„Ich versichere ehrenwörtlich durch meine Unterschrift, dass ich die vorstehende Arbeit selbständig und ohne fremde Hilfe angefertigt und alle Stellen, die ich wörtlich oder annähernd wörtlich aus Veröffentlichungen entnommen habe, als solche kenntlich gemacht habe, mich auch keiner anderen als der angegebenen Literatur oder sonstiger Hilfsmittel bedient habe. Die Arbeit hat in dieser oder in ähnlicher Form noch keiner anderen Prüfungsbehörde vorgelegen.“
3
DANKSAGUNG
Ich möchte mich bei allen Helfern bedanken, die mich bei der Erstellung dieser Honours-Arbeit tatkräftig unterstützt haben und mir ihre Zeit und Motivation schenkten. Da ich hier nicht alle nennen kann, möchte ich jedoch drei Helfer hervorheben: Herrn Dr. Hans Hopf, Frau Dr. Elisabeth Schömer und Anne Harmuth.
4
1. INHALTSVERZEICHNIS
2. EINLEITUNG 7
2.1. BESCHREIBUNG DER ARBEIT 7
2.2. THESE UND ZIELSETZUNG 7
2.3. ZIELGRUPPEN DER ARBEIT 8
2.4. INDUSTRIERELEVANZ UND HYPOTHESEN 9
3. GRUNDLAGEN 10
3.1. EINFÜHRUNG IN DIE FSK 10
3.2. WAS BEDEUTET ‚FREIWILLIGE - SELBST- KONTROLLE? 12
3.3. ANDERE BEWERTUNGSSTELLEN UND KONTROLLINSTITUTIONEN 13
3.4. PROBLEMATIKEN UND KONTROVERSES DER FSK 15
4. METHODIK 18
4.1. BESCHREIBUNG UND BEGRÜNDUNG DER HERANGEHENSWEISE 18
4.2. HERANGEHENSWEISE UND BEGRÜNDUNG DER FRAGEBÖGEN 19
4.3. METHODIK DER AUSWERTUNG 22
5. DURCHFÜHRUNG 23
5.1. BESCHREIBUNG DER UMFRAGE UND HERANGEHENSWEISE DER DURCHFÜHRUNG 23
5.2. VERÖFFENTLICHUNG DER UMFRAGE 24
5.3. ABLAUF DER UMFRAGE 24
6. ERGEBNISSE 25
6.1. AUSWERTUNG DER FRAGEBÖGEN 25
6.1.1. GESAMTAUSWERTUNG 25
6.1.2. FEINAUSWERTUNG 48
6.1.2.1. BLOCK 1, 1. PLATZ (‚KILL BILL: VOL. 1’) 49
5
6.1.2.2. BLOCK 2, 1. PLATZ ( HARRY POTTER - DER STEIN DER WEISEN’) 52
6.1.2.3. BLOCK 3, 1. PLATZ ( DER SOLDAT JAMES RYAN’) 55
6.1.2.4. ALLGEMEINE TENDENZ DER FSK- BEWERTUNG 58
6.2. ZUSAMMENFASSUNG DER ERGEBNISSE 60
6.2.1. ZUSAMMENFASSUNG DER GESAMTAUSWERTUNG 60
6.2.2. ZUSAMMENFASSUNG DER FEINAUSWERTUNG 61
6.3. INTERPRETATION DER ERGEBNISSE 62
6.3.1. DIE WIRKUNG VON FILMEN MIT AGGRESSIVEN DARSTELLUNGEN 67
6.3.2. SCHOCK UND TRAUMA 68
6.3.3. SEXUALITÄT 70
7. ZUSAMMENFASSUNG 71
7.1. BEZUGNAHME ZUR THESE UND ZIELSETZUNG 71
7.2. KRITISCHE BETRACHTUNG DER RESULTATE DER UMFRAGE 72
7.3. VORSCHLÄGE FÜR WEITERE UNTERSUCHUNGEN 73
8. LITERATURVERZEICHNIS 75
9. ABBILDUNGSVERZEICHNIS 79
10. ANHANG 80
10.1. WEITERE AUSWERTUNGEN 80
10.1.1. BLOCK 1, PLATZ 2 - 7 80
10.1.2. BLOCK 2, PLATZ 2 - 7 86
10.1.3. BLOCK 3, PLATZ 2 - 7 92
10.2. UNAUSGEFÜLLTER FRAGEBOGEN 98
10.3. AUSGEFÜLLTE BEISPIELFRAGEBÖGEN 109
10.3.1. KILL BILL: VOL. 1’ 109
10.3.2. HARRY POTTER - DER STEIN DER WEISEN’ 111
10.3.3. DER SOLDAT JAMES RYAN’ 113
6
2.
2.1. Beschreibung der Arbeit
Die folgende Honours - Arbeit trägt den Titel:
WERDEN DIE BEWERTUNGEN DER FSK DEN JEWEILIGEN ALTERSGRUPPEN GERECHT UND WER-DEN DIESE VON VERBRAUCHERN ALS RICHTIG ODER FALSCH EINGESTUFT?
In der Videothek, in der ich derzeit arbeite, werde ich fast täglich mit den Problemen der Altersfreigabe konfrontiert, da sich alle möglichen Altersgruppen über die Altersfreigabe einiger Filme beschweren. Da der Verbraucher im Allgemeinen nicht weiß, an wen er seine Kritik richten soll, wendet er sich oft an Mitarbeiter von Videotheken. Doch nicht nur im geschäftlichen, sondern auch im privaten Umfeld beschäftigt mich dieses Thema. Familienmitglieder, Freunde und Bekannte reden über Filme, wundern sich über die Altersfreigaben und diskutieren darüber. Mit meiner Arbeit möchte ich die Einstellung des Verbrauchers zu den FSK-Bewertungen objektivieren. Werden die Altersangaben bei Filmen akzeptiert oder richtet sich der Betroffene nach seiner eigenen Meinung? Hierzu werde ich mit Hilfe einer Umfrage und einigen Filmbeispielen bestimmte Zielgruppen untersuchen.
2.2. These und Zielsetzung
Die folgende These stelle ich auf anhand meiner subjektiven Beobachtungen und Erfahrungen im Umgang mit Filmen:
DIE BEWERTUNGEN DER FSK WERDEN VON DEN ZIELGRUPPEN ZUMEIST ALS NICHT RICHTIG EIN-GESCHÄTZT.
Mit meiner Arbeit soll im ersten Schritt objektiviert werden, ob diese subjektiven Beobachtungen und Eindrücke bestätigt werden. Im zweiten Schritt erfolgt die Differenzierung, ob die FSK- Bewertungen als zu hoch oder niedrig eingeschätzt werden. Als drittes erfolgt die altersgruppenspezifische Untersuchung und Auswertung.
7
2.3. Zielgruppen dieser Arbeit
Die Zielgruppen, die ich mit dieser Arbeit und Untersuchung ansprechen möchte, definieren sich wie folgt:
1.) Der Verbraucher: Käufer oder Mieter eines Filmes auf einem abspielbaren Medium (DVD, Bluray, VHS).
Der Verbraucher ist derjenige, der aus wirtschaftlicher Sicht den Markt kontrolliert und die Nachfrage nach Produkten bestimmt. Erfolgreiche Filme sind wichtig für die Wirtschaft, da der Großteil der Verbraucher diesen Film für gut oder unterhaltsam hält und ihn zunächst im Kino ansieht. Ist der Film nicht gut, wirkt sich das auf die Umsätze der Kinobetreiber und später auf die Umsätze im Vertrieb des Films (DVD, Bluray, etc.) aus. Daher ist es wichtig mit dieser Umfrage zu zeigen, wie der Verbraucher zu der Altersfreigabe der FSK steht. Hier konzentriere ich mich aber primär auf die Altersfreigaben bei Datenträgern (DVD, etc.). Durch meine Tätigkeit in der ‚Filmgalerie 451 Stuttgart’ habe ich die Möglichkeit, hier direkt den Verbraucher anzusprechen. Durch eine Bekanntmachung im Freundeskreis, bei Bekannten und Kollegen, kann hier die Gruppe der Interessenten vergrößert werden. Somit habe ich die Möglichkeit, direkt an den Verbraucher zu gelangen.
2.) Pädagogen, Lehrer, Erzieher
Da die Altersfreigabe in erster Linie die Kinder und Jugendlichen betrifft, sollten diese vor jugendgefährdendem Material geschützt werden. Aufklärung und Hilfestellung wird in frühren Jahren von Pädagogen und Lehrern in Kindergärten, Grundschulen und weiterführenden Schulen gewährleistet. Diese können Kinder und Jugendliche einweisen, wie ein korrekter Umgang mit Medien stattzufinden hat, welches Medium für welches Alter freigegeben ist und möglicherweise auch warum.
Diese Zielgruppe kann durch direkte Werbung innerhalb von Schulen, Kindergärten oder sonstigen sozialen Einrichtungen erreicht werden.
3.) (Film-) Industrie und Kontrollinstitutionen
Die (Film-) Industrie ist abhängig vom Umsatz und damit gewinnorientiert. Mit meiner Umfrage kann dieser Zielgruppe gezeigt werden, was der Verbraucher tatsächlich will und was er von den Altersfreigaben hält.
Die Kontrollinstitutionen wie die ‚Spitzenorganisation der Filmwirtschaft’ (SPIO) mit der Tochterfirma ‚Freiwillige Selbstkontrolle’ (FSK), die ‚Juristenkommission’ (JK), ebenso auch das ‚Bundesministerium für jugendgefährdende Medien’ (BPjM), konzentrieren sich nicht auf den
8
Umsatz von Filmen, sondern auf den Schutz der Kinder und Jugendlichen vor jugendgefährdendem Material. Trotzdem gibt es hier auch zahlreiche Fehlentscheidungen, die öffentlich diskutiert wurden und dem Image dieser Kontrollinstitutionen schaden 1 . Für diese Institutionen ist es wichtig zu erfahren, was der Verbraucher von den Altersfreigaben hält.
2.4. Industrierelevanz und Hypothesen
Diese Arbeit und die Ergebnisse dieser Forschung und Umfrage sind sowohl für die FSK als auch für andere Bewertungsstellen hilfreich. Die Bewertungsstellen bekommen einen Überblick davon, wie der Verbraucher auf die Bewertungen reagiert. Es ist wichtig, dass die Bewertungsstellen eine Rückmeldung auf ihre getätigte Arbeit bekommen, da der Verbraucher keine direkte Anlaufstelle hat, um Kritik zu üben beziehungsweise seine Meinung zu äußern. Mit dieser Arbeit wird diese Möglichkeit geschaffen.
Die Arbeit kann aber auch Videotheken und Filmverleihern oder Verkaufsstellen dienen, da
diese sowohl mit dem Verbraucher als auch mit dem Produkt konfrontiert werden.
Ich stelle folgende Hypothesen auf:
jüngere Teilnehmer der Altersgruppe ‚bis 21 Jahre’ sind eher für eine Herabstufung der Filme in eine niedrigere Altersklasse.
Teilnehmer der Altersgruppe ‚21 bis 50 Jahre’ und ‚über 50 Jahre’ sind für eine strengere Bewertung der FSK.
Sexuelle Inhalte spielen kaum mehr eine Rolle. Dies zeigt sich anhand der meist ge-
wählten Filme. Diese beinhalten zum Großteil Gewalt und Brutalität.
1 Til Schweiger’s ‚Keinohrhasen’ (2007): fd. (2009). "Die Dimension der Freiheit" - 60 Jahre FSK: Gespräch mit Christiane von Wahlert. (J. Schnelle, Hrsg.) Filmdienst - Das Filmmagazin (14), S. 5. und fd. (2008). Schmutzfink- 9
3. GRUNDLAGEN
3.1. Einführung in die FSK
1946 hatte die Stadt Wiesbaden den Dokumentar- und Kulturfilmregisseur Curt Oertel eingeladen, um „eine geistige Heimstatt des deutschen und einen Schnittpunkt des internationalen Films“ (FSK, 2011) zu schaffen. An seiner Seite stand Erich Pommer, der zur NS- Zeit Produzent der UFA war und der von der amerikanischen Besatzungsmacht zum obersten Film-Offizier ernannt wurde mit dem Ziel des Wiederaufbaus und der Neuordnung der deutschen Filmindustrie. Ebenso stand ihm noch Horst von Hortlieb zur Seite, der seit 1948 Geschäftsführer des neugegründeten ‚Verbandes der Filmverleiher e.V.’ in Wiesbaden war. Alle drei orientierten sich an dem amerikanischen Vorbild des ‚Production Codes’. 2 Das allgemeine Ziel der filmwirtschaftlichen Verbände war es, behördliches Eingreifen und staatliche Regle-
mentierung überflüssig zu machen.
Bereits Anfang 1948 errichteten die Kultusminister der Länder der drei westlichen Besatzungszonen eine ‚Kommission zur Prüfung der Frage: Gefährdung der Jugend durch Filme’. Ziel dieser Kommission war es, einen ländereinheitlichen filmischen Jugendschutz zu entwickeln (die Jugendlichen und Kinder hatten damals Zugang zu jeder Filmvorführung). Schnell fand auch die Kirche Interesse am Medium Film und suchte nach Mitwirkungsmöglichkeiten bei einer künftigen freiwilligen Selbstkontrolle. 1949 bestand dann das erste Gremium aus Vertretern und Vertreterinnen der Filmwirtschaft, der Länder, der katholischen Jugend Bayerns und der Kirchen. Die Kontrollbefugnis auf die ‚Freiwillige Selbstkontrolle der Filmwirtschaft’ wurde in einem offiziellen Festakt am 28.09.1948 von den alliierten Militärbehörden übertragen. Filme der DDR oder Filme aus sowjetisch besetzten Zonen wurden vom Staat überprüft. Nach der Wiedervereinigung schlossen sich diese Länder 1990 der FSK (Freiwillige Selbstkontrolle) an. Die Mitglieder der Gremien bestehen bis heute aus Ländern des Bundes, Vertretern der Filmwirtschaft, den beiden christlichen Kirchen und der jüdischen Kultusgemeinde sowie des Bundesjugendrings. Im Allgemeinen sind Geschichte und Arbeit
der FSK eng bezogen auf die Entwicklung des Jugendschutzes in der BRD.
1951 trat das erste Jugendschutzgesetz in Kraft. Dieses beinhaltete die Einstufung von Filmen in Altersgruppen ‚bis zu 10 Jahren’, ‚von 10 bis 16 Jahren’ und ‚ab 16 Jahren’. Erst 1985
2 „Der Hays Code (oder Production Code) war eine Zusammenstellung von Richtlinien zur Herstellung von USamerikanischen Spielfilmen im Hinblick auf die moralisch akzeptable Darstellung besonders von Kriminalität und sexuellen Inhalten.“ (Wikipedia) 10
folgte das gesetzliche Kennzeichen ‚freigegeben ohne Altersbeschränkung’ durch das ‚Gesetz zum Schutze der Jugend und Öffentlichkeit’ (JÖSchG). Die Alterseinstufungen sind seitdem immer wieder modifiziert worden. 1995 folgte dann auch die Prüfung von Bildträgern
(Video, DVD, etc.) durch die FSK.
Heute gilt keine gesetzliche Vorlagepflicht bei der FSK. Filme, die jedoch keiner Prüfung unterzogen werden, dürfen nur Erwachsenen zugänglich gemacht werden. Für die Tätigkeit der FSK gelten Rechtsgrundlagen wie das Jugendschutzgesetz (JuSchG), die FSK- Grundsätze sowie die Feiertagsvorschriften der Länder. Die FSK ist eine Tochtergesellschaft (GmbH), der ‚SPIO e.V.’ (Spitzenorganisation der Filmwirtschaft). Finanziert wird die FSK durch Prüfgebühren und Steuermittel. Heutzutage sind über 190 Prüfer/-innen ehrenamtlich für die FSK tätig (davon sind 45 Prozent Frauen). Unter den Prüfern und Prüferinnern, welche für drei Jahre von der Film- und Videowirtschaft sowie von der Öffentlichkeit gewählt werden, befinden sich Journalisten, Lehrer, Psychologen, Medienwissenschaftler, Studenten, Filmhistoriker, Sozialarbeiter, Hausfrauen, Richter und Staatsanwälte. Darüber hinaus gibt es noch weitere Gremien und Instanzen, die beispielsweise für erneute Prüfungen, Beiprogramme
Die FSK äußert sich auf der Homepage zu den Altersfreigaben wie folgt: „Die FSK - Ausschüsse sprechen Freigaben nach der gesetzlichen Vorgabe aus, dass Filme und andere Trägermedien, die „geeignet sind, die Entwicklung von Kindern und Jugendlichen oder ihre Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit zu beeinträchtigen“, nicht für ihre Altersstufe freigegeben werden dürfen (§14 Abs. 1 JuSchG) 4 . In den FSK-Grundsätzen wird dabei bewusst auf eine vermutete potentielle Wirkung abgestellt (FSK, 2011).
„Mit der Altersfreigabe ist keine pädagogische Empfehlung oder ästhetische Bewertung ver-bunden. Einen fest gefügten Kriterienkatalog für die Beurteilung der möglichen Wirkungen kann es nicht geben, wohl aber Maßstäbe, die der sachkundigen Auslegung bedürfen. Hierbei ist grundsätzlich das Wohl der jüngsten Jahrgänge einer Altersgruppe zu beachten. Ebenso sind nicht nur durchschnittliche, sondern auch gefährdete Kinder und Jugendliche zu berücksichtigen“ (FSK, 2011).
3 FSK. (2010). http://www.spio.de. Abgerufen am 9. Februar 2010 von http://www.spio.de/index.asp?SeitID=171
4 § 14: (1) Filme sowie Film- und Spielprogramme, die geeignet sind, die Entwicklung von Kindern und Jugendlichen oder ihre Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit zu beeinträchtigen, dürfen nicht für ihre Altersstufe freigegeben werden.
11
3.2. Was bedeutet ‚Freiwillige Selbst - Kontrolle’?
‚Freiwillig’ bedeutet das Fehlen eines Zwangs zur Selbstkontrolle. Die Selbstkontrolle ist gegeben, wenn sie nicht auf Gesetzen beruht oder wenn sie nicht aufgrund von politischem Druck zustande kommt (Baum, Langenbucher, Pöttker, & Schicha, 2005, S. 23). Die ‚Selbst- Kontrolle’ geschieht aus sich selbst heraus und nicht von außen. In der Regel kann jeder erwachsene Mensch für sich selbst entscheiden und sich selbst kontrollieren. Wichtig jedoch für die Glaubwürdigkeit der Selbstkontrolle ist die innere Anerkennung (Baum, Langenbucher, Pöttker, & Schicha, 2005, S. 23).
‚Kontrolle’ bedeutet, dass eine Form der Aufsicht und Überwachung benötigt wird, die bestimmte Verhaltensweisen bewirkt oder unerwünschtes Verhalten verhindert (Baum, Langenbucher, Pöttker, & Schicha, 2005, S. 23).
‚Freiwillige Selbst- Kontrolle’ definiert sich also wie folgt:
„Die freiwillige Medienselbstkontrolle umfasst die Gesamtheit der von den Medien oder Teilen der Medien anerkannten und freiwillig auferlegten (durch den Staat oder die Gesellschaft) Normen, Verfahrensweisen und Institutionen, die der besonderen Verantwortung freier Medien gegenüber dem Gemeinwohl und der Öffentlichkeit gerecht zu werden versuchen. Die Medienselbstkontrolle dient der Wahrung der Berufsethik nach innen, dem Unterbinden von Fehlverhalten vor allem im Rahmen des Machtmissbrauchs der Medien gegenüber potenziell Betroffenen und verfolgt nach außen das Ziel, die Medienfreiheit gegenüber dem Staat zu verteidigen“ (Baum, Langenbucher, Pöttker, & Schicha, 2005, S. 23f.). Zusammenfassend: Die freiwillige Medienselbstkontrolle ist eine Überwachung oder Aufsicht, die bestimmte Verhaltensweisen bewirkt und unerwünschtes Verhalten verhindert. Sie wird von denen gegründet, für die sie existiert und aus denen selbst heraus es geschieht (Verbraucher, Betroffener, Rezipient). Diese bringen der Glaubwürdigkeit eine Anerkennung entgegen und besitzen keinen Zwang oder müssen eine Kontrolle aufgrund von staatlichen Gesetzen oder Vorschriften ausüben.
12
Abbildung 1: Modell gestufter Medienselbstkontrolle (Baum, Langenbucher, Pöttker & Schicha, 2005, S. 25)
3.3. Andere Bewertungsstellen und Kontrollinstitutionen
Es gibt viele verschiedene Institutionen der Medienselbstkontrolle. Es gibt Institutionen im Printbereich, im Werbe- und PR- Bereich, im Rundfunk und Fernesehbereich und Institutionen für die Neuen Dienste, sowie Institutionen für die Selbstkontrolle im Kino- und Videobereich. Ich konzentriere mich im Folgenden nur auf Bewertungsstellen, die im Kino- und Videobereich tätig sind.
Die ‚Juristenkommission’ (JK) tritt häufig in Kombination von SPIO/JK auf. Die SPIO vertritt die Interessen der deutschen Film-, Fernseh- und Videowirtschaft und ist die Trägerorganisation der JK und FSK. Filme, die von der FSK keine Bewertung erhalten (als jugendgefährdend eingestuft werden), können juristische Gutachten an die Juristenkommission stellen. Verstößt ein Film oder Bildträger nicht gegen die Bestimmung des Strafgesetzbuches (§131 StGB) 5 oder gegen Strafbestimmungen des Jugendschutzgesetzes (§27,15, Abs.2
5 § 131 Gewaltdarstellung: (1) Wer Schriften (§ 11 Abs. 3), die grausame oder sonst unmenschliche Gewalttätigkeiten gegen Menschen oder menschenähnliche Wesen in einer Art schildern, die eine Verherrlichung oder Verharmlosung solcher Gewalttätigkeiten ausdrückt oder die das Grausame oder Unmenschliche des Vorgangs in einer die Menschenwürde verletzenden Weise darstellt, 1. verbreitet, 2. öffentlich ausstellt, anschlägt, vorführt 13
JuSchG) 6 , so vergibt die Juristenkommission das Kennzeichen ‚SPIO JK’. Der Film ist laut JK somit jugendgefährdend.
Abbildung 2: Aktuelles jugendgefährdendes Logo der SPIO/JK
Erhält ein Film hingegen die Bezeichnung ‚SPIO/JK geprüft: keine schwere Jugendgefährdung’, so ist die JK zu dem Entschluss gekommen, dass der Film trotz Prüfung der JK keine schwere Jugendgefährdung aufweist (im Sinne von §15 Abs. 2 JuSchG) 7 . Erst nach einer weiteren Prüfung z.B. durch die ‚Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien’ (BPjM) kann der Film auf dem Index landen. Hier kann ein Verfahren zustande kommen beispielsweise durch Anregung einer Behörde. Wichtig ist hier laut Jugendschutzgesetz, zwischen
Abbildung 3: Aktuelles nicht schwer jugendgefährdendes Logo der SPIO/JK
oder sonst zugänglich macht, 3. einer Person unter achtzehn Jahren anbietet, überlässt oder zugänglich macht oder [...]
6 §15: (2) Den Beschränkungen des Absatzes 1 unterliegen, ohne dass es einer Aufnahme in die Liste und einer Bekanntmachung bedarf, schwer jugendgefährdende Trägermedien, die 1. [...], 2. den Krieg verherrlichen, 3. Menschen, die sterben oder schweren körperlichen oder seelischen Leiden ausgesetzt sind oder waren, in einer die Menschenwürde verletzenden Weise darstellen und ein tatsächliches Geschehen wiedergeben, ohne dass ein überwiegendes berechtigtes Interesse gerade an dieser Form der Berichterstattung vorliegt, 3a. besonders realistische, grausame und reißerische Darstellungen selbstzweckhafter Gewalt beinhalten, die das Geschehen beherrschen, 4. Kinder oder Jugendliche in unnatürlicher, geschlechtsbetonter Körperhaltung darstellen oder 5. offensichtlich geeignet sind, die Entwicklung von Kindern oder Jugendlichen oder ihre Erziehung zu einer eigen-verantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit schwer zu gefährden.
§ 27: Mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer [...] ein Trägermedium anbietet, überlässt, zugänglich macht, ausstellt, anschlägt, vorführt, einführt, ankündigt oder anpreist [...]
7 siehe Fußnote 9
8 Schwer jugendgefährdende Medien: Neben der "einfachen" Jugendgefährdung sieht das Jugendschutzgesetz in
§ 15 Abs. 2 auch eine schwere Jugendgefährdung vor. Die Besonderheit im Vergleich zur einfachen Jugendge-fährdung ist darin zu sehen, dass die Indizierungsfolgen bereits quasi via Gesetz gelten, ohne dass es einer vor-herigen Entscheidung durch die Gremien und einer Listenaufnahme bedarf. Das Jugendschutzgesetz nimmt dabei auf eine Reihe von Straftatbeständen nach dem Strafgesetzbuch Bezug, benennt aber auch weitere Tatbe-stände. 14
3.4. Problematiken und Kontroverses der FSK
Die FSK- Bewertungsstelle ist eine Einrichtung, die mit ehrenamtlichen Mitarbeitern teilweise aus Steuermitteln finanziert wird. Hier sollte man meinen, dass dann auch der Steuerzahler, also der Verbraucher, das Recht haben könnte, mitzubestimmen. Es besteht somit eine Lücke in der Kontrolle und in der Regulierung der Medien (Baum, Langenbucher, Pöttker, & Schicha, 2005, S. 13). Diese Lücke beinhaltet die Zurückhaltung des Staates und auch des gesellschaftlichen Interesses an einer verantwortungsvollen Praxis der Öffentlichkeitsarbeit (Baum, Langenbucher, Pöttker, & Schicha, 2005, S. 13). Die Selbstkontrolle liegt also im Schatten; der Betrachter fühlt sich den Medien ausgeliefert, denn er hat keine Anlaufstelle, an die er sich wenden kann. Allgemein herrscht wenig Informationsvermittlung für den Verbraucher.
Bei der Entscheidung der Altersfreigabe spielt nicht nur der Staat mit Allgemeinen Gesetzen eine Rolle, sondern auch gesellschaftliche Werte. Moralisches Fehlverhalten wird jedoch oft zugunsten kommerzieller Profite und auch aufgrund der Nachfrage auf dem Markt verherrlicht (vgl. Baum, Langenbucher, Pöttker, & Schicha, 2005, S. 17).
In den folgenden Tabellen sieht man die Verteilung der Altersfreigaben bei Kinofilmen und Videofilmen in den Jahren 2001 bis 2010:
Abbildung 4: Gekennzeichnete Kinofilme der FSK nach Altersfreigaben von 2001 - 2010 (‚KJ’ = Keine Jugendfrei-
gabe, ‚o.Al.’ = ohne Altersbeschränkung) (FSK- Homepage, 2011)
15
Abbildung 5: Gekennzeichnete Videofilme der FSK nach Altersfreigaben von 2001 - 2011 (‚KJ’ = Keine Jugend-
freigabe, ‚o.Al.’ = ohne Altersbeschränkung) (FSK- Homepage, 2011)
So werden Filme, die vor einigen Jahren für Erwachsene freigegeben waren oder teilweise sogar auf dem Index standen, heute entweder für Jugendliche freigegeben (ab 16 Jahren) oder stehen nicht mehr auf dem Index (beispielsweise wurde die ungekürzte Fassung von ‚Terminator’ Ende 2010 vom Index genommen und ist nun ab 16 Jahren in jeder Videothek und im Handel frei erhältlich). Es besteht hier also ein staatlicher Regulierungsbedarf im Rahmen der Allgemeinen Gesetze, da traditionelle Regulierungskonzepte nicht in Frage kommen. Ingrid Stapf (Autorin in ‚Medienselbstkontrolle - Eine Einführung’) stellt an dieser Stelle die Frage, wie sich Moral und Recht als Steuerungssysteme ergänzen lassen und was Medien- Selbstkontrolle in ethischer Hinsicht bedeutet (Baum, Langenbucher, Pöttker, & Schicha, 2005, S. 18).
Das Recht regelt die äußeren Handlungen des Menschen, die Moral regelt die inneren Handlungen des Menschen. Für die äußeren Handlungen bedarf es weder der Einsicht noch der Anerkennung (das Recht verfügt über Zwangsmittel wie Sanktionierung). Die Moral erfordert hingegen die innere Anerkennung von Menschen, die aufgrund von Einsicht und Autonomie handeln. In moralischer Hinsicht ist die Medienselbstkontrolle vielmehr ein Versuch, die Macht der Medien zu verantworten (Baum, Langenbucher, Pöttker, & Schicha, 2005, S. 19). Und es entsteht das Problem zwischen Idealen und praktischen Gegebenheiten: Profit steht der Wahrheit und Achtung der Menschenwürde gegenüber.
Aus staatlicher Sicht, in Bezug auf die Mediengeschichte in Deutschland seit der NS- Zeit, läuft zu starke Reglementierung jedoch auch wieder Gefahr, die Kontroll- und Kritikfunktion
16
der Medien zu beschneiden und damit der Zensur freizugeben. Stapf stellt hier erneut eine Frage: „Wie wird die Verantwortung der Freiheit eingefordert - unter Bewahrung der Freiheit aller Beteiligten [...]“ (Baum, Langenbucher, Pöttker, & Schicha, 2005, S. 20)? Jeder Mensch, privat sowie geschäftlich, hat andere Freiheitsansprüche: Der Journalist möchte die Freiheit haben zu schreiben und zu veröffentlichen, der Betrachter oder Betroffene möchte aber den Freiheitsanspruch auf die Menschenwürde nicht verlieren, der Rezipient möchte auch unmoralische Produkte nutzen, die Medienunternehmen müssen Profit machen... Der Medien-Begriff ist also im Bereich der Selbst- Kontrolle weit gefasst, denn je nach Tätigkeitsbereich, Medium und Auftrag bzw. Adressat ergeben sich verschiedene Freiheitsansprüche und Grenzen publizistischer Arbeiten (Grenzen der Freiheit durch Jugend- und Persönlichkeitsschutz).
Für die Selbst- Kontrolle und auch die Selbstregulierung ist es wichtig, dass beide für ihre Anwendung die Abgrenzung zur staatlichen Regulierung einhalten. Bei der staatlichen Regulierung, also der Fremd- Kontrolle, werden Ge- und Verbote festgelegt, die befolgt werden müssen. Bei der Selbst- Kontrolle und Selbstregulierung geht der Staat davon aus, dass die Ziele von der Gesellschaft festgesetzt werden und implizit oder explizit erfüllt werden. 9 Der Staat darf einerseits aus verfassungsrechtlichen Gründen nicht eingreifen und andererseits besteht die Selbst- Kontrolle der Betroffenen. Die Selbst- Regulierung ist also eine Art Misch-form von staatlicher Regulierung und der freiwilligen Selbstkontrolle. Im Medienbereich tritt hier der Jugendschutz ein.
Mängel an effektiver Selbstkontrolle erlauben jedoch nicht ein staatliches Eingreifen. Die Ausnahme bildet der Jugendschutz. „Das Mediennutzungsverhalten ist daher auch eine Frage des ‚privaten Konsumstils’, der unter die ‚Konsumfreiheit’ fällt“ (Baum, Langenbucher, Pöttker, & Schicha, 2005, S. 30).
9 Begriffserläuterung: explizit: durch Handlungsregeln; implizit: ohne Reflexion der Beteiligten (Baum, A., Langenbucher, W. R., Pöttker, H., & Schicha, C. (2005). Medienselbstkontrolle - Eine Einführung. In I. Stapf, & I. Stapf (Hrsg.), Handbuch der Medienselbstkontrolle (1. Auflage Ausg., S. 17-36). Wiesbaden: VS Verlag für Sozialwissenschaften.)
17
4.1. Beschreibung und Begründung der Herangehensweise
Es soll untersucht werden, ob der Verbraucher die Bewertungen der FSK für korrekt oder nicht korrekt ansieht. Ich gehe davon aus, dass der Großteil der Verbraucher die Altersfreigaben allgemein für fehlerhaft hält. Mit der Methode einer Umfrage habe ich die Möglichkeit, die gewünschten Informationen zu erreichen und Vergleiche zu ziehen. Durch die Befragung von unterschiedlichen Zielgruppen erhalte ich Teilgruppen und damit eine differenzierte Betrachtungsmöglichkeit. Interviews mit Einzelpersonen habe ich nicht gewählt, da durch diese Herangehensweise weitaus weniger Probanden zur Verfügung stehen und somit weniger Ergebnisse erzielt werden können. Außerdem rückt die subjektive Meinung eines einzelnen Probanden stärker in den Vordergrund als die Gesamtmeinung des Verbrauchers. Auch die Kombination von Umfrage und Interview ist für mich nicht möglich gewesen, da nicht jeder Proband die gleichen Bedingungen gehabt hätte. Es kommt bei meiner Umfrage auf möglichst viele Ergebnisse an, welche die Meinungen des Verbrauchers möglichst weitläufig re-Ich habe daher eine Online- Umfrage erstellt, welche die notwendigen Informationen enthält. Zuerst bestand die Überlegung, zusätzlich eine ‚Offline’- Umfrage zu erstellen. Hier hätte es jedoch Probleme bei der Gesamtauswertung gegeben, da die ‚Online’- Fragebögen automatisch durch die Software des Anbieters ausgewertet werden. Die Kombination von Offline-und Online- Fragebögen hätte daher einige Probleme und Schwierigkeiten bereitet, die ich so zu verhindern wusste. Außerdem wären die Bedingungen aller Teilnehmer nicht gleich gewesen (der eine Teilnehmer füllt die Umfrage am Computer aus, der andere Teilnehmer
18
4.2. Herangehensweise und Begründung der Fragebögen
Für die Umfrage sind einige Filmbeispiele notwendig gewesen, um die Meinung des Verbrauchers zu den Altersfreigaben zu erfahren. Die Filmbeispiele habe ich anhand von öffentlich diskutierten Quellen 10 ausgesucht, aus persönlichen Gesprächen mit Freunden, Bekannten oder Geschäftskollegen erfahren, ebenso auch von Kunden, die sich in der Filmgalerie Stuttgart über die Altersfreigabe beschwert haben. Diese Filme sind oft in der Kritik der FSK gestanden oder haben große Diskussionen ausgelöst. Für die Auswahl der Filmbeispiele ist es aber auch wichtig gewesen, Filme zu finden, die dem widersprechen, was die FSK zu ihren Altersfreigaben schreibt (nächster Absatz). Beispielsweise zeigt der Film ‚Der Baader Meinhof Komplex’ eine fast positive Darstellung der Zugehörigkeit zu einer Terroristengruppe. Die ‚Helden’ aus dem Film sind Terroristen und können für einige 12- Jährige Vorbildfunktion einnehmen. Daher müsste der Film ab 16 Jahren freigegeben werden, wenn man
Des Weiteren sind auch Filmbeispiele enthalten, die noch nie kritisiert wurden. Durch die von mir zur Verfügung gestellten Filmbeispiele habe ich die Möglichkeit herauszufinden, ob der Verbraucher die Bewertungen kritisiert oder ob er diese für richtig hält. Von 100 Beispielfilmen habe ich jedem Teilnehmer die Möglichkeit gegeben, sich 3 Filme auszuwählen und diese zu bewerten. Die 100 Filme wurden aufgeteilt in 3 Blöcke. Zuerst wurde Film Nummer 1 gewählt und bewertet. Anschließend wurde Film Nummer 2 und dann Film Nummer 3 ausgewählt und wieder bewertet.
Bei der Filmauswahl habe ich mich auch daran orientiert, welche Altersfreigaben die Beispiele erhalten haben. Der Großteil der Videofilme (DVD), die 2009 auf dem Markt eine Kennzeichnung der FSK erhalten haben, sind Filme mit der Freigabe für 12- Jährige und für 16-Jährige (Berauer, 2011, S. 60). Der Großteil der Kinofilme, die im Jahr 2009 eine FSK-Kennzeichnung erhalten haben, sind Filme ab 12 Jahren (Berauer, 2011, S. 60). Daher konzentriere ich mich mit der Mehrzahl der Filmbeispiele auf die FSK- Freigaben ‚ab 12 Jahren’ und ‚ab 16 Jahren’. Weiter sind Filme enthalten, welche die Kennzeichnung ‚ab 0 Jahren’, ‚ab 6 Jahren’ und ‚ab 18 Jahren’ erhalten haben oder sogar Filme, die auf dem Index stehen.
Die Filmbeispiele besitzen also die folgenden FSK- Kennzeichnungen:
FSK ab 0 freigegeben
„Kleinkinder erleben filmische Darstellungen unmittelbar und spontan. Ihre Wahrnehmung ist vorwiegend episodisch ausgerichtet, kognitive und strukturierende Fä-
10 F.A.Z.(2010). FSK wehrt sich - Filme in ihrer Gesamtheit sehen. Frankfurter Allgemeine Sonntagszeitung (FAZ) (40), 1.
19
higkeiten sind noch kaum ausgebildet. Schon dunkle Szenarien, schnelle Schnittfolgen oder eine laute und bedrohliche Geräuschkulisse können Ängste mobilisieren oder zu Irritationen führen. Kinder bis zum Alter von 6 Jahren identifizieren sich vollständig mit der Spielhandlung und den Filmfiguren. Vor allem bei Bedrohungssituationen findet eine direkte Übertragung statt. Gewaltaktionen, aber auch Verfolgungen oder Beziehungskonflikte lösen Ängste aus, die nicht selbständig und alleine abgebaut werden können. Eine schnelle und positive Auflösung problematischer Situationen ist daher sehr wichtig“ (FSK, 2011).
Kinder von 0 - 6 Jahren müssen besonders geschützt werden und unterliegen der Verantwortung der Eltern. FSK ab 6 freigegeben
„Ab 6 Jahren entwickeln Kinder zunehmend die Fähigkeit zu kognitiver Verarbeitung von Sinneseindrücken. Allerdings sind bei den 6- bis 11-jährigen beträchtliche Unterschiede in der Entwicklung zu berücksichtigen. Etwa mit dem 9. Lebensjahr beginnen Kinder, fiktionale und reale Geschichten unterscheiden zu können. Eine distanzierende Wahrnehmung wird damit möglich. Bei jüngeren Kindern steht hingegen noch immer die emotionale, episodische Impression im Vordergrund. Ein 6-jähriges Kind taucht noch ganz in die Filmhandlung ein, leidet und fürchtet mit den Identifikationsfiguren. Spannungs- und Bedrohungsmomente können zwar schon verkraftet werden, dürfen aber weder zu lang anhalten noch zu nachhaltig wirken. Eine positive Auflösung von Konfliktsituationen ist auch hier maßgebend“ (FSK, 2011). Filme werden in dieser Kategorie oft falsch eingestuft und lösen beim Verbraucher sehr oft Diskussionen aus. Auch in dieser Altersklasse (6 - 12 Jahre) sind Kinder besonders schutzbedürftig vor nicht geeigneten Medien. FSK ab 12 freigegeben
„Bei Jugendlichen dieser Altersgruppe ist die Fähigkeit zu distanzierter Wahrnehmung und rationaler Verarbeitung bereits ausgebildet. Erste Genre-Kenntnisse sind vorhanden. Eine höhere Erregungsintensität, wie sie in Thrillern oder Science-Fiction-Filmen üblich ist, wird verkraftet. Problematisch ist dagegen zum Beispiel die Bilderflut harter, gewaltbezogener Action-Filme, die zumeist noch nicht selbständig verarbeitet werden kann. 12- bis 15-jährige befinden sich in der Pubertät, einer schwierigen Phase der Selbstfindung, die mit großer Unsicherheit und Verletzbarkeit verbunden ist. Insbesondere Filme, die zur Identifikation mit einem „Helden“ einladen, dessen Rollenmuster durch antisoziales, destruktives oder gewalttätiges Verhalten ge-
20
prägt ist, bieten ein Gefährdungspotenzial. Die Auseinandersetzung mit Filmen, die gesellschaftliche Themen seriös problematisieren, ist dieser Altersgruppe durchaus
zumutbar und für ihre Meinungs- und Bewusstseinsbildung bedeutsam“ (FSK, 2011).
Auch in dieser Alterskategorie gibt es immer wieder Fehlentscheidungen und Diskussionen über die Freigabe von Filmen. Wie oben schon erwähnt, wird ein Großteil der sich auf dem Markt befindlichen Videofilme (DVD) mit dieser FSK- Kategorie gekennzeichnet.
FSK ab 16 freigegeben
„Bei 16- bis 18-jährigen kann von einer entwickelten Medienkompetenz ausgegangen werden. Problematisch bleibt die Vermittlung sozial schädigender Botschaften. Nicht freigegeben werden Filme, die Gewalt tendenziell verherrlichen, einem partnerschaftlichen Rollenverhältnis der Geschlechter entgegenstehen, einzelne Gruppen diskriminieren oder Sexualität auf ein reines Instrumentarium der Triebbefriedigung reduzieren. Auch die Werteorientierung in Bereichen wie Drogenkonsum, politischer Radikalismus oder Ausländerfeindlichkeit wird mit besonderer Sensibilität geprüft“ (FSK, 2011).
Auch in dieser Alterskategorie wird ein Großteil der sich auf dem Markt befindlichen Videofilme (DVD) mit dieser FSK- Kategorie gekennzeichnet. FSK ab 18 freigegeben
„Das bisherige ‚höchste’ Kennzeichen ‚Nicht freigegeben unter 18 Jahren’ lautet seit 1. April 2003 ‚Keine Jugendfreigabe’. Dieses Kennzeichen wird vergeben, wenn keine einfache bzw. schwere Jugendgefährdung vorliegt. Nach §14 Abs. 3 u. 4 JuschG 11 erfolgt für Videos die Vergabe des Kennzeichnens ‚Keine Jugendfreigabe’, wenn keine einfache Jugendgefährdung vorliegt; für die öffentliche Filmvorführung, wenn der Film nicht offensichtlich schwer jugendgefährdend ist. So gekennzeichnete Filme, Videos und DVD’s können von der ‚Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien’ (BPjM) nicht indiziert werden“ (FSK, 2011).
11 § 14: (3) Hat ein Trägermedium nach Einschätzung der obersten Landesbehörde oder einer Organisation der freiwilligen Selbstkontrolle im Rahmen des Verfahrens nach Absatz 6 einen der in § 15 Abs. 2 Nr. 1 bis 5 bezeichneten Inhalte oder ist es in die Liste nach § 18 aufgenommen, wird es nicht gekennzeichnet. Die oberste Landesbehörde hat Tatsachen, die auf einen Verstoß gegen § 15 Abs. 1 schließen lassen, der zuständigen Strafverfolgungsbehörde mitzuteilen.
(4) Ist ein Programm für Bildträger oder Bildschirmspielgeräte mit einem in die Liste nach § 18 aufgenommenen Trägermedium ganz oder im Wesentlichen inhaltsgleich, wird es nicht gekennzeichnet. Das Gleiche gilt, wenn die Voraussetzungen für eine Aufnahme in die Liste vorliegen. In Zweifelsfällen führt die oberste Landesbehörde oder eine Organisation der freiwilligen Selbstkontrolle im Rahmen des Verfahrens nach Absatz 6 eine Entscheidung der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien herbei. 21
Diese Filme zählen zu den Filmen, die nur von Erwachsenen wahrgenommen werden dürfen. Ab 18 Jahren hat jeder die Möglichkeit an alle Filme zu kommen, die diese Kennzeichnung erhalten haben. Die Frage stellt sich hier, wie reif ein Heranwachsender sein sollte, um sich derartige Filme anzuschauen. Der Altersabstand zwischen den Freigaben für Filme ab 16 Jahren und für Filme ab 18 Jahren ist nicht allzu groß. Oft kann der Verbraucher nicht verstehen, wieso ein brutaler Film ab 16 Jahren freigegeben ist. Hier werde ich Beispiele wählen, die den Verbraucher/ Probanden ein-
deutig bzw. unklar entscheiden lassen.
Die Auswertung der Fragebögen ist digital erfolgt. Der Anbieter ‚Askallo’ 12 stellt eine automatisch generierte Gesamtauswertung zur Verfügung. Hier können alle Zahlen und Werte abgelesen werden, welche die Gesamtheit aller Teilnehmer betrifft. Da diese Methode jedoch nicht jeden einzelnen Teilnehmer individuell betrachtet, habe ich zusätzlich eine manuelle Auswertung aller Teilnehmer vorgenommen, um die Ergebnisse zu filtern, die für das Errei-
Bei der Feinauswertung habe ich mich auf die 7 meist gewählten Filme pro Block konzentriert. Insgesamt stehen also 21 Filme zur Auswahl. Durch diese Anzahl habe ich eine statistisch auswertbare Gruppe 13 erhalten. Die meist gewählten Filme konnte ich an der Schnell- Auswertung von ‚Askallo’ ablesen. Manuell durchsuchte ich jeden der 200 Fragebögen. Hat ein Teilnehmer einen der meist gewählten Filme gewählt, habe ich den Fragebögen in den entsprechenden Ordner sortiert. Dieser war wiederum unterteilt in Unterordner. Im
Folgenden die Einteilung der Ordner und Unterordner:
‚Block 1 - Film 1’ (Name) - ‚Ansicht des Teilnehmers zur FSK- Verfehlung’ (mittel, stark, schwach) - ‚eigene Bewertung des Films’ (FSK 16, FSK 12) - ‚Altersgruppe’ (bis 21 Jahre, 21-50 Jahre).
12 ‚Askallo’ bietet einen Studenten- Tarif an. Darin sind 100 Rückläufer enthalten und der Student hat die Möglichkeit jeden einzelnen Fragebogen einzusehen. Gegen einen Aufpreis können weitere, zwischengespeicherte Rückläufe eingesehen werden.
13 Persönliche Auskunft von Professor Tschuschke, Universität Köln, Statistiker und Psychotherapieforscher: „Eine Gruppengröße zwischen 20 und 30 kann reliabel ausgewertet werden“ (01.03.2011). 22
5. DURCHFÜHRUNG
5.1. Beschreibung der Umfrage und die Herangehensweise der Durch-
führung
Die Verteilung der Fragebögen hat mehrere Fragen aufgeworfen. Zuerst sollte eine Umfrage erstellt werden, die digitale Filmbeispiele (ein Video wird in die Umfrage implementiert) enthält und daher nur digital in Umlauf gebracht werden kann. Die einzelnen Filmbeispiele zu zeigen hat sich jedoch als problematisch erwiesen, da sie erstens nicht objektiv gewesen wären (sie sind suggestiv und damit beeinflussend) und zweitens nur Ausschnitte eines Filmes gezeigt hätten (da der gesamte Film den zeitlichen Rahmen einer Befragung überschreiten würde). Folgende weitere Probleme sind aufgetreten: Was ist, wenn man ein Filmbeispiel zeigt, welches eine einzige brutale Szene enthält, die sofort im Anschluss positiv aufgelöst wird und der Proband aber genau die entscheidende Szene nicht mehr zu sehen bekommt? Vielleicht ist nur diese einzelne Szene im Film brutal, aber im Kontext des gesamten Films durchaus zu verarbeiten?
Noch ein weiterer Grund von dieser Herangehensweise Abstand zu nehmen ist gewesen, dass ich Filmbeispiele mit brutalem Inhalt keiner Altersgruppe zeigen wollte/ durfte, wenn der Film für diese nicht freigegeben ist. Daher wäre mir eine sehr wichtige Altersklasse verlorengegangen.
Diese digitale Herangehensweise hat zu viele Komplikationen enthalten. Auch Überlegungen zur Auswertung haben vor der Verteilung eine wichtige Rolle gespielt. Ob die Auswertung digital oder analog erfolgen sollte, wurde aufgrund verschiedener Tests, die ich durchgeführt habe, entschieden. Ich habe die rein digitale Auswertung der Ergebnisse gewählt, da diese für mich am schnellsten und effektivsten gewesen ist. Der Anbieter ‚Askallo’ hat die für mich notwendigen Funktionen für meine Umfrage angeboten. Wichtig für die Entscheidung war hier die Einsicht eines jeden Fragebogens, damit ich die individuellen Antworten eines Teilnehmers auch zuordnen konnte. Die Verteilung der fertigen Fragebögen habe ich zunächst anhand einiger Tests überprüft, die Korrekturen erforderlich machten. Die endgültige Vertei-
lung erfolgte dann auf ausschließlich digitaler Basis durch einen Internet- Link (URL). 14
14 http://www.askallo.com/cka4ek56/survey.html 23
Arbeit zitieren:
Matthias Schömer, 2011, Werden die Bewertungen der FSK den jeweiligen Altersgruppen gerecht und werden diese von Verbrauchern als richtig oder falsch eingestuft?, München, GRIN Verlag GmbH
Dieser Text kann über folgende URL aufgerufen und zitiert werden:
Einbetten
DOI
Formatvorlage (Microsoft Word) für eine Diplomarbeit, Masterarbeit, Ha...
Für MS Word 2003 - Update 2010
Vorlagen, Muster, Formulare, Infobroschüren
Ausarbeitung, 25 Seiten
Formatvorlage (OpenOffice) für eine Diplomarbeit, Masterarbeit, Hausar...
Vorlagen, Muster, Formulare, Infobroschüren
Ausarbeitung, 35 Seiten
Formatvorlage / Vorlage zur Erstellung einer Diplomarbeit, Bachelorarb...
Vorlagen, Muster, Formulare, Infobroschüren
Ausarbeitung, 15 Seiten
Formatvorlage / Vorlage für eine Diplomarbeit / Hausarbeit
Für MS Word 2007 - dotx
Vorlagen, Muster, Formulare, Infobroschüren
Ausarbeitung, 25 Seiten
Anleitung zum Erstellen schriftlicher Arbeiten: Der Aufbau einer wisse...
Vorlagen, Muster, Formulare, Infobroschüren
Ausarbeitung, 20 Seiten
Erstellen einer schriftlichen Hausarbeit
Vorlagen, Muster, Formulare, Infobroschüren
Hausarbeit, 14 Seiten
Grundtechniken wissenschaftlichen Arbeitens
Bibliografieren - Reden - Schr...
Vorlagen, Muster, Formulare, Infobroschüren
Skript, 46 Seiten
Ratgeber zur Erstellung wissenschaftlicher Arbeiten. Diplomarbeiten - ...
Vorlagen, Muster, Formulare, Infobroschüren
Ausarbeitung, 39 Seiten
Medien / Kommunikation - Film und Fernsehen: Werden die Bewertungen der FSK den jeweiligen Altersgruppen gerecht und werden diese von Verbrauchern als richtig oder falsch eingestuft? ist nun auf dem Buchmarkt erhältlich
Medien / Kommunikation - Film und Fernsehen: neuer Titel erschienen: Werden die Bewertungen der FSK den jeweiligen Altersgruppen gerecht und werden diese von Verbrauchern als richtig oder falsch eingestuft?
Matthias Schömer hat einen neuen Text hochgeladen
Hochbegabte Kinder - ihre Eltern, ihre Lehrer
Ein Ratgeber
James T. Webb, Elizabeth A. Meckstroth, Stephanie S. Tolan, Nadine Zimet, Franziska Preckel
Early Excellence: Der positive Blick auf Kinder, Eltern und Erzieherin...
Neue Studie zu einem Erfolgsmo...
Sabine Hebenstreit-Müller, Annette Lepenies
Wie werden aus Jungs richtige Männer
und wer ist dafür zuständig?
Mathias Wais, Claudia Grah-Wittich, Ulrich Meier
Kinder richtig erziehen - aber wie?
Eine Auseinandersetzung mit be...
Nina Heinrichs, Lars Behrmann, Sabine Härtel, Christoph Nowak
Warum die Richtigen manchmal die Falschen sind
aber die Falschen niemals die ...
Katrin Lampe, Andrea Krizmanich
Kinder einfühlend ins Leben begleiten
Elternschaft im Licht der gewa...
Marshall B. Rosenberg, Michael Dillo
0 Kommentare