Aufstellung der Handelsbilanz II als Teil des Konzernabschlusses vor dem Hintergrund des Wahlrechts des § 292a HGB


Seminararbeit, 2003

25 Seiten, Note: 1,7


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

Abbildungs- und Tabellenverzeichnis

Abkürzungsverzeichnis

1. Einleitung

2. Konzernabschlüsse nach deutschem Recht
2.1. Die Handelsbilanz II als Teil des Konzernabschlusses
2.2. Formelle Einheitlichkeit
2.3. Materielle Einheitlichkeit

3. Konzernabschlüsse nach internationalem Recht
3.1. Befreiungsvorschrift nach § 292a HGB
3.2. Anwendungsproblem und Systemwidrigkeiten bzgl. der praktischen Umsetzung des § 292a HGB

4. Bewertungs- und Ansatzunterschiede zwischen HGB und IAS

5. Thesenförmige Zusammenfassung

Literaturverzeichnis

Gesetzesverzeichnis

Standardsetter Literatur

Abbildungs- und Tabellenverzeichnis

Tabelle 1) Ausgewählte Bilanzierungs- und Bewertungsunterschiede zwischen HGB und IAS

Abkürzungsverzeichnis

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

1 Einleitung

In den vergangenen Jahren haben sich die Anforderungen an die Externe Rechnungslegung entscheidend verändert. Auslöser waren u.a. die zunehmende Globalisierung der unternehmerischen Tätigkeit sowie die Globalisierung der Waren- und Dienstleistungsmärkte. Daher gewährte der Gesetzgeber börsennotierten Mutterunternehmen durch den § 292a HGB, der am 24.04.1998 im Zuge des KapAEG eingeführt wurde, die Möglichkeit, einen KA nach international anerkannten Rechnungslegungsgrundsätzen anstatt einen KA nach HGB aufzustellen[1].

Der KA ist als eigenständiger Abschluss der wirtschaftlichen Einheit Konzern zu betrachten, da dieser wegen der fehlenden Maßgeblichkeit des Einzelabschlusses für den KA losgelöst von bilanzpolitischen Maßnahmen in den Einzelabschlüssen gestaltet werden kann.

Auf Grund der Unabhängigkeit und der steuerlichen Irrelevanz von Konzernabschlüssen können diese auch nach internationalen Rechnungslegungsnormen wie IAS oder US-GAAP aufgestellt werden, ohne dabei nationale Vorschriften für den Einzelabschluss zu beeinträchtigen[2].

Diese Arbeit beschäftigt sich in einem ersten Teil einführend mit dem Konstrukt Konzernabschluss und der HB II als Teil des Konzernabschlusses.

Zur Aufstellung der HB II müssen Ansatz- und Bewertungsvorschriften sowie Abschlussstichtage der einbezogenen Unternehmen vereinheitlicht werden. Hiermit und den damit verbundenen aktuellen Diskussionspunkten wird sich in einem weiteren Teil beschäftigt.

Vor dem Hintergrund des Wahlrechtes des § 292a HGB wird dieses in diesem Zusammenhang erläutert und anschließend Schwachstellen, sowie Widersprüche insbes. hinsichtlich des Einklangserfordernisses des § 292a HGB diskutiert.

Abschließend werden auf Grund der Möglichkeit, einen KA unter bestimmten Voraussetzungen nach IAS aufstellen zu können und des sich daraus ergebenden Erfordernisses eine HB II zu erstellen, ausgewählte Bilanzierungs- und Bewertungsunterschiede aufgezeigt.

2. Konzernabschlüsse nach deutschem Recht

2.1. Die Handelsbilanz II als Teil des Konzernabschlusses

Kapitalgesellschaften mit Sitz in Deutschland haben gem. § 290 HGB für sich als Mutterunternehmen und für alle Tochterunternehmen, unabhängig davon ob diese im In- oder Ausland ansässig sind, einen KA zu erstellen[3]. Dieser basiert auf der sog. Einheitsfiktion des § 297 Abs. 3 HGB, wonach im KA die Vermögens-, Finanz-, und Ertragslage aller einbezogenen Unternehmen so darzustellen ist, als ob diese Unternehmen ein einziges Unternehmen wären[4]. Nach der Generalnorm der Konzernrechnungslegung soll der KA gem. § 297 Abs. 2 HGB ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermitteln[5].

Der wesentliche Zweck des Konzernabschlusses besteht in der Informationsfunktion für Gesellschafter und Dritte[6]. Die Grundlage für Gewinnverwendung und steuerliche Einkommensermittlung bleibt der Einzelabschluss der einbezogenen Unternehmen, so dass der KA einen Einzelabschluss nicht ersetzen kann[7].

Voraussetzung für einen aussagekräftigen KA im Sinne der Einheitsfiktion ist die materielle und formelle Vereinheitlichung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden aller einbezogenen Unternehmen[8].

Weichen die in den Einzelabschlüssen angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften von denen des Mutterunternehmens anwendbaren ab, ist eine sog. Handelsbilanz II, in der entsprechende Anpassungen vorgenommen werden, zu erstellen[9]. Gleiches gilt für Einzelabschlüsse, die auf einen vom KA-Stichtag abweichenden Stichtag aufgestellt sind.

Aus der Situation des Einzelfalles kann sich ergeben, dass eine strikte Anwendung der Grundsätze im Verhältnis zum Informationsergebnis unangemessen ist[10].

2.2 Formelle Einheitlichkeit

Die Vorschrift des § 290 Abs.1 HGB, nach der der KA und der Konzernlagebericht innerhalb der ersten 5 Monate des Konzerngeschäftsjahres aufzustellen sind, wird „durch die in § 299 HGB erfolgende Festlegung des Grundsatzes der Einheitlichkeit der Abschlussstichtage“[11] ergänzt.

Seit in Kraft treten des TransPuG vom 19.07.2002 ist der KA gem. § 299 Abs. 1 HGB zwingend auf den Stichtag des Jahresabschlusses des Mutterunternehmens aufzustellen.

Bis dahin hatte das Mutterunternehmen eines Konzerns die Möglichkeit für den KA-Stichtag gem. § 299 Abs.1 HGB a.F. zwischen dem Stichtag des Jahresabschlusses des Mutterunternehmens, der bedeutendsten einbezogenen Unternehmen oder der Mehrzahl der einbezogenen Unternehmen zu wählen[12].

Abgeschafft wurden die alternativen Stichtage nicht nur, weil die Bilanzierungspraxis in Deutschland gezeigt hatte, dass diese eingeräumten Ausnahmen nicht oder nicht mehr nötig waren[13], sondern auch „zugunsten einer Angleichung an international anerkannte Rechnungslegungsgrundsätze“[14]. Sowohl nach US-GAAP als auch nach IAS wird der KA-Stichtag nämlich grundsätzlich nach dem Einzelabschlussstichtag des Mutterunternehmens determiniert.

Die Jahresabschlüsse der in den KA einbezogenen Unternehmen sollen gem. § 299 Abs. 2 Satz 1 HGB auf den Stichtag des Konzernabschlusses aufgestellt werden. Da es sich hier um eine sog. Soll-Vorschrift handelt, sind Abweichungen von dieser Vorschrift ausdrücklich erlaubt[15]. Hierdurch wird zwar die Einheitstheorie in der Gesetzgebung durchbrochen, jedoch kann das Abweichen von dieser Soll-Vorschrift bei Vorliegen bestimmter betriebswirtschaftlicher Besonderheiten (z.B. saisonaler Schwankungen) u.U. sinnvoll und zweckmäßig sein[16]. Der Reformvorschlag des DSR, Konzernunternehmen bei abweichendem Geschäftsjahr generell zur Aufstellung eines Zwischenabschlusses zu verpflichten, wurde abgelehnt[17], da dies nicht nur zu erheblichen Auswirkungen in der Praxis geführt hätte, sondern auch strikter als die Vorschriften der 7. EG-Richtlinie gewesen wäre[18]. Somit bleibt es gem. § 299 Abs. 2 Satz 2 HGB bei der Verpflichtung einen Zwischenabschluss auf den Stichtag des Konzerns nur dann aufzustellen, wenn der Abschlussstichtag eines Unternehmens um mehr als drei Monate vor dem KA-Stichtag liegt[19].

[...]


[1] Vgl. Coenenberg (2001), S. 501.

[2] Vgl. Coenenberg (2001), S. 501.

[3] Vgl. Weber-Braun (1991), S. 124.

[4] Vgl. Selchert/Karsten (1989), S. 837.

[5] Vgl. Becker, Wolfgang (1991), S. 345.

[6] Vgl. Weber-Braun (1991), S. 123.

[7] Vgl. Ammann/Hucke (1998), S. 1396f.

[8] Vgl. Dusemond ((1996), S. 537.

[9] Vgl. Coenenberg (2001), S. 507.

[10] Vgl. Coenenberg (2001), S. 508.

[11] Becker (1991), S. 345.

[12] Vgl. Trützschler (1998), S. 1127.

[13] Vgl. Niehus (2002), S. 55.

[14] Gräfer/Scheld, S. 84.

[15] Vgl. Trützschler (1998), S. 1129.

[16] Vgl. Becker (1991), S. 346.

[17] Vgl. Niehus (2002), S. 55.

[18] Vgl. Schurbohm/Streckenbach (2002), S. 848.

[19] Vgl. Fey (1992), S. 235.

Ende der Leseprobe aus 25 Seiten

Details

Titel
Aufstellung der Handelsbilanz II als Teil des Konzernabschlusses vor dem Hintergrund des Wahlrechts des § 292a HGB
Hochschule
Johann Wolfgang Goethe-Universität Frankfurt am Main  (Professur für Betriebswirtschaftslehre)
Veranstaltung
Konzernrechnungslegung
Note
1,7
Autor
Jahr
2003
Seiten
25
Katalognummer
V22696
ISBN (eBook)
9783638259705
Dateigröße
509 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Aufstellung, Handelsbilanz, Teil, Konzernabschlusses, Hintergrund, Wahlrechts, Konzernrechnungslegung
Arbeit zitieren
Jennifer Schwalm (Autor:in), 2003, Aufstellung der Handelsbilanz II als Teil des Konzernabschlusses vor dem Hintergrund des Wahlrechts des § 292a HGB, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/22696

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