Inhaltsverzeichnis
1. Vorwort 3
2. Formen der Ethik 4
2.1 Ethik und Moral 4
2.2 Medienethik 6
2.3 Rollenethiken im Rahmen der Medienethik 8
3. Medien- bzw. Pressefreiheit 13
3.1 Historischer Exkurs: Mediengesetzgebung und Medienethik in der Schweiz 14
3.2 Journalistenkodex und Schweizer Presserat 16
3.3 Probleme der Medienethik und Pressefreiheit 18
4. Stellungnahmen des Schweizer Presserates 22
4.1 Fallbeispiel: Persönlichkeitsverletzende Illustration 22
4.2 Fallbeispiel: Diskriminierung 26
5. Schlussbemerkungen 29
6. Literaturverzeichnis 31
2
1.Vorwort
In der heutigen globalen Gesellschaft spielen Massenmedien eine enorme Rolle. Sie besitzen eine Orientierungsfunktion und helfen dem Auditorium allgemeine Fakten und Standpunkte wahrzunehmen. Fälle von Desorientierung durch eine verzerrte Wahrnehmung der Rezipienten sind jedoch auch nicht von Seltenheit.
Das Berufsbild des Journalisten, als einem der wenigen Berufe, kann mittels seiner Arbeit eine grosse Auswirkung auf die Meinungsbildung und die zwischenmenschlichen Beziehungen einer Gesellschaft haben. Demnach scheint es allzu verständlich zu sein, dass die Mehrheitsgesellschaft moralische Forderungen nach sozial verantwortungsvollem Handeln an Journalisten stellt. Ebenfalls ist das Aufkommen einer journalistischen Ethik, welche das Verhalten der Journalisten reglementiert, unumgänglich.
Als Beurteilungskategorie für die Verhaltensweise von Journalisten werden neben der „Erklärung von Pflichten und Rechten der Journalistinnen und Journalisten“ oft die Begriffe der „journalistischen Qualität“ und der „professionellen Standards“ genannt. Die Frage nach der Unvereinbarkeit zwischen dem Informationsinteresse der Öffentlichkeit und der manipulativen Berichterstattung, welche im Spannungsfeld zum journalistischen Verantwortungsgefühl und der Berufsethik stehen, stellen eine gewichtige Problematik dar, auf die im Rahmen einer Seminararbeit nicht opulent eingegangen werden kann.
Das Anliegen der vorliegenden Seminararbeit ist es trotzdem, den Leser mit einem Teil der ethischen und rechtlichen Grundlagen der Journalistik bekannt zu machen. Ausserdem soll im weiteren Verlauf der Klärung der Frage, ob das Gesetz der Pressefreiheit es rechtfertigt, dass Journalisten über alles berichten dürfen, Beachtung geschenkt werden. Die Fokussierung des Themas liegt dabei auf dem Land Schweiz.
3
2. Formen der Ethik
2.1 Ethik und Moral
Seit die Ethik vor zweieinhalbtausend Jahren „entdeckt“ wurde, haben sich die Grundfragen des menschlichen Lebens und Zusammenlebens nicht extrem verändert. Die Bezeichnung geht auf den Philosophen Aristoteles (384-322 v. Chr.) zurück, der als erster umfangreiche Analysen über menschliches Handeln und die Kriterien seiner moralischen Beurteilung unter der Betitelung Ethik eingereicht hat. 1 Gegenwärtig verfügen wir jedoch nicht über dieselben Kenntnisse wie zu den Zeiten von Aristoteles, die uns eine andere ethische Reflexion erlauben als damals. 2
Die zwei Begriffe Moral und Ethik werden im allgemeinen Sprachgebrauch oft kaum unterschieden und meist synonym verwendet. Auch im Wissenschaftszweig der Etymologie sind die Ausdrücke eng miteinander verbunden, wobei in terminologischer Hinsicht eine deutliche Unterscheidung der beiden Begriffe erfolgt. 3
Der Begriff Moral hat seinen Ursprung im lateinischen Wort „mos“ beziehungsweise „moris“, das als „Sitten und Gebräuche“ übersetzt werden kann. Die Gesamtheit akzeptierter und durch Tradierung stabilisierter Verhaltensnormen kann in einer Gesellschaft als Moral bezeichnet werden. 4
Der Begriff Ethik wird vom griechischen Wort „ethos“ abgeleitet, das einerseits als Gewohnheit, Sitte, Brauch (oder allgemeine Regelbefolgung) oder als Charakter (Grundhaltung zur Tugend) verstanden werden kann. 5 „Die lateinische Übersetzung des Wortes „ethos“ in „mos“ vereinigt die semantischen Merkmale beider Begriffe. Mos bezeichnet somit sowohl Sitte, als auch Charakter.“ 6
1 Vgl. Pieper 1985, S. 7.
2 Vgl. Weischenberg 2004, S.177.
3 Vgl. Haller/Holzey 1992, S. 13.
4 Vgl. Gröschke 1993 , S.71.
5 Vgl. Karmasin 2005, S.11.
6 Karmasin 2005, S.11.
4
Als deutsche Übertragung von „mos“, bezeichnet die Moral in diesem konnotativen Raum den Inbegriff von Werturteilen, während Ethik als die Übersetzung von „ethos“ die philosophische Untersuchung (Moralphilosophie) der Moral bezeichnet. 7 Zusammenfassend kann gesagt werden, dass die Beschäftigung mit der wissenschaftlichen Disziplin der Ethik als die Theorie und die mit der Moral als die Anwendung beziehungsweise Praxis verstanden werden kann. 8
Verschiedene Ethik - Theorien lassen sich danach differenzieren, wem die Verantwortung für ethisches beziehungsweise unethisches Verhalten zugewiesen wird. Hierbei kann zwischen der Individualethik und der Sozialethik unterschieden werden. Wobei sich die Sozialethik an die ganze Gesellschaft richtet und die Individualethik auf den einzelnen bezieht. Bei einer weiteren Differenzierung bilden sich drei weitere Ebenen heraus, die Journalistenethik, die Organisationsethik und die sogenannte Publikumsethik. 9
7 Vgl. Karmasin 2005, S.11.
8 Vgl. Faulstich 2004, S. 80.
9 Ebd., S. 85.
5
2.2 Medienethik
Mit Hilfe einer weiteren Unterscheidung kann die Sozialethik in verschiedene Bereichsethiken aufgespaltet werden. Das gilt auch für den Bereich der Medien. Die Medienethik wird somit als eine Bereichsethik verstanden und gilt aus diesem Grunde nicht als eine eigene Wissenschaft. 10
Es existieren zahlreiche unterschiedliche Konzepte und Methoden, von einer einheitlichen Medienethik kann aber nicht die Rede sein. Angewandte Ethiken, wie die Medienethik werden gebraucht, wenn neue Handlungsmöglichkeiten und damit verbundene Bewertungsprobleme entstehen, für deren Lösung die allgemeine Moral keine ausreichenden Kriterien hat. Einer der Gründe für solche Probleme, sind technische Innovationen in der Forschung und die zunehmende Globalisierung der Märkte. 11
Auch im Raum der Medienwissenschaft kommen Fragen der Verantwortung auf: „die Frage nach der Vereinbarkeit von Markt und Moral, nach den Medien als Wirtschafts- und Kulturgut und nach der politischen Funktion von Medien im Rahmen demokratischer Öffentlichkeit.“ 12
Die Medienethik sieht die Formulierung und Legitimierung von Normen für praktisches Handeln von Medien (-Organisationen) als ihr eigentliches Ziel. Doch die Problematik liegt darin, dass die Medienethik sich in einem geschichtlichen Veränderungsprozess befindet und auf Freiwilligkeit und Einigkeit angewiesen bleibt, somit ist sie auch der Gefahr eines allgemeinen Relativismus ausgeliefert. 13
Von besonderem Interesse für die Medienethik sind folgende Werte: Wahrheit, Freiheit, Öffentlichkeit, Verantwortung, Medienkompetenz. Daraus lassen sich eindeutige Normen ableiten, die als moralische Handlungsanweisungen in die Medienpraxis übernommen werden. Zu diesen Normen gehören: die Objektivität, Neutralität, Fairness, Ausgewogenheit
10 Vgl. Faulstich 2004, S. 81.
11 Vgl. Funiok 2002, S. 274.
12 Faulstich 2004, S. 81.
13 Vgl. Faulstich 2004, S.81.
6
oder Toleranz. 14 Da eine etablierte, einheitliche, ausreichend komplexe und widerspruchsfreie Medienethik nicht existiert, hängen die Normen der Medienethik sowie deren Gültigkeit und Verbindlichkeit für den Einzelnen von sozialen Setzungen ab, und ihr Geltungsbereich wird allenfalls durch Konventionen und Macht bestimmt, die institutionell oder politisch abgesichert sind. 15
14 Ebd.
15 Ebd., S.85.
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2.3 Rollenethiken im Rahmen der Medienethik
Die Journalistenethik, welche sich mit der Verantwortung von Journalisten für Medienangebote beschäftigt, wurde aus individualethischer Perspektive schon detailliert untersucht. Durch den stets steigenden Wettbewerbsdruck im Unterhaltungsjournalismus kommt es täglich zu einer Art Wettstreit um Einschaltquoten, Werbegelder und die Aufmerksamkeit des Rezipienten. Um besser und schneller als die Konkurrenz zu sein, werden unprofessionelles Verhalten bei der Recherche und Verstösse gegen den Pressekodex in Kauf genommen. Im Rahmen der Selbstkontrolle stellen sich hier auf der „Macher“-Seite Fragen, ob beispielsweise Reporter, um ihrer Informationspflicht nachzukommen, Tote fotografieren dürfen und diese Fotografien als Sensations-Titelbilder vermarkten? Dürfen sie in Hotelzimmer eindringen und das Privatleben von Prominenten der Öffentlichkeit zur Schau stellen? Solche Fragen beziehen sich auf die Rechte und Pflichten von Journalisten, auf die Grenzen und die Qualität der Berichterstattung. 16
Von den einzelnen Journalisten, den „Machern“, wird ethisches Handeln gefordert. Ebenfalls existieren ethische Berufsnormen, wie zum Beispiel die Trennung von Meinung und Nachricht, die Achtung der Intimsphäre und des Privatlebens des Menschen, der Verzicht auf eine unangemessene Darstellung von Gewalt, die Achtung der Menschenwürde und der Verzicht auf diskriminierende Anspielungen. 17 Solche ethischen Berufsnormen bedeuten in der Praxis jedoch keine pragmatisch brauchbaren Handlungsmaximen für Journalisten oder Medienmacher. Inhaltsanalysen von Medienprodukten zeigen, dass generell Nachricht und Kommentar weder in der Presse noch im Fernsehen durchgängig säuberlich getrennt werden und dass in der Praxis ihre Vermischung vielmehr alltäglich und verbreitet, fast die Regel ist. 18
Ethische Prinzipien betreffen in der Praxis auch das Problem der Nachrichtenselektion: „Nachrichten werden fortlaufend `gemacht`. Themen werden immer `lanciert`, die `Medienwirklichkeit` ist weitgehend
16 Ebd., S.81f.
17 Ebd., S.82.
18 Ebd., S.83 f.
8
inszeniert. Deshalb sind die Regeln und Prinzipien, nach denen dieses `Spiel` funktioniert, in besonderem Masse der
Notwendigkeit moralischer Bewertung ausgesetzt.“ 19
Der Diskurs über die Journalistenethik, kann bei einer Überbetonung zulasten anderer, ebenfalls betroffener Handlungsrollen, bestimmte Abwehr- und Entlastungsmechanismen indizieren, die den Journalisten für Mängel, Normverletzungen und zum allgemeinen Sündenbock stempeln. 20
Mit der Pressefreiheit als übergeordnetem Voraussetzungsprinzip, verweist das individuelle ethische Handeln von Journalisten, bereits auf allgemeine Zwänge und Strukturen. Denkt man von der Individualethik ausgehend weiter, kommt man über die Journalistenethik zur Organisationsethik. Aus dieser sozialethischen Perspektive wird der Betrieb, das „Medien-Haus“, das Unternehmen in die Pflicht genommen, dessen ultimativem Interesse alle einzelnen „Macher“, vom Journalisten über den Redakteur, Programmdirektor, Verleger, Produzenten bis zum Eigentümer untergeordnet sind.
„ Man hat hier zwischen die journalistische, dem Gemeinwohl
verpflichtete Ethik auf der einen und die parteiliche, ganz dem Unternehmen verpflichtet PR- Ethik auf der anderen Seite die spezielle Verantwortung des „Medienjournalisten“ gesetzt, der im Spagat immer wieder abwägen und ausgleichen muss,
in dem er `Normaldistanz` wahrt.“ 21
Als Medienethik wird hier das Handeln gemäss systemspezifischer Interessen und ihrer Durchsetzung gemeint. Verantwortlich ist hier die ganze Organisation, weshalb man hier auch nicht von Individual-, sondern von Organisationsethik spricht. Auch die Medienökonomin, Linda Herrmanns, vertritt einen ähnlichen Standpunkt. Ihrem Erachten nach kann die Verantwortung nicht allein auf der Seite der Journalisten liegen:
„Die Notwendigkeit individueller Verantwortung von Seiten der
Journalisten und aller anderen in den Medien Agierenden sei unbestritten,
19 Faulstich 2004, S.83. 20 Vgl. Faulstich 2004, S.83.
21 Faulstich 2004, S.83f.
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Arbeit zitieren:
Daria Rybalov, 2011, Ethische Verantwortung: Wie frei ist der Journalismus?, München, GRIN Verlag GmbH
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