INHALTSVERZEICHNIS
INHALTSVERZEICHNIS ................................................................................................................ I
1. Einleitung 1
2. Fundraising 1
2.1. Definition und Begriffsabgrenzung 1
2.2. Spenden 3
2.2.1. Definition 3
2.2.2. Steuerrechtliche Betrachtung 3
2.2.3. Erfolgsfaktoren 4
2.2.4. Bedeutung 4
2.3. Stiftungen 5
2.3.1. Definition 5
2.3.2. Rechtliche und steuerrechtliche Betrachtung 5
2.3.3. Stiftungskategorien 6
2.3.4. Prozess der Antragstellung von Fördergeldern 6
2.3.5. Erfolgsfaktoren 8
2.3.6. Grenzen und Bedeutung 8
2.4. Bußgelder 8
2.4.1. Definition 8
2.4.2. Die Zuweisung der Bußgelder 9
2.4.3. Erfolgsfaktoren 9
2.4.4. Grenzen 10
3. Sozial-Sponsoring 10
3.1. Definition Sponsoring 10
3.2. Definition Sozial-Sponsoring 11
3.3. Steuerrechtliche Betrachtung 12
3.4. Abgrenzung Sponsoring Sozial-Sponsoring 13
3.5. Grenzen und Bedeutung 13
4. Krekelsparen 14
4.1. Funktionsweise des Systems 14
4.2. Vorteile für die Beteiligten 15
4.3. Übertragbarkeit auf Deutschland 15
5. Zusammenfassung und Ausblick 15
LITERATURVERZEICHNIS 17
ANHANGVERZEICHNIS ............................................................................................................19 NA
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1. Einleitung
In den letzten Jahren ist die Bereitschaft zur Finanzierung sozialer Aufgaben durch die öffentliche Hand gesunken. Infolge der Kürzungen der öffentlichen Mittel im sozialen Bereich, die einen bedeutenden Anteil an der Finanzierung der Sozialunternehmen ausmachen, ist der finanzielle Druck in vielen sozialwirtschaftlichen Unternehmen gesti egen. Die Sozialunternehmen müssen daher ihre Kosten senken oder bzw. und den Zufluss staatsunabhängiger Finanzmittel erhöhen, um die Kürzungen ausgleichen zu können.
Einige ausgewählte Finanzierungsmodelle zur Beschaffung staatsunabhängiger Mittel für Sozialunternehmen werden in dieser Hausarbeit dargestellt. Da der Rahmen dieser Arbeit beschränkt ist, kann jedoch nur ein kurzer Überblick über eine begrenzte Anzahl von Finanzierungsmodellen dargestellt werden. Zunächst wird das jeweilige Modell definiert und erläutert, anschließend werden rechtliche und steuerrechtliche Aspekte betrachtet, bevor abschließend eine Erläuterung der Erfolgsfaktoren und Grenzen, sowie eine Betrachtung des Modells hinsichtlich seiner Bedeutung als Finanzierungsquelle für Sozialunternehmen folgt.
2. Fundraising
2.1. Definition und Begriffsabgrenzung
In der Literatur findet sich keine einheitliche, allgemein anerkannte Definition des Begriffs Fundraising. Der Begriff stammt aus den USA und setzt sich aus den englischen Wörtern „fund“ = Geld, Kapital und „to raise“ = etwas aufbringen zusammen. Wörtlich bedeutet Fundraising also Geldbeschaffung, jedoch greift dieser Begriff zu kurz. Einen äquivale nten deutschen Begriff gibt es nicht. 1
Da es in der Literatur, wie oben bereits erwähnt, v iele verschiedene Definitionen des Begriffs Fundraising gibt, werden in den folgenden Abschnitten eine umfassende und 1 Vgl. Haibach (1996), S. 14.
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eine enger gefasste Begriffsdefinition dargestellt:
Die umfassendere, ressourcenbezogene Definition bezeichnet Fundraising als „alle Maßnahmen, die sozialwirtschaftliche Organisationen ergreifen, um den Zufluß der für die Funktionsfähigkeit und Existenzerhaltung erforderlichen Ressourcen – insbesondere der Finanzmittel – sicherzustellen“ 2 . Dieser Definition zufolge gehören z. B. auch Leistungsentgelte zum Bereich des Fundraising. 3
Die enger gefasste Definition bezeichnet Fundraising als den „ […] Teil des Beschaffungsmarketings einer Non-Profit Organisation […] bei dem die benötigten Ressourcen ohne marktadäquate materielle Gegenleistung b eschafft werden“ 4 . Ressourcen sind n eben Finanzmitteln auch Sach- und Dienstleistungen inklusive Arbeitsleistungen (Secondments), sowie Rechte und Informationen. 5 Das Adjektiv „marktadäquat“ soll verdeutlichen, dass auch benötigte Leistungen, die aufgrund der Gemeinnützigkeit der Organisation, unter Marktpreis beschafft werden können, dem Bereich Fundraising zuzuordnen sind, da die Differenz zum Marktpreis sonst anderweitig hätte finanziert werden müssen. Das Wort „materiell“ soll veranschaulichen, dass selten auf jegliche Form der Gegenleistung verzichtet wird. So erwarten die Zuwendenden – wenn auch unausgesprochen – wenigstens immaterielle Gegenleistungen wie z. B. den Abbau von Schuldgefühlen oder soziales Prestige. 6
Letztere Definition wird aus Gründen der besseren Abgrenzbarkeit und Einschränkung des sonst sehr weitläufigen Themengebiets als Grundlage in dieser Hausarbeit verwe ndet. Aufgrund des beschränkten Rahmens dieser Hausarbeit werden in diesem Kapitel lediglich die drei Instrumente Spenden, Stiftungen und Bußgelder aus einer Vielzahl von Fundraising-Instrumenten dargestellt. Gleichwohl werden an dieser Stelle auch einige weitere – nicht näher erläuterte – Methoden des Fundraisings aufgezählt: Events, H umanitarian Broadcasting, Affinity Credit Card, Erbschaften, Lotterien und Tombolas, Restdevisensammlungen 7 .
2 Arnold (1998), S. 374.
3 Vgl Arnold (1998), S. 374.
4 Urselmann (2002): S. 21.
5 Vgl. Urselmann (2002): S. 21.
6 Vgl. Urselmann (2002): S. 16 – 17.
7 Vgl. Urselmann (2002): S. 117 – 153.
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2.2. Spenden
2.2.1. Definition
Der Begriff Spende stammt von dem althochdeutschen Wort spenda bzw. spenton ab, welches wiederum von dem mittellateinischen spendere und dem lateinischen Verb expendere (= ausgeben, auszahlen; abwägen, beurteilen; büßen, leiden) abstammt. 8
Beim Spenden handelt es sich um „eine Übertragung von Ressourcen […] die freiwillig erfolgt und der keine äquivalente materielle Gegenleistung des Empfängers gegenübersteht“ 9 . Hinsichtlich des Gegenstands der Spende werden Geld-, Sach- und Dienstleistungsspenden unterschieden. Die Geldspende ist die in der Praxis am weitesten verbreitete Spendenform. 10 Methoden um Geldspenden zu akquirieren sind z. B. Sammlungen (Haus - und Straßensammlungen), Mailings und Spendenaufrufe in den Medien.
2.2.2. Steuerrechtliche Betrachtung
Handelt es sich bei dem Sozialunternehmen um eine steuerbegünstigte Körperschaft, die ausschließlich und gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke, verfolgt, darf sie unter bestimmten Voraussetzungen Zuwendungsbestätigungen (alter Terminus: Spendenbescheinigungen) ausstellen, die für den Spender ertragssteuerliche Begünstigungen zur Folge haben. Bei der Ausstellung ist zu beachten, dass Sachspenden grundsätzlich mit ihrem gemeinen Wert zu bewerten sind, und dass Nutzungen und Leistungen nicht spendenfähig sind. Außerdem muss der Empfänger der Spende bestätigen, dass die Spende ausschließlich für satzungsmäßige Zwecke verwendet wird. 11 8 Vgl. Schneider (1996): S. 50.
9 Schneider (1996): S. 50.
10 Vgl. Schneider (1996): S. 51.
11 Vgl. Schick (2001): S. 129 und 133 f.
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2.2.3. Erfolgsfaktoren
Der Erfolg dieses Instruments hängt von vielen Faktoren ab. Zum einen ist ein systematisches, auf Erforschung der Spenderpräferenzen basierendes, Spendenmarketing unerlässlich. Außerdem beeinflusst der Bekanntheitsgrad der nachfragenden Organisation den Erfolg. Je höher der Bekanntheitsgrad, desto höher ist die Wahrscheinlichkeit, dass Spenden eingeworben werden. Die Spendenbereitschaft hängt auch vom Image und der Seriösität des Sozialunternehmens ab. Hi nsichtlich dieses Punkts soll das Spenden-Gütesiegel des Deutschen Zentral instituts für soziale Fragen (DZI) den Spendern Schutz vor unseriösen Organisationen bieten. Die Art und Weise wie eine Spende eingeworben wird (Haussammlung, Straßensammlung etc.) ist ebenfalls entscheidend für den E rfolg. Bei Haussammlungen und Überweisungen kommen z. B. mehr Spenden zustande als durch Straßensammlungen. 12 Letztendlich hängt der Erfolg aber auch bedeutend von dem Förderzweck ab. Der Anteil des Spendenaufkommens für die Spendenzwecke „Kinder“ und „Gesundheit“ nimmt z. B. seit einigen Jahren zu, während für die Zwecke „Entwicklungszusammenarbeit“ und „Religion“ weniger gespendet wird. 13
2.2.4. Bedeutung
In der Bundesrepublik gibt es weder hinsichtlich des Spendenvolumens noch hinsichtlich der Spenderzahl statistisch abgesicherte Informationen. Fest steht jedoch, dass das Spendenvolumen, verglichen mit dem Volumen der öffentlichen Sozialausgaben, nur einen geringen Prozentsatz ausmacht, und daher der Rückgang der Zuschüsse nicht alleine durch eine verstärkte Spendenakquisition ausgeglichen werden kann. Die Bedeutung von Spenden für soziale Organisationen liegt daher derzeitig in der Eröffnung von Spielräumen für Investitionen oder zusätzliche Leistungen, die nicht über Entgelte abrechenbar sind, und darf also trotzdem nicht unterschätzt werden. 14 12 Vgl. Arnold (1998): S. 394 – 397.
13 Deutscher Fundraising Verband (Hrsg.): http://www.fundraisingverband.de/zahlenallgemein.htm, 04.01.2004 14 Vgl. Arnold (1998): S. 393 – 394.
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2.3. Stiftungen
2.3.1. Definition
Stiften bedeutet „ein Vermögen auf Dauer einem bestimmten Zweck widmen“ 15 ; eine Stiftung ist demzufolge eine „verselbständigte und zweckgewidmete Vermögensmasse“ 16 . Der Stiftungszweck wird in der Stiftungssatzung festgeschrieben. In Betracht kommen insbesondere mildtätige, kirchliche und gemeinnützige Zwecke. Das Stiftungsvermögen im engeren Sinne besteht aus dem Grundstockvermögen, welches ihr bei der Errichtung vom Stifter zugeordnet wurde, und selber erhalten bleibt. Lediglich die Erträge des Stiftungsvermögens kommen den Begünstigten der Stiftung zugute. Das Stiftungsvermögen im weiteren Sinne schließt alle zur Verwirklichung des Stiftungszwecks vorhandenen Mittel der Stiftung ein, d. h. auch die Erträge, die durch das Grundstockvermögen erwirtschaftet wurden. 17
2.3.2. Rechtliche und steuerrechtliche Betrachtung
Die meisten Stiftungen sind in der Rechtsform einer rechtsfähigen Stiftung bürgerlichen Rechts organisiert. Weitere Rechtsformen sind z. B. die unselbständige Stiftung = nicht rechtsfähige Stiftung, die eine Unterform der rechtsfähigen Stiftung privaten Rechts ist, die Stiftung e.V., die Stiftung GmbH, die Stiftung des öffentlichen Rechts, Unternehmensträgerstiftungen und Famil ienstiftungen. 18
Über 95% der deutschen Stiftungen verfolgen ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke im Sinne der §§ 51 ff. Abgabenordnung, und sind daher steuerbegünstigt. Die Steuerbegünstigung ist nicht von der Rechtsform der Sti ftung abhängig, und bezieht sich auf folgende Steuerarten: Körperschaftssteuer, Gewe rbesteuer, Grundsteuer, Umsatzsteuer für bestimmte Leistungen. Nicht von der Umsatzsteuer befreite Leistungen unterliegen dem ermäßigten Steuersatz von 7%. Für die Förderer ergeben sich u. a. folgende steuerliche Vorteile: So sind Zuwendungen an inländische, steuerbegünstigte Stiftungen von der Erbschafts- und 15 Haibach (1996): S. 88.
16 Arnold (1998): S. 397.
17 Vgl. Ries (2001): S. 31.
18 Vgl. Haibach (1996): S.88 – 92.
Quote paper:
Cordula Ley, 2004, Fundraising und moderne Finanzierungsmodelle für Sozialunternehmen in einem synoptischen Überblick, Munich, GRIN Publishing GmbH
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