Wissenschaftliche Schriftenreihe der Unter-
nehmensgruppe Pflegewerk
Pflegewerk unterstützt die Förderung von Wissenschaft und Forschung im Ge-
sundheitswesen. Die Förderung erfolgt durch die Pflege der internationalen und
wissenschaftlichen Zusammenarbeit im Rahmen von Modellprojekten und inte-
grierten Versorgungsverträgen mit Kranken- und Pflegekassen. Ferner werden
Informationsveranstaltungen und Fachtagungen zu aktuellen Entwicklungen
durchgeführt und publiziert. Die Förderung richtet sich vorwiegend an den wis-
senschaftlichen Nachwuchs aus der Gesundheitswirtschaft auf allen gesund-
heitspolitischen Ebenen.
Als Unternehmensgruppe fühlen wir uns verpflichtet, ein attraktiver Partner für
interessierte Gesundheitsberufe zu sein. Die Pflegewerk GmbH wurde 1989 als
Sektor übergreifender Gesundheitsdienstleister gegründet und beschäftigt heu-
te als privatwirtschaftliche Unternehmensgruppe deutschlandweit ca. 1.200
Mitarbeiter. Der größte Versorgungsbereich ist Berlin, darüber hinaus ist die
Unternehmensgruppe in München, Potsdam, Halle, Hannover und Kellinghus-
en bei Hamburg tätig. Pflegewerk ist Teilnehmer an zwei telemedizinischen EU-
Projekten und ist an der Entwicklung innovativer Versorgungsprozesse in der
Pflege beteiligt.
Zusammen mit dem GRIN Verlag gibt Pflegewerk die vorliegende Schriftenrei-
he heraus. Diese greift aktuelle und grundlegende Themen auf und legt sie in
vertiefender und zugleich allgemein verständlicher Form dar. Sie leistet damit
Beiträge zur Diskussion von gesundheitspolitischen, sozialen und ökonomi-
schen Grundsatzfragen und zum Beispiel zu den Themen Innovationen in der
Pflege, integrierter Versorgungsverträge und telemedizinischen EU-
Forschungsprojekte.
Die Schriftenreihe richtet sich an Fachöffentlichkeit, Gesundheitswirtschaft,
Pflegemanagement, Verantwortliche von Pflegediensten, Kliniken, MVZ, Pra-
xen und Verbände.
2
Folgende Bände sind bereits erschienen:
Band 1:
Giannakopoulos, G. und Siebenrock, C: Telemonitoring und Tele-Homecare in
der Praxis. Das EU Modellprojekt DREAMING. Wissenschaftliche Studie. Grin
Verlag, 2011.
Band 2:
Giannakopoulos, G. (Hg.): Karrierechancen auf dem Marktplatz der Gesund-
heitswirtschaft. Reader. Grin Verlag, 2011.
Band 3:
Giannakopoulos, G.: Senioren- und Pflegeimmobilien. Neue Versorgungsfor-
men und integrierte Betreuungskonzepte. Fachbeitrag. Grin Verlag, 2011.
Redaktion: Marius Greuèl
Lektorat: Juliane Strohschein
3
Senioren- und Pflegeimmobilien
Neue Versorgungsformen und inte-
grierte Betreuungskonzepte
Dr. Georgios Giannakopoulos
4
Inhaltsverzeichnis
1 Einleitung
5
1.1 Grundlagen
7
1.2 Demografischer Wandel
9
1.3 Derzeitiges Versorgungssystem bei Pflegebedürftigkeit
12
2 Wohnformen im Alter
17
2.1 Das Alten- und Pflegeheim
19
2.2 Leben in den vertrauten vier Wänden
22
2.2.1 Mobile soziale Dienste und ambulante Pflegedienste
22
2.2.2 Betreutes Wohnen zu Hause
27
2.3 Versorgungsmöglichkeiten, die einen Umzug erfordern
29
2.3.1 Betreute Wohngemeinschaften
29
2.3.2 Das Mehrgenerationshaus
32
2.3.3 Betreutes Wohnen
34
2.3.4 Wohnstifte und Seniorenresidenzen
38
2.3.5 Seniorenwohngemeinschaft
42
2.3.6 Dementen-Wohngemeinschaft
44
3 Neue Techniken: Smart Home und Telekommunikation
47
3.1 Technik für ein sicheres Zuhause
47
3.2 Das Modellprojekt RENEWING HEALTH in Berlin
51
4 Spezialisierung: Hospital at home und Intensivpflege
61
5 Pflegestützpunkte und Case Management
69
6 Fazit
78
7 Literaturverzeichnis
82
8 Anhang: Renewing HeALTH Experiences
83
Co-Autorin im Kapitel 2 Wohnformen im Alter: Anja Erfurth
5
1 Einleitung
Die vorliegende Arbeit vermittelt anhand von verschiedenen Praxisbeispielen
wichtige Kenntnisse über neue Versorgungsformen im Bereich Wohnen und
Pflege. Die zentralen Fragen hierzu sind: Was hat die mittlere Generation für
Wünsche und Vorstellungen von Wohnen und Leben im Alter? Welche Ange-
bote sind für ältere Menschen mit Unterstützungs- und Pflegebedarf verfügbar
und wo liegen die Unterschiede? Gibt es für die verschiedenen Bedürfnisse
und Wünsche von Senioren und Seniorinnen mit Unterstützungs- oder Pflege-
bedarf entsprechende Angebote des Wohnens neben der eigenen Wohnung
oder Eigenheim? Welche informationstechnischen Möglichkeiten sind im Rah-
men von Smart Home (,,Intelligentes Wohnen") insbesondere mit Blick auf Te-
lekommunikation und Gesundheitsförderung interessant? Ist Intensivpflege z.B.
im Rahmen von Beatmungspatienten auch im betreuten Wohnen realisierbar?
Wo und wie sind entsprechende Beratungsmöglichkeiten durch die neuen Pfle-
gestützpunkte abrufbar, welche Rolle spielt hierbei das Case Management?
Im ersten Kapitel werden einführend die wichtigsten Aspekte des Strukturwan-
dels in der Altenhilfe und in der Pflege dargelegt. Im Mittelpunkt stehen der
demografische Wandel und die Weiterentwicklung des Versorgungssystems für
ältere und pflegebedürftige Menschen.
Das zweite Kapitel betrachtet die unterschiedlichen alternativen Alterswohn-
formen. Zu Beginn befassen wir uns zunächst mit dem Beispiel einer eigenen,
internen Befragung für einen Träger der Altenhilfe, um hierbei exemplarisch die
wichtigsten Auswertungsergebnisse zum Thema ,,Wünsche und Vorstellungen
zum Wohnen im Alter" aufzuzeigen. Es wir dabei deutlich, dass Sie eine ähnli-
che Untersuchung innerhalb Ihres eigenen Aufgabenbereichs ohne größeren
Aufwand umsetzen können, um so wichtige Entscheidungshilfen zu erhalten.
6
Die nachfolgende Abbildung gibt Ihnen eine Übersicht. Den Rahmen bildet das
derzeitige versorgungspolitische Handlungsfeld, das geprägt ist durch den de-
mografischen Wandel, die Veränderung des Alterns in unserer Gesellschaft
und die wachsende Bedeutung der pflegerischen Betreuung.
Abb. 1: Problemrahmen und Lösungsmöglichkeiten
Die Basis bzw. den Ausgangspunkt bilden die unterschiedlichen Wohnformen
im Spannungsfeld von Heimversorgung und alternativen, ambulanten Wohn-
formen. Anhand von vier innovativen Betreuungskonzepten,
- Home-Telemonitoring und Smart Home
- Ambulante
Intensivpflege im betreuten Wohnen (Hospital at home) und
- Case
Management
wird die Vielfalt von Interventionen und Entwicklungsansätzen innerhalb des
Seniorenwohnens deutlich werden. Ziel ist es, bedürfnis- und versorgungsge-
rechte Lösungen zu finden, die je nach Hilfebedarf oder individueller Interes-
senlage dem Grundsatz ,,Ambulant vor Stationär" Rechnung tragen.
Ausgehend von der traditionellen Alterswohnform, dem Pflegeheim werden Sie
im zweiten Kapitel alternative Versorgungsformen im Bereich Wohnen kennen-
Demografie
Altern
Pflege
Technik
Hospital at Home
Case Manage-
Wohnformen
Versorgungsformen und Inter-
ventionsbereiche
eigene Häuslichkeit
Senioren
WG
Betreutes
Wohnen
7
lernen. Diese werden in zwei Bereiche gegliedert: zum einen in den Bereich
Wohnen in den eigenen vier Wänden bei Pflegebedürftigkeit und zum anderen
in den Bereich der Alterswohnformen, die einen Umzug erfordern. Dabei sollen
zu drei Alterswohnformen genauere Umsetzungsbeispiele beleuchtet werden.
Abschließend werden Auswahlkriterien im Zuge eines Vergleichs von Vor- und
Nachteilen gegeben, die eine Entscheidungshilfe darstellen sollen.
Im 3. Kapitel befassen wir uns mit modernen Techniken, die die Betreuung und
Versorgung von älteren und pflegebedürftigen Menschen erleichtern. An den
beiden Beispielen von Smart Home und Telemonitoring soll dies praxisnah an-
hand von zwei EU-Projekten verdeutlicht werden. Im 4. Kapitel wird ein Pra-
xismodell für die Intensivpflege im betreuten Wohnen vorgestellt, das zeigt,
welche Möglichkeiten einschließlich der Versorgung von schwerstkranken
Menschen innerhalb von alternativen Wohnformen bereits bestehen. Im 5. und
letzten Kapitel befassen wir uns mit den Fragen der Beratung und fallbezoge-
nen Unterstützung von älteren und pflegebedürftigen Menschen im Rahmen
von Case Management und den neuen gesetzgeberischen Vorgaben.
1.1 Grundlagen
Untersuchungen zur demografischen Entwicklung in Deutschland machen
deutlich, dass im Bereich der Versorgungssysteme für alte und pflegebedürftige
Menschen ein enormer Handlungsbedarf besteht, welcher sich in den kom-
menden Jahren noch stark erhöhen wird. Im Zeitraum von 2030 und 2050 wird
der Anteil Hochaltriger an der Altenbevölkerung stetig von 26% auf 40% zu-
nehmen. Damit steigt auch das Risiko an Pflegebedürftigkeit quantitativ bei den
über 80- Jährigen.
Das wachsende Interesse der Öffentlichkeit und der Sozial- und Gesundheits-
politik an den Themen Versorgung und Wohnen im Alter zeigt sich in der zu-
nehmenden Diskussion dieser Problematik in der gesamten Medienlandschaft.
Zugleich rücken diese Themen auch immer mehr in den Blickpunkt der Politik.
Senioren werden einerseits stärker als Wählerzielgruppe wahrgenommen und
8
anderseits werden Themen wie Pflegestufen, Rentenalter, Pflegebeiträge zu
politischen Dauerthemen.
Wie Sie sich noch erinnern, wurde diese Debatte erneut durch Überlegungen
von Bundesfamilienministerin Kristina Schröder zur Verrechenbarkeit von Be-
rufstätigkeit und Pflege Angehöriger belebt. Dabei soll der pflegende Angehöri-
ge mindestens 50 Prozent seiner Beschäftigung nachgehen und dafür 75 Pro-
zent seines Gehalts bekommen. Nach der Pflegetätigkeit soll er dann bei voller
Beschäftigung nochmals so lange 75 Prozent des Gehalts beziehen, wie er
zuvor Teilzeit gearbeitet hat.
Gleichzeitig verändern sich aber auch die Ansprüche der Menschen an ihre
Lebensformen im Alter. Wie Sie wissen, wollen Senioren lange ihre Selbststän-
digkeit bewahren und teilhaben am öffentlichen Leben. Spätestens dann, wenn
Eltern oder Großeltern ein Alter erreicht haben, bei dem sie in den eigenen vier
Wänden immer weniger allein zurechtkommen, findet dieses Thema Einzug in
die Gedankengänge von uns jüngerer Generation.
Anfangs lassen sich Einkäufe, die Hausreinigung oder Behördengänge noch für
sie erledigen, danach zieht man schon die ein oder andere Pflege- oder Ser-
viceleistung hinzu. Aber was ist, wenn die Eltern bzw. die Großeltern pflegebe-
dürftig werden und rund um die Uhr einer Betreuung oder Aufsicht benötigen?
Dann müssen Versorgungsstrukturen und Wohnangebote, die für ältere Men-
schen in Deutschland zur Verfügung stehen, geprüft werden.
Nach wie vor wird der überwiegende Teil von Pflege, Betreuung und Versor-
gung im privaten beziehungsweise familiären Bereich geleistet. Doch durch
Veränderung der Gesellschaft, wie Individualisierung, höheres Renteneintritts-
alter und einer Vielzahl neuer Formen von Lebensgemeinschaften hat das Po-
tential familiärer Pflege abgenommen, wird langfristig weiter abnehmen und
wird weitere Veränderungen in der Pflegeinfrastruktur bringen. Traditionelle
Pflege- bzw. Seniorenheime werden häufig nur als quasi ,,allerletzte" Möglich-
keit der Versorgung im Alter angesehen, schon allein deswegen, weil man nicht
9
nur unter ,,Alten" leben möchte. Aus diesem Grund werden alternative Wohn-
formen für Senioren und Seniorinnen immer interessanter.
Das Wohnen rückt vor dem Hintergrund in den Mittelpunkt unserer Betrach-
tung, weil es der zentrale Handlungs- und Erlebensbereich von Senioren und
Seniorinnen ist. Alltag bedeutet für ältere Menschen vor allem Wohnalltag, da
sich Ihr Wirkungsbereich durch eingeschränkte Handlungs- und Bewegungs-
spielräume überwiegend in der eigenen Häuslichkeit abspielt. Das Leben im
jeweiligen Wohnumfeld beeinflusst daher die Lebensqualität von Senioren und
Seniorinnen im besonderen Maße und verdient spezielle Aufmerksamkeit.
Sowohl das Gesundheitswesen als auch die Pflege- und Betreuungseinrichtun-
gen und die Wohnungspolitik sind gefordert, sich auf die sich ändernden ge-
sellschaftlichen Rahmenbedingungen und die Bedürfnisse sowie Ansprüche
der Bevölkerung einzustellen. Alternative Wohn- und Betreuungsangebote zum
Heim müssen mehr noch als bisher erprobt werden. Über alternative Wohn-
und Betreuungsformen wurde in den letzten Jahren viel publiziert. Die Behör-
den der Bundesländer setzten sich mit diesen Versorgungsformen auseinander
und Modellprojekte werden gefördert
1
.
1.2 Demografischer Wandel
Die Bevölkerung Deutschlands altert: die Anzahl der über 60-Jährigen wird
nach Berechnung der 10. Koordinierten Bevölkerungsvorausschätzung bis zum
Jahr 2010 um 1,4 Mio. Menschen, dies sind rund 26% der Gesamtbevölkerung
anwachsen. Bis zum Jahr 2030 wird sich dieser Anteil auf rund 34% erhöhen.
Die zunehmende Zahl älterer Menschen bei gleichzeitigem Rückgang des jün-
geren Bevölkerungsanteils wird im Anstieg des Altenquotienten abgebildet. Die
nachfolgende Abbildung zeigt die signifikante Veränderung im Vergleich der
Jahre 1010 und 2050.
1
Vgl. Bundesarbeitsgemeinschaft der Senioren- Organisationen e.V.: Wohnen
im Alter, 2009
10
Ursachen dieser Entwicklung sind in dem langjährigen Geburtenrückgang so-
wie der zunehmenden Lebenserwartung begründet. Während diese in den letz-
ten Jahrhunderten vor allem durch frühe Todesursachen (u. a. Kindersterblich-
keit, Infektionskrankheiten) beschränkt wurde, ist ihr derzeitiger Anstieg insbe-
sondere durch ein Nachlassen der Sterblichkeit unter den Höchstalten begrün-
det. Dies bedeutet, dass der Bevölkerungsanteil der über 80-Jährigen sich von
3,75% auf 11,32% im Jahr 2050 erhöhen wird. Mit dem Erreichen des 80. Le-
bensjahres ist jedoch nicht nur ein Gewinn an Lebenszeit, sondern auch ein
erhöhtes Risiko pflegebedürftig zu werden oder an einer Demenz zu erkranken
verbunden.
Ursula Lehr, die ehemalige Seniorenministerin, nannte bereits 1987 folgende
16 Faktoren für das Problem des demografischen Wandels:
1. Zunahme der Lebenserwartung
2. Mit dem Alter zunehmende Differenz der Anzahl Männer und Frauen
3. Wachsender Anteil älterer Menschen
4. Wachsender Anteil Hochbetagter und über 100jähriger
5. Zunehmende Differenzierung der Alten in verschiedene Lebens- und
Wohnformen
6. Entwicklung zu einer age-irrelevant society (altersunabhängigen Ge-
sellschaft)
7. Veränderte Relation der Altersgruppen zueinander
8. Rückgang der Drei-Generationenhaushalte und Zunahme von Ein-
Generation- und Ein-Person-Haushalte
9. Singularisierung der Wohnformen zu Ein-Personen-Haushalten
10. Zunahme der 4- und 5-Generationenfamilien
11. Veränderungen im Lebenszyklus z.B. frühzeitigere Entberuflichung
im Alter
12. Verkürzung der Familienphase und Feminisierung des Alters
13. Zunahme von Rentnerkurorten
14. absolute Zunahme von Pflegebedürftigkeit, Abnahme des Potenzials
an häuslichen Pflegepersonen
15. Zunahme alt werdender Behinderter
16. Zunahme alt werdender ausländischer Bürger
11
Diese Aspekte werden in der wissenschaftlichen Diskussion innerhalb der Ge-
rontologie, der Sozialwissenschaften und den Gesundheitswissenschaften in
jüngster Zeit durch zahlreiche Studien bestätigt. Insgesamt zeigt sich ein radi-
kaler Umbruch der Gesellschaft hin zu mehr Individualisierung und neuen Be-
dürfnissen von gesellschaftlicher Teilhabe und neuem gesundheitlichen Be-
wusstsein.
Abb. 2: Darstellung demografischer Wandel
12
1.3 Derzeitiges Versorgungssystem bei Pflegebedürftigkeit in
Deutschland
Seit Anfang der 70er Jahre wurden in der alten Bundesrepublik Deutschland
über die Notwendigkeit einer sozialen Absicherung bei Pflegebedürftigkeit dis-
kutiert.
Da pflegerische und hauswirtschaftliche Versorgung im Falle einer Pflegebe-
dürftigkeit bis 1991 nicht Bestandteil des Leistungskataloges der gesetzlichen
Krankenversicherung war, mussten Pflegebedürftige oder ihre Angehörigen die
Kosten einer ambulanten oder stationären Langzeitpflege selbst tragen. Erst
wenn deren finanzielle Leistungsfähigkeit erschöpft war, trat die Sozialhilfe als
letztes Sicherungssystem der sozialen Sicherung ein und übernahm die anfal-
lenden Kosten der ambulanten oder stationären Pflege. Dies führte insbeson-
dere im Fall einer Heimunterbringung immer häufiger dazu, dass ältere Men-
schen infolge der Pflegebedürftigkeit zu Sozialhilfeempfängern wurden.
Dadurch wiederum wurden die Kommunen als Träger der örtlichen Sozialhilfe
zunehmend belastet. Erst Mitte der 1990er Jahre fiel schließlich die endgültige
Entscheidung, und zwar für das Sozialversicherungsmodell. Das 1994 verab-
schiedete Pflegeversicherungsgesetz führte die gesetzliche Pflegeversicherung
als neuen Zweig der sozialen Sicherung ein. Die gesetzliche Pflegeversiche-
rung weist gegenüber der gesetzlichen Krankenversicherung eine bedeutende
Besonderheit auf. Erstmals wurde vom Gesetzgeber eine allgemeine Versiche-
rungspflicht für alle Bürger verfügt. Träger der sozialen Pflegeversicherung sind
die neu gegründeten Pflegekassen, die bei den Krankenkassen angesiedelt
wurden. Jede Krankenkasse musste eine Pflegekasse einrichten, deren Orga-
ne allerdings mit denen der betreffenden Krankenkasse identisch sind. Der
Verwaltungsrat und Vorstand der Krankenkasse ist somit zugleich auch zu-
ständig für die jeweilige Pflegekasse. Strikt getrennt ist hingegen die Mittelver-
fügung.
Zentrale Aufgabe der Pflegekassen ist es, laut § 69 SGB XI eine ,,bedarfsge-
rechte und gleichmäßige, dem allgemein anerkannten Stand medizinisch- pfle-
gerischer Erkenntnisse entsprechende pflegerische Versorgung ihrer Versi-
13
cherten zu gewährleisten (Sicherstellungsauftrag)". Zur Erfüllung des Sicher-
stellungsauftrages haben die Pflegekassen Versorgungsaufträge mit den Trä-
gern von Pflegeeinrichtungen abzuschließen.
In einigen Punkten weist die Pflegeversicherung Abweichungen von der ge-
setzlichen Krankenversicherung auf. Die wichtigste ist das Bedarfsdeckungs-
prinzip. Ziel der gesetzlichen Pflegeversicherung ist nicht eine umfassende Be-
darfsdeckung im Sinne der Finanzierung aller notwendigen Leistungen, son-
dern lediglich die Finanzierung einer Grundversorgung. Die Leistungen der
Pflegeversicherung sollen nur die erforderliche Grundpflege und hauswirt-
schaftliche Versorgung gewährleisten. Vor allem die Kosten der Unterkunft und
Verpflegung, aber auch pflegerische Leistungen, die über die Grundversorgung
hinausgehen, sind nicht nur in der häuslichen Umgebung, sondern auch im
Pflegeheim von dem Pflegebedürftigen selbst zu tragen.
Ein weiterer wesentlicher Unterschied zur gesetzlichen Krankenversicherung ist
die Feststellung des Versorgungsbedarfes. Während in der Krankenversorgung
Art und Umfang des Versorgungsbedarfs durch Ärzte festgestellt wird, wird in
der sozialen Pflegeversicherung der Pflegebedarf durch den Medizinischen
Dienst der Krankenkassen festgestellt. Leistungen der Pflegeversicherung kön-
nen in Anspruch genommen werden, wenn Pflegebedürftigkeit festgestellt wur-
de. Der Pflegebedürftige wird nach dem Grad seiner Pflegebedürftigkeit in einer
von drei Pflegestufen oder als sogenannter Härtefall zugeordnet. Die Zuord-
nung zu einer dieser Stufen ist entscheidend für den Umfang der gewährten
Leistung. Als Mindestvoraussetzung gilt ein Pflegebedarf von mindestens 90
Minuten täglich. Der Hilfebedarf im Bereich der Grundpflege hat dabei Vorrang
vor dem bei der Haushaltsführung.
Die Einstufungskriterien sind:
Pflegestufe I, erheblich Pflegebedürftige
- Hilfe wird mindestens 90 Minuten pro Tag bei wenigstens 2 der in § 14
Abs. 4 SGB XI genannten Verrichtungen benötigt
14
- Der Aufwand für die Grundpflege muss dabei mindestens 45 Minuten
betragen
- Zusätzlich muss mehrmals pro Woche eine hauswirtschaftliche Unter-
stützung erforderlich sein
Pflegestufe II, Schwerpflegebedürftige
- Hilfe ist dreimal täglich für insgesamt 180 Minuten nötig
- davon beansprucht die Grundpflege wenigstens 120 Minuten
- Zusätzlich muss mehrmals pro Woche eine hauswirtschaftliche Unter-
stützung erforderlich sein
Pflegestufe III, Schwerstpflegebedürftige
- hier ist eine Rund-um-die-Uhr-Bereitschaft erforderlich, wobei der tat-
sächliche Zeitaufwand mindestens 300 Minuten täglich betragen muss
- davon beansprucht die Grundpflege wenigstens 240 Minuten
- Zusätzlich muss mehrmals pro Woche eine hauswirtschaftliche Unter-
stützung erforderlich sein
Die Leistungen der Pflegeversicherung für die jeweilige Pflegestufe sind als
Geldbetrag gesetzlich festgelegt. Ist eine Pflegebedürftiger aufgrund des Pfle-
gegutachtens einer bestimmten Pflegestufe zugeordnet worden, zahlt die Pfle-
geversicherung entweder Pflegegeld und/ oder finanziert Pflegeeinsätze pro-
fessioneller Pflegekräfte sowie hauswirtschaftliche Versorgung als sogenannte
Pflegesachleistung (§ 36 SBG XI).
Abhängig von der festgestellten Pflegestufe gewähren die Pflegeversicherun-
gen Sach- und Geldleistungen in unterschiedlicher Höhe sowie in bestimmten
Fällen auch sonstige Leistungen, wie beispielsweise Zuschüsse zur Verbesse-
rung des individuellen Wohnumfeldes. Der gesetzliche Leistungskatalog der
Pflegeversicherung ist getragen von der Überzeugung, dass Pflegebedürftige
möglichst lange in ihrer gewohnten häuslichen Umgebung bleiben sollten und
ihre Versorgung in erster Linie Aufgabe der Angehörigen ist.
15
Der ,,Vorrang der häuslichen Pflege" drückt den Grundsatz ,,ambulant vor stati-
onär" aus. Dieser Grundsatz ist stimmig mit dem Willen der meisten Menschen,
die zu Hause alt werden und sterben möchten. Weiterhin hat dieser Grundsatz
einen wirtschaftlichen Hintergrund, weil die Pflegeversicherung für die ambu-
lante Versorgung wesentlich weniger Mittel zur Verfügung vorsieht als für die
stationäre.
Als Pflegesachleistungen gelten pflegerische Leistungen, die gegen Entgelt
durch professionelle Pflegefachkräfte erbracht werden. Kann eine ausreichen-
de pflegerische Versorgung in der häuslichen Umgebung nicht bzw. nicht mehr
sichergestellt werden, so haben pflegebedürftige Anspruch auf vollstationäre
Pflege in einer Pflegeeinrichtung. Die Pflegeversicherung übernimmt in diesem
Fall die Kosten der Pflege und sozialen Betreuung bis zu der für die jeweilige
Pflegestufe gesetzlich festgelegten Höhe.
Zur Entlastung der Krankenkassen wurde der Pflegeversicherung mit Inkrafttre-
ten des stationären Teils die Finanzierungszuständigkeit für die medizinische
Behandlungspflege übertragen, einer Leistung, die im ambulanten Bereich ein-
deutig den Krankenkassen zugeordnet ist. Lediglich für Bewohner mit beson-
ders hohem Bedarf an medizinischer Behandlungspflege wie beispielsweise
Wachkomapatienten oder dauerbeatmete Pflegebedürftige wurde ein Anspruch
auf Finanzierung der medizinischen Behandlungspflege durch die gesetzliche
Krankenversicherung eingeräumt.
Von der Pflegeversicherung grundsätzlich nicht übernommen werden die Kos-
ten für Unterkunft und Verpflegung, die ebenso wie in der häuslichen Pflege
von Pflegebedürftigen selbst zu tragen sind.
Wohnen und Pflege sind durch den soziodemographischen Wandel in das Be-
wusstsein von Sozialpolitik und Gesellschaft gerückt. Die Bedarfslage hat sich
verschoben; die Pflegeversicherung hat durch ihre dominante Rolle in der Se-
niorenpolitik und in der Altenhilfe in den vergangenen 15 Jahren stark auf die
Versorgungslandschaft Einfluss genommen. Wichtig ist, dass die Pflegeversi-
cherung als ,,Teilkasko-Versicherung" einen Sonderfall im Sozialversicherungs-
16
recht einnimmt: Das Leistungsspektrum der Pflegeversicherung kann als ge-
stuftes Versorgungsmodell verstanden werden. Wird ein Mensch pflegebedürf-
tig, so kümmern sich in der Regel zunächst Familienangehörige oder Nachbarn
um dessen Versorgung. Um deren Pflegebereitschaft zu fördern und zu erhal-
ten, gewährt die Pflegeversicherung ein sogenanntes Pflegegeld. Dieses wird
dem Pflegebedürftigen gezahlt, der es an eine oder mehrere Pflegepersonen
weitergibt. Auch wenn das Pflegegeld zurzeit ca. 50% der ambulanten Leis-
tungsausgaben der Pflegeversicherung ausmacht, so bilden den Kern des Leis-
tungskataloges der Pflegeversicherung die Pflegeleistungen. Die Versorgung
ruht somit auf zwei Schultern: den Angehörigen und den professionellen Mitar-
beitern in den ambulanten Diensten
.
17
2 Wohnformen im Alter
Co-Autorin: Anja Erfurth
Die offizielle Pflegestatistik belegt, dass erst jenseits des 80. Lebensjahres
Schwerstpflegebedürftigkeit im Alter zu einem häufig auftretenden Phänomen
und zur besonderen Verantwortung wird. Die Tatsache, dass über drei Viertel
aller sogenannter ,,Hochbetagten" zu Hause in Ihrer Wohnung leben, ist kaum
bekannt. Wohnen im Alter bedeutet somit nur für den kleineren Teil der 1,43
Mio. pflegebedürftigen Menschen, nämlich ca. 680.000 Leistungsbeziehern ein
Wohnen im Alten- oder Pflegeheim. Im Vergleich: Im Jahr 2000 lebten gerade
einmal vier Prozent der über 65- Jährigen in einen Alten- oder Pflegeheim. Die
nachfolgende Übersicht veranschaulicht die aktuelle Versorgungssituation:
Abb. 3: Pflegebedürftige nach Ort der Versorgung und Pflegestufe
18
Nach dem beruflichen Ausstieg stehen den meisten Menschen noch viele akti-
ve und gesunde Lebensjahre bevor, die sie möglichst selbstbestimmt gestalten
möchten. Auch in der Zukunft wird sich diese Einstellung nicht viel verändern.
Nur die wenigstens Menschen stellen mit 65 Jahren ihr Leben um und fangen
in einer neuen Lebensumgebung und mit einem neuen Lebenskonzept an. Die
Mehrheit will in den eigenen vier Wänden und möglichst in der vertrauten Um-
gebung bleiben. Wird Unterstützung und Hilfe im Alltag benötigt, steht ein um-
fangreiches Angebot zur Verfügung durch:
mobile soziale Dienste
ambulante Pflegedienste und
betreutes Wohnen zu Hause
Wenn eine umfassende Betreuung und Pflege nötig wird, die zu Hause nicht
mehr zu leisten ist, besteht oft wenig Entscheidungsfreiheit und ein Umzug
lässt sich nicht umgehen. Das bedeutet heute jedoch nicht zwangsläufig ein
Umzug in ein Pflegegeheim und auch nicht, dass der Umzug erst bei Pflegebe-
dürftigkeit erforderlich bzw. umsetzbar ist. Es ist durchaus möglich noch in voll-
ständiger Selbstständigkeit Vorsorge für das Wohnen im Alter zu treffen. Es
gibt Menschen, die beschließen, in ihrer Wohnung zu bleiben, in der sie schon
seit mehr als 20, 30 oder 40 Jahren zu Hause sind. Andere verkaufen ihr Ein-
familienhaus mit 60+ und ziehen in eine komfortable Stadtwohnung. Für Pfle-
gebedürftige bieten sich folgende Alternativen zum Pflegeheim an:
betreute
Wohngemeinschaften
das
Mehrgenerationenhaus
betreutes
Wohnen
Wohnstifte
bzw.
Seniorenresidenzen
Seniorenwohngemeinschaften und
Demenz-Wohngemeinschaften
Die folgende Abbildung zeigt beispielhaft die Verteilung der gewünschten Inan-
spruchnahme verschiedener Versorgungsformen. Die Daten wurden in einer
eigenen, internen Studie eines Trägers mit 40 Befragten erhoben.
19
0
5
10
15
20
25
30
35
40
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Abb.4: Darstellung über den Wunsch der Inanspruchnahme von ambulanten
Hilfeleistungen
Priorität haben pflegerische und haushaltsnahe Leistungen sowie die Unter-
stützung durch die eigene Familie.
Im nächsten Abschnitt erfahren Sie nach einer kurzen Beschäftigung mit Fra-
gen zum ,,klassischen" Alten- und Pflegeheim, wichtige Details über die Hinter-
gründe sowie Vor- und Nachteile der einzelnen aufgezeigten, alternativen
Wohnformen.
2.1 Das Alten- und Pflegeheim
Heime sind im Sinne der Pflegeversicherung Einrichtungen, die dem Zweck
dienen, ältere und pflegebedürftige Menschen aufzunehmen, ihnen Wohnraum
zu überlassen, sowie Betreuung und Verpflegung zur Verfügung zu stellen. Sie
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