Inhaltsverzeichnis II
Inhaltsverzeichnis
Inhaltsverzeichnis II
Abbildungsverzeichnis III
1 Kulturelle Charakteristik Russlands. 1
1.1 Grundlagen. 1
1.2 Einflüsse von Geschichte und Politik 1
1.3 Heutige Situation. 4
1.3.1 Strukturen. 4
1.3.2 Wirtschaft 5
2 Geschäftsbeziehungen zwischen Russland und Deut schland 7
2.1 Interkulturelle Kommunikation als Grundlage 7
2.2 Investitionen. 7
2.3 Juristische Besonderheiten. 9
2.4 Rechtsformen einer Niederlassung in der RF 10
2.5 Steuerliche Vorschriften. 11
2.6 Zusammenarbeit mit Verwaltungen. 12
2.7 Umgang mit Geschäftspartnern. 14
2.7.1 Kulturelle Besonderheiten. 14
2.7.2 Joint Ventures und Gegengeschäfte 16
2.8 Risiken und Garantien. 17
3 Beurteilung der zukünftigen Geschäftsbeziehungen. 18
Literatur - und Quellenverzeichnis 21
Abbildungsverzeichnis
Abbildungsverzeichnis
Abbildung 1: Lagebild Russland
Abbildung 2: Staatswappen Russlands
Abbildung 3: Investitionen.
Abbildung 4: Moskau.
Abbildung 5: „Rating- Liste“ für den Aufbau deutsch-russischer Geschäftsbeziehungen
Abbildung 6: Export-/Import-Daten Deutschland-Russland
1 Kulturelle Charakteristik Russlands
1.1 Grundlagen
In dieser Seminararbeit wird zunächst im Rahmen der kulturellen Gegebenheiten zum Verständnis ein kurzer geschichtlicher Abriss über das Land und die wirtschaftliche Lage gegeben. Um die kulturelle Charakteristik Russlands und die russische Geschäftsmentalität zu verstehen, ist es dabei wichtig, einige historische und gesellschaftliche Merkmale zu verinnerlichen.
Im zweiten Teil wird auf die Besonderheiten der Geschäftsbeziehungen zwischen Russland und Deutschland eingegangen. Dabei erfolgt zuerst grundlegend die Betrachtung der wirtschaftlichen und juristischen Rahmenbedingungen. Nachfolgend soll schwerpunktmäßig der Umgang mit russischen Geschäftspartnern behandelt werden.
Im letzten Kapitel wird eine Beurteilung für die weitere Entwicklung der wirtschaftlichen Zusammenarbeit und Geschäftsbeziehungen gegeben. Es stellt sich die Frage, ob Russland Chancen auf die Ausweitung von Geschäftsbeziehungen hat, bzw. in der Lage ist, die dazu notwendigen Reformen durchzuführen.
1.2 Einflüsse von Geschichte und Politik
Zuerst zur Klärung des Begriffs “Kultur”. Im Gegensatz zur Natur ist Kultur alles, was dem bewussten freien Schaffen des Menschen entspringt. 1 Oder „... die Gesamtheit der geistigen und künstlerischen Lebensäußerungen einer Gemeinschaft, eines Volkes.“ 2 Russland, das frühere Zentrum der Sowjetunion, hat kulturell einiges aufzuweisen. Der „Nationalcharakter“ des Russen wird durch folgende Hauptfaktoren erklärt: die unberechenbare Weite des Landes, das raue Klima sowie machtstaatliche Einflüsse. Über die rätselhafte russische Seele ist viel geschrieben worden. Sie zu beschreiben ist schwer. Der Volkscharakter schlägt auf Geschäftsverhandlungen immer wieder durch, was im weiteren Verlauf noch aufgezeigt wird. Von F. I. Tjutschew stammen die berühmten Worte: „Mit dem Verstand ist Russland nicht zu begreifen. Es hat etwas ganz Eigenes - An Russland muss man einfach glauben.“ 3
1 Vgl. Corvus Verlag, Grosses Universallexikon, Berlin, 1975, S. 465.
2 Duden, Dudenverlag Mannheim, , Das Fremdwörterbuch, Band 5, 7. Auflage, 2000.
3 Vgl. Kachcharova, C., Russland, BfAi, Köln, 2001, S. 9.
Die Russische Föderation (RF) ist mit über 17 Millionen km 2 der größte Staat auf der Erde. Es leben hier über 147 Millionen Einwohner, wobei 73% der Bevölkerung in den Städten lebt und 27 % auf dem Land. 1 Das Land erstreckt sich über 11 Zeitzonen vom Baltischen Meer zum Pazifischen Ozean und von der Arktis bis zum Schwarzen Meer. 2 Nachbarn sind u.a. die Ukraine, Weißrussland, die Baltischen Staaten, die Mongolei, China und Korea.
Größte Städte sind Moskau und Sankt Petersburg mit respektive über 8 und 4 Millionen Einwohner.
Die gewaltige Ausdehnung des Landes war einerseits Folge, andererseits Ursache von Kriegen. Zusammen mit der Abgeschiedenheit vieler Regionen von der Außenwelt prägte dies Wertvorstellungen wie z.B. das Misstrauen gegenüber Fremden. Das ungleiche Arbeitstempo vieler Russen wird durch die langen Winter erklärt, da dem „Winterschlaf“ eine Phase hektischer Aktivität folgte. Durch die jahrhundertlange autokratische Herrschaft der verschiedenen Zaren gab es in Russland noch lange vor der kommunistischen Ära eine verstaatlichte Wirtschaft, in der sich Privatinitiative nur mühsam entfa lten konnte. Die Gesetze schützten den Staat und nicht das Individuum. Die Beziehungen zu Deutschland haben eine lange und wechselhafte Geschichte. Perioden konstruktiven Zusammenwirkens und gewaltsame Auseinandersetzungen lösten sich einander ab. 3
1 Vgl. Brockhaus, Die Enzyklopädie, 20. Auflage, Mannheim, 1998, S.666.
2 Müller & Eckstein Rechtsanwälte, Geschäftstätigkeit in Russland, S.3, Vgl. www.eckstein.ru
[Stand 24.03.2002].
3 Vgl. Kachcharova, C., Russland, Köln, 2001, S. 5ff.
Die Russen stammen von den Ostslawen ab, die sich im 6. Jahrhundert in der Steppe Westrusslands ansiedelten. Als spätere Meilensteine wären zu nennen: Peter der Große, der von 1689 -1725 regierte, reiste als erster Zar ins Ausland, führte Reformen im Bildungswesen durch und ließ St. Petersburg bauen. Katharina die Große, eine deutsche Prinzessin, regierte ab 1 762 als letzte von 4 Kaiserinnen. 1917 beendete die Oktoberrevolution in St. Petersburg die Regierungszeit von Zar Nikolaus II.. Es folgten Lenin, der begrenzte Möglichkeiten zu privater Wirtschaft einführte und Stalin, der sich bei der Bevölkerung während des Zweiten Weltkrieges einen Namen machte. Danach wurde der kulturelle Spielraum unter Chruschtschow verbessert, aber anschließend durch Breschnew wieder eingefroren. 1 Die Stagnationsperiode wurde 1985 durch Michail Gorbatschow, Staats- und Parteichef vo n 1985-1991, wieder rückgängig gemacht.
Unter dem Schlagwort „Perestrojka“ (Umbau) und „Glasnost“ (Transparenz) leitete er Reformen ein, die das System effizienter machen sollten. In wenigen Jahren entwickelte sich eine demokratische Bewegung, die das Machtmonopol der KPdSU hinwegfegte. 1991 löste sich unter Jelzin die Sowjetunion auf, die Unionsrepubliken erklärten sich für unabhängig und es bildete sich die Gemeinschaft unabhängiger Staaten (GUS). 2 Die GUS stellt dabei eine sehr lockere Gemeinschaft ohne eigenständige Staatlichkeit dar. Das neue Staatssymbol von 1993 der russischen Föderation ist die weiß-blau-rote Flagge. Das Staatswappen ist der doppelköpfige Adler, eines der ältesten Symbole Russlands. Das Tier ist mit den 3 Kronen von Peter dem Grossen geschmückt. 3
1 Vgl. Kachcharova, C., Russland, Köln, 2001, S. 6.
2 Vg l. www.russland-infos.de [Stand 24.03.2002].
3 Vgl. Brockhaus, Die Enzyklopädie, 20. Auflage, Mannheim, 1998, S.668.
Vladimir Putin bestimmt heute die Richtlinien der Politik und leitet die Außen- und Sicherheitspolitik. 1
Die offizielle Sprache ist Russisch, eine ostslawische Sprache. Für 60% der Bevölkerung ist dies auch die Muttersprache. Allerdings werden noch 48 andere Sprachen wie z.B. türkisch und kaukasisch gesprochen. Ca. 80 % sind Russen. 2
1.3 Heutige Situation
1.3.1 Strukturen
Seit 1993 ist d ie RF mit der neuen Verfassung ein demokratischer, föderativer Rechtsstaat mit republikanischer Regierungsform. Sie besteht aus 7 Distrikten und 89 Föderationssubjekten. Das russische Parlament besteht aus der DUMA (Volkskammer, 450 Mitglieder) und dem Föderationsrat (178 Mitglieder). 3 Die Parteienlandschaft ist heute stark zersplittert, instabil und vielfach auf Personen fixiert. 4
Die Verfassung garantiert Religionsfreiheit. Christentum, Islam, Buddhismus, Judentum u.a. Religionen werden als untrennbarer Teil des historischen Erbes der Völker Russlands respektiert. Die größte Glaubensgemeinschaft mit ca. 80 % ist die russisch-orthodoxe Kirche. Die zweitgrößte bilden die Muslime. Das Schulsystem ist gut ausgebaut, steht aber großen finanziellen Problemen ge genüber.
Russland hat eine Wehrpflichtarmee (Dauer 24 Monate) und die gesamte Truppenstärke beträgt 2,8 Millionen Soldaten. Allerdings soll bis 2005 eine Berufsarmee forciert werden. Etwa 20 % der russischen Staatsausgaben wurden 1997 für die Verteidigung verwendet. 5
Die ordentliche Gerichtsbarkeit besteht aus Kreis- und Stadtgerichten. Für weitere Rechtsmittel ist das Oberste Gericht, für Gesetze das Verfassungsgericht zuständig. Die Wirtschaftgerichtsbarkeit liegt in den Händen der sogenannten Arbitragegerichte, die volle Unabhängigkeit genießen. 1991 wurde ein Gesetz über ausländische Investitionen
1 Vgl. Brockhaus, Die Enzyklopädie, 20. Auflage, Mannheim, 1998, S. 307, S. 667.
2 Müller & Eckstein Rechtsanwälte, Geschäftstätigkeit in Russland, S. 3,
Vgl. www.eckstein.ru [04.03.2002].
3 Müller & Eckstein Rechtsanwälte, Geschäftstätigkeit in Russland, S. 4,
Vgl. www.eckstein.ru [Stand 24.03.2002].
4 Vgl. Brockhaus, Die Enzyklopädie, 20. Auflage, Mannheim, 1998, S. 673.
5 Vgl. Brockhaus, Die Enzyklopädie, 20. Auflage, Mannheim, 1998, S. 671.
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Claus Hertle, 2002, Kulturelle Charakteristik Russlands und Besonderheiten der Geschäftsbeziehungen zwischen Russland und Deutschland, München, GRIN Verlag GmbH
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