Verwaltungsrecht und besondere Rechtsgebiete - Auswirkungen des Gesetzes zur
Reform des Kontopfändungsschutzes (KtoPfRefG) auf die schuldnerberaterische
Praxis
Inhalt
1. Einführung 03
1.1. Überschuldung - ein Problem in der Mitte der Gesellschaft 03
1.2. Begriffsklärungen 05
2. Folgen von Überschuldung für die Betroffenen 06
2.1. Auswirkungen von Überschuldung auf den Lebensalltag Betroffener 06
2.2. Interventions- und Begleitungsmöglichkeiten in der öffentli- 08
chen /sozialarbeiterischen Schuldnerberatung
2.3. Privatwirtschaftliche Unterstützungsangebote 09
3. Das Girokonto als Element der Teilhabe am wirtschaftlichen Alltagsleben 11
3.1. Bedeutung des Girokontos heute 11
3.2. Rechtsanspruch auf Führung eines Girokontos 12
3.3. Führen eines Girokontos bei Überschuldung - Realitäten vor 13
Einf ührung des neuen Kontopfändungsschutzes
4. Rechtliche Grundlagen der Kontopfändung - Zivilprozessordnung 8. Buch 15
5. Das Pfändungsschutzkonto („P-Konto“) 16
5.1. Pfändungsschutz durch das neue Pfändungsschutzkonto 16
5.2. Folgen der Einführung des Pfändungsschutzkontos für 17
Gl äubiger und Schuldner
5.3. Probleme in der Umsetzung - Grenzen des Pfändungsschutzes 18
6. Konsequenzen für die schuldnerberaterische Praxis 20
7. Resümee 21
8. Quellenangaben 23
9. Abschlusserklärung 24
Auswirkungen des Gesetzes zur Reform des Kontopfändungsschutzes auf die Schuldnerberatung Mario Braun - BASA-o 2008
1. Einführung
1.1 Überschuldung - ein Problem in der Mitte der Gesellschaft Die Zahl der überschuldeten privaten Haushalte in Deutschland schwankt - je nach Definition - zwischen zwei und weit über drei Millionen. Einzig verlässliche Datenquelle, die allerdings die Überschuldung nicht gänzlich erfasst, ist die Meldung der deutschen Gerichte zur Zahl der Verbraucherinsolvenzen. Zwischen 1999 und 2007 nutzten demnach etwa 400.000 Privatpersonen die Möglichkeit des Verbraucherinsolvenzverfahrens, das seit 1999 in der neuen Insolvenzverordnung geregelt ist. Hinzu kommen etwa 300.000 Personen, die aus einer gescheiterten Selbstständigkeit heraus zahlungsunfähig werden. 1 Die Gründe privater Überschuldung sind vielfältig. So geben die öffentlichen Schuldnerberatungsstellen Arbeitslosigkeit, Trennung/Scheidung, gescheiterte Selbstständigkeit, unwirtschaftliche Haushaltsführung und Erkrankung/Sucht als erfasste Hauptgründe an. 2
Auch die Betrachtung aktueller Zahlen lässt auf eine Entspannung der privaten Schuldensituation nicht hoffen. Mit 34.710 Fällen stieg die Zahl der Privatinsolvenzen im ersten Quartal 2010 um 14 Prozent gegenüber dem Vergleichszeitraum des Vorjahres, wie eine Studie der Auskunftei Bürgel feststellt. 3 Besonders dramatisch ist demnach der Anstieg der Fälle in der Altersgruppe der 18- bis 25-jährigen mit 72 Prozent gegenüber dem Vorjahreszeitraum. Innerhalb dieser Altersgruppe stechen die Männer mit 84,27 Prozent Zuwachs noch einmal besonders hervor. 4 Die Entwicklung gerade in der Altersgruppe der 18- bis 25-jährigen und die Tatsache, dass als einer der Hauptgründe für Überschuldung Arbeitslosigkeit festgestellt ist, lässt vermuten, dass das Thema Ver- und Überschuldung in der sozialpädagogischen Betreuung von Teilnehmern/innen in Maßnahmen der beruflichen Orientierung und Wiedereingliederung eine wichtige Rolle spielt. Ähnliches steht für das Fallmanagement der SGB II - Arbeitsgemeinschaften bzw. der Arbeitsagentur zu vermuten. Erlebte private Überschuldung führt regelmäßig zum Rückzug aus der gesellschaftlichen teilhabe bis hin zur sozialen Isolation. Die ständige Angst vor Vollstreckungsmaßnahmen, das Gefühl der Handlungsunfähigkeit gegenüber den Gläubigern und in der Überschuldungssituation kaum erkennbare Perspektiven auf
1 vgl. Statistisches Bundesamt Wiesbaden 2006, S.14
2 vgl. ebd.
3 vgl. Bürgel Wirtschaftsinformationen GmbH & Co.KG, 2010, S. 2
4 ebd.
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ein schuldenfreies Leben tragen dazu bei, auch in anderen Handlungsfeldern Motivation und Antrieb zu verlieren. Die Mobilisierung von Ressourcen etwa für die Suche nach einer geeigneten Erwerbsarbeit wird in solch einer Situation selbst mit sozialarbeiterischer Unterstützung schwer fallen.
Der Umgang mit dem mitten in der Gesellschaft angekommenen Problem der Ver-und Überschuldung stellt im Kontext Sozialer Arbeit also keinesfalls nur ein Arbeitsfeld für die Schuldnerberatungsstellen dar. Vielmehr begleitet dieses Phänomen die Sozialarbeit in nahezu allen Bereichen. An späterer Stelle wird auf die sozialen Folgen von Ver- und Überschuldung vertieft eingegangen.
Neben der Einschränkung der sozialen Teilhabe ergibt sich für Menschen in Ver-und Überschuldungssituationen häufig das Problem, am wirtschaftlichen Leben nur noch eingeschränkt teilnehmen zu können. Speziell nach Kontopfändungen kündigen Banken den Betroffenen häufig das Girokonto. Als Gründe hierfür können hohe Mehrarbeit und -kosten für die Bank angenommen werden. Bei negativen Einträgen i den Datenbanken von Kreditauskunfteien (wie etwa der Schufa) verweigern dann in der Regel auch andere Banken dem/der Betroffenen die Neueröffnung eines Kontos. Wenn überschuldete Haushalte kein Konto mehr führen dürfen, grenzt man sie damit aus der Teilhabe am wirtschaftlichen Leben aus. So erfolgt die Mietzahlung, die Gutschrift von Lohn/Gehalt bzw. Sozialleistungen oder die Begleichung von Rechnungen, die Abbuchung von Beiträgen für Vereine, Kinderbetreuung und dergleichen mehr standartmäßig über Girokonten. Wer sich regelmäßig dazu äußern muss, warum er nicht über ein Girokonto verfügt und regelmäßig besondere Vereinbarungen zur Realisierung notwendiger Zahlungen beispielsweise als Barleistung treffen muss, wird nahezu zwangsläufig solche Situationen vermeiden. Wer sich zudem gegenüber potenziellen Arbeitgebern, bei der Wohnungssuche oder beim Versuch, sonstige Verträge zu schließen, als Schuldner offenbaren muss, erfährt Stigmatisierung, Ablehnung und Schuldzuweisungen.
In der Frage einer Ermöglichung der Kontoführung auch bei Überschuldung bestand also Handlungsbedarf. Der Gesetzgeber hat hierauf mit dem Gesetz zur Reform des Kontopfändungsschutzes reagiert. Das Inkrafttreten dieses Gesetzes zum 1. Juli 2010 stieß in der medialen Öffentlichkeit auf großes Interesse. So wurde frühzeitig von den sich neu ergebenden Teilhabemöglichkeiten für Menschen in Überschuldungssi-
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Auswirkungen des Gesetzes zur Reform des Kontopfändungsschutzes auf die Schuldnerberatung Mario Braun - BASA-o 2008
tuationen berichtet, die Führung eines Girokontos für jedermann - auch mit Negativeinträgen bei Kreditauskunfteien bzw. mit laufenden Pfändungsmaßnahmen - sollte nach Medienberichten nun ermöglicht werden und vor allem die Verfügung über gewährte Sozial- bzw. Lohnersatzleistungen gesichert sein. Verkürzt wurde diese Darstellung dabei häufig auf die nun realisierte Verpflichtung der Kreditinstitute, Schuldnern/innen „Pfändungsschutzkonten“ (auch P-Konten) einzurichten. Welche Veränderungen beinhaltet das Gesetz zur Reform des Kontopfändungsschutzes tatsächlich und welches sind die Auswirkungen für Menschen in Überschuldungssituationen, welches die Auswirkungen auf die sozialarbeiterische Beratung und Begleitung?
1.2 Begriffsklärungen
In der hier vorliegenden Ausarbeitung werden verschiedene Begriffe gebraucht, die aus Sicht des Autors der Erläuterung an dieser Stelle bedürfen. sozialarbeiterische (Schuldner-)Beratung - Die Situation privater Überschuldung ruft regelmäßig privatwirtschaftlich orientierte und motivierte Beratungsanbieter auf den Plan. An anderer Stelle wird darauf näher eingegangen. Um eine Abgrenzung öffentlicher und nicht gewinnorientierter Schuldnerberatungsangebote von solchen privatwirtschaftlichen zu ermöglichen, wird im Text für erstere der Terminus „sozialarbeiterische Beratung“ genutzt.
Girokonto/Bankkonto - Im Regelfall werden Girokonten nicht mehr auf Guthabenbasis geführt, da sie im Rahmen einer eingeräumten Kreditlinie (Dispositionskredit) überzogen werden dürfen. Ein Kontokorrentkonto, auch laufendes oder persönliches Konto genannt, ist ein Konto bei einer Bank, über das uneingeschränkt verfügt werden kann, sofern es ein Guthaben enthält oder ein ggf. gewährter Kreditrahmen nicht überschritten worden ist. Konten, die allein auf Guthabenbasis geführt werden, werden im Sprachgebrauch der Kreditinstitute regelmäßig formal richtig als Kontokorrentkonten auf Guthabenbasis bezeichnet. Im vorliegenden Text wird zu Gunsten besserer Lesbarkeit der umgangssprachliche Begriff „Girokonto“ auch für Guthabenkonten genutzt.
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2. Folgen von Überschuldung für die Betroffenen
2.1 Auswirkungen von Überschuldung auf den Lebensalltag Betroffener Konsum orientiert in unserer Gesellschaft längst nicht mehr allein darauf, die Bedürfnisse des Lebensalltags zu realisieren. Stattdessen wird er zum Selbstzweck, erhält Konsum Statuscharakter: „Kannst du es dir leisten, dann bist du was.“ Wer aus Vermögen oder laufendem Einkommen nicht „mithalten“ kann, dem stehen zahlreiche Möglichkeiten der Konsumfinanzierung auf Kredit zur Verfügung. Mittlerweile bieten nahezu alle größeren Handelsketten Konsumentenkredite an, werben Kreditinstitute mit vermeintlich besonders günstigen Darlehen für Privatkunden oder werden gänzlich neue Formen der Finanzierung von Konsumwünschen, wie etwa das Privatleasing im Kfz-Bereich oder der Mietkauf zur Immobilienfinanzierung beworben. So stellen Ulf Groth und Rolf Schulz-Rackoll bereits 1999 fest, dass sich das Konsumentenkreditvolumen von 1970 bis 1997 von 29 Mrd. DM auf 398 Mrd. DM fast verdreizehnfacht hat. 5
Funktioniert die Bedienung von Ratenzahlungsverträgen bzw. Darlehen in der Regel, wenn die Einkommenssituation mindestens gleich bleibt, treten im Falle von Erwerbslosigkeit, Krankheit oder dem unverhofften Auftreten weiterer Zahlungsverpflichtungen sehr schnell gravierende Schwierigkeiten auf. So wirken Zahlungsschwierigkeiten gegenüber einer Bank in der Regel unmittelbar auf das Girokonto. Hier erhält die kontoführende Bank unmittelbaren Zugriff auf Zahlungseingänge beim Schuldner. In der Folge ist die Begleichung anderer Rechnungen ebenso in Gefahr, wie die Abbuchung regelmäßiger Beträge, wie etwa für Miete, Energienutzung, Kinderbetreuung, Abos oder für Vereinsmitgliedschaften. Nicht beglichene Rechnungen sorgen für Mahnungen, später für Vollstreckungsmaßnahmen - beides ver-bunden mit teils erheblichen Kosten, die durch erhobene Zinsen weiter in die Höhe getrieben werden. Mahnungen und Vollstreckungsandrohungen folgen Vollstreckungsmaßnahmen, wie die Kontopfändung, Besuche des Gerichtsvollziehers, Pfändungen des Arbeitseinkommens direkt beim Arbeitgeber. Entsprechende Meldungen an die Schufa - Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung - leisten einen Beitrag dazu, dass bald Einkäufe auf Rechnung bei Versandhäusern oder in online-Shops nicht mehr möglich sind. Irgendwann schließlich werden die Bedrohungen aus
5 Groth; Schulz-Rackoll. 1999, S. 301
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Arbeit zitieren:
B.A. Mario Braun, 2010, Auswirkungen des Gesetzes zur Reform des Kontopfändungsschutzes (KtoPfRefG) auf die schuldnerberaterische Praxis, München, GRIN Verlag GmbH
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