___________________________________________________________________________ Personenbezogene Daten:
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________________________________________________________________ Praktikumstelle:
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Inhaltsverzeichnis Seite
1. Begriffsdefinitionen zur Einführung 5
1.1) Kurze einleitende Worte: 5
1.2) Was bedeutet „Psychosoziale Betreuung“ (PSB) in der illegalen Suchthilfe? 5
1.3) Institutionelle und sonstige Voraussetzungen PSB 6
1.4) Was beinhaltet der Begriff „illegale Suchthilfe“? 7
1.5) Was ist ein „Substitut“? 8
1.6) Kurzdarstellung Heroin 9
1.7) Konsumformen. 10
1.8) Kontextbezogene Erläuterung des Begriffs „Abhängigkeit“ 11
1.9) Substitutionsbehandlung bei Opiatabhängigen 12
2.) Psychosoziale Betreuung in der illegalen Suchthilfe 13
2.1) Inhalte der PSB. 13
2.2) Betreuungsformen 16
2.3) Betreuungsschwerpunkte. 16
2.4) Betreuungsdauer 18
3.) Bausteine der illegalen Suchthilfe:„PSB beim ASB“ 19
3.1) Baustein A: Orientierungsphase 19
3.2) Baustein B: Stabilisierungsphase 20
3.3) Baustein C: Umsetzung 20
3.4) Nachsorge 21
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4.) Über das „Projekt Suchthilfe“ beim ASB in Meckenheim 22
4.1) Kurzportrait ASB Meckenheim. 22
4.2) Projektbeschreibung 23
4.3) Grundkonzept 23
4.4) Angebot und Zielgruppe 24
4.5) Kostenträger 25
5.) (Fall-)Beispiel aus dem Praxisfeld 25
5.1) Aufgabenbereiche im Praktikum 25
5.2) Fallbeispiel: Herr Dr. R. schildert den Fall des Herrn 26
5.2.1) (Ketten-) Reaktion im Kollegium. 28
5.2.2) Aufarbeitung in der Supervision 30
6.) Evaluation und Fazit 31
6.1) Evaluation Uni: Vorbereitung des Praktikums 31
6.2) Eva luation Einrichtung: Betreuung im Praktikum 32
6.3) Fazit PSB: Errungenschaften PSB in der illegalen Suchthilfe 32
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2. Begriffsdefinitionen zur Einführung
1.1) Kurze einleitende Worte:
Die vorliegende wissenschaftliche Hausarbeit beschäftigt sich mit Beobachtungen und Erfahrungen zu dem Thema: „Errungenschaften der psychosozialen Betreuung (PSB) in der illegalen Suchthilfe, veranschaulicht am Beispiel von substituierten Opiatabhängigen beim Arbeiter-Samariter-Bund (ASB) Bonn-Rhein-Sieg e.V.“, die im Praxisfeld des Bereichs Suchthilfe gemacht wurden.
Schon bei der Formulierung des Themas zu dieser Hausarbeit wurde deutlich, dass einige einführende Erläuterungen notwendig sind, um die einzelnen Komponenten, die dieses Thema beinhaltet, vorläufig zu skizzieren. Ohne ein gewisses Vorverständnis, würde diese Abhandlung nur sehr schwer nachvollziehbar bleiben.
Daher werden im Folgenden kurze Definitionen und/oder Darstellungen einzelner Begriffe erläutert.
2.1) Was bedeutet „Psychosoziale Betreuung“ (PSB) in der illegalen Suchthilfe? Das Grundkonzept der Substitution (Entwöhnung durch einen Ersatzstoff) und der psychosozialen Betreuung von Opiatabhängigen basiert auf der Annahme, dass durch die pharmakologische Wirkung des Opiatersatzstoffes eine Entzugssymptomatik nicht auftritt, dies eine Distanzierung von der Drogenszene ermöglicht und somit Angebote zur gesundheitlichen und psychosozialen Stabilisierung wahrgenommen werden können. Die nicht- medizinische Substitutionsbegleitung wird im Rahmen einer PSB ausschließlich von anerkannten Drogenberatungsstellen und Drogenhilfeträgern geleistet. (vgl. Rasche/ Schwabow 1999, Artikel)
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2.2) Institutionelle und sonstige Voraussetzungen PSB
Die PSB findet ambulant statt. Bei der PSB soll die persönliche Suchtentwicklung des einzelnen Klienten sowie individuelle Begleitumstände und Konsequenzen der Abhängigkeit miteinbezogen werden.
Kontakträume für Klienten, die eine PSB in Anspruch nehmen möchten, müssen offen und frei zugänglich sein, zwecks unverbindlichem Kontakt zum Hilfesystem und die Gelegenheit zur Kontaktaufnahme mit anderen Klienten bieten. Bei entsprechender Nachfrage sollten die räumlichen Möglichkeiten seitens des Hilfeträgers für Selbsthilfeaktivitäten den Klienten zur Verfügung gestellt werden.
Eine optimale Erreichbarkeit sollte seitens des Hilfeträgers gewährleistet sein, z.B. über eine 24-h- hotline, Hausnotrufdienste oder funkmobile Bereitschaftsdienste. Weiterhin sollten Durchlässigkeit und Transparenz in Bezug auf alle Hilfeangebote gegeben sein. Von Seiten der Hilfeeinrichtung sollte eine Dokumentation betrieben werden. Eine gute Dokumentation beinhaltet eine Anamnese, einen Hilfeplan und eine Beschreibung über den Verlauf der PSB. (vgl. Rasche/Schwabow 1999, Artikel)
Eine Exploration, die als Grundlage zur Erstellung des individuellen Hilfeplans dient, sollte grundsätzlich die soziale, psychische und gesundheitliche Situation sowie den aktuellen Lebenskontext berücksichtigen. Hierbei ist es erforderlich, dass Vertreter unterschiedlicher Disziplinen, z.B. Sozialarbeiter, Psychologen und Ärzte, reibungslos, zu Gunsten des Klienten, miteinander kooperieren. (vgl. Rasche/Schwabow 1999, Artikel) Die PSB an sich darf jedoch nur von Personen übernommen werden, die einer Berufsgruppe angehörig sind, die eindeutig dem psychosozialen Bereich zuzuordnen ist, z.B. Dipl.-Psychologen, Dipl.-Pädagogen, Dipl.- Sozialpädagogen, Dipl.-Sozialarbeiter, Psychiatern, Erzieher/innen mit Zusatzausbildung usw..
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Mediziner, die über keine Zusatzausbildung verfügen (wie z.B. Psychiater) oder anderweitiges medizinisches Fach-Personal, sowie Lehrer oder Inhaber gesetzlicher Vormundschaften, dürfen die PSB nur auf Antrag und mit einer pädagogischen oder psychologischen Zusatzausbildung ausüben.
Die Kosten für die PSB werden in der Regel nach dem Einreichen des Hilfeplans von den zuständigen Kreissozialämtern getragen. 2.3) Was beinhaltet der Begriff „illegale Suchthilfe“?
Der Begriff „illegale Suchthilfe“ beinhaltet alle Hilfsangebote und Interventionen, die sich an Konsumenten von illegalen, stoffmittelgebundenen Suchtmitteln richten. Eine entsprechende Substanz gilt hierzulande dann als illegal, wenn diese den gesetzlichen Richtlinien (BtMG) nach als gesundheitsgefährdend und suchterzeugend einzustufen ist. Der Bereich der illegalen Suchthilfe umfasst neben allgemeinen Drogenberatungsstellen, die sowohl staatliche als auch kirchliche Träger haben und die hauptsächlich ambulant, z.B. durch Gesprächsintervention operieren, noch mannigfaltige Angebote der Hilfestellung. Besonders hervorzuheben sind hier die Selbsthilfegruppen (sog. Komm-Struktur); „Drogen-Telefone“ in Form von Prävention, Beratung und Krisenintervention; Kontaktcafes (Mahlzeitenausgabe, Spritzentausch usw.); betreutes Wohnen für Drogenkonsumenten (meist Nachsorge), ambulante Substitutionsbehandlungen bei unterschiedlichen Hilfeträgern und Kliniken, in denen stationäre Entgiftungen gemacht werden können. (vgl. Nick, Dez. 2000, S. 6-9)
Auch sog. „Drogen-Mobile“ gehören heutzutage zu den Hilfsangeboten. Das sind meist Klein- Busse, die mit medizinischem Equipment und Sozialarbeitern ausgestattet sind und z.B. bei Massen-Veranstaltungen wie der „Loveparade“ zum Einsatz kommen. Auch andere Angebote der klassisch aufsuchenden Sozialarbeit wie z.B. „streetwork“ im Bahnhofsbereich und dergleichen sind gerade in Großstädten sehr verbreitet.
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Arbeit zitieren:
Sabine Leon, 2003, Psychosoziale Betreuung in der Suchthilfe, veranschaulicht am Beispiel von substituierten Opiatabhängigen, München, GRIN Verlag GmbH
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