1. Einleitung
Dieses Zitat beschreibt die Thematik, die in dem folgenden Posititionspapier bearbeitet werden soll. In dieser Seminararbeit wird die Frage erörtert, in wie weit die soziale Kontrolle ein Entmündigen der betroffenen Personen bewirkt oder ob diese Kontrolle als eine Möglichkeit zur Förderung der Selbstbestimmung der Klienten angesehen werden kann. Im ersten Teil werden die Texte von Klaus Wolf „Soziale Arbeit als Kontrolle? Dirty Work oder Kontrolle als Ressource? Zum Profil einer sozialpädagogischen legitimierten Kontrolle“ und Micha Brumlik „Integrität und Mündigkeit. Ist eine advokatorische Ethik möglich?“ vorgestellt und die Positionen der Verfasser herausgearbeitet. Im zweiten Teil sollen die beiden Texte miteinander verglichen, Thesen und Kritik meinerseits angemerkt und zugleich ein Bezug zu der Sozialen Arbeit hergestellt werden.
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2. Soziale Arbeit als Kontrolle? Dirty Work oder Kontrolle
Wolf beschreibt in seiner Literatur zu Beginn, dass die Kontrolle und möglicherweise anschließende Sanktionierung in der sozialen Arbeit einen negativen Charakter mit sich bringt. In vielen sozialen Bereichen werden die Klienten überwacht und es werden ihnen verschiedene Maßregeln auferlegt. Dabei gerät der Sozialarbeiter leicht in das Spannungsfeld der sozialen Kontrolle und Hilfe, da befürchtet wird, dass die Selbstbestimmung des Klienten untergraben wird. Dabei sollte Ziel der Sozialen Arbeit sein, den Klienten zu mehr Empowerment zu verhelfen. „Empowerment lässt sich sinngemäß übersetzen als Selbst-Bemächtigung, als Gewinnung oder Wiedergewinnung von Stärke, Energie und Fantasie zur Gestaltung eigener Lebensverhältnisse“ (Lenz, 2002, S. 13) 1 . Allerdings kritisiert Wolf an diesem Punkt die, mit dem Empowerment-Konzept geforderte, Aufhebung des Experten-Laien-Verhältnisses. Wolf bemängelt dabei, dass dadurch die Annahme entstehen kann, dass der professionelle Betreuer eine symmetrische Beziehung zu dem Klienten anstrebt. Wolf betont explizit, wie entscheidend er einen Machtüberhang des Betreuers findet, da sie die Ansprech- und Beratungspersonen der Klienten darstellen müssen. Es ist wichtig, dass die Klienten das Gefühl haben dem Sozialpädagogen im Privaten, aber auch in fachlichen Angelegenheiten, vertrauen zu können. Sie müssen professionelle Strategien besitzen, mit denen sie ihren Klienten Orientierungshilfen und Handlungsmöglichkeiten geben können. Dabei soll der Sozialarbeiter aber dem Klienten auch nicht das Gefühl verrmitteln, dass er immer besser weiß was für den Klienten gut ist oder eine zu große Distanz zu dem Klienten erzeugen zu wollen.
Für eine gelingende Sozialarbeit ist es für den Betreuer entscheidend, eine Beziehung zu dem Klienten aufzubauen. Durch eine positive Beziehung können Entwicklungsprozesse bei den Klienten gefördert werden, mit dem
1 Lenz, Albert (2002): Empowerment und Ressourcenaktivierung- Perspektiven für die psychosoziale Praxis.. In: Lenz, Albert, Stark Wolfgang (Hrsg.): Empowerment. Neue Perspektiven für psychosoziale Praxis und Organisation.
Tübingen: dgvt-Verlag
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Ziel, dass das ‚Verhandeln‘ an Stelle von Vorschreibungen und Gehorchen tritt. Eine Beziehung bedeutet allerdings auch, dass die beiden Parteien der Beziehung voneinander abhängig sind. „Wenn der eine stärker auf den anderen angewiesen ist als dieser auf ihn, entsteht ein Machtdifferential“ (Wolf). Je intensiver diese Beziehung ist, umso größer wird allerdings auch die Abhängigkeit des Klienten von dem Betreuer, da dieser massiver auf den Betreuer angewiesen ist, als der Betreuer auf ihn. Der Sozialpädagoge trägt sehr zum Gelingen einer gesunden Beziehung und dem Umsetzen und Gelingen verschiedener Ziele des Klienten bei. Ich bin der Meinung, dass man diese Abhängigkeit in der Betreuer-Klienten-Beziehung sehr kritisch gegenüberstehen muss. Im späteren Vergleich werde ich mich diesem Punkt nochmals widmen.
Allerdings ist die Kontrolle der Klienten und somit auch ein Eingreifen in das Privatleben immer eine Gratwanderung und muss an engen, ethisch begründeten Grenzen gebunden sein. Fremdkontrolle wird dann notwendig, wenn die betroffenen Menschen keine Selbstkontrolle übernehmen können und dadurch eine Selbst- oder Fremdgefährdung besteht. Für Wolf befürwortet sozialpädagogische Interventionen, sobald die
Entwicklungsmöglichkeiten der Kinder und Jugendlichen und ihre psychische Gesundheit gefährdet sind oder falls Jugendliche eventuell ihre Zukunft aufs Spiel setzen, um eine mögliche, dauerhafte Schädigung der Klienten zu vermeiden. Allerdings weist Wolf daraufhin, dass diese Eingriffe verschiedene Fragen aufwerfen, zum Beispiel wie, wann und in welchem Umfang eine Intervention durchgeführt werden soll. Ich finde es wichtig, dass eine regelmäßige Reflexion des eigenen Handelns äußerst bedeutsam ist. Darauf möchte ich im späteren Verlauf näher eingehen. Wolf kritisiert bei der direkten Kontrolle, dass es zu Scheinanpassungen statt zu einer Verinnerlichung führen kann. Die Klienten passen sich möglicherweise im Umgang mit den Betreuern ihren Forderungen an und zeigen eine scheinbar positive Entwicklung. Dies funktioniert allerdings nur in diesem eng kontrollierten Rahmen, sobald sie wieder auf sich gestellt sind treten erneut Schwierigkeiten auf. Wolf beschreibt an dieser Stelle, dass er
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Arbeit zitieren:
Stefanie Schulz, 2011, Vergleich der 'advokatorischen Ethik' nach Micha Brumlik und der Literatur 'Soziale Arbeit als Kontrolle' nach Klaus Wolf, München, GRIN Verlag GmbH
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