„Der Tod des Anderen bedeutet nicht einfach mein Überleben in der Weise, daß er meine persönliche Sicherheit erhöht; der Tod des Anderen, der Tod der bösen Rasse, der niederen (oder degenerierten oder anormalen) Rasse wird das Leben im allgemeinen gesünder machen; gesünder und reiner.“ 1
Mit diesen Worten, die von nationalsozialistischem Gedankengut durchdrungen scheinen, umschreibt der französische Philosoph, Soziologe, Psychologe und Historiker Michel Foucault in seiner Vorlesung vom 17. März 1976 die biologische Beziehung des Rassismus mit dem Staat in der Moderne.
Demnach zieht der Rassismus mit den Aufkommen der „Bio-Macht“ in die Staatsmechanismen ein. Unter „Bio-Macht“ versteht Foucault die Einflussnahme des Staates auf das Leben und den Tod in der Gesellschaft. Hierzu werden Geburten- und Sterberaten untersucht, die z.B. Geburtenzuwachs und die Fruchtbarkeit der Bevölkerung umfassen. 2 Um zu funktionieren, muss sich das moderne Staatswesen nach Foucault eines grundlegenden Machtmechanismus bedienen - des Rassismus. Dieser schafft künstlich eine Aufteilung der menschlichen Gattung in Rassen, die unterschiedlich bewertet und hierarchisiert werden. Dadurch resultiert eine Zersplitterung innerhalb der Gesellschaft, wodurch Einschnitte im biologischen Menschheitsgefüge entstehen. Außerdem stellt der Rassismus eine positive Beziehung zwischen dem Tode der anderen, fremden und dem Überleben der eigenen Art her. Diese konstruierte Wechselwirkung ist nicht kriegerischen, militärischen oder politischen, sondern biologischen Charakters. 3
In diesem Zusammenhang fühlt sich der Leser an die Ideen der „Rassenhygiene“ der Nationalsozialisten erinnert, die den „Volkskörper“ von unerwünschten Elementen reinigen und somit aufwerten wollten, um die eigene Rasse im angeblichen Kampf gegen biologischen Untergruppierungen zu stärken. Demzufolge war die Rassenpolitik im „Dritten Reich“ vollkommen durchsetzt von der „Bio-Politik“, die eine Erhöhung der eigenen Sicherheit herstellen und das Leben durch den Tod des Anderen gesünder machen sollte. Das Ableben versteht Foucault dabei nicht nur als direkte physische Vernichtung, sondern auch als indirekte Ermordung, wozu die Auslieferung an eine Todesgefahr (z.B. Zwangsarbeit), der politische Tod (Diffamierung, Inhaftierung), Vertreibung, Abschiebung etc. gehören. 4
In der aktuellen Debatte in Frankreich über die Ausweisung der Sinti und Roma wird deutlich, wie stark der Rassismus in einer modernen Gesellschaft verwurzelt ist. Die „Zigeuner“, die in Frankreich als „Manouche“ bezeichnet werden, werden in allen Staaten, in denen sie sich niedergelassen haben, dazu gedrängt, ihre traditionelle Lebensweise aufzugeben, weshalb
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rassistische Übergriffe gegenüber dieser Minderheit vorkommen. Ihre Vertreibung wird mit dem Anstieg der Kriminalität begründet. Auch in der Zeit des Nationalsozialismus wurden sie nicht nur dem indirekten Tod im Sinne Foucaults - wie jetzt in Frankreich - ausgesetzt, sondern zu zehntausenden direkt in deutschen Konzentrationslagern ermordet. 5 Hitlers Regime brachte die disziplinierteste und am meisten biologisch regulierte Terrorherrschaft hervor, die je existierte. Die „Bio-Macht“ erfuhr eine absolute Verallgemeinerung in diesem System, in dem das Tötungsrecht des Souveräns generalisiert wurde. Im Zuge dessen deckten sich die Felder des Lebens (der Schutz der eigenen Bevölkerung vor Gefahren) und des Todes (Vernichtung von eigenen Staatsangehörigen, die eine vermeintliche Bedrohung darstellten). 6
Der enorme Einfluss der Disziplinar- und Bio-Macht bewirkte die vollkommene Entfesselung der Tötungsmacht, was darin gipfelte, dass nicht nur dem Staat das Recht zu töten zugestanden, sondern dies auf mehrere Institutionen übertragen wie z.B. SA, SS, SD, Gestapo etc. wurde. 7 Somit bestand im „Dritten Reich“ eine ungeklärte Kompetenz der Tötungseinrichtungen.
Im NS-Staat bildete der Krieg den zentralen Bezugspunkt der ökonomischen, politischen und sozialen Überlegungen. Er wurde als explizites Ziel verfolgt, wobei die Politik in kriegerischen Auseinandersetzungen münden musste und diese zugleich darin ihre Krönung fand. Die Ideologie der Nationalsozialisten sah in einem „Rassenkrieg“ den uneingeschränkten Kampf um die Erhaltung bzw. Veredelung der „deutschen“ Rasse vor, was die extreme Form des Staatsrassismus darstellt. In dieser finalen Schlacht wurden weder Rücksichten auf fremde Völker noch auf die eigenen „Volksgemeinschaft“ genommen, wofür symbolhaft die „Endlösung“ und der „Nero-Befehl“ 8 stehen. 9
Der Rassismus ist jedoch laut Foucault auch für links-totalitäre Systeme charakteristisch, d.h. er ist kein rein kapitalistisches, sondern auch ein sozialistisches Phänomen. Der Klassen- bzw. Sozialrassismus existierte bereits vor Aufkommen des Staatsrassismus. Die sozialistischen Staaten setzten die gleichen Mechanismen der Macht wie die kapitalistischen Nationen ein. 10 Der Rassismus war in den Sowjetstaaten gegenüber Geisteskranken, Kriminellen und politischen Abweichlern vorhanden, da diese nach ideologischen Vorstellungen nicht Produkte der neuen Gesellschaftsform sein konnten und daher separiert werden mussten. In der DDR wurde beispielsweise die Todesstrafe, die gegen Spione und Oppositionelle Anwendung fand, erst 1987 abgeschafft, was die vermeintliche Fortschrittlichkeit des Systems in Zweifel zieht. Im Sozialismus wurde der Rassismus als Mittel im Kampf gegen innere und äußere Feinde legitimiert. Die Eliminierung von außersowjetischen Gegnern und „Klassenfeinden“ konnte
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Arbeit zitieren:
Stefan Rudolf, 2010, Vom Rassismus des modernen Staates. (Essay zu Michel Foucaults Vorlesung vom 17. März 1976 am Collège de France), München, GRIN Verlag GmbH
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