Gliederung:
1. Einleitung: 2
2. Untersuchung der deutschen Kleiderordnungen des 16. und 17. Jahr-
hunderts nach formalen Gesichtspunkten
2.1 Verbreitung und Überlieferung: 3
2.2 Innere und äußere Gliederung: 4
2.2.1 Äußere Gliederung: 5
2.2.2 Innere Gliederung: 6
2.3 Rechtssatz und Rechtsverständnis in den Kleiderordnungen: 6
2.4 Abfassung, Publikation und Durchsetzung der Kleiderordnungen: 8
3. Betrachtung der Kleiderordnungen unter Berücksichtigung von Mo-
tivation und Intention der Gesetzgeber
3.1 Kleiderordnungen als Ausdruck und Instrument ständischen Denken: Sei-
te 9
3.2 Kleiderordnungen als Ausdruck wirtschaftlichen Denkens: 11
3.3 Kleiderordnungen als Ausdruck von Sittlichkeitsgefühl: 12
3.4 Weitere Motive: 14
4. Zusammenfassung: 16
1
1.Einleitung:
Thema der vorliegenden Hausarbeit sind die deutschen Kleiderordnungen im 16.
und 17. Jahrhundert. „Kleiderordnungen sind Verfügungen einer Obrigkeit über die Kleidungen ihrer Untertanen. Sie wollen auf die Kleidung Einfluß nehmen, weil diese nicht nur Geschmack oder Reichtum eines Menschen anzeigen kann, sondern auch seinen sozialen Standort repräsentiert und manchmal sein sittliches Wesen offenbart.“ 1 Die Hausarbeit bemüht sich die Kleiderordnungen als Instrument und Ausdruck der Denkweisen dieser Obrigkeiten in der frühen Neuzeit zu sehen. Kleiderordnungen tauchen mit der Durchsetzung der Herrschaft der Terri-torialherren ab dem Ende des 15. Jahrhunderts vermehrt auf. Zunächst sind sie Teil von Polizeiordnungen, später auch selbstständig doch stets im Zusammenhang mit dem Begriff der „Polizei.“ „Unter Policey verstand der frühmoderne Staat noch nicht die Institution, die für innere Sicherheit zuständig war, sondern den ganzen Komplex der Verwaltung, Ökonomie und Ordnung einer Herrschaft.“ 2 Angelegenheiten der Polizei sind alle Dinge, die zur Ordnung des Gemeinwesens gehören und damit auch die Ordnung der Kleidung. Das Wohl des Einzelnen wird dem Wohl der Gemeinschaft untergeordnet.
Der erste Teil der Hausarbeit analysiert Kleiderordnungen nach formalen Kriterien und beschäftigt sich mit ihrem Aufbau, ihrer Verbreitung und ihrem Rechtsverständnis. Der zweite Teil geht näher auf die Motive und Intentionen der Klei-derordnungen erlassenden Instanzen ein. Die gewonnenen Erkenntnisse werden in einer abschließenden Zusammenfassung noch einmal gesammelt dargestellt. Behandelt wurde das Thema im Rahmen allgemeinerer Werke bereits von van Dülmen und Münch. Während für van Dülmen bei den gesetzgebenden Instanzen der ständische und wirtschaftliche Gedanke im Vordergrund steht 3 , erkennt Münch drei wesentliche Motive: 4 das religiös-moralische Motiv, das ständischeherrschaftssichernde Motiv und der wirtschaftliche Gedanke. Eine wesentlich u m-
1 Eisenbart,Liselotte Constanze: Kleiderordnungen der deutschen Städte zwis chen 1350 und 1700.
Ein Beitrag zur Kulturgeschichte des deutschen Bürgertums. Göttingen/ Berlin/ Frankfurt 1962.
2 Van Dülmen, Richard: Kultur und Alltag in der frühen Neuzeit. Bd. 2: Dorf und Stadt im 16. bis
18. Jahrhundert. München 1992. S. 223.
3 Van Dülmen: S. 186f.
4 Münch, Paul: Lebensformen in der frühen Neuzeit. Frankfurt/ Berlin 1992. S. 349f.
2
fangreichere Analyse und Interpretation der Kleiderordnungen findet sich bei E isenbart 5 , auf die sich vor allem - aber nicht nur - der erste Teil dieser Arbeit stützt.
2. Untersuchung von deutschen Kleiderordnungen des 16. und 17. Jahrhunderts nach formalen Gesichtspunkten:
2.1 Verbreitung und Überlieferung:
Kleiderordnungen sind aus Frankreich, Spanien und Italien bereits seit dem 13. Jahrhundert bekannt. In Deutschland setzt eine Verbreitung weltlicher Kleider-ordnungen jedoch erst ab 1350 ein 6 . In großer Zahl sind Kleiderordnungen ab dem frühen 16. Jahrhundert überliefert. Ein Grund dafür war die Durchsetzung des Herrschaftsanspruches der Territorialherren gegenüber den Städten. Wesentliches Indiz für eine flächendeckende Verbreitung ist der Erlass von Kleiderordnungen durch die Reichstage ab 1478, in welchen die Wiederholung und Durchführung von Kleiderordnungen allen Ständen nachdrücklich empfohlen wurde. Eine unterschiedliche Dichte in der Verbreitung läßt sich nicht feststellen. Nach dem Ende des 17. Jahrhunderts nimmt die Verbreitung von Kleiderordnungen rasch ab. Grund dafür mag die schwere Durchsetzbarkeit von Kleiderordnungen aufgrund der sich schnell wandelnden Mode gewesen sein. Vereinzelt sind Kleiderordnungen jedoch noch bis ins 19. Jahrhundert nachweisbar, so zum Beispiel in Norddeutschland, wo ein Dorf noch 1818 eine Kleiderordnung erließ 7 . Die Kleiderordnungen des Mittelalters sind nur sehr vereinzelt und, aufgrund der fehlenden Trennung zwischen Kriminal-, Zivil- und Verwaltungsrecht, unübersichtlich überliefert. „Weil Kleiderordnungen der gesamten Einwohnerschaft der Städte immer wieder bekanntgemacht werden mußten, reihte man sie oft in die Aufzeichnung jener Gesetze und Verordnungen ein, die wenigstens einmal im Jahr auf offenem Markte laut vorgelesen wurden: die Bürgersprachen, Burspraken oder Civiloquia.“ 8 Auch in Gesetz-, Rats- und Ordnungsbüchern, in denen die
5 Eisenbart: s.o.
6 Eisenbart: S. 14.
7 Eisenbart: S. 14.
8 Eisenbart: S.19.
3
Verwaltungstätigkeit der Magistrate festgehalten wurde, sind viele Kleiderordnungen überliefert.
Im Gegensatz dazu sind die Ordnungen des 16. uns 17. Jahrhunderts meist in Form von Originaldrucken erhalten, entweder in Separatausgaben oder als Teil von Polizeiordnungen. „Erst nach 1500 zeigt sich die wachsende Rationalisierung der inneren Verwaltung auch in der größeren Übersichtlichkeit der Überlieferung der Aufwandsgesetze. Der Aufgabenbereich der Polizei wird theoretisch und praktisch abgegrenzt gegen andere Zweige der Verwaltung und Gesetzgebung. Eine wichtige Rolle bei dieser Ausbildung geschlossener Sachbereiche spielen die Reichspolizeiordnungen. Sie trennen Polizei und Justiz voneinander und beeinflussen über die Territorien, die ihre Bestimmungen und Organisationsprinzipien aufnehmen und weitergeben, die Gesetzgebung der Städte, von denen die Verwaltung und Polizei einst ihren Ausgang genommen hatten.“ 9 Neben gedruckten Kleiderordnungen als Teil von Polizeiordnungen, Luxuspolizeiordnungen oder als Separatausgaben, finden sich immer noch Handschriften: meist kurze Erlasse für spezielle Fälle. Viele Kleiderordnungen sind auch nur als Abschriften erhalten, deren Inhalt im Laufe der Zeit mehrfach geändert wurde. Mangels Quellenhinweise ist eine Rekonstruktion des Originals in solchen Fällen schwierig 10 . Hinweise auf verlorene Kleiderordnungen finden sich bisweilen auch in Schriften, die selbst keine Kleiderordnungen erhalten, wie Stadtgeschichten oder Chroniken, die aber auf in der Vergangenheit erlassene Ordnungen hinweisen und so eine Datierung und Rekonstruktion erleichtern 11 .
9 Eisenbart: S. 20.
10 Eisenbart: S. 21.
11 Eisenbart: S. 22.
4
Arbeit zitieren:
Robert Albrecht, 2000, Kleiderordnungen in den deutschen Städten der frühen Neuzeit, München, GRIN Verlag GmbH
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