Gliederung:
1.0 Einleitung 05
2.0 Kriminalität 06
2.1 Statistische Daten 06
2.1.1 Möglichkeiten und Grenzen 07
2.1.2 Kriminalstatistik 09
2.2 Entstehung von Kriminalität 13
2.2.1 Am Beispiel: Diebstahl 14
2.2.1.1 Statistische Ergänzungen 14
2.2.1.2 Kriminalitätstheorien 16
2.2.1.2.1 Anomie Theorie 17
2.2.1.2.2 Theorie der differen-
tiellen Assoziation 19
2.2.1.2.3 Diebstahl durch Be-
schaffungskriminalit ät 20
2.2.1.2.4 Bandendelinquenz 21
2.3 Konsequenzen: 23
2.3.1 für den Umgang mit Kriminalität 23
2.3.2 für Prävention und Intervention 25
2.4 Zusammenfassung Kriminalität 28
3.0 Strafvollzug in Deutschland 29
3.1 Intention des Strafvollzugs 30
3.1.1 Staatliche Intention 31
3.1.2 Erzieherische Intention 33
3.2 Praxis des Strafvollzugs 35
3.3 Population 43
3.3.1 Geschlecht, Altersstruktur, Herkunft 39
3.3.2 Deliktart 45
3.3.3 Integration dieser Aspekte im Vollzug 46
3.4 Folgen des Strafvollzugs 48
3.5 Effektivität des Strafvollzugs 52
3.6 Reformstau und Reformbedarf 53
3.7 Zusammenfassung Strafvollzug 56
4.0 Diversionsmaßnahmen 58
I
4.4 Zusammenfassung Diversionsmaßnahmen 80 5.0 Bewährungshilfe (BewH) 83
5.1 Rechtliche Grundlage 84
5.3 Bewährungshilfe in Zahlen 90
5.5 Effektivität der Bewährungshilfe 95 5.6 Zusammenfassung Bewährungshilfe 96 6.0 Resümee 97
7.0 Literaturliste 103
II
8.0 Abbildungsverzeichnis 107
9.0 Internetlinks 109
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1.0 Einleitung
Kriminalität und die Folgen von Kriminalität stellen in Deutschland eine wachsende Problematik dar, mit der sich nicht nur die Justiz, sondern auch die Politik und die Gesellschaft auseinander zu setzen hat. Die Zahlen einiger Delikte, hier im Besonderen die Eigentums-, Vermögens- und Gewaltdelikte, sowie die Häufigkeit von beschaffungs-kriminellem Verhalten bei Suchtmittelabhängigen wachsen stetig an. (vgl. Periodischer Sicherheitsbericht PSB 2001, S. 2) Die überfüllten Justizvollzugsanstalten sowie die große Zahl der rückfällig werdenden Haftentlassenen von 87,6 % (s. Maelicke, B., 1988) lassen an der Effektivität des Strafvollzugs, wie er derzeit durchgeführt wird, zweifeln.
Ziel dieser Diplomarbeit ist es, die gängige Praxis des Strafvollzugs in Deutschland bezüglich seiner Eignung zur Resozialisierung von Straftätern darzustellen. Unter Berücksichtigung verschiedener Theorien über die Entstehung von Kriminalität und unter Zuhilfenahme statistischer Daten sollen zudem Rückschlüsse auf Veränderungsnotwendigkeiten in Bereichen der Strafvollzugspraxis und Prävention von Kriminalität beleuchtet werden. Hierbei wird der Delikt Diebstahl beispielhaft herausgegriffen und bearbeitet, da bei Berücksichtigung aller Deliktarten der Rahmen dieser Diplomarbeit nicht ausreicht, um der Bedeutung und dem Umfang aller Aspekte gerecht zu werden. Die Darstellung und der Vergleich von alternativen und möglicherweise effektiveren Möglichkeiten zum Strafvollzug, den Diversionsmaßnahmen und der Bewährungshilfe, bildet den Schlusspunkt dieser Diplomarbeit, der die Praxis dieser Maßnahmen, deren Möglichkeiten sowie Effektivität aufzeigen soll. Die nachstehende Grafik 1.0 a stellt eine Übersicht des Inhalts dar:
2.0 Kriminalität
Kriminelles Verhalten ist eine Erscheinung, von der man behaupten kann, dass sie in jeder Gesellschaft wiederzufinden ist. (vgl. Sack, F.; König, R., 1979, S. 2 ff) Was hierbei als legitimes Verhalten gilt und vor allem was nicht, wird jeweils durch den Gesetzgeber festgelegt. Nicht jedes abweichende Verhalten ist zugleich kriminelles Verhalten. Eine genaue Definition dessen, was Kriminalität ist, tut not. In der Literatur finden sich viele Definitionsversuche. Grundlegend wird Kriminalität folgendermaßen verstanden: Kriminalität ist die Summe der strafrechtlich missbilligten Handlungen, d.h. illegitimer, gesellschaftlich definierten und sanktionierten, bzw. der sozialen Kontrolle unterliegenden soziale Abweichungen. Der Gesetzgeber bestimmt also im Strafrecht, was als Rechtsbruch zu gelten hat, d.h. er legt Inhalt und Umfang des als Rechtsbruch anzusehenden Verhaltens fest. Diese Normen/Gesetze unterliegen dem gesellschaftlichen Wandel und werden immer wieder verändert bzw. angepasst.
2.1 Statistische Daten
Statistische Daten haben in der Kriminalitätsforschung eine unverzichtbare Rolle eingenommen. Sie stellen Daten über Größenordnung, Größenverhältnisse, Struktur und Verlauf von Kriminalität zur Verfügung, mittels derer Politik, Polizei und Wissenschaften sich einen Überblick über Stand und Entwicklung von Kriminalität verschaffen können. Auf diese Statistiken werden Entscheidungen im Bereich von
Politik, Kriminologie aber auch Resozialisationsforschung, hier im Bereich Kriminologie und Soziale Arbeit, gestützt. Umso wichtiger ist es, nicht nur die Möglichkeiten von Statistiken aufzuzeigen, sondern zeitgleich deren Grenzen nicht aus den Augen zu verlieren. (vgl. Bock, M., Kriminologie, S.104 f) Die Abb. 2.1 a gibt eine Übersicht über die Kriminal- und Strafrechtspflegestatistiken der BRD. (s. Sicherheitsbericht 2001, S. 16)
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2.1.1 Möglichkeiten und Grenzen
Eine Statistik zu lesen und ihren Inhalt richtig zu interpretieren, setzt voraus, zu wissen, welche Informationen in sie eingegangen sind. Die Kenntnis der Schwächen und Begrenzungen der offiziellen Kriminalstatistiken soll hierbei nicht dazu dienen, deren Wert zu mindern, sondern lediglich darauf hinweisen, dass bei ihrer Benutzung und Bewertung Vorsicht geboten ist. (vgl. Schneider, H.J., 1987, S. 172) Im folgenden werden einige Aspekte der Statistiken beleuchtet, an denen beispielhaft deutlich wird, inwiefern die in den Statistiken vorhandenen Daten nutz- und interpretierbar sind.
In der polizeilichen Kriminalstatistik PKS gehen z.B. die Angaben aller Polizeibehörden nach Abschluss des jeweiligen Ermittlungsverfahrens ein. Hierbei finden sich nicht nur die Fälle in der Statistik wieder, welche zu einer Verurteilung geführt haben, sondern auch jene, in denen lediglich ein Tatverdacht besteht (vgl. Albrecht, P.; Lamnek, S., 1979, S. 16). Ein solcher statistischer Wert, so er die Zahlen der Tatverdächtigen noch enthält, wird als unbereinigt bezeichnet. Für die Auswertung dieser Statistik ist es also von großer Bedeutung, zu wissen, ob die Zahlen bereits bereinigt wurden. Eine Verfälschung der Zahlen kann bei der PKS unter anderem durch die Mehrfachnennung von Mehrfachtätern vorliegen. Das bedeutet, dass jede Straftat einzeln in die Verdächtigenstatistiken eingeht, ohne zu berücksichtigen, dass sie u.U. von ein und demselben Täter verübt wurden. Das führt dazu, dass in den Verdächtigenzahlen der PKS bis zu 30 % Mehrfachnennungen das Ergebnis verfälschen. (vgl. Albrecht, P.; Lamnek, S., 1979, S. 24 f) Es kann auch nicht davon ausgegangen werden, dass die Zahlen der Kriminalitätsstatistiken das tatsächliche Aufkommen von Kriminalität in der Gesellschaft repräsentieren. Hier kommt zum Tragen, dass nicht alle kriminellen Handlungen zur Anzeige gebracht werden und somit ans Tageslicht kommen, respektive in die Statistiken einfließen können. In diesem Zusammenhang spricht man von Dunkelziffern oder dem sogenannten Dunkelfeld. Darunter versteht man die Summe der Straftaten, die zwar tatsächlich begangen, aber den Strafverfolgungsbehörden (Polizei, Justiz) entgangen sind. (vgl.Schneider, H.J., 1987, S.182 und PKS 2002 S.2) Auch der Umfang der Dunkelfelder in den verschiedenen Bereichen von Kriminalität wird von den Behörden regelmäßig erhoben. Dies geschieht zwar mittels anonymer Befragungen und soll gleichsam einen repräsentativen Durchschnitt der Bevölkerung darstellen, kann aber niemals die tatsächlichen Dunkelziffern ermitteln. Ansonsten wären es auch keine Dunkelziffern mehr, was ja vom Wortsinn her bedeutet, dass
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diese Zahlen nicht bekannt sind. Es kann eben nicht davon ausgegangen werden, dass jede/r Befragte bereitwillig alle verübten Straftaten angibt, auch wenn die Befragungen anonym vorgenommen werden. (s. Sicherheitsbericht 2001, S. 14 f) Die Frage, welche Faktoren zur Nichterfassung von Kriminalität beitragen, schließt sich dieser Tatsache an. Die Bereitschaft der Bevölkerung, kriminelles Verhalten anzuzeigen, spielt hier eine wesentliche Rolle. Gründe für das Nichtanzeigen von Straftaten sieht Schneider, H.J. z.B. in folgenden Überlegungen: Das Opfer hat der Straftat zugestimmt oder ist gar selber in die Tat verwickelt, betrachtet das Delikt als unerheblich, weil kein großer Schaden entstanden ist. Auch ist denkbar, dass das Opfer den Täter nicht in eine unangenehme Lage bringen will (Delikte unter Verwandten, Freunden, Arbeitskollegen usw.). Möglicherweise erscheint dem Opfer ein bevorstehender Prozess vor Gericht als zeitraubend, lästig, peinlich oder der Aufwand als zu groß. Unter Umständen könnte ein Opfer auch Vergeltungsmaßnahmen des Täters bei einer Anzeige fürchten. Auch ein Misstrauen in die Gerechtigkeit des Justizsystems kann dazu führen, dass eine Straftat nicht zur Anzeige gebracht wird. (vgl. Schneider, H.J., 1987, S. 174 f) Das Anzeigeverhalten der Bevölkerung muss aber auch noch unter einem weiteren Gesichtspunkt betrachtet werden. Es kann nicht davon ausgegangen werden, dass die Anzeigebereitschaft eine Konstante darstellt. Wurden früher noch sogenannte „Kleinigkeiten“ untereinander und ohne den Einsatz von Polizei und Gerichten geregelt, so kann man im Vergleich zu heute, eine relative Zunahme der Anzeigen in diesem Bereich feststellen. Das Schwanken der Anzeigebereitschaft lässt die Aussagekraft der Statistiken, ob diese oder jene Straftat vermehrt auftritt, schwächer werden.
Ein ähnliches Verfälschungsmoment stellen verbesserte Warensicherungssysteme im Bereich der Diebstähle dar. Die Einführung von Sicherheitsetiketten oder der verstärkte Einsatz von Warenhausdetektiven führen eher zu einer Verschiebung der Grenze zwischen Hell- und Dunkelfeld als zu dem vermeintlich logischen Schluss, dass Diebstahlsdelikte im Begriff sind zu steigen. Nicht ungenannt bleiben darf in diesem Zusammenhang der Einfluss der polizeilichen Kontrolltätigkeit, respektive deren Verfolgungsintensität, auf die Veränderung der Statistiken. Je intensiver die Polizei Kontrollen oder die Verfolgung der Ermittlungen in Strafsachen durchführt, umso mehr Delikte treten zutage und wirken sich wiederum auf die Statistiken aus. Es handelt sich dabei erneut um eine
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Verschiebung der Grenze zwischen Hell- und Dunkelfeld und nicht um einen tatsächlichen Anstieg der Deliktzahlen (s.o.).
Von besonderer Bedeutung, wenn es darum geht, statistische Daten ins rechte Licht zu rücken, ist die Tatsache, dass die Daten über Kriminalität ein unzureichendes Bild über Umfang, Struktur, Entwicklung und Verteilung der Verbrechen abgeben, solange sie nicht ins Verhältnis zur Gesamtbevölkerung oder der Bevölkerung in betroffenen Gebieten oder Gruppen gesetzt werden (vgl. Schneider, H.J., 1987, S. 173). Wenn man also mit den absoluten Deliktzahlen arbeitet, ohne diese in ein Verhältnis zur Bevölkerung zu setzen, so kann dies zu der Annahme verleiten, die Entwicklung der Delinquenz könne unabhängig von den jeweiligen Bevölkerungsgrößen bemessen und bewertet werden. Und dem ist eben nicht so. Erst durch die relativen Zahlen gewinnen diese Statistiken an Aussagekraft. Im Beispiel sieht das folgendermaßen aus: In Stadt A werden per anno 100.000 Straftaten insgesamt registriert. In Stadt B sind es im selben Zeitraum 50.000 Straftaten. Diese absoluten Zahlen lassen den Schluss zu, dass es in Stadt B wesentlich ruhiger zugeht, weil dort nur die Hälfte der Straftaten begangen werden wie es in Stadt A der Fall ist. Dass dieser Schluss zu kurz greift, wird deutlich, fragt man nach den Einwohnerzahlen dieser Städte. Wohnten in Stadt B nur halb so viele Menschen wie in Stadt A, hätten beide Städte ein identisches Kriminalitätsaufkommen (vgl. Albrecht, P.; Lamnek, S., 1979, S. 23). Aus diesem Grunde werden die Statistiken des Bundes und solche, die sich um Transparenz bemühen, ins Verhältnis der Angaben je 100.000 Einwohner gesetzt.
2.1.2 Kriminalstatistik
Kriminalität insgesamt: Aus der folgenden Tabelle 2.1.2 a (s. PKS 2002, S. 3) ist der Stand der Kriminalität in Deutschland, sowie die Entwicklung der Kriminalität über einen Zeitraum von 30 Jahren ersichtlich. Betrachtet man die
erfassten Fälle, so ist bis 1993 ein kontinuierlicher Anstieg der Fälle erkennen. Seit 1993 sind die Fallzahlen relativ gleich ge- blieben. Die Häufig-
keitsverteilung der Fälle auf je 100.000 Einwohner ist ebenfalls relativ stabil, sinkt aber seit 1995 tendenziell.
Dennoch muss festgehalten werden, dass sich die Fallzahlen seit 1970 ggü. 2002 um ca. das 2 ½-fache vergrößert, die Häufigkeitszahlen im selben Zeitraum fast verdoppelt haben. Diese (insgesamt gesehene) Zunahme beruht vor allem auf Eigentums- und Vermögensdelikten, auf die zwischen 1963 und 1997 immer 75 % oder mehr aller registrierten Straftaten entfielen. Erst in den letzten beiden Jahren ging dieser Anteil auf 74 % bzw. 73 % zurück (s. Sicherheitsbericht 2001, S. 28).
Unterschlagung an den Gesamtzahlen, wobei die Häufigkeitszahlen (HZ) im Bereich der Gewaltkriminalität niedrig und stabil geblieben sind.
Es ist klar zu erkennen, dass die Kriminalitätsbelastung der deutschen strafmündigen Tatverdächtigen (pro 100.000 der deutschen Bevölkerung) seit 1984 zugenommen hat, wenn auch bei weitem nicht so stark wie die Häufigkeitszahlen. Von 1984 bis
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1998 nahm die Zahl der Tatverdächtigen lediglich um 14 % zu. Die Belastungszahlen für die deutschen Verurteilten zeigen sogar eine rückläufige Entwicklung; 1998 lagen sie um 9 % unter dem Niveau von 1984 (vgl. Abb. 2.1.2 c). Dies dürfte v.a. darauf beruhen, dass zunehmend mehr leichtere Delikte wegen Geringfügigkeit von den Justizbehörden eingestellt werden (vgl. Sicherheitsbericht 2001, S. 29). Deliktverteilung: Die nebenstehende Grafik (Abb. 2.1.2 d) der polizeilich registrierten Straftaten des Jahres 1999 gibt einen ersten Überblick über die
Verteilung der verschiedenen tarten Bundesrepublik. Interessant ist hierbei, dass beinahe die Hälfte der Delikte (49,7 %) Diebstahls-
delikte waren, von denen etwas weniger als die Hälfte auf Diebstahl ohne erschwerende Umstände entfielen. Sachbeschädigung machten 1999 10,4 % aller Straftaten aus (s. Sicherheitsbericht 2001, S. 22). Tendenziell zunehmende Straftaten: (s. PKS 2002, S. 4) Abb. 2.1.2 e
Tendenziell rückläufige Straftaten: (s. PKS 2002, S. 5) Abb. 2.1.2 f
Geschlecht und Delikt: Im Berichtsjahr 2002 wurden 547.600 weibliche
Tatverdächtige und damit 23,5 % aller Tatverdächtigen registriert. Leicht
überdurchschnittlich sind die Anteile weiblicher Personen bei Kindern ab 10 Jahren, bei Jugendlichen unter Jahren Erwachsenen ab 40 Jahren, Tabelle zeigt (Abb.
2.1.2 g) (vgl. PKS 2002, S. 26). Genaue Zahlen für die Anteile verurteilter weiblicher Personen liegen nicht vor.
Resümee Statistische Daten: Zusammenfassend bleibt also festzuhalten, dass die Fallzahlen sich seit 1970 um den Faktor 2 ½ erhöht und die Häufigkeitszahlen je 100.000 Einwohner fast verdoppelt haben, letztere jedoch seit 1995 tendenziell sinken (s. Abb. 2.1.2 a und 2.1.2 b).
Bezogen auf das Geschlecht der Täter ist festzustellen, dass nur ca. 25% aller Straftaten von Frauen begangen werden, also wesentlich mehr Männer gegen das Gesetz verstoßen (s. Abb. 2.1.2 g). Dennoch ist Deutschland hier, im europäischen Vergleich gesehen, führend in Sachen Frauenkriminalität. Interessant ist auch die sich öffnende Schere zwischen den Verdächtigen- und den Verurteiltenzahlen. Während sich die Verdächtigenzahlen seit 1984 kontinuierlich erhöhen, sind die Zahlen der Verurteilten im Sinken. Das Verhältnis dieser beiden Zahlen lässt erkennen, dass ca. 3mal mehr Personen verdächtigt als verurteilt werden (s. Abb. 2.1.2 c). Das liegt unter anderem daran, dass viele, vor allem leichtere, Delikte von den Justizbehörden eingestellt werden. Die Diplomarbeit betreffend, ist besonders die Deliktverteilung in den Fokus zu stellen. Betrachtet man die Verteilung, so fällt sofort auf, dass Diebstähle mit einem Anteil von fast 50 % aller Straftaten den größten Teil aller Delikte ausmachen (s. Abb. 2.1.2 d). Zudem sind Diebstähle auch in der Statistik der steigenden Delikte wiederzufinden (s. Abb. 2.1.2 e). Aus diesen Gründen wird das Delikt Diebstahl im folgenden Punkt besonders behandelt. Im Mittelpunkt werden hier die
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Erklärungsmöglichkeiten für die Entstehung von Diebstahlsdelikten, die Möglichkeiten der Intervention sowie der Prävention stehen. Außerdem erfolgt eine spezifische statistische Auswertung des Delikts Diebstahl.
2.2 Entstehung von Kriminalität
Die Frage nach der Entstehung von Kriminalität wird in vielen Bereichen der Gesellschaft diskutiert. Der Staat und seine Justizorgane hat aufgrund des gesellschaftlichen Auftrags hinsichtlich Kriminalitätsprävention, Sanktionierung des kriminellen Verhaltens und der Resozialisierung von Straftätern starkes Interesse an der Klärung dieser Frage. Das allgemeine Interesse der Bevölkerung an der Entstehung kriminellen Verhaltens soll hier nicht im Mittelpunkt stehen. Den größten Platz nehmen hier sicher die Wissenschaften in Anspruch, die sich mit Kriminalitätstheorien im Bezug zur Gesellschaft befassen. Im Besonderen sind das die Kriminologie, Psychologie und die Soziologie.
Allgemein geht es bei den Kriminalitätstheorien um die Erforschung der Ursachen und Konsequenzen kriminellen Verhaltens, welches seinerseits einem zeitlichen Wandel unterworfen ist. Das bedeutet, dass obwohl sich die Ursachen devianten Verhaltens nicht oder kaum verändert haben, die Folgen, die aus diesem Verhalten resultieren, abhängig von Gesetz und gesellschaftlichen Wertvorstellungen, durchaus variieren können. Oft ist es auch so, dass die Kriminalitätstheorien Gründe für die Art und Weise der gesellschaftlichen Reaktion auf kriminelles Verhalten nachliefern. Sie beeinflussen und verändern die sozialen Wertvorstellungen, die öffentliche Meinung über die Verbrechensverursachung (vgl. Schneider, H.J., 1987, S. 359). Die Theorien der Gegenwart, solche von sogenannter mittlerer Reichweite, werden in kriminalbiologische, -psychiatrische, -psychologische, -soziologische,
sozialpsychologische, viktimologische, kritisch-radikale, feministische und integrierte Theorien unterteilt. Hierbei unterscheidet man im wesentlichen in Makro-, Meso- und Mikrotheorien. Bei den Makrotheorien werden sozialstrukturelle Faktoren berücksichtigt, bei den Mesotheorien sind es die Institutions- und Gruppen-Aspekte, und bei den Mikrotheorien stehen die individuellen Variablen (situations-, täter-, opferorientiert) im Vordergrund (vgl. Schneider, H.J., 2001, S. 45). Angesichts des Umfangs aller bedeutenden Kriminalitätstheorien, welcher den Rahmen dieser Arbeit sprengen würde, werden bei der folgenden Behandlung des
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Beispieldelikts Diebstahl die für die Erklärung dieses speziellen kriminellen Verhaltens besonders geeigneten Theorien dargestellt. 2.2.1 Am Beispiel Diebstahl
Da es sich bei Diebstahl um das in Deutschland mit Abstand am häufigsten vorkommende Delikt handelt (Anteil 49,7 % - s. Abb. 2.1.2 d), ist es besonders gut geeignet, um daran die Aspekte des Entstehens von kriminellem Verhalten darzustellen. Wie bereits erwähnt, soll an dieser Stelle der eingehenden Beleuchtung der kriminaltheoretischen Aspekte des Diebstahls eine spezifische statistische Auswertung dieses Delikts vorangehen.
2.2.1.1 Statistische Ergänzungen
Diebstahl ohne er-
schwerende Umstände ereignet
besondere in Warenhäusern; werden als einfacher Diebstahl auch jene
Fälle eingestuft, in denen die Sicherung der dann abhanden gekommenen Sachen (Auto, Fahrrad, Gegenstände im Auto usw.) irrtümlich versäumt wurde. Ferner machen Trickdiebstähle aus Wohnungen sowie Wegnahme von Sachen aus Gärten, auf Straßen, in Parks, in öffentlichen Verkehrsmitteln usw. einen beträchtlichen Anteil dieses Delikts aus, der in der PKS unspezifiziert bleibt. Abbildung 2.2.1.1 a gibt hier einen Überblick (vgl. Sicherheitsbericht 2001, S. 117) der sogenannten einfachen Diebstähle.
Besonders interessant ist in diesem Bereich der Ladendiebstahl, da sein Täterkreis den Querschnitt durch alle Bevölkerungsschichten enthält. An kaum einer anderen Deliktart sind Frauen (40 %) so stark beteiligt. Jeder sechste entdeckte Täter ist ein Kind, jeder zehnte Rentner. 70 % der Täter sind bislang im selben Land unauffällig gewesen. In den letzten Jahren wurden jährlich zwischen 350.000 und 450.000 Bürger erstmalig polizeilich auffällig, indem sie in Warenhäusern und Supermärkten Sachen stahlen, die sie sich vom Preis her zumeist ohne weiteres hätten kaufen können. Der Wert der gestohlenen Ware macht in der Mehrheit der Fälle (51,5 %) weniger als 12,80 € aus; in vier von fünf Fällen liegt er unter 51,- € (Beträge von DM
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in EURO übertragen) (vgl. Sicherheitsbericht 2001, S. 118). Die Dunkelziffer ist im Bereich des Ladendiebstahls eine besonders schwer zu fassende Größe. Unterschiedlichste repräsentative Stichproben kamen zu einer Bandbreite von 3 bis 19 unentdeckten Diebstählen im Verhältnis zu einem entdeckten Diebstahl (vgl. Sicherheitsbericht 2001, S. 119). Erschwerend für die Erfassung der tatsächlichen Diebstahlszahlen kommen hier auch die Variablen der Kontrolltätigkeit der Ladeninhaber, der Polizei und das Anzeigeverhalten der Bevölkerung im Allgemeinen zum Tragen.
Bei Diebstahl unter erschwerenden ständen unterscheidet die polizeiliche Kriminalstatistik betreffend des Diebesgutes einerseits (Kfz, Fahrrad, Automat etc.) und den
Tatorten andererseits (Wohnung, Büro, Kaufhaus etc.). Die Verteilung der Tatvarianten wird in Abb. 2.2.1.1 b dargestellt (s. Sicherheitsbericht 2001, S. 122). Fahrraddiebstahl und Diebstahl in/aus Kfz führen die Statistik als die häufigsten Deliktvarianten an, gefolgt von Wohnungseinbruch, Diebstahl aus Büros und anderen Räumen sowie aus Warenhäusern. Die Tendenz dieser Delikte, legt man das Jahr 1993 als Bezugsjahr zugrunde, so sanken die Häufigkeitszahlen in Westdeutschland um 34 %, in den neuen Ländern um 40 %. Im Einzelnen gingen Diebstähle aus Automaten um 62 %, Kfz-Diebstahl um 59 %, Wohnungseinbrüche um 35 % und Fahrraddiebstähle um 26 % zurück (vgl. Sicherheitsbericht 2001, S. 122 - 123). Die Trendangaben sind allerdings unter der Maßgabe zu sehen, dass die Anzeigebereitschaft der Bevölkerung über den gesamten Zeitraum hinweg stabil geblieben ist.
In Abb. 2.2.1.1 c (s. Sicherheitsbericht 2001, S. 112) wird der Vergleich von Diebstahldelikten mit und ohne erschwerende Umstände über den Zeitraum der Jahre 1987 - 99 dargestellt. Deutlich zu erkennen ist, dass die Diebstahldelikte ohne erschwerende Umstände in ihrer Häufigkeit annähernd gleich geblieben, die Diebstähle mit erschwerenden Umständen seit 1993 kontinuierlich weniger
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geworden sind. In der Darstellung ist zu beachten, dass sich die Zahlen bis 1993 auf die alten Bundesländer, ab 1993 auf Gesamtdeutschland beziehen.
2.2.1.2 Kriminalitätstheorien
Kriminalität ist ein gesellschaftliches Phänomen mit vielen Variablen, die sich kaum in trennscharfe Kategorien oder berechenbare Raster einordnen lassen. Die größte Variable hierbei ist sicherlich der Mensch, der kriminell wird. Kein Mensch gleicht dem anderen, jeder hat eine individuelle Lebensgeschichte mit Herkunft, Sozialisation, gemachten Erfahrungen und einer Lebenssituation, in der er sich aktuell befindet. Weitere Variablen stellen die Lebensumgebung, das Milieu dar, in dem ein kriminell auffälliger Mensch lebt und die ihn beeinflusst. Ein weiterer variabler Faktor stellen die vorhandenen genetischen Dispositionen jedes Menschen dar.
Die Kriminalitätstheorien versuchen, je nach Ansatz der Theorie, in den verschiedenen Bereichen Erklärungen und Begründungen für kriminell auffälliges Verhalten zu finden. Die verschiedenen Theorien orientieren sich hierbei an unterschiedlichen Ansatzpunkten. Die sozialwissenschaftlichen Theorien befassen sich mit den sozialen Lebensbedingungen, die lebensweltorientierten Theorien beziehen sich mehr auf die individuellen Aspekte und die Resilienzforschungen untersuchen, warum jemand nicht kriminell wird, obwohl alle Umstände dies begünstigen würden. Jede dieser Theorien ist wichtig und hat seinen Platz in der Kriminalitätsforschung, dennoch stößt man bei jeder dieser Theorien in gewissen Punkten an die Grenzen der Erklärbarkeit. Sind die Milieutheorien, wie z.B. die
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Anomie-Theorie von Merton (1938 / überarbeitet 1968), besonders geeignet, das Entstehen der Delikte Diebstahl, Betrug und Vandalismus zu erklären, so sind diese Theorien für die Erklärung der Delikte Beleidigung, Körperverletzung und bei Rauschgiftdelikten nicht geeignet. Um das Entstehen kriminellen Verhaltens objektiv erklären zu können, kommt man also nicht umhin, mehreren Ansätzen nachzugehen, um diese auf ihre Leistungsfähigkeit bei der Erklärung für das jeweilige Delikt hin zu prüfen.
Die nachfolgenden Theorien wurden ausgewählt, weil sie im besonderen Maße dazu in der Lage sind, das Delikt Diebstahl zu erklären. 2.2.1.2.1 Anomie-Theorie von Merton (1938/68)
Merton hat in seiner Theorie untersucht, in welcher Weise die soziale und kulturelle Struktur auf Personen in unterschiedlichen Situationen innerhalb dieser Struktur einen Druck ausübt, sich sozialabweichend/kriminell zu verhalten (vgl. Merton 1968, S. 284 in Kerscher, I., 1981, S. 38).
Merton unterscheidet zwischen „kultureller“ und „gesellschaftlicher“ Struktur. Unter der kulturellen Struktur werden die kulturell definierten Ziele, Absichten und Motivationen (z.B. Familie, Bildung, Besitz, Statussymbole, Karriere, Geld, Arbeit usw.) und die zur Erreichung dieser Ziele notwendigen Mittel (z.B. Ausbildungsmöglichkeiten, Geld, Sozialsystem, Produkte usw.) verstanden. Mit dem Begriff der gesellschaftlichen Struktur ist die reale Chancenstruktur zur Erreichung dieser Ziele gemeint, z.B. die schichtbedingte beschränkte Verwirklichungschance (s. Kerscher, I., 1981, S. 38).
Solange die Gesellschaft in der Lage ist, jeder Person die adäquaten Mittel zur Verfügung zu stellen, die zur Verwirklichung der angestrebten Ziele notwendig sind, gibt es laut Merton keine Probleme oder Anlass zu kriminellem Verhalten. Dies ist allerdings in kaum einer Gesellschaft der Fall, die Mittel sind mitunter ungerecht verteilt, so dass viele Menschen nicht in der Lage sind, ihre Ziele zu erreichen. Man spricht dann von einer Ziel-Mittel-Divergenz. Die Wahrscheinlichkeit, in solch einer Situation kriminelles Verhalten zu zeigen, steigt. Der Betroffene entwickelt aufgrund der fehlenden, von der Gesellschaft anerkannten Mittel eigene Wege um seine Ziele
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zu erreichen. Deshalb bezeichnet Merton Kriminalität erstmals als Innovation, als eine Art Anpassungsform.
Merton
hat eine Typologie der Situationsbewältigung entworfen, aus der die verschiedenen Coping-Strategien, die von Betroffenen angewandt werden, hervorgehen. Denn nicht jeder Betroffene reagiert mit kriminellem Verhalten, dies ist nur eine der Möglichkeiten. In Abb. 2.2.1.2.1 a
(s.
Sack, F.; König, R., 1979, S. 293)
sind die verschiedenen Varianten in Abhängigkeit zu den Zielen und Mitteln dargestellt. Die jeweilige Anpassungsart wird nach Merton dann angewandt, wenn das Verhältnis von vorhandenen bzw. nicht vorhandenen Zielen und Mitteln gegeben ist („+“ steht für vorhanden, „-“ für nicht vorhanden). Um die einzelnen Anpassungsarten zu verdeutlichen, wird hier das Delikt Diebstahl beispielhaft herangezogen:
Einem Betroffenen ist es wichtig, gewisse Dinge zu erreichen / zu besitzen (z.B. ein großes Auto, andere Statussymbole, Markenkleidung u.ä.), um zufrieden sein zu können. Die ihm zur Verfügung stehenden Mittel (z.B. Geld) reichen aber nicht aus, um sich auf gesellschaftlich akzeptiertem Wege diese Dinge zu beschaffen, respektive diese zu erwerben. Er hat nun verschiedene Möglichkeiten, auf diese Situation zu reagieren. Im Folgenden werden die Möglichkeiten genauer aufgezeigt:
Im Bereich der Innovation ist eine überzeugende Begründung für das Auftreten des Delikts Diebstahl zu sehen. Die ersehnten, nicht erreichbaren Dinge werden gestohlen und somit wird das Bedürfnis desjenigen zufriedengestellt. Dass er hierbei geltende Normen/Gesetze übertreten muss, wird billigend in Kauf genommen. Kritisch betrachtet werden muss bei Merton’s Theorie allerdings, dass Ziele sich je nach Kultur, sozialer Schicht oder Milieu stark unterscheiden können. Außerdem gewichtet jeder Mensch seine Ziele unterschiedlich und reagiert auch individuell auf den von den gesellschaftlichen Vorgaben ausgeübten Druck. Merton hat zwar erkannt, dass jeder Mensch ein unterschiedliches Potential an Resilienz dem Druck gegenüber aufbringt, den Einflüssen von umgebenden Bezugsgruppen, Milieu usw. aber kaum Beachtung geschenkt. Nicht jeder, dessen Mittel nicht ausreichen, um seine Ziele zu erreichen, wird schließlich kriminell. 2.2.1.2.2 Theorie der differentiellen Assoziation von Sutherland (1939) Nach Sutherland wird Kriminalität bzw. abweichendes Verhalten erlernt, vergleichbar mit dem Erlernen von regelkonformem Verhalten. Deviantes Verhalten ist demnach nur erlernbar durch Sozialisation, die Einflüsse von Umwelt, bzw. Peargroups, also in der Interaktion mit anderen Personen. Laut Sutherland hat
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kriminelles Verhalten keinerlei biologische Ursachen (s. Sack, F.; König, R., 1979, S. 395 f).
Zu kriminellen Handlungen kommt es, wenn im Laufe des Sozialisationsprozesses Kontakte auch zu kriminellen Gruppenkulturen bestehen. Wenn diese Kontakte nach Häufigkeit, Intensität, Dauer und Priorität stark genug sind und wenn in einer Situation die kriminellen Motive überwiegen, steigt die Wahrscheinlichkeit kriminellen Verhaltens (vgl. Kerscher, I., 1981, S. 43 f). Diesem Argument schließt sich die Schlussfolgerung an, dass das Umfeld in dem ein Mensch aufwächst, sehr großen Einfluss darauf hat, ob derjenige kriminell wird oder nicht. Wächst ein Kind/Jugendlicher in sozial schwacher Umgebung auf, in der die Kriminalitätsrate hoch ist bzw. in der sich kriminelle Jugendgruppen aufhalten, so wird es/er durch die Kontakte mit diesen Gruppen auch deren Werte, Normen und Regeln erlernen, so Sutherland (s. Sack, F.; König, R., 1979, S. 395 f). Legt man die Theorie der differentiellen Assoziation/Kontakte nun an das Beispieldelikt Diebstahl an, so kommt man zu folgender Erklärung: Der Mensch, der sich des Delikts Diebstahl bedient, hat dieses Verhalten von anderen, für ihn bedeutsamen Personen erlernt. Diese Personen können aus dem Familienbereich ebenso kommen, wie aus dem Freundeskreis oder der Nachbarschaft. In der Regel stiehlt der Betreffende aber nicht nur, weil er es von anderen „abgeschaut“ hat, sondern auch aus einer gewissen sozialen Benachteiligung heraus. Das spielt insoweit eine Rolle, weil sich derjenige das nicht leisten kann, von dem er glaubt, es haben zu müssen. Die ihn beeinflussenden Personen haben die Norm entwickelt, dass Stehlen eine vertretbare Möglichkeit ist, dennoch an das Gewünschte zu kommen. Diese neuen Werte/Normen werden ebenso erlernt wie die Techniken des Stehlens.
Wenn nun das kriminelle Verhalten, in diesem Fall Diebstahl, erlernt wird, dann ist es auch möglich, dass erlerntes Fehlverhalten auch wieder verlernt werden kann, respektive durch das Erlernen von erwünschtem/regelkonformem Verhalten ersetzt werden kann.
2.2.1.2.3 Diebstahl durch Beschaffungskriminalität
Die Beschaffungskriminalität stellt keine eigene Theorie der Kriminalitätsforschung dar. Sie ergibt sich aus der Suchtproblematik der Betroffenen. Von Betäubungsmitteln abhängige Menschen (z.B. Heroinabhängige) sind aufgrund ihrer
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Sucht nicht mehr in der Lage, frei zu wählen, ob sie mal eine gewisse Zeit auf die jeweilige Droge verzichten oder nicht. Sie müssen ihrem Körper die Substanz täglich zuführen, um nicht unter schmerzhaften Entzugserscheinungen zu leiden. Das Problem hierbei ist der oft hohe Preis, den diese Substanzen kosten. Gerade bei Schwerstabhängigen ist es oft so, dass sie aufgrund der Wirkungen der Droge nicht mehr in der Lage sind, ihren Arbeitsplatz zu erhalten oder anderweitig Geld auf legalem Wege zu beschaffen. So sind sie gezwungen, andere Möglichkeiten zu finden, möglichst schnell und einfach an das für den Erwerb der Droge notwendige Geld zu kommen. Im Besonderen sind hier zu nennen die Diebstähle aus und in Kraftfahrzeugen sowie Wohnungseinbrüche, Raub, Erpressung, Hehlerei und Betrug, wobei der überwiegende Anteil dem Delikt Diebstahl zuzuschreiben ist (vgl. Sicherheitsbericht 2001, S. 218 ff). 2.2.1.2.4 Theorie der Bandendelinquenz von Cohen (1961) Cohen ging in seiner Forschung bezüglich der Bandendelinquenz von der Frage aus, welche Ursachen die jugendliche Bandenkriminalität der Unterklasse in den USA hat. Diese Form der Kriminalität hat die Besonderheit, dass sie oftmals nichtutilitaristisch, also ohne scheinbaren Nutzen ist. Sie ist nicht zielgerichtet auf den Erwerb finanzieller oder brauchbarer Gegenstände, sondern scheint vielmehr irrational und unverständlich. Diese in den Banden auftretende Kriminalität zielt im Besonderen auf Aktionen, die sich in unterschiedlicher Form gegen die, gegenüber ihnen gehobenere, Gesellschaft wendet und dieser Schaden zufügt. Grund hierfür ist nach Cohen die Unterprivilegiertheit dieser Jugendlichen gegenüber der Mittel- bzw. Oberschicht.
Die kulturell definierten Ziele gelten hinsichtlich der Statussymbole schichtübergreifend. Das Erreichen der Statussymbole bleibt den sozial benachteiligten Schichten aufgrund der fehlenden Mittel oft versagt. Während die Mittelklassenormen neben den Zielen Reichtum, Erfolg und Prestige auch die Mittel vorschreiben, wie z.B. Ehrgeiz, Bildung, rationelle Zeiteinteilung, gute Umgangsformen und Achtung vor dem Eigentum, welches als der sichtbarste Beweis von individueller Leistung angesehen wird, sind die Jugendlichen aus den Unterklassen den Mitteln gegenüber unterprivilegiert. Sie haben weniger Ehrgeiz, weniger oder andere Motivationen; bei ihnen zählt eher eine Ethik der Gegenseitigkeit, also solidarische anstatt individuell-egoistische Normen. Begeben
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sich solche Jugendliche z.B. in eine von der Mittelschicht beherrschte Schule, erleiden sie zwangsläufig Statusfrustrationen (s. Kerscher, I., 1981, S. 44 f). Da die unterprivilegierten Jugendlichen sich an den Statuskriterien der Gesellschaft nicht erfolgreich messen können, entwickeln sie in ihren Gruppen eigene, sogenannte Ersatzkriterien. Diese Ersatzkriterien stehen denen der Gesellschaft oft entgegen, nicht selten brechen die Jugendlichen bei Einhaltung ihrer eigenen Kriterien das Gesetz. Dies tun sie aber nur in den Augen der Gesellschaft, die Jugendlichen selbst ernten dafür von ihren Bandenmitgliedern Anerkennung, Lob und eine Gemeinschaft, die zu ihnen hält. Die Gruppe hat also die Funktion, ein neues System von Statuskriterien zu entwickeln, an denen sich die Mitglieder erfolgreich messen können. Als zweite Funktion übt die Gruppe Rache an den Normen der Gesellschaft, die in ihren Augen „schuld“ ist an der schlechten Lebenssituation der Jugendlichen. So kann das kriminelle Verhalten auch als eine Art Botschaft an die Gesellschaft verstanden werden, die den Jugendlichen Lob und Anerkennung nicht bieten kann, die sie nicht so akzeptiert wie sie sind.
Das Delikt Diebstahl kann von der Theorie der Bandendelinquenz folgendermaßen erklärt werden:
Der Diebstahl beinhaltet nach dieser Theorie gleich zwei Aspekte für den/die Jugendlichen, die sich in einer solchen Bande bewegen, die ihre eigenen „Gesetze“ hat. Zum einen ist jeder Diebstahl eine Tat gegen die Gesellschaft; indem sie einem Mitglied der gehobenen Gesellschaft etwas wegnehmen, es sich aneignen, glauben ein Zeichen setzen zu können bzw. sich an der Gesellschaft, in der sie es zu nichts bringen können, gerächt zu haben. Der zweite Aspekt, der hier beim Diebstahl zum Tragen kommt, ist der, dass die Jugendlichen z.Tl. durch den Weg des Stehlens an die eigentlich verhassten Statussymbole kommen und sich dadurch selbst aufwerten
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Arbeit zitieren:
Dipl. Soz. Päd. (FH) Stefan Senkel, 2004, Folgen und Effektivität des Strafvollzugs - Maßnahmen der Diversion, Bewährungshilfe, München, GRIN Verlag GmbH
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