missachtet, sodass es immer wieder zu einer Kindeswohlgefährdung kommt. Hierfür gibt es bestimmte familiäre Risikofaktoren, die ich in diesem Rahmen nennen möchte. Zwar kommt Gewalt gegenüber Kindern in allen Bevölkerungsschichten vor, doch ist auffällig, dass sich die meisten Gewalttaten gegenüber Kindern in Familien geschehen, die von Armut betroffen sind, soziale ausgegrenzt sind, ein hohes Maß an Kriminalität aufweisen und oft ein niedriges Bildungsniveau haben. Diesbezüglich ist der Kinderschutz von erheblicher Bedeutung. 2 Betrachtet man die Kindeswohlgefährdung im Allgemeinen, so muss man sich zunächst verdeutlichen, was Kindeswohl als solches beinhaltet. Es orientiert sich demnach an den zentralen Bedürfnissen von Kindern, nämlich an der Selbstwirksamkeit, dem aktiven Mitbestimmungsrecht eines Kindes, seiner Autonomie und an der Entwicklung eigener Fähigkeiten. In diesem Zusammenhang lassen sich einige allgemeine Maßstäbe nennen, an denen das Kindeswohl messbar wird. So sind Kinder immer sowohl aktiv-eigenständig als auch abhängig von ihren Sorgeberechtigten. Dabei leben sie von Beginn ihres Lebens an in Wechselwirkung mit Erwachsenen und der materiellen Umwelt. Weiterhin ist zu beachten, dass Kinder etwas bewirken wollen und diesbezüglich das Bedürfnis haben, zu gestalten, zu verändern und zu kommunizieren. Des Weiteren haben Kinder ein hohes Bedürfnis nach Sicherheit, Bindung und Beziehung. Auch haben sie einen hohen Bedarf an Orientierung und Grenzsetzung durch die Bezugspersonen. Außerdem wollen Kinder ihre Neugier stillen, indem sie sich aktiv Wissen aneignen und ihre Umwelt erforschen. Dabei muss man sich schließlich immer vor Augen halten, dass Kinder nicht erst zu einem Menschen gemacht werden müssen, sondern grundlegend in ihrer Entwicklung unterstützt werden müssen. 3 Um nun die Phänomenologie und die Art und Weise der Kindeswohlgefährdung näher zu beleuchten, werde ich zunächst noch einmal im Detail auf generelle Risikofaktoren eingehen. Wie bereits erwähnt, ist ein wichtiger Aspekt, der zur Gefährdung von Minderjährigen führen kann, schwierige soziale Lebensbedingungen, die meist verbunden sind mit wirtschaftlichen Engpässen und desolaten Wohnverhältnissen der Familien. Wissenschaftliche Untersuchungen ergeben weiterhin einen Zusammenhang zwischen der
Kindeswohlgefährdung und einer problematischen Vorgeschichte der Eltern mit selbst erlebter Vernachlässigung, Misshandlung, Deprivation, Heimaufenthalten sowie elterlicher Trennung und Scheidung. Ein weiterer Auslöser können auch langanhaltende Spannungen
2 Leitner, Hans: Der Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung- §8a SGB VIII
3 Kommission Kinderschutz der Diakonie und Caritas: „Kein Kind darf verloren gehen“- Abschlussbericht der
Kommission Kinderschutz Caritas- Diakonie- Konferenz Hessen. S. 16ff.
2
und Konflikte zwischen den Eltern sein, unter anderem ebenfalls aufgrund von Scheidung oder Trennung oder generell aufgrund einer prekären Partnerwahl, wodurch es zur Überbelastung der Eltern oder zumindest eines Elternteils kommen kann. Als weiteres Problem für das Kindeswohl gilt außerdem eine sehr junge, oft allein stehende oder allein erziehende Mutter, welche aber einen Lebenspartner hat, der nicht der leibliche Vater des Kindes ist und es aufgrund dessen nicht akzeptiert. Zu Gewalt innerhalb der Familie kann es des Weiteren kommen, wenn die Sorgeberechtigten überfordert sind und es diesbezüglich nicht schaffen, den Haushalt und die Erziehung der Kinder, teilweise auch durch Unsicherheit, zu organisieren und zu strukturieren. Ebenfalls problematisch ist es, wenn Eltern ihre eigenen Interessen in den Vordergrund stellen und sich dadurch eine Interesselosigkeit im Bezug auf ihr Kind einstellt. Im Rahmen der Überforderung der Eltern ergeben sich weiterhin Schwierigkeiten, wenn es kurz hintereinander zu ungewollten Schwangerschaften kommt. Teilweise sind diese Überforderungsaspekte noch kombiniert mit der sozialen Isolation gegenüber der eigenen Familie und der Nachbarschaft. Ein weiteres immenses Problem im Bezug auf die Gefährdung von Kindern stellt die andauernde Gewalt des Partners des jeweiligen Elternteils dar, da das Kindeswohl hierdurch ebenfalls nicht gewährleistet werden kann. In diesem Zusammenhang ergibt sich eine Gefahr häufig auch durch die ständige multimediale Präsenz von Gewalt, Sex und Leid in der Familie. Schließlich gehört zu den wesentlichen Aspekten, die zur Kindeswohlgefährdung führen können noch der legale und/oder illegale Konsum von Drogen sowie psychische bzw. psychiatrische Störungen, wie zum Beispiel Psychosen und schwere Persönlichkeitsstörungen. 4 Aus all den genannten Faktoren können verschiedenste Formen der Kindeswohlgefährdung resultieren. Hierbei sind vor allem zu nennen: die körperliche sowie die emotionale Vernachlässigung, die physische und psychische Misshandlung, das Münchhausen-by-Proxy-Syndrom und der sexuelle Missbrauch. Auf die unterschiedlichen Formen werde ich im Folgenden näher eingehen und sie im Detail mitsamt ihrer Auswirkungen auf die Minderjährigen beschreiben.
4 Bund Deutscher Kriminalbeamter (hrsg.): „Kindesmisshandlung“. S. 63ff.
3
Körperliche Vernachlässigung:
Im Allgemeinen ist zu sagen, dass die Vernachlässigung eine besondere Form der Vernachlässigung darstellt, sodass man dementsprechend zwischen der körperlichen und psychischen Vernachlässigung eingeht. Hauptsächlich betroffen sind von dieser Art der Kindeswohlgefährdung Kinder zwischen 0 und 3 Jahren. Zunächst einmal werde ich mich in diesem Zusammenhang mit der körperlichen Vernachlässigung befassen. Von einer körperlichen Vernachlässigung spricht man, wenn die Sorgeberechtigten nicht dafür sorgen, dass ihre Kinder angemessen ernährt werden, die Körperhygiene mangelhaft ist und es zu keiner ordnungsgemäßen gesundheitlichen Fürsorge kommt. Diese Missstände können schließlich bis zur vollkommenen Verwahrlosung führen. Im Detail bedeutet das, dass es an einer ausreichenden und ausgewogenen Ernährung, der Gesundheitsfürsorge sowie zahnärztlicher Fürsorge, der körperlichen Pflege, der Förderung des Kindes im Allgemeinen, hierbei unter anderem auch die entsprechende Gewährleistung eines intakten Rhythmus im Bezug auf Schlafen und Aufstehen sowie an der adäquaten Aufsicht und dem Schutz des Kindes in Gefahrensituationen in Teilen oder gänzlich fehlt.
Diese Indizien der Vernachlässigung können bei einem Kind zu weitreichenden psychischen Störungen und gesundheitlichen Defiziten führen. Hierzu zählen beispielsweise Gedeihstörungen (Minderwuchs), unzureichende medizinische Versorgung (Vorsorge- und zahnärztliche Untersuchungen) und diesbezüglich auch die Verweigerung oder Verzögerung einer ärztlichen Behandlung bei akuten Krankheitssymptomen. Des Weiteren kommt es häufig zu einer mangelnden altersentsprechenden Beaufsichtigung des Kindes, zu Hygienemängeln und daraus resultierend als Symptom zur Verfilzung der Haare, zu Läusebefall oder ähnlichem und auch die Mangelernährung kann schwerwiegende Folgen haben, wie zum Beispiel Unterernährung, Untergewicht und fehlende Flüssigkeitszufuhr. Schließlich kommt es durch die Sorgeberechtigten häufig noch zu einer Überforderung des Kindes, indem Dinge verlangt werden, die nicht dem Alterstand entsprechend sind, wie zum Beispiel der Zwang zu einer zu frühen Selbstständigkeit, beispielsweise im Bezug auf die Sauberkeitsentwicklung des Kindes. Generell kann es diesbezüglich zu unrealistischen Erwartungen an das Kind kommen, welche sich für die Entwicklung des Kindes ebenfalls negativ auswirken können.
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Arbeit zitieren:
Isabell Louis, 2011, Die Kindeswohlgefährdung - allgemeine Phänomenologie und Gefährdungsmodalitäten, München, GRIN Verlag GmbH
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