1. Einleitung
Der Begriff Investitur hat nichts mit den Begriffen Inventur oder investieren zutun. Er bezeichnet die Amtseinsetzung eines Bischofs/Erzbischofs in ein Bistum/Erzbistum. Ist nicht geklärt wer einen Bischof einsetzten darf und mehrere Parteien beanspruchen das Investiturrecht für sich, kommt es zu einem Streit, dem Investiturstreit. Heutzutage ist klar, dass die katholische Kirche ihre Bischöfe alleine beruft und einsetzt. Ziel dieser Seminararbeit ist es herauszufinden wie die Investitur im Mittelalter gehandhabt wurde und wie es zu einem Investiturstreit kommen konnte. Der Zeitraum von 1075 - 1122 gilt als die Hochzeit des Investiturstreits. Eine Untersuchung der Jahre vor dem Investiturstreits ist nötig, wo vor allem das Papsttum und theologiegeschichtliche Veränderungen dieser Zeit genauer untersucht werden sollten um die entscheidenden Veränderungen zu verstehen. Zudem ist zu begutachten wie sich die deutschen Könige und Kaiser gegenüber den Päpsten und Bischöfen verhielten.
Zur Untersuchung stehen zahlreiche Quellen und sekundär Literatur zur Verfügung.
2
Hauptteil
2.1 Das ottonisch-salische Reichskirchensystem
Zwischen den deutschen Königen des Mittelalters und dem Oberhaupt der katholischen Kirche gab es immer eine starke Verbindung 1 . Einen Anfang dafür stellte die Kaiserkrönung Karls des Großen dar, in der sich der Papst stark in die weltliche Ordnung einmischte 2 . Das Kaisertum blieb an das Papsttum gebunden 3 . Zwar ließen sich Ottonen und Salier vom Papst zum Kaiser krönen, dennoch war in der ottonisch-salischen Epoche die Vorherrschaft des Kaiser, über den Papst, lange unbestritten. Dies zeigten die intensiven Beziehungen unterschiedlicher Kaiser zu den Päpsten, wie zum Beispiel Ottos III zu Papst Silvester II 4 . Das Verhältnis des deutschen Königs oder Kaiser zu den Bischöfen im Reich war ebenfalls was Besonderes. Durch den König erhielten die Bischöfe weltliche Macht, in dem er ihnen Immunität und Regalienrechte zugestand. Dies waren z. B. Privilegien wie Markt- und Zollrechte und eine Ausnahmestellung gegenüber weltlichen Gerichten. Im Gegenzug leisteten die Reichsbischöfe dem König den Reichsdienst. Dies konnte dazu führen das sie den König beherbergen mussten oder ihn sogar auf Feldzügen folgen sollten und selber Truppenkontingente stellen mussten. Die Bischöfe spielten also eine wichtige Rolle für die Reichsregierung. Zudem hatte das Königtum einen sakralen Charakter, weil der weltliche Akt der Thronerhebung , durch Weihe, Salbung und Krönung einen geistlichen Charakter erhielt 5 . So mit war auch unbestritten das der König das Recht hatte Bischöfe zu ernennen mit Stab und Ring, denn der König war auch Herr über die Reichseigenen Kirchen. Der König konnte also eine Domkirche inklusive den dazugehörigen Güter und Rechten durch Übergabe von Bischofsstab und Ring verleihen. Der so eingesetzte Bischof hatte so weltliche und geistliche Aufgaben zu meistern.
1 Vgl. Hartmann, Wilfried: Deutsche Geschichte in Quellen und Darstellung, Band 1,
Frühes und hohes Mittelalter 750 - 1250, Stuttgart 1995, S. 9. Im Folgenden abgekürzt als
Hartmann, Wilfried.
2 Vgl. Hartmann, Wilfried, S. 9.
3 Vgl. Hartmann, Wilfried, S. 9.
4 Vgl. Hartmann, Wilfried, S. 9.
5 Vgl. Santifaller, Leo: Zur Geschichte des ottonisch-salischen Reichkirchensystems, S. 23,
in: Sitzungsberichte der österreichischen Akademie der Wissenschaften, Band 229, Wien
1955. Im folgenden abgekürzt als Santifaller, Leo.
3
Dadurch verwischten sehr stark weltliche und geistliche Macht, auch Kirchengut und Reichsgut waren nicht mehr so leicht zu trennen. Weltliche und geistliche Macht waren sehr stark in einander verwoben.
4
2.2 Anfänge des Reformpapsttums
Das Jahr 1046n.Chr ist der Beginn des Reformpapsttums, das in den Folgejahren zunehmend etabliert werden konnte. Zunächst musste aber erstmal ein Reformer auf den Stuhl Petri gelangen. Der amtierende Papst Benedikt IX, der durch Vetternwirtschaft an das Amt gelangte, wurde bereits im Jahr 1044, wegen seines lasterhaften Lebens-wandels, von der römischen Bevölkerung vertrieben 6 . Diese wählten im Januar 1045 den Bischof Johann von Sabina als Silvester III zum Papst, der aber bereits im März von Benedikt IX aus Rom vertrieben wurde. Da Benedikt IX seine Lage trotzdem als ausweglos erkannte, verkaufte er am 01.05.1045 die päpstliche Würde dem Archediakonus Johann Gratian, der als Papst Gregor VI wahrscheinlich auch schon auf Reformen aus war 7 . Währenddessen war König Heinrich III auf dem Weg nach Rom um sich zum Kaiser krönen zu lassen, was mit Gregor VI nicht möglich war. Denn der König hatte unabhängig von den Ereignissen in Rom auf einer Synode in Pavia am 24.10.1046 teilgenommen, wo vor allem Simonie (Kauf kirchlicher Ämter) ausnahmslos Verboten worden war 8 . So konnte der König nicht die Kaiserkrone von einem Papst in Empfang nehmen, der sich das Pontifikat erkauft hatte, ohne selber negative Folgen zu fürchten. Auf der einberufenen Synode zu Sutri am 20.12.1046 setzte Heinrich III den anwesenden Silvester III ab und schickte Gregor VI ins Exil nach Deutschland mit dem jungen Kleriker Hildebrandt (Gregor VII), der ihn begleitete. Benedikt IX setzte er wenige Tage später auf der am 23. und 24.12.1046 in Rom stattfindenden Synode ab 9 .
Nach diesen chaotischen Verhältnissen sorgte er dafür, dass der deutsche Bischof von Bamberg Suidger als Clemens II, welcher von führenden Reformern unterstützt wurde, inthronisiert wurde und Heinrich III darauf hin zum Kaiser krönte. Clemens II war der Beginn einer Reihe deutscher Päpste und ein Reformer. Er verstarb allerdings schon am 09.10.1047, vermutlich an Malaria. Sein Nachfolger Damasus II hatte ein noch kürzeres Pontifikat, da auch er vermutlich an Malaria starb. So konnte das
6 Vgl. Fleckenstein, Josef, Bulst-Thiele, Marie Luise: Begründung und Aufstieg des deutschen Reichs, München 1973, S. 163f. Im folgenden abgekürzt als Fleckenstein, Josef.
7 Vgl. Fleckenstein, Josef, S. 164f.
8 Vgl. Fleckenstein, Josef, S. 164f.
9 Vgl. Fleckenstein, Josef, S. 164f.
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Arbeit zitieren:
Bachelor Thorsten Kozik, 2006, Der Investiturstreit, München, GRIN Verlag GmbH
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