EMIR – European Market Infrastructure Regulation: Auswirkungen der Neuerungen für nicht-finanzielle Unternehmen


Seminararbeit, 2012

18 Seiten, Note: 2,0


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

Abkürzungsverzeichnis

Abbildungsverzeichnis

1. Einleitung

2. Darstellung der allgemeine Grundlagen
2.1. Die Bedeutung von Derivaten
2.2. Das besondere Risiko von Derivaten
2.3. Das Volumen der internationalen OTC-Derivatemärkte
2.4. Die Aufsicht über die Einhaltung der EMIR

3. Überblick der wesentlichen Inhalte der EMIR-Verordnung
3.1. Einführung einer Clearingpflicht für OTC-Derivate
3.1.1. Unterscheidung finanzielle und nicht-finanzielle Gegenparteien
3.1.2. Clearingpflicht über zentrale Gegenpartei
3.1.3. Clearingpflichtige Derivateklassen
3.1.4. Ausnahmeregelung für gruppeninterne Geschäfte
3.1.5. Clearingschwelle für nicht-finanzielle Gegenparteien
3.2. Rahmenbedingungen der Abwicklung über Zentrale Clearingstellen
3.2.1. Zulassungsvoraussetzungen von Zentralen Gegenparteien
3.2.2. Quantitative und Qualitative Anforderungen an CCPs
3.2.3. Vereinheitlichte Aufsichtsstruktur der Clearinghäuser
3.3. Spezifische Anforderungen an Sicherheiten und Ausfallfonds
3.3.1. Qualitativen und organisatorische Anforderungen an Sicherheiten
3.3.2. Einzahlung der Clearing-Mitglieder in Ausfallsfonds der CCPs
3.4. Meldepflicht der Geschäfte über Transaktionsregister / ESMA-Meldung

4. Analyse der Folgen der Verordnung für nicht-finanzielle Unternehmen
4.1. Betrachtung des Nutzen von Absicherungsgeschäften
4.2. Bedeutung der zukünftigen Clearingschwelle
4.3. Auswirkungen bei Abwicklung über CCPs
4.4. Änderungen bei bilateraler Abwicklung

5. Kritische Würdigung der Auswirkungen von EMIR auf nicht-finanzielle Unternehmen

6. Fazit

Literaturverzeichnis

Abkürzungsverzeichnis

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildungsverzeichnis

Abbildung 1: Abwicklung als Direktmitglied oder Clearing Member

Abbildung 2:Meldewege an und vom Transaktionsregister

1. Einleitung

Die letzte Finanzkrise hat die Schwachstellen von unregulierten Märkten offengelegt. Es wurde erkannt, dass auch die Intransparenz und das Ansteckungsrisiko von OTC-Derivatemärkten ein systemisches Risiko darstellen[1]. Seit dem G20-Gipfel 2009 in Pittsburgh werden daher weltweit Schritte unternommen, um die Stabilität und Sicherheit des außerbörslichen Finanzmarktes zu erhöhen und die Risiken zu verringern. Die Regulierung der Derivatemärkte wird in Europa durch die Verordnung EMIR (European market infrastructure regulation) umgesetzt. Sie trat zum 16.08.2012 in Kraft[2] und beinhaltet vor allem die Regelungen zur Clearingpflicht von Derivaten und Abwicklung über zentrale Gegenparteien (CCPs), Zulassungsbedingungen von CCPs, sowie Regelungen zu Transaktionsregistern[3]. Neben Unternehmen der Finanzindustrie findet die EMIR auch auf Unternehmen der Realwirtschaft Anwendung.

Die vorliegende Arbeit hat das Ziel, die Verordnung (EU) Nr. 648/2012, bekannt als EMIR darzustellen und die Auswirkungen der Neuerungen für nicht-finanzielle Unternehmen zu untersuchen. Im 2. Kapitel dieser Arbeit werden zunächst die allgemeinen Grundlagen anhand dargestellt. Das 3. Kapitel gibt einen Überblick über die wesentlichen Inhalte der EMIR. Neben neuen regulatorischen Anforderungen wird hier zudem auf die Einführung einer Clearing- und Meldepflicht eingegangen. Im 4. Kapitel werden die Folgen der Verordnung für nicht-finanzielle Unternehmen untersucht und wesentliche Punkte näher erläutert. Anschließend wird im 5. Kapitel eine kritische Würdigung der Auswirkungen der Verordnung auf nicht-finanzielle Unternehmen durchgeführt. Ein Fazit schließt diese Arbeit im 6. Kapitel ab.

2. Darstellung der allgemeine Grundlagen

2.1. Die Bedeutung von Derivaten

Derivate dienen dem Risikotransfer von Handelspartnern auf den weltweiten Finanzmärkten. Vorwiegend werden Derivate zur Absicherung von Zins-, Währungs- oder Preisänderungsrisiken abgeschlossen. Der Wert der Geschäfte ist von der zukünftigen Entwicklung von Kursen oder Preisen abhängig. Standardisierte Derivate werden über Handelsplattformen, wie z.B. die Deutsche Börse gehandelt. Darüber hinaus bestehen jedoch noch eine Reihe von nicht-standardisierte Geschäften, die bisher bilateral zwischen den Handelspartnern, „over the counter“ (OTC) abgewickelt werden. Neben Unternehmen der Finanzwirtschaft, wie Banken und Versicherungen, werden Derivate auch von Unternehmen der Realwirtschaft, etwa Industrieunternehmen und Energieversorgern genutzt.

2.2. Das besondere Risiko von Derivaten

Derivative Geschäfte haben meist spekulativen Charakter. Sie basieren auf möglichen zukünftigen Wertentwicklungen. Die Kontrakte haben eine Hebelwirkung, da das Eingehen von hohen Risiken hohe Renditen mit sich bringen[4]. Entgegen börsengehandelter Derivate besteht bei OTC-Derivaten in der Regel keine Sicherheitsinstanz, die bei Zahlungs- oder Lieferausfällen einspringt[5].Neben dem eigesetzten Eigenkaital werden oft noch zusätzliche Nachschusspflichten vereinbart, welches die möglichen Verluste weiter erhöht.

2.3. Das Volumen der internationalen OTC-Derivatemärkte

Nur ca. 20% der Derivate werden über regulierte Börsen gehandelt[6]. Weitere 80% werden bilateral gehandelt. Das Volumen der OTC-Derivate betrug Mitte 2011 über 700 Billionen US-Dollar. Im Vergleich betrug das Bruttoinlandsprodukt Deutschlands im gleichen Jahr nur ca. 2,5 Billionen Euro[7].

2.4. Die Aufsicht über die Einhaltung der EMIR

Die Aufsicht über die Einhaltung der EMIR-Verordnung und somit der europäischen Derivatemärkte obliegt der Wertpapieraufsicht (ESMA). Die ESMA ist neben der Bankenaufsicht (EBA) und der Versicherungsaufsicht (EIOPA) Teil des dreisäuligen Europäischen System für Finanzaufsicht (ESFS)[8].

3. Überblick der wesentlichen Inhalte der EMIR-Verordnung

3.1. Einführung einer Clearingpflicht für OTC-Derivate

Nach Artikel 4 der Verordnung werden Gegenparteien zukünftig zum Clearing bestimmter OTC-Derivatekontrakte über eine zugelassene CCP verpflichtet.

3.1.1. Unterscheidung finanzielle und nicht-finanzielle Gegenparteien

EMIR unterscheidet zwischen finanziellen und nicht-finanziellen Gegenparteien. Unter finanziellen Gegenparteien werden im Wesentlichen zugelassene Wertpapierfirmen, Kreditinstitute, Versicherungsunternehmen, sowie Invest-mentfonds verstanden. Zu den nicht-finanziellen Gegenparteien gehören alle Unternehmen, die nicht zu den finanziellen Gegenparteien gehören[9].

3.1.2. Clearingpflicht über zentrale Gegenpartei

Entgegen der bisherigen Geschäftsabwicklung werden die Gegenparteien verpflichtet, OTC-Derivategeschäft zwingend über eine zentrale Gegenpartei abzuwickeln, um im Falle eines Ausfalls der Gegenpartei die Vertragserfüllung sicherzustellen[10]. Dies kann entweder durch eine direkte Mitgliedschaft beim CCP oder über ein Clearing-Mitglied stattfinden[11]. Die Verhandlung des Geschäftes erfolgt weiterhin direkt zwischen den Gegenparteien.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung 1 : Abwicklung als Direktmitglied oder Clearing Member[12]

3.1.3. Clearingpflichtige Derivateklassen

Seitens der ESMA wird angestrebt, zukünftig alle OTC-Derivate die Clearingpflichtig aufzuerlegen. Die bisherigen Derivateklassen wurden bisher noch nicht abschließend festgelegt. Die ESMA unterhält und aktualisiert ein im Internet veröffentlichtes Register aller CCP-clearingpflichtigen Derivatekategorien, die gemäß Artikel 4 clearingpflichtig sind[13]: Für die Klassifizierung wird vor allem der Grad der Standardisierung, das Volumen und die Liquidität, sowie die Verfügbarkeit von Preisbildungsinformationen herangezogen[14].

Aufgrund der komplexen Strukturen der OTC-Derivate verfolgt die ESMA bei der Festlegung der clearingpflichtigen Derivateklassen vorerst den sogenannten Bottom-Up-Ansatz. Hierbei werden konkrete Informationen über clearingfähige Derivateklassen von nationalen Behörden an die ESMA weitergeleitet und dienen der Erstellung eines Vorschlags zur Entscheidung durch die Europäische Kommission[15]. Clearingpflichtig sind zunächst alle Derivate, für die zugelassene CCPs eine zentrale Abwicklung anbietet[16].

3.1.4. Ausnahmeregelung für gruppeninterne Geschäfte

Ausnahmen können für gruppeninterne Geschäfte bestehen. Es gibt gruppeninterne Geschäfte jeweils zwischen finanziellen oder nicht-finanziellen Unternehmen als auch einer Mischung aus beiden. Sie werden definiert als OTC-Derivatekontrakte, die mit einem Mitglied derselben Unternehmensgruppe, desselben institutsbezogenen Sicherungssystems oder derselben Zentralorganisation geschlossen werden[17]. Gruppeninterne Geschäfte können von der Clearingpflicht befreit werden, wenn die jeweils zuständige Behörde vorab schriftlich informiert wurde[18]. Die Gewährung von Ausnahmen von der Clearingpflicht wird von den zuständigen Behörden voraussichtlich sehr restriktiv behandelt werden.

3.1.5. Clearingschwelle für nicht-finanzielle Gegenparteien

Neben finanziellen Gegenparteien sind auch nicht-finanzielle Gegenparteien zum Clearing verpflichtet, sofern die Geschäfte die Clearingschwelle durchschnittlich in einem Zeitraum von dreißig Tagen überschreiten[19]. Die Höhe der Clearingschwelle ist noch durch die ESMA festzulegen.

Von dieser Verpflichtung befreit sind alle Geschäfte, die zur Absicherung des zugrundeliegenden Geschäftes des Unternehmens dienen, zur Begrenzung von Risiken zur Unternehmensfinanzierung abgeschlossen werden[20].

3.2. Rahmenbedingungen der Abwicklung über Zentrale Clearingstellen

Die Pflicht der Abwicklung der Derivate über zentrale Gegenparteien führt zu einer Risikokonzentration bei CCPs. Diese erlangen daher zunehmend systemische Bedeutung. Die Verordnung legt aufgrund dessen zukünftig einen Schwerpunkt auf die Höhe des Mindesteigenkapitals und das interne Risikomanagement[21].

3.2.1. Zulassungsvoraussetzungen von Zentralen Gegenparteien

Juristische Personen, die zukünftig innerhalb der europäischen Union als CCP operieren wollen, müssen die Zulassung bei der jeweiligen Heimatbehörde beantragen[22]. Über die Genehmigung des Antrages wird binnen vier Monaten entschieden. Die Zulassung umfasst die konkrete Art der Clearingdienstleistung, und die genehmigten Derivatekategorien[23]. Sofern ein Clearinghaus seine Produktpalette erweitern möchte, ist diese Änderung erneut zu beantragen[24].

3.2.2. Quantitative und Qualitative Anforderungen an CCPs

Für die Zulassung nach EMIR muss die Zentrale Gegenpartei ein ständiges und verfügbares Kapital von mindestens 7,5 Mio. EUR ausweisen. Darüber hinaus sind Gewinnrücklagen und sonstige Rücklagen zu bilden, um konzentrierte Risiken zu decken und ggf. eine geordnete Abwicklung oder Sanierung sicherzustellen. Wesentlich Veränderungen der Kapitalstruktur sind der Heimataufsicht unverzüglich mitzuteilen[25].

Neben Eigenkapitalanforderungen werden Anforderungen an die Organisation und das Risikomanagement des Unternehmens gestellt. Insbesondere das Liquiditätsrisiko-management und die Investitionspolitik bilden hierbei den Schwerpunkt. So sind beispielsweise hochliquide Wertpapiere zu halten und Stress Test ähnlich der Anforderungen von internen Modellen bei Banken zu durchzuführen[26]. Zudem soll ein beratendes Riskokommittee, bestehend aus den Clearing-Mitgliedern der CCP und unabhängigen Dritten eingeführt werden[27].

[...]


[1] Vgl. Zähres, Melta: Deutsche Bank, 03.05.2012, S. 2

[2] Vgl. Geler, Bernd Dr.: Handelsblatt, 30.07.2012, S. 1

[3] Vgl. o.V.: Bundesministerium der Finanzen, 30.03.2012, S. 1

[4] Vgl. Sattler, Sven Dr.: BMWi, 01.07.2012, S. 2

[5] Vgl. Beckmann, Tobias: cronos info 24, November 2011, S. 1

[6] Vgl. Robert / Kempas / Segelken: Anwalt.de, 07.03.2011, S.1

[7] Vgl. Sattler, Sven Dr.: BMWi, 01.07.2012, S. 1

[8] Vgl. Dippold, Mattias: PPI Aktiengesellschaft, 14.10.2011, S. 2

[9] Vgl. Art 2 EMIR: Begriffsbestimmung Nr. 8 und 9

[10] Vgl. Sattler, Sven Dr.: BMWi, 01.07.2012, S. 2

[11] Vgl. Greiner, Wolfgang / Mair, Dr. Konrad: 1PLUSi, April 2012, S.3

[12] Vgl. Dippold, Matthias: PPI Aktiengesellschaft, 14.10.2011, S. 4

[13] Vgl. o.V.: ESMA: Discussion Paper, 16.02.2012, S.9

[14] Vgl. EMIR (21)

[15] Vgl. Beckmann, Tobias: cronos info 24, November 2011, S. 2

[16] Vgl. o.V.: ESMA: Final Report, 27.09.2012, S. 10

[17] Vgl. Art 3 EMIR: Gruppeninterne Geschäfte

[18] Vgl. Art 4 Abs. 2 EMIR

[19] Vgl. Art 10 Abs. 1 EMIR

[20] Vgl. Beckmann, Tobias: cronos info 24, November 2011, S. 2

[21] Vgl. Sattler, Sven Dr.: BMWi, 01.07.2012, S. 3

[22] Vgl. Art 14 EMIR

[23] Vgl. Art 19 EMIR

[24] Vgl. Art 15 EMIR

[25] Vgl. Art 16 EMIR

[26] Vgl. Mayer / Sommer / Kasprowicz / Lattermann: KPMG, März 2012, S. 4

[27] Vgl. o.V.: BaFinJournal, Januar 2012, S. 16

Ende der Leseprobe aus 18 Seiten

Details

Titel
EMIR – European Market Infrastructure Regulation: Auswirkungen der Neuerungen für nicht-finanzielle Unternehmen
Hochschule
Wissenschaftliche Hochschule Lahr
Note
2,0
Autor
Jahr
2012
Seiten
18
Katalognummer
V267645
ISBN (eBook)
9783656581789
ISBN (Buch)
9783656581024
Dateigröße
606 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
emir, european, market, infrastrcture, regulation, auswirkungen, neuerungen, unternehmen
Arbeit zitieren
Diplom Kauffrau FH Pamela Wittenberg (Autor:in), 2012, EMIR – European Market Infrastructure Regulation: Auswirkungen der Neuerungen für nicht-finanzielle Unternehmen, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/267645

Kommentare

  • Noch keine Kommentare.
Blick ins Buch
Titel: EMIR – European Market Infrastructure Regulation: Auswirkungen der Neuerungen für nicht-finanzielle Unternehmen



Ihre Arbeit hochladen

Ihre Hausarbeit / Abschlussarbeit:

- Publikation als eBook und Buch
- Hohes Honorar auf die Verkäufe
- Für Sie komplett kostenlos – mit ISBN
- Es dauert nur 5 Minuten
- Jede Arbeit findet Leser

Kostenlos Autor werden