Inhaltsverzeichnis
I. Einleitung 1-2
II. Ursprünge und Grundlagen der mittelalterlichen Stadt Münster 2-4
III. Landesverfassung 4-7
IV. Die Verfassung der Stadt Münster 7-11
V. Die wirtschaftlichen Verhältnisse Münsters 11
VI. Die Stellung des Klerus in Münster 12-14
VII. Die Reformation in Münster 14-17
VIII. Münster auf dem Weg zur Täuferstadt 17-20
IX. Schluß 20
X. Literaturverzeichnis 21-22
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I. Einleitung
Diese Arbeit steht unter dem Oberthema „Die Täufer zu Münster“ und wird sich mit einem Teilaspekt dieser umfangreichen Thematik beschäftigen. Gegenstand der Untersuchung wird sein, welche politischen, religiösen und sozialen Komponenten den Weg Münsters zur Täuferstadt begünstigten Bei der Darstellung der Untersuchung hielt ich folgendes Procedere für geeignet:
Im ersten Teil der Arbeit wird untersucht welche Grundlagen und Verhältnisse in Münster herrschten, bevor es zur Täuferstadt wurde. Zuerst soll ein kurzer Einblick auf die Entstehungsgeschichte Münsters einen ersten Eindruck vermitteln, wie die Stadt konstitutionell schon in ihrer frühen Entwicklungsphase geprägt wurde. Sodann wird eine Einordnung vorgenommen, in welcher politischen Landschaft Münster liegt und welche Rolle es darin einnimmt. Im nächsten Schritt nähern wir uns der Stadt über ihre Verfassung und können in der Folge einen Eindruck über Münsters soziale Schichten und die Regelung interner Angelegenheiten gewinnen. Der nächste Punkt wird die Stadtuntersuchung um die wirtschaftlichen Verhältnisse, die dort am Anfang des 16. Jahrhunderts vorherrschten, ergänzen. Der letzte Punkt im ersten Teil der Arbeit wird die Stellung des Klerus in Münster untersuchen und soll das Konfliktpotential der Stadt mit diesem Stand verdeutlichen.
Im zweiten Teil der Arbeit wird untersucht, wie die im ersten Teil erläuterten Grundlagen und Voraussetzungen der Stadt sich in die Entwicklung zur Täuferstadt Münster eingliedern und diese begünstigen. Der zweite Teil wird sich so weit möglich und dieses nötig ist, an einer chronologischen Abfolge der an der Entwicklung zur Täuferstadt entscheidenden Ereignisse orientieren. Dabei soll zuerst der Weg Münsters zur reformierten Stadt erfolgen. Der letzte Teil der Arbeit wird verdeutlichen, wie Münster auf den Ergebnissen der Reformation aufbauend sich zur Täuferstadt entwickelt. Täuferstadt wird dabei definiert als eine Stadt, dessen Hauptteil der Führung und der Stadtbewohner sich zu täuferischem Gedankengut bekennen. Bei der von mir verwandten Literatur zum Thema, verdienen die Werke Wilfried Ehbrechts, Ernst Laubachs, Richard von Dülmens sowie Alois Schröders besonderer Bemerkung. So boten Ehbrecht und Schröder eine gute
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Übersicht über die Voraussetzungen und Konstitution der Stadt Münster. Laubachs und von Dülmens Werke lieferten eine sehr detaillierte Studie über die Entwicklung Münsters bis zur Täuferherrschaft.
II. Ursprünge und Grundlagen der mittelalterlichen Stadt Münster
Im Zuge der durch Karl den Großen angeordneten Sachsenmission in Westfalen gründete der Missionar Liudger im Jahre 792 oder 793 ein Kloster bei der sächsischen Siedlung Mimigernaford. Diese auf einem Hügel über der Aa befindliche Siedlung wies verhältnismäßig gute verkehrstechnische und geographische Vorzüge auf wie z.B. eine relativ zentrale Lage in der münsterländischen Bucht und Anschluß an große, alte Handels- und Heerstraßen. Bei der Aufteilung Westfalen in Bistümer durch Karl den Großen und Papst Leo III. im Jahre 799 wurde Mimigernaford zum Bischofsitz der gleichnamigen Diözese erklärt. 1 Die zunehmende Verwicklung der nachfolgenden Bischöfe in Reichsangelegenheiten, Reisen im Auftrag des Königs sowie Synoden in Rom und im Lande brachten lange Abwesenheit der Oberhirten mit sich. Dieses führte zu einer schrittweisen Entfremdung der Bischöfe von ihrer Diözese, zuerst im Bereich der vita communis. Später kam es dann sogar zu einer Trennung der einzelnen Kirchenbesitztümer zwischen bischöflichen und domkapitularischen Vermögen. Dieses gestörte gegenseitige Verhältnis blieb seitdem bestehen und hat niemals wieder zu einem wirklichen Miteinander in der geistlichen Verantwortung für die Diözese zurückgefunden. Daran änderte auch die im Zuge der ottonischen Reichskirche protegierte gregorianische Kirchenreform nichts. Auf politischem Gebiet brachte diese jedoch einen Machtzuwachs für die Episkopen mit sich. Den Bischöfen wurden wohl zu Anfang des 11. Jahrhundert die wichtigsten Hoheitsrechte darunter Markt-, Zoll- und Münzregal verliehen. Dadurch wurden sie zum Stadtherrn im eigentlichen Sinne.
Etwa zur gleichen Zeit läßt sich eine Ausdehnung und Intensivierung des Merkantilismus in Münster feststellen. Aus den ehemaligen Handels-
1 Kohl,Wilhelm : Das Domstift zu Münster Bd. 1 ,in: Germania Sacra, hrsg. Max-Planck-Institut für Geschichte, Berlin, New York 1987. 114-123. Zitiert: Kohl , Das Domstift zu Münster Bd.1.
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niederlassungen und einer eher bescheidenen einreihigen Kaufmannswik entwickelten sich die Anfänge einer Kaufmannssiedlung mit bedeutenden Fernhandelsbeziehungen. Diese Kaufmannsgemeinde stand in ihrer Gesamtheit unter der Munt des Königs. Diese garantierte den Kaufleuten persönliche Freiheit und Verbandfähigkeit. Juristisch unterlagen sie dem ius merkantorum. Sie mußten sich in Rechtsstreitigkeiten an ein Gildegericht oder an ein Hochgericht eines königlichen oder geistlichen Vogtes wenden, wobei aus dem Kreise der Kaufmannsgilde gewählte Schöffen auftraten. In der zweiten Hälfte des 11. Jahrhunderts bemerkt man die beginnende Einwanderung von Handwerkern aus dem dörflichen Umland. Diese waren zwar noch unfrei, arbeiteten aber selbständig und brachten der Stadt einen großen wirtschaftlichen Fortschritt: die Entstehung eines ständigen Marktes, auf dem Händler und Handwerker ihre Waren feilbieten konnten. 2 Bis zum Ende des 12. Jahrhunderts fand der Prozeß der Stadt- und Gemeindebildung sein Ende und Münster erreichte verfassungsrechtlich städtische Qualität, was den Bürgern Münsters einen Katalog an Rechten und Freiheiten brachte, der mit anderen Bischofsstädten dieser Zeit vergleichbar war. Eine detailliertere Untersuchung der Stadtverfassung wird erst an späterer Stelle erfolgen.
Seit dem 13. Jahrhundert läßt sich eine Zunahme der Bündnisse der Stadt Münster mit anderen Städten in Westfalen, aber auch mit Hansestädten an der Nord- und Ostsee feststellen. Aus bescheidenen Bündnissen, die zuerst nur dem Schutz von Ordnung und Verkehr und somit der Gewährleistung eines sicheren Handels dienen sollten, entwickelten sich stärkere Verbindungen mit dem Ziel, die politische Stellung dem Stadtherrn gegenüber zu festigen und auszubauen. Die politische Mündigkeit der Stadt in Bezug auf selbständige Bündnisse ging einher mit einer kontinuierlichen Abnahme der bischöflichen Einflußnahme auf die stadtinternen Angelegenheiten . Diese manifestierte sich in der schrittweisen Übertragung der Regalien vom Bischof auf die Stadt. Dies führte zu einer gewissen Autonomie der Bürger in den für sie lebenswichtigen Bereichen Markt, Gericht, Finanzen und Stadtbefestigung. Der Bischof war
2 Meckstroh, Ursula : Das Verhältnis der Stadt Münster zu ihrem Landesherrn, in: Quellen und Forschungen zur Geschichte der Stadt Münster, hrsg. Lahrkamp, Helmut, Münster 1962. 7-13. Zitiert: Meckstroh, U. : Das Verhältnis der Stadt Münster zu ihrem Landesherrn.
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zwar nominell immer noch Stadtherr, hatte aber innerhalb der Stadt die meisten seiner Rechte eingebüßt und sogar seine Residenz aus Münster ausgelagert. Die Verpflichtungen der Bürger gegenüber ihrem Stadtherrn waren auf konstante und erträgliche Geldzahlungen zurückgegangen. 3
III. Landesverfassung
Mit dem Wormser Konkordat von 1122 wurde die Stellung der deutschen Bischöfe in Kirchen- und Reichverwaltung neu festgelegt. Der Status quo der Doppelstellung der Episkopen wurde beibehalten, nur die Legitimationsbasis wurde durch Trennung des kirchlichen und weltlichen Bereiches geändert. Seitdem übte der Bischof als gewählter Kirchenvertreter nur noch das Hirtenamt aus, auf weltlicher Seite gewann er die Anerkennung des Fürstenranges. So erlangten die Reichsbistümer die gleiche Rechtsstellung im Reichslehnrecht wie die Fürstentümer.
Im Prozeß der Territorialbildung der Hochstifte standen die geistlichen Fürsten ihren weltlichen Äquivalenten bald in nichts mehr nach. 4 Die Stadt Münster war am Vorabend der Reformation die größte Stadt des Herzogtums Westfalen, welches zur damaligen Zeit aus vier Hochstiften (Hoch- und Niederstift Münster, Paderborn, Osnabrück und Minden), vier Reichsabteien und zahlreichen kleineren weltlichen Verwaltungseinheiten bestand. Münster war die Hauptstadt des gleichnamigen größten Hochstifts und des ausgedehntesten fürstlichen Territoriums in Westfalen. Dort hatten die Bischöfe nebst der Stellung des Stadtherrn das bereits oben erwähnte Doppelamt des geistlichen und weltlichen Landesherrn (Fürstbischof) inne. 5 Im Gegensatz zu den ausschließlich weltlichen Herrschern waren die Bischöfe jedoch nicht Erbsondern Wahlfürsten. Der Bischof wurde auf Lebenszeit gewählt, aber nicht
3 Ehbrecht, Wilfried : Rat, Gilden und Gemeinde zwischen Mittelalter und Neuzeit, in: Geschichte der Stadt Münster, hrsg. Jakobi, Franz-Josef, Münster 1993. 93-107. Zitiert: Ehbrecht, W.: Rat, Gilden und Gemeinde.
4 Wolgast, Eike: Hochstift und Reformation, in: Beiträge zur Geschichte der Reichskirche in der Neuzeit Bd. 16., hrsg. Reinhardt, Rudolf, Stuttgart 1995. 15-16.
5 Schröer, Alois : Die Reformation in Westfalen Bd.1., Münster 1979. 2-3. Zitiert: Schröer, A.: Die Reformation in Westfalen Bd.1.
Arbeit zitieren:
Andre Zysk, 2001, Die Täufer zu Münster - Untersuchung der politischen, religiösen, wirtschaftlichen und sozialen Komponenten auf dem Weg zur 'Täuferstadt', München, GRIN Verlag GmbH
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Die soziale Struktur der Täuferherrschaft zu Münster 1534/1535
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