Inhaltsverzeichnis
Inhaltsverzeichnis
1. Einführung 3
2. Gegenüberstellungen in den Quellen zum Arginusenprozess 5
2.1 Zur Darstellung des Arginusenprozesses bei Xenophon und Diodor. 5
2.2 Moralische und unmoralische Charaktere im Arginusenprozess 8
2.3 Wille und Wankelmut des Volkes im Prozess 12
2.4 Illegalität und Legalität des Prozessverfahrens. 15
3. Zusammenfassung. 19
4. Quellen und Literaturverzeichnis 21
4.1 Quellen. 21
4.2 Forschungsliteratur 21
4.2 21
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1. Einführung
Im Arginusenprozess des Jahres 406 v. Chr. trifft die athenische Volkversammlung eine folgenschwere Entscheidung: Sie verurteilt die angeklagten Strategen der Arginusenschlacht kollektiv zum Tode und vernichtet dadurch einen erheblichen Teil der militärischen Führungselite Athens. Die antiken Autoren Xenophon und Diodor berichten über den Schlacht‐ und Prozessverlauf und bewerten die Verurteilung als schwere Fehlentscheidung der Volksversammlung und als Scheitern des demokratischen Systems. Ziel dieser Hausarbeit soll es daher sein, die Gegenüberstellungen von Moral und Unmoral, Volkswille und Wankelmut sowie Illegalität und Legalität innerhalb der ProzessdarstellungbeiXenophonund Diodor nachzuweisen, zu vergleichen und sie hinsichtlich einer Demokratiekritik zu deuten. In dieser Kritik werden die Zweifel am demokratischen System wird und das Politik‐ und Gesellschaftsverständnis beider Autoren als Gegenüberstellung binärer Wertpaare deutlich.
Der erste Teil der Arbeit gibt einen Überblick zur Quellendarstellung bei Xenophon und Diodor und verweist auf Schilderungsdifferenzen, Deutungstendenzen und Quellenwert beider Überlieferungen. Im zweiten und dritten Teil wird die Gegenüberstellung der Konzepte von Moral und Unmoral sowie Volkswille und Wankelmut bei beiden Autoren nachgewiesen, kritisch analysiert und hinsichtlich ihrer demokratiekritischen Tendenzengeprüft. Im letzten Teil der Arbeit wird die vermeintliche Illegalität dem geschilderten Verfahrensablauf gegenübergestellt und es werden weitere Interpretationen hinsichtlich einer Demokratiekritik angestellt.
Unzählige Publikationen setzen sich mit der Arginusenschlacht und dem anschließenden Prozess auseinander, weshalb eine thematische Eingrenzung unumgänglich erscheint. Im Sinne einer Gegenüberstellung verschiedener Konzepte rücken die Darstellung des Prozessverlaufs und die Charakterisierung der Akteure in den Vordergrund, während der Schlachtverlauf in den Hintergrund der Deutung tritt. Auch musstesich die Interpretation der Quellen auf das Zeitfenster des Prozesses in den Schilderungen der antiken Autoren konzentrieren und versucht die Deutung nicht aus einem gesamtwerklichen Kontext heraus, sondern allein auf Grundlage des Arginusenabschnittes.
Als Quellen dienten bei der Gegenüberstellung und InterpretationXenophons „Hellenika“ und Diodors „Griechische Weltgeschichte“. Sie stellen die Hauptquellen für die Darstellung der Arginusenschlacht und den anschließenden Prozessverlauf dar. Platons Verweis auf Sokrates‘ Rolle im Arginusenprozess in seiner „Apologie des Sokrates“ lieferte ergänzende Informationen. Daneben
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stellten innerhalb der Forschungsliteratur insbesondere die literaturtheoretischen und -kritischen Deutungsansätze des Quellenmaterials eine wichtige Grundlage dieser Arbeit dar.
Bereits Mitte der 1970er Jahre traf Anthony Andrewes wichtige Erkenntnisse zum Quellenwert der Darstellung Diodors und ihrer Glaubwürdigkeit.Leonhard Burckhardt liefert Ansätze einer Interpretation beider Quellen hinsichtlich ihrer Demokratiekritik und wies auf Logik‐ und Handlungslücken in Xenophons Bericht hin. Besonders die Arbeiten von Frances Skoczylas Pownall und Andreas Mehl stellen eine wichtige Grundlage dieser Arbeit dar. Ihre Identifizierung von Textmotiven, die Hervorhebung der Rolle der Volksversammlung und die Infragestellung der Illegalität des Prozesses bildeten den Ausgangspunkt für die Herausarbeitung textlicher Gegenüberstellungen. In Bezug auf die Rechtsfrage des Prozesses konntenMogens Herman Hansen und Jochen Bleicken wichtige Erkenntnisse zum Eisangelie‐Verfahren und zur Prozessbewertung treffen. Rudolf Dietzfelbinger wies sittliche Tendenzen bei Xenophon nach und zeichnete diese anhand der moralisch‐religiösen Motive Euryptolemos‘ nach. Unter Einbeziehung dieser und einiger anderer Forschungsbeiträge konnten die aufgeführten Fragen zu Gegenüberstellungen in der Darstellung des Arginusenprozesses diskutiert werden.
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2. Gegenüberstellungen in den Quellen zum Arginusenprozess
2.1 Zur Darstellung des Arginusenprozesses bei Xenophon und Diodor
406 v. Chr.hatte eine spartanische Flotte unter dem Oberbefehl des Kallikratidas die athenische Flotte unter dem Befehl des Konon bei Lesbos eingekesselt und zwang die Athener zu einer militärischen Rettungsaktion. Nach der Arginusenschlacht undder Rückkehr nach Athen wurden die acht kommandoführenden Strategen trotz desdeutlichen militärischen Sieges aufgrund der nichterfolgten Bergung der Schiffbrüchigen 1 beziehungsweise Toten 2 angeklagt und nach einer turbulenten Verhandlung kollektiv zum Tode verurteilt.
Xenophon berichtet in seinem Werk „Hellenika“ von einer Aufteilung der athenischen Flotte nach dem Ende der Schlacht, bei dem ein Teil der Flotte, unter Führung der Trierarchen Theramenes und Thrasybulos, mit 47 Schiffen nach Schiffbrüchigen suchen sollte und sich der größere Teil der Flotte gegen die „in Mytilene ankernden Schiffe wenden sollte“ 3 . Weder die Bergungstruppe unter Befehl der beiden Trierarchen, noch die Rettungsflotte für die eingekesselten Einheiten bei Lesbos hätten aber ihren Auftrag erfüllen können, denn ein heftiger aufkommender Sturm habe jegliche weitere Manöver verhindert und beide Flotten zum Halt gezwungen 4 . Kurz nach ihrer Rückkehr nach Athen seien die acht Strategen der Rettungsflotte, von denen zwei nicht nach Athen zurückkehrten, angehörtund daraufhin in Gewahrsam genommen worden, weil Theramenes sie bezichtigte, die Bergung der Schiffbrüchigen versäumt zu haben 5 . Dabei tritt die Gruppe um Theramenes als Ankläger 6 auf, welche das Volk auf ihre Seite zu ziehen versucht, während Euryptolemos als Verteidiger 7 der Strategengruppe um Perikles, Diomedon, Lysias, Aristokrates, Thrasyllos und Erasinides 8 in Erscheinung tritt und das Prozessverfahren in ihrem Interesse zu entscheiden versucht. Immer wieder kommt es während des Verfahrens durch das Vorbringen von Anträgen und Gegenanträgen zu vorläufigen Abstimmungen zugunsten der Strategen, schließlich endet der Prozess
1 Vgl. Xen. Hell. I, 7, 4.
2 Vgl. Diod.XIII, 101, 1.
3 Xen. Hell. I, 6, 35.
4 Vgl. Xen. Hell. I, 6, 35.
5 Vgl. Xen. Hell. I, 7, 2‐4.
6 Vgl. Xen. Hell. I, 7, 4.
7 Vgl. Xen.Hell. I, 7, 16‐33.
8 Vgl. Xen. Hell. I, 7, 2. 5
jedoch mit einem kollektiven Schuldspruch der Strategen durch die Volksversammlung, ihrer Hinrichtung sowie der Konfiskation ihres Vermögens 9 .
Xenophons Bericht der Schlacht inklusive der anschließenden Verhandlung dient bei der Deutung der Geschehnisse zumeist als Hauptquelle, insbesondere aufgrund seiner Ausführlichkeit und Xenophons Detailkenntnis als Zeitzeuge des Prozesses. Dennoch erscheint Xenophons Darstellung in mehreren Punkten problematisch: Zum einen schildert Xenophon den fatalen Ausgang des Prozesses vor allem als ein Produkt der massiven Agitation der Gruppe um Theramenes und ihrer Beeinflussung des Volkes. Zum zweiten stellt Xenophon eindeutig die Verteidigung des Euryptolemos in das Zentrum seiner Darstellung, welches allein die enorme Länge der Rede beweist 10 , lässt den Beteiligten der Anklage allerdings keinen erzählerischen Raum für ihre Argumentationsversuche und Handlungsmotive. Außerdemmuss Xenophons Darstellung vor allem deshalb kritisch interpretiert werden, weil er zwar um eine ausführliche Schilderung bemüht scheint, wichtige Details und Verknüpfungen jedoch scheinbar außen vor lässt. Andrewes weist, wie auch Lang 11 , in diesem Zusammenhang beispielsweise auf die Handlungslücke 12 hin, welche zwischen dem Ende der Schlacht, dem damit verbundenen Versäumnis der Bergung der Schiffbrüchigen und der Rückkehr der Strategen steht. Unklar bleibt in diesem Zusammenhang, ob die Strategen kollektiv nach Athen zurückkehrten (zusammen mit Theramenes und Thrasybulos) oder gesondert beziehungsweise zeitversetzt.
Diodor schildert in seiner Darstellung der Arginusenschlacht innerhalb der „Griechischen Weltgeschichte“einen Konflikt zwischen den Strategen nach Ende der Schlacht, bei dem ein Teil fordert, die Toten an Bord zu bringen und die Leichen zu bergen, während der andere nach Mytilene fahren will, um der dortigen Belagerung ein Ende setzen 13 . Anders als bei Xenophon geht es hier folglich nicht um die Bergung lebender Schiffbrüchiger, sondern bereits verstorbener Soldaten. Die athenischen Soldaten hätten sich jedoch aufgrund des aufziehenden Sturms und der erlittenen Strapazen geweigertdie Bergung vorzunehmen und der aufkommende Orkan hätte weitere Aktionen verhindert 14 . Nachdem die Athener von der nichterfolgten Bergung und Bestattung ihrer toten Mitbürger erfuhren, sei es zur Anklage gekommen, die Strategen vermuteten indes, dass Theramenes und Thrasybulos Anklage erhoben hätten, da beide vorzeitig nach Athen
9 Vgl. Xen. Hell. I, 7, 35.
10 Vgl. Xen. Hell. I, 7, 16‐33.
11 Vgl. Lang, Mabel Louise: Theramenes and Arginousai, in: Hermes. Zeitschrift für Klassische Philologie 120 (1992), S.270f.
12 Vgl. Andrewes, Anthony: The Arginousai Trial, in: Phoenix 28/Nr. 1 (1974), S. 112.
13 Vgl. Diod.XIII, 100, 1.
14 Vgl. Diod.XIII, 100, 2. 6
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Thomas Schulze, 2010, Gegenüberstellungen in den Quellen zum Arginusenprozess, München, GRIN Verlag GmbH
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