Inhaltsverzeichnis
Inhaltsverzeichnis I
Abbildungs - und Tabellenverzeichnis III
Abk ürzungsverzeichnis IV
1 Einleitung 1
2 Rechtliche Grundlagen der Open Source-Software 4
2.1 Definition Open Source 4
2.1.1 Abgrenzung zu proprietärer Software 5
2.1.2 Abgrenzung zu weiteren Softwarearten 6
2.2 Open Source Lizenzmodelle 9
2.2.1 Lizenzen mit strenger Copyleft-Klausel 10
2.2.2 Lizenzen mit beschränkter Copyleft-Klausel 11
2.2.3 Lizenzen ohne Copyleft-Klausel 13
2.2.4 Weitere Lizenzierungen 14
2.3 Rechtsverbindlichkeit von Open Source Lizenzen 14
2.3.1 Urheberrechte 15
2.3.2 Anspruchsgrundlage bei Lizenzverletzung 17
3 Die Entwicklergemeinde der Open Source Software 19
3.1 Die Historie des Open Source Modells 20
3.2 Motivation der privaten Entwickler 22
3.3 Anreizfaktoren der Unternehmen 24
4 Geschäftsmodelle auf der Basis von Open Source Software 26
4.1 Die Wertschöpfung von Software 26
4.2 Komplementäre Dienstleistungen 29
4.3 Komplementäre Produkte 31
4.3.1 Komplementäre Software 31
4.3.2 Komplementäre Hardware 32
4.3.3 Sonstige Geschäftsmodelle 33
4.4 Bewertung der Geschäftsmodelle 34
5 Einsatz von Open Source Software im öffentlichen Sektor 36
5.1 Schwäbisch Hall 36
5.1.1 Hintergrund und Motivation der Einsatzentscheidung 36
5.1.2 Ablauf der Migration und aktueller Stand 38
I
5.2 München 40
5.2.1 Hintergrund und Motivation der Einsatzentscheidung 40
5.2.2 Ablauf der Migration und aktueller Stand 43
5.3 Das Auswärtige Amt 45
5.3.1 Hintergrund und Motivation der Einsatzentscheidung 45
5.3.2 Ablauf der Migration und aktueller Stand 46
5.4 Chancen und Risiken aus der Praxiserfahrung 48
6 Fazit und Ausblick 53
Anhang 56
A.I Kriterien zur Erfüllung der Open Source Definition 56
A.II Qualitativ-Strategischer Kriterienkatalog der Stadt München 58
Quellenverzeichnis 60
II
Abbildungs - und Tabellenverzeichnis
Tabelle 2.1 Unterschiede der Softwarearten 8
Abbildung 2.1 Häufigkeit der verwendeten Open Source Lizenzen 9
Abbildung 4.1 Wertschöpfung von Software 27
Abbildung 4.2 Komplementäre Dienstleister 29
Abbildung 5.1 Zielsetzungen einer Migration auf Open Source Software. 50
III
Abkürzungsverzeichnis
BerliOS Berlin Open Source
BGB Bürgerliches Gesetzbuch
BMW Bayrische Motoren Werke
BSD Berkeley Software Distribution
bspw. beispielsweise
BT Bundestag
bzw. beziehungsweise
ca. circa
CEO Chief Executive Officer
CPL Common Public License
CRM Customer-Relationship-Management
d.h. das heißt
DEC Digital Equipment Corporation
E-Mail Electronic Mail
EDV Elektronische Datenverarbeitung
engl. englisch
et al. et alii
f. folgende
ff. fort folgende
ggf. gegebenenfalls
GNU Akronym für "GNU is not Unix"
GPL GNU General Public License
HP Hewlett Packard
Hrsg. Herausgeber
html. hypertext markup language
http hypertext transfer protocol
IV
i.d.R. in der Regel
IBM Internation Business Machines
IT Informationstechnologie
LAN Local Area Network
LGPL GNU Lesser General Public License
Mio. Millionen
MIT Massachusetts Institute of Technology
MPL Mozilla Public License
MS Microsoft
Nr. Nummer
NT New Technology
OSI Open Source Initiative
PC Personal Computer
S. Seite
SAP Systeme, Anwendung und Produkte in der Datenverarbeitung
sog. so genannte
SPD Sozialdemokratische Partei Deutschlands
SQL Structured Query Language
u.a. unter anderem
u.U. unter Umständen
UNO United Nations Organization
UrhG Urheberrechtsgesetz
URL Uniform Resource Locator
vgl. vergleiche
www world wide web
XP Experience
z.B. zum Beispiel
V
1 Einleitung
Das Thema Open Source Software ist längst nicht mehr nur für talentierte Hobbyprogrammierer ein interessantes Gebiet. Namhafte Unternehmen wie IBM, Sun Microsystems oder auch HP beteiligen sich aktiv an der Entwicklung von quelloffener Software, indem sie ihre Produktpallette um quelloffene Software erweitern oder Quellcodes ihrer Programme freigeben. Im Gegenzug setzen immer mehr private und öffentliche Organisationen, wie Google, BMW, das Auswärtige Amt oder die bayrische Landeshauptstadt München Open Source Software und Betriebssysteme in unterschiedlichsten Bereichen ihrer Geschäftsprozesse ein.
Darüber hinaus findet die sog. freie Software auch auf politischer Ebene eine Unterstützung im besonderen Maße. So hat bspw. das Bundesverwaltungsamt speziell das „Kompetenzzentrum Open-Source-Software“ 1 ins Leben gerufen, um den Einsatz von Open Source Software in der öffentlichen Verwaltung zu fördern. Auch der UNO-Weltgipfel zur Informationsgesellschaft sieht es als eine Pflicht, die Freiheit von Software als Schützenswert anzuerkennen und die Entwicklung und Nutzung von Open Source Software zu fördern, um den aufkommenden Chancenungleichheiten hinsichtlich der Zugriffsmöglichkeiten auf Informationstechnologien, der sog. „Digitalen Kluft“, entgegenzuwirken. 2
Die zunehmende Bedeutung von Open Source Technologien wird ebenfalls ersichtlich, wenn die Aufmerksamkeit betrachtet wird, die der CEO von Microsoft, Steve Ballmer, diesen Programmen entgegenbringt. Dieser beschrieb im Jahre 2001 einer amerikanischen Tageszeitung das Open Source Betriebssystem Linux und dessen Lizenzmodell als ein „Krebsgeschwür, das in Bezug auf geistiges Eigentum alles befällt, was es berührt“ 3 . Der CEO des international erfolgreichsten Softwareherstellers, sieht die lizenzgebührenfreie Open Source Software als ernstzunehmende Bedrohung am Markt, 4 was damit einhergeht, dass zu vielen kommerziellen Produkten aus dem Hause Microsoft
1 Vgl. http://www.oss.bund.de/ueber-uns.
2 Vgl. http://www.itu.int/wsis/docs2/tunis/off/7.html.
3 http://www.theregister.co.uk/2001/06/02/ballmer_linux_is_a_cancer/.
4 Vgl. http://www.heise.de/newsticker/meldung/Steve-Ballmer-fuehlt-sich-durch-Linux-bedroht-
80135.html.
1
mittlerweile ebenbürtige oder sogar bessere Open Source Alternativen vorhanden sind.
In jüngster Zeit zeigen jedoch auch Schlagzeilen wie „Westerwelle beerdigt Linux“ 5 oder „München zeigt Geduld und erhöht Budget für LiMux“ 6 , dass der Einsatz von quelloffenen Technologien auch problematisch sein kann. Aufgrund dieser Aktualität befasst sich die vorliegende Arbeit mit den rechtlichen und ökonomischen Aspekten bei der Entwicklung und dem Betrieb von Open Source Software.
Im Blickpunkt des zweiten Kapitels stehen zunächst rechtliche Grundlagen der Open Source Software. Hierzu wird vorab eine definitorische Abgrenzung des Begriffs Open Source Software vorgenommen. Im Rahmen dessen werden charakteristische Merkmale von Open Source Software und wesentliche Unterschiede zu anderen Softwarearten aufgezeigt. Darüber hinaus werden die gängigsten Lizenzmodelle und die damit einhergehenden rechtlichen Verpflichtungen der Anwender und Entwickler von Open Source Software erläutert.
Das dritte Kapitel beschäftigt sich mit der Frage, aus welchen Gründen qualitativ hochwertige und bei Millionen von Anwendern beliebte Programme, wie die Büroanwendung OpenOffice.org, der Webbrowser Mozilla, das Datenbankverwaltungssystem MySQL oder Betriebssysteme wie Linux kostenlos angeboten werden. Im Rahmen dieser Fragestellung wird einleitend der historische Hintergrund der Softwareentwicklung beschrieben. Darauf aufbauend wird anhand des ökonomischen Theorems der Nutzenmaximierung von Individuen erläutert, welche Motivation Entwickler haben, Zeit, Arbeit und Geld in die Entwicklung von Programmen zu investieren, deren Quellcode für jedermann frei zugänglich ist. Dabei findet eine getrennte Betrachtung der Anreizfaktoren der privaten Entwicklergemeinde und der Unternehmen statt.
Im vierten Kapitel wird beleuchtet, wie Unternehmen eine Software kommerzialisieren, die ohne Lizenzgebühren von jedermann genutzt, verändert und weitergebenen werden darf. Auf Grundlage der Wertschöpfung von Software werden Geschäftsmodelle von Unternehmen vorgestellt, die mittels
5 http://www.sueddeutsche.de/digital/auswaertiges-amt-ende-einer-it-revolution-westerwelle-
beerdigt-linux-1.1060734.
6 http://derstandard.at/1289608111528/Muenchen-zeigt-Geduld-und-erhoeht-Budget-fuer-
Limux.
2
komplementärer Angebote zu Open Source Software, Profite erwirtschaften. Dabei werden ergänzende Dienstleistungen und Produkte vorgestellt.
Anhand von drei Einrichtungen aus dem öffentlichen Sektor gibt das fünfte Kapitel einen Einblick über die Vorteile und Risiken bei einem Einsatz von Open Source Software. Hierzu werden die individuellen Hintergründe der Migrationsentscheidungen und Erfahrungen des Umstellungsprozesses der Stadtverwaltungen Schwäbisch Hall, der Landeshauptstadt München und des Auswärtigen Amts beschrieben.
Abschließend wird im sechsten Kapitel ein zusammenfassender Überblick über die beschriebenen Aspekte bei der Entwicklung und dem Betrieb von Open Source Software dargestellt und ein Ausblick über künftige Entwicklungen hinsichtlich Open Source Software gegeben.
3
2 Rechtliche Grundlagen der Open Source-Software
Im Rahmen der Untersuchung sind zunächst der Begriff Open Source-Software zu definieren und Unterschiede zu anderen Softwaremodellen abzugrenzen. Entscheidende Kriterien hierfür sind einerseits die Verfügbarkeit des Quellcodes und andererseits die zu entrichtenden Lizenzgebühren. 7
Ferner werden im Folgenden verschiedene Ausprägungen von Softwarelizenzen hinsichtlich ihrer charakteristischen und rechtlichen Eigenschaften, die Entwickler und Anwender betreffen, vergleichend gegenübergestellt.
2.1 Definition Open Source
Der Begriff Open Source wurde 1998 durch die Open Source Initiative (OSI) geprägt. Das Leitbild der OSI ist es, die Open Source Bewegung zu stärken um eine qualitativ hochwertige, zuverlässige und flexible Software zu entwickeln. Dabei soll insbesondere durch die Zusammenarbeit mit dem öffentlichen und privaten Sektor in den Bereichen der Technologien und Lizenzmodelle die Entwicklung von wirtschaftlichen und strategischen Vorteilen durch Open Source Software ermöglicht werden. 8
Um eine Konformität mit der Open Source Definition zu gewährleisten und das Prädikat „OSI-approved“ 9 zu erhalten, ist zusammenfassend folgender Kriterienkatalog 10 zu erfüllen:
• Zunächst muss eine freie Weitergabe des Programmcodes gewährleistet sein. Der Quellcode darf beliebig verschenkt oder verkauft werden, wobei jedoch beim Verkauf keine Gebühren für Lizenzen abgegolten werden dürfen. Des Weiteren ist ein freier Zugang zum Quellcode erforderlich, welcher in einer nachvollziehbaren Form zu verbreiten ist, so dass damit und mit Segmenten davon beliebig gearbeitet werden kann. • Darüber hinaus sollen aus Open Source Software abgeleitete Werke unter den selben Lizenzbestimmungen weiter vertrieben werden wie das Originalprogramm. Da diese Bestimmungen Veränderungen und Derivate
7 Vgl. Wichmann, T. (2005), S.3; Hennig, S. (2009), S. 8.
8 Vgl. http://www.opensource.org/about.
9 Vgl. http://www.opensource.org/; Wichmann, T. (2005), S.10.
10 Folgender Kriterienkatalog siehe auch http://www.opensource.org/docs/osd; Gläßer, L.(2004),
S. 22 ff.
4
zulassen, muss ein Werk, welches auf ein Open Source Programm basiert nicht ebenfalls Open Source sein.
• Ein weiteres Kriterium ist die Unversehrtheit des Source Codes, d.h. Originalcode und veränderter Code müssen unterscheidbar sein. Dies dient beispielsweise dem Schutz des Entwicklers und seines Rufs. Zudem muss eine Formulierung in der Lizenz die Weitergabe der modifizierten Software explizit erlauben.
• Ferner dürfen nach der OSI weder Personengruppen noch Anwendungsfelder hinsichtlich der Nutzung und Mitarbeit an der Weiterentwicklung eines Open Source Projekts ausgeschlossen werden. Demnach ist auch die kommerzielle Nutzung eines Open Source Projekts nicht untersagt. • Schließlich schützt die Open Source Definition auch die Neutralität eines Open Source Produkts. Hierfür sind Beschränkungen hinsichtlich unterstützter Technologien, Schnittstellen und Produktpakete untersagt. Es dürfen weder bestimmte ausgeschlossen noch vorgeschrieben werden. 11
2.1.1 Abgrenzung zu proprietärer Software
Das Hauptmerkmal proprietärer Software ist die Geheimhaltung ihres Quellcodes. In der Literatur wird die proprietäre Software auch als Closed Source 12 oder kommerzielle 13 Software bezeichnet. Genau genommen wird die proprietäre Software jedoch erst zur kommerziellen Software, wenn die Nutzung kostenpflichtig ist, sprich Lizenzgebühren zu entrichten sind. Die wohl bekanntesten Beispiele hierfür sind Microsoft Produkte wie das Betriebssystem Windows oder die Microsoft Office Software. In der Praxis fallen diese Eigenschaften oft zusammen - müssen aber nicht. 14
Das Interesse des Herstellers, dieses Produktgeheimnis zu verbergen, ist nachvollziehbar, wenn berücksichtigt wird, welche Menge an Produktions-faktoren wie Arbeit, Zeit und Geld in der Entwicklung einer Software steckt und Unternehmen eine Gewinnerzielung beabsichtigen. Die Software wird dem
11 Originaler Kriterienkatalog der OSI siehe im Anhang A.I.
12 Siehe auch Wichmann, T. (2005), S. 4.
13 Vgl. Hennig, S. (2009), S. 7; Bertschek. I./Döbler T. (Hrsg.) (2005), S.63.
14 Beispielsweise kann Open Source Software kommerziell sein, obwohl der Quellcode jedem
zugänglich ist. Hierbei bieten Unternehmen kostenpflichtige Dienstleistungen in Form von
Wartung und Support an. Solch ein Geschäftsmodell wird in Kapitel 4 dieser Arbeit erläutert.
Aber auch kostenlos vertriebene Software - z.B. Freeware - kann "proprietär" sein, wenn der
Lizenznehmer nicht dieselben Nutzungsfreiheiten wie bei Open Source Software erwerben
kann.
5
Anwender ausschließlich in kompilierter Form, sprich als maschinenlesbares Binärprogramm, verkauft. Diese Version lässt eine Verwendung zu, gewährt jedoch keinen Einblick in die Programmierung, um Anpassungen oder Änderungen durchzuführen. Darüber hinaus werden in der Regel dem Nutzer durch Lizenzbestimmungen jegliche Vervielfältigungen, Weiterverbreitungen, Modifikationen oder Dekompilierungen untersagt. Mit dem Kauf wird also lediglich ein Nutzungsrecht zugesprochen, wobei Rechtsinhaber und somit Eigentümer der Software der Anbieter bleibt. 15
Der Nachteil für den Nutzer ist die starke Abhängigkeit vom Hersteller. Da der Anwender selbst den Quellcode nicht einsehen oder ändern kann, liegt es ausschließlich in der Hand des Herstellers bei Softwarefehlern, Weiterentwicklungen oder Anpassungen an individuelle Bedürfnisse, Änderungen vorzunehmen. 16
2.1.2 Abgrenzung zu weiteren Softwarearten
Neben den zwei eindeutigen Softwarearten Open Source Software und proprietäre Software gibt es zahlreiche Zwischenformen, die im Folgenden zu Open Source Software abgegrenzt werden.
Public Domain Software
Bei diesem Softwaremodell verzichtet der Autor auf sämtliche Urheberrechte bzw. stellt die Software der Allgemeinheit zur Verfügung. 17 Im Vergleich zu Open Source Software werden folglich keinerlei urheberrechtliche Verfügungsbzw. Verwertungsrechte gewahrt. Die Software kann beliebig, verändert, verkauft oder auch in proprietäre Software umlizenziert werden. Außerdem besteht bei der Public Domain Software im Gegensatz zu Open Source Software keine Verpflichtung zur Veröffentlichung des Quellcodes. 18
15 Vgl. Renner, T. et. al. (2005), S. 15.
16 Siehe auch Kharitoniouk, S./Stewin, P. (2004), S. 3.
17 Diese Softwareart kommt aus dem angloamerikanischen Raum. Nach deutschem und
europäischem Recht ist ein Verzicht auf sämtliche Rechte, wegen der persönlichkeits-rechtlichen Komponente, nicht möglich. Daher wird die Public Domain Software als
Einräumung eines einfachen Nutzungsrechts an jedermann ausgelegt, welche dem Lizenz-nehmer eine unbeschränkte Verwertung dieser gewährt. Die Urheberpersönlichkeitsrechte
verbleiben aber bei dem Urheber.
18 Ähnlich Mundhenke, J. (2007), S. 46, Jaeger, T./Metzger, A. (2006), S. 5.
6
Freeware
Bei Freeware handelt es sich um proprietäre Software, die kostenlos angeboten wird. Dabei stellt dieses Verschenken von Software eine Marketingstrategie des Unternehmens dar, um eine hohe Bekanntheit und eine starke Marktposition zu erreichen. Dieser Effekt soll insbesondere den eigenen komplementären oder kommerziellen Produkten von Vorteil sein. Populäre Beispiele sind der Microsoft Internet Explorer und der Adobe Acrobat Reader. Das kostenlose Angebot bezieht sich lediglich auf die Nutzung. Dem Anwender werden im Gegensatz zu Open Source Software keinerlei Modifikationen oder kommerzielle Verwendungszwecke gestattet. Darüber hinaus wird der Quellcode in der Regel nicht veröffentlicht, sondern weiterhin vom Hersteller geheim gehalten. 19
Freie Software
Freie Software (engl. Free Software) bezieht sich im Gegensatz zu Freeware nicht auf den Preis, sondern auf die Freiheiten des Anwenders. Das Leitmotiv hierbei ist die Informationsfreiheit beim Umgang mit Software. Dem Anwender werden die Freiheiten gewährt, die Software beliebig zu verwenden, den frei zugänglichen Quellcode zu studieren, zu modifizieren und zu verbreiten. Im Gegenzug ist der Anwender jedoch verpflichtet jede Änderung und Erweiterung des Programms weiterzugeben. Diese explizite Pflicht zur Weitergabe ist mit der Open Source Definition nicht konform. 20
Shareware
Shareware stellt weniger eine eigene Softwareart, sondern viel mehr ein besonderes Vertriebsmodell von Herstellern für proprietäre bzw. kommerzielle Software dar. Dabei wird eine Software zu Testzwecken kostenlos zur Verfügung gestellt. Diese Version ist je nach Lizenzbestimmungen funktional oder zeitlich beschränkt. Für die vollwertige Nutzungsfähigkeit ist eine bestimmte Lizenzgebühr zu entrichten. Die besondere Vorteilhaftigkeit besteht für den Anwender darin, dass er vor dem Kauf der Software die Möglichkeit hat, diese zu testen. 21
19 Vgl. Mundhenke, J. (2007), S. 47.
20 Vgl. Gläßer, L. (2004), S.17.
21 Vgl. Renner, T. et. al. (2005), S. 14 f.
7
Shared Source Software
Die Shared Source Software bzw. das Shared Source Licensing Program ist die Reaktion von Microsoft auf den wachsenden Erfolg des Open Source Modells und die damit einhergehenden Wünsche der eigenen Kunden nach einem besseren Zugang zum Quellcode. 22 Die eigenständigen Lizenzmodelle bestehen aus Programmen unterschiedlichster Microsoft-Produkte, die alle den Zugriff zum Sourcecode bzw. zu Teilen davon gewähren. Im Gegensatz zum Open Source Modell ist dieser Zugriff jedoch lediglich einem auserwählten Personenkreis, wie z.B. akademischen und staatlichen Institutionen, Softwareentwicklern oder Hardwarepartnern gestattet. Weitergehende Nutzungsrechte, wie beispielsweise Modifizierungen oder Weitergabe von Programmcodes, sind von Microsoft stark eingeschränkt und lediglich in Ausnahmefällen erlaubt. 23
Die Öffnung des Quellcodes stellt für Microsoft einerseits eine vertrauensbildende Maßnahme 24 für eigene Kunden dar, andererseits soll hauptsächlich Geschäftskunden die Möglichkeit zur Mitarbeit gewährt werden, ohne dabei die eigenen Urheberrechte zu gefährden. Das Konzept der Shared Source wird von Microsoft mittlerweile soweit verfolgt, dass OSI zertifizierte Open Source Lizenzen, die „Microsoft Public License“ und die „Microsoft Reciprocal License“, entwickelt wurden. 25
Folgende Tabelle 2.1 gibt einen abschließenden Überblick über die wesentlichen Unterschiede der zuvor dargestellten Softwarearten.
22 Vgl. Mundhenke, J. (2007), S. 47.
23 Ähnlich Jaeger, T./Metzger, A. (2006), S.7.
24 Siehe auch Gläßer, L. (2004), S.18.
25 Vgl. Jaeger, T./Metzger, A. (2006),S. 7.
26 Eigene Darstellung in Anlehnung an Gläßer, L. (2004), S. 20.
8
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Suzan Karatas, 2011, Rechtliche und ökonomische Aspekte bei Entwicklung und Betrieb von Open Source Software, München, GRIN Verlag GmbH
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