Inhaltsverzeichnis
1. Einordnung in den Ausbildungsrahmenplan 3
2. Angaben zum Auszubildenden 3
3. Fachliche Voraussetzungen des Auszubildenden. 3
4. Unterweisungsort 4
5. Zeitplanung 4
6. Ausbildungsmittel 5
7. Motivation. 5
8. Lernziele. 6
9. Operationalisierung. 7
10. Lernerfolgskontrolle 7
11. Ausbildungsmethode. 8
12. 4-Stufen-Methode. 8
13. Arbeitszergliederung 11
1. Einordnung in den Ausbildungsrahmenplan
§ 3 Nr. 2.3 der Ausbildungsordnung sieht vor, dass der Auszubildende die rechtlichen Vorschriften zum Schutz der Kunden anwenden kann. Die wichtigsten Punkte sind Bankgeheimnis und Datenschutz, welche sofort zu Beginn der Ausbildung dem Auszubildenden beigebracht werden müssen. Diese Kenntnisse sind für den Bankkaufmann/die Bankkauffrau grundlegend und von wesentlicher Bedeutung, da das gesamte Kreditgewerbe auf einer Vertrauensbasis zwischen Kunden und Bank beruht.
2. Angaben zum Auszubildenden
Der Auszubildende, Stefan B., ist 18 Jahre alt. Er hat die Realschule besucht und hat diese mit einem guten Ergebnis abgeschlossen. Zudem besitzt er eine sehr gute Auffassungsgabe; auch ihm bisher unbekannte Sachverhalte kann er zügig aufnehmen und umsetzen. Der Auszubildende ist gerade im 3. Ausbildungsmonat des ersten Ausbildungsjahres. Momentan ist er in einer Geschäftsstelle im Bereich „Privatkundenservice“ eingesetzt. Mit den Kollegen kommt er sehr gut zurecht. Er ist hilfsbereit und freundlich und zeigt sehr großes Interesse an den Ausbildungsinhalten. Auch unter den Auszubildenden ist Stefan B. beliebt und hat sich schnell in die Gruppe integriert. Bei den Kunden hinterlässt der Auszubildende, Herr B., einen sehr freundlichen, ruhigen und zuvorkommenden Eindruck.
3. Fachliche Voraussetzungen des Auszubildenden
Die Grundlagen - Datenschutz und Bankgeheimnis - wurden dem Auszubildenden während der Einführungstage zu Beginn der Ausbildung beigebracht. In der vorangegangenen Unterweisung wurde auf die allgemeinen Vorschriften zur Er- teilung von Bankauskünften eingegangen. Nun soll der Auszubildende mit dem
Formular „Auskunftserteilung im Bankauskunftsverfahren“ vertraut gemacht werden.
4. Unterweisungsort
Die Unterweisung findet in einem Beratungszimmer statt, da sie nicht durch Unterbrechungen gestört werden sollte. Das Telefon wurde, nach Absprache mit einer Kollegin, auf diese umgestellt, um auch von dieser Seite ungestört unterweisen zu können. Das Beratungszimmer ist mit neueren Büromöbeln ausgestattet. Die Bürostühle sind bequem gepolstert und ergonomisch geformt, wodurch auch längeres, ermüdungsfreieres Arbeiten möglich ist. Durch die großen Fenster wird der Raum hauptsächlich mit Tageslicht beleuchtet. Dies ist sehr angenehm für die Augen und erleichtert die Aufnahme von bildlichen Informationen. Vor Beginn der Unterweisung wurde das Beratungszimmer gelüftet, um den Sauerstoffgehalt im Zimmer zu erhöhen und somit optimale Lernbedingungen zu schaffen. Die Raumtemperatur ist angenehm geregelt. Wäre es zu kalt, könnte der Auszubildende den Lerninhalten evtl. nicht richtig folgen. Es sind einige Grünpflanzen vorhanden, die zusätzlich ein gutes Raumklima schaffen. Der Auszubildende sitzt links vom Ausbilder und ist so positioniert, dass er einen guten Blick auf die Unterweisungsunterlagen hat.
5. Zeitplanung
Für die Unterweisung wird ein Zeitrahmen von ca. 20 Minuten eingeplant. Die Unterweisung findet zwischen neun und zehn Uhr statt, denn zu dieser Zeit ist die Aufnahmefähigkeit am höchsten ist. Als Wochentag sollte ein Dienstag oder Mittwoch bevorzugt werden, da der Einstieg in die Arbeitswoche bereits bewältigt wurde und sich die Gedanken noch nicht so sehr auf das Wochenende konzentrieren.
Arbeit zitieren:
Christian Ackermann, 2003, Zustimmungsformular zur Auskunftserteilung korrekt ausfüllen (Unterweisung Bankkaufmann / -frau), München, GRIN Verlag GmbH
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