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Globalisierung, jener fundamentale Prozess, unter dem seit einigen Jahrzehnten die zunehmende Internationalisierung der Politik und Transnationalisierung der sozialen Beziehungen begrifflich zusammengefasst wird, resultiert in einer weitreichenden Neudefinition von zentralen politikwissenschaftlichen Kategorien wie Staat, Herrschaft und Regieren und löste damit eine breite Debatte um die Zukunft von Staatlichkeit aus. Trotz zahlreicher Diskrepanzen innerhalb dieser Debatte bestehen bei wesentlichen Befunden Übereinstimmungen. Globale Probleme, bspw. im Umwelt-, Ernährungs-, Sicherheits- oder Finanzbereich entziehen einzelnen Nationalstaaten die Möglichkeit selbstständig für Lösungen zu sorgen, sondern verlangen vielmehr nach globalen oder zumindest regionalen Ansätzen (Vries 2001: 389). Hiermit einher geht eine Verlagerung von Handlungskompetenzen weg vom Nationalstaat, hin zur supra-, inter- und substaatlichen Ebene, sowie die zunehmende Entstaatlichung politischer Regime durch Einbindung von nicht-staatlichen Akteuren in Problemlösungsansätze (Jessop 1997: 52/53). Zumindest in jenen Teilen der Welt, in denen sich das moderne Staatsideal annähernd verwirklichte, entwickeln sich „Staat und Staatlichkeit [...] auseinander, weil das, was im 20. Jahrhundert weitgehend im Staat konzentriert und vom Staat monopolisiert war, nämlich Staatlichkeit, sich bei Institutionen jenseits des Staates anlagert“ (Genschl/Zangl 2007: 10). Größtenteils einstimmig wird jedoch postuliert, dass Staaten weiterhin eine zentrale Rolle übernehmen, denn sie besitzen immer noch die Letztverantwortung für die Bereitstellung Öffentlicher Güter und tragen maßgeblich zu Koordination und Zusammenhalt der verschiedenen politischen Regime bei (Genschl/Zangl 2007: 15, Jessop 1997: 87). Die Politikwissenschaft hat sich weitgehend auf diesen Wandel eingestellt und den Begriff der Governance zur Analyse von Herrschaftsaufgaben eingeführt, der sowohl staatliches, nicht-staatliches, wie auch Mischformen aus staatlichem und nicht-staatlichem Regieren einbezieht (Zürn 2008: 554/555).
Neben positiven, wohlfahrtssteigernden Auswirkungen der Globalisierung, gehen mit ihr jedoch auch Risiken und negative Kräfte einher, deren Ausbreitung Heine und Thakur als Schattenglobalisierung bezeichnen (Heine/Thakur 2011). Hierzu gehört auch ein gesellschaftlicher Teilbereich, der seit jeher staatliche Institutionen und Autoritäten unterminiert und in den letzten Jahrzehnten nahezu groteske Wachstumsraten verzeichnete: Transnationale Organisierte Kriminalität (Schneider 2010c: 2). Ursächlich für die
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tumorartigen Wucherungen der Organisierten Kriminalität (OK) werden in der weitreichenden Deregulierung der internationalen Finanzmärkte gesehen und in der Trägheit staatlicher Institutionen, sich den rasanten Wandlungsprozessen der Globalisierung anzupassen. So vollzog sich eine unglaubliche Intensivierung von Menschen- und Warenströmen. Das Ausmaß des Seetransports, der 90 % des globalen Handels ausmacht, verstärkte sich von 332 Mio. Tonnen (1996) auf 828 Mio. Tonnen (2007), die Zahl der Handyverträge stieg von 200 Mio. (1997) auf 3,3 Mrd. (2007) und die Zahl der Webseiten von 10 (1991) auf 240 Mio. (2009) (UNODC 2010: 31). Dieser quantitative Anstieg an Mobilität lässt sich kaum noch mehr als stichprobenartig kontrollieren und die hierdurch entstehenden Regulierungsvakua bieten fruchtbaren Grund für kriminelle Aktivitäten (UNODC 2010: 18/29, Glenny 2009: 184).
Vor diesem Hintergrund stellt sich die Frage, inwiefern reguläre und Schattenglobalisierung in Wechselwirkung stehen. Da sich Kriminalität naturgemäß der staatlichen Kontrolle zu entziehen versucht, führt sie regelmäßig zu Steuermindereinnahmen und letztlich zur Reduzierung der staatlichen Handlungskapazitäten (Lock 2006: 4). Ein exponentielles Wachstum Organisierter Kriminalität könnte damit im Extremfall nicht nur in einer tiefgreifenden Durchdringung und Korrumpierung des Staates und der Etablierung quasistaatlicher Parallelstrukturen münden, sondern darüber hinaus drastische Steuerungsverluste staatlicher Institutionen implizieren, dadurch die skizzierten globalisierungsinduzierten Wandlungsprozesse katalysieren und letzten Endes erheblich zu einem Bedeutungsverlust des Staates beitragen. Andererseits befriedigen kriminelle Märkte weltweite Bedarfe an illegalen Gütern und Dienstleistungen, daher könnte eine geschickte Anpassung staatlicher Institutionen OK-Gruppierungen zumindest teilweise in das komplexe Geflecht von Governance mit einbeziehen und so die eigene Bedeutung sichern oder sogar steigern. Bevor in Kapitel 3 nun eine ausführliche Phänomenologie Organisierter Kriminalität und eine Übersicht über Inhalt und Ausmaß wesentlicher krimineller Märkte dargelegt wird, gilt es zunächst das Verhältnis von Staat und Kriminalität zu klären. Nur durch das Verständnis ihrer Interdependenz lässt sich die Frage nach den Auswirkungen der Schattenglobalisierung auf Staat und Staatlichkeit sinnvoll beantworten.
Hierbei ist stets zu bedenken, dass Kriminalität naturgemäß ein erhöhtes Interesse an Geheimhaltung hat und daher auch wissenschaftlich nicht vollständig durchdrungen ist. Gerade im Bereich Organisierter Kriminalität sind zudem viele Delikte „opferlos“, d.h. keiner der Beteiligten hat ein Interesse an der Aufdeckung der Tat, da alle von ihr profitieren
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(UNODC 2010: 1). Offizielle OK-Berichte reflektieren daher weder den gesamten Phänomenbereich noch seine Entwicklung, sondern nur das so genannte Hellfeld der angezeigten Fälle (Castle 2008: 153). Auch die folgenden Ausführungen stützen sich daher nur auf die wenigen aufgedeckten Sachverhalte und Schätzungen zur Gesamtproblematik, so dass hier möglicherweise nur die Spitze des Eisberges dargestellt wird.
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Um das Verhältnis von Staat und Organisierter Kriminalität durchdringen zu können, gilt es zunächst, sich von der Vorstellung zu lösen, Staaten seien im Einverständnis aller und im Rahmen eines singulären Schöpfungsaktes entstanden. Nach Elias war die Entstehung zentralstaatlicher Gewalt in Europa das Resultat von kämpferischen Auseinandersetzungen zwischen Feudalherren. „Wenn in einer größeren, gesellschaftlichen Einheit (...) viele der kleineren, gesellschaftlichen Einheiten, die die größere durch ihre Interdependenz bilden, relativ gleiche, gesellschaftliche Stärke haben und dementsprechend frei - ungehindert durch schon vorhandene Monopole - miteinander um Chancen der gesellschaftlichen Stärke konkurrieren können, also vor allem um Subsistenz- und Produktionsmittel, dann besteht eine sehr große Wahrscheinlichkeit dafür, dass einige siegen, andere unterliegen und dass als Folge davon nach und nach immer weniger über immer mehr Chancen verfügen, dass immer mehr aus dem Konkurrenzkampf ausscheiden müssen und in direkte oder indirekte Abhängigkeit von einer immer kleineren Anzahl geraten“ (Elias 1997: 153). Dieser Monopolbildungsprozess erfolgte Elias zu Folge ab etwa dem 11. Jahrhundert und äußerte sich in Kriegen zur Eroberung neuer Böden bzw. zur Verteidigung derselben. Zu Beginn des 16. Jahrhunderts existierten daher in Europa noch ca. 500 politische Einheiten, die nicht nur untereinander Krieg führten, sondern sich ebenfalls durch gewaltsame Auseinandersetzungen im Inneren auszeichneten (Geis 2006: 21/24).
Charles Tilly beschreibt vier grundlegende Aufgaben, welche die Machthaber dieser Einheiten zu erfüllen haben. Erstens Kriegführen, um Rivalen außerhalb des eigenen Territoriums auszuschalten, zweitens Staatsbildung, um Rivalen innerhalb des eigenen Territoriums auszuschalten, drittens Schutz der Untergebenen, durch Ausschalten ihrer Feinde und viertens Extraktion, um die Mittel für die ersten drei Aufgaben bereitzustellen (Tilly 1985: 181). Diese grob vereinfachte Beschreibung der Genese moderner Staatlichkeit unterscheidet sich bisher kaum von den Vorstellungen bezüglich konkurrierender krimineller
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Organisationen und in der Tat verglich Augustinus bereits im 5. Jahrhundert Räuberbanden mit kleinen Staaten, da bei beiden eine Schar von Menschen unter Befehl eines Anführers steht und die Gemeinschaftsbildung zum Zwecke des Beutemachens stattfindet (Kley 2006: 14). Auch Tilly bedient sich dieses Vergleichs und bezeichnet Staaten als größtes und erfolgreichstes Beispiel Organisierter Kriminalität, da sie aus Banden resultierten, die im Gewerbe gewaltsamer Ausbeutung und Schutzgelderpressung tätig waren (Tilly 1985: 169). Die Essenz des Staates ist damit komprimiert in dem Anbieten von Schutz über ein Gewaltmonopol im Austausch für Steuern, bzw. je nach Perspektive in der Erhebung von Steuern im Austausch für Schutz (Dick 2009: 100). Wilson formuliert, dass jeder private Akteur tendenziell die Möglichkeit besitze, sich als öffentlicher Akteur zu deklarieren sobald er innerhalb eines bestimmten Territoriums über das Monopol physischer Gewaltsamkeit verfügt. Erfolgreiche Staatsbildung sei daher gleichzusetzen mit der erfolgreichen Monopolisierung der Gewalt inklusive einer dem Selbsterhalt dienenden Erhebung von Schutzgeld (Wilson 2009: 22).
Die Existenz eines vollständigen Gewaltmonopols zu proklamieren ist jedoch mehr als kühn, vielmehr geht es stets um das Monopol der legitimen Gewaltanwendung. Eben jene Legitimität ist es, die erfolgreiche Herrschaft von anderen Formen unterscheidet und die es erlaubt, eine Räuberbande als Staat, Schutzgeld als Steuern und Mord als rechtmäßige Todesstrafe zu definieren. Nach der klassischen Vorstellung im Weber’schen Sinne entstammt die Legitimität moderner Staaten rational gesetzten Rechts (Weber 1980: 19/122). In neueren konstruktivistischen Ansätzen hingegen entspringt Legitimität aus der Fähigkeit, die Betroffenen der Machtausübung nicht leiden zu lassen, indem die Vorstellungen davon, was Leid und Nicht-Leid ist derart geformt wird, dass kein Leid erfahren und so die eigene Stellung im sozialen Gefüge akzeptiert wird (Wilson 2009: 25). Durch die Prägung der Vorstellungswelten werden demzufolge bestimmte Machtausübungen als legitim deklariert und im gleichen Augenblick alle anderen delegitimiert. Der essenzielle Unterscheid zwischen Staaten und Organisierter Kriminalität läge demnach lediglich in der Akzeptanz ihres Anspruches auf Legitimität.
„Qua Definition verweigern Banditen den Gehorsam, stehen außerhalb der Reichweite der Macht, sind selbst potentielle Machtausüber und damit potentielle Rebellen“ (Hobsbawm: 2000: 24), daher schaffen sie einen Gegendiskurs zu herrschenden Vorstellungen und stellen letztere in Frage. Die Existenz legitimer Herrschaft durch den Staat als Konstruktion einer bestimmten Wirklichkeit besitzt immer eine vergleichende Dimension und kann daher niemals bestehen ohne eine Abgrenzung von nicht-legitimen Formen der Machtausübung,
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Arbeit zitieren:
B.A. Politikwissenschaft Hendrik Thurnes, 2011, Der Siegeszug des Verbrechens, München, GRIN Verlag GmbH
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