Psychosoziale Betreuung in der Suchthilfe, veranschaulicht am Beispiel von substituierten Opiatabhängigen


Praktikumsbericht / -arbeit, 2003

35 Seiten, Note: 2,4


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

1. Begriffsdefinitionen zur Einführung
1.1) Kurze einleitende Worte:
1.2) Was bedeutet „Psychosoziale Betreuung“ (PSB) in der illegalen Suchthilfe?
1.3) Institutionelle und sonstige Voraussetzungen PSB
1.4) Was beinhaltet der Begriff „illegale Suchthilfe“?
1.5) Was ist ein „Substitut“?
1.6) Kurzdarstellung Heroin
1.7) Konsumformen
1.8) Kontextbezogene Erläuterung des Begriffs „Abhängigkeit“
1.9) Substitutionsbehandlung bei Opiatabhängigen

2.) Psychosoziale Betreuung in der illegalen Suchthilfe
2.1) Inhalte der PSB
2.2) Betreuungsformen
2.3) Betreuungsschwerpunkte
2.4) Betreuungsdauer

3.) Bausteine der illegalen Suchthilfe:„PSB beim ASB“
3.1) Baustein A: Orientierungsphase
3.2) Baustein B: Stabilisierungsphase
3.3) Baustein C: Umsetzung
3.4) Nachsorge

4.) Über das „Projekt Suchthilfe“ beim ASB in Meckenheim
4.1) Kurzportrait ASB Meckenheim
4.2) Projektbeschreibung
4.3) Grundkonzept
4.4) Angebot und Zielgruppe
4.5) Kostenträger

5.) (Fall-)Beispiel aus dem Praxisfeld
5.1) Aufgabenbereiche im Praktikum
5.2) Fallbeispiel: Herr Dr. R. schildert den Fall des Herrn S.
5.2.1) (Ketten-) Reaktion im Kollegium
5.2.2) Aufarbeitung in der Supervision

6.) Evaluation und Fazit
6.1) Evaluation Uni: Vorbereitung des Praktikums
6.2) Evaluation Einrichtung: Betreuung im Praktikum
6.3) Fazit PSB: Errungenschaften PSB in der illegalen Suchthilfe

1. Begriffsdefinitionen zur Einführung

1.1) Kurze einleitende Worte:

Die vorliegende wissenschaftliche Hausarbeit beschäftigt sich mit Beobachtungen und Erfahrungen zu dem Thema: „Errungenschaften der psychosozialen Betreuung (PSB) in der illegalen Suchthilfe, veranschaulicht am Beispiel von substituierten Opiatabhängigen beim Arbeiter-Samariter-Bund (ASB) Bonn-Rhein-Sieg e.V.“, die im Praxisfeld des Bereichs Suchthilfe gemacht wurden.

Schon bei der Formulierung des Themas zu dieser Hausarbeit wurde deutlich, dass einige einführende Erläuterungen notwendig sind, um die einzelnen Komponenten, die dieses Thema beinhaltet, vorläufig zu skizzieren. Ohne ein gewisses Vorverständnis, würde diese Abhandlung nur sehr schwer nachvollziehbar bleiben.

Daher werden im Folgenden kurze Definitionen und/oder Darstellungen einzelner Begriffe erläutert.

1.2) Was bedeutet „Psychosoziale Betreuung“ (PSB) in der illegalen Suchthilfe?

Das Grundkonzept der Substitution (Entwöhnung durch einen Ersatzstoff) und der psy-chosozialen Betreuung von Opiatabhängigen basiert auf der Annahme, dass durch die pharmakologische Wirkung des Opiatersatzstoffes eine Entzugssymptomatik nicht auf-

tritt, dies eine Distanzierung von der Drogenszene ermöglicht und somit Angebote zur gesundheitlichen und psychosozialen Stabilisierung wahrgenommen werden können.

Die nicht-medizinische Substitutionsbegleitung wird im Rahmen einer PSB ausschließlich von anerkannten Drogenberatungsstellen und Drogenhilfeträgern geleistet. (vgl. Rasche/

Schwabow 1999, Artikel)

1.3) Institutionelle und sonstige Voraussetzungen PSB

Die PSB findet ambulant statt. Bei der PSB soll die persönliche Suchtentwicklung des einzelnen Klienten sowie individuelle Begleitumstände und Konsequenzen der Abhängig- keit miteinbezogen werden.

Kontakträume für Klienten, die eine PSB in Anspruch nehmen möchten, müssen offen und frei zugänglich sein, zwecks unverbindlichem Kontakt zum Hilfesystem und die Gelegenheit zur Kontaktaufnahme mit anderen Klienten bieten. Bei entsprechender Nachfrage sollten die räumlichen Möglichkeiten seitens des Hilfeträgers für Selbsthilfeaktivitäten den Klienten zur Verfügung gestellt werden.

Eine optimale Erreichbarkeit sollte seitens des Hilfeträgers gewährleistet sein, z.B. über eine 24-h-hotline, Hausnotrufdienste oder funkmobile Bereitschaftsdienste.

Weiterhin sollten Durchlässigkeit und Transparenz in Bezug auf alle Hilfeangebote gegeben sein. Von Seiten der Hilfeeinrichtung sollte eine Dokumentation betrieben werden. Eine gute Dokumentation beinhaltet eine Anamnese, einen Hilfeplan und eine Beschreibung über den Verlauf der PSB. (vgl. Rasche/Schwabow 1999, Artikel)

Eine Exploration, die als Grundlage zur Erstellung des individuellen Hilfeplans dient, sollte grundsätzlich die soziale, psychische und gesundheitliche Situation sowie den aktuellen Lebenskontext berücksichtigen. Hierbei ist es erforderlich, dass Vertreter unterschiedlicher Disziplinen, z.B. Sozialarbeiter, Psychologen und Ärzte, reibungslos, zu Gunsten des Klienten, miteinander kooperieren. (vgl. Rasche/Schwabow 1999, Artikel)

Die PSB an sich darf jedoch nur von Personen übernommen werden, die einer Berufsgruppe angehörig sind, die eindeutig dem psychosozialen Bereich zuzuordnen ist, z.B. Dipl.-Psycho-logen, Dipl.-Pädagogen, Dipl.- Sozialpädagogen, Dipl.-Sozialarbeiter, Psychiatern, Erzieher/innen mit Zusatzausbildung usw..

Mediziner, die über keine Zusatzausbildung verfügen (wie z.B. Psychiater) oder anderweitiges medizinisches Fach-Personal, sowie Lehrer oder Inhaber gesetzlicher Vormundschaften, dürfen die PSB nur auf Antrag und mit einer pädagogischen oder psychologischen Zusatzausbildung ausüben.

Die Kosten für die PSB werden in der Regel nach dem Einreichen des Hilfeplans von den zuständigen Kreissozialämtern getragen.

1.4) Was beinhaltet der Begriff „illegale Suchthilfe“?

Der Begriff „illegale Suchthilfe“ beinhaltet alle Hilfsangebote und Interventionen, die sich an Konsumenten von illegalen, stoffmittelgebundenen Suchtmitteln richten. Eine entsprechende Substanz gilt hierzulande dann als illegal, wenn diese den gesetzlichen Richtlinien (BtMG) nach als gesundheitsgefährdend und suchterzeugend einzustufen ist.

Der Bereich der illegalen Suchthilfe umfasst neben allgemeinen Drogenberatungsstellen, die sowohl staatliche als auch kirchliche Träger haben und die hauptsächlich ambulant, z.B. durch Gesprächsintervention operieren, noch mannigfaltige Angebote der Hilfestellung.

Besonders hervorzuheben sind hier die Selbsthilfegruppen (sog. Komm-Struktur); „Drogen-Telefone“ in Form von Prävention, Beratung und Krisenintervention; Kontaktcafes (Mahl-zeitenausgabe, Spritzentausch usw.); betreutes Wohnen für Drogenkonsumenten (meist Nachsorge), ambulante Substitutionsbehandlungen bei unterschiedlichen Hilfeträgern und Kliniken, in denen stationäre Entgiftungen gemacht werden können. (vgl. Nick, Dez. 2000,

S. 6-9)

Auch sog. „Drogen-Mobile“ gehören heutzutage zu den Hilfsangeboten. Das sind meist Klein-Busse, die mit medizinischem Equipment und Sozialarbeitern ausgestattet sind und z.B. bei Massen-Veranstaltungen wie der „Loveparade“ zum Einsatz kommen. Auch andere Angebote der klassisch aufsuchenden Sozialarbeit wie z.B. „streetwork“ im Bahnhofsbereich und dergleichen sind gerade in Großstädten sehr verbreitet.

1.5) Was ist ein „Substitut“?

Ein Substitut ist ein sog. Ersatzstoff, der das Suchtmittel ersetzen und somit eine sanfte Entwöhnung, das sog. „Ausschleichen“ (langsame Dosisreduktion), ermöglichen soll, ohne das der Klient bzw. Patient in seiner sozialen, psychischen oder gesundheitlichen Situation negativ beeinflusst wird.

Ziel der Gabe eines Substituts (Substitution) ist, dem Klient ein Entwöhnen der Droge zu ermöglichen, ohne die schmerzhaften Entzugserscheinungen erleiden zu müssen. Durch die Substitution soll vor allem aber auch der Grundstein für ein drogenfreies Leben gelegt werden, da die Beschaffungskriminalität entfällt und der/die Klient/-in nicht mehr dazu gezwungen ist, sich selber zu kriminalisieren und sich nicht mehr in Drogen-Kreisen bewegen muss. Die Lösung aus der „scene“ ist eine wichtige Voraussetzung, um den dauerhaften Erfolg der Substitution mit dem Ziel der totalen Entwöhnung zu sichern. (vgl. Gerlach/Schneider 1994, Kapitel 1-2)

Bei opiatabhängigen Drogengebrauchern sind die gebräuchlichsten Substitute Methadon, Hydro-Codein, Polamidon und ein Präparat namens Subutex.

Alle oben genannten Substitute (bis auf das halbsynthetisch gewonnene Hydro-Codein) sind vollsynthetische Opioide mit morphinähnlicher Wirkung; d.h. das die Ersatzstoffmittel selber sehr stark suchterzeugend sind. Die Entwöhnung einer der oben genannten Stoffe ist nach-weislich langwieriger und wird von Klienten bzw. Patienten als wesentlich schmerzhafter und leidvoller beschrieben. Aufgrund dessen ist eine medizinische Begleittherapie und Kontrolle der Substitutionsbehandlung und eine PSB zwingend erforderlich. (vgl. Gerlach/Schneider 1994, Kapitel 1-2)

Die Gabe des Substituts macht nur dann einen Sinn, wenn sie als Chance der langsamen Entwöhnung begriffen und wahrgenommen wird, da zunächst eine Form der Abhängigkeit bestehen bleibt.

Primär geht es bei der Gabe des Substituts um das „Ausblenden“ der körperlich-schädigenden Begleiterscheinungen durch den Gebrauch von z.B. unsauberem Heroin, schmutzigen Spritz-Bestecken und dem Loslösen aus dem kriminalisierten Drogen-Milieu.

Gerade dieses „sich herauslösen“ aus der Szene ist erfahrungsgemäß ein sehr wichtiger Schritt im Verlauf der Substitution. Vor allen Dingen an diesem Punkt der Substitutionsbehandlung braucht der/die Klient/-in eine seelische Unterstützung, um nicht wieder in alte Gewohnheiten und/oder Muster zurückzufallen, wenn die (vermeintliche) Sicherheit und Geborgenheit des bisherigen Umfeldes (Milieu) nicht mehr gegeben ist.

Diese Unterstützung soll die PSB, ergänzend zu einer medizinischen Behandlung durch einen substituierenden Arzt, leisten.

1.6) Kurzdarstellung Heroin

Heroin ist ein, durch chemische Prozesse, aus dem Rohopium des Schlafmohns (Papaver somniferum L.) gewonnenes Pulver mit betäubender und zugleich euphorisierender Wirkung. Heroin gehört zu den illegalen Suchtmitteln, deren Besitz und Anbau sowie dessen Handel nach dem Betäubungsmittelgesetz verboten sind und strafrechtlich verfolgt werden. . (vgl. Schmidbauer/vom Scheidt 1987, S. 294-295)

Heroin gehört zu der Substanzgruppe der Opiate und Opioide. Es handelt sich hierbei um ein Derivat des Morphins, des wichtigsten Alkaloids des Opiums. Ausgangsstoff für die Heroinherstellung ist das Rohopium, das durch Anritzen der unreifen Fruchtkapseln des Schlafmohns gewonnen wird und etwa 10-18% Morphin enthält. Die über verschiedene chemische Prozesse entzogene Morphinbase wird durch ein weiteres chemisches Verfahren (Acetylierung) in Morphinhydrochlorid, das so genannte Heroin Nr. 1, gewandelt, das einen Wirkstoffgehalt von 60-80% besitzt. . (vgl. Schmidbauer/vom Scheidt 1987, S. 294-330)

Durch entsprechende weitere Verfahren werden Heroin Nr. 2, die als graues bis weißes Pulver erscheinende Heroinbase, und Heroin Nr. 3, eine bereits wasserlösliche grau-braune Substanz (brown sugar), gewonnen. Heroin Nr. 4 schließlich ist ein bräunliches oder weißes kristallines Pulver, dessen Wirkstoffkonzentration bei über 90% liegen kann. (vgl. Schmidbauer/vom Scheidt 1987, S. 297)

Das auf dem illegalen Markt erhältliche Heroin wird in verschiedenen Qualitäten angeboten und enthält noch weitere, zum Teil hinzugemischte Wirkstoffe, wie z.B. Codein. Der Wirk-stoffgehalt schwankt zwischen 10 und 95% und liegt bei mittleren Qualitäten um 50%. Bei intravenösem Konsum werden meist 10 mg, zum Rauchen etwa 25 mg Heroin benötigt.

(vgl. Schmidbauer/vom Scheidt 1987, S. 323)

1.7) Konsumformen

Als Straßenheroin wird die Substanz in kleinen Päckchen pulverförmig angeboten. Die Wirkstoffkonzentration schwankt in der Regel zwischen 5 und 30% .Vor allem in Deutsch-land ist das intravenöse Injizieren die gebräuchlichste Konsumform, während in Großbritan-nien und in den Niederlanden mehr auf Folie geraucht oder geschnupft wird. Aus Angst vor der mit dem Spritzen verbundenen Infektionsgefahr nehmen allerdings auch in Deutschland diese Konsumformen zu. Hierbei bleibt jedoch der für die intravenöse Verabreichung typische und augenblicklich spürbare Hochgefühl aus, und aufgrund der geringeren Wirksamkeit sind größere Mengen Heroin erforderlich. Insbesondere gewöhnte Konsumenten gehen deshalb meist wieder zum Spritzen über. (vgl. Schmidbauer/vom Scheidt 1987, S. 294-330)

Für eine Injektion wird das Heroinpulver in Wasser - häufig unter Zusetzung von Zitronen-säure - durch Erhitzen gelöst und anschließend durch Watte oder Zigarettenfilter filtriert auf-gezogen. Zum Rauchen wird das Heroin meist auf Aluminiumfolie gegeben und von unten langsam erhitzt. Die hierdurch entstehenden Heroindämpfe werden mit einem Rohr einge-saugt. Beim Schnupfen wird Heroin - ähnlich dem Kokain - durch ein Röhrchen in die Nase eingezogen.

Die orale Einnahme spielt bei Heroin jedoch kaum eine Rolle, da sich hierbei die Wirkung nur sehr langsam und wenig intensiv entfaltet.

Bei bestehender Abhängigkeit benötigen Heroinkonsumenten zwischen 0,5 und 3 g Heroin pro Tag, verteilt auf drei oder mehr Injektionen. Bei Nichtgewöhnung würde eine solche Dosis, auch über den Tag verteilt, wohl unweigerlich zum Tode führen. (vgl. Gerlach/Schneider 1994, Kapitel 1-2)

1.8) Kontextbezogene Erläuterung des Begriffs „Abhängigkeit“

Die Abhängigkeit von einer Droge hat verschiedene Stadien und ist erfahrungsgemäß in jedem Stadium - und sogar schon im Vorfeld - erkennbar, wenn man auf die sog. „Vor-

boten“ bzw. Warnsignale achtet.

Es wird in der Regel zwischen körperlichen und seelischen Abhängigkeiten unterschieden.

Seelische Abhängigkeit ist durch ein Verlangen nach Wiederholung des Drogengenusses

und ein „nicht mehr aufhören können“, d. h. den Kontrollverlust bezüglich der Einnahme dieser Droge (Alkohol, Medikamente, Rauschmittel) gekennzeichnet, körperliche Ab-

hängigkeit drückt sich aus durch Toleranzausbildung und Dosissteigerung sowie Entzugs-erscheinungen bei Fehlen der Droge.

Vielfach werden auch unterschiedliche Suchtmittel miteinander kombiniert; dieses Phäno-men nennt man „Polytoxikomanie“. Typisch ist die zunächst fehlende Krankheitseinsicht

bei Suchtkranken.

Als Folge der Abhängigkeit treten seelische, geistige, somatische, soziale und wirtschaftliche Probleme auf, z. B. vegetativ-nervöse Störungen, Stoffwechselerkrankungen, Psychosen, Arbeitsversagen und Fehlzeiten, Konflikte im sozialen und beruflichen Umfeld. (vgl. DHS, Faltblatt)

Die Auswirkungen der verschiedenen Suchtstoffe sind hinsichtlich körperlicher und seelischer Störungen unterschiedlich ausgeprägt. Langfristig gesehen sind ihnen gemeinsam: Vergröber-ung, Nivellierung, Aushöhlung und schließlich schwerer Abbau der ursprünglichen Persön-lichkeit sowie Leistungsminderung und Intelligenzverluste.

Speziell bei Heroin handelt es sich um das wirksamste, sowohl körperliche wie auch psychische Abhängigkeit erzeugende Suchtmittel, das derzeit bekannt ist. Je nach individuellen Einflussfaktoren kann sich bereits nach kurzzeitigem regelmäßigen Heroinkonsum eine Abhängigkeit mit allen schon geschilderten Folgeerscheinungen herausbilden. (vgl. Bundesland Berlin: 3. Drogen- und Suchtbericht)

Es wirkt weitaus stärker und mit wesentlich kürzerer Wirkdauer als Morphin. Hinzu kommt eine für Heroin typische sehr rasche Gewöhnung und Toleranz bildung. Als Folge muss die Substanz dem Körper in immer kürzeren Abständen und in immer höheren Dosen zugeführt werden, um den sich schnell einstellenden Entzugserscheinungen entgegenzuwirken.

Diese reichen von verhältnismäßig leichten Symptomen wie Schwitzen, Frieren und Zittern bis hin zu starken Gliederschmerzen, Schlafstörungen und schweren Kreislaufzusammen-brüchen. In den meisten Fällen einer Heroinabhängigkeit steht deshalb nicht mehr die euphorisierende Wirkung der Substanz im Vordergrund, sondern es geht vielmehr darum, einen "normalen" Zustand, ohne die beschriebenen Entzugssymptome, aufrechtzuerhalten.

(vgl. DHS, Faltblatt)

[...]

Ende der Leseprobe aus 35 Seiten

Details

Titel
Psychosoziale Betreuung in der Suchthilfe, veranschaulicht am Beispiel von substituierten Opiatabhängigen
Hochschule
Universität Hildesheim (Stiftung)  (Sozial- und Organisationspädagogik)
Veranstaltung
Praktikum
Note
2,4
Autor
Jahr
2003
Seiten
35
Katalognummer
V25748
ISBN (eBook)
9783638282833
ISBN (Buch)
9783638648806
Dateigröße
596 KB
Sprache
Deutsch
Anmerkungen
Wissenschaftliche Hausarbeit zum Vordiplom-Praktikum
Schlagworte
Psychosoziale, Betreuung, Suchthilfe, Beispiel, Opiatabhängigen, Praktikum
Arbeit zitieren
Sabine Leon (Autor:in), 2003, Psychosoziale Betreuung in der Suchthilfe, veranschaulicht am Beispiel von substituierten Opiatabhängigen, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/25748

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