Inhaltsverzeichnis
Inhaltsverzeichnis
Abbildungs- und Tabellenverzeichnis
Abkürzungsverzeichnis
1. Einleitung
2. Konzernabschlüsse nach deutschem Recht
2.1. Die Handelsbilanz II als Teil des Konzernabschlusses
2.2. Formelle Einheitlichkeit
2.3. Materielle Einheitlichkeit
3. Konzernabschlüsse nach internationalem Recht
3.1. Befreiungsvorschrift nach § 292a HGB
3.2. Anwendungsproblem und Systemwidrigkeiten bzgl. der
praktischen Umsetzung des § 292a HGB
4. Bewertungs- und Ansatzunterschiede zwischen HGB und IAS
5. Thesenförmige Zusammenfassung
Literaturverzeichnis
Gesetzesverzeichnis
Standardsetter Literatur
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Abbildungs- und Tabellenverzeichnis
Tabelle 1) Ausgewählte Bilanzierungs- und Bewertungsunterschiede
zwischen HGB und IAS
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Abkürzungsverzeichnis
a.F. alte Fassung Abs. Absatz BMF Bundesministerium der Finanzen bzw. beziehungsweise DRS Deutscher Rechnungslegungsstandard DRSC Deutsches Rechnungslegungs Standardisierungs Committee DSR Deutscher Standardisierungsrat EA Einzelabschluss EG Europäische Gemeinschaft EU Europäische Union FASB Financial Accounting Standard Board GuV Gewinn- und Verlustrechnung HB Handelsbilanz HGB Handelsgesetzbuch insb. insbesondere i.S.d. im Sinne des i.V.m. in Verbindung mit IAS International Accounting Standard IASC International Accounting Standard Board KA Konzernabschluss KapAEG Kapitalaufnahmeerleichterungsgesetz KapCoRiLiG Kapitalgesellschaften & Co-Richtliniengesetz SFAS Statements of Financial Accounting Standards sog. so genannten TransPuG Transparenz- und Publizitätsgesetz u.a. unter anderem US-GAAP United States-Generally Accepted Accounting Standards z.B. zum Beispiel
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1. Einleitung
In den vergangenen Jahren haben sich die Anforderungen an die Externe Rechnungslegung entscheidend verändert. Auslöser waren u.a. die zunehmende Globalisierung der unternehmerischen Tätigkeit sowie die Globalisierung der Waren- und Dienstleistungsmärkte. Daher gewährte der Gesetzgeber börsennotierten Mutterunternehmen durch den § 292a HGB, der am 24.04.1998 im Zuge des KapAEG eingeführt wurde, die Möglichkeit, einen KA nach international anerkannten Rechnungslegungsgrundsätze n anstatt einen KA nach 1 HGB aufzustellen .
Der KA ist als eigenständiger Abschluss der wirtschaftlichen Einheit Konzern zu betrachten, da dieser wegen der fehlenden Maßgeblichkeit des Einzelabschlusses für den KA losgelöst von bilanzpolitischen Maßnahmen in den Einzelabschlüssen gestaltet werden kann.
Auf Grund der Unabhängigkeit und der steuerlichen Irrelevanz von Konzernabschlüssen können diese auch nach internationalen
Rechnungslegungsnormen wie IAS oder US-GAAP aufgestellt werden, ohne 2 dabei nationale Vorschriften für den Einzelabschluss zu beeinträchtigen .
Diese Arbeit beschäftigt sich in einem ersten Teil einführend mit dem Konstrukt Konzernabschluss und der HB II als Teil des Konzernabschlusses. Zur Aufstellung der HB II müssen Ansatz- und Bewertungsvorschriften sowie Abschlussstichtage der einbezogenen Unternehmen vereinheitlicht werden. Hiermit und den damit verbundenen aktuellen Diskussionspunkten wird sich in einem weiteren Teil beschäftigt.
Vor dem Hintergrund des Wahlrechtes des § 292a HGB wird dieses in diesem Zusammenhang erläutert und anschließend Schwachstellen, sowie Widersprüche insbes. hinsichtlich des Einklangserfordernisses des § 292a HGB diskutiert. Abschließend werden auf Grund der Möglichkeit, einen KA unter bestimmten Voraussetzungen nach IAS aufstellen zu können und des sich daraus ergebenden
1 Vgl. Coenenberg (2001), S. 501.
2 Vgl. Coenenberg (2001), S. 501.
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Erfordernisses eine HB II zu erstellen, ausgewählte Bilanzierungs- und Bewertungsunterschiede aufgezeigt.
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2. Konzernabschlüsse nach deutschem Recht
2.1. Die Handelsbilanz II als Teil des Konzernabschlusses
Kapitalgesellschaften mit Sitz in Deutschland haben gem. § 290 HGB für sich als Mutterunternehmen und für alle Tochterunternehmen, unabhängig davon ob diese 3 im In- oder Ausland ansässig sind, einen KA zu erstellen . Dieser basiert auf der
sog. Einheitsfiktion des § 297 Abs. 3 HGB, wonach im KA die Vermögens-, Finanz-, und Ertragslage aller einbezogenen Unternehmen so darzustellen ist, als 4 ob diese Unternehmen ein einziges Unternehmen wären . Nach der Generalnorm
der Konzernrechnungslegung soll der KA gem. § 297 Abs. 2 HGB ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und 5 Ertragslage des Konzerns vermitteln .
Der wesentliche Zweck des Konzernabschlusses besteht in der 6 Informationsfunktion für Gesellschafter und Dritte . Die Grundlage für
Gewinnverwendung und steuerliche Einkommensermittlung bleibt der Einzelabschluss der einbezogenen Unternehmen, so dass der KA einen 7 Einzelabschluss nicht ersetzen kann .
Voraussetzung für einen aussagekräftigen KA im Sinne der Einheitsfiktion ist die materielle und formelle Vereinheitlichung der Bilanzierungs- und 8 Bewertungsmethoden aller einbezogenen Unternehmen .
Weichen die in den Einzelabschlüssen angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften von denen des Mutterunternehmens anwendbaren ab, ist eine sog. Handelsbilanz II, in der entsprechende Anpassungen vorgenommen 9 werden, zu erstellen . Gleiches gilt für Einzelabschlüsse, die auf einen vom KA-Stichtag abweichenden Stichtag aufgestellt sind.
Aus der Situation des Einzelfalles kann sich ergeben, dass eine strikte Anwendung 10 der Grundsätze im Verhältnis zum Informationsergebnis unangemessen ist .
3 Vgl. Weber-Braun (1991), S. 124.
4 Vgl. Selchert/Karsten (1989), S. 837.
5 Vgl. Becker, Wolfgang (1991), S. 345.
6 Vgl. Weber-Braun (1991), S. 123.
7 Vgl. Ammann/Hucke (1998), S. 1396f.
8 Vgl. Dusemond ((1996), S. 537.
9 Vgl. Coenenberg (2001), S. 507.
10 Vgl. Coenenberg (2001), S. 508.
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Arbeit zitieren:
Jennifer Schwalm, 2003, Aufstellung der Handelsbilanz II als Teil des Konzernabschlusses vor dem Hintergrund des Wahlrechts des § 292a HGB, München, GRIN Verlag GmbH
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