1
Inhaltsverzeichnis
I. Einleitung 2
II. Hauptteil 3
1. 3
2. Von Reichstag zu Reichstag 6
3. Die Unaufhaltsamkeit des Reformationsprozesses 13
4. Der Weg zum Frieden 16
III. Schluss 18
IV. Bibliographie 19
Die vorliegende Seminararbeit befasst sich mit dem Prozess der Reformation zwischen 1521 und 1555 in Verbindung mit den Feldzügen der Osmanen gegen das Königreich Ungarn unter Sultan Süleymân I. und der Ständepolitik Kaiser Karls V. im Reich. Wie hat beides die Reformation bedingt? Inwiefern haben die Türken die Reichsstände „unterstützt“ und die Reformation „gefördert“?
Die Arbeit gibt zunächst einen Überblick über die historischen Gegeben- und Begebenheiten der Zeit, in der die Reformation auflebte. Dem folgt eine Quellenanalyse, mit Hilfe derer der parallele Verlauf der kaiserlichen Ständepolitik und der Osmane neinfälle dargelegt und argumentiert wird. Als Quellensammlung dienen hierbei die Bände 15 und 16 der Freiherr-vom-Stein-Gedächtnisausgabe. Die Politik Karls V., der 1519 zum Kaiser gewählt wurde und 1555/56 im Zuge des Reichstags zu Augsburg seine Abdankung vollzog, findet bedeutenden Anteil in der Gesamtheit der Arbeit, da dessen Handlungen und Entscheidungen untrennbar mit dem Reformprozess verbunden sind.
Die in der Forschung vertretene communis opinio sieht einen Zusammenhang zwischen Osmanenfeldzügen, Reichsständen und Reformation. Eine ausführliche Analyse des Prozesses der Kirchenspaltung unter Einbeziehung des Konfliktes mit den Türken findet sich in der neueren Forschungsliteratur jedoch nicht. Ohne zwar den Einfluss der Osmanen zu vernachlässigen, gibt das im Jahre 2003 erschienene Werk zur Geschichte Österreichs von Thomas Winkelbauer dem politischen Verhältnis von Kaiser und Reichsständen jedoch genauso den Vorrang wie die 2002 erschienene Überblicksdarstellung zu den Habsburgern im 16. Jahrhundert von Esther-Beate Körber.
Einen Focus auf einen verbindlichen Zusammenhang zwischen Expansion der Osmanen und Reformation setzt bzw. setzte Stephen A. Fischer-Galati in seiner 1959 erschienenen Schrift „Ottoman Imperialism and German Protestantism 1521 - 1555“.
1. 1521
Die politische und religiöse Situation, die der Entwicklung im Reich ab 1521 zu Grunde liegt, beinhaltet drei für die spätere Kirchenspaltung wichtige Ausgangspunkte: Zum Ersten die Welle des Bestrebens, die Kirche in ihrer Ursprünglichkeit wiederhe rzustellen, d. h. ausschließlich den Urtext der Bibel als Grundlage für Leben und Lehre der Christen anzuerkennen. Diese Welle erfasste das Reich, insbesondere nachdem Dr. Martin Luther im Jahre 1517 seine 95 Thesen zum Ablass und zum Sakrament der Buße veröffentlicht hatte. Reformatorische Stimmen und Bewegungen gab es zwar bereits vor Luther. Im Unterschied zu diesen ha tten seine Schriften jedoch sofort Massenwirkung, da er sie drucken ließ. Sie erreichten tausendfache Auflagen, mit dem Ergebnis, dass er und seine Ideen rasch bekannt wurden. Viele Theologen und andere Wissenschaftler fühlten sich von Luthers Ansichten angezogen und ve rbreiteten sie weiter 1 . Die Reformation wuchs schnell zu einer ernstzunehmenden Gefahr für die alte Kirche heran. Anfang des Jahres 1521 wurde Luther deshalb von Papst Leo X. gebannt. Kaiser Karl V. wollte nun die Reichsacht über ihn verhängen 2 . Die Reichsstände 3 bestanden jedoch zunächst auf der Anhörung Luthers auf einem Reichstag. Das mag nicht verwundern, war ihnen dadurch doch die Möglichkeit gegeben, ihrer Unzufriedenheit mit der päpstlichen Politik (der Papst bezog erhebliche Geldeinkünfte aus dem Reich) Ausdruck zu verleihen. Gegenüber dem Kaiser konnten die Stände insofern auftrumpfen, als sie ein Mitspracherecht in der Sache Luther forderten 4 . Diese hierbei deutlich zu Tage tretende Konfliktsituation zwischen Reichsständen und der Zentralgewalt bildete den zweiten wichtigen Faktor: Seit dem Ende des 15. Jahrhunderts gelang es den Ständen, ihre Stellung gegenüber dem Kaiser
1 Vgl. Körber, Esther-Beate, Habsburgs europäische Herrschaft. Von Karl V. bis zum Ende des 16. Jahrhunderts, Darmstadt 2002, S. 47.
2 Reichsacht bedeutete den Ausschluss aus der weltlichen Gemeinschaft. Der Ausschluss aus der kirchlichen Gesellschaft wird bewirkt mit der Verbannung durch den Papst.
3 Vgl. Rosemarie Aulinger, Reichsstände. In: LThK, Bd. 8, Sp. 995:
Seit dem Spätmittelalter wurden die Reichsstände zur Entscheidung über politische Fragen herangezogen, woraus sich ihr Recht auf Sitz und Stimme auf Reichstagen des Heiligen Römischen Reiches entwickelte. Sie besaßen reichsunmittelbare Güter und Territorien und leisteten u. a. ihren Anteil zur Finanzierung der Reichskriege.
4 Vgl. Körber S. 48.
4
auszubauen und selbständig Politik zu betreiben 5 . Den Reichsständen war daran gelegen, ihren Herrschaftsbereich gegen eine Einmischung von oben zu sichern und auf diese Weise zur höchsten Autorität ihres jeweiligen Territoriums zu werden. Dieses Unabhängigkeitsbestreben empfanden sie auch gegenüber den kirchlichen Autoräten. Der Einschätzung Körbers, dass die Reformation vielen Territorialherren dazu eine gute Gelegenheit zu bieten schien und sie „deshalb bald nach ihrem Beginn zu einer politischen Auseinandersetzung sowohl zwischen Territorialherren und kirchlichen Autoritäten als auch zwischen Kaiser [...] und Reichsständen“ 6 wurde, ist zuzustimmen. In der lutherschen Angelegenheit manifestierte sich dies erstmals überdeutlich. Der Reformator berief sich in seinen Anklagen gegen den Ablasshandel auf den puren Glauben, wie er in der Heiligen Schrift Ausdruck findet: „Sintemal darin offenbart wird die Gerechtigkeit, die vor Gott gilt, welche kommt aus Glauben in Glauben; wie denn geschrieben steht: Der Gerechte wird seines Glaubens leben“ 7 . Diesbezüglich ist die Aufrichtigkeit der Fürsten und Kurfürsten in Bezug auf den durch Luther gelehrten Glauben fragwürdig, da die ihnen die Reformation Gewinn bringen sollte und auch brachte 8 .
Karl gewährte den Reichsständen oben genanntes Mitspracherecht und gestattete Luther, dem Reichstag zu Worms beizuwohnen. Zu seinen Ansichten befragt, ve rweigerte er mit Berufung auf die Heilige Schrift sowie auf sein Gewissen den gefo rderten Widerruf seiner Lehre. Karl sah sich in seinem Amt als Schützer der Kirche und kündigte den Kampf gegen die Häresie an. Nach Abschluss des Reichstages unterzeichnete der Kaiser das Mandat gegen Luther und erließ somit das „Wormser Edikt“, durch welches die Acht über Luther verhängt wurde 9 . Das Edikt verbot damit einhergehend den Besitz und die Verbreitung der Schriften Luthers und ordnete an, sie öffentlich zu verbrennen:
5 Vgl. Aulinger. In: LThK Sp. 995.
6 Körber S. 47.
7 Bibel, Römer 1, 17.
8 Vgl. Reinhard, Wolfgang (Hrsg.), Probleme deutscher Geschichte 1495 - 1806. Reichsreform und 10 (Gebhardt - Handbuch der deutschen Geschichte, Bd. 9), Reformation 1495 - 1555, Stuttgart 2001 S. 313 - 314.
9 Ibidem S. 271 - 272.
5
Die Frage der tatsächlichen Durchführung dieses Edikts sollte sich im Laufe der folgenden Jahrzehnte insofern zu einem Dreh- und Angelpunkt der fortlaufenden Re-formation entwickeln, als sie in einer Reihe von Reichstagen zum Beschluss anberaumt worden war, tatsächlich aber niemals in Ausführung stattfand, da die reform-freundlichen Reichsstände die „osmanische Karte“ ausspielen konnten. Diese kam 1521 akut ins Spiel und stellt den dritten wichtigen Ausgangspunkt dar. Die Türken unter Sultan Süleymân I. („der Prächtige“) bedrohten das Reich. Die Eroberung von Belgrad in demselben Jahr hätte den Habsburgern ein Warnzeichen sein müssen, dass die Osmanen die Eroberungspolitik nach Westen wieder aufnehmen würden 11 . Bereits zu Zeiten Sultan Mehmeds II. (1451 - 1481) hatten die Osmanen ein Konzept für ihre expansive Außen- und Militärpolitik. Das Reich der Habsburger bot sich als Ziel an, war es doch außer Stande, sich effizient zu verteidigen 12 . Das Heerwesen des Osmanischen Reichs, das der Struktur eines stehenden Heeres entsprach, war militärisch vielversprechender als die Söldnerheere des Kaisers, die zunächst erst
10
Vgl. Kohler, Alfred (Hrsg.), Quellen zur Geschichte Karls V., Darmstadt 1990 (Freiherr vom Stein-Gedächtnisausgabe, Bd. 15) S. 76 - 78.
11 Vgl. Körber S. 65.
12 Vgl. Majoros, Ferenc u. Rill, Bernd, Das Osmanische Reich (1300 - 1922). Die Geschichte einer Großmacht, Graz, Wien, Köln 1994 S. 217.
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Katrin Eichhorn, 2004, Osmanen- und Ständepolitik im Reich als Reformationsfördernde Faktoren, München, GRIN Verlag GmbH
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