Inhaltsverzeichnis: Seite
1. Einleitung 2
2. Abgrenzung des modernen Staatsverständnisses von der
Vorstellung des Staates im Mittelalter 3
2.1. Modernes Staatsverständnis nach Max Weber 3
2.2. Staatsverständnis im Mittelalter 4
3. Formen und Ausprägungen von „Triuwe“ im Nibelungenlied 5
3.1. Die formalen „Triuwe“ - Beziehungen 6
3.2. Die persönlichen „Triuwe“ - Beziehungen 7
2.2.1. Blutsverwandtschaft 7
2.2.2. Heirat 9
2.2.3. Freundschaft 10
4. Rüdegers "Triuwe" - Beziehungen und das für ihn daraus
resultierende Dilemma 11
4.1. Rüdeger als Brautwerber König Etzels 11
4.2. Rüdegers Gastfreundlichkeit und Geleit der Burgunden zu Etzels Hof. 12
4.3. Rüdegers Dilemma bei den Kampfhandlungen an Etzels Hof 13
5. Schlussbetrachtung 15
Literaturverzeichnis. 17
2
1. Einleitung
der grôzen triuwe dîn, [...]“ 1 Si sprach: „gedenke, Rüedegêr,
Dieser Vers ist aus der 37. Aventüre des Nibelungenliedes. In der Handlung befinden sich die Burgunden zu diesem Zeitpunkt am Hofe Etzels. Kriemhild, die Schwester des Burgundenkönigs Gunther, richtet in dieser Szene die Forderung an den Charakter Rüdeger für sein „Triuwe“- Verhältnis einzustehen. Sie möchte damit erreichen, dass er den Kampf gegen ihre eigene Verwandtschaft aufnimmt. Was aber genau bedeutet diese Einforderung der „Triuwe“? Was zeichnet diesen Terminus genau aus? Nimmt man ein mittelhochdeutsches Wörterbuch zur Hand, so kann man zu dem Begriff „Triuwe“ folgenden Eintrag finden:
„triuwe, triwe, triu stf. Wohlmeinenheit, Aufrichtigkeit, Zuverlässigkeit, Treue (überhaupt das sittliche Pflichtverhältnis zwischen allerhand einander Zugehörigen); Ministerium; gegebenes Wort, Gelübde, Versprechen; Waffenstillstand; an guoten triuwen in vollem Frieden; Beteurung: bî mînen triuwen, in triuwen,
2 entriuwen, triuwen in Wahrheit, traun!“
Die Anmerkung „sittliches Pflichtverhältnis“ lässt schon vermuten, dass sich der Begriff „Triuwe“ nicht einfach in das neuhochdeutsche Wort „Treue“ übertragen lässt, sondern dass sich hinter diesem Terminus ein weitaus komplexeres Gebilde, welches für den einfachen Leser nicht direkt ersichtlich erscheinen kann, verbirgt.
„Triuwe“ - Bindungen sind in mittelalterlichen Epen eine vielschichtige Konstruktion. Sie durchziehen in Werken wie dem Nibelungenlied den gesamten Handlungsnexus und stehen oftmals in kettenartigen Verbindungen 3 . Sie verknüpfen Handlungsstränge, schaffen Abhängigkeiten und Bindungen zwischen Charakteren, die auch Katastrophen, wie am Ende des Nibelungen-Epos, elementar mitgestalten. Diese Zusammenhänge sollen in dieser Arbeit dargelegt werden.
Um aber überhaupt ein grundsätzliches Verständnis für die „Triuwe“ - Bindungen und ihre Auswirkungen zu erlangen, wird in dieser Arbeit zunächst eine kontrastive Darstellung des
1 Das Nibelungenlied, nach der Ausgabe von Karl Bartsch herausgegeben von Helmut de Boor. 22. revidierte und von Roswitha Wisniewski ergänzte Auflage. Wiesbaden 1996, Str. 2151,1. Anmerkung: Alle weiteren Angaben zu Aventüren, Strophen und Versen aus dem Nibelungenlied beziehen sich auf diese Textfassung.
2 Lexer, Matthias: Mittelhochdeutsches Taschenwörterbuch. Mit den Nachträgen von Ulrich Pretzel. 38., unveränderte Auflage. Stuttgart 1992, S. 231.
3 Vgl. Müller, Jan-Dirk: Das Nibelungenlied. 2. überarbeitete und ergänzte Ausgabe. Berlin 2005, S. 99.
3
Staatsverständnisses im heutigen modernen Sinne gegenüber der Vorstellung von Staat und Gesellschaft im Mittelalter skizziert.
Im Anschluss werden dann die „Triuwe“ - Konstruktionen, die im Nibelungenlied auftreten, vorgestellt.
Um jedoch die Tragweite von solchen „Triuwe“ - Bindungen deutlich zu machen, wird der Charakter „Rüdeger von Bechelaren“, der im oben genannten Vers schon erwähnt wurde, im weiteren Verlauf näher untersucht. Er ist einer der Nebencharaktere des zweiten Teils des Nibelungenliedes, stellt aber ein zentrales Thema der Nibelungen-Forschung dar. Anhand seiner Auftritte bei der Brautwerbung Etzels, dem Geleit der Burgunden zum hunnischen Hof und den dortigen Kampfhandlungen soll aufgezeigt werden, wie „Triuwe“
- Bindungen entstehen können und welche Implikationen sie praktisch mitliefern. Am Ende wird dann eine Schlussbetrachtung die Erkenntnisse dieser Ausarbeitung zusammenfassen.
2. Abgrenzung des modernen Staatsverständnisses von der Vorstellung des Staates im Mittelalter
1919 wurde von Max Weber die Vortragsreihe „Politik als Beruf“ veröffentlicht, in welcher er das moderne Staatsverständnis grundlegend definierte. Diese Definitionen, die auch heute noch in der Politikwissenschaft und der Soziologie Standards des wissenschaftlichen Diskurses bilden, werden im Folgenden als Grundlage für das weitere Verständnis dieser Ausarbeitung knapp dargelegt. Dieser Darstellung wird dann das Staatsverständnis des Mittelalters gegenübergestellt, um die Divergenz der Auffassung von Staat und Gesellschaft im Mittelalter zum modernen Verständnis zu verdeutlichen.
2.1. Modernes Staatsverständnis nach Max Weber
Max Weber definierte in seinem Werk „Politik als Beruf“ grundlegende Begriffe des politischen Lebens. Zentral erscheint hier einmal seine Definition des Staates:
„Staat ist diejenige menschliche Gemeinschaft, welche innerhalb eines bestimmten Gebietes [...] das Monopol
4 legitimer physischer Gewaltsamkeit für sich (mit Erfolg) beansprucht.“
Besonderes Augenmerk muss in Bezug auf diese Ausarbeitung auf das Merkmal der territorialen Begrenzung in dieser Definition gelegt werden. Dies verdeutlicht, dass sich der moderne Staat insbesondere über seine räumlichen Grenzen definiert. Des Weiteren stellt
4 Max Weber: Politik als Beruf, in: Politik als Beruf. Tübingen 1971, S. 506.
4
sich die Frage, was „legitime physische Gewaltsamkeit“ aus der Sicht Max Webers bedeutet. Hier nennt er drei idealisierte Herrschaftsformen, welche die physische Gewaltsamkeit eines Staates legitimieren.
Die erste Form bezeichnet er als „,traditionale’ Herrschaft“. Diese legitimiere sich durch den fortwährenden Glauben an eine von jeher geltende Ordnung oder Gewohnheit 5 . Als nächstes nennt er die „,charismatische’ Herrschaft“. Sie gründe sich auf dem Glauben und der Hingabe an die „außeralltäglichen“ Fähigkeiten einer Art führender Persönlichkeit. Diese können zum Beispiel Propheten, Kriegsführer oder Demagogen sein 6 . Die dritte Form ist die „,legale’ Herrschaft“, welche die Grundlage unserer heutigen rechtsstaatlichen Demokratie bildet. Ihre Legitimität erreiche diese Herrschaftsform „kraft des Glaubens an die Geltung legaler Satzung“, wie wir sie uns durch Gesetze und bürokratische Aushandlungsprozesse selbst als rationale Regelungsinstanz geschaffen haben 7 .
Somit zeichnet sich der moderne Staat im Sinne Max Webers als Territorialstaat aus, in dem auf Basis von „legaler Herrschaft“ ein Verband von Menschen herrscht, der über das Monopol der legitimen physischen Gewaltsamkeit verfügt 8 .
2.2. Staatsverständnis im Mittelalter
Die Struktur der Gesellschaft und des Staates im Mittelalter weicht von unserer heutigen deutlich ab. In Westeuropa hatte sich im 10., 11. und 12. Jahrhundert eine Gesellschaftsform etabliert, die heute auch als „Feudalismus“ bezeichnet wird 9 . Sie zeichnete sich nach Francois Louis Ganshof durch die Existenz starker persönlicher Abhängigkeitsverhältnisse zwischen den einzelnen Mitgliedern der Gesellschaft aus, die zurückzuführen waren auf eine „äußerste Zerstückelung der Eigentumsrechte“ 10 . Daraus resultierte eine Hierarchie von Grundbesitzrechten zwischen einzelnen Gesellschaftsmitgliedern, was gleichzeitig die öffentliche Gewalt aufspaltete 11 . Die Staatsgewalt lag somit nicht, wie im heutigen modernen Verständnis „legal“ einem Verband von Menschen vor, sondern fiel aufgrund der starken Zerstückelung einer Vielzahl von Mitgliedern der Gesellschaft zu, was persönliche Verbindlichkeiten zwischen diesen schuf.
5 Ebd., S. 507.
6 Ebd., S. 507.
7 Ebd., S. 507.
8 Vgl ebd., S. 511.
9 Vgl. Ganshof, François Louis: Was ist das Lehnswesen? 5., unveränderte deutsche Auflage. Darmstadt 1977, S. XIII; Vgl. Schulze, Ursula: Das Nibelungenlied. Stuttgart 2003, S. 17.
10 Ganshof (1977), S. XIII.
11 Vgl. ebd., S. XIII.
5
Dies beschreibt kurzum den eigentlichen Kern des „Feudalismus“, das „Lehnswesen“. Eine präzise Definition des Terminus „Lehnswesen“ gibt Ganshof in der Einleitung seines Werkes „Was ist das Lehnswesen?“:
„[...] eine Gesamtheit von Institutionen [...], die zwischen einem Freien, genannt ,Vasall’ (vassal), und einem anderen Freien, genannt ,Herr’ (seigneur), Verbindlichkeiten zweifacher Art schaffen und regeln: der ,Vasall’ ist dem ,Herrn’ gegenüber zu Gehorsam und Dienst - vor allem zum Waffendienst - verpflichtet und der
12 ,Herr’ dem ,Vasallen’ gegenüber zur Gewährung von Schutz und Unterhalt.“
Damit definierte sich der Staat im Mittelalter also nicht über seine Grenzen, was dem heutigen modernen Staatsverständnis entsprechen würde, sondern über das Gefüge verschiedener Bindungen und Abhängigkeiten seiner Mitglieder untereinander 13 . Diese Bindungen durchdrangen das Leben der Menschen im feudalen Staat in jeder Hinsicht, sodass Lehnverhältnisse nicht nur rechtlich wahrgenommen wurden, sondern das gesamte Lebensbewusstsein bestimmten 14 . In der Wissenschaft wird diese Organisationsform des Staates auch als „Personenverbandsstaat“ bezeichnet 15 . Der Verband von Personen im Mittelalter bildet die Grundlage für die im nächsten Abschnitt vorgestellten „Triuwe“ -Formen des Nibelungenliedes.
3. Formen und Ausprägungen von „Triuwe“ im Nibelungenlied
Folgen des Feudalismus waren, wie im Voraus erläutert, eine Vielzahl persönlicher Abhängigkeiten, was natürlich auch Thema der Epik dieser Zeit war. Das Nibelungenlied erzählt auch von diesen Abhängigkeiten, die hier auch als „Triuwe“ - Beziehungen bezeichnet werden. Um ein grundlegendes Verständnis für den Begriff zu entwickeln folgt hier eine allgemeine Definition von „Triuwe“ nach Francis G. Gentry:
„It is the most enduring and noble trait that one can have. It is the essential quality of character that nourishes all other virtues, such as steadfastness, honor, good breeding, and noble attitude, without which they would wither. In short triuwe/getriuwe informs and defines every human association in the Nibelungenlied, wether
16 within the feudal social structure or that of personal relationships.”
12 Ebd., S. XV.
13 Vgl. Althoff, Gerd: Verwandte, Freunde und Getreue. Zum politischen Stellenwert der Gruppenbindungen im früheren Mittelalter. Darmstadt 1990, S. 5.
14 Vgl. Wapnewski, Peter: Rüdigers Schild. Zur 37. Aventiure des ´Nibelungenliedes`, in: Wagner, Fritz / Maaz, Wolfgang: Peter Wapnewski. Zuschreibungen. Gesammelte Schriften. Hildesheim und Zürich 1994, S. 46.
15 Vgl. Althoff (1990), S. 9.
16 Gentry, Francis G.: Triuwe, in: Francis G. Gentry u.A.: The Nibelungen Tradition. An Encyclopedia. New York 2002, S. 174.
6
Arbeit zitieren:
Florian Meier, 2009, Konstruktionen von „Triuwe“ im Nibelungenlied - „Rüdeger von Bechelaren“ als Opfer der mittelalterlichen Staatsorganisation, München, GRIN Verlag GmbH
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