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Im 3.Jh.v.Chr. bildet sich die römische Verfassung heraus, aus der sich ergibt, wie Rom regiert wird. Die Verfassung entstand nach einer langen Zeit der Ständekämpfe und nach dem Königssturz. Nunmehr gab es die zwei höchsten Beamten, die Konsuln, die für ein Jahr den römischen Staat und das römische Heer führten und für Entscheidungen gleicher Meinung sein mussten. Die vom Volk gewählten Beamten, sogenannte Magistrate, führten wiederum die politischen Entscheidungen des Senats aus, der die Richtlinien der Politik bestimmte und aus ca. 300 ehemaligen Magistraten und anderen einflussreichen Adligen und Bürgern bestand. Gesetze wurden in der Volksversammlung beschlossen, wobei es auch innerhalb der freien männlichen Bürger und Wähler unterschiedliche Stimmengewichte gab, je nach dem ob adelig, reich oder arm. Frauen und Unfreie hatten kein Stimmrecht. Im späteren römischen Kaiserreich wurde dann die Gewaltenteilung weitestgehend
aufgehoben. Römisches Verfassungs -‐, Zivil - und Strafrecht wirken bis zum heutigen Tage in unserer Rechtsordnung. Bei unseren Vorfahren, den Germanen, gab es die Stände der Freien, der Halbfreien ( Knechte) und Rechtlosen ( Kriegsgefangene und Sklaven). Zu bestimmten Zeiten fanden Volksversammlungen der freien Männer statt, bei denen alle wichtigen Entscheidungen getroffen wurden, z.B. auch die Wahl des Königs, der Gaufürsten usw. Wir finden eine stark patriarchalische Gesellschaft vor. Im Mittelalter, maßgeblich im Heiligen Römischen Reich Deutscher Nation, beginnend im 10.Jh. unter Otto dem Großen, berufen sich Kaiser und Papst jeweils auf die göttliche Herkunft ihrer Herrschaftsgewalt. Mit dem Wormser Konkordat von 1122 wird zwischen Papst und Kaiser der sogenannte Investiturstreit beigelegt und u.a. geregelt, von wem Bischöfe als weltliche Machtträger eingesetzt werden und wem gegenüber verantwortlich sind. Mit der Goldenen Bulle von 1356 wird die Wahl und die Krönung der römisch-‐ deutschen Könige bestimmt, die Rechte der Kurfürsten festgehalten. Dem Richterspruch des 1495 gegründeten
Reichskammergerichts unterstand im hl. röm. Reich jede Person bis hin zum Kaiser. Ab 1495 wurden auch die bis dahin formlosen und lockeren Reichstage zu einer festen Institution der Reichsverfassung und war ein Gegengewicht der Stände gegenüber der kaiserlichen Zentralgewalt.
Wir haben hier also schon eine gewisse Machtverteilung auf Papst, Kaiser, Herzöge, Reichskammergericht und Reichstag.
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In England finden wir die Magna Charta von 1215. Unter anderem wurden die Rechte und politischen Freiheiten des Adels gegenüber dem englischen König zementiert, des Weiteren die Unabhängigkeit der Kirche von der Krone garantiert.
Wichtige geistige Strömungen wie Humanismus und Aufklärung nahmen dann starken Einfluss auf die Verfassung, dabei Herrschaftsgewalt und Aufteilung derselben. Montesquieu spricht sich, teilweise anlehnend an John Locke, Mitte des 18. Jh. für Gewaltenteilung aus und zwar Gesetzgebung ( Legislative), Rechtsprechung ( Judikative) und Regierungsgewalt (Executive), bahnbrechend für modernes Verfassungsdenken. Erst moderne Verfassung in der Menschheitsgeschichte ist die Virginia Declaration of Rights von 1776, weitestgehend im Jahre 1787 von der Verfassung der Vereinigten Staaten von Amerika übernommen. Diese Verfassungen verbriefen zum einen die Menschen - und Bürgerrechte, zum anderen den Staatsaufbau und hierbei die Gewaltenteilung. Wir in Baden bekommen im Großherzogtum die konstitutionelle Verfassung von 1818. Es folgen auf deutscher Ebene die kurzlebige Paulskirchenverfassung von 1848, die erste demokratisch beschlossene Verfassung für ganz Deutschland, die Verfassung von 1871 des Deutschen Kaiserreichs, eine konstiutionelle Verfassung, die Weimarer Verfassung von 1919, schließlich, nach Untergang des sogenannten dritten Reiches, das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland von 1949, welches bis heute gilt. Artikel 1 bis Art. 19 bestimmen die Menschen-‐ und Bürgerrechte. Artikel 20 besagt, dass die Bundesrepublik Deutschland ein demokratischer und sozialer Bundesstaat ist. Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt. Die Gesetzgebung ist eine verfassungsgemäße Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetze und Recht gebunden.
Der, kurze Abriss einer langen Entwicklung zeigt, wie komplex das Thema Gewalt und Gewaltenteilung ist, welch enormen historischen und geistigen Unterbau das Thema hat. Länder wie Irak und Afghanistan, um nur zwei Beispiele zu nennen, zeigen heute, wie schwer sich Gesellschaften mit Demokratie und Gewaltenteilung tun, denen Vorläufer aufgeteilter Gewalt, wie wir sie schon seit dem Mittelalter und früher kennen, wie auch Humanismus und Aufklärung fehlen. Scheinbar ist Gewaltenteilung nicht von heute auf morgen zu erreichen, sondern bedarf einer langen geistigen Tradition. Die Komplexität des
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Gewaltbegriffs im staatsrechtlichen Sinne wird, wie wir noch sehen werden, auch für die Beantwortung der Themafrage von Bedeutung sein.
Welche Rolle spielen die Medien im Bereich der Staatsgewalt und der Gewaltenteilung? Medien, vom lateinischen medium, das Mittlere, sind Übermittlungsträger. Sie sind Übermittlungsträger im naturwissenschaftlichen Bereich, im Okultismus sowie im Bereich der Kommunikation. Kommunikationsmittel sind wohl so alt wie die Menschheit. Buschtrommel, Horn, Papyrusrolle und zeitaufwendig handgeschriebenes Buch haben im 15. Jh. durch Johannes Gutenberg, durch Erfindung des Mobilletterndrucks, eine Revolution erfahren. Erstes großes Zeugnis der Macht der neuen Kommunikationstechnik finden wir im
16. Jh. in der Reformation Martin Luthers. Die neue Druckkunst ermöglichte es, die Ideen Martin Luthers ungleich schneller im Volk der Deutschen und darüber hinausgehend zu verbreiten als dies mit den alten Kommunikationsmitteln möglich gewesen wäre. Ebenso profitierten der Humanismus des 16. Jh. und später die Aufklärung davon, um nur einige Beispiele zu nennen.
Hier wird bereits die Macht des geschriebenen Wortes und seiner schnellen Verbreitung deutlich. In Kenntnis der damit verbundenen Gefahren, insbesondere für die herrschenden
Schichten, führt dies zu Repressalien, so z.B. im 19. Jh. im Rahmen der Restauration mit massiver Presszensur, worauf noch ausgiebiger eingegangen wird. Im 19. und 20. Jh. folgten weitere technische Meilensteine wie Telegraphie, Telefon, Radio, Fernseher, Internet.
Am Ende dieser Entwicklung steht der heutige Begriff von Medien. Danach sind Medien zunächst Kommunikationsmittel, die Informationen mit Schrift, Bild oder Ton weitergeben. Man kann diese wiederum unterscheiden in Massenkommunikation, die durch eine fehlende Auswahl der Empfänger gekennzeichnet ist, also z.B. Rundfunksendungen, und Individualkommunikation, die zwar viele erreicht aber gezielte Gruppen anspricht, in Form von Theaterstücken, Vorträgen, Konzerte usw.. Beim gegebenen Thema geht es maßgeblich um die 1. Alternative. Medien sind omnipräsent. Nahezu jeder hat heute ein oder mehrere Radio-‐ oder Fernsehgeräte, viele einen Internetanschluss, viele haben Tageszeitungen abboniert. Medien sind wichtig, um sich in den unterschiedlichsten Bereichen des Lebens, auch Politik und Kultur, auf dem Laufenden zu halten. Sie sind ferner wichtig, um sich
Arbeit zitieren:
Julian Jäckle, 2011, Medien die "vierte" Gewalt?, München, GRIN Verlag GmbH
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