Deregulierung der Deutschen Bahn am Beispiel der Regionalisierung Seite 2
Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung Seite 3
2. Hintergründe zur Deutschen Bahn Seite 3
2.1. Regulierte Bahn Seite 3
2.2. Grundzüge der Bahnreform Seite 4
3. Regionalisierung der Bahn Seite 6
3.1. gesetzliche Grundlagen Seite 6
3.2. Die Regio-Bahn in Mettmann Seite 7
3.2.1. Historie Seite 7
3.2.2. Unternehmensstruktur Seite 7
3.2.3. Erfolg Seite 7
4. Interpretation Seite 9
4.1. Staatliches Monopol Seite 9
4.2. Regulierung Seite 10
4.3. Gemeinwohlaufgaben Seite 10
5. Fazit Seite 11
6. Ökonomischer Hintergrund Seite 11
6.1. Preissetzung des monopolistischen Anbieters Seite 11
6.2. Das natürliche Monopol Seite 12
6.3. X-Ineffizienz Seite 13
7. Literatur Seite 14
Deregulierung der Deutschen Bahn am Beispiel der Regionalisierung Seite 3
1. Einleitung
Die Deutsche Bundesbahn kostete den Staat seit dem 2. Weltkrieg jährlich steigende Milliardenbeträge an Subventionen und Verlusten, welche zu Beginn der 90er Jahre untragbare Ausmaße angenommen hatten. Zuschuß und Verlust betrugen weit über 20 Mrd. DM, der Schuldenstand belief sich auf über 58 Mrd. DM. Durch die Fusion mit der Deutschen Reichsbahn der ehemaligen DDR stiegen die Kreditverbindlichkeiten 1993 auf über 70 Mrd. DM. Die Regierungskommission Bundesbahn prognostizierte im Dezember 1991 einen Finanzbedarf der Deutschen Bahnen in Höhe von 417 Mrd. DM bis zum Jahr 2000 (SAßMANNS- HAUSEN, 1991,S.12). Diese Prognose führte 1994 zur Bahnreform, mit der die Bundesregierung folgende Ziele verfolgte:
„- Stärkere Beteiligung der Schiene an dem zu erwartenden Verkehrswachstum (national und international) durch Schaffung von Rahmenbedingungen, die die Leistungs- und Konkurrenzfähigkeit der Eisenbahnen erhöhen.
- Rückführung der durch die Eisenbahnen dem Bund erwachsenden finanziellen Belastungen.
- Umsetzung der (...) Vorgaben (der EU) hinsichtlich der unternehmerischen Unabhängigkeit der Eisenbahnen, der Trennung von Infrastruktur und Verkehr, der finanziellen Sanierung der Unternehmen sowie der Zulassung Dritter zum Schienennetz.“ (BMVBW, 2000, S. 5) In den letzten sieben Jahren ist hiervon vieles bereits erreicht worden, doch einige Probleme sind bisher noch nicht befriedigend gelöst. Dies soll im folgenden am Beispiel der Regionalisierung verdeutlicht werden.
2. Hintergründe zur Deutschen Bahn
Der Bahnverkehr in Deutschland hat eine lange Geschichte. Nach der Eröffnung der ersten Bahnlinie 1835 wuchs das Streckennetz schnell an. Die größte Ausdehnung erreichte das Netz 1910 mit 61.000 Streckenkilometern. Diese wurden sämtlich von Privatunternehmen profitabel betrieben. Bereits 1875 hatten jedoch die deutschen Länder mit der Verstaatlichung der Bahnen begonnen, die im Jahre 1920 durch die Gründung eines reichseigenen Monopols abgeschlossen wurde. Als Gründe hierfür wurden ein durchgängiges Schienennetz mit einheitlicher Tarifstruktur, die Beseitigung von „unnötiger“ Konkurrenz sowie politische und militäri- sche Vorteile genannt. (VAN SUNTUM, 1986 S. 95f.)
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2.1. Regulierte Bahn
Nach §1 des Bundesbahngesetzes (BBG) war die Deutsche Bundesbahn seit dem 2. Weltkrieg ein Sondervermögen des Bundes. Sie hatte nach „kaufmännischen Grundsätzen“ wie der „Deckung der Aufwendungen durch die Erträge“ und einer angemessenen Eigenkapitalverzinsung zu handeln, mußte aber gleichzeitig gemeinwirtschaftliche Aufgaben erfüllen (§28 BBG) (VAN SUNTUM, 1986, S. 5f.). Dies führte zu einer Reihe von Fehlentwicklungen, von denen besonders die folgenden zu erwähnen sind. Die Entscheidungsspielräume der Bahn waren stark eingegrenzt. So mußten Preis-, Produkt-, Personal- und Investitionsentscheidungen vom Bundesverkehrs- bzw. Bundesfinanzministerium genehmigt werden. Die Bundesländer hatten über den Verwaltungsrat auf grundsätzliche strategische und operative Entscheidungen der Bahn Einfluß. Die Politik hat oft erfolgreich versucht, „die Bahn als Instrument zur Durchsetzung regional-, sozial-, militär- und verkehrspolitischer Zielsetzungen zu benutzen“. Es fehlte ein marktorientiertes und langfristig ausgerichtetes Eisenbahnkonzept. (ABERLE, 2000, S. 130)
Die Bahn verlor gegenüber anderen Verkehrsträgern sowohl im Güter- als auch im Personenverkehr kontinuierlich Marktanteile; im Güterverkehr von 56 Prozent zu Beginn der 50er Jahre auf unter 20 Prozent im Jahr 1994, im Personenverkehr von knapp 40 Prozent auf 7 Prozent im Jahre 1975 (VERKEHR IN ZAHLEN). Dies zeigt, daß die Bahn ihre Monopolstellung in Wettbewerb mit PKW, LKW und Flugzeug verloren hatte. Grund hierfür war ein Wandel der Nachfrage nach Verkehrsdienstleistungen. Der Rückgang der Schwerindustrie, die traditionell aufgrund der geringen Kosten für Massentransporte einer der wichtigsten Bahnkunden war, und der Anstieg der Leichtindustrie und des Dienstleistungssektors führten zu einem geringeren Bedarf an Transportleistungen, die jedoch eine höhere Qualität erforderten, als die Bahn sie liefern konnte (Flexibilität, „Just-in-Time“). Im Privatsektor führte der wirtschaftliche Aufschwung zu einem rasanten Anstieg der PKW-Zahlen (BÖRSCH-ZUPAN). Das Auto ist bequemer und flexibler als die Bahn. Somit konnte die Bahn keine Monopolpreise mehr verlangen, was zu einem immer schnelleren Anstieg des Defizits führte. Über die Hälfte des Verkehrsetats im Bundeshaushalt wurde regelmäßig allein zur Sicherung des wirtschaftlichen Überlebens der Bundesbahn benötigt. Die Erträge der Bahn deckten noch nicht einmal die Personalkosten (VAN SUNTUM, 1986, S. 4 + 132).
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2.2. Grundzüge der Bahnreform
Die Regierungskommission Bundesbahn empfahl in Ihrem Bericht im Dezember 1991 folgende fundamentale Änderungen:
I) Die Sondervermögen der deutschen Bahnen sollten in eine Aktiengesellschaft umgewandelt werden. Hierdurch sollte eine Trennung von Unternehmensführung und Kapitalgeber gemäß dem Aktienrecht gewährleistet werden. Der Einfluß der Politik auf das laufende Geschäft sollte verringert werden. Hierdurch sollte die Bahnpolitik flexibler werden. II) Die rechnerische und organisatorische Trennung von Netz und Betrieb sollte einen diskriminierungsfreien Netzzugang für Dritte garantieren. III) Die Bahn sollte durch die Eigentümer entschuldet werden.
IV) Nicht benötigtes Personal sollte abgebaut werden. Durch die Überführung der Beamten und Angestellten in eine Personalüberleitungsorganisation sollten weitere Personalkosten ein-
gespart werden. Die Bahn sollte für an sie abgeordnete Mitarbeiter nur noch marktübliche Gehälter zahlen. Die Differenzbeträge zu den Beamtenbezügen sollte der Staat tragen. V) Die Bahn sollte von der Wahrnehmung gemeinwirtschaftlicher Aufgaben entbunden werden. Diese sollten in Zukunft von den diese Aufgaben wünschenden Institutionen durch öffentliche Aufträge nach dem Bestellerprinzip getragen werden. VI) Der öffentliche Schienenpersonennahverkehr sollte regionalisiert werden, das heißt, die Verantwortlichkeit sollte auf die regionalen Gebietskörperschaften übertragen werden. Aufgrund der kritischen wirtschaftlichen Lage der deutschen Bahnen legte die Bundesregierung bereits 1992 die
Arbeit zitieren:
Jochen Degenhardt, 2002, Deregulierung der Deutschen Bahn am Beispiel der Regionalisierung, München, GRIN Verlag GmbH
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