Inhalt
Einleitung 1
1. Grundzüge französischer Sicherheitspolitik bis Mitte 1950 2
2. Vom Pariser Veto zum EVG-Projekt (1950-1952) 3
2.1. Pleven-Plan und Spofford-Kompromiss 5
2.2. Das Vertragswerk vom Mai 1952 6
3. Schwarzer Tag für Europa und Pariser Verträge (1954) 9
3.1. Hauptgründe für das Scheitern der EVG 9
3.2. Der westdeutsche NATO-Beitritt als Ersatzlösung 11
4. Fazit 14
5. Quellen- und Literaturverzeichnis 15
II
Einleitung
Nicht nur in der jungen Bundesrepublik schlug die Debatte über ihre von den USA geforderte Wiederbewaffnung spätestens seit dem Sommer des Jahres 1950 hohe Wellen, auch die französische Öffentlichkeit reagierte auf den amerikanischen Wunsch nach einem westdeutschen Verteidigungsbeitrag für Europa größtenteils ablehnend. Zwar sprachen sich im Juli 1954 - also kurz vor dem Scheitern des EVG-Vertrages in der Assemblée Nationale - bereits 54 Prozent der Franzosen für eine deutsch- französische Annäherung aus, ihre tiefverwurzelten Vorbehalte gegenüber dem alten „Erbfeind“ jenseits des Rheins blieben davon jedoch meist unberührt. So glaubten gerade einmal 31 Prozent der Befragten, dass sich die von Disziplin, Fleiß und Tatkraft, aber ebenso von Arroganz, Grausamkeit und Militarismus geprägte Mentalität der benachbarten Deutschen seit Kriegsende grundlegend gewandelt habe. 1 Solchen Gegebenheiten hatten die schwachen Regierungen der Vierten Republik natürlich Rechnung zu tragen. Ihre Außenpolitik verfolgte deshalb die Strategie einer „doppelten Eindämmung“: Einerseits sollte die Sowjetunion von einem Überfall auf Westeuropa abgeschreckt werden, andererseits galt es jedoch gleichzeitig die potentiellen Gefahren eines militärisch und wirtschaftlich wiedererstarkenden Deutschlands dauerhaft zu bannen. Welche Grenzen die neuen Rahmenbedingungen des seit 1946/47 offen ausgetragenen Ost-West-Konflikts und die in dessen Gefolge - spätestens mit Ausbruch des Korea-Krieges - unausweichlich gewordene Wiederbewaffnung Westdeutschlands jener doppelten Eindämmungsstrategie zogen, vor allem jedoch wie und mit welchen Ergebnissen die Diplomaten und Politiker des Quai d’Orsay versuchten, den vitalen Sicherheitsinteressen Frankreichs auf internationalem Parkett Geltung zu verschaffen, bilden die zentralen Fragestellungen der vorliegenden Abhandlung.
Bleibt der Zugang zu wichtigen französischen Quellen einstweilen auch noch versperrt, so bot die bisherige Auswertung bereits freigegebener amerikanischer, britischer und deutscher Akten doch schon einen recht zuverlässigen Einblick in die zwischenstaatlichen Auseinandersetzungen um die Verwirklichung eines westdeutschen Verteidigungsbeitrages. 2 Insbesondere die Mitarbeiter des inzwischen in Potsdam ansässigen Militärgeschichtlichen Forschungsamtes Freiburg (MGFA) haben auf diesem Gebiet Bedeutendes geleistet. Auf ihren detailreichen zwischen 1982 und 1993 veröffentlichten Forschungsergebnissen 3 basiert denn auch die folgende Arbeit, welche zunächst einmal die Grundlinien der Sicherheitspolitik Frankreichs vom Ende des Zweiten Weltkrieges bis zur Mitte
1 Vgl. RIOUX, Jean-Pierre: Französische öffentliche Meinung und EVG. Parteienstreit oder Schlacht der Erinnerungen?,
in: Walter SCHWENGLER / Hans-Erich VOLKMANN (Hg.), Die Europäische Verteidigungsgemeinschaft. Stand und
Probleme der Forschung (MGFA, Militärgeschichte seit 1945, Bd. VII), Boppard 1985, S. 171f.
2 Zur aktuellen Quellenlage für den hier zu behandelnden Zeitraum von 1949 bis 1955 siehe LAPPENKÜPER, Ulrich: Die
deutsch-französischen Beziehungen 1949-1963, Bd. I: 1949-1958, München 2001, S. 22-24.
3 MGFA (Hg.), Anfänge westdeutscher Sicherheitspolitik 1945-1956, Bände I-III.
1
des Jahres 1950 skizzieren wird [Kap.1]. Erst vor diesem Hintergrund lässt sich jede der Stationen nachvollziehen, welche die französische Außenpolitik im internationalen Ringen um die Wiederbewaffnung Deutschlands vom Pleven-Plan (Oktober 1950) über den EVG-Vertrag von 1952 [Kap.2] und dessen Scheitern in der Nationalversammlung am 30. August 1954 bis zur Ratifizierung der die westliche Blockbildung abschließenden Pariser Verträge (Dezember 1954 bis März 1955) durchlaufen hat [Kap.3]. Auf eine detaillierte Darstellung der diesen Etappen vorausgehenden internen Entscheidungsprozesse muss im Rahmen einer Proseminararbeit allerdings verzichtet werden.
1. Grundzüge französischer Sicherheitspolitik bis Mitte 1950
Unmittelbar nach dem Ende des Zweiten Weltkrieges erblickte die französische Außenpolitik - wie bereits 1919 - in der kontinentaleuropäischen Dominanz Frankreichs den zuverlässigsten Schutz gegen eine neuerliche deutsche Aggression. 4 Deutschland sollte noch im Jahr 1946 deshalb nicht nur durch empfindliche Gebietsabtretungen im Osten, sondern auch im Westen entscheidend geschwächt werden. Zu diesem Zweck plante die provisorische Regierung, das „Kriegspotential (...) des rheinisch-westfälischen Raumes“ als Aufmarschgebiet und „Waffenkammer“ mittels der Errichtung eines internationalen Regimes an Rhein, Ruhr und Saar dauerhaft auszuschalten. 5 Parallel dazu sicherte sich Frankreich mit einer ganzen Reihe von Bündnisverträgen gegen Deutschland ab. Schon im Dezember 1944 hatte man einen wechselseitigen Beistandspakt mit der Sowjetunion geschlossen 6 , ein entsprechendes Abkommen mit Großbritannien folgte am 4. März 1947. 7 Der französische Beitritt zur Brüsseler Westunion 8 und zum Washingtoner Nordatlantikpakt 9 erklärt sich dagegen bereits überwiegend aus den veränderten Rahmenbedingungen des spätestens 1946/47 offen ausgebrochenen Kalten Krieges. 10
Die wachsende, durch den kommunistischen Staatsstreich in der Tschechoslowakei vom Februar 1948, den Auszug der Sowjets aus dem Alliierten Kontrollrat am 20. März 1948 und die sowjetische Blockade West-Berlins (24.06.1948 bis 12.05.1949) nur noch bestätigte Furcht vieler Franzosen vor einer gewaltsamen Eingliederung Westeuropas in den Machtbereich der Sowjetunion zwang auch die Pariser Deutschlandpolitik zu einem Kurswechsel: Im Interesse der drängenden politischen
4 Vgl. LOTH, Wilfried: Ost-West-Konflikt und deutsche Frage, München 1989, S. 48.
5 Französisches Memorandum an den Rat der Außenminister vom 25.04.1946, in: EA IX (1954), S. 6751f.
6 Sowjetisch-französischer Bündnisvertrag vom 10.12.1944, in: EA II (1947), S. 1046.
7 Bündnis- und Beistandsvertrag zwischen dem Vereinigten Königreich und der Französischen Republik vom
04.03.1947 (Vertrag von Dünkirchen), in: EA I (1946/47), S. 637f.
8 Brüsseler Fünfmächte-Vertrag zwischen Belgien, Frankreich, Großbritannien, Luxemburg und den Niederlanden vom
17.03.1948, in: EA III (1948), S. 1263f.
9 Nordatlantikpakt zwischen den USA, Kanada, Frankreich, Großbritannien, Italien, Norwegen, Dänemark, Island,
Portugal und den Benelux-Staaten vom 04.04.1949, in: EA IV (1949), S. 2071-2073.
10 Vgl. BARIÉTY, Jacques / POIDEVIN, Raymond: Frankreich und Deutschland. Die Geschichte ihrer Beziehungen 1815-
1975, München 1982, S. 423-427.
2
und wirtschaftlichen Integration des Westens stimmte die französische Regierung schließlich nicht nur der Durchführung einer Währungsreform in allen drei westlichen Besatzungszonen Deutsch-lands zu, sondern unterzeichnete im Juni 1948 sogar die Londoner Empfehlungen 11 zur Gründung eines westdeutschen Staates. 12 Da sich bei den Verbündeten im Verlauf des folgenden Jahres jedoch längst nicht alle geforderten Kontrollen des im Mai 1949 ins Leben gerufenen Bonner Provisoriums durchsetzen ließen - das galt vor allem für die weitgehend gescheiterte Internationalisierung der Ruhrindustrie - versuchte Frankreichs Außenminister Robert Schuman, das Problem der rheinischwestfälischen Waffenschmieden nun durch die Schaffung einer westeuropäischen Montanunion zu lösen. 13 Mit dieser Absicht schlug er Konrad Adenauer, dem ersten Kanzler der Bundesrepublik, auf einer Pressekonferenz des Pariser Außenministeriums am 9. Mai 1950 vor, „die Gesamtheit der französisch-deutschen Kohlen- und Stahlproduktion“ einer gemeinsamen Aufsichtsbehörde zu unterstellen, deren Organisation „den anderen europäischen Ländern zum Beitritt“ offen stehen müsse. Die dadurch geschaffene „Solidarität der Produktion“ - so Schuman weiter - werde „bekunden, daß jeder Krieg zwischen Frankreich und Deutschland nicht nur undenkbar, sondern auch materiell unmöglich ist.“ 14 Der „Schuman-Plan“ stieß sowohl bei der Bundesregierung als auch in Belgien, Italien, Luxemburg und den Niederlanden auf lebhaftes Interesse - während die französische Hoffnung auf eine Beteiligung Großbritanniens enttäuscht wurde - so dass bereits im Jahr darauf in Paris die feierliche Unterzeichnung des EGKS-Gründungsvertrages 15 stattfinden konnte. 16 Die militärische Integration Westdeutschlands sollte dagegen fast fünf Jahre in Anspruch nehmen.
2. Vom Pariser Veto zum EVG-Projekt (1950-1952)
Angesichts der wachsenden Ost-West-Spannungen erwogen amerikanische Militärs wahrscheinlich bereits seit 1947 die Aufstellung westdeutscher Truppenkontingente. Die Mehrzahl ihrer britischen und französischen Kollege n dürften sich solchen Überlegungen bis zum Ende des Jahres 1949 angeschlossen haben. 17 Demgegenüber hielt die offizielle Außenpolitik der USA, Großbritanniens und
11 Londoner Deutschland-Kommuniqué vom 07.06.1948, in: EA III (1948), S. 1437f.
12 Vgl. LOTH, Ost-West-Konflikt und deutsche Frage, S. 54-56. - Die Beschlüsse von London lösten in Frankreich
heftige Diskussionen aus und passierten die Französische Nationalversammlung mit 300 gegen 286 Stimmen nur
äußerst knapp ; vgl. BARIÉTY / POIDEVIN, Frankreich und Deutschland, S. 431.
13 Vgl. LOTH, Ost-West-Konflikt und deutsche Frage, S. 62f.
14 Erklärung der französischen Regierung über eine gemeinsame deutsch-französische Schwerindustrie vom
09.05.1950, in: EA V (1950), S. 3091f. (Zitate auf S. 3091).
15 Vertrag über die Gründung der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl vom 18.04.1951,
in: EA VI (1951), S. 3987-4073.
16 Vgl. HILLGRUBER, Andreas: Europa in der Weltpolitik der Nachkriegszeit 1945-1963 (OGG 18),
München 3 1993, S. 57.
17 Vgl. BARIÉTY, Jacques: Frankreich und das Scheitern der EVG, in: Rolf STEININGER u. a. (Hg.), Die doppelte Ein-
dämmung. Europäische Sicherheit und deutsche Frage in den Fünfzigern, München 1993, S. 101, und WIGGERSHAUS,
3
Frankreichs an einer dauerhaften Entmilitarisierung der Bundesrepublik fest. 18 Erst mit dem völlig überraschenden Einfall nordkoreanischer Soldaten in das von der US-Armee erst kurz zuvor geräumte Südkorea am 25. Juni 1950 wendete sich das Blatt. 19 Konrad Adenauer, dessen Befürchtungen vor dem mutmaßlichen Dominoeffekt eines „deutschen Koreas“ die drei Westmächte durchaus teilten 20 , verlangte von Amerikanern, Briten und Franzosen nunmehr eine verbindliche Sicherheitsgarantie für die Bundesrepublik Deutschland und West-Berlin. 21 Gleichzeitig unterstrich er Ende August 1950 in einem Sicherheitsmemo randum an die Hohen Kommissare seine grundsätzliche Bereitschaft, „im Falle der Bildung einer internationalen westeuropäischen Armee einen Beitrag in Form eines deutschen Kontingents zu leisten.“ Die „Aufstellung einer eigenen nationalen militärischen Macht“ lehnte der Bundeskanzler jedoch entschieden ab. 22 Auf der New Yorker Westmächtekonferenz vom 12. bis 18. September 1950 regte US-Außenminister Dean Acheson daraufhin die Bildung westdeutscher Verbände im Rahmen des Nordatlantikpaktes an. Während dieser nach britischer Auffassung erst einmal die Gründung einer - der kasernierten Volkspolizei in der DDR vergleichbaren - paramilitärischen Bundespolizei als Zwischenlösung vorangehen sollte 23 , wies Frankreichs Außenminister Schuman eine atlantische Wiederaufrüstung Westdeutschlands strikt zurück, hatte er der französischen Öffentlichkeit doch erst unmittelbar nach Unterzeichnung des NATO-Vertrages versichert, dass sich die Frage einer deutschen NATO-Mitgliedschaft gegenwärtig nicht stelle. 24 In ihrem Abschlusskommuniqué 25 konnten sich die drei Außenminister daher lediglich auf den Text einer formellen Sicherheitsgarantie für die Bundesrepublik und West-Berlin einigen. Das noch ungelöste Problem eines westdeutschen Verteidigungsbeitrages wollte man weiterhin beraten. Nachdem Frankreich mit seiner intransigenten Haltung auch im NATO-Rat ohne Verbündete geblieben war, stellte der neue amerikanische Verteidigungsminister George Marshall Paris am 22. September vor die Wahl, entweder der unverzüglichen Bewaffnung Westdeutschlands zuzustimmen oder andernfalls den Stopp der - nicht nur angesichts der jüngsten französischen Niederlagen in
Norbert: Die Entscheidung für einen westdeutschen Verteidigungsbeitrag 1950, in: MGFA (Hg.), Anfänge westdeut-
scher Sicherheitspolitik 1945-1956, Bd. I: Von der Kapitulation bis zum Pleven-Plan, München 1982, S. 327f.
18 Abkommen zwischen den Alliierten Hohen Kommissaren und dem Deutschen Bundeskanzler auf dem Petersberg vom
22.11.1949 (Auszüge), in: Außenpolitik der Bundesrepublik Deutschland. Dokumente von 1949 bis 1994, hrsg. vom
Referat Öffentlichkeitsarbeit des Auswärtigen Amtes in Bonn, Köln 1995, Nr. 3, S. 175-177.
19 Vgl. HILLGRUBER, Europa in der Weltpolitik der Nachkriegszeit 1945-1963, S. 57.
20 Das numerische konventionelle west-östliche Kräfteverhältnis in Mitteleuropa betrug damals etwa 1:3 bei den
Landstreitkräften und ca. 1:5 bei der Luftwaffe ; vgl. WIGGERSHAUS, Die Entscheidung für einen westdeutschen
Verteidigungsbeitrag 1950, in: Anfänge I, S. 339.
21 Vgl. ebd., S. 363ff.
22 Memorandum über die Sicherung des Bundesgebietes nach innen und außen vom 29.08.1950 (Auszüge), in:
Friedenssicherung durch Verteidigungsbereitschaft. Deutsche Sicherheitspolitik 1949-1989. Dokumente,
hrsg. von Hans-Adolf JACOBSEN, Mainz 1990, Nr. 2, S. 34f.
23 Vgl. WIGGERSHAUS, Die Entscheidung für einen westdeutschen Verteidigungsbeitrag 1950, in: Anfänge I, S. 375f.
24 Vgl. WEISENFELD, Ernst: Welches Deutschland soll es sein? Frankreich und die deutsche Einheit seit 1945,
München 1986, S. 54f.
25 Allgemeines Kommuniqué vom 19.09.1950, in: EA V (1950), S. 3405-3407.
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Arndt Schreiber, 2003, Frankreich und das Problem eines westdeutschen Verteidigungsbeitrages 1949-1955, München, GRIN Verlag GmbH
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