Eine didaktische Analyse des „Konflikts um die Schuldenbremse auf rheinland-pfälzischer Landesebene“


Hausarbeit, 2012

25 Seiten, Note: 2,0


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

1 Einleitung

2 Gieseckes Konfliktdidaktik
2.1 Konfliktanalyse

3 Formulierung eines Problemziels

4 Politische Urteilsbildung

5 Politisches Handeln

6 Einordnung in den Lehrplan

Literaturverzeichnis

1 Einleitung

Am 12. Juni 2009 war es aus der Sicht einiger Befürworter endlich soweit. Nachdem der Bundestag der Schuldenbremse zuvor im Mai des gleichen Jahres mit einer Zwei-Drittel- Mehrheit zugestimmt hatte, oblag es nun dem Bundesrat der Schuldenbremse den Eintritt in das Grundgesetz zu gewähren. Die zu diesem Zeitpunkt rückblickend etwa zwei Jahre andauernde Debatte um die Eindämmung der „ausufernden Verschuldung“ der Bundesrepublik Deutschland, fand schließlich durch die mehrheitliche Einwilligung des Bundesrates in Form einer Grundgesetzänderung ihr Ende. In der stetigen Zunahme der Staatsverschuldung und hohen prognostizierten zukünftigen Staatsschulden (gemessen an der wirtschaftlichen Leistung des Staates) wurde eine Krise gesehen, welcher es an Einhalt bedurfte.1 Die Begrifflichkeit der „Schuldenbremse“ entspringt dabei seiner zweckdienlichen Bedeutung. So hatte die Föderalismusreform II im Jahr 2009 eine Änderung der Finanzverfassung zum Ziel um neue Verpflichtungen zur beziehungsweise entgegen der Staatsverschuldung zu formulieren.2 Ob die Schuldenbremse die Musterlösung des Schuldenproblems darstellt bleibt offen, da auch Kritiker negative Stellung zur ihr beziehen, drei Bundesländer sich dagegen aussprachen und ihr Erfolg sich erst noch herausstellen muss.3 Auch sollte der Begriff der Musterlösung vermieden werden, denn sowie es in politischen Entscheidungsprozessen keinen optimalen Entschluss gibt, durch welchen alle Beteiligten und Betroffenen zufrieden sind, so verhält es sich ebenso mit den politischen Urteilen der Schüler. Es ist durchaus wünschenswert, dass die Schüler zu differenzierten Urteilen gelangen, wenn sie ihre Positionierung innerhalb einer politischen Streitfrage beziehungsweise eines politischen Sachverhaltes mit Hilfe erlernter Instrumente begründen.4 Unter den sieben Artikeln, welche in Folge der Verfestigung der Schuldenbremse im Grundgesetz abgeändert wurden, tragen die Artikel 109 und 115 wesentlich den Stempel des Schuldenriegels. Diese beiden Artikel sind nach Artikel 143d „erstmals für das Haushaltsjahr 2011 anzuwenden.“5 Die Grundidee der Schuldenbremse lautet demnach, dass Bund und Länder dazu angewiesen sind ihren Haushalt auszugleichen, ohne dabei neue Schulden zu machen.

Brechen wir nun das Problem der Verschuldung der Bundesrepublik auf die Länder herunter und wagen eine Blick hinein, können wir verschiedene Mechanismen beobachten. Widmen wir uns dem Bundesland Rheinland-Pfalz. Ernst Beucher, Geschäftsführender Direktor des Landkreistags Rheinland-Pfalz wies in seiner Rede zur „Perspektive für die kommunalen Haushalte“ im Kontext der Schuldenbremse im Jahre 2010 auf die ungünstigen Finanzlagen der Kommunen, sowie der Kassenkredite des Landes hin, welchen erheblich entgegengesteuert werden muss. Gleichzeitig formuliert er an dieser Stelle bereits einige Lösungsansätze.6 Eine Maßnahme des Landes RLP zur Einsparung unter dem Schirm der Schuldenbremse lag im vergangenen Jahr (2011) in der angestrebten Schließung des OLG Koblenz, sowie vereinzelter polizeilicher Dienststellen. Im Interesse der GdP (Gewerkschaft der Polizei), des OLG’s und den Bürgern des Landes wurden diesen Einsparungsvorgängen versucht entgegenzuwirken.7 Auf der anderen Seite blickt die Europäische Union von oben auf die Unterzeichnerstaaten der Schuldenbremse herab, drängt diese zur gesetzlichen Verankerung dieser und verschärft die Überwachung der nationalen Haushalte.8 Aus den verschiedenen, dargelegten Blickwinkeln ist ein Spannungsfeld zu erkennen, insbesondere zwischen politischen Entscheidungsträgern, welche aufgrund gesetzlicher Vorkehrungen zum Handeln gezwungen sind und den Betroffenen dieser Schuldeneindämmung.

Das Thema der Schuldenbremse scheint als Unterrichtsgegenstand brauchbar zu sein, denn es beschäftigt sich mit einer „aktuellen Streitfrage“, womit nach Giesecke das Interesse der Schüler mobilisiert wird.9 Noch stärker kann die Auswahl dieser Thematik durch das Vorhandensein „unmittelbar Agierender“ untermauert werden, wodurch sich ein politisches Problem zu einem gegenwartsnahem Konflikt verstärkt. Der konfliktorientierte Ansatz kann in diesem Fall verwandt werden, jedoch verweist Giesecke auf den Erhalt einer thematischen Komplexität, welcher eher dem Fähigkeitsniveau der „gymnasialen Oberstufe“ entspricht.10

2 Gieseckes Konfliktdidaktik

Als Quintessenz des politischen Unterrichts nennt Giesecke die „Mitbestimmung“ des Einzelnen, welche er aus dem Recht des Bürgers, auf die politische Entwicklung mitbestimmend Einfluss zu nehmen, ableitet (dem GG entnommen). Der Schüler soll sich nachhaltig im Rahmen einer fortwährenden Demokratisierung die Fähigkeit zur „Durchsetzung der eigenen Interessen in manifesten Konflikten…“ aneignen, und ebenfalls die „Ausbildung einer auf handlungsrelevante politische Realitäten bezogenen Vorstellungs- und Urteilsfähigkeit“11 erlangen.

Didaktisch gliedert Giesecke den politischen Unterricht in zeitlich aneinander anknüpfende Phasen. Als Einstieg wird ein politischer Konflikt auf der Basis erster Eindrücke seitens der Schüler ergründet, nachfolgend die in Leitfragen umstrukturierten politischen Kategorien auf das Thema angewandt und im Anschluss das erlernte Wissen in gesamtgesellschaftliche Zusammenhänge eingebettet. Anschließend wird das erworbene Wissen wiederholt und die Leitfragen in Grundansichten umformuliert. Daraufhin erfolgt eine Rückblende auf den Einstieg mithilfe einer fundierten Willens- und Urteilsbildung. Als Abschluss erfolgt die Feststellung der wirklichen Handlungsmöglichkeiten und deren praktischen Anwendung. Innerhalb dieses Musters vergräbt Giesecke verschiedene Teilziele des politischen Unterrichts, welche beispielsweise sind: Die Analyse eines aktuellen Konflikts, eine gesamtgesellschaftliche Vorstellung (Einzelfall in größere Zusammenhänge einfügen), oder gar historische Perspektiven und eine Informationsermittlung.12 Von zentraler Bedeutung des politischen Unterrichts sind die Kategorien der Konfliktanalyse, welche dem Schüler den Zugang und das Verständnis des Politischen erleichtern und somit eröffnen. Das Modell Gieseckes wurde von Lingelbach weiterentwickelt, welcher dieses unter dem Dreischritt „Sehen - Beurteilen - Handeln“ = Konfliktanalyse - Urteilsbildung - politisches Handeln zusammenfasste. Dieser Dreischritt eröffnet einen überschaubaren Blick auf Gieseckes didaktischen Aufbau.13

Im Zentrum Gieseckes Unterrichtsvorstellung stehen nun die Kategorien der Konfliktanalyse zur Aufschließung des Konflikts, sowie das Aktionswissen. Aktionswissen bedeutet, dass das menschliche Bewusstsein in der Lage ist einen politischen Konflikt zu bearbeiten, indem es daraufhin instrumentalisiert wird. Der Schüler soll also seine Informationen und Interpretationsmuster dahingehend organisieren ein Aktionswissen mobilisieren zu können, welches rational durchbaubar ist. Die Kategorien zur Analyse des Konflikts setzen sich aus den Ebenen „Konflikt, Konkretheit, Macht, Recht, Interesse, Solidarität, Funktionszusammenhang, Ideologie, Geschichtlichkeit und Menschenwürde“ zusammen. Wichtig ist die praktische Vermittlung eines Konfliktes, nämlich die Kategorien an diesen heran zu tragen und nicht von ihm abzulesen.14 Die Zentrierung um die Begrifflichkeit des Konflikts eröffnet eine Definition des Politischen als „noch nicht Entschiedenes“, was einer ordnenden verbindlichen Entscheidung bedarf, welche wiederum selbst einen Konflikt darstellt. Weiterhin bestimmt der Begriff die inhaltliche Auswahl geeigneter (aktueller) Fälle. Was nicht als Konflikt darstellbar ist, findet in dieser didaktischen Richtung keinen Eingang zum Unterricht. Die Kategorien werden in Leitfragen umgewandelt und dienen als Erkenntnisinstrumenten zur Unterstützung eines „exemplarisch politischen Lernprozesses“. Im konflikthaften Streit um das „Richtige“ entsteht eine Differenz zwischen den streitenden Parteien und es gilt aus dem alltäglichen Bewusstsein der Schüler in ein wissenschaftliches Bewusstsein zu gelangen. Somit bietet die Fachdidaktik nach diesem Konzept eine Möglichkeitswissenschaft, wodurch Schüler Hilfsinstrumente an die Hand bekommen welche ihr politisches Bewusstsein schärfen und sie bei ihrer Identitätsbildung begleiten.15 Zusammenfassend kann festgehalten werden, dass das oberste Ziel die „Mitbestimmung“ darstellt, Probleme mithilfe des Aktionswissens (auf einem Orientierungswissen = deklarative Kenntnisse gründend) gelöst werden, die Lernzielart die Konfliktanalyse repräsentiert und der Unterrichtsgegenstand der Konflikt als konkreter Fall ist.16 Im Sinne des Kontroversitätsprinzip des Beutelsbacher Konsens können die Schüler aufgrund der Komplexität (z.B. mehrere Akteure oder verfassungsrechtliche Reglungen) und der Unbestimmtheit (Konflikt als Ereignis mit unterschiedlichen Stellungnahmen) pluralistisch diskutieren. Dies entspringt der Handhabung des Politikbegriffs, welcher im Rahmen des Konflikts als „Auseinandersetzung um Streitfragen in der Gesellschaft“ gleichkommt und an der Alltagserfahrung der Schüler Anschluss findet.17

Im Sinne dieser Arbeit sollen der Schritt der Konfliktanalyse und die anschließende Urteilsbildung in den Fokus genommen werden, sowie das Feld des politischen Handelns behandelt werden.

2.2 Konfliktanalyse

Bevor im folgenden Abschnitt die Thematik der Schuldenbremse, dargestellt auf regionaler Landesebene, mittels Kategorien durchleuchtet wird soll zunächst deren Begrifflichkeit kurz definiert und das Konflikthafte der Debatte herausgestellt werden. Schon der Buchtitel von Koemms Werk zur Schuldenbremse, „Eine Bremse für die Staatsverschuldung?“ spiegelt die Intention dieser verfassungsändernden Finanzreglung wieder. Im Kern der Staatsverschuldung, so schreibt Koemm, befindet sich ein geschädigter Staatshaushalt, welcher unter der Sucht der Kreditaufnahme beständig leidet. In der Föderalismusreform 2009 wurde dieses Problem lösungsfindend involviert. Bei dem Problem der Staatsverschuldung handelt es sich um ein föderales Thema, da Bund und Länder im „Rahmen der geltenden Finanzverfassung in unterschiedlich hohem Ausmaß auf Kredite angewiesen sind, die Schuldenberge unterschiedlich hoch sind und das Unionsrecht die innerstaatliche Koordination der Verschuldung verlangt."18 Am Ende des Gesetzgebungsprozess zur Föderalismusreform 2 stand und steht demnach eine „Verschuldungsregel mit Verfassungsrang.“ Die Bundeszentrale für politische Bildung titelt die Schuldenbremse kerntreffend als „Fiskalregel, ein Regime höherrangigen Rechts, das sich den Staatsausgaben und ihrem Verhältnis zu den staatlichen Einnahmen widmet.“19 Selbst die Kommunen sind aufgefordert ihren Anteil zur Schuldenbewältigung durch eigens vertraglich bestimmte Maßnahmen (bspw. Erhöhung der Hundesteuer) beizutragen. Der Blick der Analyse fällt jedoch zur Eingrenzung der Thematik auf das schuldenminimierende Agieren der Landesregierung RLP und dem Aspekt der Sicherheit.

Indem nun der Konfliktcharakter der Schuldenbremse offen gelegt wird, wird zugleich die erste Kategorie von Gieseckes Analyse gebraucht, nämlich die des „ Konflikts “. Es kann gefragt werden: Worin besteht die Diskrepanz, der Konflikt, die Gegnerschaft? Der Widerspruch, die Auseinandersetzung entfacht sich zwischen den Maßnahmen zum Abbau von „Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben“ und dem gemeinwohlorientieren Aspekt der Sicherheit und der Angst um den eigenen Arbeitsplatz.

[...]


1 Vgl. Axel Springer AG (WELT ONLINE): Bundesrat. Schuldenbremse im Grundgesetz verankert (12.06.2009), http://www.welt.de/politik/article3914768/Schuldenbremse-im-Grundgesetz-verankert.html (aufgerufen am 03.01.1012)

2 Vgl. Thye, Marius: Die neue „Schuldenbremse“ im Grundgesetz. Zur neuen Gestalt der Finanzverfassung nach der Föderalismusreform II, Halle an der Saale 2010, S.19

3 Vgl. Axel Springer AG (WELT ONLINE), Bundesrat. Schuldenbremse im Grundgesetz verankert

4 Vgl. Massing, Peter: Kategoriale politische Urteilsbildung, in Kuhn, Hans-Werner: Urteilsbildung im Politikunterricht. Ein multimediales Projekt, Schwalbach 2003, S. 95

5 Vgl. Deutscher Bundestag: Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland, Berlin 2010, S. 105-106/130/142 1

6 Vgl. Landkreistag Rheinland-Pfalz: „Perspektiven für die kommunalen Haushalte im Spannungsfeld von Wirtschaftskrise und Schuldenbremse“ -Rede zur Einbringung des Geschäftsberichts 2010 (12.11.2010), http://landkreistag.rlp.de/landkreistag_rlp/Aktuell/Archiv/November%202010/12.11.2010%3A%20%E2%80%9 EPerspektiven%20f%C3%BCr%20die%20kommunalen%20Haushalte%20im%20Spannungsfeld%20von%20W irtschaftskrise%20und%20Schuldenbremse%E2%80%9C%20-Rede%20zur%20Einbringung%20des%20Gesch%C3%A4ftsberichts%202010/ (aufgerufen am 01.07.2012)

7 Vgl. Frankfurt Allgemeine Zeitung: Proteste gegen Kurt Beck. Juristen begehren auf (11.07.2011), http://www.faz.net/aktuell/politik/inland/2.1658/proteste-gegen-kurt-beck-juristen-begehren-auf-15205.html (aufgerufen am 01.06.2012)

8 Vgl. Bundeszentrale für politische Bildung: EU-Gipfel stärkt Wirtschaftsunion (12.12.2011), http://www.bpb.de/themen/I83YZY,0,0,EUGipfel_st%E4rkt_Wirtschaftsunion.html (aufgerufen am 11.01.2012)

9 Vgl. Giesecke, Hermann: Didaktik der politischen Bildung (2. Aufl.), München 1966, S. 128

10 Vgl. Giesecke, Hermann: Politische Bildung. Didaktik und Methodik für Schule und Jugendarbeit, München 1993, S.69/81

11 Giesecke, Hermann: Didaktik der politischen Bildung (9. Aufl.), München 1974, S. 144

12 Vgl. ebd., S. 144-156/182

13 Vgl. Gagel, Walter: Geschichte der politischen Bildung in der Bundesrepublik Deutschland 1945 - 1989: zwölf Lektionen (2. Aufl.), Opladen 1995, S. 160-161

14 Vgl. Giesecke, Didaktik der politischen Bildung (9. Aufl.), S. 159-161

15 Vgl. Grammes, Tilman: Politikdidaktik und Sozialisationsforschung. Problemgeschichtliche Studien zu einer pragmatischen Denktradition in der Fachdidaktik, Frankfurt am Main 1986, S. 94

16 Vgl. Hilligen, Wolfgang: Zur Didaktik des politischen Unterrichts (4. Aufl.), Bonn 1985, S. 150-151

17 Vgl. Gagel, Walter: Drei didaktische Konzeptionen. Giesecke, Hilligen, Schmiederer, Schwalbach 1994, S. 8 4

18 Koemm, Maxi: Eine Bremse für die Staatsverschuldung?: Verfassungsmäßigkeit und Justitiabilität des neuen Staatsschuldenrechts, Tübingen 2011, S. 37

19 Bundeszentrale für politische Bildung: Schuldenkrise und Demokratie. Konzept und Herausforderungen der Schuldenbremse (23.3.2012), http://www.bpb.de/apuz/126016/konzept-und-herausforderungen-der-schuldenbremse?p=0 (aufgerufen am 26.04.2012)

Ende der Leseprobe aus 25 Seiten

Details

Titel
Eine didaktische Analyse des „Konflikts um die Schuldenbremse auf rheinland-pfälzischer Landesebene“
Hochschule
Rheinland-Pfälzische Technische Universität Kaiserslautern-Landau
Note
2,0
Autor
Jahr
2012
Seiten
25
Katalognummer
V279549
ISBN (eBook)
9783656734659
ISBN (Buch)
9783656734642
Dateigröße
644 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Schuldenbremse, didaktische analyse, Giesecke, Konfliktanalyse, Rheinland-Pfalz, Konfliktdidaktik, Konflikt, Urteilsbildung, Politisches Handeln
Arbeit zitieren
Jan Wetterauer (Autor:in), 2012, Eine didaktische Analyse des „Konflikts um die Schuldenbremse auf rheinland-pfälzischer Landesebene“, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/279549

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