INHALTSVERZEICHNIS
Abbildungsverzeichnis I
Abk ürzungsverzeichnis II
Vorwort 1
1 Einführung 2
1.1 BEGRIFFSDEFINITION UND DIE ÖKONOMISCHE BEDEUTUNG DES LEASINGS 2
1.2 PROBLEMDARSTELLUNG UND DIE NOTWENDIGKEIT ZU EINER REFORMATION 2
2 DIE AKTUELLE LEASINGBILANZIERUNG NACH IFRS 6
3 LEASINGBILANZIERUNG NACH ÄNDERUNGEN DURCH DEN
EXPOSURE DRAFT 8
3.1 EINFÜHRUNG IN DIE NEUE LEASINGBILANZIERUNG 8
3.2 ANWENDUNGSBEREICH DER NEUEN LEASINGBILANZIERUNG 9
3.3 DIE ZUKÜNFTIGE ROLLE DES IAS 17.10 UND IAS 17.11 11
3.4 BILANZIERUNG BEIM LEASINGNEHMER 11
3.4.1 Das Right-of-Use-Konzept 11
3.4.2 Erstbewertung des Leasingverhältnisses beim Leasingnehmer 11
3.4.3 Folgebewertung des Leasingverhältnisses beim Leasingnehmer 14
3. 5 KOMPLEXE LEASINGVERHÄLTNISSE UND IHRE BESONDERHEIT 19
3.5.1 Leasingverhältnisse mit bedingten Leasingzahlungen 19
3.5.2 Leasingverträge mit Laufzeitoptionen 21
3.5.3 Leasingverträge mit Restwertgarantien 22
3.6 BILANZIERUNG BEIM LEASINGGEBER 23
3.6.1 Das neue Konzept 23
3.6.2 Der Performance-Obligation-Ansatz 24
3.6.3 Der Derecognition-Ansatz 29
4 SALE-AND-LEASEBACK-TRANSAKTIONEN - EINE BESONDERE ART
DES LEASINGS 32
4.1 SALE-AND-LEASEBACK-TRANSAKTIONE-N DER AKTUELLE STAND 33
4.2 SALE-AND-LEASEBACK-TRANSAKTIONEN NACH DEM VORSCHLAG DES ED 35
5 FAZIT UND AUSWIRKUNGEN DES EXPOSURE DTRAFTS - EINE
GESAMTW ÜRDIGUNG 39
LITERATURVERZEICHNIS 42
II
ABBILDUNGSVERZEICHNIS
Abbildung 1: Vergleich der Bilanzierung beim LN nach ED und IAS 17.
Abbildung 2: GuV beim LN für das 1.Jahr nach ED und IAS
Abbildung 3: Die Bilanz des LN nach IAS 17
Abbildung 4: Die Bilanz des LN nach dem Exposure Draft
Abbildung 5: Darstellung eines Beispiels mit bedingten Leasingraten
Abbildung 6: Neubilanzierung beim LG nach der PO-Methode
Abbildung 7: Vergleich der LG-Bilanzierung nach IAS 17 und ED/POM
Abbildung 8: Vergleich der GuV nach IAS 17 und ED/POM beim LG
Abbildung 9: Darstellung der Rechnung nach der Derecognition-Methode beim
LG
Abbildung 10: Vergleich der LG-Bilanzierung nach IAS 17 und dem ED/
Derecognition -Methode.
I
ABKÜRZUNGSVERZEICHNIS
Abs. Absatz
Art. Artikel
AK Anschaffungskosten
Bsp. Beispiel
bspw. beispielweise
bzw. beziehungsweise
DR-Ansatz Derecognition-Ansatz
ED Exposure Draft (Diskussionsentwurf)
EK Eigenkapital
E&Y Ernst & Young
EUR Euro-Währung
d.h. das heißt
f. folgende
ff. fortfolgende
FK Fremdkapital
gem. gemäß
GuV Gewinn und Verlust
http hyper text transfer protocol (Internet)
IAS International Accounting Standard(s)
IASB International Accounting Standards Board
i.d.R. in der Regel
IFRS International Financial Reporting Standard(s)
i.H.v. in Höhe von
i.S.d. im Sinne des, der, dieser
i.S.v. im Sinne von
II
i.V.m. in Verbindung mit
insbes. insbesondere
JÜ Jahresüberschuss
Kap. Kapitel
LN Leasingnehmer
Nr. Nummer
o.g. oben genannt
POM Performance-Obligation-Methode
PwC PriceWaterhouseCoopers
Rz Randziffer
S. Satz
sog. sogenannte
s.o. siehe oben
T Tausend
Tz Teilziffer
u.a. unter anderem
USD US-Dollar
u.U. unter Umständen
Vgl. Vergleiche
z.B. zum Beispiel
III
VORWORT
Die Auslegung der Leasingbilanzierung gemäß IAS 17 ist ein seit 2006 andauerndes Prestigeprojekt des IASB und FASB zur Konvergenz der internationalen Rechnungslegung zwischen den beiden Standardsettern. Zweck dieses Projektes ist die seit Jahren unter Kritik geratene Leasingbilanzierung zu verbessern, vereinfachen und die globale Anwendung der IFRS auszuweiten. Im August 2010 wurde letztendlich seitens des Boards ein Standardentwurf „Leases ED/2010/09“ der Öffentlichkeit vorgelegt. Der Standardentwurf basiert auf dem Diskussionspapier, das im März 2009 als vorläufiger Entwurf veröffentlicht wurde. Bis Dezember 2010 hatte die teilnehmende Öffentlichkeit Anspruch den vorgeschlagenen Exposure Draft auf Lücken zu kommentieren.
Ziel dieser Arbeit ist es im ersten Schritt, die internationale Leasingbilanzierung auf den derzeitigen Status Quo hin zu prüfen und aus diesem Standpunkt heraus die Notwendigkeit einer substanziellen Veränderung der aktuellen Regelung zu erläutern. Im Anschluss soll der von beiden Boards vorgeschlagene Exposure Draft untersucht und auf Hinblick seiner Wirkung für den jeweiligen Anwender kommentiert werden. Somit sollen im Zuge der Neuregelung die Konsequenzen des Exposure Drafts aufgegriffen werden, um folglich die Existenzfähigkeit bzw. lückenlose Anwendbarkeit des neuen Standards im Alltag zu ergründen.
1
1 EINFÜHRUNG
1.1 BEGRIFFSDEFINITION UND DIE ÖKONOMISCHE BEDEUTUNG DES LEASINGS
Das Wort Leasing geht aus dem angloamerikanischen Soziolekt hervor und kann als Vermietung oder Verpachtung übersetzt werden. 1 Im deutschsprachigen Raum sind Leasingverträge überwiegend im zivilrechtlichen Kontext ein Konstrukt aus Gebrauchsüberlassungsverträge zu verstehen und zu interpretieren. 2 Eine allgemeingültige Definition ist weder in der Wirtschaftspraxis noch in der Theorie präsent. In IAS 17.4 wird ein Leasingverhältnis nunmehr als eine Vereinbarung zwischen Leasinggeber und Leasingnehmer definiert bei der im Gegenzug zu einer Reihe von Zahlungen das Recht auf Nutzung eines Vermögenswerts für einen vereinbarten Zeitraum erworben wird. 3 Demnach wird lediglich das Nutzungsrecht an einem Wirtschaftsgut von einem Vertragspartner auf die Gegenpartei übertragen, ohne dass es vergleichsweise bei einem klassischen Kauf eines Wirtschaftsguts gemäß Paragraph 433 BGB eine rechtliche als auch wirtschaftliche Übertragung ausgelöst wird. Nach dem aktuellen Wortlaut des IAS 17 können neben materiellen ebenso immaterielle Vermögensgegenstände als Leasinggegenstand in Betracht gezogen und im Rahmen des IAS 17 angesetzt, bewertet und ausgewiesen werden. Die neue Bestimmung der IASB/FASB sieht den Wegfall der Anerkennungsbasis für immaterielle Vermögensgegenstände vor. 4 Folglich bedeutet dies, dass der Geltungsbereich
des neuen Modells sich auf Hinblick der Anwendbarkeit lediglich auf Sachanlagen beschränkt.
Der Ursprung des Leasings kann bis zum neunzehnten Jahrhundert zurückverfolgt werden, als die US-amerikanische Bell Telephone Company anfing vom 5 In Deutschland Verkauf auf Vermietung Ihrer Wirtschaftsgüter überzugehen. stand man dieser Idee lange Zeit kritisch gegenüber und favorisierte die klassische Finanzierung. Mittlerweile kann auch hier zu Lande auf eine 50-jährige Erfolgsgeschichte des Leasings geblickt werden. 6 Als eine Finanzierungsalter- 1 Vgl.Borderwin/Tonner (2008): S.1.
2 Vgl. Borderwin/Tonner (2008): S.1.
3 Vgl. § 17 Abs. 4 IFRS Text. (2011)
4 Vgl. § 5 E/D (2010/09)
5 Vgl. Stoffels, M. u. Leonhardt, W. (Hrsg.) (2007): S.8
6 Vgl. Leasing-Verband (2011): o.S.
2
native hat sich das Leasing im Laufe der Zeit in der Weltwirtschaft zu einer ge-standenen Größe entwickelt. In Europa stellte Deutschland mit 44 Mrd. Euro Investitionsvolumen in 2010 den größten Leasingmarkt vor Großbritannien mit 35 Mrd. Euro dar. 7 Damit lag die Leasingquote, d.h. der Anteil des Leasings an den gesamtwirtschaftlichen Ausrüstungs-Investitionen in Deutschland in 2010 bei ca. 20%. 8 Folglich wurde jedes fünfte Wirtschaftsgut, welches betrieblichen Zwecken dient, in Deutschland durch ein Leasingverhältnis finanziert. Einen noch stärkeren Standpunkt hat das Leasing in den USA mit rund 30% Anteil des Leasings an den gesamtwirtschaftlichen Ausrüstungs-Investitionen. 9 Laut dem Leasingjahrbuch betrug das Leasinginvestitionsvolumen in 2010 weltweit insgesamt 640 Billionen US Dollar. 10 Diese Kennzahlen verdeutlichen die Wichtigkeit des Leasings im heutigen Wirtschaftsleben.
Zur Gewährleistung der Transparenz der Jahresabschlüsse als Informationsquelle für Investoren und Unternehmen und die Beseitigung von Ermessenspielräumen bei den Qualifizierungsansätzen haben beide Boards IASB/FASB im Konvergenzprojekt den ED/2010/09 veröffentlicht.
1.2 PROBLEMDARSTELLUNG UND DIE NOTWENDIGKEIT ZU EINER REFORMATION
Die Globalisierung der Finanz- und Kapitalmärkte schreitet stetig voran. Entscheidend ist, dass Investoren und Unternehmen in der Lage sind auf internationaler Ebene vergleichbare Informationen zu erhalten, um diese grundlegend für die Bildung von Investitionsentscheidungen zu nutzen. Hierzu ist die Harmonisierung der internationalen Rechnungslegungssysteme ebenso relevant wie eine transparente Darstellung der Jahresabschlüsse. Im Sinne des IAS 1.15 sollen Jahresabschlüsse die primäre Absicht verfolgen die Vermögens-, Finanz-und Ertragslage eines Unternehmens den tatsächlichen Verhältnissen entsprechend darzustellen, um eine optimale Entscheidungsfindung der Investoren gewährleisten zu können. 11 Als Voraussetzung hierzu gilt auch die neutrale Bi-
7 Vgl.Leasing-Verband (2011): o.S.
8 Vgl. Leasing-Verband (2011): o.S.
9 Vgl. Stoffels, M. u. Leonhardt, W. (Hrsg.) (2007): S. 8.
10 Vgl. IFRS Portal (2011): o.S.
11 Vgl. § 1 Abs. 15 IFRS Text (2011).
3
lanzierung von Leasingverträgen, die die tatsächliche Wirtschafts- und Rechtslage darstellt, um so einer Verzerrung der Bilanzen vorzubeugen. Eben diese Problematik bildet einen der Kernkritikpunkte an der jetzigen Leasingbilanzierung nach IAS 17. Ein Leasingverhältnis ist als ein Nutzungsüberlassungsvertrag zu verstehen bei dem, wie oben bereits hergeleitet, eine Trennung zwischen dem rechtlichen und wirtschaftlichen Eigentum vollzogen wird und so auf Rechtmäßigkeit zu prüfen ist, welche Vertragspartei den Leasinggegenstand in die Bilanz aufzunehmen hat. 12 An dieser Stelle kommen die so oft von Investoren kritisierten Ermessungsspielräume zum Vorschein. 13 Diese Ermessungsspielräume ergeben sich aufgrund der aktuellen Ausgestaltung des Bilanzierungsmodells, so dass die Verteilung der Chancen und Risiken - im wirtschaftlichen Kontext - darüber entscheidet welches Rechtssubjekt letztendlich das Leasingobjekt bilanzieren muss. Die Vorgehensweise beruht auf dem „All-ornothing-Ansatz“, wonach ein Leasinggegenstand in die Bilanz des Leasingnehmers entweder vollständig aufgenommen oder vollständig weggelassen wird. 14 Kritisiert wird der „Risk-and-Reward-Ansatz“ aufgrund seiner Komplexität und breitgefächerten Natur, wobei vergleichsweise ähnliche Fälle unterschiedlich bewertet werden können. 15 Zeitgleich bietet das „Finanzierung-Operating-Leasing-Modell“ keine wirkliche Alternative. Das unter Kritik geratene Modell erwecke den Anschein, dass die Klassifizierung zwischen Finanzierungs- und Operating-Leasing auf einer objektiven und transparenten Grundlage basiert. Dies sei in Anwenderkreisen jedoch nicht der Fall. 16 Die erheblichen Ermessungsspielräume im Standard 17 erwirken einen derartigen Flexibilitätsgrad, der kaum eine klare, von Dritten nachvollziehbare Trennung erlaubt. Zusätzlich gilt, dass viele Leasingnehmer bewusst den Operating-Leasing-Ansatz nutzen, um mithilfe der Gestaltungsfreiheit der Off-Balance-Sheet-Transaktion die Verträge so zu konzipieren, dass es in der Bilanz zur Verschleierung des Leasingge-genstandes kommt. 17 Die beschriebene Sachlage zeugt von der Erkenntnis, dass das Konzept des Operating-Leasings - nach dem aktuellen Stand der Dinge - dem Unternehmen erlaubt Fremdfinanzierungen in Anspruch zu nehmen,
12 Vgl. Pellens (2011): S. 686.
13 Vgl. Pellens (2011): S. 686.
14 Vgl. Pellens (2011): S. 686.
15 Vgl. S. 5 E/D (2010/09).
16 Vgl. Pellens (2011): S. 686.
17 Vgl. Findeisen, K. u. Sabel, E. (2011):o.S. In: Der Betrieb.
4
ohne, dass die dazugehörige Verbindlichkeit in der Bilanz ausgewiesen wird. Als unmittelbare Folge werden Unternehmenskennzahlen teilweise zu Gunsten des Leasingnehmers optimiert, wodurch sich u.a. ein positiver Verschuldungsgrad (Fremdkapital / (Fremdkapital + Eigenkapital)) und eine höhere Kreditwürdigkeit ergeben, als dass die reale Sachlage erlauben würde. 18 Vorausgesetzt dem Fall, dass Leasingnehmer gezielt die Off-Balance-Möglichkeit ansetzen, kann es weitreichende Konsequenzen - zum Teil auch negative Auswirkungenmit sich bringen. Insbesondere sind Investoren der Gefahr ausgesetzt Jahresabschlüsse falsch zu interpretieren. Zur Vermeidung von Fehlentscheidungen bzw. einer verzerrten Wahrnehmung der tatsächlichen Geschäftslage eines Unternehmens sind Nutzer u.a. Investoren gezwungen etwaige Anpassungen an den Jahresabschlüssen vorzunehmen. Hinsichtlich der bilanziellen Bereinigung sind Investoren zwingendermaßen verpflichtet subjektive Einschätzungen vorzunehmen, da diese Teilnehmer sich, ungleich dem Management des Unternehmens, lediglich auf einen begrenzten Informationsfluss stützen können. Einerseits ist dieses Vorgehen für Investoren zeitaufwendig sowie kostspielig zugleich. Andererseits kann die Lage des Unternehmens falsch eingeschätzt werden, was sich wiederum negativ auf das Unternehmen auswirken kann. Zwar liefert das IASB mit IAS 17.10 und 17.11 Anwendungsbeispiele und Indi-katoren zur korrekten Darstellung von Finanzierungs- und Operating-Leasing, jedoch wird kritisiert, dass diese Kriterien nicht ausreichend seien, um eine klare Unterscheidung zwischen Finanzierung- und Operating-Leasing treffen zu können. Zusammenfassend ist die derzeitige Bewerkstelligung zur neutralen Darstellung von Leasingverhältnissen weit entfernt von einem effektiven Abgrenzungsmechanismus, wodurch Bilanzen in Ihrer Aussagekraft geschwächt werden, das Postulat der internationalen Vergleichbarkeit nicht gegeben ist und sowohl Verständlichkeit als auch Verlässlichkeit der Bilanzen eingeschränkt werden. 19 Um dem entgegenzuwirken, ist eine umfangreiche Reform der Leasingbilanzierung nach IAS 17 unausweichlich.
18 Vgl. Pellens (2011): S. 686.
19 Vgl. Stamm, A. u. Giorgin, A. (2011): o.S.
5
Arbeit zitieren:
Yama Waziri, 2012, Auswirkungen Exposure Drafts 2010/09 zur Neuregelung des IAS 17 auf ausgewählte Leasingverhältnisse, München, GRIN Verlag GmbH
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