definitionen

Um der Frage nachgehen zu können, welche Entwicklungsgefährdung von der Instituti- on Familie für junge Menschen ausgeht, ist es unumgänglich dafür erst einmal die rele- vanten Begriffe Familie, Institution, junge Menschen und die Gefahr der Entwicklungs- gefährdung zu definieren. Notwendig ist dies für das Verständnis des Lesers gleich aus mehreren Gründen: Definitionen ermöglichen es dem Außenstehenden, nicht nur den Bedeutungsgehalt von Begriffen zu bestimmen und den Phänomenbereich zu umgren- zen, sondern können auch dabei helfen zu erkennen, was und aus welchem Grund als Problem erkannt wird sowie welche Lösungsansätze sich daraus ergeben könnten. Eine weitere wichtige Funktion von Definitionen liegt darin, dass ihre Transparenz eine we- sentliche Voraussetzung zur Bestimmung des Geltungsbereichs von errungenen Er- kenntnissen darstellt, was die Vergleichbarkeit unterschiedlicher Forschungsergebnisse zu ähnlichen Thematiken wesentlich vereinfacht (vgl. Wetzels 1997a, S. 57 f.).

2.1.1 Familie

Da die Familie in dieser Arbeit nicht nur den Ort möglicher Entwicklungsgefährdungen für junge Menschen darstellt, sondern auch den Kontext in dem diese stattfinden, sollte der Begriff der Familie zuerst definiert werden. Es gibt hier allerdings keine von der Fachwelt einheitlich als valide angesehene Definition. Dies liegt vor allem daran, dass die Erfassung dessen, was als Familie verstanden wird, von gesellschaftlichen, juristi- schen und historischen Wandlungsprozessen, genauso wie von kulturellen Variationen abhängt (vgl. Gelles 2002, S. 1044; Tenorth/Tippelt 2007, S. 238). Da diese Arbeit sich aber vorrangig mit der Lage heutiger Familien in Deutschland beschäftigt, muss die benötigte Familiendefinition nicht für alle historischen Epochen und Kulturen gültig sein. Aber schon die Beschränkung auf die derzeitige Alltagswirklichkeit in Deutsch- land lässt Schneider (2009, S.132 f.) zu dem Schluss kommen, dass das Finden eines gemeinsamen Nenners zur angemessenen Fassung eines einheitlichen Familienbegriffs, allein aufgrund der Vielfalt, der durch die empirische Familienforschung festgestellten unterschiedlichen - familiäre und nicht-familiäre - Beziehungs- und Lebensformen (vgl. Peuckert 2005, S. 19), nicht möglich sei. Sie schlagen daher vor, Familie vielmehr als ein soziales Konzept zu begreifen, das sich über spezifische soziale Beziehungen im Alltag verwirkliche, die ihrerseits mit eigenen kulturellen Bedeutungen besetzt sind (vgl. Lüscher 2003, S. 3). Diesem Konzept entsprechend, favorisieren auch Walper (2007, S. 238), angelehnt an Schneewind (1999), eine weite und auf die Schwierigkeit der Bestimmung struktureller Vorgaben verzichtende Familiendefinition. Er definiert Familie als intime Beziehungssysteme, deren Hauptaspekte vor allem die Abgrenzung, Privatheit, Dauerhaftigkeit und Nähe sind. Auch bei Köck (2008) findet sich eine diesen Prinzipien entsprechende Definition von Familie, bei der allerdings eine für diese Arbeit notwendige Spezifizierung, nämlich die des Zusammenlebens und der Existenz von Kindern, hervorgehoben wird. Hier wird Familie definiert als „[…] eine Lebensform, die durch das dauerhafte Zusammenleben von wenigstens einem Elternteil und wenigstens einem Kind gekennzeichnet ist. Die Familie als emotionales Beziehungsgefüge setzt weder Ehegemeinschaft der Eltern noch leibliche Elternschaft voraus. Andernfalls würden z. B. sog. Patchworkfamilien, Familien mit Adoptivkindern, Alleinerziehende und Lebensgefährtenfamilien von vorneherein ausgegrenzt“ (Köck 2008, S. 141).

Zur begrifflichen Bestimmung dessen, was Familie ist und was sie ausmacht, gehört auch die Bestimmung ihrer Funktionen für das Individuum und die Gesellschaft. Zwar sei auch die Bestimmung der Funktionen, genauso wie die Struktur der Familie, zeit- und kulturabhängig, Köck (2008, S. 141) zufolge gibt es aber trotzdem noch folgende wesentliche Funktionen, die die Familie behalten habe bzw. neu gewichte (vgl. . Walper 2007, S. 238 f.):

- Regeneration der Arbeitskraft
- Stabilisierung der Gesellschaft
- Soziabilisierung des Einzelnen in der Familie
- Kindererziehung
- Wirtschaftliche Versorgung
- Gemeinsame Freizeitgestaltung
- Gewisse Sicherheit für die Familienmitglieder in einer anonymen Gesellschaft

Gerade aus pädagogischer Sicht ist dabei vor allem die Familie als Ort der primären Sozialisation von Kindern interessant, genauso wie ihre begleitenden bzw. ergänzenden Funktionen im Zusammenhang mit allen gesellschaftlich organisierten Erziehungs-, Bildungs- und Ausbildungsprozessen. Insbesondere die pädagogische Forschung belege dabei die Bedeutung der Familie für die Entwicklung von Selbstwertgefühl, Identität, Motivation und Selbstkonzept, genauso wie für Erfolge und Misserfolge innerhalb der Einrichtungen des öffentlichen Bildungswesens. Im Zusammenhang mit den histori- schen Wandlungsprozessen familiärer Strukturen und Funktionen1 wird gerne von ei- nem Funktionswandel gesprochen. Dieser mache sich daran bemerkbar, dass ökonomi- sche, sozialfürsorgliche und hauswirtschaftliche Funktionen zurückgetreten seien, wäh- rend emotionale Beziehungen zwischen den Familienmitgliedern und der gemeinsame Konsum in Alltag und Freizeit an Bedeutung gewonnen hätten (vgl. Schaub/Zenke 2007, S. 227 f.). Ähnlich wird auch in der Brockhaus-Enzyklopädie (1997) argumen- tiert, wenn dort präferiert wird, statt des häufig angeführten Funktionsverlusts der Fami- lie, besser von einem Funktionswandel zu sprechen:

„Die Familie hat zwar viele Funktionen an außerfamiliäre Institutionen abgetreten, aber auch größere Aufgaben der Sozialisation übernommen. Dief. ist auch heute noch Ursprung und Ziel einer kaum überschaubaren Fülle eth. Normen und sittl. Grundüberzeugungen. Auch in Industriegesellschaften der Gegenwart erfolgt die Entwicklung des moral. Urteils (Hans Bertram) und die >zweite, soziokulturelle Geburt des Menschen< (D. Claessens, R. König) bis auf einige Ausnahmen immer noch in der Familie“ (Brockhaus 1997, S. 98).

Es hätten sich in diesem Zusammenhang im Vergleich zu früheren Zeitabschnitten auch die Beziehungen zwischen den Generationen untereinander qualitativ stark verändert, wobei verwandtschaftliche Bindungen nach wie vor eine große Bedeutung für die gegenseitige Unterstützung beibehalten hätten (vgl. Brockhaus 1997, S. 98 f.).2

2.1.2 Institution

Der Begriff der Institution im Zusammenhang mit der Familie wurde gewählt, da die Familie als soziales Regelsystem zu verstehen ist, das mit bestimmten Funktionen ver- sehen und verbunden wird sowie eine bestimmte Ordnung hervorruft. Eine dieser Vor- stellung entsprechende Definition des Institutionsbegriffs ist bei Köck (2008) zu finden. Hier wird Institution definiert als „[…] die verbindliche Übereinstimmung in Fragen des menschlichen Zusammenlebens, die als verlässlicher Ordnungsrahmen Verhaltens- sicherheit garantieren soll“ (Köck 2008, S. 216). Er weist noch darauf hin, dass im Rahmen der soziologischen Weiterentwicklung des Begriffsverständnisses,

„[…] die Institution zum Inbegriff organisierter sozialer Handlungen, die den Entfaltungsrahmen für den Einzelnen abgeben, die Befriedigung von Grundbedürfnissen sicherstellen sollen und von der Notwendigkeit ursprünglicher Alltagsbewältigung entlasten sollen“ (Köck 2008, S. 216).

Im Rahmen dieser Arbeit erscheint dieser Definitionsversuch passend, da hier deutlich gemacht wird, dass die Familie, neben all ihren anderen Funktionen, ein Refugium des Schutzes darstellt. Insbesondere für die Entwicklung junger Menschen3 ist dies von zentraler Bedeutung.

2.1.3 Entwicklungsgefährdung durch familiäre Gewalt

Da das Hauptaugenmerk dieser Arbeit auf Entwicklungsgefährdungen junger Menschen durch innerfamiliäre Gewalterfahrungen liegt, gilt es nun vor allem zu definieren, was unter dem Begriff familiäre Gewalt als potentielle Entwicklungsgefährdung verstanden wird. Für den Begriff der familiären Gewalt gibt es in der Fachliteratur - ähnlich wie beim Schlüsselbegriff Familie - keine einheitliche Definition, die einvernehmlich als valide angesehenen wird (vgl. Wetzels 1997a, S. 56; Gelles 2002, S. 1044). Auch wenn sich die Fachwelt darüber einig ist, dass dies zum Manko einer eingeschränkten Ver- gleichbarkeit von Forschungsergebnissen und zur Störung der allgemeinen Kommuni- kation über dieses Phänomen führe, so ist man sich aber auch darüber einig, dass es für den Begriff der Gewalt im Allgemeinen und somit auch für den Begriff der familiären Gewalt im Speziellen keine einheitliche Definition geben kann (vgl. Wetzels 1997a, S. 58; Gelles 2002, S. 1044; Heitmeyer/Schröttle 2006, S. 16 f.). Die Hauptargumentation gründet sich dabei auf der Erkenntnis, dass die Definition dessen, was Gewalt gegen Kinder ist, keine feststehende Beobachtungsgröße darstellt, sondern vielmehr von histo- rischen und kulturellen Schwankungen abhängt und somit als ein historisch und kultu- rell relatives Beurteilungsprädikat zu verstehen ist (vgl. Wetzels 1997a, S. 56; Heitmeyer/Schröttle 2006, S. 17).4

Ein weiteres Argument zur Legitimierung der Bandbreite von Definitionen betont, dass dies eine entscheidende Voraussetzung für Definierende darstelle, verschiedene Blick- winkel und Interessen besser zum Ausdruck bringen zu können. Hierin liegt also auch eine wichtige Voraussetzung für die jeweiligen Professionen, sich gezielter -mit den von ihnen als geeignet erscheinenden Mitteln- dem jeweiligen Gewaltphänomen an- nehmen zu können (vgl. Schweikert 2000, S. 39, 69; Steffen 2005, S. 20 f.).

Grundsätzlich stimmt Wetzels (1997a, S. 56) den Argumenten zu, führt aber auch an, dass zumindest innerhalb der gleichen historischen Epoche einer Gesellschaft die Rela- tivität des Gewaltbegriffs begrenzt sein sollte. So mag die begriffliche Erfassung der Grenzbereiche von Gewalt gegen Kinder5 zwar schwierig sein und auch stark variieren (vgl. Straus 1994), aber bezüglich des Kerns der Definition stehe zumindest fest, dass es um eine negativ zu bewertende Beeinträchtigung der Gesundheit sowie der psychischen und sozialen Entwicklungsmöglichkeiten von Kindern gehe. Im Falle dieser Arbeit, bei der vorrangig die personale Gewalt gegen junge Menschen von Interesse ist, gilt dies hauptsächlich für Handlungen von eigentlich zur Fürsorge verpflichteter Erwachsener.6 Dem letzten Argument folgend, gilt es, mit dem Fokus auf die Problematik der innerfa- miliären Gewalt gegen junge Menschen, in dieser Arbeit nicht darum das gesamte Feld der familiären Gewalt begrifflich zu definieren, sondern nur um die familiäre Gewalt gegen junge Menschen. In der entsprechenden Fachliteratur wird für das Phänomen der familiären Gewalt gegen Kinder - mit all seinen Formen negativ bewerteter Einwirkun- gen, Aktionen und Unterlassungen, gleich welcher Modalität - meist der Begriff der Kindesmisshandlung verwendet (vgl. Wetzels 1997a; Deegener/Körner 2005; Heit- meyer/Schröttle 2006).

Aber auch diese begriffliche Spezifizierung führt noch lange nicht zu einer validen Ein- heitsdefinition. Es gibt hier gleich eine Vielzahl von Unterscheidungen.7 Die grundsätz- lichste Differenzierung von Definitionen erfolgt in enge und weite Definitionen (vgl. Engfer 1997b, S. 21 f.; Wetzels 1997a, S. 62). Weite Definitionen kennzeichnen sich durch die Bemühung möglichst alle als potentiell schädlich angesehenen Handlungen erfassen zu wollen. Hierzu zählen entsprechend auch Handlungen, die sich nur unter bestimmten Zusatzbedingungen als schädigend erweisen. Sie stellen also den Versuch dar alle wie gering auch immer geartete Fälle einzubeziehen, um keinen Fall zu überge- hen - falsch negative Fälle. Ein typisches Feld für die Wahl einer weiten Definition ist die Präventionsarbeit. Denn je universeller diese greifen soll, desto mehr bedarf es auch der Erfassung von Fällen, die weniger eingriffsintensiv und schädlich sind (vgl. Engfer 1997b, S.21 f.; Wetzels 1997a, S. 62).

In engen Definitionen hingegen wird versucht nur Handlungen zu erfassen, die sich als eindeutig schädlich erweisen, oder zumindest nach allgemein sozialem Konsens norma- tiv als schädlich zu bewerten sind. Sie stellen also das Bestreben dar, möglichst keine Fälle zu erfassen, die nicht tatsächlich schädlich sind - falsch positive Fälle. Ein typi- sches Feld für die Wahl von engen Definitionen sind nach Engfer (1997b, S. 23) straf- rechtliche Interventionen, bei denen es besonders wichtig ist Fehldiagnosen zu vermei- den.8

Da die vorliegende Arbeit das Interesse verfolgt möglichst alle Handlungen oder Unterlassungen von Familienmitgliedern einzubeziehen, die der Entwicklung junger Menschen abträglich sein könnten, um daraus auch Rückschlüsse für die Präventionsarbeit ableiten zu können, ist eine weite Definition von Kindesmisshandlung notwendig (vgl. Wetzels 1997a, S. 62; Gelles 2002, S. 1044; Engfer 2005, S. 4). Solch eine Definition stammt in vergleichsweise prägnanter Form von Blum-Maurice (2000). Sie definiert Kindesmisshandlung als eine „[…] nicht zufällige, gewaltsame psychische und oder physische Beeinträchtigung oder Vernachlässigung des Kindes durch Eltern/ Erziehungsberechtigte oder Dritte, die das Kind schädigt, verletzt, in seiner Entwicklung hemmt oder zu Tode bringt“ (Blum-Maurice 2000, S. 2).

Auch wenn die wichtigsten Kriterien in dieser Definition genannt sind, sollte noch deut- lich gemacht werden, dass auch unbewusst verursachte Beeinträchtigungen und/oder als Kindesmisshandlung/-missbrauch unterschiedlich in Bezug genommen werden: Intentionen des Handelnden - täter- und handlungsbezogene Variablen -, Wirkungen der Handlung auf ein Kind - opfer- und erlebnisbezogene Variablen -, Bewertung der Handlung durch Dritte - externe normative Standards -, Quelle der normativen Bewertungen - soziale und individuelle Regeln.

Vernachlässigungen Misshandlungen darstellen. Denn schließlich sollte es im Sinne des präventiven Interesses dieser Arbeit egal sein, ob die Misshandlung aus Unwissenheit, mangelnder Empathiefähigkeit oder Unbesonnenheit ausgeübt wird, da es letztlich nur auf die schädliche Auswirkung beim familiären Opfer ankommt9. Ebenfalls könnte noch explizit gemacht werden, dass unter dem Schlagwort Vernachlässigungen auch Äeinfach nur“ Unterlassungen fallen, wie z. B. eine altersgerechte Förderung.

Daher wird vom Autor folgende Definition vorgeschlagen: Kindesmisshandlung ist eine nicht zufällige - bewusste oder unbewusste - gewaltsame körperliche und/oder seelische Beeinträchtigung von Kindern durch Eltern/ Erziehungsberechtigte oder Dritte, die das Kind schädigt, verletzt, in seiner Entwicklung hemmt oder zu Tode bringt. Diese Beeinträchtigung kann durch Handlungen - wie bei körperlicher Misshandlung oder sexuellem Missbrauch - oder Unterlassungen - wie bei emotionaler oder psychischer Vernachlässigung - zustande kommen.

Der Oberbegriff Kindesmisshandlung beinhaltet wiederum eine Vielzahl verschiedener Misshandlungsformen, die es zu definieren gilt. Abgesehen von einer grundsätzlichen Unterscheidung hinsichtlich ihrer Einwirkung nach aktiven Formen - z. B. körperliche Misshandlungen - und passiven Formen - z. B. Vernachlässigungen -, wird in der Fachliteratur meist eine Einteilung nach der Einwirkungsmodalität in physische, psychi- sche und sexuelle Misshandlungsformen vorgenommen (vgl. Heitmeyer/Hagan 2002; Egle et al. 2005; Altgeld et al. 2007).10 Zwar wurde in der Fachliteratur bei den aufge- führten Einwirkungsmodalitäten auch danach unterschieden, von welchen Personen- gruppen gegen welche Personengruppen die jeweiligen Einwirkungsmodalitäten ausge- hen11, allerdings gab es hierfür, wie im Falle des Begriffs ÄGewaltform“, keinen über- geordneten Fachterminus. Vom Autor wird daher in den weiteren Ausführungen dieser Arbeit als Überbegriff für die verschiedenen Möglichkeiten der gegenseitigen persona- len Ausübung familiärer Gewaltformen die Bezeichnung ÄGewaltarten“ benutzt.

Im Folgenden werden nun die verschiedenen Gewaltformen/-arten näher definiert und anhand möglichst valider Angaben zu ihre Häufigkeit vorgestellt. Da aber alle Angaben stark nach verwendeter Datenquelle variieren können, erscheint es dem Autor wichtig, vorab kurz den Leser über die Validität der verwendeten Quellen zu informieren.

2.2 Datenquellen über familiäre Gewalt

Alle in dieser Arbeit aufgeführten Erkenntnisse über das Phänomen der innerfamiliären Gewalt beruhen auf den Daten von Forschungsanstrengungen. Die Validität der hier aufgeführten Ergebnisse hängt daher wesentlich von den verwendeten Datenquellen ab. Auch wenn der Autor bemüht war ausschließlich aktuelle Daten valider nationaler Un- tersuchungen zu benutzen, war dies bei bestimmten familiären Gewaltformen/-arten nicht einfach bis unmöglich. Denn die Datenlage war bei diesen teilweise nicht nur mangelhaft, sondern gar nicht erst existent. Verantwortlich dafür ist zwar auch die grundsätzliche Schwierigkeit Information über Gewalterfahrungen gerade im Bereich von Intimbeziehungen zu gewinnen (vgl. Wetzels 1997a, S. 20 f.; Gelles 2002, S. 1045 f.), aber die Hauptverantwortung kommt den national kaum existenten Forschungsan- strengungen zu, was insbesondere auf die Geschwistergewalt und die Kind-Elterngewalt zutrifft. Da dieses nationale Forschungsdefizit aber nichts an dem Entwicklungsrisiko ändert, das von solchen Gewaltformen/-arten für junge Menschen ausgeht, wurden zur Illustrierung derartiger Fälle auch weniger valide nationale Datenquellen miteinbezogen und wo nicht anders möglich, auch internationale Forschungsergebnisse benutzt.12

Die Verwendung verschiedenartiger Datenquellen ist - egal ob national oder internatio- nal - aber immer mit dem Risiko einer eingeschränkten Vergleichbarkeit von For- schungsergebnissen verbunden. „Mit der Entscheidung über die Art der Datenbasis wird stets auch die Entscheidung für bestimmte Ausschnitte des Phänomens und über Formen der Realitätskonstruktion getroffen, was bei der Interpretation von Befunden zu berücksichtigen ist“ (Wetzels 1997a, S. 24).Ursächlich hierfür ist dabei nicht nur das bereits aufgeführte Problem des Mangels an allgemeingültigen Definitionen für gleiche und ähnliche Gewaltformen (vgl. Kap. 2.1.3), sondern auch die Verwendung von unter- schiedlichen Messmethoden (vgl. Wetzels 1997a, S. 21 ff.; Gelles 2002, S. 1045 ff.). Um dem Leser eine selbständige Beurteilung der Validität der verschiedenen verwende- ten Datenquellen zu ermöglichen, werden nachfolgend - angelehnt an den Ausführun- gen von Gelles (2002, S. 1045 ff.) - die wesentlichen Vor- und Nachteile der drei Hauptdatenquellen aufgeführt. Hierzu gehören ihm zufolge klinische Studien, offizielle Berichte und sozialwissenschaftliche Untersuchungen:

Zu den Datenquellen des klinischen und institutionellen Umfeldes gehören u. a. Notfall- stationen von Krankenhäusern und Frauenhäusern. Klinische Daten seien eine häufig genutzte Datenquelle über Gewalthandlungen in der Familie, da Kliniker häufig den direktesten Zugang zu diesen Fällen besitzen. Ein klarer Vorteil dieser Quelle liegt da- her in der Möglichkeit relativ ausführliche und tiefgehende Informationen über familiä- re Gewaltfälle zu erhalten, die auf anderem Wege nur schwer verfügbar gewesen wä- ren.13 Weiterer und entscheidender Vorteil dieser Daten ist die Möglichkeit, bei diesen teilweise gleichzeitig auch Informationen über die Wirksamkeit angeschlossener Inter- ventionsprogramme zu erhalten. Der wesentliche Nachteil bei der Nutzung klinischer Daten liegt nach Gelles (2002, S. 1048) allerdings nicht nur im immer noch zu geringen Einsatz von Vergleichsgruppen, sondern vor allem auch in einer mangelnden Repräsen- tativität der Daten bedingt durch die zu spezielle Stichprobe.

Die zweite Datenquelle für Informationen über familiäre Gewalt sind offizielle Berich- te. Insbesondere bei diesen Daten sei es entscheidend für die Beurteilung der Quantität und Qualität der Berichte, aus welchem Land diese stammen. Ursächlich hierfür ist die unterschiedliche Handhabung über Meldepflichten von Kindeswohlgefährdungen. Eine Ausnahmestellung besitzten diesbezüglich die USA, da sie fast das einzige Land dar- stellen, dass schon seit langer Zeit über eine gesetzliche Verpflichtung (ÄReporting Act“) für sogenannte ÄMandated Reporters“14 verfügt, Verdachtsfälle von Kindesmiss- handlungen an die Child Protection Services (CPS) weiterzumelden (vgl. Wetzels 1997a, S. 33).15 Die Menge an offiziellen Berichten über Kindesmisshandlungen ist daher erheblich größer, als in Deutschland16, wo man zur Schätzung von Gewalt- und Missbrauchshandlungen an Kindern größtenteils auf offizielle Daten aus Krankenhäu- sern und Strafverfolgungsbehörden angewiesen ist (Gelles 2002, S. 1046). Die Nutzung derartiger Datenquellen sei allerdings, so die einhellige Meinung der Fachwelt, unzurei- chend und nicht repräsentativ (vgl. Wetzels 1997a, S. 34).17

Bei der dritten Datenquelle, den sozialwissenschaftlichen Untersuchungen, gilt es zur Gewinnung von Daten über familiäre Gewalt zunächst einmal zwei grundlegende Hin- dernisse zu überwinden: Erstens das Hindernis einer relativ geringen Grundgesamtheit der meisten Formen familiären Missbrauchs und Misshandlung. Zweitens die starke Präsenz vieler Tabus, die die Betroffenen daran hindern offen über dieses Thema zu reden (vgl. Gelles 2002, S. 1047 f.). Bezüglich des ersten Hindernisses, also der relativ geringen Grundgesamtheit, gäbe es in der Forschung verschiedene Strategien zur Über- windung. Ein Ansatz zur Identifizierung solcher Fälle ist die zielgerichtete und damit nicht repräsentative Auswahl von in Frage kommenden Probanden.18 Eine andere Stra- tegie ist die Orientierung an faktisch verfügbaren Probandengroßgruppen, wie z. B. die Verwendung von Studenten und Schülern als Probanden. Ein dritter von Gelles aufge- führter besonders valider Ansatz sind landesweit repräsentative Umfragen.19 Weitere mögliche Validitätsprobleme für Daten sozialwissenschaftlicher Untersuchungen zum Phänomen familiärer Gewalt ergeben sich nach Weis (1989, S. 117 ff.) vor allem aus Erinnerungsfehlern von Probanden, unterschiedlichen Möglichkeiten der Interpretation von Fragen und aus beabsichtigten und unbeabsichtigten Falschantworten.

Deutlicher Vorteil sozialwissenschaftlicher Untersuchungen ist - zumindest bei Über- windung genannter Hindernisse - die Repräsentativität der Daten und in Bezug auf den präventiven Ansatzes dieser Arbeit die Verwendung vornehmlich weiter Definitionen. Denn wie bereits in Kap. 2.1.3 beschrieben, können nur durch die Verwendung weiter Definitionen auch universelle Informationen über das Thema familiäre Gewalt über- haupt erst gewonnen werden (vgl. Engfer 2000, S. 24). Ein besonderer Vorzug sollte dabei den Daten aus repräsentativen Dunkelfelduntersuchungen gegeben werden. Da sich die Fachwelt einig ist, dass das sogenannte ÄHellfeld“ - z. B. PKS - aus diversen Gründen (s. Anhang: Ergänzung 2) nur den Gipfel eines Eisberges vom Gesamtausmaß familiärer Gewalt widerspiegeln dürfte (vgl. Wetzels 1997a, S. 25 ff.; Gelles 2002, S. 1046 ff.; Sutterlüty 2003, S. 105). Aber auch Dunkelfelduntersuchungen besitzen keine universelle Validität, was nicht zuletzt auf die Fehlerquellen durch subjektive Selbstbe- urteilungen und Selbstauskünfte von Befragten zurückzuführen ist (vgl. Weis 1989, S. 117 ff.). Wie wichtig Dunkelfelduntersuchungen dennoch zur Beurteilung des Gesamt- ausmaßes von Gewaltphänomen sind, zeigt auch die Einschätzung der Bundesministeri- en für Justiz (BMJ) und des Inneren (BMI) in dem von ihnen beauftragten zweiten Peri- odischen Sicherheitsbericht (PSB). Denn selbst von dieser offiziellen Stelle aus werden

Dunkelfelduntersuchungen inzwischen als notwendige Ergänzungen von Kriminalstatistiken angesehen, um überhaupt erst stattfindende Selektionsprozesse - vor allem im Anzeigeverhalten - zu erkennen, quantitativ einzuordnen und in ihrer Bedeutung für das kriminalstatistische Bild bewerten zu können (vgl. BMI/BMJ 2006, S. 17).

2.2.1 Die KFN-Dunkelfelduntersuchung

Die erste Dunkelfelduntersuchung zum Ausmaß familiärer Gewalt wurde 1976 in den USA von Straus, Gelles und Steinmetz (1980) durchgeführt (vgl. Wetzels 1997a, S. 36 f.; Sutterlüty 2003, S. 103 f.). In dieser Erhebung wurden nicht nur alle Arten familiärer Gewalt mit Ausnahme der Gewalt gegen ältere Familienangehörige untersucht20, son- dern auch alle Schweregrade dieser Gewalthandlungen. In Deutschland gab es im Ver- gleich dazu lange Zeit keine validen Dunkelfelduntersuchungen über innerfamiliäre Gewalt und selbst die Angaben über das ÄHellfeld“ waren eher eingeschränkt, da hier lediglich aktenkundige Kindesmisshandlungen berücksichtigt wurden (vgl. ebd.). Neue- re nationale Untersuchungen, die nicht nur auf aktenkundigen Fällen basieren, treffen sich Sutterlüty (2003, S. 105) zufolge in ihrer Einschätzung, dass ca. 70 % der Kinder schon einmal Opfer von irgendeiner Form familiärer Gewalt geworden sind. Dies ent- spricht mit 73 % Eltern-Kind-Gewalt auch in ungefähr den Daten der Untersuchung von Straus et al. (1980) für die USA (vgl. Wetzels 1997a, S. 37). Nationaler Ausnahmefall bezüglich valider Daten, ist der Fachliteratur zufolge, die 1992 durchgeführte repräsen- tative Querschnittsuntersuchung von Christian Pfeiffer, Peter Wetzels und Dirk Enzmann (vgl. Sutterlüty 2003, S. 105; Deegener 2005a, S. 39 ff.; Deegener/Körner 2008, S. 121 ff.). Da diese nicht nur die erste deutsche Dunkelfelduntersuchung zum Thema innerfamiliäre Gewalterfahrungen darstellte, sondern bis dato in der Repräsenta- tivität und Validität ihrer Ergebnisse wohl noch nicht übertroffen wurde, erscheint es dem Autor angemessen, diese im Folgenden exemplarisch ausführlicher vorzustellen: Im Auftrag des Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) wurde vom Kriminologischen Forschungsinstitut Niedersachsen (KFN) durch Wetzels, Pfeiffer und Enzmann 1992 eine bundesweit repräsentative Opferbefra- gung an 3289 Personen im Alter von 16 bis 59 Jahren durchgeführt. Im Rahmen dieser retrospektiv angelegten Prävalenzstudie gab es eine schriftliche Zusatzbefragung zum Thema der Gewalterfahrungen in engen sozialen Beziehungen, also der Viktimisierung durch Gewalt in der Familie und/oder im gemeinsamen Haushalt. Im Fokus des Er- kenntnisinteresses stand dabei nicht nur die Verbreitung gewaltsamer innerfamiliärer Opfererfahrungen im Erwachsenenalter, sondern auch die Viktimisierungserfahrungen durch physische Elterngewalt und inner- wie außerfamiliären sexuellen Missbrauch im Jugend- und Kindesalter, sowie deren möglicher Zusammenhang. Erhoben wurden in der Untersuchung auch die Häufigkeit und der Schweregrad der berichteten Gewalterfahrungen. Anhand des Schweregrades der ÄErziehungsgewalt“ wurde dann eine Unterscheidung in Äkörperliche Züchtigung“ und Äphysische Misshandlung“ der Eltern vorgenommen (vgl. Wetzels 1997a, S. 118 ff.; Wetzels 1997b, S. 11 f.).

Da Wetzels et al. sich in ihrer Befragung bei der Definition der Begrifflichkeiten - was aus präventiver Sicht zu bedauern ist - an strafrechtlich-normative Vorgaben hielten, fielen die Definitionen von elterlichen körperlichen Züchtigungen und Misshandlungen, sowie vom sexuellen Missbrauch entsprechend eng aus. Elterliche körperliche Züchti- gung wurde definiert als „[…] die von Eltern in der Absicht der Kontrolle kindlichen Verhaltens ausgeführte Zufügung von Schmerz durch personengerichtete körperliche Gewalt, ohne daß damit die Absicht der Verursachung ernsthafter Verletzungen oder Schädigungen verfolgt wird (vgl. Turner & Finkelhor 1996) und ohne daß die rechtlichen Grenzen des elterlichen Züchtigungsrechts überschritten werden“ (Wetzels 1997b: S. 11).

Elterliche physische Misshandlung von Kindern definierten sie als „[…] eine gegen ein Kind gerichtete, körperliche Gewaltausübung durch Eltern, welche die rechtlichen Grenzen des elterlichen Züchtigungsrechts eindeutig überschreitet. Sie besteht in der Zufügung körperlicher Schmerzen mit der Absicht oder der Inkaufnahme des Risikos von Verletzungen auf seiten des Kindes (vgl. Straus 1990), unabhängig davon, ob dies in erzieherischer Intention geschieht oder aber anderen Motiven geschuldet ist. Beide Gewaltformen zusammen bilden die körperliche elterliche Erziehungsgewalt“ (ebd.).

Sexueller Kindesmissbrauch wurde von ihnen definiert als

„[…] sexuelle Instrumentalisierung eines Kindes oder Jugendlichen durch eine erwachsenen oder bedeutend ältere Person, bei welcher der Erwachsene seine Überlegenheit - ungeachtet des Willens oder des Entwicklungsstandes eines Kindes - im Interesse der Befriedigung seiner Bedürfnisse nach Intimität oder Macht ausnutzt“ (Wetzels 1997b, S. 11 f.).

Wie aus den Definitionen ersichtlich, hat die KFN-Befragung im Vergleich zu anderen Dunkelfeldstudien nicht nur Vorteile21, sondern natürlich auch Nachteile. So besteht ein wesentliches Manko22 dieser Dunkelfeldstudie in der Nichterfassung wichtiger familiä- rer Gewaltformen/-arten. Vorrangig zu nennen sind hier Geschwistergewalt, Gewalt gegen ältere Familienmitglieder, Vernachlässigung und psychische Misshandlung. Zur Erhebung der Daten über Erfahrungen mit physischer Erziehungsgewalt der Eltern und der Zeugenschaft elterlicher Partnergewalt wurden Fragen aus der Konflikttaktikskala (CTS, vgl. auch Straus 1990) verwendet (s. Anhang: Abb. 1). Aller- dings wurden bei der Verwendung der Items quantitative und qualitative Unterschiede zwischen den Gewaltformen gemacht. Denn während zur Erfassung der elterlichen Er- ziehungsgewalt wie in Abb. 1 zu sehen 10 Items benutzt wurden, dienten zur Erfassung der Zeugenschaft elterlicher Partnergewalt lediglich 5 Items (vgl. Wetzels 1997b, S. 12 ff.).23

Zur Häufigkeitsbestimmung der familiären Gewalterfahrungen reichten die Antwort- möglichkeiten von nie, über selten, manchmal, häufig bis sehr häufig. Anhand dieser Antwortmöglichkeiten wurde dann eine Unterscheidung von Nichtopfern - nie - zu Opfern - selten bzw. häufiger als selten - vorgenommen. Als Misshandlungsopfer wur- den diejenigen kategorisiert, die die Items 5 bis 10 positiv beantwortet haben (vgl. Wetzels 1997b, S. 12).

Der sexuelle Missbrauch wurde durch sechs Items über konkrete Handlungsformen und einem Item Äsonstige sexuelle Handlungen erhoben“ (s. Anhang: Abb. 2). Eingegrenzt wurden die Vorfälle durch die Instruktion, nur Erlebnisse anzugeben, die in der Kindheit oder Jugend vorgefallen sind, bei denen der/die Täter/In mindestens fünf Jahre älter waren und die Handlung nicht gewünscht und/oder gefordert war, sowie der sexuellen Erregung des Täters und oder Opfers diente. Bei den 6 konkreten Items wurde zusätzlich erhoben, wie oft und wann die Erfahrung zum ersten Mal gemacht wurde und wer der/die Täter/Innen waren. (vgl. Wetzels 1997b, S.12 ).

Wetzels (1997b, S.19 f.) fasst die Ergebnisse der Untersuchung wie folgt zusammen:

1. Multiple Viktimisierungen - insbesondere im Falle von Opfern sexuellen Miss- brauchs - sind eher Regelfall als die Ausnahme. Beim sexuellen Missbrauch ist die Wahrscheinlichkeit einer zusätzlichen Viktimisierung durch physische El- terngewalt besonders hoch.
2. Bedingt durch die, im Vergleich zum sexuellen Missbrauch, erheblich höhere Wahrscheinlichkeit durch physische Elterngewalt viktimisiert zu werden, sollte dieser familiären Gewaltform quantitativ eine höhere Relevanz zukommen.
3. Auch wenn physische Gewalt gegen Kinder in allen sozialen Schichten vor- kommt, so ist sie doch in den niedrigen sozioökonomischen Schichten am häu- figsten vorzufinden. Eine Ausnahme zeigte sich diesbezüglich nur beim sexuel- len Missbrauch, der überall ansatzweise gleich häufig verzeichnet wurde.
4. Da sowohl der sexuelle Missbrauch, als auch die physische Elterngewalt gegen Kinder, signifikant häufiger bei Familien verzeichnet wurden, in denen es auch zu Partnergewalt zwischen den Eltern gekommen ist, könnte dies ein Indiz dafür sein, dass Gewalt gegen Kinder als ein Bestandteil des Syndroms gewaltbelaste- ter Familienbeziehungen zu verstehen ist. Als Ursache sind herbei allerdings un- terschiedliche Wirkmechanismen denkbar: Zum einen gäbe es hier die Möglich- keit, dass durch die Eskalation familiärer Konflikte auch Kinder Opfer manifes- ter Gewalthandlungen werden können - vor allem bei der physischen Auseinan- dersetzung der Eltern. Zum anderen besteht die Möglichkeit, dass in gewaltbe- lasteten Familien Kinder eher emotionaler Vernachlässigung ausgesetzt sind, was ein vermehrtes Bedürfnis nach Zuwendung zur Folge haben kann. Dies wiederum könne ihre Instrumentalisierung durch andere Personen - insbesonde- re aus dem sozialen Nahbereich der Familie - begünstigen und sie somit anfälli- ger für beispielsweise sexuellen Missbrauch machen (vgl. Finkelhor/Baron 1986, S. 74).
5. Der Vergleich der verschiedenen Alterskohorten lässt tendenziell einen gesell- schaftlichen Trend zum Rückgang leichter physischer Elterngewalt vermuten. Da allerdings bei den Formen starker physische Elterngewalt gegen Kinder, wie z. B. der Kindesmisshandlung, des sexuellen Missbrauchs und der Zeugenschaft von elterlicher Partnergewalt kein Rückgang feststellbar war und diese Formen zusammen schon eine Gesamtrate von 19,4 % ausmachen, kann man hierbei nicht von einem geringfügigen Randproblem sprechen.

Trotz des Rückgangs leichter physischer Elterngewalt hält Wetzels (1997b) anhand der Gesamtrate elterlicher Körperstrafen von insgesamt 69,5 % fest, dass diese „[…] als immer noch erschreckend weit verbreitet zu bezeichnen [ist].“ (Wetzels 1997b, S. 20). Auch wenn Pfeiffer et al. ebenfalls im Auftrag des KFN 1998, 2000 und 2005/2006 Folgeuntersuchungen u. a. zur Thematik der Eltern-Kind-Gewalt durchführten, so war die Repräsentativität der jeweiligen Stichproben dieser Längsschnittuntersuchungen im Vergleich zur 1992 durchgeführten Querschnittsuntersuchung vor allem durch die Be- schränkung der Stichproben auf die altershomogene Gruppe der Schüler und Schülerin- nen des 9. Jahrgangs eingeschränkt. Nichtdestotrotz war die Wahl auf Schüler/Innen des 9. Jahrgangs aus empirischer Sicht jedoch geschickt. Denn so ließen sich ihre Ergebnis- se mit einer Vielzahl relativ aktueller Dunkelfeldstudien mit gleicher Thematik - Jugenddeliquenz - und Stichprobenalter vergleichen (z. B. Block/Brettfeld/Wetzels 2007; Dünkel/Gebauer/Geng 2007; Goldberg 2006, S. 861 ff.; Boers/Reinecke 2007). Zusammen mit den KFN-Befragungen in den letzten fünf Jahren kann so immerhin auf eine Stichprobengröße von mindestens 30.000 Jugendlichen zurückgegriffen werden (vgl. Baier et al. 2009, S. 15 f.). Es war zudem eine Möglichkeit relativ einfach auf- grund der allgemeinen Schulpflicht - je nach Bundesland bis mindestens zur 9. Klasse - auf einen relativ repräsentativen Ausschnitt der Gesamtbevölkerung zurückgreifen zu können, der nicht nur über Kindheitserfahrungen, sondern auch schon über Erfahrungen in der Jugend berichten kann. Die Befragungen fanden überwiegend in Hannover, München, Schwäbisch Gmünd und Stuttgart mit Schülern und Schülerinnen verschiedener Schultypen24 statt, was auch beim Bildungsstand einen relativ repräsentativen Ausschnitt der Gesamtbevölkerung liefert.25

Eine zwar auch mit Schülern und Schülerinnen des 9. Jahrgangs verschiedener Schulty- pen durchgeführte aber mit 44.610 aus 61 repräsentativ ausgewählten Landkreisen rep- räsentativere Befragung führte das KFN noch einmal 2007/2008 im Auftrag des BMI durch. Der Interessenschwerpunkt war auch hier die Jugendgewalt mit dem hiermit ver- bundenen Erkenntnisinteresse nach möglichen Ursachen und Präventionsmöglichkei- ten.26 27

Bei der Bewertung der folgenden Häufigkeitsangaben zu den verschiedenen Kindes- misshandlungsformen/-arten gilt es aber nicht nur die bisher aufgeführten empirisch bedingten Validitätsprobleme zu berücksichtigen - welche sich u. a. in starken Schwan- kungen der Häufigkeitsangaben niederschlugen28 -, sondern auch die sich wandelnden Trends gesellschaftlicher Aufmerksamkeit. Denn auch diese können zu Verzerrungen zwischen den verschiedenen Gewaltformen führen (vgl. Wetzels 1997a, S. 29 f.), wie z. B. geschehen bei Sensibilisierungskampagnen einer sozialen Bewegung in den 1980er Jahren, die zu einer akuten Zunahme von bekannt gewordenen sexuellen Missbrauchsfällen führten (vgl. Finkelhor 1984; Bagley 1990).

2.3 Physische Misshandlung

„Unter körperlicher Misshandlung versteht man Schläge oder andere gewaltsame Handlungen (Stöße, Schütteln, Verbrennungen, Stiche, usw.), die beim Kind zu Verlet- zungen führen können“ (Engfer 2005, S. 7). Beispielhaft seien Ohrfeigen; das Schlagen mit Händen, Stöcken und Peitschen; Stoßen; Schleudern; das Schütteln eines Kleinstkindes; das Verbrennen mit heißem Wasser oder Zigaretten; auf den Ofen set- zen; das Einklemmen in Türen oder Autoscheiben; das Stechen mit Nadeln; ins kalte Badewasser setzen und untertauchen; Würgen; Vergiftungen (vgl. Deegener 2005a, S. 37; Deegener 2006, S. 26).

Engfer (2005, S. 7) zufolge sollte bei der physischen Misshandlung beachtet werden, dass einerseits eine mögliche Schädigung auch von der Härte und Intensität der Gewalt- handlung abhängt und andererseits bei der Beurteilung der Handlung die Empfindlich- keit des kindlichen Organismus - Säuglinge sind beispielsweise empfindlicher, als Kin- der höheren Alters - und die situativen Umstände - Kind fällt z. B. mit dem Kopf nicht auf den weichen Teppich, sondern gegen die Kante des Couchtisches - berücksichtigt werden sollten.

Da die physische Misshandlung von jungen Menschen in Deutschland lediglich den Gipfel der physischen Eltern-Kind-Gewalt darstellt und die Übergänge von physischen Sanktionsmaßnahmen zu Misshandlungen ohnehin fließend sind, werden die folgenden Häufigkeitsangaben sich auf das Gesamtaufkommen von physischer Eltern-Kind- Gewalt beziehen.

2.3.1 Häufigkeit von physischer Misshandlung

Auch wenn die Forschung über innerfamiliäre Gewalt im Allgemeinen noch als sehr lückenhaft zu bezeichnen ist, so stellt die physische Eltern-Kind-Gewalt - neben dem sexuellen Kindesmissbrauch und der physischen Partnergewalt - eine der qualitativ und quantitativ am besten untersuchten familiären Gewaltformen dar. Entsprechend vielfältig sind auch die in Deutschland zur Verfügung stehenden Studien, was den Rückgriff auf Häufigkeitsangaben aus aktuelleren Dunkelfelduntersuchungen ermöglicht. Präferiert werden hierfür vor allem folgende zwei Dunkelfeldstudien29:

- Dunkelfeldstudie des KFN 2007/2008 an Jugendlichen des 9.Jahrgangs ver- schiedener Schulformen im Auftrag des BMI durch mit dem Interessenschwer- punkt der Häufigkeit, Ursachen und Präventionsmöglichkeiten von Jugendge- walt30,
- Dunkelfeldstudie von Bussmann an Experten, Eltern und Jugendlichen im Jahr 2005. im Auftrag des BMI und BMJ zu der Rezeption und den Auswirkungen der Einführung des ÄGesetzes zur Ächtung der Gewalt in der Erziehung“ im No- vember 2000.

Die Auswertung der KFN-Befragung 2007/2008 an 44.610 Schülern und Schülerinnen des 9.Jahrgangs verschiedener Schulformen zeigte, dass innerfamiliäre Gewalterfahrungen im Vergleich zu sonstigen Gewalterfahrungen verhältnismäßig überrepräsentiert sind. Das Viktimisierungsrisiko Gewalterfahrungen in der Familie zu machen sei also höher als anderswo und dies gelte insbesondere für kindliche Familienmitglieder (vgl. Baier et al. 2009, S. 52; s. Anhang: Abb. 3).

Abbildung 3 (s. Anhang) zeigt, dass der Prozentsatz der Jugendlichen, die nicht von gewalttätigen Übergriffen der Eltern in der Kindheit berichteten, gerademal bei 42,1 % liegt, während 73,4 % derselben Jugendlichen in den letzten zwölf Monaten keine El- terngewalt berichteten. Baier et al. (2009) folgern daraus: ÄMit dem Heranwachsen der Kinder geht also das Ausüben von Gewalt durch die Eltern deutlich zurück“(Baier et al. 2009: S. 52). Die Ergebnisse zeigten, dass dieses Prinzip scheinbar auch für schwere elterliche Gewalt gilt. Denn während insgesamt 15,3 % der Befragten angaben vor ih- rem 12.Lebensjahr schwerer Gewalt ausgesetzt gewesen zu sein31, berichteten Änur noch“ 5,7 % davon dies in den letzten 12 Monaten erlebt zu haben. Und auch hier ist der Anteil der Misshandlungsopfer auf 4,1 % gesunken (s. Baier et al. 2009, S. 52). Ne- ben derartigen Härtefällen zeigten die Ergebnisse der KFN Befragung aber auch, dass die Mehrzahl der von elterlicher Gewalt betroffenen, sowohl in ihrer Kindheit, als auch im Jugendalter, eher selten und wenn von leichterer Elterngewalt berichteten.

Wie Abbildung 5 (Anhang) zeigt, gibt es aber trotz des Rückgangs elterlicher Gewalt im Jugendalter einen signifikanten Zusammenhang zwischen der Viktimisierung in der Kindheit und der im Jugendalter. Der Korrelationswert von kindlicher Viktimisierung durch elterliche Gewaltübergriffe mit der Viktimisierung im Jugendalter ist mit 0.76 für sozialwissenschaftliche Zusammenhangsanalysen nach Baier et. al. (2009, S. 52) sogar außergewöhnlich hoch. So ist mit 51,2 % mehr als jeder zweite Jugendliche, der in sei- ner Kindheit häufiger und schwerer physischer Elterngewalt ausgesetzt war, auch in seiner Jugend noch selten bis häufig Opfer selbiger. Auch der Umkehrschluss zeigt dies evident bei den befragten Jugendlichen. Hier kam es bei 96,1 % der Befragten, die nicht Opfer elterlicher Gewalt in der Kindheit wurden, auch in den letzten 12 Monaten zu keinem gewalttätigen Übergriff der Eltern (s. Anhang: Abb. 4). Übereinstimmend wird auch im 13. Kinder- und Jugendbericht (Bmfsfj 2010) anhand von US- Studien festge- halten:

„Tatsächlich ist die Gefahr von Vernachlässigung und Kindeswohlgefährdung am größten in den ersten fünf Lebensjahren. Während des ersten Lebensjahres sterben mehr Kinder in der Folge von Vernachlässigung und Misshandlung als in jedem späteren Lebensjahr (US - Department of Health an Human Services 1999)“ (Bmfsfj 2010: S. 83).

Bei der prozentualen Verteilung des elterlichen Tätergeschlechts zeigte sich in den KFN Studien, dass der Anteil an Müttern und Vätern als Täter sowohl in der Kindheit als auch im Jugendalter relativ ausgeglichen war (s. Anhang: Abb. 5). So gaben 46,2 % der Befragten an, in ihrer Kindheit gewalttätige Übergriffe von ihrem Vater erlebt zu haben und 46,3 % von ihrer Mutter.32 Nur bezogen auf die Schwere der Gewalt zeigte sich, dass Väter häufiger zu schweren Gewaltformen griffen als Mütter. Auch beim Geschlecht der kindlichen und jugendlichen Opfer waren Unterschiede dahingehend erkennbar, dass Mädchen häufiger von den Müttern und Jungen häufiger von den Vätern gewalttätige Übergriffe berichteten (s. Anhang: Abb. 5).

Die im Jahr 2005 von Bussmann im Auftrag des BMI und BMJ durchgeführte Befragung an Experten, Eltern und Jugendlichen zu der Rezeption und den Auswirkungen der Einführung des ÄGesetzes zur Ächtung der Gewalt in der Erziehung“ - § 1631 BGB AbS. 2 (s. Anhang: Ergänzung 15) - im November 2000 unterteilte die berichteten Erfahrungen in verschiedene Sanktionsgruppen, körperstrafenfrei Erzogene, konventionell Erzogene und gewaltbelastet Erzogene (vgl. Bussmann 2008, S. 60).33

Die Befragung der Jugendlichen ergab dabei folgende prozentuale Verteilung auf die Sanktionsgruppen: 32,0 % wurden körperstrafenfrei erzogen, 46,7 % konventionell und 21,3 % gewaltbelastet (welche Erziehungsmaßnahmen dabei nach Befragung der El- terngruppe zur Anwendung gekommen sind zeigt Abbildung 6 im Anhang). Bei alleiniger Betrachtung der aktuelleren Ergebnisse aus der Befragung von 2005 ergibt sich nach Abbildung 6 (s. Anhang) folgendes Häufigkeitsranking angewendeter physischer Erziehungsmaßnahmen der Eltern gegen ihre Kinder: 96,7 % Klaps auf den Po; 95 % Po versohlen; 83,8 % leichte Ohrfeige; 48,5 % schallende Ohrfeige; 16,1 % Stock auf die Finger; 15,2 % mit Stock kräftig auf den Po; 13 % Tracht Prügel mit Blut- ergüssen.

Bezüglich der Misshandlung junger Menschen in Deutschland ergab die Befragung der Eltern im Jahr 2005, dass 12,5 % der Jugendlichen zur Gruppe der Gewaltbelasteten gezählt werden müssen. Da die Aussage der Jugendlichen mit 21,3 % stark zu der El- ternangabe differierte benutzte Bussmann eine Frageformulierung, die die vermeintliche Befangenheit - vor allem der Eltern - bei Angaben zu diesem Thema reduzieren sollte. So wurden sowohl die Eltern als auch die Jugendlichen auch danach gefragt, ob sie schon einmal den Verdacht hatten, dass junge Menschen in ihrem sozialen Umfeld von körperlichen Misshandlungen betroffen waren. Der Erwartung entsprechend fielen die Angaben sowohl der Eltern als auch der Jugendlichen bei dieser Frageformulierung höher aus. Immer noch differierend schätzten die Eltern die Quote der Misshandelten nun auf mindestens 18 % und die Jugendlichen auf etwa 26 %. Dieser Einschätzung folgend errechnet Bussmann, dass von den 12,2 Millionen in Deutschland im Jahr 2005 lebenden Kindern und Jugendlichen - unter 18 Jahren - 2-3 Millionen mindestens ein- mal Opfer einer Form von elterlicher Misshandlung wurden (vgl. Bussmann 2008, S. 62).34

Im direkten Vergleich beider Studien erstaunt, dass obwohl beide enge an strafrechtli- chen Normen orientierte Definitionen benutzten, die Ergebnisse zur Verbreitung physi- scher Eltern-Kind-Gewalt relativ weit auseinander liegen. Denn während Baier et al. (2009, S. 52) in ihrer Befragung von 2008 auf 42,1 % Befragte kamen, die in der Kind- heit physisch gewaltfrei erzogen wurden, liegt dieser Wert bei Bussmann in seiner Be- fragung im Jahre 2005 gerade mal bei 32 %. Demzufolge kam es in der Studie von Baier et al. (2009, S. 52) bei 57,9 % der Befragten zu leichten bis schweren physischen Übergriffen der Eltern, während es bei Bussmann (2008, S. 61 f.) mit 68 % gute 10 % mehr sind. Wie auch schon beim Verweis auf die starken Varianzen (s. Kap. 2.3) bei solchen Schätzungen können die Gründe hierfür vielfältig sein.35 Da aber keine Studie in der Lage dazu ist, absolute Validität und Repräsentativität ihrer erlangten Ergebnisse zu beanspruchen, sollten alle Häufigkeitsangaben generell eher als ungefähre Richtwer- te verstanden werden, die mal näher und mal weiter von der tatsächlichen Erziehungs- praxis entfernt sind.36

2.4 Psychische Misshandlung

Insbesondere im Bereich der emotionalen/psychischen Misshandlung gibt es in der Lite- ratur sehr kontroverse Ansichten über die Bestimmung dessen, was unter diesem Be- griff zu verstehen ist. Dies liegt nach Engfer (2005, S. 6 f.) vorrangig an folgenden Problemen:

- Die Grenzen zwischen üblichen und weitgehend tolerierten Praktiken - z. B. Liebesentzug - und psychisch schädigendem Elternverhalten - z. B. ignorieren des Kindes - sind schwer zu ziehen. Unklar ist z. B. ab welcher Dauer oder in welcher Form ein Liebesentzug in psychische Misshandlung übergeht.
- Es gehen häufig nicht explizite Werturteile über das ein, was als Äangemesse- nes“ oder gerade noch tolerierbares Elternverhalten angesehen wird.
- Diese Werturteile hängen zudem vom Alter des Kindes und seinen individuellen Merkmalen ab. So wird z. B. vermutet, dass die emotionale Nicht-Verfügbarkeit von Müttern bei Kleinstkindern auf die Dauer zu gravierenden Beeinträchtigun- gen in der kognitiven und sozialen-emotionalen Entwicklung - z. B. Bindungs- unsicherheiten - führen kann (vgl. Erickson et al. 1989, S. 647 ff.), während bei älteren Kindern andere Aspekte (z. B. die mangelnde Förderung sozialer Kom- petenz) wichtiger sein könnten.
- Eine Möglichkeit zur Vermeidung des Werturteileproblems wäre zwar durch die Bestimmung der Schädlichkeit des elterlichen Verhaltens anhand der beobacht- baren kindlichen Beeinträchtigungen möglich, nach Engfer verlagere man da- durch allerdings nur die Probleme der Abgrenzung. Der Klärung bedürfe es hier nämlich ersteinmal, was als Äbeeinträchtigendes“ Kinderverhalten gelten solle und was nicht. Ebenfalls unklar bliebe auch die Frage, ob für die beobachtete Beeinträchtigung tatsächlich das elterliche Verhalten ausschlaggebend war.
- Die Grenzen zwischen der psychischen Misshandlung bzw. Vernachlässigung und der physischen Vernachlässigung sind schwer bestimmbar. Der Grund hier- für liegt darin, dass es insbesondere bei kleinen Kindern auch zu gravierenden physischen Konsequenzen kommen kann, wenn diese nicht genügend beaufsich- tigt und vor Gefahren geschützt werden. Dies gilt auch im Falle der Vernachläs- sigung der gesundheitlichen und medizinischen Fürsorge.

Eine für die Interessenlage dieser Arbeit trotz aller Probleme akzeptable Definition lau- tet:

„Unter psychischer Misshandlung versteht man alle Handlungen oder Unterlassungen von Eltern oder Betreuungspersonen, die Kinder ängstigen, überfordern, ihnen das Gefühl der Wertlosigkeit vermitteln“ (Engfer 2005; S. 6).

Bezüglich dessen, was alles als psychische Misshandlung gezählt werden kann gibt es in der Fachliteratur viele verschiedene Taxonomien (z. B. McGee/Wolfe 1991, S. 3 ff.) elterlicher Verhaltensweisen, die als emotionale bzw. psychische Misshandlungen be- zeichnet werden. Als exemplarisch geeignet erscheint die Taxonomie von Glaser (2002, S. 697 ff.). Hier wird unter psychischer Misshandlung folgendes verstanden:

- Emotionale Nicht-Verfügbarkeit, das Ignorieren des Kindes,
- Ablehnung und Abwertung des Kindes durch die Zuschreibung negativer Eigen- schaften,
- entwicklungsunangemessene oder inkonsistente Verhaltensweisen gegenüber dem Kind, wie z. B.: Überbehütung und Einengungen kindlicher Erfahrungs- räume, mangelnder Schutz vor traumatischen oder verwirrenden Erfahrungen (z. B. Zeugenschaft elterlicher Suizidversuche),
- mangelnder Respekt für die Individualität des Kindes und psychologisch not- wendiger Grenzziehungen, wie z. B. die Instrumentalisierung des Kindes zur Befriedigung elterlicher Bedürfnisse,
- mangelnde Förderung kindlicher Sozialkompetenz. Hierzu gehört die Anwen- dung falscher Formen der sozialen Anleitung, - z. B. durch Bestechung und Äpsychische Vernachlässigung“- genauso wie die unangemessene elterliche Förderung ihrer Kinder oder die Verwehrung kindlicher Erfahrungsräume.

Auch wenn in der Taxonomie die Dimensionen der Ablehnung, Abwertung und der mangelnden bzw. falschen Förderung kindlicher Sozialkompetenzen berücksichtigt werden, müssten der Vollständigkeit noch die Dimensionen der Einschüchterung bzw.

Bedrohung, der sozialen Isolierung und der mangelnden gesundheitlichen und medizinischen Versorgung ergänzt werden37.

Im Rahmen der aufgeführten entwicklungsunangemessenen Verhaltensweisen bzw. genauer traumatischen, verwirrenden Erfahrungen sollte nach Altgeld et al. (2007, S. 12) beachtet werden, dass die kindliche Zeugenschaft wiederholter elterlicher Streitig- keiten häufig unterschätzt und gar nicht erst als seelische/psychische Kindesmisshand- lung identifizierte werde.38 Da diese subtile Form psychischer Misshandlung wenig spektakulär in ihrer Erscheinung ist und daher nur zu leicht übersehen wird, weist auch Egle et al. (2000, S. 26) bei ihr explizit darauf hin, dass ihre Auswirkungen ähnlich ver- heerend seien, wie die der physischen Misshandlung oder der physischen Vernachlässi- gung.39

2.4.1 Häufigkeit von psychischer Misshandlung

Mit dem Versuch die Häufigkeit psychischer Misshandlungen von Eltern gegen ihre Kinder darzustellen befinden wir uns bei einem Paradebeispiel für eine Gewaltform, die in der alltäglichen Familienpraxis verhältnismäßig kaum präsenter sein könnte und trotz alledem zum Feld der eher kargen deutschen Forschungslandschaft gezählt werden muss. So hält auch Deegener (2005 a, S. 46) resigniert fest, dass es in Deutschland zu dieser Gewaltform keine hinreichend empirisch erhobenen Angaben gäbe. Und die we- nigen existenten Quellen würden größtenteils auf den offiziellen Angaben von Ärzten basieren. Wie unzureichend das ist zeigt auch die folgende offizielle Feststellung der Bundesärztekammer: „Völlig ungeklärt ist die Häufigkeit seelischer Misshandlungen.“ (Bundesärztekammer 1998, S. 12).

Ein wesentlicher Grund für diese mangelnde Datenlage liegt in der schwierigen Grenz- ziehung zwischen psychischer Misshandlung und einem noch tolerierten Erziehungs- verhalten. So kann für Außenstehende kaum sicher eingeordnet werden ob Bestrafun- gen, wie der Hausarrest oder Äußerungen gegenüber dem Kind, wie ÄWenn du nicht sofort damit aufhörst, setzt es aber was!“ noch als Änormale“ Erziehungssanktion einge- setzt werden oder bedingt durch Quantität und Qualität der erzieherischen Handlung schon als psychische Misshandlung beurteilt werden müssten. Erschwerend kommt hinzu, dass es auch ein Problem darstellen dürfte, die verschiedenen Sanktionen in ihrer Wirkung auf das individuell verschiedene subjektive Empfinden des jeweiligen Kindes richtig zu beurteilen (vgl. Deegener 2005 a, S. 47).

Trotz aller definitorischen Grenzziehungsschwierigkeiten kann der Fachliteratur nach zu urteilen, aber kaum ein Zweifel an der Präsenz dieser Gewaltform in deutschen Fami- lien bestehen (vgl. Engfer 2005, S. 7; Deegener 2006, S. 33 f.). Denkt man an Situatio- nen, in denen Eltern mit ihren Kindern mit angsteinflößender Lautstärke, ärgerlicher Mimik, bedrohlicher Gestik und ablehnender Wortwahl sprechen, so ist von einer An- wendungshäufigkeit auszugehen, die kaum von einer anderen Misshandlungsform über- boten wird. Würde man hier aus strafrechtlicher Perspektive den Maßstab einer gängi- gen Definition von Mobbing am Arbeitsplatz anlegen, müsste man Deegener (2006, S. 33 f.) wohl selbst mit optimistischer Schätzung von einer erschreckend hohen Anzahl von ÄMobbingfällen im Kinderzimmer“ sprechen. Denn laut Definition kann man von Mobbing am Arbeitsplatz sprechen, sobald „[…] vergleichbare Verhaltensweisen min- destens einmal pro Woche und über einen Zeitraum von mindestens 6 Monaten erfol- gen“ (Deegener 2005 a, S. 48). Bezüglich der Brisanz dieser Kindesmisshandlungsform weisen Garbarino und Vondra (1987, S. 26 f.) darauf hin, dass die psychische und emo- tionale Misshandlung und auch Vernachlässigung wohl als die zentralste, häufigste und schädlichste Form der Gewalt angesehen werden muss. Denn im Gegensatz zu den an- deren Kindesmisshandlungsformen besitzt jede andere Form der Gewalt in ihrer Konse- quenz für das Opfer fast immer auch eine psychische Komponente.

Der in Abb. 6 (s. Anhang) dargestellte Zeitvergleich der Studienergebnisse von Bussmann aus den Jahren 2001 und 2005 belegt ebenfalls, dass psychische Sanktionen wie ÄNiederbrüllen“, aber auch andere nicht physische Sanktionen nicht nur zu den häufigsten Sanktionsformen gehören, sondern sogar noch weiter angestiegen seien. Bussmann (2008, S. 61) erklärt sich diesen Umstand damit, dass insbesondere in der Ägewaltbelasteten Elterngruppe“ die Stressbelastung gewachsen sein könnte. Etwas kritischer räumt er aber auch ein, dass dies auch das Resultat einer erhöhten Sensibilisierung der Befragten für eine gewaltfreie Erziehung sein könnte.

Mit der Bemühung Häufigkeitsangaben für Deutschland zu nennen, trifft man in der Fachliteratur aus besagten Gründen nur auf sehr vage Schätzungen, die sich zudem bei Nennung von konkreten Zahlen eher auf die Vernachlässigung von Kindern beziehen. Denn wie im nächsten Abschnitt (Kap. 2.5.1) zu sehen sein wird, ist die psychische Misshandlung und Vernachlässigung dem Wesen nach nur schwierig bis nicht vonei- nander zu trennen.

2.5 Vernachlässigung

ÄHiermit ist die (ausgeprägte, d. h. andauernde oder wiederholte) Beeinträchtigung oder Schädi- gung der Entwicklung von Kindern durch die sorgeberechtigten und -verpflichteten Personen gemeint auf Grund unzureichender Pflege und Kleidung, mangelnder Ernährung und gesundheit- licher Fürsorge, zu geringer Beaufsichtigung und Zuwendung, nachlässigem Schutz vor Gefah- ren sowie nicht hinreichender Anregung und Förderung motorischer, geistiger, emotionaler und sozialer Fähigkeiten. Vielfach wird daher zwischen körperlicher und emotionaler Vernachlässi- gung (nicht hinreichendem oder ständig wechselndem Beziehungsangebot) unterschieden“ (Deegener 2005a, S. 38).

Eine ebenfalls sehr treffende Definition von Kindesvernachlässigung kommt vom Kinderschutz-Zentrum Berlin:

„Kindesvernachlässigung ist eine situative oder andauernde Unterlassung fürsorglichen Handelns. Der Begriff beschreibt die Unkenntnis oder Unfähigkeit von Eltern, die körperlichen, seelischen, geistigen und materiellen Grundbedürfnisse eines Kindes zu befriedigen, es angemessen zu ernähren, zu pflegen, zu kleiden, zu beherbergen, für seine Gesundheit zu sorgen, es emotional, intellektuell, beziehungsmäßig und erzieherisch zu fördern. Kindesvernachlässigung ist im Kern eine Beziehungsstörung“ (Kinderschutz-Zentrum Berlin 2009, S. 43).

Bezüglich der nicht immer einfachen Kategorisierung der verschiedenen Kindesmiss- handlungsformen weist Altgeld et al. (2007, S. 12) darauf hin, dass Vernachlässigung einen Sonderfall darstellt, da diese Gewaltform ausschließlich auf passive Weise ausge- übt wird. Auch wenn hier noch zwischen bewusstem oder unbewusstem Handeln der Eltern unterschieden werden könnte, so lässt sich aber festhalten, dass es irrelevant ist, ob eine Vernachlässigung aus unzureichender Einsicht oder unzureichendem Wissen erfolgt. Es ist immer ein deutliches Indiz für eine stark beeinträchtigte Beziehung zwi- schen Betreuungspersonen und Kind.40

2.5.1 Häufigkeit von Vernachlässigung

Bei dem Versuch Häufigkeitsangaben über Vernachlässigungsfälle in Deutschland zu machen steht man vor derselben Problematik wie bei den Angaben zur psychischen Misshandlung. Entsprechend besteht auch ein Problem in dem Risiko einer inhaltlichen Vermischung von Angaben zu Vernachlässigungen mit denen von psychischen Miss- handlungen. Denn da selbst in der Taxonomie von Glaser (2002, S. 697 ff.) die emotio- nale Nicht-Verfügbarkeit der Eltern und das Ignorieren des Kindes zur Kategorie psy- chischer Misshandlungen gezählt wurden, liegt es auf der Hand, dass der Trennstrich zwischen psychischer Misshandlung und psychischer Vernachlässigung auch in der gängigen Forschung nicht immer eindeutig ist. Daher bleiben Vermischungen dieser beiden Gewaltformen natürlich auch bei Häufigkeitsangaben nicht aus. Das andere viel gewichtigere Problem besteht darin, dass es in Deutschland nur wenige valide Untersuchungen und klinische Studien41 (z. B. Frank 1993; Wolff 1994) zur Ver- nachlässigung gibt (vgl. Deegener 2005 a, S. 46 f.; Engfer 2005, S. 6 f.; Deegener 2006, S. 33). Dies führt dazu, dass Aussagen zu dieser Gewaltform in Deutschland teilweise auf angloamerikanischen Forschungsergebnissen beruhen (vgl. Engfer 2005, S. 5 f.; BMI/BMJ 2006, S. 117 f.; Bmfsfj 2010, S. 83 f.). Als Beleg für dieses deutsche Forschungsmanko kann man die Kritik in einer Broschüre des Deutschen Kinderschutzbundes ansehen, in der es heißt:

„Wie viele Kinder in der Bundesrepublik von Vernachlässigung betroffen sind, lässt sich nur schwer ermitteln. Als Untergrenze wird geschätzt, dass mindestens 50 000 Kinder unter erhebli- cher Vernachlässigung leiden, nach oben hin schwanken die Zahlen von 250 000 bis 500 000“ (Niedersächsisches Ministerium für Frauen, Arbeit und Soziales et al. 2002, S. 7).42

So unzureichend aber die Daten über die Häufigkeiten sind, so häufig trifft man in der Literatur auf die Hypothese, dass die Entwicklung junger Menschen in Deutschland wohl wesentlich häufiger durch die Viktimisierung von Vernachlässigungen als von physischen Misshandlungen gefährdet wird (vgl. Engfer 2000, S. 8, S. 26; 2005, S. 7; Deegener 2006, S. 33; 2005a, S. 47). Der Blick auf die angloamerikanischen For- schungsergebnisse scheint die Hypothese zu untermauern - auch wenn nicht direkt ver- gleichbar mit Deutschland. Nach Durchsicht verschiedener Untersuchungen führt Engfer (2000, S. 25) eine Studie von Besharov (1993, S. 257 ff.) an, die er 1986 in den USA durchführte. Hier standen 700.000 Fälle von Vernachlässigung 300.000 Misshand- lungsfällen und 140.000 sexuellen Missbrauchsfällen gegenüber.43 44

Auch wenn man in der Fachliteratur immer wieder auf Häufigkeitsangaben stößt, wie z. B. bei Altgeld, der anhand von nicht näher bestimmten Dunkelfelduntersuchungen angibt, dass in Deutschland 5-10 % aller Kinder vernachlässigt oder abgelehnt würden (vgl. Altgeld et al. 2007, S. 12), so hält der Autor abschließend die Aussage des neuesten 13. Kinder und Jugendberichts für am treffendsten:

„Das Ausmaß von Vernachlässigung […] kann allerdings nur geschätzt werden, da die wenigen vorliegenden Schätzungen auf älteren, nicht aussagekräftigen Forschungsbefunden beruhen und neuere repräsentative und auf der Basis valider Erhebungsinstrumente gewonnene Ergebnisse fehlen“ (Bmfsfj 2010: S. 89).45

2.6 Sexueller Missbrauch

ÄDiese Gewaltform umfasst jede sexuelle Handlung, die an oder vor einem Kind entweder gegen den Willen des Kindes vorgenommen wird, oder der das Kind aufgrund seiner körperlichen, emotionalen, geistigen oder sprachlichen Unterlegenheit nicht wissentlich zustimmen kannbzw. bei der es deswegen auch nicht in der Lage ist sich hinreichend wehren und verweigern zu kön- nen. Die missbrauchenden Personen nutzen ihre Macht- und Autoritätsposition46 sowie die Liebe und Abhängigkeit der Kinder aus, um ihre eigenen (sexuellen, emotionalen und sozialen) Be- dürfnisse auf Kosten der Kinder zu befriedigen und diese zur Kooperation und Geheimhaltung zu veranlassen“ (Deegener 2006; S. 27).

Als wesentlicher Unterschied des sexuellen Missbrauchs zu den anderen Kindesmiss- handlungsformen sieht Altgeld et al. (2007, S. 13) den Auslöser und die Ausführungs- weise der Täter an. So sei es für körperliche und seelische Gewalt gegen Kinder charak- teristisch, dass diese meist aus der Hilflosigkeit und Überforderung der Betreuungsper- sonen situativ resultiere, während sexuelle Gewalt überwiegend ein planvolles, oft über Jahre andauerndes Verhalten darstelle, das sich in seiner Intensität langsam steigere. Ein weiterer Unterschied liegt der Fachliteratur zufolge einstimmig im Geschlecht der Tä- ter/Innen. Denn während bei der körperlichen und seelischen Misshandlung und Ver- nachlässigung von Kindern beide Geschlechter als Täter/Innen recht ausgewogen zu sein scheinen, sind es beim sexuellen Missbrauch von Kindern vornehmlich männliche Täter (vgl. Deegener 2005a, S. 48 f.; Engfer 2005, S. 14 f.; Blum-Maurice 2006, S. 57 f.).

war die Unterform des ÄMangels an Beaufsichtigung“ am häufigsten vertreten (vgl. z. B. Levy et al., 1995, S. 1363 ff.; Marshall/English 1999, S. 296 ff.).

2.6.1 Häufigkeit von sexuellem Missbrauch

Wie schon im Abschnitt. 2.3.1 vorweggegriffen gehört der sexuelle Missbrauch zu den Gewaltformen, die im Vergleich zur Vernachlässigung und der seelischen Misshand- lung in Deutschland quantitativ gut belegt sind. Nach Deegener (2005a, S. 48) waren es vor allem die letzten 20 Jahre, die einen Rückgriff auf zahlreiche Untersuchungen er- möglichten. Zusammenfassend sei ihm zufolge anhand dieser davon auszugehen, dass 10-15 % der Frauen und bei 5-10 % der Männer im Alter von 14 - 16 Jahren Opfer ei- ner sexuellen Misshandlung wurden. Was den relativen Anteil von Kindern und Jugend- lichen beim sexuellen Missbrauch angeht, so ist interessant, dass man in den frühen 80er Jahren noch von einem Zahlenverhältnis der Erwachsenen zu Kindern und Jugend- lichen von 9:1 ausging (vgl. Engfer 1986, S. 43 f.). Nachfolgende Forschungsanstren- gungen zeigten aber, dass die Problematik des sexuellen Missbrauchs von Kindern und Jugendlichen erheblich gravierender eingeschätzt werden muss, da die Ergebnisse eher ein Zahlenverhältnis zeigten, dass irgendwo zwischen 2:1 bis 4:1 angesiedelt war (vgl. Bange und Deegener 1996; Wetzels 1997a).

Auch wenn es in den letzten 20 Jahren quantitative Forschungsfortschritte im Bereich des sexuellen Missbrauchs gab, kritisiert Engfer (2005, S. 13) allerdings die Qualität der in dieser Arbeit präferierten Daten sozialwissenschaftlicher Dunkelfeldstudien. Der Aussagefähigkeit dieser Untersuchungen zur Häufigkeit des sexuellen Missbrauchs ab- träglich sei in Deutschland zum einen die mangelnde Repräsentativität, da diese größ- tenteils auf den retrospektiven Angaben einer zu spezifischen und altershomogenen Stichprobe47 basieren. Zum anderen gehören aber auch Erinnerungsfehler und Scham zu den potentiellen Fehlerquellen. Beispielhaft hierfür gibt sie die Befragung von Bange (1992) an 861 Studenten und Studentinnen der Universität Dortmund an, nach welcher 25 % der Frauen und 8 % der Männer Opfer sexuellen Missbrauchs wurden.48

Aber auch die verschiedenen Befragungen des KFN nach 1992 basieren auf den retro- spektiven Angaben von Schülern des 9.Jahrgangs verschiedener Schultypen. Entspre- chend muss die Kritik einer zu spezifischen und altershomogenen Stichprobe nicht nur auf die Daten des sexuellen Missbrauchs bezogen werden, sondern stellt vielmehr eine allgemeine Kritik an den Studien mit ähnlich homogenen Stichproben dar. Eine eben- falls Ägewaltformübergreifende“ Kritik stellt in diesem Zusammenhang auch Engfers (2005, S. 12) Hinweis dar, wie wichtig es für die Höhe und die entsprechende Interpre- tation der Häufigkeitsangaben sei zu gucken, welche Definitionen den jeweiligen Studi- en zugrunde gelegt wurden. Grundsätzlich gilt hier die Regel, dass die Häufigkeitszah- len umso geringer ausfallen, je enger und je stärker an strafrechtlichen Normen die De- finition orientiert ist. Untermauert wird das auch von der 1992 durchgeführten KFN- Studie. Hier schwankten die Prävalenzraten für den sexuellen Missbrauch in Abhängig- keit von der Eingrenzung der vorgegebenen Definition zwischen 6,2 % bis 18,1 % bei den Frauen und zwischen 2 % bis 7,3 % bei den Männern (vgl. Wetzels 1997a, S. 154 ff.).

Auch in der aktuellsten KFN-Befragung von 2007/2008 (vgl. Baier et al. 2009, S. 38) an Schülern und Schülerinnen verschiedender Schulformen gelangte man durch die Verwendung einer engen, da an strafrechtlichen Normen orientierten, Definition von sexueller Belästigung und Gewalt zu einem ähnlich niedrigen Wert. Hier waren aus der Gruppe der Gewaltopfer 6,8 % in den letzten 12 Monaten von sexuellen Belästigungen betroffen. Da insgesamt Änur“ 1 % sexuelle Gewalt angaben zeigte sich, dass dies die am seltensten genannte Misshandlungsform darstellte.49 Bei diesen 1 % waren aller- dings annähernd ein Drittel der Opfer gleich als Mehrfachopfer zu bezeichnen - d.h. mindestens 5 Viktimisierungen (s. Anhang: Abb. 7). Hieraus ist nach Engfer (2005, S. 15) allerdings nicht zu schließen, dass die weit und lange verbreitete Annahme50 richtig sei, sexueller Missbrauch stelle vorrangig eine Wiederholungstat dar. Denn in der Mehrzahl der Fälle komme es nur zu einem einmaligen Übergriff. Aber in Hinblick auf die Thematik dieser Arbeit räumt sie auch ein, dass „[…] in den Fällen, in denen Kin- der innerhalb der Familie von Angehörigen mißbraucht werden sexueller Mißbrauch häufig, aber nicht immer eine Wiederholungstat ist“ (Engfer. 2000, S. 35).51

Nicht nur die aktuellste KFN-Befragungen (vgl. Baier et al. 2009) bestätigen Engfers These, des außerfamiliären sexuellen Missbrauchs als mehrheitliche Einzelerfahrungen, sondern auch die älteren Ergebnisse der Untersuchungen von Bange (1992) und Bange und Deegener (1996). Dies zeigte sich insbesondere bei der Untersuchung von Bange (1992), da hier Einzeltaten bei drei Viertel der befragten Studenten und bei zwei Drittel der Studentinnen angegeben wurden. Auch Banges Replikationsstudie zusammen mit Deegener (1996) zeigte mit 59 % der Frauen und 70 % der Männer ein Übergewicht an einmaligen sexuellen Übergriffen. Ebenfalls bestätigt wurde aber auch die These, dass sexueller Missbrauch als Wiederholungstat vor allem von Opfern naher Angehöriger berichtet wurden - ca. ein Viertel der befragten Studentinnen. Diese Missbräuche zogen sich über Wochen, teilweise Monate und manchmal sogar Jahre hin (vgl. Engfer 2000, S. 34 f.). Auch bei Deegener (2005a) findet sich daher folgende Aussage:

„Zur Häufigkeit des sexuellen Missbrauchs im Einzelfall wird angenommen, dass es sich etwa bei zwei Drittel der Fälle um einmaligen und bei einem Drittel um mehrmaligen sexuellen Miss- brauch handelt. Bei Täter/Innen aus dem Bekannten- oder Freundeskreis handelt es sich ungefähr in zwei Drittel der Fälle um einmaligen Missbrauch, bei Täter/Innen aus dem Angehörigenkreis sind etwa ein bis zwei Drittel der Fälle mehrmaliger Missbrauch“ (Deegener/Körner 2005, S. 49).52

Bei allen Angaben zum Häufigkeitsaufkommen gilt es nach Engfer (2000, S. 33) aber unabhängig von den beschriebenen Problematiken grundsätzlich zu bedenken, dass die erhaltenen Werte retrospektiver Befragungen eher Unter- als Überschätzungen darstel- len. Da immer mit dem Effekt zu rechnen sei, dass nicht alle Erfahrungen erinnert oder enthüllt werden (vgl. Drajer 1990, S. 59 ff.). Man müsse daher bei allen Aussagen von einer hohen Dunkelziffer ausgehen. Dies gelte insbesondere für den innerfamiliären sexuellen Missbrauchs, der aufgrund von Scham oder Furcht nur selten zur Anzeige gebracht werde.

Bestätigt wird diese These auch durch die Ergebnisse der neuesten KFN- Schülerbefragung (vgl. Baier et al. 2009, S. 42 f.). Hier zeigte schon die Frage nach der grundsätzlichen Bereitschaft Gewalterfahrungen zur Anzeige zu bringen, dass dem se- xuellen Missbrauch grundsätzlich eine Sonderrolle zukommt. Denn während die Anzei- gebereitschaft bei den anderen Gewaltdelikten bei durchschnittlich 88,4 % lag, wies der sexuelle Missbrauch mit 81,7 % die geringste Bereitschaft auf. Wie in Abbildung 8 (s. der Unterschied zur Geltung bei der mehrfachen Viktimisierung durch Penetration, da hier Inzestfälle mit 42,9 % mehr als dreimal so häufig vertreten waren als Nichtinzestfällen (12,7 %). Auch bezüglich des Erstviktimisierungsalters gab es bei der Betrachtung von Inzestfällen einen Unterschied zu nicht Inzestfällen, da hier die Betroffenen signifikant früher Opfer des sexuellen Missbrauchs wurden.

[...]


1 Insbesondere im Zuge der Industrialisierung der Wandel von der Großfamilie zur Klein- oder Kernfamilie und der Zerrüttung selbiger in neuester Zeit (vgl. Schaub/Zenke 2007).

2 So würde die Mehrzahl der Eltern in leicht erreichbarer Entfernung - zu zumindest einem Großelternteil - leben und oftmals übernähmen diese oder andere Verwandte die Betreuung und Versorgung der (kleinen) Kinder (vgl. Brockhaus 1997).

3 Mit der Formulierung Äjunge Menschen“ in der Ausgangsfragestellung sind alle jüngeren Familienmit- glieder gemeint, die nicht zur Elterngeneration der jeweiligen Familie gehören (Kleinstkinder, Kinder, Teenager, Jugendliche, junge Erwachsene, etc.). Diese Formulierung dient nur der Vermeidung einer Spezifizierung des Alters, die eine unbeabsichtigte Ausschließung relevanter Altersgruppen zur Folge gehabt hätte.

4 Zur Illustrierung dieses Arguments verweisen Heitmeyer und Schröttle (2006, S. 17) im Falle der inner- familiären Gewalt auf das Faktum, dass viele heutige Rechte und Ansichten mit Blick auf die Vergangen- heit keine Selbstverständlichkeit waren. So war die Gewalt gegen Frauen innerhalb der Ehe und die elter- liche Gewalt gegen Kinder unter dem Züchtigungsrecht des sogenannten Äpater familias“ bis ins 20. Jhd. hinein staatlich legitimiert und geduldet. Sie schlussfolgern daher: „[…] die Bestimmung dessen, was Gewalt ist, wird also nicht nur durch wissenschaftliche oder auch rechtliche Objektivierungsversuche bestimmt, sondern ist mittelbar immer auch Teil eines politischen und gesellschaftlichen Aushandlungs- prozesses“ (Heitmeyer/ Schröttle 2006, S. 17).

5 Vor allem bei der Grenze von tolerabler elterliche Züchtigung zu intolerabler Erziehungsgewalt.

6 Beispielhaft hierfür nennt Wetzels (1997a, S. 56) das absichtliche Zufügen von Verbrennungen - physi- sche Misshandlung - oder den vom Vater erzwungenen Geschlechtsverkehr mit seiner Tochter -sexueller Missbrauch.

7 So gibt es beispielsweise nach Garbarino und Gilliam (1980) noch mindestens vier Gruppen von Krite- rien, die in den verschiedenen definitorischen Ansätzen zur Beurteilung von Handlungen oder Erlebnissen

8 Im Rahmen der Differenzierung von weiten und engen Kindesmisshandlungsformen macht Engfer nochmal explizit, ÄMisshandlungen im weiteren Sinne schließen Handlungen oder Unterlassungen ein, die nicht unbedingt zu körperlichen oder psychischen Beeinträchtigungen von Kindern führen, die in geringerem Maße als Normabweichung gelten, häufiger vorkommen und auch heute noch von vielen Eltern praktiziert werden (wie häufiges Schimpfen, Schlagen, Bestrafen mit Liebesentzug usw.). Beim sexuellen Missbrauch fallen hierunter Fälle ohne Körperkontakt (z. B. Exhibitionismus) oder einmalige, wenig schädigende Handlungen (z. B. sexualisierte Küsse, die Brust eines Mädchens zu berühren)“ (Engfer. 2005, S. 4).

9 Die Auftretenswahrscheinlichkeit solcher unbewusster Kindesmisshandlungen dürfte besonders im Bereich seelischer und emotionaler Vernachlässigungen und Misshandlungen erhöht sein. Denn hier bedarf es wohl stärker als bei anderen potentiellen Kindesmisshandlungsformen eines feinen Gespürs für die Auswirkungen eigener Handlungen oder Unterlassungen auf das Befinden des kindlichen Gegen- übers.

10 Zur Problematik von Grenzziehungen und Differenzeirungen der verschiedenen Definitionen von Misshandlungsformen, sowie möglicher Lösungsvorschläge (s. Anhang: Ergänzung 1).

11 Hierfür wurden Begriffe verwendet, wie Eltern-Kind-Gewalt, Kind-Eltern-Gewalt, Partnergewalt und Geschwistergewalt.

12 Bei der Verwendung internationaler Datenquellen sollte kritisch darauf hingewiesen werden, dass dies mit der Gefahr einhergeht Ergebnisse anderer Länder nicht auf die eigene nationale Lage übertragen zu können. Das größte Problem bei der Übertragung besteht darin, dass man hier Erkenntnisse verwendet, die sich nicht selten auf eine andere Ausgangslage beziehen (vgl. Wetzels 1997a, S. 20 f.; Gelles 2002, S. 1045 f.). Internationale Angaben sind daher mehr als Anhaltspunkte zu verstehen, denn als direkt zu übertragende Information über nationale Begebenheiten.

13 Als beispielhaft werden von Gelles (2002, 1045 f.) Informationen über die Gewalt an Frauen angege- ben. So basieren Untersuchungen über diese Gewaltform überwiegend auf Stichproben von Frauen, die Hilfe in Frauenhäusern aufgesucht haben. Im Falle schwer misshandelter Frauen stellt diese Datenquelle immer noch nahezu die einzige Möglichkeit dar überhaupt an entsprechende Informationen zu gelangen.

14 Vertreter von Institutionen, die direkt oder indirekt mit Kindern arbeiten. Verhalten diese sich dabei entsprechend, der für sie geltenden Verpflichtungen, so können sie auf Wunsch anonym bleiben und besitzen so den Schutz von Immunität.

15 Aber auch die Sonderstellung der USA bei offiziellen Berichten schützt natürlich nicht vor Unzuläng- lichkeiten bei der Datenerfassung familiärer Gewalt. Wetzels weist diesbezüglich vor allem auf quantita- tive Unterschätzungen und systematische Verzerrungen der Fallzusammensetzung hin (vgl. Wetzel 1997a, S. 34). Bezüglich der nicht aufgeführten Dunkelziffer in den USA schätzt Green (1988, S. 591 ff.), dass wahrscheinlich nicht mehr als 5 -7 % der Misshandlungen an Kindern institutionell überhaupt je bekannt werden.

16 Näheres zur gesetzlichen Regelung über Meldepflichten in Deutschland s. Kap. 6.3.7.

17 Beispielhaft an der Verwendung von PKS-Daten führt Engfer (1997b, S. 21 ff.) diverse Gründe für die Unzulänglichkeit offizieller Daten auf (s. Anhang: Ergänzung 2).

18 Wie z. B. im Falle des sexuellen Missbrauchs verurteilte Sexualstraftäter als Stichprobe zu wählen.

19 So z. B. durchgeführt im Bereich der Gewalt unter Partnern bei den drei National Family Violance Surveys in den USA (vgl. Straus/ Gelles/ Steinmetz 1980; Gelles/ Straus 1988; Straus/Kantor 1994). Zu diesem Ansatz gehören auch Längschnittuntersuchungen.

20 Eltern-Kind-Gewalt, Partnergewalt, Geschwistergewalt und Eltern-Kind-Gewalt

21 Welcher vor allem im Vergleich zu anderen und auch vom KFN nachfolgend beauftragten Dunkelfelduntersuchungen in der Repräsentativität der Stichprobe lag.

22 Neben der für präventive Zwecke als ungeeignet zu bezeichnenden Verwendung enger Definitionen.

23 Bezogen auf die beobachtete Gewalt zw. den Eltern wurde nach den Handlungen der Items 1, 2, 3, 5 und 10 gefragt.

24 Hauptschule, Realschule, Gymnasium und Waldorfschule.

25 Auch wenn die Bemühung bestand, die Stichprobe der Schüler und Schülerinnen in den verschiedenen Städten möglichst repräsentativ und vergleichbar zu wählen, so muss kritisch angemerkt werden, dass es dennoch in den verschiedenen Städten zu allen Zeitpunkten zu Abweichungen zwischen der Zusammen- setzung der Stichproben und der Zusammensetzung der Grundgesamtheit hinsichtlich des Anteils an Schülern pro Schulform kam. An der KFN-Befragung von 1998 nahmen 16.190 Schüler und Schülerin- nen teil und in den Jahren 2000 und 2005/2006 insgesamt ca. 20.000 Schüler und Schülerinnen (vgl. Baier 2008, S. 15 ff.).

26 Operationalisierung der nachfolgenden KFN-Studien (s. Anhang: Ergänzung 5)

27 Die Ergebnisse des KFN zur physischen Eltern-Kind-Gewalt entsprachen auch mit kleinen Abwei- chungen den anderen in Deutschland durchgeführten, meist allerdings weniger repräsentativen, Befra- gungen zu dieser Gewaltform. Beispielhaft sind im Anhang in chronologischer Abfolge einige dieser Studien mit einem Abriss der Befragung und ihrer Ergebnisse aufgeführt (s. Anhang: Ergänzung 6).

28 Insbesondere bei der körperlichen Kindesmisshandlung und dem sexuellen Kindesmissbrauch können nach Wetzels (1997a, S. 36 ff.) die Schätzungen in der bundesdeutschen Wissenschaft und in der Öffent- lichkeit stark variieren. Besonders plakativ wird dies, wenn man sich die beiden Extremlager anguckt. Während das eine Lager davon ausgeht, dass nahezu jede zweite Frau im Kindesalter schon sexuell miss- braucht worden sei und dass in drei Viertel der Fälle Väter die Täter seien, tut das andere Lager solche Mutmaßungen als empirisch nicht begründete Missbrauchspanik ab. Dies bleibt natürlich auch nicht ohne Folgen für die Angaben über das jährliche Fallaufkommen. So würden die Zahlen allein für Kindesmiss- handlungen zwischen 4000 bis 400.000 betroffenen Kindern pro Jahr variieren und manche gehen hier nach Engfer (1986, S. 19) sogar von Millionen aus. Ursächlich für solch auseinanderklaffende Angaben sei Wetzels (1997a, S. 55) zufolge auch eine zweifelhafte bis gar nicht erst nachgewiesene empirische Basis, die Orientierung an unterschiedlichen Definitionen für Kindesmisshandlung und sexuellen Miss- brauch, die noch zu häufige Vermischung von Hell- und Dunkelfeld in den Medien sowie die Übertra- gung ausländischer Befunde auf die Situation in Deutschland (z. B. Brockhaus/Kolshorn 1993, S. 50).

29 Zu Validitätseinschränkungen dieser beiden Studien (s. Anhang: Ergänzung 6).

30 Da allerdings die erste KFN-Befragung im Jahre 1992 aufgrund der Repräsentativität ihrer Stichprobe (Querschnittsuntersuchung) von den nachfolgenden nur auf Schülerdaten basierenden Daten nicht übertroffen wurde, lohnt es auch diese inzwischen leicht veralteten Ergebnisse zur physischen Erziehungsgewalt der Eltern kurz zusammengefasst zu präsentieren. Physische Elterngewalt wurde 1992 insgesamt von 74,9 % der Befragten berichtet. Von diesen 74,9 % berichteten 10,7 % von körperlicher Misshandlung, von denen wiederum 4,7 % diese Viktimisierung Ämehr als selten“ erfahren mussten. Bezüglich geschlechtsabhängiger Unterschiede ist interessant zu erwähnen, dass bei der erfahrenen körperlichen Züchtigung der Eltern insgesamt noch ein signifikanter Unterschied zwischen Männern (77,9 %) und Frauen (71,9 %) feststellbar war, während dieser bei physischen Kindesmisshandlungen nicht mehr als signifikant bezeichnet werden konnte (Männer : 11,8 % vs. Frauen: 9,9 %).

31 Von diesen können 9 % sogar als Misshandlungsopfer deklariert werden (Baier et al. 2009, S. 52).

32 Die Differenz zwischen den Geschlechtern liegt bei den Berichten über die letzten 12 Monate - Ju- gendalter - zwar im Verhältnis zur Kindheit etwas weiter auseinander, mit 19 % gewalttätige Übergriffe vom Vater und 19,6 % von der Mutter liegen sie aber immer noch relativ nah beieinander.

33 Bussmann definierte diese Sanktionsgruppen folgendermaßen: ÄKörperstrafenfreie Erziehung: Hier verzichten Eltern weitgehend auf Körperstrafen und setzen stattdessen zur Diszipli- nierung ihrer Kinder andere Sanktionen ein (Fernsehverbot, Kürzen des Taschengelds). Jugendliche berichten über keine körperlichen Bestrafungen. Konventionelle Erziehung: Diese Eltern verwenden neben körperstrafenfreien Sanktionen häufiger leichte körperliche Strafen, sie verzichten aber weitgehend auf schwere Körperstrafen (Tracht Prügel, kräftig Po versohlen). Jugendliche berichten nur über die entsprechenden Sanktionen, aber über fast keine schweren Körperstrafen. Gewaltbelastete Erziehung: Diese Gruppe weist bei allen Sanktionsarten eine überdurchschnittlich hohe Häufigkeit auf, insbesondere auch bei schweren Körperstrafen (Tracht Prügel, kräftig Po versohlen). Jugendliche berichten über schwere Körperstrafen“ (Bussmann 2008, S. 60).

34 Zu berücksichtigen gibt Bussmann, dass diese Schätzung noch nicht die Vorfälle vor dem 3.Lebensjahr beinhaltet, da sich die Betroffenen an diese Zeit nicht erinnern können. Was umso gewichtiger ist wenn man den Ergebnissen anderer Studien folgt, nach denen Misshandlungen besonders häufig in diesem frühen Lebensabschnitt vorkommen (vgl. bmfsfj 2010). Hieraus ist nach Bussmann also zu folgern, dass diese vergleichsweise hohe Schätzung immer noch als zu gering anzusehen ist.

35 So z. B. der zwischen den Befragungen liegende Zeitraum von ca. 3 Jahren, die Art und Weise der Stichprobenziehung, die Zusammensetzung der Stichprobe, die Durchführungsmethodik, usw. letztendlich bestätigt es aber nur, dass es immer mit Vorsicht zu genießen ist wenn verschiedene Studien direkt miteinander verglichen werden

36 Weitere Studienergebnisse von Lamnek und Luedke (2002) und Engfer (2000) zur Häufigkeit physischer Eltern-Kind-Gewalt (s. Anhang: Ergänzung 7)

37 Enthalten beispielsweise in der Taxonomie der APSAC (1995).

38 Wie gravierend diese Erfahrung für Kinder ist unterstreicht auch die Aussage von Engfer (1997, S. 23) bezüglich der Auswirkungen dieser Zeugenschaft. So wurde bereits bei neunjährigen Kindern, die ver- mehrt Zeuge von gewaltsamer elterlicher Partnergewalt geworden sind, festgestellt, dass sie von diesen Geschehnissen nach Meinung ihrer Grundschullehrer so beunruhigt sind, dass sie im Unterricht kaum noch Ausdauer und Konzentration aufbringen können. Desweiteren hätten sie große Probleme mit der Regulierung ihrer Gefühle, könnten Kritik und kleine Misserfolge schlecht verkraften und würden schnell in Tränen ausbrechen.

39 Erschwerend gelte es nach Altgeld et al. (2007, S. 12) hier noch zu berücksichtigen, dass Kinder in diesem Beziehungskonflikt nicht selten instrumentalisiert und im Zuge dessen sogar selber häufig zum Opfer der elterlichen Gewalt werden können

40 Zur Verdeutlichung der teilweise schwerwiegenden Folgen von Vernachlässigungen für die Entwicklung junger Menschen, schreibt Altgeld über die Auswirkungen von Vernachlässigungen folgendes: ÄDie durch Vernachlässigung bewirkte chronische Unterversorgung des Kindes durch die nachhaltige Nichtberücksichti- gung, Missachtung oder Versagung seiner Lebensbedürfnisse hemmt, beeinträchtigt oder schädigt seine körperliche, geistige und seelische Entwicklung und kann zu gravierenden bleibenden Schäden oder gar zum Tode des Kindes füh- ren“ (Altgeld 2007; S. 12 f). Ähnlich wird auch im aktuellsten 13. Kinder- und Jugendbericht geschrieben: ÄIn den letzten Jahren ist die Sensibilität für die Folgen von Vernachlässigung deutlich angestiegen, und es wird zunehmend betont, dass Vernachlässigungen nicht selten mit langfristigen Entwicklungsbeeinträchtigungen und auch mit traumatischen Überforderungen von Kindern einhergeht“ (Bmfsfj 2010: S. 89). Und wie bereits im Kap. 2.2.1 aus dem Zitat des 13. Kinder- und Jugendbericht hervorging ist dies insbesondere im ersten Lebensjahr nicht selten mit dem Tod des betroffenen Kindes verbunden.

41 Um wenigstens eine der wenig validen und vor allem nicht repräsentativen Studien zu nennen und kurz zu beschreiben (s. Anhang: Ergänzung 8).

42 Bezüglich des anzunehmenden Häufigkeitsverhältnisses gibt Engfer (2002, S. 25) ohne Quellenangabe an, dass der Anteil an Vernachlässigungsfällen bei dem Klientel deutscher Jugendämter sogar auf Drei- viertel aller Fälle geschätzt wird. Einschränkend sagt sie aber selbst, dass bei Jugendämtern im Vergleich zu anderen Institutionen eine prozentuale Überrepräsentanz von Vernachlässigungsfällen nicht auszu- schließen sei. Denn bei schweren Vernachlässigungsfällen würden andere Institutionen, wie z. B. Erzie- hungsberatungsstellen und Kinderschutzzentren, mit ihren therapeutisch-psychologischen Interventions- verfahren nur wenig wirksam sein.. Hier sind die schwerwiegenden Entscheidungen der Jugendämter über das Sorge- und Aufenthaltsrecht für das Kind nötig.

43 Deegener (2001, S. 1672 ff.) wiederum gibt an dass im Mittel über die Jahre in den USA ca. 40 - 50 % Vernachlässigungsfälle und 3 % psychische Misshandlungen, 25 % physischer Misshandlung, 10 % sexuellem Missbrauch und 15 % anderweitige Formen gegenüber stehen.

44 Da Vernachlässigungen auch immer ein Indikator für eine gestörte Beziehung zwischen Kindern und Betreuungsperson darstellen vermutet Deegener (2005, S. 50 f.) anhand verschiedener - vor allem aber internationaler - Studien auch einen Zusammenhang mit anderen Misshandlungsformen. So wurde ihnen zufolge in diesen Studien auch festgestellt, dass das Reviktimisierungsrisiko von Kindern, bei denen eine Misshandlung vorlag besonders hoch ist auch vernachlässigt zu werden. Innerhalb der Vernachlässigung

45 Im zweiten Periodischen Sicherheitsbericht (2. PSB) wird dem zustimmend, aber u. a. aufgrund der Forschungsanstrengungen von Bussmann, zusätzlich noch an die Forschung appelliert: ÄDie Forschungslage zur Vernachlässigung und psychischen Misshandlung von Kindern ist in der Bundesrepublik allerdings defizitär, was angesichts des Umstandes, dass nicht nur deren Verbreitung höher, sondern teilweise auch - nach Ergebnissen amerikanischer Forschungsarbeiten - die Folgen gravierender sein können, in Zukunft dringend verändert werden sollte“ (2. PSB des BMI/BMJ: S. 117).

46 Hier nennt Altgeld et al. (2007, S. 13) beispielhaft emotionale und auch physische Druckmittel, die Ausnutzung der Loyalität eines Kindes, die Bestechung mit Geschenken, Versprechungen, Erpressungen und der Einsatz von physischer Gewalt.

47 Gymnasiasten, Berufsschüler und Studenten.

48 Erstaunlich war, dass bei über 50 % der betroffenen Frauen, ihre Erfahrungen dem schweren Miss- brauch zuzuordnen waren und dass der Anteil schwerer Missbrauchsfälle bei den Männern sogar noch etwas höher lag. Die Ergebnisse der Replikationsstudie diesmal durch Bange und Deegener (1996) mit 431 Frauen und 437 Männern in Homburg zeigten welche Bedeutung der Definition sexuellen Miss- brauchs für die Aussagekraft der Häufigkeit hat. So waren unter Verwendung eines engen Missbrauchs- begriffs 22 % der Frauen und 5 % der Männer betroffen, während bei Verwendung eines weiten Miss- brauchsbegriffs sich der Prozentsatz der Frauen auf 26 % erhöhte und bei den Männern nun 6 % angaben sexuell missbraucht worden zu sein.

49 Zu einem ähnlichen Ergebnis kommt auch Engfer (2000, S. 35) wenn sie bei ihren Nachforschungen das Vorurteil des vorrangig gewaltsamen sexuellen Missbrauchs nicht bestätigt findet. Denn in der ersten Untersuchung von Bange (1992) und in seiner Replikationsuntersuchung zusammen mit Deegener (1996) stellte sich heraus, dass nicht die Androhung und Ausübung körperlicher und/oder psychischer Gewalt beim sexuellen Missbrauch überwiegt, sondern dass die am häufigsten vorgekommene Täterstrategie die emotionale Zuwendung war. Die Androhung und Ausübung körperlicher und/oder psychischer Gewalt beim sexuellen Missbrauch scheint eher ein Spezifikum des Missbrauchs von Bekannten und Freunden zu sein, da sie bei diesen Tätergruppen drei Mal so häufig berichtet wurde. Allerdings gibt Engfer hierbei zu bedenken, dass insbesondere der sexuelle Missbrauch naher Angehöriger durch emotionale Zuwendung für die Opfer besonders schwierig zu verarbeiten ist.

50 Zur Erklärung einer weiteren lange Zeit vorherrschenden recht kuriosen Fehlannahme, nämlich dass Jungen nicht als Opfer sexuellen Missbrauchs in Betracht gezogen wurden (s. Anhang: Ergänzung 9).

51 Dass innerfamiliärer sexueller Missbrauch nicht selten eine Wiederholungstat darstellt wird auch durch die Befragung von 1992 (vgl. Wetzels 1997b, S. 16 ff.) bestätigt, wo Inzestfälle im Vergleich zu Nicht- Inzestfällen signifikant häufiger Mehrfachopfer aufwiesen. Auch waren bei den Opfern sexuellen Miss- brauchs mit Körperkontakt Inzestopfer bei Missbräuchen mit Penetration mit 53,6 % erheblich häufiger vertreten als Nicht-Inzestopfer, bei denen der Anteil mit Penetration bei 33,1 % lag. Am stärksten kam

52 In der Befragung von Deegener und Libal aus dem Jahre 2000 fanden sie sogar noch höhere Werte des sexuellen Missbrauchs durch Angehörige. Hier wurde der mehrmalige sexuelle Missbrauch durch die Eltern egal welcher Form von den Frauen mindestens 2 mal bis 5 mal so häufig berichtet als der einmalige (vgl. Deegener/Libal 2005, S. 60 f. Tab. 2).

Ende der Leseprobe aus 187 Seiten

Details

Titel
Die Familie als Institution der Entwicklungsförderung oder der Entwicklungsgefährdung für junge Menschen in Deutschland?
Untertitel
Formen, Häufigkeiten, Folgen, Risiko- und Schutzfaktoren sowie Ursachen familiärer Gewalt in Deutschland mit entsprechenden Präventions- und Interventionsansätzen
Hochschule
Georg-August-Universität Göttingen  (Pädagogisches Seminar)
Note
1,3
Autor
Jahr
2011
Seiten
187
Katalognummer
V179108
ISBN (eBook)
9783656014584
ISBN (Buch)
9783656014263
Dateigröße
3133 KB
Sprache
Deutsch
Anmerkungen
Die Studie ist, was die Darstellung des Forschungsstandes im Kontext des gewählten Themas betrifft, beispielhaft, sorgfältig und sprachlich gelungen. Was die Diskussion konzeptioneller Ansätze mittlerer und größerer Reichweite angeht, wäre der Mut zu plausiblen Präferenzsetzungen wünschenswert gewesen. Bei Abwägung dieser beiden Aspekte erscheint mir gleichwohl das Urteil „noch sehr gut“ (1,3). legitim und angemessen. Göttingen, den 19. Juni 2010 Prof. Dr. Dr. A.
Schlagworte
familie, institution, entwicklungsförderung, entwicklungsgefährdung, menschen, deutschland, formen, häufigkeiten, folgen, risiko-, schutzfaktoren, ursachen, gewalt, präventions-, interventionsansätzen
Arbeit zitieren
Jan Alexander Polke (Autor:in), 2011, Die Familie als Institution der Entwicklungsförderung oder der Entwicklungsgefährdung für junge Menschen in Deutschland?, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/179108

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