Inhaltsverzeichnis
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1 Einleitung
1
2 Interjurisdiktioneller Wettbewerb
2
2.1 Ökonomische Modelle 2
2
2.1.1 Tiebout - Modell
4
2.1.2 Überblick zu weiteren Modellen
2.2 Wettbewerbsföderalismus 5
5
2.2.1 Konzept des Wettbewerbsföderalismus
7
2.2.2 Chancen und Grenzen des Konzeptes
3 Wettbewerbsföderalismus in der Schweiz
8
3.1 Die föderative Verfassung der Schweiz 8
3.2 Auswirkungen des Wettbewerbs 10
10
3.2.1 Einkommensbesteuerung natürlicher Personen
12
3.2.2 Einkommensbesteuerung juristischer Personen
13
3.2.3 Sozialversicherung
4 Fazit und Ausblick
14
Literaturverzeichnis
16
Darstellungsverzeichnis
11
Darstellung 1: Der Grundaufbau des föderalistischen Systems der Schweiz
1
1 Einleitung
Wie wichtig das Thema Föderalismus für einzelne Staaten und deren Bürger ist, zeigt sich alleine an der Tatsache, dass an der Internationalen Föderalismus -Konferenz in St. Gallen Ende August 2002 rund 500 Delegierte aus fast 60 Staaten teilnahmen. 1 Doch auch die Fülle von Konzepten und Theorien deuten auf die lange Tradition der wissenschaftlichen Diskussion über den Föderalismus.
Wettbewerb zwischen Jurisdiktionen 2 ist in der Realität ein häufig zu beobachtendes Phänomen. Beispielswe ise konkurrieren verschiedene Regionen um die Ansiedlung neuer Unternehmen, unterschiedliche Staaten um neue Einwohner und unterschiedliche Regierungen um Kompetenzen zur Durchführung politischer Maßnahmen. 3 Ein durch den Ökonom Tiebout 4 erstmals 1956 diskutiertes Konzept zum interjurisdiktionellen Wettbewerb fand Ende der 1980er Jahre erneut Beachtung in der Diskussion. Unter den Begriffen „competitive federalism“, „competition among governments“ und „interjurisdictional competition“ entstand sie in den USA. Somit fand der interjurisdiktionelle Wettbewerb, der sich bei dezentralen Entscheidungen über öffentliche Leistungen und Steuern einerseits und Mobilität der Bürger zwischen den Gebiets-körperschaften andererseits zwangsläufig ergibt, wieder Berücksichtigung in der ökonomischen Föderalismustheorie, um auf diese Weise zu einer integrierten Theorie des Wettbewerbsföderalismus zu gelangen. 5 Diese Arbeit soll einen Einblick in die Theorie zum interjurisdiktionellen Wettbewerb geben, und anhand empirischer Untersuchungen für die Schweiz dessen Auswirkungen aufzeigen. Eine allumfassende Darstellung des föderativen Systems der Schweiz ist im Rahmen dieser Arbeit jedoch nicht möglich, deshalb beschränke ich mich auf die wichtigsten Merkmale und Auswirkungen.
Zunächst soll im zweiten Abschnitt als grundlegendes Modell des interjurisdiktionellen Wettbewerbs das Tiebout-Modell beschrieben und ein kurzer Überblick zu weiteren Modellen gegeben werden. Anschließend wird das Konzept des Wettbewerbsföderalismus vorgestellt, wobei ich auch auf die Chancen und Grenzen dieses Konzeptes eingehen we rde.
1 Vgl. http://www.federalism2002.ch.
2 Jurisdiktionen = Gebietskörperschaften als t erritorial definierte staatliche Einheiten. Vgl. Kerber, 2000, S. 368.
3 Vgl. Sauerland, 2000, S. 90.
4 Vgl. Tiebout, 1956, S. 416-424.
5 Vgl. Kerber, 2003, S. 2.
2
Im dritten Abschnitt folgt eine kurze Darstellung der föderativen Verfassung der Schweiz. Die Auswirkungen des Wettbewerbsföderalismus sollen anschließend anhand der Einkommensbesteuerung natürlicher und juristischer Personen sowie der Sozial-versicherung dargestellt werden. Der letzte Abschnitt enthält ein Fazit mit einem kurzen Ausblick auf künftige Entwicklungen.
2 Interjurisdiktioneller Wettbewerb
2.1 Ökonomische Modelle
2.1.1 Tiebout - Modell
Mit Tiebouts Theorie des wettbewerblichen Angebots lokaler öffentlicher Güter existierte bereits seit 1956 ein Modell für den horizontalen Wettbewerb zwischen Jurisdiktionen. 6 Er versuchte einen Mechanismus herzuleiten, der auf der Ebene von untergeordneten Gebietskörperschaften eine marktanaloge effiziente Versorgung mit öffentlichen Leistungen sicherstellt. Er fand diesen Mechanismus in der „Abstimmung mit den Füßen“ oder „voting by feet“. Die wandernden Akteure in seinem Modell sind die Haushalte als Steuer zahlende Bürger. 7 Die „Abstimmung mit den Füßen“ ermöglicht nun den Individuen diejenige Gemeinde als Wohnort zu wählen, die ihnen gemäß ihren Präferenzen eine optimale Kombination von Steuerbelastung und öffentlichen Leistungen anbietet. Für die ve rschiedenen Gemeinden ergibt sich eine Wettbewerbssituation, in deren Gleichgewicht, je nach den Präferenzen der Bürger, unterschiedliche Niveaus an öffentlichen Leistungen angeboten werden. 8 Der Wettbewerb unter den Gemeinden führt nach Tiebout nicht nur zu einem optimalen Angebot an öffentlichen Leistungen, sondern auch zu einer effizienten Gemeindestruktur. 9 Somit ist ebenfalls denkbar, dass sich in einem Bundesstaat die optimale Gebietskörperschaftstruktur aus dem Wettbewerb ergibt.
Um das Tiebout-Modell vollständig einordnen und diskutieren zu können, ist ein Blick auf seine wesentlichen Annahmen sinnvoll. Sie lauten wie folgt: 10 a. Die Bürger sind Konsumenten kommunaler Dienstleistungen; sie maximieren ihren Nutzen unter vollständiger Information über die ihnen angebotenen Alternativen.
6 Vgl. Tiebout, 1956, S. 416-424.
7 Vgl. Sauerland, 2000, S. 91.
8 Vgl. Feld / Kirchgässner / Savioz, 1997, S. 4.
9 Vgl. Blankart, 2001, S. 563.
10 Vgl. Blankart, 2001, S. 563-564.
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b. Die Gemeinden sind im Wettbewerb stehende Gewinnmaximierer. 11 c. Die Finanzierung erfolgt über Zugangspreise, auch Äquivalenzsteuern genannt. d. Die Technologie ist durch U-förmige Kostenkurven gekennzeichnet. e. Es gibt keine grenzüberschreitenden Spillover-Effekte. f. Die Konsumenten haben keinerlei Mobilitätskosten.
g. Die Bürger beziehen ausschließlich Dividendeneinkommen, so dass sie unter dem Gesichtspunkt der Einkommenserzielung keinen Grund haben einen bestimmten Wohnsitz einem anderen vorzuziehen.
h. Die Zahl der Gemeinden, unter denen die Bürger auswählen können, ist hinreichend groß.
Aus den Annahmen lässt sich zudem ableiten 12 , dass
- sich in den einzelnen Gemeinden jeweils Nachfrager mit homogenen Präferenzen in Bezug auf die bereitgestellten Leistungen zusammenfinden.
- die allokative Effizienz sichergestellt ist, da die Nachfrager aus einer Vielzahl von Anbietern ihren optimalen Versorger auswählen.
- ausgehend von dieser Verteilung der Bevölkerung auf die einzelnen Gemeinden die Anbieter einen Anreiz haben, die optimale Einwohnerzahl zu erreichen und zu erhalten.
Klar ist aber auch, dass die genannten Annahmen sehr restriktive Annahmen sind und somit genügend Angriffsfläche für Kritik bieten. Ist beispielsweise der Wettbewerb nur sehr schwach ausgeprägt, so hat dies Auswirkungen auf die Annahmen a-c. Die Gemeinden werden in diesem Fall Steuern auch aus rein fiskalischen Gründen erheben, wobei Wettbewerb zwischen Gebietskörperschaften dann zu negativen Konsequenzen führen kann. 13 U-förmige Kostenkurven, und damit steigende Skalenerträge, treten auch auf, wenn die Gemeinden zu klein sind, um ihre Anlagen voll auszunutzen. 14 Einige Autoren schließen hieraus ein Versagen des Tiebout-Wettbewerbs. 15 Ein weiteres Problem ergibt sich aus den Annahmen f-h. Sind sie nicht erfüllt, so etabliert sich Monopolmacht bei den Gebietskörperschaften. Diese entsteht insbesondere dann, wenn die Bürger Mobilitätskosten haben oder wenn sie von Arbeitseinkommen leben und ihre Arbeits-produktivität ortsgebunden ist.
11 Bei Tiebout eine implizite Annahme.
12 Vgl. Sauerland, 2000, S. 92.
13 Vgl. Feld / Kirchgässner / Savioz, 1997, S. 4.
14 Vgl. Blankart, 2001, S. 566.
4
Es wird deutlich, dass das Tiebout-Modell geeignet ist um interjurisdiktionellen Wettbewerb zu erklären, vor allem auch dann, wenn außer den Gemeinden auch die überge-ordneten Ebenen des Föderalstaates betrachtet werden. Jedoch kann ein Nichtzutreffen der Modellannahmen zu Wettbewerbs- und Marktversagen führen. 16 Im Folgenden werden einige weitere Modelle vorgestellt, die systematisch das Grundmodell von Tiebout ergänzen bzw. auf Unzulänglichkeiten eingehen.
2.1.2 Überblick zu weiteren Modellen
Das erste Modell von Oates/Schwab 17 , befindet sich ganz in der Tradition von Tiebout. Hier sind es nun die Unternehmen, die als vollkommen mobil modelliert werden. Bei Abwanderung von Unternehmen wirken negative Steuerexternalitäten auf die verbleibenden Einwohner und dies in einem höheren Maße, als bei Abwanderung von Haushalten. Entsprechend kommt es zu höheren positiven Steuerexternalitäten wenn Unternehmen zuwandern. Somit tritt auch ein Wettbewerb um den mobilen Faktor Kapital auf. Anbieter-Jurisdiktionen we rden nun solange die Unternehmenssteuersätze senken, wie die positiven Steuerexternalitäten den Rückgang des Steueraufkommens, der aus der Senkung der Sätze resultiert, überkompensieren. 18 Somit werden auch in diesem Modell die allokative Effizienz und die Bereitstellungseffizienz realisiert.
Ein weiteres Modell liefert McGuire. 19 Sie greift die bisher ausgeklammerte Distribution von Einkommen als Aufgabe staatlicher Instanzen in ihrem Modell zum interjurisdiktionellen Wettbewerb auf. Entscheidend ist ihre Annahme, dass, im Gegensatz zu Ti ebout, die Haushalte und Unternehmen heterogen hinsichtlich ihres Einkommens und ihrer Mobilität sind. Somit ist für McGuire zwar eine effiziente Bereitstellung öffentlicher Güter möglich, doch die allokative Effizienz wird nicht erreicht. 20 Weiterhin verdeutlicht Sie, dass ein Zustandekommen von Wettbewerb nur unter bestimmten Rahmenbedingungen auftritt und entsprechend nur unter bestimmten Rahmenbedingungen zu den gewünschten Ergebnissen führt. 21
15 Vgl. Sinn, 1997, S. 247-274.
16 Vgl. Blankart, 2001, S. 565.
17 Vgl. Oates / Schwab, 1991, S. 127-145.
18 Vgl. Sauerland, 2000, S. 92.
19 Vgl. McGuire, 1991, S. 153-166.
20 Zu den Auswirkungen und Folgen vgl. McGuire, 1991, S. 153-166.
21 Vgl. Sauerland, 2000, S. 93.
Arbeit zitieren:
Christian Steuer, 2004, Interjurisdiktioneller Wettbewerb und seine Auswirkungen auf die Schweiz, München, GRIN Verlag GmbH
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