Arbeit im historischen Wandel
von: Nicole Schumann
Semester 12
Inhalt
Einleitung 1
1. Der Arbeitsbegriff im historischen Wandel 1
1.1. Antike: Arbeit als Gegenwelt zur Gesellschaft 1
1.2. Mittelalter und Bürgerzeit: Arbeitsgesellschaft als Ordnungsgesellschaft 2
1.3. Reformation: Entwicklung der neuzeitlichen Arbeitsethik 4
1.4. Moderne und Industriezeitalter: Die Arbeitsgesellschaft Polarisiert Produktion und Reproduktion 4
1.5. Von der Industrie zu Dienstleistung, Information und Kommunikation 6
2. Aspekte von Arbeit in der Gegenwart 7
2.1. Bedeutung der Erwerbsarbeit als Existenzsicherung 7
2.2. Identitäts- und Sinnstiftung durch Arbeit 9
2.3. Arbeit als Status bestimmende Tätigkeit 10
3. Neue Anforderungen an die Arbeitswelt zu beginn des 21. Jahrhunderts 12
3.1. Gesellschaft 12
3.2. Wirtschaft 13
3.3. Unternehmen 15
3.4. Arbeitnehmer 17
4. Fazit 20
Literaturnachweis I - III
Einleitung
Im Mittelpunkt dieser Arbeit steht die Frage nach der Bedeutung des Arbeitsmarktes. Diese Frage ist von zwei Komponenten geprägt:
- erstens geht es um die Realisierbarkeit des gewünschten Berufes eines jeden Einzelnen,
- zweitens aber auch um die Identitätsfindung, die im Zusammenhang mit diesem Entscheidungsprozess erforderlich ist.
Zum Verständnis der heutigen Arbeitsmarktlage werde ich mich einleitend mit den theoretischen Grundannahmen, Thesen und Erkenntnissen zum Wandel der Arbeit beschäftigen. Anschließend werde ich auf die Bedeutung von Arbeit für eingehen. Zum Schluss werde ich noch die neuen Anforderungen an die Arbeitswelt zu Beginn des 21. Jahrhunderts betrachten.
1. Der Arbeitsbegriff im historischen Wandel
Um zu verstehen, dass der Arbeitsbegriff in seiner inhaltlichen Definition stark von der Gesellschaft geprägt ist, stelle ich der eigentlichen Fragestellung einen geschichtlichen Exkurs voran. Um sich auf die neue Definitionen des Arbeitsbegriffes einlassen zu können, hilft das tiefere Verständnis der gegenseitigen Abhängigkeit von Arbeits- und Gesellschaftsformen.
1.1. Antike: Arbeit als Gegenwelt zur Gesellschaft
In der griechischen Polis und im antiken Rom definierte sich Freiheit hauptsächlich durch das Freisein von Arbeit. Laut Aristoteles gehörte Arbeit zum Bereich des Notwendigen. Darin unterschied sich Arbeit vom praktischen Handeln, welches über bloße Nützlichkeit hinausging. „Gesellschaft (…) Wurde als Gegenwelt zur Arbeit definiert und durch die Kunst des öffentlichen Austausches, der Muße und des politischen Handelns ausgefüllt.“ (Beck 1999, S. 17) Deshalb wurde von jedem, der nicht körperlich arbeiten musste, ein qualitativer Beitrag für das Gemeinleben in politischen Ämtern gefordert. Der Arbeitsbegriff umfasste in der Antike ausschließlich die körperliche Arbeit; geistige Tätigkeit wurde als gesellschaftliches Privileg angesehen. Schwere körperliche Arbeiten wurden nur von Sklaven ausgeführt, handwerkliche Arbeiten vom Mittelstand. Den reichen Menschen, den Philosophen und den Staatsmännern war die Muße ein Privileg. Sie gehörten zu denen, die nicht für ihren Lebensunterhalt arbeiten mussten. Sie konnten sich befreit von der Last des Arbeitens anderen Dingen, wie der Diskussionen und dem Spielen widmen. Muße bezeichnete man das „tätige Nichtstun“. Sie galt als Möglichkeit und zugleich Bedingung der Selbstfindung und der Selbstverwirklichung. Mit dem Arbeitsbegriff der Antike war also keinerlei Wertschätzung verbunden. Im Gegenteil! Den Arbeitenden war sogar ein höherer gesellschaftlicher Rang verwehrt. „Schloss damals Arbeit die Menschen von der Gesellschaft aus, so ist Arbeit heute zum fast alternativlosen Wert- und Integrationskern moderner Gesellschaften geworden.“ (Beck 1999, S. 17)
1.2. Mittelalter und Bürgerzeit: Arbeitsgesellschaft als Ordnungsgesellschaft
Im Mittelalter hat sich der Begriff Arbeit im Wesentlichen sehr verändert. Die Aussage von Thomas von Aquin: „Jeder Tätige vollendet sich in seinem Tätigsein“ zeigt, dass ein bedeutsamer Wandel stattgefunden hatte. Der Mensch findet seine Vollendung nicht mehr in der Muße, sondern in dem, was er schafft, egal ob körperlich oder geistig. Der Adel konnte es sich im Mittelalter weiterhin leisten nicht zu arbeiten. Für die niederen Bevölkerungsschichten galt aber nun „Arbeit adelt“. Was soviel bedeutete, dass die niedere Bevölkerung durch Arbeit einen Anspruch auf einen Platz in der Gesellschaft erwarb. Schon zu Beginn des bürgerlichen Zeitalters des 16. Jahrhunderts befasste sich die Gesellschaft mit den Nachteilen der „industria“ (fleißige Gesellschaft) wie Unterdrückung, Ausbeutung und Erniedrigung. Drei große Utopisten aus dieser Zeit sind Thomas Morus, Tommaso Campanella und Francis Bacon. Sie verfolgten aufklärerische Ziele, die auffallende Ähnlichkeiten mit heutigen Problematiken aufwiesen: „Was ihnen allen (…) gemeinsam ist, dass ist der Wille und das Bewusstsein zur Regelung und Selbstregulierung der menschlichen Angelegenheiten nach kollektiven Maßstäben und, was noch wichtiger ist, dass die Hoffnung auf die durch Wissenschaft und Industrie vervielfältigte Produktion des gesellschaftlichen Reichtums Unterdrückung, Erniedrigung und Ausbeutung eines Tages überflüssig machen werden. Verkürzung der Arbeitszeit, in der die Menschen zur Arbeit für die Bewältigung der eigenen Not und für die gemeinschaftlichen Angelegenheiten gezwungen sind, ist ein durchgehender Programmpunkt der Gesellschaftsutopie der modernen Welt.“ (Negt 1987, S. 203)
Mit der wachsenden Bedeutung des Bürgertums wurde die Arbeit immer weiter aufgewertet. Der Bürger versuchte sich nicht nur gesellschaftlich zu etablieren, sondern er musste erst einmal seine Existenz auf psychischer ebene sichern. Aus diesem Grund war ihm die arbeit ein vorrangiges Bedürfnis. Dabei wird „ (…) die Bereitstellung von bezahlter Arbeit (…) zum entscheidenden Instrument der Bekämpfung von Armut und zugleich zur Einbindung der Menschen in eine gesellschaftliche Ordnung. Arbeitsgesellschaft heißt demnach Ordnungsgesellschaft. (…) Der tägliche Rhythmus der Arbeit, ihre Disziplin, ihre Werte, ihr Verständnis von Selbstverantwortlichkeit und Kooperation entsprechen damit auch einem Herrschaftsanspruch, nämlich dem der Herren der Arbeitsgesellschaft gegenüber ihren Arbeitern und Angestellten. Dieser Ordnungsanspruch der Arbeitsgesellschaft hat sich erhalten, ja er ist zu einem anthropologischen Selbstverständnis des Menschen, der seine Identität und Persönlichkeit letztlich nur in Arbeit ausbildet, aufgewertet und naturalisiert worden.“ (Beck 1999, S. 18) An dieser Stelle ist es wichtig noch mal darauf hinzuweisen, dass der Bürger ursprünglich als Arbeitsbürger gedacht war. Die Betonung lag dabei, wie Ulrich Beck herausstellt, auf „Arbeit“ und nicht auf Bürger.
1.3. Reformation: Entwicklung der neuzeitlichen Arbeitsethik
[...]
Arbeit zitieren:
Nicole Schumann, 2004, Arbeit im historischen Wandel, München, GRIN Verlag GmbH
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