II
Inhaltsverzeichnis
Abbildungsverzeichnis. V
Tabellenverzeichnis. VI
Anhangsverzeichnis VII
Abk ürzungsverzeichnis VIII
1 Einleitung 1
1.1 Problemstellung 1
1.2 Zielsetzung 3
1.3 Vorgehensweise 4
2 Grundlagen zu ABS-Transaktionen 5
2.1 Begriffliche Bestimmungen 5
2.2 Gestaltungsvarianten von ABS-Transaktionen 7
2.2.1 Klassifizierung nach der Art des Risikotransfers. 7
2.2.1.1 True-Sale-Verbriefung 7
2.2.1.2 Synthetische Verbriefung. 10
2.2.2 Klassifizierung nach der Art der Assets. 12
2.3 Einsatz der SPE im Rahmen von ABS - Transaktionen. 14
2.3.1 Besonderheiten und Ziele der Gründung von SPE 14
2.3.2 Strukturen der Zweckgesellschaften: Single- vs. Multi-Seller 16
2.4 Verbriefungsmotive. 17
2.4.1 Eigenkapitalentlastung 17
2.4.2 Liquiditätszugang. 18
2.4.3 Optimierung der Bilanzstruktur 19
2.4.4 Risikodiversifikation 20
2.4.5 Weitere Motive. 20
2.5 Verbriefungsrisiken und deren Absicherung durch Credit Enhancement. 22
2.5.1 Interne Credit Enhancements 23
2.5.2 Externe Credit Enhancements 25
2.6 Bewertung des Forderungspools durch Kreditrating 26
3 Bilanzielle Behandlung von ABS - Transaktionen beim Originator nach IAS 39. 28
3.1 Pflicht zur Konsolidierung 28
III
3.1.1 Ausgestaltung des Control-Konzepts nach IAS 27. 29
3.1.2 Konkretisierung des Control-Konzepts nach SIC-12. 32
3.1.2.1 Wirtschaftliche Ansicht und Hinweise für das Vorliegen von SPEs 32
3.1.2.2 Ergänzende Tatbestände für die Konsolidierung von SPEs. 33
3.1.2.2.1 Geschäftstätigkeit. 34
3.1.2.2.2 Entscheidungsmacht. 36
3.1.2.2.3 Mehrheit des Nutzens. 37
3.1.2.2.4 Mehrheit der Risiken. 39
3.1.2.3 Kritische Würdigung von SIC-12 41
3.1.3 Risks and Rewards Approach 42
3.1.4 Konzeptionelle Probleme bei der Abgrenzung des Konsolidierungskreises 44
3.1.4.1 Auswahl der richtigen Abgrenzungskonzeption 44
3.1.4.2 Multi-Seller-Transaktionen und Silo-Accounting. 45
3.2 Vollständiger oder teilweiser Abgang der Vermögenswerte beim Originator. 46
3.3 Auslaufen, Erlöschen oder Übertragen der Vermögenswerte. 48
3.4 Konkretisierung der Übertragung 48
3.4.1 Übertragung der Rechte 48
3.4.2 Pass-Through Arrangement 49
3.5 Risks and Rewards Approach bei der Forderungsübertragung. 51
3.5.1 Konzeption 51
3.5.2 Anwendungsbeispiele 53
3.5.3 Probleme bei der Beurteilung und der Aggregation verschiedener Risiken 54
3.6 Control Approach. 55
3.6.1 Konzeption und Anwendung 55
3.6.2 Konzeptionelle Würdigung 57
3.7 Continuing Involvement. 58
3.7.1 Konzeption und Anwendung 58
3.7.2 Konzeptionelle Würdigung 59
3.8 Bilanzielle Abbildung der Ausbuchung 60
3.9 Die vom IASB geplanten Änderungen 62
3.9.1 Consolidation Projekt. 62
3.9.2 Ausbuchung von Finanzinstrumenten. 63
3.9.2 Finanzinstrumente - Umfassendes Projekt 64
IV
4 Aktuelle Entwicklungen: Subprime-Krise in den USA 2007/2008 64
4.1 Krisenentstehung. 64
4.2 Auswirkungen auf die internationalen Finanzmärkte 66
4.3 Praxisbeispiel: die Krise der IKB Deutsche Industriebank AG 67
4.3.1 Portfolioinvestitionen und Finanzierung der Zweckgesellschaften 67
4.3.2 Analyse der Hinweise für die Konsolidierung der SPEs 68
4.3.3 Bilanzielle Folgen der Konsolidierung der SPEs bei IKB 73
5 Thesenförmige Zusammenfassung. 74
Anhang 78
Literaturverzeichnis. 84
Rechtsprechungsverzeichnis 90
Internetquellen 92
V
Abbildungsverzeichnis
Abbildung 1: Instrumente des Kreditrisikotransfers
Abbildung 2: Verbriefungsvolumen und Anzahl der Transaktionen in Europa
seit 2000
Abbildung 3: Grundstruktur einer True-Sale-Verbriefung
Abbildung 4: Grundstruktur einer synthetischen „partially funded“ ABS-Struktur.
Abbildung 5: Gestaltungsvarianten von ABS nach Forderungsart
Abbildung 6: Anteile der Verbriefungen nach Asset-Klassen in Europa seit 2000.
Abbildung 7: Bilanzwirkung einer True-Sale-Verbriefung
Abbildung 8: Strukturierung eines Forderungspools
Abbildung 9: Wasserfalleffekt
Abbildung 10: Kontrollindikatoren
VI
Tabellenverzeichnis
Tabelle 1: Vergleich einer Single-Seller- und einer Multi-Seller-Struktur…………….16 Tabelle 2: Assetstruktur der RFCC-Portfolioinvestments 2006/2007 (in Mrd. EUR)....67 Tabelle 3: Provisionsüberschüsse (in Mio. EUR).…………………….………………..69 Tabelle 4: Kreditzusagen der IKB an Zweckgesellschaften (in Mrd. EUR)……….…..71
VII
Anhangsverzeichnis
Anhang I: Prüfungsschema zur Ausbuchung von Vermögenswerten…………..….78 Anhang II: Konsolidierungskonzept nach IFRS………………………………….…79
Anhang III: Auswirkungen der Änderungen nach IAS 8 auf die Konzernbilanz der IKB Bank AG zum 31.3.2006……………………………………..……80
Anhang IV: Auswirkungen der Änderungen nach IAS 8 auf die Konzernbilanz der IKB Bank AG zum 31.3.2007…………………………………....…81 Anhang V: Auswirkungen der Änderungen nach IAS 8 auf die Konzern-GuV der IKB Bank AG vom 1. April 2005 bis zum 31. März 2006…………82 Anhang VI: Auswirkungen der Änderungen nach IAS 8 auf die Konzern-GuV der IKB Bank AG vom 1. April 2006 bis zum 31. März 2007……...…..83
VIII
Abkürzungsverzeichnis
ABCP Asset Backed Commercial Papers ABS Asset Backed Securities Abs. Absatz AG Aktiengesellschaft ARB. Accounting Research Bulletin Aufl. Auflage BaFin Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht BayernLB Bayerische Landesbank BB Betriebs-Berater (Zeitschrift) BCG Boston Consulting Group bspw. beispielsweise bzw. beziehungsweise ca. circa CAM Credit Asset Management CBO Collaterized Bond Obligation CDO Collaterized Debt Obligation CDS Credit Default Swap CFS Center for Financial Studies CLN Credit Linked Note CLO Collaterized Loan Obligation CMBS Commercial Mortgage Backed Securities d.h. das heißt DSGV Deutscher Sparkassen- und Giroverband DStR Deutsches Steuerrecht (Zeitschrift) ED Exposure Draft EK Eigenkapital EKQ Eigenkapitalquote erw. erweitert EU Europäische Union EUR Euro etc. et cetera EZB Europäische Zentralbank
IX
FASB Financial Accounting Standards Board f. folgende FIN FASB Interpretation Number FSF Financial Stability Forum G20 Die Group of Twenty gem. gemäß GmbH Gesellschaft mit beschränkter Haftung GNMA Government National Mortgage Association GuV Gewinn- und Verlustrechnung HFA Hauptfachausschuss HGB Handelsgesetzbuch Hrsg. Herausgeber hrsg. herausgegeben i. d. R. in der Regel i. H. v. in Höhe von i. S. v. im Sinne von i. V. m. in Verbindung mit IAS International Accounting Standard(s) IASB International Accounting Standards Board IDW Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e. V. IFRS International Financial Reporting Standard(s) IKB Industriekreditbank IMF International Monetary Fund IRZ Zeitschrift für Internationale Rechnungslegung KfW Kreditanstalt für Wiederaufbau KoR Kapitalmarktorientierte Rechnungslegung (Zeitschrift) LB Landesbank LBBW Landesbank Baden-Württemberg Ltd. Limited MBS Mortgage Backed Securities Mio. Million Mrd. Milliarden No. Number
X
Nr. Nummer o.J. ohne Jahresangabe o.O. ohne Ortsangabe o.V. ohne Verfasser RFCC Rhineland Funding Capital Corporation RMBS Residential Mortgage Backed Securities PWC PricewaterhouseCoopers rd. rund Rn. Randnummer S. Seite SFAC Statement of Financial Accounting Concepts SFAS Statement of Financial Accounting Standards SIC Standing Interpretations Committee sog. sogenannte SPE(s) Special Purpose Entity (Entities) SPV(s) Special Purpose Vehicle (Vehicles) StuB Steuern und Bilanzen (Zeitschrift) u. a. und andere überarb. überarbeitet unveränd. unverändert US United States USA United States of America US-GAAP United States General Accepted Accounting Standards v. von/vom Vgl. Vergleiche VIE(s) Variable Interest Entity (Entities) vs. versus WPg Die Wirtschaftsprüfung (Zeitschrift) z. B. zum Beispiel ZfbF Zeitschrift für betriebswirtschaftliche Forschung ZfgK Zeitschrift für das gesamte Kreditwesen zzgl. zuzüglich
1
1 Einleitung
1.1 Problemstellung
Für potenzielle Eigenkapitalgeber sowie Gläubiger stellt der Jahresabschluss regelmäßig eine wichtige Informationsquelle für die Einschätzung des Ertragspotenzials eines Unternehmens und der damit verbundenen Risiken dar. Notwendige Informationen über den künftig erwarteten Nutzenzufluss oder Nutzenabfluss lassen sich vor allem den in der Bilanz ausgewiesenen Vermögenswerten und Schulden entnehmen. Manchmal führen die Rechnungslegungsvorschriften jedoch dazu, dass bisher bilanzierte Vermögenswerte und Schulden durch entsprechende Transaktionen aus der Bilanz ausgelagert werden oder dass sich bestimmte Transaktionen gar nicht erst in der Art bilanzierter Vermögenswerte und Schulden in der Bilanz niederschlagen, obwohl das Unternehmen zukünftig einen Nutzenzufluss bzw. Nutzenabfluss daraus zu erwarten hat. In solchen Fällen werden die Ertragspotenziale und die damit zusammenhängenden Risiken aus der Bilanz nicht erkennbar.
Insbesondere problematisch sind in diesem Zusammenhang die Sachverhalte, die die Übertragung finanzieller Vermögenswerte ermöglichen. Hierzu gehören unter anderem solche Finanzierungsinstrumente wie ABS-Transaktionen. Ihre Besonderheit liegt darin, dass sie über eine vom Originator gegründete Zweckgesellschaft bzw. Special Purpose Entity (SPE) abgewickelt werden, mit derer Hilfe der Off-Balance-Sheet-Effekt erreicht werden kann. Welche Folgen sich aber aus diesen Off-Balance-Sheet-Transaktionen unabhängig von der Form der gar nicht erst bilanzierten bzw. ausgelagerten Ertragspotenziale und Risiken ergeben können, wurde durch die vieldiskutierten Bilanzskandale der letzten Jahren offensichtlich.
Diesbezüglich kann der Bilanzskandal des Enron-Konzerns im Jahr 2001 erwähnt werden. Um den Jahresabschluss möglichst attraktiv zu präsentieren, wurden beim Enron-Konzern Verbindlichkeiten auf nicht konsolidierungspflichtige SPEs übertragen. 1 Die Spuren der in 2007 am US-Hypothekenmarkt ausgelöste Subprime-Krise, die zu einem kurzfristigen Zusammenbruch des globalen Finanzsystems und die damit zusammenhängende Illiquidität der Finanzmärkte führte, sind auch heute deutlich zu erkennen. Zur weltweiten Verbreitung der Subprime-Krise kam es vor allem durch den breiten Einsatz von ABS-Transaktionen. Eine beachtliche Anzahl der Banken und
1 Vgl. Markham, J. W. (2005), S. 39.
2
anderer Finanzinstitute weltweit musste aufgrund der Refinanzierungsschwierigkeiten der von ihnen initiierten Zweckgesellschaften Milliardenverluste hinnehmen. 2 Grundsätzlich gemeinsam ist diesen Skandalen, dass die Beinaheinsolvenz dadurch zustande kam, dass diese Zweckgesellschaften in den Konsolidierungskreis nicht einbezogen wurden und die aus den außerbilanziellen Geschäften resultierenden Erfolgspotenziale und Risiken in der Bilanz nicht ausgewiesen wurden. In der Öffentlichkeit und in der Literatur wird die Meinung vertreten, dass bilanzpolitische Spielräume bewusst von den Unternehmen ausgenutzt werden, um die Einbeziehung von Zweckgesellschaften in den Konzernabschluss zu vermeiden. Die Problematik der bilanziellen Behandlung von ABS-Transaktionen hängt mit der Frage nach der Ausbuchung von übertragenen Vermögenswerten aus der Bilanz des Originators zusammen, was in IAS 39 in Form eines Stufenmodells geregelt wird. Wenn der Übertragende keine weiteren Verhältnisse zum Erwerber oder zum veräußerten Vermögenswert unterhält (endgültige Veräußerung bzw. Ausbuchung) oder die Vermögenswertübertragung nur der Absicherung des aufgenommenen Kredites dient (keine Ausbuchung), lässt sich die Ausbuchungsfrage dann relativ einfach beantworten. Dies ist aber bei den ABS-Transaktionen nicht immer der Fall. Neben der Vermögenswertübertragung werden häufig Zusatzvereinbarungen getroffen. Diese können zu einer Rückübertragung des veräußerten Vermögenswertes und somit zu einer anteiligen Zurückzahlung der erhaltenen Gegenleistung an den Erwerber führen. Möglich ist auch, dass der Übertragende weiterhin anteilig an den zukünftigen Erträgen partizipiert sowie auch anteilig die damit verbundenen Risiken aus dem veräußerten Vermögenswert tragen kann. Gerade diese Tatsachen bereiten große Schwierigkeiten bei der Beantwortung der Frage der bilanziellen Zuordnung des transferierten Vermögenswertes, da in diesen Fällen beide Parteien anteilig die Eigenschaften des typischen wirtschaftlichen Eigentümers haben. Diese Zurechnungsprobleme entstehen besonders aufgrund der Komplexität der ABS-Transaktionen und des Einsatzes unterschiedlicher Konzepte in IAS 39: Control und Risks and Rewards Approach. Die Ausbuchungs- bzw. Zurechnungsproblematik ist sehr eng mit der Frage nach der Einbeziehung der SPEs in den Konzernabschluss verknüpft. Abhängig davon, ob die Kontrollvermutungen in IAS 27 oder die veröffentliche Interpretation der in IAS 27 enthaltenen Regelungen (SIC-12) Anwendung finden, können unterschiedliche Schlüsse
2 Vgl. Sachverständigenrat (2007), S. 89.
3
bezüglich der Konsolidierungspflicht eines Unternehmens gezogen werden. Ein Unternehmen kann somit nach den Regelegungen in IAS 27 konsolidierungspflichtig sein. Bei der Anwendung der Regelegungen in SIC-12 kann die Konsolidierungspflicht dagegen nicht begründet werden und umgekehrt, obwohl SIC-12 auf dem gleichen Beherrschungskonzept basieren sollte. Der Übertragende ist in den meisten Fällen in einem erheblichen Ausmaß den Chancen und Risiken aus den Vermögenswerten bzw. aus der Tätigkeit der Zweckgesellschaft ausgesetzt, sodass es bei einer wirtschaftlichen Betrachtung unerlässlich erscheint, die SPE bei dem Übertragenden zu konsolidieren und die übertragenden Vermögenswerte inklusive der entsprechenden Verbindlichkeiten nach wie vor in dessen Bilanz auszuweisen.
1.2 Zielsetzung
Die zahlreichen Problembereiche, die mit der Komplexität der ABS-Transaktionen sowie deren Bilanzierung in den Einzel- und Konzernabschlüssen zusammenhängen, stellen große Herausforderungen sowohl für den Bilanzierenden als auch für Bilanzanalytiker dar. Die Bedeutung der ABS-Transaktionen als eine vorteilhafte Refinanzierungsmöglichkeit einerseits und die aktuellen Entwicklungen auf den Finanzmärkten andererseits sind Anlass, um diese Instrumente detaillierter zu untersuchen. Deswegen setzt sich die vorliegende Arbeit zum Hauptziel, die Grundstruktur und Funktionsweise der ABS-Transaktionen sowie den Einsatz und die Besonderheiten des Transaktionsvehikels SPE zu untersuchen. Die folgende Analyse konzentriert sich darauf, die Geeignetheit der aktuellen Bilanzierungsregelungen für ABS-Transaktionen zu prüfen und potenzielle Änderungsalternativen zu präsentieren. Die Darstellung der derzeitigen Vorschriften sowie der Vorschläge für die Entwicklung konsistenter und nachhaltig wirksamer Regelungen soll gewährleisten, dass möglichst viele Aspekte zur Lösung der Ausbuchungs- und Konsolidierungsproblematik und damit auch die Betrachtungsweise der Standardsetter IASB einbezogen werden. Vor diesem Hintergrund und unter Berücksichtigung der Informationsfunktion der Jahresabschlüsse werden die aktuellen Entwicklungen auf den Finanzmärkten, insbesondere die Subprime-Krise und deren Folgen auf finanzielle Stabilität der SPEs und deren Initiatoren, analysiert. In diesem Zusammenhang wird ebenfalls die beinahe Insolvenz der IKB Bank AG betrachtet.
4
1.3 Vorgehensweise
Für die hier angestrebte komplette Betrachtung der Problematik der bilanziellen Behandlung der ABS-Transaktionen im Einzelabschluss und im Konzernabschluss unter Einbeziehung der Zweckgesellschaften ist die vorliegende Arbeit in fünf Kapitel eingeteilt. Kapitel 2 der Arbeit stellt die grundlegenden Informationen zu den ABS-Transaktionen dar. Es soll im Folgenden einen Überblick über die Gestaltungsvarianten, die einzelnen Strukturkomponenten sowie die beteiligten Parteien vermitteln. Gesondert wird auf die Spezifik von SPEs als zentrales Vehikel der Transaktion eingegangen. Behandelt werden auch die Motive für den Einsatz der ABS-Transaktionen, die damit verbunden Risiken sowie die zur Verbesserung der Wertpapierbonität notwendigen Besicherungsmaßnahmen. Kapitel 3 bietet einen ausführlichen Überblick über die wichtigsten IFRS-Vorschriften, die im Hinsicht auf ABS-Transaktionen und SPEs von Relevanz sind. Behandelt werden sowohl die Regelungen für eine eventuelle Konsolidierung der initiierten Zweckgesellschaften (IAS 27, SIC-12) als auch die Bilanzierungsregelungen zur Ausbuchung von finanziellen Vermögenswerten bei tatsächlichen Übertragungen (IAS 39). In diesem Abschnitt wird der Kernbereich der Ausbuchungs- und Konsolidierungsproblematik aufgezeigt, indem die unterschiedlichen Konzeptionen dargestellt und gewürdigt. Es wird in diesem Zusammenhang auf die Probleme bzw. Unsicherheiten bei der Anwendung dieser Konzeptionen bzw. Vorschriften in der Praxis eingegangen. Des Weiteren werden auch die vom IASB veröffentlichten Standards, wie bspw. IFRS 9, und Standardentwürfe zur Überbearbeitung der bestehenden Vorschriften betrachtet. Kapitel 4 widmet sich der Darstellung der aktuellen Entwicklungen auf den Finanzmärkten, vor allem der Ursachen und des Ablaufs der Subprime-Krise sowie derer Auswirkungen auf das globale Finanzsystem. Einen weiteren Schwerpunkt des vierten Kapitels bildet die Untersuchung der Konzernabschlüsse der IKB Deutsche Industrie Bank AG. Dadurch werden vor allem die Anwendung der Vorschriften SIC-12 in der Praxis und die damit verbundene Bewertung der Chancen- und Risikoverhältnisse verdeutlicht. Es werden die möglichen Probleme bzw. Fehler in der Konsolidierungs- und Bilanzierungspraxis aufgezeigt. Kapitel 5 fasst die wesentlichen Ergebnisse der Arbeit zusammen.
5
2 Grundlagen zu ABS-Transaktionen
2.1 Begriffliche Bestimmungen
Bei der Kreditvergabe geht der Gläubiger immer ein Risiko ein, dass der Kreditnehmer seinen Verpflichtungen nicht nachkommen kann. Deshalb wurden in der Vergangenheit vielfältige und zum Teil hochkomplexe Absicherungsinstrumente, unter anderem auch ABS-Transaktionen, entwickelt, mit deren Hilfe der Gläubiger die Ausfallrisiken reduzieren und auf einen Dritten transferieren kann. 3 Wie der folgenden Abbildung zu entnehmen ist, lassen sich die Instrumente des Kreditrisikotransfers in zwei Hauptarten einteilen.
Abbildung 1: Instrumente des Kreditrisikotransfers
Quelle: eigene Darstellung in Ahnlehnung an Struffert, R. (2007), S.478.
Die Verbriefung von Forderungen hatte ihren Anfang bereits in den siebziger Jahren in den USA als Folge einer Hypothekenkrise. Um die Verkäufe der Forderungen zu fördern, wurde damals die Government National Mortgage Association (GNMA) gegründet, die die Hypothekendarlehensforderungen von Kreditinstituten aufkaufte und die ersten ABS/MBS 4 emittierte. 5 Fast 10 Jahren später fand die erste Verbriefung von Leasing-, Kreditkartenforderungen sowie sonstiger Finanzaktiva statt. Im Jahr 1985 kam es dann zur ersten europäischen Transaktion in Großbritannien. 6
3 Vgl. Struffert, R. (2006), S. 9.
4 „durch einen Pool von Finanzaktiva/Hypothekenforderungen gedeckte Wertpapiere“.
5 Vgl. Achleitner, A.-K. (2002), S. 422.
6 Vgl. Burger, S./Unterberger, F.J. (2004), S. 1.
6
Anhand der Abbildung 2 werden die aktuellen Entwicklungen auf dem europäischen Verbriefungsmarkt dargestellt. Im ersten Halbjahr 2009 war in Europa ein Verbriefungsvolumen i.H.v. rd. 171 Mrd. EUR nach 740 Mrd. EUR im Jahr 2008 zu verzeichnen. Ein sehr geringer Anteil der Transaktionen wurde öffentlich bei Investoren platziert. Derzeit wird die Verbriefungstechnik von den Originatoren nur verwendet, um die Liquidität bei der EZB oder der Bank of England kurzfristig zu beschaffen. Wichtige Marktteilnehmer wie SPE sind weggefallen. 7
Abbildung 2: Verbriefungsvolumen und Anzahl der Transaktionen in Europa seit 2000
Quelle: eigene Darstellung in Ahnlehnung an KfW (2009), o.S.
Das Ziel der Verbriefung besteht darin, einen Teil der wenig liquiden Finanzaktiva 8 eines Unternehmens zu verselbständigen und somit getrennt vom ursprünglichen Eigentümer handelbar zu machen. 9 Dies wird erreicht, indem ein Unternehmen i. d. R. über eine zwischengeschaltete Bank einen aus Finanzaktiva zusammengefassten Forderungspool an eine ausschließlich für diesen Zweck gegründete Zweckgesellschaft verkauft. Die Zweckgesellschaften werden auch als Special Purpose Entities (SPE) oder Special Purpose Vehicles (SPV) genannt. 10 Als Ergebnis werden liquide Wertpapiere emittiert, deren Zins- und Tilgungszahlungen direkt aus dem Cashflow-Strom des
7 Vgl. KfW (2009), o.S.
8 z.B. Teile des Umlaufvermögens - i. d. R. Forderungen, die als Sicherheit für die emittierten
Wertpapiere dienen.
9 Vgl. Bär, H. P. (2000), S. 28.
10 Vgl. Basel Committee on Banking Supervision (1992), S. 2.
7
übertragenen Forderungspools beglichen werden. 11 Diese Wertpapiere werden auf Basis ihrer Deckung mit Aktiva als Asset-Backed-Securities (ABS) bezeichnet. 12 Die oben geschilderte Begriffsbestimmung beinhaltet aber nur den tatsächlichen Forderungsverkauf, die sog. True-Sale-Verbriefung, dabei kann diese Transaktion als Off-Balance-Sheet-Finanzierung qualifiziert werden. Im Rahmen der Verbriefung ist auch allein die Übertragung der Ausfallrisiken des Forderungsportfolios an Dritte möglich, sodass die Forderungen selbst in der Bilanz des Originators verbleiben (synthetische Verbriefung). 13 Die ABS-Transaktionen können somit nach der Art des Risikotransfers differenziert werden. 14 Im Folgenden werden diese Gestaltungsvarianten näher erläutert, sowie deren Grundstrukturen aufgezeigt.
2.2 Gestaltungsvarianten von ABS-Transaktionen
2.2.1 Klassifizierung nach der Art des Risikotransfers
2.2.1.1 True-Sale-Verbriefung
Der Verbriefungsprozess verläuft i. d. R. in drei Schritten. Im ersten Schritt soll ein diversifizierter Pool relativ gleichartiger, homogener Forderungen geschaffen werden. 15 Im zweiten Schritt gehen die Forderungen im Rahmen einer echten Verbriefung auf eine SPE rechtswirksam über. Dabei findet hier auch der Risikotransfer auf den Erwerber statt. 16 Nachdem die Forderungen aus der Bilanz ausgebucht werden, verliert der Originator bzw. der Forderungsverkäufer das wirtschaftliche und rechtliche Eigentum an den übertragenen Vermögenswerten. Zugleich erhält der Forderungskäufer das Recht einer wirtschaftlichen und rechtlichen Einflussnahme auf diese Vermögenswerte. 17 Zur Finanzierung des Kaufpreises emittiert die SPE im dritten Schritt die ABS mit unterschiedlicher Seniorität, die privat oder öffentlich meist über ein Bankenkonsortium am Kapitalmarkt platziert werden, und führt die erzielten Emissionserlöse an den Originator ab. 18 Mit der Wertpapierausgabe ist die SPE zur Zahlung von Zins- und
11 Vgl. Emse, C. (2005), S. 7.
12 Vgl. Rudolph, B. (2007), S. 40f.
13 Vgl. Emse, C. (2005), S. 8.
14 Vgl. Deloitte & Touche (Hrsg.) (2008), S. 7.
15 Vgl. Basel Committee on Banking Supervision (1992), S. 2.
16 Vgl. BCG GmbH (Hrsg.) (2004), S. 11.
17 Vgl. PricewaterhouseCoopers (Hrsg.) (2007), S. 8.
18 Vgl. Bär, H. P. (2000), S. 90.
8
Tilgungsleistungen, die direkt oder indirekt von den durch die Forderungen generierten Cashflows abhängen, an den Investor verpflichtet. 19
In der Abbildung 4 werden die wesentlichen Strukturelemente sowie der Ablauf einer True-Sale-Verbriefung vereinfachend dargestellt.
Abbildung 3: Grundstruktur einer True-Sale-Verbriefung
Quelle: eigene Darstellung in Ahnlehnung an Achleitner, A.-K. (2002), S. 425.
Die Kernelemente jeder ABS-Struktur stellen Originator, Zweckgesellschaft und Investor dar. 20 Beim Originator handelt es sich i. d. R. um ein Unternehmen oder ein Kreditinstitut, gegenüber dem die von ihm ausgegebenen Kredite bzw. Forderungen anfänglich geschuldet wurden, bevor diese Forderungen auf eine Zweckgesellschaft übertragen wurden. Eventuell kann der Originator als Sponsor auftreten, d.h. als eine dritte Person, die einen Forderungspool in Verbriefungsabsicht erwirbt. 21 Ein weiteres Mietglied ist eine Zweckgesellschaft 22 , die explizit für den Forderungsankauf bzw. Risikoübernahme gegründet wird. Ihr fließen die Zins- und Tilgungszahlungen der Schuldner zu. Die vorzugsweise in steuerlich günstigeren Regionen angesiedelte und mit minimalem Eigenkapital ausgestattete Zweckgesellschaft muss wirtschaftlich unabhängig sein, damit eine Einbeziehung in den Konzernabschluss für den Originator
19 Vgl. Rudolph, B. (2007), S. 42.
20 Vgl. Achleitner, A.-K. (2002), S. 424.
21 Vgl. PricewaterhouseCoopers (Hrsg.) (2007), S. 11.
22 Die Bilanz der SPE besteht i. d. R. aus 2 Positionen: den übertragenen Forderungspool auf der
Aktivseite und den Erträgen aus der Veräußerung der Wertpapiere auf der Passivseite.
9
nicht vorgenommen wird. 23 Als Investoren können private oder institutionelle Anleger wie Versicherungen und Hedgefonds auftreten, 24 die Wertpapiere am Kapitalmarkt ankaufen und dafür das Recht auf Zins- und Kapitalrückzahlung erhalten. Als Sicherheiten gelten die Cashflows, die aus den zugrunde liegenden Vermögenswerten generiert werden. 25
An den ABS-Transaktionen sind neben den direkten Teilnehmer auch andere Parteien bzw. Servicedienstleister beteiligt, um einen Verbriefungsprozess zu erleichtern. 26 Der Service-Agent ist für die Kundenverwaltung und die Abwicklung der Zahlungsströme nach dem Forderungsverkauf an die SPE zuständig. Sowohl eine dritte Partei als auch der Originator selbst können die Servicing-Funktion übernehmen. 27 Der Treuhänder bzw. Trustee überwacht die Einhaltung der Rechte der Investoren hinsichtlich der Cashflow-Verteilung 28 sowie die vertragskonforme Durchführung der gesamten Transaktion. 29 Die Strukturierung einer ABS-Finanzierung sowie die Beratung und Unterstützung des Originators übernimmt der Arrangeur, meist eine Bank. 30 Die ABS-Transaktionen werden i. d. R. mit zusätzlichen Maßnahmen zur Verbesserung der Wertpapierqualität (Credit- und Liquidity Enhancements) durchgeführt, um die Plazierbarkeit der emittierten Wertpapiere am Kapitalmarkt sicherzustellen und die Investoren vor potenziellen Ausfällen zu schützen. 31 In diesem Zusammenhang stellt der Liquiditätsgeber, z.B. Bank, der Zweckgesellschaft eine Liquiditätslinie zur Verfügung, um unregelmäßige Zahlungseingänge an die Investoren zu überbrücken. Der Sicherungsgeber ist für die Kreditqualität zugrunde liegender Vermögenswerte und indirekt für die Ratingerhöhung verantwortlich. 32 Da die Bonität einer ABS-Emission für Investoren wegen der Komplexität der Transaktion i. d. R. nicht einschätzbar ist, ist es möglich, durch diese kreditverbessernde Maßnahmen sowie sorgfältige Strukturierung eine erstklassige Bewertung der ausgegebenen Wertpapiere durch die externen Rating-Agenturen zu erhalten. 33 Generell prüfen die Rating-Agenturen die
23 Vgl. Achleitner, A.-K. (2002), S. 424.
24 Vgl. Rudolph, B. (2007), S. 41.
25 Vgl. PricewaterhouseCoopers (Hrsg.) (2007), S. 11.
26 Vgl. PricewaterhouseCoopers (Hrsg.) (2007), S. 11.
27 Vgl. Wolf, B. u. a. (2003), S. 173.
28 Vgl. Rudolph, B. (2007), S. 43.
29 Vgl. Achleitner, A.-K. (2002), S. 425.
30 Vgl. Wolf, B. u. a. (2003), S. 174.
31 Vgl. Bär, H. P. (2000), S. 90.
32 Vgl. Achleitner, A.-K. (2002), S. 425.
33 Vgl. Bär, H. P. (2000), S. 90.
10
Wertpapierunterlegung im Hinblick auf die Qualität des Forderungspools, seine Rückzahlungsfähigkeit und erwartete Ausfälle, die Cashflow-Verteilung sowie rechtliche Ausgestaltung zur Ratingerhöhung der Wertpapiere. 34 Die oben dargestellte Grundstruktur kann jedoch recht komplexer sein, wenn andere Anforderungen bspw. in Bezug auf die zugrunde liegenden Aktiva beachtet werden müssen. 35 Je nach Situation werden auch in den Prozess Anwälte, Steuerberater, Asset Manager und weitere Personen eingebunden, die für die möglichst korrekte und vorteilhafte Durchführung der Transaktion verantwortlich sind. 36
2.2.1.2 Synthetische Verbriefung
Die synthetische Verbriefung unterscheidet sich von einer True-Sale-Verbriefung dadurch, dass nur die Ausfallrisiken eines Forderungspools, jedoch keine Forderungen, durch derivative Finanzinstrumente an eine Zweckgesellschaft oder eine andere Partei (Swap Vertragspartner, Investoren) übertragen werden. Somit bleibt das tatsächliche Eigentum am Forderungspool beim Originator. 37 Diese Transaktionen stellen für den Originator keine Finanzierungsquelle dar, werden aber mit dem Ziel durchgeführt, sich gegen Ausfallrisiken abzusichern und die regulatorische Eigenkapitalbefreiung zu erreichen. 38 Die synthetische Absicherung wird häufig über Credit Default Swaps (CDS) und Credit Linked Notes (CLN) erfolgt. Abhängig von dem eingesetzten Sicherungsinstrument sind „fully funded“-, „partially funded“- und „unfunded“-Strukturen im Rahmen synthetischer Transaktionen zu unterscheiden. Als „fully funded“ wird die Struktur bezeichnet, bei der eine Absicherung vollständig über CLN erfolgt. Werden dagegen die Ausfallrisiken synthetisch über CDS an Dritte übertragen, handelt es sich um eine „unfunded“- Struktur, da es zu keinem Kapitalfluss kommt. In der Praxis wird häufig eine Kombination aus beiden Strukturen verwendet („partially funded“- Struktur). 39 Im Folgenden wird eine synthetische „partially funded“ ABS-Struktur mit Einschaltung einer SPE aufgezeigt.
34 Vgl. PricewaterhouseCoopers (Hrsg.) (2007), S. 12.
35 Vgl. Achleitner, A.-K. (2002), S. 426.
36 Vgl. PricewaterhouseCoopers (Hrsg.) (2007), S. 12f.
37 Vgl. Deloitte & Touche (Hrsg.) (2008), S. 7.
38 Vgl. PricewaterhouseCoopers (Hrsg.) (2007), S. 8.
39 Vgl. Deloitte & Touche (Hrsg.) (2008), S. 7.
11
Abbildung 4: Grundstruktur einer synthetischen „partially funded“ ABS-Struktur
Quelle: eigene Darstellung in Ahnlehnung an PricewaterhouseCoopers (Hrsg.) (2007), S. 9; Münkel, H. (2006), S. 61.
Um die mit dem Referenzportfolio verbundenen Kreditrisiken zu transferieren, wird im Rahmen einer synthetischen „partially funded“ ABS-Struktur zuerst ein CDS zwischen dem Originator und der SPE abgeschlossen. 40 Der Originator verpflichtet sich gegenüber der SPE zur Zahlung einer CDS-Prämie und erhält somit das Recht auf einen Verlustausgleich, der erst bei Eintritt eines vertraglich festgelegten Kreditereignisses von der SPE zu erfüllen ist. 41 Bei einem Kreditereignis handelt es sich i. d. R. um die Zahlungsverzögerung oder eine durch den Schuldner abgelehnte Zahlung und die Insolvenz des Schuldners. 42 Die Ausfallrisiken verbleiben nicht bei der SPE. Sie werden dagegen strukturiert, tranchiert und an den Kapitalmarkt übertragen. 43 Dies wird durch die Emission und die Veräußerung von Anleihen (CLN) erreicht. Bei CLN handelt es sich um eine Kombination aus einem CDS und einer Anleihe. Der Sicherungsgeber bzw. Anleihekäufer bezahlt dem Sicherungsnehmer bereits beim Kauf den Ausgabepreis und erwirbt am Laufzeitende die Zins- und Tilgungsleistungen aus der Anleihe, wenn kein Kreditereignis eingetreten ist. CLN weisen damit einen geringen Anteil („funded“ Bereich) des gesamten Betrages des Ausfallrisikos im
40 Vgl. Deloitte & Touche (Hrsg.) (2008), S. 8.
41 Vgl. Burger, S./Unterberger, F.J. (2004), S. 8.
42 Vgl. Wolf, B. u. a. (2003), S. 179.
43 Vgl. Deloitte & Touche (Hrsg.) (2008), S. 8.
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Irina Markova, 2010, Bilanzierung von ABS-Transaktionen nach IFRS, München, GRIN Verlag GmbH
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