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Menschenrechte und Grundfreiheiten in Europa - Zur begründungslosen Nichtannahme / Ablehnung von Verfassungsbeschwerden nach § 93 BVerfGG

Title: Menschenrechte und Grundfreiheiten in Europa - Zur begründungslosen Nichtannahme / Ablehnung von Verfassungsbeschwerden nach § 93 BVerfGG

Scientific Essay , 2003 , 15 Pages

Autor:in: Dr. Richard Albrecht (Author)

Law - Public Law / Constitutional Law / Basic Rights
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von Verfassungsbeschwerden nach § 93 BVerfGG

25.11.2003

An den Europäischen Gerichtshof
für Menschenrechte/EGMR
beim Europarat Strasbourg
zHdn. Jürgen Marcetus
European Court of Human Rights/Council of Europe
Cour Européenne des Droits de l´Homme/Conseil de l´Europe

F-67075 S t r a s b o u r g

EGMR-Individualbeschwerde 4261/03: Zusammenfassung

Die Nichtannahmepraxis des deutschen Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) von
Verfassungsbeschwerden ohne Begründung/en ist menschenwürdeverletzend und widerspricht
dem Gleichheitsgrundsatz.

§ 93 des Bundesverfassungsgerichtsgesetzes (BVerfGG) als dessen rechtliche Grundlage verstösst
gegen Artikel 1 im Zusammenhang mit Artikel 6 der Europäischen Menschenrechtskonven-tion/EMRK.

§ 93 des BVerfGG ist (wenn nicht als nichtig zu bewerten und aufzuheben, so doch) für menschenwürdeverletzend zu erklären.

In diesem Beschwerdetext geht es um die argumentative Begründung der beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) des Europarats in Strasbourg zur Entscheidung anstehenden Individualbeschwerde 4261/03.

Im Juli 2001 wurden einer Mutter aufgrund eines Eilbeschlusses des vertretungsweise zuständigen Euskirchener Amtsrichters Robert Ehl nach Empfehlung der Euskirchener Jugendamtsmitarbeiterin Bettina Eil ihre beiden -damals ein- und dreijährigen- Kinder ´von Amts wegen´ faktisch entzogen.

Excerpt


Inhaltsverzeichnis

2. Derogare subito: Kritik am Bundesverfassungsgerichtsgesetz (BVerfGG § 93)

2.1. Fallbezogene Kritik unbegründeter Nichtannahme

2.1.1.

2.1.2.

2.1.3.

2.1.4.

2.1.5.

2.1.6.

2.1.7.

2.1.8.

2.1.9.

2.1.10.

2.1.11.

2.2. Höchstrichterliche Opportunität und/als politischer Opportunismus: Ungleichheit vor dem Gesetz

2.2.1.

2.2.2.

2.2.3.

2.2.4.

2.2.5.

2.2.6.

2.2.7.

2.2.8.

Zielsetzung und thematische Schwerpunkte

Die vorliegende Arbeit setzt sich kritisch mit der Praxis des Bundesverfassungsgerichts auseinander, Verfassungsbeschwerden gemäß § 93 BVerfGG ohne Begründung abzulehnen, und analysiert diese als Verletzung von Menschenrechten und des Gleichheitsgrundsatzes mit dem Ziel, eine grundlegende Änderung dieser Rechtspraxis zu bewirken.

  • Rechtliche und ethische Kritik an der begründungslosen Nichtannahme von Verfassungsbeschwerden.
  • Analyse der Vereinbarkeit von § 93 BVerfGG mit der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK).
  • Aufdeckung der willkürlichen und intransparenten Entscheidungspraxis des Bundesverfassungsgerichts.
  • Diskussion der Bedeutung von Transparenz, Offenheit und Rationalität für den demokratischen Rechtsstaat.
  • Darstellung der Folgen für betroffene Bürgerinnen und Bürger sowie der Notwendigkeit von Rechtssicherheit.

Auszug aus dem Buch

2.2. Höchstrichterliche Opportunität und/als politischer Opportunismus: Ungleichheit vor dem Gesetz

Das BVerfGG lehnt Verfassungsbeschwerden gar nicht generell ohne Begründung/en ab. Wenns vielmehr politisch opportun erscheint (Anlage 27: 1 BvR 792/03 pm88/03 vom 21.8.2003: Verkäuferinkopftuch-Beschwerde; Anlage 28: 1 BvR 536/023, pm 88/03 vom 17.10.2003: Kalifatenstaatverbots-Beschwerde) äußert sich ebender 1. oder Präsidentensenat, der massenhaft Bürger/innen-Beschwerden wie 1 BvR 1551/02 begründungslos ablehnt, öffentlich und so ausführlich, als hätte er n a c h Beschwerdenahme (s)eine Ablehnungsbegründung/en vorzutragen:

Dies´ würde jede kritisch-hermeneutische Textanalyse -etwa beim systematischen Textvergleich der Anlage 21 (einer Beschwerdeannnahmebegründung) mit Anlage/n 22 und 23 (zwei Beschwerdeablehnungsbegründungen) zeigen. Die (öffentlich) begründete Nichtannahme einer Verfassungsbeschwerde ist verdeckte Annahme und begründete Zurückweisung in einem. Damit aber führt sich die unbegründete Ablehnungspraxis selbst ins rechtslogische Absurdistan und erweist sich - im Wortsinn - als Farce in der neuzeitlichen Bedeutung: als ´lächerliche, unseriöse Angelegenheit oder Machenschaft´ (Etymologisches Wörterbuch, aaO., Seite 324, beide Spalten).

Kapitelzusammenfassungen

2. Derogare subito: Kritik am Bundesverfassungsgerichtsgesetz (BVerfGG § 93): Einführung in die fundierte Kritik an der gesetzlichen Grundlage, die eine begründungslose Ablehnung von Verfassungsbeschwerden ermöglicht.

2.1. Fallbezogene Kritik unbegründeter Nichtannahme: Analyse eines konkreten Einzelfalls, in dem eine Verfassungsbeschwerde aufgrund der mangelhaften Begründungspraxis des Bundesverfassungsgerichts scheiterte.

2.2. Höchstrichterliche Opportunität und/als politischer Opportunismus: Ungleichheit vor dem Gesetz: Untersuchung der selektiven Begründungspraxis des Gerichts, die den Verdacht auf politisch motivierte Willkür nahelegt.

Schlüsselwörter

Bundesverfassungsgericht, § 93 BVerfGG, Verfassungsbeschwerde, Menschenrechte, Menschenwürde, Begründungspflicht, Recht auf faires Verfahren, Rechtsstaatsprinzip, Willkürverbot, Gleichheitsgrundsatz, EGMR, Justizopfer, Rechtsunsicherheit, Individualbeschwerde.

Häufig gestellte Fragen

Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?

Die Arbeit thematisiert die Praxis des Bundesverfassungsgerichts, Verfassungsbeschwerden ohne inhaltliche Begründung abzulehnen, und wertet diese als verfassungs- und menschenrechtswidrig.

Was sind die zentralen Themenfelder?

Zentrale Themen sind die Transparenz richterlicher Entscheidungen, der Justizgewährungsanspruch, die Bedeutung der Begründungspflicht für die Rechtsstaatlichkeit sowie der Schutz der Menschenwürde.

Was ist das primäre Ziel oder die Forschungsfrage?

Das Hauptziel ist es, die Aufhebung oder Nichtigerklärung von § 93 BVerfGG zu fordern und den verfassungsrechtlichen Nachweis zu erbringen, dass die derzeitige Praxis gegen das Gebot eines fairen Verfahrens verstößt.

Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?

Es wird eine kritisch-hermeneutische Textanalyse angewandt, die durch statistische Auswertungen der Offizialdaten des Bundesverfassungsgerichts sowie Fallanalysen von Beschwerdeentscheidungen gestützt wird.

Was wird im Hauptteil behandelt?

Der Hauptteil analysiert detailliert die Widersprüchlichkeit zwischen der formalen Begründungslosigkeit und dem verfassungsrechtlichen Auftrag zur Gewährleistung von Rechtsschutz und Gleichheit vor dem Gesetz.

Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?

Die Arbeit ist geprägt durch Begriffe wie Verfassungsbeschwerde, Begründungspflicht, Menschenrechtsverletzung, Willkürverbot und Rechtssicherheit.

Welche Rolle spielt der EGMR in der Argumentation?

Der EGMR dient als übergeordnete Instanz, bei der die Praxis des Bundesverfassungsgerichts auf ihre Konformität mit der Europäischen Menschenrechtskonvention geprüft wird, wobei auf Präzedenzfälle wie "Sommerfeld gegen Deutschland" verwiesen wird.

Inwiefern beeinflusst der Begriff der "Willkür" die Argumentation des Autors?

Der Autor führt den Begriff der Willkür ein, um die mangelnde Vorhersehbarkeit und Objektivität der Nichtannahmeentscheidungen zu kritisieren, die im krassen Widerspruch zu einem demokratischen Rechtsstaat stehen.

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Details

Title
Menschenrechte und Grundfreiheiten in Europa - Zur begründungslosen Nichtannahme / Ablehnung von Verfassungsbeschwerden nach § 93 BVerfGG
Author
Dr. Richard Albrecht (Author)
Publication Year
2003
Pages
15
Catalog Number
V19612
ISBN (eBook)
9783638236911
Language
German
Tags
Menschenrechte Grundfreiheiten Europa Nichtannahme Ablehnung Verfassungsbeschwerden BVerfGG
Product Safety
GRIN Publishing GmbH
Quote paper
Dr. Richard Albrecht (Author), 2003, Menschenrechte und Grundfreiheiten in Europa - Zur begründungslosen Nichtannahme / Ablehnung von Verfassungsbeschwerden nach § 93 BVerfGG, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/19612
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