Inhaltsverzeichnis
Inhaltsverzeichnis
Einleitung 3
1 Das brandenburgische Kommunalwahlrecht im Vergleich 4
2 Begriffsbestimmungen 5
3 Bedeutung der Quoren. 6
3.1 Volksinitiative 8
3.2 Volksbegehren 8
3.3 Volksentscheid. 9
3.4 Direktwahlen 10
3.5 Zwischenfazit 11
4 Wahlbeteiligung. 11
4.1 Entwicklung der Wahlbeteiligung. 12
4.2 Ursachen 14
4.3 Wirkung auf die Demokratie 15
5 Fazit. 16
Abk ürzungsverzeichnis 18
Literaturverzeichnis 19
Literaturverzeichnis 19
2
2
Einleitung
Mit dem Kommunalrechtsreformgesetz (KommRRefG) vom 18.Dezember 2007 schließt das Land Brandenburg an die Anfang der 1990er Jahre beginnende Entwicklung der Direktwahl der Landräte analog der Bürgermeister in der Süddeutschen Ratsverfassung an.In den Verfassungen der Bundesländer wurden, ausgehend von den ostdeutschen Ländern, verstärkt direktdemokratische Elemente, wie sie nach Artikel 20 Abs. 2 Grundgesetz (GG) zugelassen sind, implementiert. Eine besondere Präferenz repräsentativ‐ oder direktdemokratischer Elemente wird nicht angenommen 1 .Die Arten der Bürgerbeteiligung reichen dabei von Sachentscheidungen in Form von Volksinitiativen, Volksbegehren und Volksentscheiden (und den analogen Instrumenten auf kommunaler Ebene) bis zu Personalentscheidungen in der Direktwahl der Bürgermeister 2 , die sukzessive auf die Landräte übertragen wurden. Bei der Einrichtung der direktdemokratischen Instrumente in grundsätzlich repräsentativ‐demokratischen Systemen (parlamentarisch wie präsidentiell) kommt der Ausgestaltung der Quoren, der vorgeschriebenen Mindestzahl an Wahlbeteiligung oder abgegebenen Stimmen 3 , auf allen Verfahrensstufen eine besondere Bedeutung zu. Das brandenburgische Kommunalwahlrecht sieht für die Direktwahl der Oberbürgermeister der kreisfreien Städte wie für die Landräte eine absolute Stimmenmehrheit sowie ein Zustimmungsquorum von 15% der Wahlberechtigten vor. Das Zustimmungsquorum, welches nach Intention des Wahlrechtsgebers die Legitimität der Gewählten sichern soll 4 , gilt in Verbindung mit einer geringen Wahlbeteiligung als ursächlich für das Scheitern der ersten sechs direkten Landratswahlen im Januar und Februar 2010 5 . In den sechs Landkreisen erreichte nur ein Kandidat im Kreis Oberspreewald‐Lausitz im zweiten Wahlgang die erforderlichen Mehrheiten. In den übrigen fünf Landkreisen ging das Wahlrecht auf die Kreistage über. Im Landkreis Barnim wurde der Landrat durch Losentscheid bestimmt.
1 Vgl. Kost (2005)
2 Nach Bogumil/Holtkamp (2005)
3 Nohlen (2005), Quorum
4 nach Begründung zum KommRRefG, § 126
5 Vgl. Henneke/Ritgen (2010)
3
Ausgehend von den Besonderheiten des brandenburgischen Kommunalwahlrechts sollen die rechtlichen Grundlagen, Arten und Wirkungen von Quoren untersucht werden. Aus der anschließenden Betrachtung der Ursachen und Wirkungen einer rückläufigen Wahlbeteiligung soll die Frage geklärt werden, ob Quoren, wie mit den KommRRefG intendiert, tatsächlich die Legitimität der Landräte sichern und unter Umständen sogar positiv auf die Wahlbeteiligung wirken können.
1 Das brandenburgische Kommunalwahlrecht im Vergleich
Das Brandenburgische Kommunalwahlgesetz (BbgKWahlG) sieht seit 2010 für die Wahl der Bürgermeister der kreisabhängigen Gemeinden, der Oberbürgermeister der kreisfreien Städte und der Landräte ein einheitliches Wahlverfahren vor (§ 83 BbgKWahlG). Die Konzeption des Wahlrechts entspricht in wesentlichen Punkten dem anderer Bundesländer 6 .
In Brandenburg werden die Landräte auf die Dauer von acht Jahren gewählt (§ 74 BbgKWahlG), der Kreistag als Vertretungskörperschaft für fünf Jahre (§4 BbgKWahlG). Die nichtharmonisierten Amtszeiten unddie daraus folgend getrennten Wahltermine für die Wahl von Landrat und Kreistag stellen im Vergleich durchaus den Regelfall dar, wenngleich eine Zusammenlegung beider Kommunalwahlen in einigen Ländern durchaus zulässig ist. In allen Bundesländern mit Ausnahme Nordrhein‐Westfalens und Sachsens 7, werden zu den Bürgermeister‐ bzw. Landratswahlen Stichwahlen durchgeführt, sofern im ersten Wahlgang kein Bewerber die erforderlichen Mehrheiten erreicht. Gewählt ist derjenige, der die Mehrheit der Stimmen auf sich vereint.
Für den Fall, dass nur ein Bewerber zur Wahl steht, sehen die Wahlgesetze Mecklenburg‐Vorpommerns, Niedersachsens und Nordrhein‐Westfalens
Zustimmungsquoren in Höhe von 25% bzw. 15% vor, um Zufallsmehrheiten zu vermeiden 8 und den Kandidaten ausreichend zu legitimieren. Im Übrigen sind Quoren über die absolute Mehrheit hinaus im Ländervergleich nicht üblich. In Nordrhein‐Westfalen gilt gar die relative Mehrheit im ersten Wahlgang als ausreichend für den Wahlentscheid.
6 Im Folgenden werden nur die Länder betrachtet, in denen die Landräte direkt gewählt werden 7 Anstatt Stichwahlen werden in Sachsen Neuwahlen durchgeführt
8 Vgl. Nohlen (2005), Quorum 4
Das Zustimmungsquorum zu den Wahlen der Landräte in Brandenburg, welches in jedem Wahlgang erreicht werden muss, stellt also eine Besonderheit in der Landschaft der Kommunalwahlsysteme der Bundesländer dar. Die vergleichende Betrachtung der Wahlsysteme der Länder lässt eine Mindestbeteiligung der Bürger bei der direkten Wahl der Verwaltungsspitze entbehrlich erscheinen, wird sie doch nur in zwei Fällen als „demokratische Absicherung“ herangezogen. 2 Begriffsbestimmungen
Nach Artikel 20 Abs. 2 GG geht alle Staatgewalt vom Volke aus. „Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung […] ausgeübt“. Wahlen sind Personalentscheidungen, zum Beispiel die Wahl der Bundes‐oder Landtagsabgeordneten oder auch die Direktwahlen der Bürgermeister und Landräte. Abstimmungen sind Entscheidungen über Sachfragen, zum Beispiel Abstimmung über eine Gesetzesvorlage im Rahmen eines
Volksgesetzgebungsverfahrens. Wahlenzu den Vertretungskörperschaften sind Elemente der repräsentativen Demokratie. Die Wahl der Verwaltungsspitze wird nach vorherrschender Meinung ebenfalls nicht zu den direktdemokratischen Elementen gezählt. 9 Im Grundgesetz sind Abstimmungen lediglich über die Neugliederung des Bundesgebietes (Art. 29 GG) und die Entscheidung für eine neue Verfassung (Art. 146 GG) vorgesehen, sie sind also keine regulären Instrumentarien auf Bundesebene. Ein „grundgesetzliches normatives Primat direkter Demokratie gegenüber repräsentativ‐demokratischer Verfahren wird dabei nicht angenommen“ 10 .
Das Mehrheitsprinzip ist die grundlegende demokratische Entscheidungsregel. „Esist das ausschließliche Entscheidungsprinzip bei unipersonalen Wahlen und Sachentscheidungen“ 11 .
Parameter der Mehrheitsentscheidungen sind die Bezugsgröße und das Quorum 12 . Die Bezugsgröße bezeichnet die Ausgangszahl der für die Wahl oder Abstimmungen maßgeblichen Stimmen, zum Beispiel die Zahl der wahlberechtigten Bürger oder
9 Vgl.Holljesiefken (2010)
10 Jung (2001)
11 Nohlen (2005), unter Mehrheit (Mehrheitsprinzip)
12 von lat. Quorum „von denen“. 5
Mitglieder des Bundestages. Unterschieden werden die relative Mehrheit als die Mehrheit der an der Abstimmung Beteiligten und die absolute Mehrheit als die Mehrheit aller Stimmberechtigten.
Das Quorum bezeichnet den Anteil der Stimmen, die bei einer Abstimmung erreicht werden muss. Quoren sind im politischen Alltag oft mit den bekannten „Standardmehrheiten“ identisch. Quoren aus der parlamentarischen Praxis sind etwa die absolute Mehrheit (Quorum von 50%) zur Wahl des Bundeskanzlers (Art 63 Abs. 2 GG) oder die 2/3 Mehrheit (Quorum von 66%) zur Änderung des Grundgesetztes (Art. 79 Abs.2 GG).
Die Quoren im parlamentarischen Prozess sind regelmäßig Zustimmungsquoren. In direktdemokratischen Verfahren werden weitere Arten von Quoren gesetzt. Mit dem Beteiligungsquorum etwa wird eine Mindestwahlbeteiligung, z.B. 50% der Wahlberechtigten, festgelegt. Ein Zustimmungsquorum stellt also immer auch ein Beteiligungsquorum in mindestens gleicher Höhe dar. Mit dem Einleitungsquorum, einem Unterfall des Beteiligungsquorums, wird eine absolute oder relative Zahl von Unterschriften der Wahlberechtigten festgelegt, die zur Eröffnung eines Volksgesetzgebungsverfahrens (zum Volks‐ oder Bürgerentscheid) erforderlich ist. 3 Bedeutung der Quoren
Hat der Einsatz von Quoren bei Bürgermeister‐ oder Landratswahlen, wie oben erläutert, eher optionalen oder „demokratisch absichernden“ Charakter, kommt den Quoren im Volksgesetzgebungsverfahren nach Ausgestaltung und Staffelung eine grundsätzliche Bedeutung zu. Moderne pluralistische Demokratien sind repräsentativ verfasst 13 . Das Parlament, gegebenenfalls im Zusammenspiel mit anderen Verfassungsorganen, ist Ort des Wettstreits verschiedenster Partikularinteressen, an dessen Ende der Akt der Gesetzgebung steht. Dem Bundestag wie den Land‐ und Kreistagen kommt neben denHauptfunktionen Gesetzgebung (Satzungsrecht) und Kontrolle der Regierung (Verwaltung) auch die Budgetfunktion für die jeweiligen Haushalte und eine Wahlfunktion für Personal auf der jeweiligen Ebene zu 14 , etwa für die Wahl der Regierungschefs oder Richter. In Brandenburg wie in allen Bundesländernhaben die Bürger in verschiedenen Ausprägungen die Möglichkeit, das Recht zur Gesetzgebung (Legislativrecht) von
13 Vgl Ritzi, Claudia u. Schaal, Garry S. (2010)
14 Zu Funktionen des Bundestages vgl.Holljesiefken (2010) 6
Arbeit zitieren:
Danilo Bojarski, 2011, Das Zustimmungsquorum zur Direktwahl der Landräte im Land Brandenburg, München, GRIN Verlag GmbH
Dieser Text kann über folgende URL aufgerufen und zitiert werden:
Einbetten
DOI
Formatvorlage (Microsoft Word) für eine Diplomarbeit, Masterarbeit, Ha...
Für MS Word 2003 - Update 2010
Vorlagen, Muster, Formulare, Infobroschüren
Ausarbeitung, 25 Seiten
Formatvorlage (OpenOffice) für eine Diplomarbeit, Masterarbeit, Hausar...
Vorlagen, Muster, Formulare, Infobroschüren
Ausarbeitung, 35 Seiten
Formatvorlage / Vorlage zur Erstellung einer Diplomarbeit, Bachelorarb...
Vorlagen, Muster, Formulare, Infobroschüren
Ausarbeitung, 15 Seiten
Formatvorlage / Vorlage für eine Diplomarbeit / Hausarbeit
Für MS Word 2007 - dotx
Vorlagen, Muster, Formulare, Infobroschüren
Ausarbeitung, 25 Seiten
Anleitung zum Erstellen schriftlicher Arbeiten: Der Aufbau einer wisse...
Vorlagen, Muster, Formulare, Infobroschüren
Ausarbeitung, 20 Seiten
Erstellen einer schriftlichen Hausarbeit
Vorlagen, Muster, Formulare, Infobroschüren
Hausarbeit, 14 Seiten
Grundtechniken wissenschaftlichen Arbeitens
Bibliografieren - Reden - Schr...
Vorlagen, Muster, Formulare, Infobroschüren
Skript, 46 Seiten
Ratgeber zur Erstellung wissenschaftlicher Arbeiten. Diplomarbeiten - ...
Vorlagen, Muster, Formulare, Infobroschüren
Ausarbeitung, 39 Seiten
Politik - Politische Systeme - Politisches System Deutschlands: neuer Titel erschienen: Das Zustimmungsquorum zur Direktwahl der Landräte im Land Brandenburg
Danilo Bojarski hat einen neuen Text hochgeladen
0 Kommentare