1. Beschreibung der Lerngruppen und der pädagogische Situation
Seit Beginn des neuen Schuljahres hospitiere und unterrichte ich angeleitet in der Jahrgangsstufe 8b das Fach Politik und Wirtschaft montags in der 1. und 2. Stunde. Die Lerngruppe, die aus 9 Schülerinnen und 17 Schülern besteht, habe ich bereits im letzten Jahr eigenverantwortlich in den Fächern Sport und Politik und Wirtschaft unterrichtet. Die Schüler 1 befinden sich in der Entwicklungsphase der frühen Adoleszenz, die von Selbstfindung und Widersprüchen geprägt ist und in der sie die Grenzen ihres Verhaltens
und Handelns ausloten. 2 Sie sind auf der Suche nach einer eigenen sozialen Identität und erproben dazu unterschiedliche Rollen. 3 Die Jugendlichen sind zunehmend in der Lage ihre eigenen Denkprozesse zu reflektieren, was zu einer allgemeinen Verbesserung der
Informationsaufnahme und -verarbeitungsqualität führt. 4
Die Schüler sind lebhaft und begegnen mir freundlich und aufgeschlossen, so dass das Lehrer-Schüler-Verhältnis als vertrauensvoll beschrieben werden kann. So fragen mich einige von ihnen um Rat oder suchen mich auf, wenn sie etwa Hilfe beim Lösen einer Aufgabe benötigen. Während einige Schüler konstant gut über politische Ereignisse informiert sind und Beiträge zu aktuellen Themen in Unterrichtsgespräche einbringen, kann der Rest der Lerngruppe wichtige politische Ereignisse einordnen. Das allgemeine Leistungsniveau ist deutlich heterogen. Vier Schüler zeichnen sich durch gute mündliche und schriftliche Leistungen aus, während ein Großteil der Klasse den Unterricht rezipierend verfolgt und sich sporadisch nach Interessenslage um Mitarbeit bemüht. Drei Schüler beteiligen sich selten am Unterricht und müssen durch gezielte Anweisungen oder dem Einsatz von konkreten Arbeitsblättern zur Mitarbeit bewegt werden. In Unterrichtsgesprächsphasen stellte ich fest, dass einige Schüler dazu neigen, vom Kern eines Themas abzuweichen, indem sie z. B. auf unwesentliche Dinge zu sprechen kommen oder sich gegenseitig mit nicht unterrichtsrelevanten Themen ablenken. In solchen Situationen versuche ich das Gespräch verstärkt zu lenken, indem ich nach neuen Erkenntnissen frage oder die Fragestellung präzisiere, um die Schüler zurück zum Thema zu führen. Viele Schüler sind in der Lage eine Meinung zu formulieren. Allerdings fällt es ihnen noch schwer diese kritisch zu prüfen, mit Beispielen zu unterlegen und Argumente auf dem Weg zu einem begründeten Sachurteil zu finden.
1 Aus stilistischen Gründen wird der Begriff Schüler im Folgenden geschlechtsneutral verwendet. Er bezeichnet Schülerinnen und Schüler gleichermaßen.
2 Vgl. Hessisches Kultusministerium (Hrsg.): Lehrplan Politik und Wirtschaft. Wiesbaden 2010, S. 14.
3 Vgl. Joswig, H.: Phasen und Stufen der kindlichen Entwicklung. Verfügbar unter: www.familienhandbuch.de, abgerufen am 26.10.2011. Sowie: Abele, U.: Die Schulklasse als Gruppe. In: Gislinde, B./ Huwendiek, V. (Hrsg.): Leitfaden Schulpraxis. Berlin 2008, S. 422-424.
4 Vgl. Ebenda.
1
Die Schüler können in unterschiedlichen Sozialformen zusammenarbeiten, sodass Aufgaben arbeitsteilig gelöst werden können. Sie können Texte analysieren, den Inhalt herausarbeiten und zu politischen Problemen einen Bezug herstellen. Die meisten Schüler sind in der Lage Deutungen zu formulieren und zu beschreiben. Desweiteren kann die Mehrheit der Schüler einen Bezug zur Lebenswelt herstellen, indem sie Beispiele aus dem Alltag mit Themen des Politik und Wirtschaftsunterricht verknüpfen. Den Unterricht versuche ich durch Alltagsweltbezüge interessant zu gestalten und die Schüler zu einem kritischen und reflektierten Nachdenken zu bewegen, indem sie Perspektivwechsel vornehmen und Lerngegenstände genau untersuchen. In dieser Unterrichtsstunde knüpfe ich an Kompetenzen der Schüler an und gebe ihnen die Gelegenheit, sich kontrovers mit einem Thema aus ihrer Lebenswelt auseinanderzusetzen. In meiner vorangegangen Unterrichtstätigkeit in dieser Lerngruppe achtete ich darauf, dass die Schüler miteinander kommunizieren, insbesondere im Hinblick auf die Reflexion einzelner Arbeitsschritte bzw. Unterrichtsergebnisse. In der folgenden Unterrichtsstunde möchte ich hieran anknüpfen und die Schüler zu einem reflektierten Nachdenken in ihrer Urteilsfindung zu motivieren.
2. Sachanalyse und pädagogische Perspektiven
Das Jugendschutzgesetz (JuSchG) unterlag in den vergangenen Jahren verschiedenen Überarbeitungen und ist in seiner jetzigen Fassung seit 01.01.2009 in Kraft. Es dient dem Schutz der Jugend in der Öffentlichkeit und regelt u. a. den Verkauf und den Konsum von Tabak und Alkohol, den Verkauf und Verleih von Filmen und Computerspielen sowie den
Aufenthalt in Gaststätten und Tanzveranstaltungen. 5
Bisher gilt, dass 14-Jährige ohne Begleitung eines Erwachsenen nicht und Jugendliche ab
16 Jahre längstens bis 24 Uhr eine Tanzveranstaltung besuchen dürfen. 6 Seit 2002 wird über eine Änderung des Jugendschutzgesetzes im Bereich des Aufenthalts von Jugendlichen in öffentlichen Einrichtungen wie Diskotheken, Gaststätten und Kinos
kontrovers gestritten. 7 Nach Plänen des Bundesfamilienministeriums sollten sich Jugendliche ab Vollendung des 14. Lebensjahres ohne Begleitung eines Erwachsenen, bis 23 Uhr in öffentlichen Räumen bewegen. 16-Jährige dürften nach dieser Änderung so lange ausgehen, wie sie es wollen. Die Ankündigung des Änderungsvorschlags löste
Lehrerverbänden 8 , heftige Kritik, vor allem von Eltern-und aus.
5 Vgl. JuSchG vom 01.01.2009.
6 Vgl. Ebenda, Art. 5 Abs. 1.
7 Vgl. http://www.welt.de/print-wams/article600982/Mit_14_wirklich_alt_genug_fuer_die_Disco.html.
8 Vgl. http://www.lehrerverband.de/disco.htm. Abgerufen am 22.10.2011.
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Die Gegner befürchten eine zunehmende Abkopplung der Jugendlichen aus Familie und Schule, da sie dann verstärkt der Drogen- und Alkoholszene ausgeliefert wären. Sie vermuten zudem eine Zunahme von Jugenddelikten und Missbrauch von Betäubungsmitteln. Desweiteren können sie sich nicht vorstellen, dass 14-Jährige sich entsprechend verantwortungsvoll verhalten und Kontrollen, während des Besuchs einer
Diskothek, ausreichend Schutz bieten. 9 Zudem wollen sie Eltern stärken, indem diese sich bei der Argumentation zum Ausgehverhalten ihrer Schützlinge, auf eine rechtliche
Grundlage stützen können. 10
Die Befürworter räumen dagegen ein, das Gesetz an der Lebensrealität der Jugendlichen neu auszurichten, indem es ihnen gestattet soll, die Verantwortung für ihr eigenes Handeln zu übernehmen. Sie befürworten eine freie Entfaltung der Persönlichkeit, indem die Jugendlichen sich selbständig mit ihrer Lebenswelt auseinander setzen und sich der Risiken und Konsequenzen ihres Handelns bewusst sind. Gleichwohl räumen sie ein, dass die Kontrollen bei der Ausgabe von alkoholischen Getränken während öffentlicher
Veranstaltungen, verstärkt werden müssten. 11
Dieses Thema bietet die Möglichkeit, eine öffentliche Kontroverse aus der Lebenswelt der Schüler im Unterricht aufzugreifen und Demokratielernen in Form einer argumentativen
Auseinandersetzung zu unterstützen 12 , da unterschiedliche Interessen verschiedener Akteuren aufeinander treffen. Um ein begründetes Urteil zu fällen, müssen die Argumente nicht nur verglichen, sondern nach subjektiven Gesichtspunkten gewichtet werden. Zudem ist die Auseinandersetzung mit dem Lerngegenstand zeitlos, da er als Gesetz den Anforderungen, einer sich wandelnden Gesellschaft, genügen muss und politisch regulierbar bleibt.
Die Schüler haben in der Auseinandersetzung mit dem Lerngegenstand die Möglichkeit unterschiedliche Argumente selbstständig zu erarbeiten, die für und gegen eine Senkung des Eintrittsalters von Jugendlichen zu Tanzveranstaltungen sprechen. In einem
Streitgespräch 13 werden die Schüler gefordert, sich mit verschiedenen Positionen auseinanderzusetzen und eine sachliche Argumentation zu führen. Auf diesem Weg sollen die Lernenden zu einem begründeten Sachurteil gelangen und ihre politische Urteilskompetenz schärfen.
9 Vgl. Ebenda.
10 Vgl. http://www.welt.de/print-wams/article600982/Mit_14_wirklich_alt_genug_fuer_die_Disco.html.
11 Vgl. Ebenda.
12 Vgl. Hessisches Kultusministerium (Hrsg.): Lehrplan Politik und Wirtschaft. Gymnasialer Bildungsgang. Wiesbaden 2010, S. 3 f.
13 Vgl. Kap. 4. Didaktische reduziert nach Anregungen von: Kuhn, H.-W./ Gloe, M.: Die Pro-Contra-Debatte. In: Methodentraining I für den Politikunterricht. Bonn 2006, S. 145 f. Sowie: Rheinhardt, S.: Politik Didaktik. Praxisbuch für die Sekundarstufe I und II. Berlin 2009, S. 202 f.
3
In der Unterrichtsstunde nutze ich Quellen, in denen Akteure unterschiedliche Positionen
vertreten. 14 Damit möchte ich den Schülern Anregungen geben, sie selbständig zu analysieren und ggf. mit eigenen Argumenten zu erweitern. Durch Rücksichtnahme, Kooperation und Selbstregulierung können die Schüler zudem ihre sozialen Fähigkeiten stärken und Selbstwirksamkeitserfahrungen sammeln.
3. Didaktische Überlegungen und Einordnung der Unterrichtsstunde Die Auswahl des Themas begründet sich durch die im Hessischen Lehrplan aufgeführten verbindlichen Inhalte zu Rechten und Pflichten von Jugendlichen sowie zur
rechtsstaatlichen Verantwortung des Staates zum Schutz der Jugend. 15 Die Bedeutsamkeit des thematischen Aspektes der Unterrichtsstunde leitet sich nicht allein aus den formalen Vorgaben des Lehrplans ab. Viele der mit dem Thema verbundenen Fragstellungen haben unmittelbar mit der Lebensrealität der Schüler zu tun und ermöglichen ihnen Selbstreflexion und Objektivierung der persönlichen Situation. Die Auseinandersetzung mit dem Jugendschutzgesetz ist für die Lernenden bedeutsam, da wichtige Weichenstellungen mit Vollendung des 14. Lebensjahres auf die Schüler zukommen. Der Politik und Wirtschaft Unterricht knüpft an die Lebenswelt der Schüler an und „befasst sich hierbei insbesondere mit dem Spannungsverhältnis zwischen der Freiheit, die das Recht dem Individuum ermöglicht, und seiner Schutz- und
Ordnungsfunktion, die in Demokratien die Freiheit aller sichern soll.“ 16 Der Umgang mit exemplarischen Fällen und die Vermittlung von Kenntnissen aus dem Jugendschutz sollen den Lernenden, auf dem Weg zur Volljährigkeit, Sicherheit im Umgang mit Gesetzestexten ermöglichen.
Die Schüler haben sich in der vorangegangenen Unterrichtsstunde mit Rechten und
Pflichten von Jugendlichen auseinandergesetzt. 17 Sie wissen, dass es verschiedene Altersstufen gibt, in denen sie zunehmend mehr Rechte u. a. für ihre Freizeit und Konsumverhalten erhalten. Mit dem Unterrichtsthema „Disco schon mit 14?“ soll das Wissen um die Rechtsstellung der Jugendlichen und der Zuwachs an Rechten und Pflichten exemplarisch angebahnt und im Folgeunterricht vertiefend behandelt werden. Die Schüler setzen sich mit einem Lerngegenstand auseinander, der für ihre selbstbestimmte Freizeit-und Konsumgestaltung bedeutsam ist, Verantwortung und Urteilsvermögen bewusst macht
14 Vgl. Kap. 10.
15 Vgl. Hessisches Kultusministerium (Hrsg.): Lehrplan Politik und Wirtschaft. Gymnasialer Bildungsgang. S. 13-14.
16 Vgl. Hessisches Kultusministerium (Hrsg.): Bildungsstandards und Inhaltsfelder. Das neue Kerncurriculum für Hessen. Sekundarstufe I - Gymnasium, S. 26.
17 Vgl. Kap. 7.
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und es ihnen ermöglicht sich in die Positionen verschiedener Akteure hineinzuversetzen. Bei der Auswahl des Lerngegenstandes und Aufarbeitung der Unterrichtsstunde, orientierte ich mich verstärkt an den didaktischen Prinzipien der Kontroversität und
Schülerorientierung. 18 Aus diesem Grund erfolgt eine Reduktion der gesetzlichen Regelungen auf die für Schüler relevante Inhalte. Die Schüler setzen sich mit Argumenten für und gegen eine Senkung der Altersgrenze im Bereich des Jugendschutzgesetzes Artikel 5 auseinander. Sie sollen durch die Auseinandersetzung mit einem kontroversen Thema ihr Urteilsvermögen schärfen, indem sie ihr Deutungswissen mit Hilfe von Argumenten
prüfen, abwägen und zu einem sachlich begründeten Urteil gelangen. 19 Damit sollte es ihnen möglich sein, ihre Rechte selbständig zu prüfen, sie gegenüber von Erwachsenen argumentativ zu vertreten, anstatt nur Vermutungen zu folgen oder eine diffuse Vorstellung von Regelungen des Jugendschutzgesetzes zu haben.
4. Methodische Überlegungen
Aufgrund der Anzahl der Schüler in der Lerngruppe, deren Lernvoraussetzungen sowie der
sowie der Zielsetzung der Unterrichtsstunde 20 , werden folgende methodischen Schritte für die Durchführung der Unterrichtsstunde erwogen.
Als Einstieg in die Unterrichtsstunde beabsichtige ich den Schülern eine Pressemitteilung 21 vor zu lesen, aus der der Vorschlag zur Änderung des Eintrittsalter von Jugendlichen in Diskotheken ersichtlich wird. Alternativ könnte auch ein Schüler die Meldung vorlesen, jedoch beabsichtige ich dadurch die Aufmerksamkeit der Schüler zu gewinnen und ihre Neugier zu wecken. In der Pressemitteilung geht es um den Vorschlag des Bundesfamilienministeriums den gesetzlichen Jugendschutz an die Lebenswelt der Jugendlichen anzupassen und das Eintrittsalter für Jugendliche in Diskotheken auf 14 Jahre zu senken. In einem sich anschließende Unterrichtsgespräch, aktiviere ich erste Deutungen der Schüler, indem sie sich spontan zu der Frage „Disko schon mit 14?“ äußern sollen. Um das Meinungsbild der Klasse zu sichern, arbeite ich mit einer Karten-Ampel. Die Schüler können mit Hilfe von drei verschiedenen farbigen Karten entscheiden, ob sie sich für oder gegen eine Gesetzesänderung entscheiden oder sich enthalten. Dieses erste Meinungsbild ist vom Vorwissen der Schüler geprägt und wird an der Tafel fixiert.
18 Vgl. Grammes, T.: Kontroversität. In: Sander, W. (Hrsg.): Handbuch politische Bildung. Bonn 2004, S. 126 f. Sowie Schelle, C.: Adressatenorientierung. In: Ebenda, S. 79 f.
19 Vgl. Hessisches Kultusministerium (Hrsg.): Bildungsstandards und Inhaltsfelder. Das neue Kerncurriculum für Hessen. Sekundarstufe I - Gymnasium, S. 12, 16.
20 Vgl. Kap. 1, Kap. 2 und Kap. 3.
21 Vgl. Kap. 10.
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Arbeit zitieren:
Alexander Bösenberg, 2011, Unterrichtsstunde: Disko schon mit 14? , München, GRIN Verlag GmbH
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