Inhalt
1. Einleitung. 03
2. Die Errichtung des Prinzipats - Historischer Kontext der
Res gestae divi Augusti. 05
3. Die Res Gestae divi Augusti. 13
3. 1. Formale Analyse. 13
3. 2. Inhaltliche Analyse. 16
3. 2. 1. Die politischen Akteure und das politische Leben anhand der Res gestae. 16
3. 2. 2. Die Selbstdarstellung des Augustus in den Res gestae. 22
4. Schlusswort. 25
5. Literaturverzeichnis. 27
2
1. Einleitung
Augustus wurde am 23. September 63 v. Chr. in Rom als Gaius Octavius geboren. Er stammt aus einer wohlhabenden, jedoch nicht zur Nobilität gehörenden Familie. Der Feldherr, Triumvir und Diktator Gaius Iulius Caesar, der ihn in das Patriziat erheben ließ, bestimmte Augustus zu seinem Haupterben. Als Patrizier und Caesarerbe sollte er neben Taktik und politischem Kalkül über die Grundvoraussetzungen verfügen, seine Machtansprüche, die schließlich in der Errichtung des Prinzipats ihren Höhepunkt fanden, durchzusetzen.
In seinem Vermächtnis, den Res gestae divi Augusti 1 , das in der Forschung auch als Rechenschaftsbericht bezeichnet wird 2 , zählt Augustus die ihm zuteil gewordenen Ehrungen durch Senat und römisches Volk, seine finanziellen Aufwendungen, sowie seine innen- und außenpolitischen Taten als Konsul und Prinzeps auf. Um die Res gestae divi Augusti im historischen Kontext zu verstehen, ist es sinnvoll ein kurzen Überblick über die Ereignisse zwischen 43 und 19/18 v. Chr. 3 zu geben und die Schritte zu erläutern, durch die Augustus sein Prinzipat errichten und festigen konnte. Dabei sollen nicht die Ereignisse jedes einzelnen Jahres erläutert werden. Die Ausführungen beschränken sich auf die für die Errichtung und Festigung des Prinzipat bedeutendsten Abschnitte: das Triumvirat, den Staatsakt von 27 v. Chr., das Krisenjahr 23 v. Chr. und die Maßnahmen der Folgejahre bis 19/ 18 v. Chr. Nur auf dieser Grundlage kann der Versuch unternommen werden sein Werk einzuschätzen.
Die Res gestae waren für die Öffentlichkeit bestimmt, daher vermittelt Augustus ein ganz bestimmtes Bild nicht nur seiner Person, sondern auch der politischen Akteure und des politischen Lebens in Rom. Wie Augustus die Stellung und den Handlungsspielraum des Senats und des Volkes darstellt, ob seine Angaben zu ihnen und zu seiner Person der Realität entsprechen und welche Motivation dahinter steckt, soll Schwerpunkt der vorliegenden Arbeit sein. Es soll versucht werden zu klären, ob und inwiefern Augustus die Republik wiederherstellte oder sich als Alleinherrscher durchsetzte. Die Quellenarbeit mit den Res gestae steht im Mittelpunkt, gleichwohl sollen die verschiedenen Deutungen in der Forschung einbezogen werden.
1 Der vollständige Titel lautet: „Die Taten des göttlichen Augustus, durch welche er den Erdkreis der Herrschaft des römischen Volkes unterwarf, und von den Aufwendungen, die er für Staat und Volk von Rom machte.“ In der vorliegenden Arbeit soll ausschließlich die Übersetzung von WEBER, 2004 verwendet werden. Im laufenden Text wird folgende Abkürzung verwendet: Res gestae oder als Quellennachweis: RgdA, Kapitel.
2 Zur Diskussion, um welches Genre es sich bei den Res gestae divi Augusti handelt, ausführlicher im Kapitel 3 Die Res gestae divi Augusti.
3 Der Verfasser hat den Zeitraum deshalb so ausgewählt, da Augustus zwischen 43 und 19/18 v. Chr. zu seiner herausgehobenen Machtstellung kam und den Prinzipat errichtete und festigte. Dazu ausführlich in Kapitel 2 Die Errichtung des Prinzipats - Historischer Kontext der Res gestae divi Augusti.
3
Die Gründe für den Untergang der Römischen Republik sollen hier nicht näher erläutert werden, da es den Rahmen dieser Arbeit sprengen würde. 4 Andere Quellen, bspw. die Kaiserbiographien Suetons, werden nicht Inhalt sein, da der Autor weder in der lateinischen, noch in der altgriechischen Sprache über ausreichende Kenntnisse verfügt, um sich ein persönliches Urteil in ihrer Auswertung zu erlauben.
4 Dem Interessierten sei zu nennen u.a. BLEICKEN, 1995.
4
2. Die Errichtung des Prinzipats - Historischer Kontext der
Res gestae divi Augusti
Die Gründung des Triumvirats 43 v. Chr. 5
Die politische Situation nach der Ermordung Caesars kann wie folgt beschrieben werden: „Italien gehörte den Caesarianern und Antonius war ihr Anführer.“ 6 Und Marcus Antonius sah in dem ehemaligen Konsul Marcus Tullius Cicero die Hauptfigur der anticaesarischen „Bewegung“. 7 Cicero, der die alte republikanische Ordnung in Rom wiederherstellen wollte, sah nun eben in Antonius seinen ärgsten Gegner, er sah „in ihm den eigentlichen Erben Caesars, den es zu vernichten galt“. 8 Nach der Ermordung Caesars beabsichtigte der Senat oder zumindest einige Senatoren die übrig gebliebenen Anhänger Caesars zu beseitigen. Der Feldherr Antonius verfügte darüber hinaus über ein riesiges Heer, eine Kombination, die für die Anhänger der Republik viel Gefahrenpotential barg. Augustus, der sich ebenfalls als Feldherr beweisen konnte, wurde auf ihn angesetzt und siegte in der Schlacht bei Mutina. 9 Nach dem Sieg wurde Augustus’ Forderung nach dem Amt des Konsuls laut. 10 Der Senat aber weigerte sich. Augustus gehörte nicht von Geburt an zur Nobilität und war zudem erst 19 Jahre alt. 11 Augustus marschierte zum zweiten Mal auf Rom und lagerte mit seinem Heer vor den Toren Roms. 12 Er übte nun genug Druck aus, um letztendlich seine Forderung durchzusetzen und wurde zum Konsul gewählt. Antonius, obwohl ärgster Konkurrent, musste in Augustus’ Machtpläne einbezogen werden, denn dieser verfügte über ein riesiges Heer, wie auch M. Aemilius Lepidus, ein Verbündeter des Antonius. 13 Die drei schufen eine Sondermagistratur, das Triumvirat. 14 GIRARDET bezeichnet es als ein „kollegiales Notstandsregiment mit dem Auftrag, das Gemeinwesen zu konstituieren, d.h. [...] verfassungsmäßige Zustände herzustellen“. 15 So zumindest lässt sich die äußere Form des Triumvirats beschreiben. Die Herrschaft im
5 Das Triumvirat von 43 v. Chr. ist auch als zweites Triumvirat bekannt. Das erste Triumvirat war ein zunächst inoffizielles Bündnis zwischen G. I. Caesar, G. P. Magnus und M. L. Crassus, das 60 v. Chr. geschlossen wurde und nachträglich als das erste Triumvirat bezeichnet wurde.
6 BLEICKEN, 1998, S. 87.
7 Ebd. S. 88.
8 Ebd. S. 88 f.
9 Die Auseinandersetzungen mit Antonius in aller Ausführlichkeit nachzulesen bei BLEICKEN, 1998, S. 86 ff.
10 BLEICKEN, 1998, S. 126.
11 Das Eintrittsalter der Senatoren betrug in der Regel 43 Jahre.
12 BLEICKEN, 1998, S. 131. Erinnert sei an den fehlgeschlagenen ersten Marsch auf Rom im November 44 v. Chr.; BLEICKEN, 1998, S. 96 ff.
13 BLEICKEN, 1998, S. 134.
14 Triumvirat bedeutet wörtlich übersetzt „Dreimännerbund“. Es ist die Sondergewalt, die Lepidus, Antonius und Augustus 43 v. Chr. vereinbarten und durch ein Volksgesetz (lex Titia) für vorerst 5 Jahre verliehen wurde; EDER, 2002; CHRIST, 2000, S. 433. Es wurde im Herbst 37 v. Chr. bis Dezember 33 v. Chr. verlängert; GIRARDET, 1990, S. 95.
15 GIRARDET, 1990, S. 95. Inwieweit das Gemeinwohl oder machtpolitische Aspekte das Handeln der Triumvirn bestimmte, bleibt offen.
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Staat wurde formell übernommen und der Senat war ausgeschaltet. 16 Die drei Feldherren hatten ihre Militärherrschaft als Rechtsgewalt konstituiert. 17 Nun galt es die östlichen Provinzen Roms zurückzuerobern. 18
Nach dem Sieg über Sextus Pompeius verkündete Augustus im September 36 v. Chr. das Ende des Bürgerkrieges und die Wiederherstellung der alten Ordnung. 19 Es folgten Taten, die Augustus’ Verkündigung untermauern sollten: Er „strich die Schulden von Privaten an die Staatskasse und hob manche außerordentliche, von den Triumvirn in den vergangenen Jahren verfügten Steuern auf.“ 20 Er brachte außerdem Freigelassene, die in Pompeius’ Heer gekämpft hatten, in ihren alten Stand, den der Sklaven, und brachte sie zurück zu ihren ehemaligen Herren bzw. ließ die übrigen kreuzigen, was Rechtsbruch war, denn die meisten Freigelassenen kamen nicht unrechtmäßig zu ihrem Status. 21 Allerdings ignorierte Augustus das, um sich vor der Masse der Bevölkerung als Wiederhersteller der alten Ordnung zu inszenieren, was ihm auch gelang. 22
Nach der Entmachtung des Lepidus 36 v. Chr., die deutlich macht, dass die Triumvirn keine Verbündeten waren, erhielt Augustus alle westlichen und Antonius alle östlichen Provinzen des römischen Reichs. 23
Zur Charakterisierung des Triumvirats von 43 v. Chr. schreibt BLEICKEN, dass es weder eine Magistratur mit Vollmachten zur Änderung der Verfassung noch eine Notstandsmagistratur ist. 24 Die Triumvirn hatten mit ihrem Amt nicht die Republik beseitigt, auch nicht die Monarchie errichten wollen. Aber ihre einmal gewonnene Machtstellung wollten sie auch nicht aufgeben. 25
16 BLEICKEN, 1998, S. 139; ders., 1990, S. 52: Dennoch ließen sich die Triumvirn 39 v. Chr. alle Maßnahmen durch den Senat bestätigen. Sie strebten offenbar, so BLEICKEN, den Normalzustand an. Auch unter der Herrschaft der Triumvirn blieben Volk und Senat die zentralen Einrichtungen.
17 BLEICKEN, 1998, S. 140.
18 Nach der Gründung des Triumvirats 43 v. Chr. und dem damit einhergehenden Machtzuwachs für die Anhänger Caesars leistete Pompeius, Sohn des ehemaligen Mitglieds des ersten Triumvirats G. Pompeius Magnus, als Führer der pompeianischen Partei Widerstand. Er blockierte von Sizilien aus mit seiner Flotte Italien. 36 v. Chr. wurde er von Augustus’ Freund M. V. Agrippa besiegt. Die Caesarattentäter M. I. Brutus und G. C. Longinus wurden 42 v. Chr. in der Schlacht von Philippi von Antonius besiegt.
19 BLEICKEN, 1998, S. 237 f.
20 Ebd. S. 239.
21 Ebd. S. 239.
22 Ebd. S. 239.
23 GIRARDET, 1990, S. 98.
24 BLEICKEN, 1990, S. 51. Hingegen sieht der Autor den Begriff „Notstandsmagistratur“ als zutreffend, zumindest formal. Die Situation 43 v. Chr. kann als Notstand bezeichnet werden und BLEICKEN selbst gibt an, dass formal das Amt des Triumvirn nicht über dem des Konsuls stand, wodurch die Bezeichnung Magistratur zu rechtfertigen ist, siehe BLEICKEN, 1990, S. 50.
25 BLEICKEN, 1990, S. 110.
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Für das Jahrzehnt der Triumviratszeit lässt sich nach GIRARDET „kein auch nur annähernd zufrieden stellendes Bild gewinnen“. 26 Die Überlieferungen sind lückenhaft, daher kann die Darstellung des Triumvirats nur hypothetisch sein. 27 Offene Auseinandersetzung mit Antonius
33 v. Chr. lief das verlängerte Triumvirat aus. Nach der Beseitigung des Lepidus wandelte Rivalität der beiden verbliebenen „Duovirn“ in Feindseligkeit um. 28 Die sich die
gegenseitigen Verleumdungen und die Versuche den anderen öffentlich zu demontieren waren bloß „der Schleier, hinter dem man den Krieg vorbereitete“. 29 Augustus war dabei wohl der Geschicktere und Antonius wurde öffentlich verurteilt. Ihm wurde das für das Jahr 31 versprochene Konsulat aberkannt 30 , ebenso wurde ihm die prokonsularische Befehlsgewalt über den Osten entzogen. Außerdem wurde Kleopatra der Krieg erklärt. Augustus wurde vom Senat mit der Aufgabe betraut, die militärischen Operationen durchzuführen. 31
Am 2. September 31 begann die Schlacht bei Actium, Antonius und Kleopatra wurden 29 v. Chr. besiegt und das Königreich Ägypten wurde römische Provinz. 32 Augustus ließ einen Treueid auf seine Person leisten, die coniuratio Italiae des Jahres 32 v. Chr. „Damit ist Octavian der erste, der den Anspruch erhob, als plebiszitär legitimierter Führer zu gelten. Und „mit Recht gilt den Historikern das Jahr 31 als der Beginn von Augustus’ Alleinherrschaft.“ 33
Die Jahre 29-28 v. Chr.
Nach dem Sieg von Actium 29 v. Chr. galt Augustus als Retter des Staates. 34 Das römische Volk sah in ihm den Mann, dem sie Frieden und Ruhe nach den Wirren des Bürgerkriegs zu verdanken hatten. 35
Seine außerordentliche Militärgewalt musste niedergelegt werden, damit der Anschein gewahrt wurde, Augustus beabsichtigte zur republikanischen Ordnung zurückzukehren. Um sicher zu gehen, dass er über genügend Anhängerschaft verfügen würde, reformierte
26 GIRARDET, 1990, S. 95.
27 GIRARDET, 1990, S. 95 f.
28 BLEICKEN, 1998, S. 264.
29 Ebd. S. 269.
30 Im Jahr 31 v. Chr. war Augustus aufgrund triumviraler Abmachung Konsul, er hatte also wieder ein reguläres Amt inne.
31 BLEICKEN, 1998, S. 274. Augustus machte den Feldzug gegen seinen Gegner in einen Krieg gegen die Barbarin, die sich Rom einverleiben will. So konnte er sicher sein, Rückendeckung von der breiten Masse und von vielen Nobiles zu erhalten.
32 BLEICKEN, 1998, S. 294: Interessanterweise wurde Senatoren verboten ohne die Zustimmung Augustus’ Ägypten zu betreten. Offenbar fürchtete er in der reichen Provinz Nebenbuhler.
33 LOEWENSTEIN, 1985, S. 534 ff.
34 BLEICKEN, 1998, S. 297.
35 HOFFMANN, 1984, S. 93.
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Alexandra Nowak, 2009, Das Bild der politischen Akteure und des politischen Lebens der Kaiserzeit in den "Res Gestae divi Augusti", München, GRIN Verlag GmbH
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