Vergleichende Berufs- und Wirtschaftspädagogik:
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Auswirkungen der EU-Bildungspolitik
Gliederung
1. Einleitung 4
2. Überblick über die Organe der Europäischen Union. 5
3. Vergleich berufsqualifizierender Abschlüsse in der Europäischen Union 6
4. Förder- und Bildungsprogramme der EU im Bereich der Beruflichen Bildung 13
5. Interessenkonflikt: EU - Nationalstaaten am Beispiel Deutschland 16
6. Gemeinsame Leitziele in der europäischen Bildungspolitik. 17
7. Fazit. 20
8. Literatur 22
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Auswirkungen der EU-Bildungspolitik
1. Einleitung
Die Hausarbeit befasst sich mit den Auswirkungen der Bildungspolitik der Europäischen Union auf die Bildungspolitik der souveränen Mitgliedsstaaten. Die Hausarbeit behandelt das gleichnamige Referatsthema von Andrea van Huet und dem Verfasser dieser Arbeit aus dem Seminar „Vergleichende Berufs- und Wirtschaftspädagogik - Modernisierungskonzepte für die berufliche Bildung in der EU“. Das Referat baute auf das vorhergehende Referat zum Thema „Berufliche Bildung in Europa“ von Karsten Bettray und Carsten Röttger auf, welches einen geschichtliche n Überblick über die Entwicklung der Berufsbildungspolitik in Europa gab. Das Seminar hatte den Vergleich beruflicher Bildungssysteme in der EU zum Inhalt. Damit war ein dreigliedriger Schritt verbunden: 1 Kennen lernen von Methoden des Vergleichens in der Berufs- und - Wirtschaftspädagogik,
Analyse von Berufsbildungssystemen ausgewählter Länder und
-
Vergleichmit dem deutschen System und Auseinandersetzung mit Entwicklungen und neue Konzepten der
-
DieHausarbeit will also ein Referat zum dritten Punkt ausführen. Hierzu erfolgt nach dieser Einleitung ein Überblick über den Aufbau der Europäischen Union mit Blick auf ihre Organe. Dies erleichtert das Verständnis der folgenden Kapitel über die (Berufs-)Bildungspolitik. Das dritte Kapitel will den Vergleich berufsqualifizierender Abschlüsse von den ersten Abmachungen im Vertrag von Rom 1957 bis zum derzeitigen Stand darbieten. Im vierten Kapitel werden speziell und detaillierter die Förder- und Bildungsprogramme der EU dargestellt. Das fünfte Kapitel will die vorausgegangenen Aussagen direkt auf die Bildungspolitik in der Bundesrepublik Deutschland beziehen und so den Interessenkonflikt zwischen der EU und den Nationalstaaten beispielhaft beleuchten. Im anschließenden sechsten Kapitel werden die derzeit gültigen gemeinsamen Leitziele in der (Berufs-)Bildungspolitik näher beleuchtet. Das Fazit im achten Kapitel beendet diese Hausarbeit.
1 Vgl.: Beschreibung des Seminars im Kommentierten Vorlesungsverzeichnis.
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2. Überblick über die Organe der Europäischen Union
Wenn man einen Blick auf die Auswirkungen der europäischen Bildungspolitik auf die Bildungspolitik der Mitgliedsländer wirft, so ist es sinnvoll, sich zunächst einen Überblick über die Organe der Europäischen Union zu verschaffen. Die Europäische Union besteht aus heute 15 Mitgliedsländern, zu denen ab 01. Mai 2004 noch zehn weitere, vor allem osteuropäischen Länder sich anschließen. Die Europäische Union ist weder Föderation wie die Vereinigten Staaten von Amerika noch Organisation wie die Vereinten Nationen. Die EU ist eine Bündelung von Rechten einzelner Staaten, die allerdings alle souverän bleiben. Sie geben somit einen Teil ihrer Hoheitsrechte and die EU, „um eine Stärke und einen internationalen Einfluss zu haben“ 2 . Diese Rechte gehen an die Organe und Institutionen der EU. Von diesen sind folgende die drei wichtigsten:
Das Europäische Parlament ist die Stimme von derzeit ca. 380 Millionen Bürgern der Mitgliedsstaaten. Seit 1979 werden die Abgeordneten von den Bürgern in fünfjährig stattfi ndenden Wahlen direkt gewählt. Das Parlament ist zusammen mit dem Rat das gesetzgebende Organ, zudem ist es die demokratische Kontrolle der europäischen Behörden und wacht zusammen mit dem Rat über den Haushalt der EU.
Der Rat der EU ist die Stimme der Mitgliedsstaaten. Er ist neben dem Parlament das zweite gesetzgebende Organ und besteht aus je einem Minister aus jedem EU-Staat. Weitere Aufgaben des Rates sind die Verabschiedung der europäischen Rechtsvorschriften, die Abstimmung über die Wirtschaftspolitik, die Aus-handlung von Übereinkünften der EU mit anderen Staaten, die Entwicklung einer Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik, die Koordination der Zusammenarbeit der nationalen Behörden und Gerichte.
Die Europäische Kommission ist das ausführende Organ der EU, das die Interessen der EU nach außen vertritt. Sie besteht aus 20 EU-Kommissaren, einer bzw. bei den bevölkerungsreicheren Ländern zwei pro Mitgliedsland. Die Aufgabe
2 Amt, S. 3.
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der Kommission ist es, Vorschläge für neue Rechtsvorschriften zu machen, Umsetzung der EU-Politik und Verwaltung des Haushalts, Überwachung des EU-Rechts und Vertretung der EU auf internationaler Ebene.
Zu diesen drei wichtigen Organen kommen noch weitere hinzu: 3
Inwieweit sich die Struktur, vor allem die der Europäischen Kommission, durch den Beitritt weiterer Länder verändert, bleibt abzuwarten und soll nicht Inhalt dieser Hausarbeit sein.
3. Vergleich berufsqualifizierender Abschlüsse in der Europäischen Union 4
Schon der erste Vertrag über eine gemeinsame Arbeit in Europa, der Vertrag von Rom über die Schaffung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft im Jahr 1957, enthielt innerhalb der Bestimmungen zur Regelung sozialer Fragen den Artikel 128, in dem es heiß:
3 Vgl.: Amt, S. 4.
4 Der geschichtliche Überblick kann nur ein Abriss der Entwicklung sein und erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Er baut auf das Referat von Bettray/ Röttger, gehalten im selben Semi- nar, auf.
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„... der Rat [stellt] in Bezug auf die Berufsausbildung allgemeine Grundsätze zur Durchführung einer gemeinsamen Politik auf, die zu einer harmonischen Entwicklung sowohl der einzelnen 5 Volkswirtschaften als auch des Gemeinsamen Marktes beitragen kann.“
Eine Angleichung der Systeme sollte nicht durch die EWG erzwungen werden, sondern über die Angleichung der Wirtschaft erreicht werden. Man glaubte, dass über eben diese Angleichung sich zwangsläufig auch die Qualifikation und Abschlüsse angleichen würden, um so die wirtschaftliche Entwicklung voranzutreiben. Lediglich wirtschaftliche Gründe sind somit für die Angleichung oder Harmonisierung zu nennen.
Die 1957 geforderten Grundsätze wurden im Jahr 1963 verabschiedet. Diese regelten die Formen der geplanten Zusammenarbeit in Form von zehn erläuterten Grundsätzen. 6 Diese zehn Grundsätze sind zwar eine gute Basis für die Zusammenarbeit, jedoch machen sie keine Aussagen über die Verteilung der Zuständigkeiten zwischen der EWG und den Mitgliedsstaaten. Zudem ist in den Grundsätzen keine Definition des Begriffs „Berufsbildung“ enthalten, sodass wir davon ausgehe n können, dass in einer Auseinandersetzung mit den Grundsätzen jede Nation unter Umständen eine andere Auffassung von „Berufsbildung“ hat. Dies führte schon 1971 zur Feststellung, dass die bisher geleistete Arbeit nicht zufriedenstellend war. Als Gründe na nnte die Europäische Kommission das Problem, „abstrakte Grundsätze in konkrete Projekte“ 7 umzusetzen.
Im Vertrag von Rom selbst wurde in Artikel 57 auch eine Richtlinie über die gegenseitige Anerkennung der Diplome verabschiedet. Dieser beinhaltet die gegenseitige Anerkennung ohne weitere Auflagen in allen Ländern der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft. Allerdings enthielt dieser Artikel nicht die Anerkennung für alle Diplom-Berufe, sondern nur für Gesundheitsberufe und paramedikale Berufe, für Architekten sowie für einige Selbständigenberufe. Jedoch enthielt diese Richtlinie keinerlei Auflagen für die Durchführung.
Als Beispiel sei hier die Architektur -Richtlinie genannt: Die ersten Ansätze zur Durchführung gab es Ende der 1960er Jahre. Doch gab es immer noch Probleme bei der Durchsetzung aufgrund unterschiedlicher Interessen der Mitglieds-
5 Zit.n.: Bainbridge, S. 6.
6 Vgl.: Beschluss des Rates vom 2. April 1963 über die Aufstellung allgemeiner Grundsätze für die Durchführung einer gemeinsamen Politik der Berufsausbildung, in: Bainbridge, S. 18 ff.
7 Bainbridge, S. 6.
Arbeit zitieren:
Martin Reuter, 2004, Auswirkungen der EU-Bildungspolitik auf die Bildungspolitik der Mitgliedsländer, München, GRIN Verlag GmbH
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