Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung 2
10.1. Politischer Hintergrund 2
10.2. Grundsätze der deutschen Besatzungspolitik im Protektorat 3
2. Schulwesen 4
2.1. Hochschulwesen 4
2.2. Andere Schulen 4
3. Sprachregelungen 7
4. Literatur, Kunst, Kultur 7
4.1. Zeitungen, Zeitschriften, Bücher und Bibliotheken 8
4.2. Theater und Film 9
4.3. Weitere kulturelle Bereiche 10
4.4. Schaffung zentraler Stellen zur Überwachung kultureller Angelegenheiten
S. 10 4.5. Resümee
S. 11
5. Bevölkerungsentwicklung 12
6. Arbeit 12
6.1. Sinken der Arbeitslosigkeit 12
6.2. Arbeitseinsatz im Deutschen Reich 13
6.3. Arbeitserziehungslager 14
7. Versorgungslage während des Krieges 14
8. Situation in der Landwirtschaft 16
9. Furcht vor Germanisierungsmaßnahmen 17
10. Das Schicksal der jüdischen Bevölkerung im Protektorat 18
10.1. Tschechen und Juden 18
10.2. Arisierungsmaßnahmen 18
10.3. Verlust bürgerlicher Rechte
S. 19
10.4. Vernichtungsmaßnahmen 19
11. Das Schicksal der Roma 20
12. Zusammenfassung 20
Literatur S. 22
Anhang
1
1. Einleitung
Mein Anliegen bei dieser Arbeit war, mich mit der Frage zu beschäftigen, wie die große Mehrheit der Tschechen, die weder im Widerstand war noch kollaborierte, die Zeit des Pro-tektorats erlebt hat. Im Unterschied zur politischen Geschichte dieser Zeitspanne ist dieses Thema noch relativ wenig erforscht; es ist aber von großer Bedeutung, wenn man die nachfolgenden Ereignisse verstehen will.
Ich habe versucht, durch Heranziehung verschiedener Literatur - deutscher wie tschechischereinen möglichst breiten Zugang zu wählen. Leider existiert so gut wie keine „Oral History“ zur Situation der Tschechen im Protektorat; eine solche wäre gerade für eine Beschreibung des Alltags besonders wichtig gewesen.
1.1. Politischer Hintergrund
Um mich ausführlicher meinem eigentlichen Thema widmen zu können, möchte ich mich bei der Schilderung der politischen Lage im Protektorat auf einige wenige Gedanken beschränken.
Nachdem das „Münchener Abkommen“ vom 29. September 1938, mit dem die mehrheitlich von Deutschen bewohnten Grenzgebiete Deutschland zugesprochen wurden, den eigentlichen Einschnitt in der tschechischen Geschichte markiert hatte - er wurde und wird bis heute von den meisten Tschechen als Trauma empfunden -, wurde im März 1939 Präsident Hácha dazu gezwungen, „das Schicksal des tschechischen Landes und Volkes vertrauensvoll in die Hände des Führers“ zu legen. Am 15. März wurden die böhmischen Länder von Deutschland militärisch besetzt, am 16. März das sogenannte „Protektorat Böhmen und Mähren“ errichtet, das dem Deutschen Reich eingegliedert wurde. Die Slowakei hatte sich zwei Tage zuvor als „selb-ständiger“ Vasallenstaat Deutschlands konstituiert.
Die tschechische Protektoratsregierung hatte nur einen sehr beschränkten Wirkungskreis, da ein deutscher Reichsprotektor ernannt wurde, der gegen alle Maßnahmen der Regierung einschreiten konnte. Während die Protektoratsregierung unter Ministerpräsident Eliáš „zu retten versuchte, was noch zu retten war“ und teilweise mit der Exilregierung in London zusammenarbeitete (Eliáš selbst wurde 1942 von den Nationalsozialisten hingerichtet), ist die ab 1942 im Amt befindliche Regierung unter Krejí bzw. ab 24. 1. 1945 unter Bienert als ausgesprochene Kollaborationsregierung zu bezeichnen.
Die Tätigkeit aller Parteien wurde verboten und statt dessen eine Sammelbewegung gegründet, das Národní souruenství („Nationale Gemeinschaft“ oder „Volksgemeinschaft“), mit einem 50köpfigen Ausschuß, dem Národní výbor, an der Spitze, der im wesentlichen die Rolle eines Scheinparlaments spielte. Im Frühjahr 1942 wurde die Národní souruenství im Zuge der von den Nationalsozialisten vorgenommenen „Entpolitisierung“ aufgelöst.
Die sechs Jahre der Existenz des „Protektorats Böhmen und Mähren“ lassen sich in vier Abschnitte gliedern, die hier nach G. Rhode wiedergegeben werden sollen:
1. Vom März bis zum 17. November 1939 eine Periode der Versuche, mit der neuen Situation fertig zu werden, gekennzeichnet durch ein gewisses beiderseitiges Entgegenkommen.
2
2. Vom 17. November 1939 bis zur Einsetzung Heydrichs im September 1941 bei scharfem Vorgehen gegen die Intelligenz eine Periode relativer Ruhe unter dem mäßigenden Einfluß Neuraths.
3. In der Zeit der unumschränkten Herrschaft Heydrichs September 1941 bis Mai 1942 zunehmender Terror gegen die gesamte Führungsschicht bei gleichzeitigen Versuchen, eine Spaltung des Volkes nach dem Grundsatz ‘Zuckerbrot und Peitsche’ zu erreichen.
4. Vom Juni 1942 bis zum Mai 1945 eine Periode zunächst des Terrors, dann der Bemühungen, den bestehenden Zustand fortdauern zu lassen, ohne größere Konzeptionen und bei zunehmender Versteifung der Fronten. 1
1.2. Grundsätze der deutschen Besatzungspolitik im Protektorat
Die Situation der tschechischen Bevölkerung im Protektorat ist nur zu verstehen, wenn man die beiden Grundprinzipien in Betracht zieht, welche die deutsche Besatzungspolitik in diesem Gebiet verfolgte. Zum einen benötigten die Nationalsozialisten die tschechische Bevölkerung für die Produktion, vor allem in der Rüstungsindustrie, im Bergbau und in der Landwirtschaft. Dieser Umstand wurde um so wichtiger, je mehr das Protektorat fast das einzige Gebiet war, das die Kriegsereignisse noch nicht direkt berührten. Andererseits strebten die Nationalsozialisten die „Germanisierung“ (im nationalsozialistischer Jargon: die „Umvolkung“) eines Teils des tschechischen Volkes an. Über diese Absichten gibt es zahlreiche Quellen. Eine der bekanntesten ist die Denkschrift Karl Hermann Franks - damals Stellvertretender Reichsprotektor und Staatssekretär - vom 28. August 1940, in dem er seine Meinung darlegt, „mehrere Millionen Tschechen“ könnten „einer echten Umvolkung zugeführt werden“. Die anderen seien teils auszusiedeln, teils einer „Sonderbehandlung“ zu unterziehen, womit die physische Liquidation gemeint war. 2
Diese Ziele, deren Inhumanität erschüttert, implizierten u. a. auch eine starke Ungleichbe-handlung verschiedener Gruppen der Bevölkerung. Am härtesten trafen die deutschen Maßnahmen die Intellektuellen, während andere Gruppen der Bevölkerung, z. B. Rüstungsarbeiter, eine eher bevorzugte Stellung einnahmen.
Im Protektorat Böhmen und Mähren galten drei verschiedene Formen gesetzlicher Regelungen nebeneinander: Rechtsnormen aus der Zeit vor der Okkupation, gesetzliche Verordnungen der Protektoratsorgane (die sehr oft vom deutschen Recht abhängig waren) und Vorschriften des Deutschen Reiches. Die deutschen Organe griffen in alle Gebiete des Rechts im Protektorat ein; generelles Ziel war, das Recht im Protektorat so schnell wie möglich dem Recht im „Reich“ anzugleichen. Neben der sogenannten autonomen Gerichtsbarkeit wirkten auf dem Boden des Protektorats auch reichsdeutsche Gerichte. Über Hoch- und Landesverrat entschied das Volksgericht in Leipzig; Straftaten gegen die deutsche Reichsmacht wurden in (deutschen) Sondergerichten verhandelt ohne Möglichkeit der Berufung. Es wurde eine Reihe neuer strafbarer Tatbestände geschaffen (z. B. das Abhören ausländischer Radiosender). 3
Im folgenden sollen einzelne Bereiche wie Schulwesen, Kultur, Bevölkerungsentwicklung und anderes besprochen werden. Anschließend möchte ich noch die wichtigsten Daten über das Schicksal der jüdischen Bevölkerung und der Roma im Protektorat zusammenfassen.
1 G. Rhode, 1980, S.317
2 V. Král, 1960, S.68-70
3 K. Adamová, 1992, S.10-12
3
2. Schulwesen
2.1. Hochschulwesen
Im Schulwesen waren die Eingriffe besonders stark, und hier wiederum stand das Hochschulwesen an erster Stelle. Nach Unruhen im November 1939 wurden mehr als 1800 tschechische Studenten und Dozenten verhaftet, neun von ihnen ohne Gerichtsurteil erschossen. Ein Teil der Verhafteten wurde am folgenden Tag freigelassen, ca. 1200 Personen wurden jedoch in das Konzentrationslager Sachsenhausen-Oranienburg nach Deutschland verbracht, von wo sie erst nach und nach heimkehren konnten. 4 Am 17. 11. 39 verfügte Hitler persönlich die Schließung aller tschechischen Universitäten und Hochschulen für die Dauer von drei Jahren. Nach einiger Zeit wurden die dazugehörigen Bibliotheken und Institute zwar wieder geöffnet, aber die Hochschulen blieben geschlossen, auch nach Ablauf der drei Jahre. Die Professoren traten in den Wartestand, die wissenschaftlichen Mitarbeiter wurden Schulen zugewiesen, die Studenten zur Arbeit eingesetzt. Die deutsche Öffentlichkeit erfuhr nichts von der Schließung der tschechischen Hochschulen. 5
Die deutschen Universitäten und Hochschulen auf dem Gebiet des Protektorats wurden direkt der Verwaltung des Deutschen Reiches unterstellt. Die Prager Deutsche Universität - seit 1882 war die Prager Universität in eine deutsche und eine tschechische geteilt - erhielt den Titel „Deutsche Karls-Universität“. 6
Ab September 1940 durften tschechische Studenten in beschränktem Umfang und unter bestimmten Bedingungen an Hochschulen des Deutschen Reiches studieren (vorher waren alle Anträge abgelehnt worden). Die Bewerber wurden einem rassischen Ausleseverfahren unterzogen, mußten völlig gesund sein, die deutsche Sprache in Wort und Schrift beherrschen und mindestens zwei anrechenbare Semester nachweisen können. 7 Der Andrang an Bewerbern war zunächst groß, doch bewirkte die Gegenpropaganda von tschechischer Seite, daß schließlich im Sommersemester 1941 nur 33 tschechische Studenten an deutschen Hochschulen studierten. 8 Als im September 1943 nochmals eine Bekanntgabe der Bedingungen für die Aufnahme an eine deutsche Hochschule in der Protektoratspresse erschien, war das Interesse größer. Es meldeten sich 3500 Personen, von denen 380 zugelassen wurden, mehr als die Hälfte von ihnen sprang jedoch wieder ab. 9
2.2. Andere Schulen
Auch viele andere tschechische Schulen wurden geschlossen. Am stärksten verringerte sich die Zahl der Mittelschulen; sie sank von 159 im Schuljahr 1938/39 auf 118 im Schuljahr 1943/44. Die Zahl der männlichen Mittelschüler verringerte sich im gleichen Zeitraum von
4 D. Brandes, 1969, S.136; G. Rhode, 1980, S.325; H. Kaden (Hrsg.), 1988, S.142; T. Pasák/M. Drápala, 1995
5 D. Brandes, 1969, S.94. Zu den Vorschriften und Verboten, die die deutsche Presse laufend in bezug auf die Berichterstattung zu Ereignissen im Protektorat erhielt, vgl. z. B. M. Kárný et al. (Hrsg.), 1997, S. 96-97, 158, 167, 215-216, 291-292
6 J. Doležal, 1996, S.43
7 D. Brandes, 1969, S.137
8 A.a.O.; vgl. auch M. Kárný et al. (Hrsg.), 1997, S.87
9 D. Brandes, 1975, S.37
4
60.284 auf 29.051, die Zahl der Mittelschülerinnen von 34.900 auf 13.787. Auch die Zahl der tschechischen Volks- und Bürgerschulen nahm ab. Eine Zunahme war hingegen bei Berufsschulen zu verzeichnen (z. B. bei industriell ausgerichteten Schulen, Landwirtschaftsschulen etc.). 10 Das Schulwesen sollte mehr auf die praktischen Bereiche orientiert werden; humanistische Bildung tschechischer Schüler wurde nicht so gerne gesehen. 11
Als Vorwand zur Schließung von Schulen dienten oft unbedeutende Vorkommnisse: so reichten z. B. zwei anonyme Briefe zur Schließung des Realgymnasiums in Pelhimov, zwei Schulen wurden geschlossen mit der Begründung, die Schüler seien renitent und von den Lehrern aufgehetzt. 12 In Ortschaften, in denen die Tschechen in der Minderheit waren, wurden die einklas-sigen Volksschulen aufgelassen, wenn sie weniger als zwanzig Schüler hatten. 13 Kirchliche und private Schulen wurden aufgelöst, die Zahl kirchlicher Kindergärten stark vermindert. 14 Besonders in der ersten Zeit des Protektorats und gegen Kriegsende kam es auch zur zeitweisen Schließung tschechischer Schulen für Zwecke des deutschen Militärs. 15 Ab September 1940 bedurfte die Errichtung tschechischer Schulen - und selbst Zubauten zu diesen - der Zustimmung des Reichsprotektors. 16
Ausgewählte und als „geeignet“ befundene tschechische Kinder konnten in begrenzter Zahl in deutsche Schulen aufgenommen werden (u. a. Kinder aus gemischten Ehen). Ausgewählt wurde vor allem nach rassischen Gesichtspunkten und der politischen Einstellung der Eltern. Deutschkenntnisse waren hier nicht entscheidend, nach nationalsozialistischer Ideologie ging es um die Zurückgewinnung „deutschen Blutes“. Es wurden eigene Klassen für Kinder geschaffen, die nicht deutsch konnten, um ihnen möglichst rasch die nötigen Deutschkenntnisse zu vermitteln. 17
Neue deutsche Schulen wurden errichtet. Ein Problem der deutschen Schulen war der Lehrermangel. Schwierigkeiten bereitete den nationalsozialistischen Behörden auch der Umstand, daß die Ausrichtung der deutschen Lehrer, die noch in der Zeit der Republik nach demokratischen Prinzipien ausgebildet worden waren, nicht ihren Vorstellungen entsprach. Diese Lehrer erhielten daher in der Prager Filiale des Deutschen Zentralinstituts für Erziehung und Unterricht (Berlin) eine zusätzliche Schulung. 18
Weitere Eingriffe betrafen die Struktur des Schulwesens und den Lehrplan. 1940 wurde die fünfklassige Volksschule in eine vierklassige umgewandelt und dafür die dreiklassige Bürgerschule auf vier Schuljahre erweitert. 19 Ein Jahr später wurden die Mittelschulen umgestaltet. 20 Deutsch wurde in immer größerem Ausmaß als Pflichtsprache eingeführt; ab dem Schuljahr 1940/41 wurde es bereits an den Volksschulen von der ersten Klasse an unterrichtet. 21 Teilweise hatten die Schüler mehr Deutsch- als Tschechischstunden. 22 In der tschechischen Hauptschule mußten die Schüler z. B. im Schuljahr 1943/44 wöchentlich acht Deutschstunden
10 J. Doležal, 1996, S.53-54 und 84
11 a.a.O., S.19
12 R. Gebel, 1997, S.30; J. Doležal, 1996, S.58
13 J. Doležal, 1996, S.51
14 a.a.O., S.55
15 a.a.O., S.57
16 a.a.O., S.40 und 52
17 a.a.O., S.61-63
18 a.a.O., S.59-61
19 a.a.O., S.51
20 a.a.O., S.54
21 a.a.O., S.69; vgl. auch K. Adamová, 1992, S.11-12
22 J: Doležal, 1996, S.19
5
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Ilsemarie Walter, 2000, Das Protektorat Böhmen und Mähren; Sozialgeschichtliche Aspekte, München, GRIN Verlag GmbH
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