TU-Berlin 22.12.2000 Institut für Stadt- und Regionalplanung Fachbereich Bau- und Planungsrecht
Thema:
Wie werden Rechtsstreitigkeiten über Erbschaftssachen geführt ( mit Beispielfall)?
Karsten Foth
Inhalt
Seite
1) Einleitung 3
2) Das Erbrecht 4
3) Die natürliche Erbfolge 5
4) Die gewillkürte Erbfolge 6
5) Der Testamentsvollstrecker 8
6) Beispielfälle 9
7) Schlussfolgerung 11
Literaturverzeichnis 12
2
1. Einleitung
Wer träumt nicht davon, einmal eine große Erbschaft zu machen, um sein Haushaltsbudget damit ein wenig aufzubessern oder sich eine etwas größere Reise zu leisten? Doch was bedeutet es eigentlich, der Erbe eines Nachlasses zu sein und wann und von wem erbt man überhaupt? Früher oder später müssen sich viele von uns mit diesen Fragen beschäftigen, spätestens dann, wenn es darum geht, zu entscheiden, wer seine Besitztümer im Falle des eigenen Ablebens vermacht bekommen soll. In wohl eher wenigen Fällen verläuft ein solches Vererben völlig konfliktlos, so dass es schon gewisser Regelungen bedarf, um festlegen und entscheiden zu können, wer denn im Zweifelsfall und bei nicht eindeutigen Anordnungen des Vererbenden den Besitz erhalten soll. Dabei ist schon die Begrifflichkeit äußerst komplex und vielseitig. Allein das Wort „Erbrecht“ ist in sich schon zweideutig:
• „Im objektiven Sinne bedeutet „Erbrecht“ die Summe der Rechtsvorschriften, aus denen sich ergibt, wer beim Tode eines Menschen als neuer Vermögensträger an die Stelle des Verstorbenen tritt und wie die übertragenen vermögenswerten Rechte des Verstorbenen zu verwalten und endgültig zu verteilen sind.
• Unter „Erbrecht“ im subjektiven Sinne versteht man die Rechtsmacht, den Rechtsanspruch des Erben. (...) Wenn es heißt, dass das Nachlassgericht den Erben ein Zeugnis über sein Erbrecht zu erteilen hat, nämlich einen Erbschein, so ist damit ein Zeugnis über die Rechtsmacht des einzelnen gemeint.“ 1
Auch die Begriffe Erbschaft, Erblasser, Vermächtnis, Erbfall, gesetzliche Erbfolge und Testament sind jedem irgendwie geläufig, bedürfen aber auch einer genauen Klärung, um mit ihnen korrekt umgehen zu können. Für den Betroffenen spielen vor allem auch die Zuständigkeiten und praktischen Konsequenzen der gesetzlichen Regelungen und Instanzen eine wichtige Rolle. Hierzu seien nur das Nachlassgericht und der Testamentsvollstrecker genannt. Eine oberflächlich vielleicht als einfach und banal angesehene Thematik erweist sich also schon beim Einstieg in eine etwas intensivere Auseinandersetzung mit dieser als sehr umfangreich und zuweilen auch kompliziert. Diese Abhandlung hier wird also Grundsätzliches des Erbrechts, Vorgehensweisen und Aufgaben der zuständigen Organe und einige Beispielfälle ein wenig genauer aufzeigen. Dabei wird sie auf all diese Begrifflichkeiten nochmals zu sprechen kommen und hoffentlich verständlich und nachvollziehbar erläutern können. Diese schriftliche Arbeit ist allerdings nicht als Nachschlagewerk oder Handbuch für Erben gedacht, denn davon gibt es in den Bibliotheken und Amtsgerichten schon zu genüge, wie z.B. die Broschüre „Wissenswertes zum Thema Erbrecht“ von der Senatsverwaltung für Justiz, Berlin oder das bereits zitierte Heft der Angestelltenkammer Bremen. Nein, sie soll lediglich einen kleinen Überblick über das Thema geben und die Kompetenzen der Nachlassgerichte (NG) näher beleuchten und in die gesetzlichen Grundlagen einordnen.
1 Hans Günter Schanne u.a., Angestelltenkammer Bremen - Erbrecht, 2.Auflage, Bremen 1985, S.11.
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Quote paper:
Karsten Foth, 2000, Das Nachlassgericht - zuständig für Erbschaftssachen, Munich, GRIN Publishing GmbH
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