Inhaltsverzeichnis
1.0. Einleitung 3
2.0. Biologische Aspekte 3
2.1. Was ist Präimplantationsdiagnostik? 3
2.2. Ablauf und Voraussetzungen 4
2.3. Welche Erfolgsaussichten und Risiken hat die PID? 5
3.0. Welche Verantwortung hat der Deutsche Ethikrat in dieser Frage? 7
4.0. Rechtslage vor dem PID-Gesetz des Bundestages 7
5.0. Gesetzesentwürfe des Deutschen Bundestages zur Verfahrensweise mit
der PID in Deutschland 8
5.1. Vergleich der Gesetzesentwürfe 9
6.0. Entscheidung des Deutschen Bundestages zur PID 10
7.0. Entscheidung des Bundesrates zur PID 10
8.0. Lässt sich die PID mit den Grundrechten des Grundgesetzes vereinbaren?
11
9.0. Inwiefern kann den Eltern diese Entscheidung überlassen werden? 12
10.0. Zusammenfassung 14
11.0. Fazit 15
Glossar 18
Abk ürzungen 18
Literaturverzeichnis 19
Prim ärliteratur 19
Sekund ärliteratur 20
2
1.0. Einleitung
Die Präimplantationsdiagnostik ist eine der meist kritisierten medizinischen Anwendungen unserer Zeit. Sie umfasst einen sehr weitläufigen Themenkomplex, der von der Diskussion um den Zeitpunkt des Beginns von menschlichem Leben, bis hin zur Frage reicht, ob PID nicht besser sei als eine Abtreibung. Daher bedarf es einer Eingrenzung der Themenstellung für diese Facharbeit. Ich werde mich dabei nicht mit den verfassungsrechtlichen Problemen der Abtreibung auseinandersetzen. Lediglich mit der Vereinbarkeit der PID mit dem Grundgesetz. Desweiteren wird es keine Diskussion über die Biomedizin und embryonale Stammzellenforschung geben. Auch kann nicht die Frage geklärt werden, ab wann menschliches Leben existiert, da sonst der Umfang den Rahmen dieser Arbeit sprengen würde. Es handelt sich zudem um eine fächerübergreifende Arbeit, daher soll auch von der Gesetzgebungsphase berichtet werden. In dieser Facharbeit sollen die biologischen Aspekte und die Funktionsweise der Präimplantationsdiagnostik erklärt werden. Außerdem sollen sowohl Chancen, als auch Risiken der PID wertfrei aufgezeigt werden. Zudem soll die Rolle des Deutschen Ethikrates aufgeklärt werden sowie über die Entscheidungen des Deutschen Bundestages und des Bundesrates berichtet werden. Außerdem soll die Zulässigkeit der PID am Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland gemessen werden.
Die Frage von der Verfahrensweise mit der Präimplantationsdiagnostik ist eine der dringendsten Themen dieser Zeit, die uns alle betrifft. Ich fühlte mich zu diesem, nicht ganz einfachen, Thema besonders hingezogen, da biologische Forschungsstände mit politischen Diskussionen und ethischen Fragen gepaart sind und mich die Klärung dieser Frage besonders interessiert.
2.0. Biologische Aspekte
2.1. Was ist Präimplantationsdiagnostik?
3
Bei der Präimplantationsdiagnostik (PID) werden die mittels künstlicher Befruchtung entstandenen menschlichen Embryonen bereits vor (lat. prae) der Einpflanzung (Implantation) in die Gebärmutter auf Gendefekte hin untersucht. Liegen genetische Defekte bei dem Embryo vor, so besteht die Möglichkeit, diesen nicht in die Gebärmutter einzusetzen. Dadurch können bereits vor Einleitung der Schwangerschaft Fehl- und Totgeburten sowie die Weitergabe von besonders schweren Erbkrankheiten an das zukünftige Kind verhindert werden. 1 Außerdem können durch die PID verschiedene Merkmale des Embryos bestimmt werden.
2.2. Ablauf und Voraussetzungen
Voraussetzung für eine Präimplantationsdiagnostik ist die künstliche Befruchtung. Bevor eine PID vorgenommen werden kann, muss bei der Frau eine Hormonbehandlung durchgeführt werden, damit es zur vermehrten Eizellen-Produktion kommt. Danach werden die Eizellen mittels eines operativen Eingriffes entfernt, dabei werden „die Eizellen aus den Follikeln des Eierstocks abgesaugt“ 2 und diese im Labor künstlich mit den Samenzellen befruchtet. Dies nennt man In-vitro-Fertilisation (lat. für: „Befruchtung im Glas“ 3 ).
Etwa am dritten Tag nach der Befruchtung, im Acht-Zell Stadium, werden ein bis zwei embryonale Zellen entfernt und auf Erbkrankheiten und Chromosomenanomalien 4 untersucht. Dies nennt man Blastomerenbiopsie, die in Deutschland verboten ist, da die Zellen noch totipotent sein können und den rechtlich gleichen Status haben wie ein Embryo. 5 In Deutschland erlaubt ist die Methode der Blastozystenbiopsie. Dabei „werden einem etwa fünf Tage alten Embryo, der bereits das Blastozystenstadium erreicht hat, mehrere Zellen aus
1 Deutscher Bundestag (2011), S. 3
2 Stellungnahme des Deutschen Ethikrates zur Präimplantationsdiagnostik, Berlin 2011,
http://www.ethikrat.org/dateien/pdf/stellungnahme-praeimplantationsdiagnostik.pdf. S. 23
[19.10.2011]
3 Stichwort „Präimplantationsdiagnostik“. In: Lexikon der Biologie. 11. Band Phallaceae bis
Resistenzzüchtung. Heidelberg (Spektrum). S. 239
4 Deutscher Ethikrat (2011), S. 28
5 Deutscher Ethikrat (2011), S. 14
4
der äußeren Zellschicht (Trophoblast) entnommen“ 6 . Das hat den Grund, dass die embryonalen Zellen am fünften Tag nicht mehr totipotent 7 sind. Soweit die Diagnostik vor der Implantation. Danach folgt schlussendlich ein Ausschlussverfahren, bei dem alle Embryonen, die eine Erbkrankheit aufweisen könnten, aussortiert werden. Alle, nach diesem Verfahren, unbedenklichen Embryonen können nun eingepflanzt werden.
2.3. Welche Erfolgsaussichten und Risiken hat die PID?
Bei dem Gesamtvorgang der Präimplantationsdiagnostik bestehen für Frau und Kind gewisse Risiken, die vorher mit den Chancen der PID abgewogen werden müssen.
Die PID birgt die Chance, dass Paare, trotz schwerer genetischer Vorbelastungen, nach einer präimplantiven Untersuchung gesunde Kinder bekommen können. Außerdem kann durch die PID eine mögliche Abtreibung verhindert werden, da sie im Vorfeld der Schwangerschaft Aufschluss über eine gewisse Behinderung geben kann, die die Eltern sonst veranlassen würde, zum Mittel der Abtreibung zu greifen.
Bevor es allerdings zu einer PID kommen kann, muss eine Hormonbehandlung sowie die Entnahme der Eizellen stattfinden. Beides kann für die Frau eine Gefahr darstellen, z.B. kann es bei der Eizellenentnahme zu Blutungen, Verletzungen und Infektionen kommen. Auch die Hormonbehandlung, um eine Stimulation zur vermehrten Eizellenproduktion zu erreichen, bringt Nebenwirkungen mit sich. Laut dem Deutschen IVF-Register (DIR) wurden im Jahr 2009 insgesamt 54.239 Hormonbehandlungen durchgeführt, um eine Stimulation zur vermehrten Eizellenproduktion zu erreichen. In 3.246 Fällen war eine Hormonbehandlung nicht erfolgreich. In einer Stellungnahme der Bundesvereinigung „Lebenshilfe“ im Januar 2011 heißt es, dass ein Drittel der Frauen nach mehreren Zyklen künstlicher Befruchtung ein Kind zur Welt
6 Stellungnahme des Deutschen Ethikrates zur Präimplantationsdiagnostik, Berlin 2011,
http://www.ethikrat.org/dateien/pdf/stellungnahme-praeimplantationsdiagnostik.pdf. S. 14
[19.10.2011]
7 Fachworterklärung befindet sich im Anhang
5
bringen, davon aber ein Drittel zu früh geboren wird, was mit gesundheitlichen Risiken verbunden sei. 8 Nach einer künstlichen Befruchtung ist unabhängig von der PID zudem die Wahrscheinlichkeit größer, dass Mehrlinge entstehen. Im Jahr 2009 lag die Chance, dass nach einer künstlichen Befruchtung Zwillinge entstehen bei 21%. Der Deutsche Ethikrat schreibt in seiner Stellungnahme zur PID dass Mehrlingsschwangerschaften immer Risikoschwangerschaften seien. 9 Er stellt außerdem fest, dass auch Risiken für die Neugeborenen existieren. Dazu gehören die „Frühgeburtlichkeit (vor Vollendung der 37. Woche), niedriges Geburtsgewicht unter 2.500 g, […], Atemnotsyndrom des Neugeborenen sowie eine bleibende, schwere Behinderung.“ 10 Jedoch ist bisher nicht geklärt, so der Ethikrat weiter, warum es zu diesen Risikoerhöhungen kommt. Der Deutsche Ethikrat stellt des weiteren fest, dass „auch das Alter der behandelten Frau […] eine wichtige Rolle" 11 spiele. Ferner scheint es laut Deutschem Ethikrat bereits Berichte von ausländischen Studien zu geben, die Hinweise liefern, dass Embryonen, denen Zellen für die PID entnommen werden 12 , „geschädigt bzw. in ihrer Entwicklungsfähigkeit eingeschränkt werden.“ 13 Dies kann jedoch nicht genau bestätigt werden, da in anderen Ländern, in denen die Blastomerenbiopsie erlaubt ist, den Embryonen schon während der Totipotenz der Zellen solche entnommen werden. Möglicherweise entstehen nur Schäden für den Embryo, wenn ihm vor dem Blastozystenstadium Zellen zur PID entnommen werden. Keinesfalls ist sichergestellt, dass nach einer PID keine Gendefekte und Chromosomenanomalien bei dem Neugeborenen vorliegen, die eine schwere Krankheit nach sich ziehen. Die PID schließt überdies nicht aus, dass es danach dennoch zur Abtreibung kommt.
8 Lochner (2011)
9 Deutscher Ethikrat (20119, S. 24
10 Stellungnahme des Deutschen Ethikrates zur Präimplantationsdiagnostik, Berlin 2011,
http://www.ethikrat.org/dateien/pdf/stellungnahme-praeimplantationsdiagnostik.pdf. S. 25
[19.10.2011]
11 Stellungnahme des Deutschen Ethikrates zur Präimplantationsdiagnostik, Berlin 2011,
http://www.ethikrat.org/dateien/pdf/stellungnahme-praeimplantationsdiagnostik.pdf. S. 170
[19.10.2011]
12 Deutscher Ethikrat (20119, S. 28
13 Stellungnahme des Deutschen Ethikrates zur Präimplantationsdiagnostik, Berlin 2011,
http://www.ethikrat.org/dateien/pdf/stellungnahme-praeimplantationsdiagnostik.pdf. S. 28
[19.10.2011]
6
Arbeit zitieren:
Felix Pitka, 2011, Inwiefern ist die Entscheidung des Bundesrates bezüglich der PID für die BRD tragbar?, München, GRIN Verlag GmbH
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