I
Inhaltsverzeichnis
Abk ürzungsverzeichnis II
Literaturverzeichnis IV
1. Historie, Gründe und gesellschaftsrechtliche Grundlagen zur Einführung der
Societas Europaea 1
2. Die Gründung der SE 3
2.1 Gründung einer SE durch Verschmelzung 3
2.2 Gründung einer Holding-SE 4
2.3 Gründung einer Tochter-SE 5
2.4 Gründung einer SE durch Umwandlung einer AG in eine SE 6
2.5 Gründung einer SE durch Umwandlung einer AG in eine SE 6
3. Aufbau der SE 7
3.1 Hauptversammlung 7
3.2 Dualistisches System 8
3.3 Monistisches System. 8
4. Sitzverlegung der SE 10
5. Die Besteuerung der SE 10
5. 1 Gründung einer Holding SE 11
5. 2 Gründung einer Tochter SE 12
5. 3 Gründung einer SE durch Verschmelzung 13
5. 4 Besteuerung bei Sitzverlegung der SE 14
6. Fazit 15
II
Abkürzungsverzeichnis
Abs. -Absatz AG -Aktiengesellschaft AktG -Aktiengesetz Art. -Artikel DBA -Doppelbesteuerungsabkommen ect. -ecetera EStG -Einkommensteuergesetz EuGH -Europäischer Gerichtshof EWG -Europäische Wirtschaftsgemeinschaft EWiV -Europäische wirtschaftliche Interessenvereinigung f -folgend FRL -Fusionsrichtlinie GbR -Gesellschaft bürgerlichen Rechts gem. -gemäß GmbH -Gesellschaft mit beschränkter Haftung GmbHG -Gesetz betreffend der Gesellschaften mit beschränkter Haftung GrEStG -Grunderwerbsteuergesetz HGB -Handelsgesetzbuch HS -Halbsatz i.S.d. -im Sinne des i.V.m. -in Verbindung mit KG -Kommanditgesellschaft KSt -Körperschaftsteuer KStG -Körperschaftsteuergesetz Nr. -Nummer OHG -offene Handelsgesellschaft SE -Societas Europaea SEEG -Gesetz zur Einführung der Europäischen Geselschaft
III
SE-RL -SE Richtlinie SE-VO -SE Verordnung sog. -sogenannte UmwG -Umwandlungsgesetz UmwStG -Umwandlungssteuergesetz Vgl. - Vergleiche
IV
Literaturverzeichnis
1. Bartone, Dr. Roberto und Klapdor, Dr. Ralf. Die Europäische Aktiengesellschaft.
[Hrsg.] Prof. Dr. Lutz Fischer und Prof. Dr. Volker Breithecker. Berlin : Erich Schmidt
Verlag GmbH & Co. KG, 2005. S. 2-70.
2. Kaeser Ch., Dr. Christian. SE, Vertrag über eine Societas Europaea. [Haufe Steuer
Office Kanzlei Edition] Freiburg : Haufe-Lexware GmbH & Co. KG, 2011.
3. Blume, Kai. Probleme der Besteuerung der Europäischen Gesellschaft (SE). s.l. :
Grin Verlag für akademische Texte, 2010.
4. Binder, Ulrike, et al. Die Europäische Aktiengesellschaft (SE). Wiesbaden : s.n.,
2007. S. 100-186. 1. Auflage.
5. Frotscher, Prof. Dr. Gerrit. Kommentar zum Umwandlungssteuergesetz.
Frotscher/Maas. Freiburg : Haufe-Lexware GmbH & Co. KG, 2011.
6. Maraslis, Apostolos. Die Europäische Aktiengesellschaft (SE) - Das Statut der
Europäischen Aktiengesellschaft und ihre Vor- und Nachteile im Vergleich zu den
nationalen Gesellschaftsformen aus europäischer Perspektive. Aachen : s.n., 2007. S.
88.
7. Gesellschafts- und steuerrechtliche Grundfragen der Europäischen
Aktiengesellschaft (Societas Europaea). Albert, Markus. [Hrsg.] Instutut "Finanzen
und Steuern" e.V. IFSt-Schrift Nr. 426, Bonn : s.n., 2005, S. 92.
8. Das SEStBeglG aus der Sicht international tätiger Unternehmen. Werra, Matthias
und Teiche, Andreas. 27/28, s.l. : Der Betrieb, 2006, S. 1462.
9. Theisen, Univ.-Prof. Dr. Dr. Manuel René und Wenz, Prof. Dr. Martin. Die
Europäische Aktiengesellschaft. [Hrsg.] Univ.-Prof. Dr. Dr. Mauel René Theisen und
Prof. Dr. Martin Wenz. Stuttgart : Schäfer-Poeschel Verlag für Wirtschaft - Steuern -Recht GmbH, 2005. S. 14-563. 2. Auflage.
10. Miller, Stefan. Die Besteuerung der Veräußerung von im Privatvermögen
gehaltenen Anteilen an Kapitalgesellschaften unbeschränkt steuerpflichtiger natürlicher
Personen nach § 17 EStG. Türkheim : Grin Verlag für akademische Texte, 2011.
1. Historie, Gründe und gesellschaftsrechtliche Grundlagen zur Einführung der Societas
Europaea
Erste Überlegungen zur Schaffung einer gemeinsamen europäischen Gesellschaftsform sind erstmals beim 34. Deutschen Juristentag 1926 in Köln zu Tage getreten 1 . Dieser Gedanke verdichtete sich erstmals im Jahre 1959 im Anschluss an die Verabschiedung der Römischen Verträge vom 25. März 1957 2 . Die Erarbeitung einer gemeinsamen europäischen Gesellschaft erwies sich jedoch als sehr schwierig, so dass schließlich erst im Rahmen des Europäischen Rats von Nizza im Jahre 2000 ein gemeinsamer Konsens gefunden werden konnte. Im Anschluss daran konnte die Verordnung über das Statut der Europäischen Aktiengesellschaft sowie die Richtlinie betreffend die Mitbestimmung der Arbeitnehmer am 8. Oktober 2001 verabschiedet werden. In Kraft getreten sind die beiden Richtlinien jeweils zum 8. Oktober 2004 3 .
Von nun an kann die Rechtsform der Societas Europaea (SE) europaweit gewählt werden. Eine Rechtsform stellt die von der jeweiligen Rechtsordnung aufgestellten rechtlichen Grundlagen zur Regelung der rechtlichen Struktur des Unternehmens dar. Sie regelt die rechtlichen Beziehungen zum Unternehmensumfeld, sowie die innere Organisation des Unternehmens 4 .
Von der Einführung der SE versprachen sich die Europapolitiker Einsparungen an Transaktionskosten der europäisch agierenden Unternehmen. Mittels der SE soll für Unternehmen, die in mehreren europäischen Ländern tätig sind, eine einfachere Konzernstruktur gewählt werden können. Anstatt in jedem europäischen Tätigkeitsstaat eine eigene Tochtergesellschaft zu Gründen ist es nun möglich über Betriebsstätten in den jeweiligen Ländern tätig zu werden 5 .
1 Vgl. Theisen M., Wenz M., (2005), S. 27
2 Vgl. Bartone R, Klapdor R., (2005), S. 15
3 Vgl. Bartone R, Klapdor R., (2005), S. 16
4 Vgl. Theisen M., Wenz M, (2005), S. 14
5 Vgl. Bartone R, Klapdor R., (2005), S. 2
2
Verbesserungen entstehen durch die SE auch im Bereich der Corporate Governance. Für deutsche Unternehmen, welche die Rechtsform der SE wählen, besteht die Möglichkeit neben dem dualistischen System die Unternehmensleitung alternativ auch nach dem monistischen System zu organisieren 6 . Ein weiterer Vorteil besteht bei grenzüberschreitenden Umstrukturierungen durch Umwandlungen oder Sitzverlegungen in andere Staaten 7 .
Durch die einheitliche europäische Gesellschaftsform der SE soll die Vielfalt einzelstaatlich anzuwendender Normen verringert werden. Die rechtlichen Grundlagen, die für den Rechtsrahmen der SE zur Anwendung kommen, erfüllen diese Zielsetzung jedoch nur bedingt. Zunächst kommt als rechtliche Grundlage für die SE die SE-Verordnung (SE-VO) zur Anwendung, welche als Verordnung in den jeweiligen Mitgliedsstaaten unmittelbar rechtliche Wirkung entfaltet. Daneben ist noch die SE-Richtlinie (SE-RL) zu beachten, welche jedoch nur über einzelstaatliche Ausführungsgesetze zur Anwendung kommt. Da die SE-VO einige Regelungen den einzelnen Mitgliedsstaaten offen lässt, bedarf es auch ergänzend zur SE-VO ein nationales Ausführungsgesetz. In Deutschland wurde das Ausführungsgesetz für die SE-VO und die SE-RL einheitlich im SEEG zusammengefasst. Daneben gelten noch auf Aktiengesellschaften anwendbares nationales Recht (AktG, HGB, UmwG, etc.) 8 .
Dem Wesen nach ist die SE eine Aktiengesellschaft deren Kapital nach Art. 1 Abs. 2 Satz 1 SE-VO in Aktien zerlegt und die Gesellschafter nach Art. 1 Abs. 2 Satz 2 SE-VO nur bis zur Höhe des von ihnen gehaltenen gezeichneten Kapitals haften. Die SE besitzt gem. Art. 1 Abs. 3 SE-VO eine eigene Rechtspersönlichkeit. Nach Art. 4 SE-VO muss das Kapital der SE auf Euro lauten und mindestens 120.000,- Euro betragen. Der Sitz der SE muss im Gemeinschaftsgebiet liegen (Art. 7 SE-VO). Nach Art. 8 SE-VO kann die SE identitätswahrend, also ohne Auflösung und Gründung einer neuen juristischen Person in einen anderen Mitgliedstaat verlegt werden. Rechtspersönlichkeit erwirbt die SE an dem Tage, an dem sie in das jeweilige im Sitzstaat vorgeschriebene Register (in Deutschland das Handelsregister) eingetragen wird (Art. 16 Abs. 1 SE-VO).
6 Vgl. Kaeser Ch. Ch., HSO, (2011), S. 1
7 Vgl. Bartone R., Klapdor R., (2005), S. 8
8 Vgl. Kaeser Ch. Ch., HSO, (2011), S. 2
Arbeit zitieren:
Bachelor of Arts (B.A.) Stefan Miller, 2012, Die Societas Europaea - gesellschaftsrechtliche und steuerrechtliche Aspekte, München, GRIN Verlag GmbH
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