Inhaltsverzeichnis
Inhaltsverzeichnis
Inhaltsverzeichnis III
1 Einleitung und Problemstellung 1
2 Die Arbeit der Brauns-Kommission’ 1931 2
2.1 Die Wirtschafts- und Sozialpolitik in der Weimarer Republik 2
2.1.1 Die Konjunkturentwicklung von 1924 bis zur Weltwirtschaftskrise 1929 2
2.1.2 Die Weltwirtschaftskrise 1929 2
2.1.3 Die Krise der parlamentarisch-demokratischen Republik 1918-1933. 3
2.2 Der Auftrag und die Arbeitsweise der Brauns-Kommission’ 4
2.3 Die Vorschläge der Reichskommission. 5
2.3.1 Gefasste Beschlüsse 5
2.3.1.1 Gleichmäßige Verteilung der verfügbaren Arbeit 5
2.3.1.2 Expansive Konjunkturpolitik 6
2.3.1.3 Reform der Reichsarbeitslosenhilfe. 8
2.3.2 Umsetzung und Wirkung der Vorschläge 9
3 Die Arbeit der Hartz-Kommission’ 2002 10
3.1 Die Wirtschafts- und Sozialpolitik von 1998 bis 2002. 10
3.1.1 Beschäftigungspolitische Ausgangssituation. 10
3.1.2 Die Krise der staatlichen Arbeitsvermittlung 11
3.2 Der Auftrag und Arbeitsweise der Hartz-Kommission’ 11
3.3 Die Vorschläge der Kommission. 12
3.3.1 Die Module der Gutachterkommission. 12
3.3.2 Umsetzung und Wirkung der Vorschläge 15
4 Bekämpfung der Arbeitslosigkeit im Vergleich. 16
5 Fazit und Ausblick 17
Literatur - und Quellenverzeichnis III
III
1 Einleitung und Problemstellung
Krisenzeiten haben bisher in fast allen Ländern die Regierungen veranlasst, Kommissionen zu bilden, denen die Aufgabe der Krisenbewältigung zugewiesen wurde. 1 Diese von Wilhelm Röpke vor dem Hintergrund der Weltwirtschaftskrise getroffene Feststellung trifft auch auf die Politik der Regierungen in der Bundesrepublik Deutschland zu. Die von der Reichsregierung im Jahre 1931 berufene „Gutachterkommission zur Arbeitslosenfrage“, in der Röpke Mitglied war, erhielt die Aufgabe, „die grundlegenden Fragen der Bekämpfung der Arbeitslosigkeit und ihre Folgen zu behandeln und der Reichsregierung ein Gutachten hierüber zu erstatten“ 2 . Im Jahr 2001 berief die Regierung Schröder die „Kommission zum Abbau der Arbeitslosigkeit und zur Umstrukturierung der Bundesanstalt für Arbeit“ 3 . Ziel beider Kommissionen war es, die Aufnahme von Beschäftigungsverhältnissen für Arbeitslose zur verbessern, um „das wuchernde gesellschaftliche Übel der Arbeitslosigkeit“ 4 zu reduzieren. Arbeitslosigkeit in diesem Sinne ist die fehlende Beschäftigungsmöglichkeit für einen Teil der arbeitsfähigen und beim herrschenden Lohnniveau arbeitsbereiten Arbeitnehmer. Beide Kommissionen sind in der Kurzbezeichnung nach ihren jeweiligen Vorsitzenden bekannt geworden. Seit der Weltwirtschaftskrise wurden von vielen Staaten beschäftigungspolitische Maßnahmen ergriffen, da der Glaube an die Selbsterhaltungskräfte der Volkswirtschaft durch die damalige Depression verloren gegangen war. 5 Nach Röpkes Ansicht hat der Rhythmus der Konjunktur einen wesentlichen Einfluss auf die Differenz im Niveau zwischen Angebot und Nachfrage auf dem Arbeit smarkt. „Jede Wirtschaftskrise ist ein Selbstreinigungsprozess, den man nicht nur nicht aufhalten soll, sondern auch nicht aufhalten kann“ 6 . Entscheidend für Röpke war dabei der beschleunigte Wiederanstieg der Konjunktur durch den Einsatz von kurzzeitigen konjunkturpolitischen Maßnahmen des Staates wie beispielsweise einer Kreditexpansion. Diese Arbeit beschäftigt sich sowohl mit den Gemeinsamkeiten als auch mit den Unterschieden in der Tätigkeit beider Kommissionen. Im Folgenden wird die Arbeit der ‚Brauns-Kommission’ in Bezug auf den historischen Hintergrund, die ausgearbeiteten Vorschläge und deren Wirkungen analysiert. Analog dazu wird die Arbeit der ‚Hartz-Kommission’ behandelt. Im Anschluss werden dann die
1 Vgl. Röpke, 1931a, S. 423
2 Tuchtfeldt, 1983, S. 8
3 Kommission zum Abbau der Arbeitslosigkeit, 2002, S. 1
4 Kommission zum Abbau der Arbeitslosigkeit, 2002, S. 5
5 Vgl. Gabler Wirtschaftslexikon, Stichwort: Konjunkturpolitik, 2000, S.1179
6 Röpke, 1931a, S. 449
1
prägnanten Gemeinsamkeiten und Unterschiede beider Kommissionen zusammengeführt und verglichen.
2 Die Arbeit der ‚Brauns-Kommission’ 1931
2.1 Die Wirtschafts- und Sozialpolitik in der Weimarer Republik
2.1.1 Die Konjunkturentwicklung von 1924 bis zur Weltwirtschaftskrise 1929
Nach der Währungsreform am 13. August 1923 und der Überwindung der Depression folgte in den Jahren 1924 bis 1929 eine in der Grundtendenz positive konjunkturelle Entwicklung der deutschen Volkswirtschaft, die jedoch starken Schwankungen unterworfen war. Es wurden sehr modernere Produktionsanlagen errichtet, die die Konkurrenzfähigkeit der deutschen Wirtschaft auf dem Weltmarkt stärkten. Im Jahre 1927 setze ein Aufschwung ein, der im Frühjahr 1929 seinen Gipfel erreichte und vor dem Ablauf dieses Jahres im Zusammenbruch endete. Die Zahl der im Jahresdurchschnitt gemeldeten Arbeitslosen stieg im Jahr 1929 auf 1,9 Mio. und damit um über 36 Prozent im Vergleich zum Vorjahr. 7
2.1.2 Die Weltwirtschaftskrise 1929
Die Weltwirtschaftskrise hat von den Vereinigten ihren Ausgang genommen. Am 24. Oktober 1929 - dem „schwarzen Donnerstag“ - erfolgte an der New Yorker Börse ein erster gewaltiger Kurseinbruch. In der Folge zerstörten weitere Schocks alle anfänglichen Hoffnungen auf eine kurzzeitige Krise und verursachten einen Kurszusammenbruch auf den Weltbörsen. 8 Der Preisverfall an der Effektenbörse in New York war jedoch nicht die Ursache der Krise, sondern nur das auslösende Ereignis. Die täglich abrufbaren kurzfristigen Auslandsschulden b ewirkten eine krisenhafte Zuspitzung im Sinne einer sich selbst verstärkenden Fehlentwicklung der Finanzlage der deutschen Wir tschaft. „Der Rückzug der kurzfristigen Auslandsgelder stürzte die Weimarer Republik Anfang 1931 in eine Zahlungsbilanzkrise, die letztlich im Juli 1931 mit der Bankenkrise und dem Moratorium für Auslandszahlungen ihren Höhepunkt erreichte.“ 9 Neben dem hohen Wettbewerbsdruck durch Konzentrationsprozesse im deutschen Markt stieg auch auf dem Weltmarkt der Wettbewerb zwischen den Nationen um Technisierung, Mechanisierung und Rationalisierung sowohl in der Industrie als auch in der Landwirtschaft an. „Das Ergebnis dieser Entwicklung war ein unter starker finanzieller Anspannung in seiner Leistungsfähigkeit übermäßig gesteigerter
7 Vgl. Gutachterkommission zur Arbeitslosenfrage, 1931, Teil I, Seite 2
8 Vgl. Röpke, 1932, S. 44
9 Knoche, 1989, S. 57.
2
Produktionsapparat.“ 10 In der unproportionalen Steigerung der Produktion, der Senkung der Konsumkraft und der Erschütterung der Märkte lagen neben der Einführung von Schutzzöllen und anderen abschließenden Maßna hmen für die Kommission die Hauptursachen der Weltwirtschaftskrise und Weltarbeitslosigkeit. Dabei erfolgte eine kumulative Abwärtsbewegung der wirtschaftlichen Aktivität, die mit dem Verfall der Güter- und Faktorpreise verbunden war. 11 In der Folge wurden Ersatzinvestitionen vernachlässigt, Produktionskapazitäten abgebaut und Arbeitskräfte freigesetzt. Durch die massenhafte Freisetzung der Arbeitskräfte sank gleichzeitig die Kaufkraft breiter Bevölkerungsschichten. Bedingt durch die Restriktionen der Zentralbank, der Reparationsverpflichtungen zur Währungsstabilität und durch eine immanente Inflationsfurcht bestand zusätzlich der oberste Grundsatz der Ausgeglichenheit des Haushalts. 12 Im Jahr 1931 und 1932 gelang es weder dem Reich, noch den Ländern oder Kommunen die sinkenden Erträge aus den verschiedenen Einnahmequellen abzufangen. Das Ziel eines ausgeglichenen Haushalts konnte durch die sinkenden Einnahmen und den stark wachsenden Fürsorgeaufwand nicht erreicht werden. Die Zahl der erwerbslosen Menschen stieg von 1929 bis 1930 nochmals um 61,68 Prozent auf 3,2 Mio. an. Ende Februar 1931, als die ‚Brauns-Kommission’ ihre Arbeit aufnahm, zählten die Arbeitsämter bereits mehr als 4,97 Mio. Arbeitslose. 13
2.1.3 Die Krise der parlamentarisch-demokratischen Republik 1918-1933
„In der Geschichte der Weimarer Republik lassen sich drei Phasen deutlich voneinander trennen: die Jahre 1918-1923 als die Phase des Aufbaus und der Sicherung der Republik, die Jahre 1924-1929 als die Phase der Stabilität und die 1930 einsetzende Phase der Auflösung der demokratischen Republik, die mit der Errichtung des totalitären Führerstaates im Jahre 1933 ihren Abschluss findet.“ 14 Die Reichstagswahl 1928 markierte einen Tiefstand der extremistische n Parteien, da die NSDAP mit 2,6% das Dasein einer Splitterpartei repräsentierte. Die KPD hatte 10,6% der Stimmen erhalten. 15 Nach den Wahlen 1928 regierte in Deutschland eine große Koalition 16 , die 1930, unter der Last der hohen Arbeitslosigkeit, an der Frage der Gestaltung der Arbeitslosenversicherung zerbrach. 17 Steigende Ausgaben für die Arbeitslosenversicherung und ein sinkendes Beitragsaufkommen erzeugten ein Defizit,
10
Gutachterkommission zur Arbeitslosenfrage, 1931, Teil I, Seite 2
11 Vgl. Gabler Wirtschaftslexikon, Stichwort: Deflation, 2000, S 69
12 Vgl. Knoche, 1989, S. 56
13 Vgl. Gutachterkommission zur Arbeitslosenfrage, 1931, Teil I, Seite 2
14 Ritscher, 1972, S. 6
15 Vgl. Ritscher, 1972, S. 23
16 SPD, Zentrum, Bayrische Volkspartei, Demokraten, Deutsche Volkspartei
17 Vgl. Ritscher, 1972, S. 28
3
welches die brennende Frage aufwarf, „ob die Beiträge für die Arbeitslosenversicherung erhöht oder die Leistungen gesenkt werden sollten.“ 18 Es entstand ein Minderheitenkabinett, das auf Initiative des Reichspräsidenten von Hindenburg vom Führer der Zentrumspartei, Brüning, gegen den Willen des Parlaments gebildet und durch eine Notverordnung legitimiert wurde. 19 Bei den Reichstagswahlen am 14. September 1930 erreichte die NSDAP, nicht zuletzt durch eine ma ssenwirksame Kampagne gegen den Young-Plan 20 , einen Stimmenanteil von 18,3%. Als 1929 die Weltwirtschaftskrise ihre Wirkung in Deutschland entfaltete, war dies das auslösende Moment für die größte politische Krise der Weimarer Republik. In diesem von wirtschaftlichen, politischen und sozialen Spannungen durchsetzten Umfeld nahm die ‚Brauns-Kommission’ im Auftrag der Regierung Brüning im Jahr 1931 ihre Arbeit auf.
2.2 Der Auftrag und die Arbeitsweise der ‚Brauns-Kommission’
Vor dem Hintergrund der dramatischen Entwicklungen auf dem Arbeitsmarkt erhielt die elfköpfige Kommission im Januar 1931 von der Reichsregierung die Aufgabe, Vorschläge zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit zu untersuchen und ein Gutachten darüber zu erstellen. 21 Dieser Auftrag wurde in zwei Aufgaben gegliedert: erstens die arbeitsmarktpolitischen Möglichkeiten zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit darzustellen und zweitens konkrete Vorschläge zur Milderung der Arbeitslosigkeit und ihrer Folgen zu machen. Im Gegensatz zur ‚Hartz-Kommission’ waren nur sozialpolitische Experten, Vertreter der Arbeitsverwaltung und zwei Nationalökonomen, jedoch keine Experten von Arbeitgeber- und Arbeitnehmerverbänden sowie Unternehmensvorstände und Berater berufen worden. Auch waren die Experten nicht nach parlamentarisch-parteipolitischen Gesichtspunkten ausgewählt worden. Außerdem war der Auftrag der Kommission von der Reichsregierung nicht durch einen Arbeitsplan definiert und abgegrenzt worden. Im Ergebnis wurden die Mitglieder mit einem hohen Arbeitsaufwand konfrontiert, ohne dass sie die hohen Erwartungen der Öffentlichkeit erfüllten, denn nach der Veröffentlichung des ersten Teilgutachtens machte sich bereits Enttäuschung breit. Die dringlichste Frage der Gestaltung der unterstützenden Arbeitslosenhilfe wurde erst im letzten Teilgutachten behandelt. Bereits in der konstituierenden Sitzung erklärte der Vorsitzende Brauns, dass es nicht die Aufgabe der Kommission sein könnte, die Ursachen der Arbeitslosigkeit zu untersuchen. Dies verwunderte
18 Ritscher, 1972, S. 28
19 Der Reichspräsident machte vom Diktaturparagraph der Verfassung gebrauch und setzte die Regierungsvorlagen durch eine Notverordnung am 16.7.1930 in Kraft. Vgl. Ritscher, 1972, S. 29
20 Zur Regelung der deutschen Reparationen nach dem ersten Weltkrieg ausgearbeiteter Plan der im Mai 1930 in Kraft trat. Vgl. Gabler, 2000, Stichwort: Young-Plan, S. 3565
21 Vgl. Röpke, 1931, S. 424
4
Arbeit zitieren:
Diplom-Kaufmann Michael Jaschek, 2004, Bekämpfung der Arbeitslosigkeit als vorrangige Aufgabe: Wilhelm Röpke und die Brauns-Kommission (1931) im Vergleich mit der Arbeit der Hartz-Kommission (2002), München, GRIN Verlag GmbH
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