Aristoteles’ Begriff von Demokratie


Hausarbeit, 2013

20 Seiten, Note: 3,0


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

Tabellenverzeichnis

1 Einleitung
1.1 Definition der zentralen Begriffe
1.2 Vorgehensweise / Methodik

2 Wiedergabe der Gedanken des Primärtexts
2.1 Allgemeine Übersicht
2.2 Zentrale Gedanken der 8 Bücher

3 Analyse des Primärtexts und der Hypothesen
3.1 Aristoteles – Freund oder Feind der Demokratie?
3.1.1 Aristoteles’ Demokratiebegriff
3.1.2 Aristoteles’ Demokratiekritik
3.2 Abgrenzung Aristoteles’ von Platon
3.3 Auswirkungen von Aristoteles’ Demokratielehre

4 Schluss / Eigene begründete Stellungnahme

5 Literaturverzeichnis

Tabellenverzeichnis

Tabelle 1: Aristoteles’ Demokratiebegriff (eigene Darstellung)

Tabelle 2: Aristoteles’ Demokratiekritik (eigene Darstellung)

Tabelle 3: Aristoteles’ Abgrenzung von Platon (eigene Darstellung)

Tabelle 4: Auswirkungen von Aristoteles’ Demokratielehre (eigene Darstellung)

1 Einleitung

Die Hausarbeit beschäftigt sich mit dem Bereich der Demokratieforschung und soll auf der Grundlage qualitativer und quantitativer Daten, im Rahmen einer Analyse, die Demokratietheorie von Aristoteles bzw. dessen Begriff von Demokratie untersuchen. Die für diese Arbeit konzipierte Hypothese bzw. Leitfrage lautet wie folgt: Ist Aristoteles eher ein Freund oder Feind der Demokratie gewesen? Weitere Hypothesen, welche bearbeitet werden sollen, gehen der Frage nach, ob die Demokratielehre von Aristoteles wegweisend für die späteren Auffassungen von Demokratie gewesen ist bzw. wie er sich von Platon abgegrenzt hat. Darüber hinaus ist es das Ziel, angelehnt an das Thema dieser Hausarbeit, im Rahmen der Analyse der Fragestellungen die zentralen Aspekte in Aristoteles’ Demokratiebegriff herauszuarbeiten. Das Untersuchungsinteresse ergibt sich aus der Tatsache, dass Aristoteles zu den bekanntesten und einflussreichsten Philosophen gehörte und unter anderem mit seiner Staatsformenlehre ein bedeutendes Werk geschaffen hat, womit gleichzeitig auch der Schwerpunkt erläutert wäre. Dieser wird nämlich auf der Aristotelischen Staatsformenlehre und ihrer Bedeutung für Definition von Aristoteles’ Begriff von Demokratie liegen. Im Folgenden werden nun zuerst die zentralen Begriffe definiert und dann die Vorgehensweise bzw. Methodik beschrieben.

1.1 Definition der zentralen Begriffe

Wie oben bereits erwähnt, sollen hier nun die wichtigsten Begriffe für die Hausarbeit definiert werden. Zunächst ist natürlich Aristoteles ein zentraler Begriff dieser Hausarbeit. „Aristoteles wird im Jahre 384 v. Chr. in Stageira (heute: Starro), einer kleinen Stadtrepublik im Nordosten Griechenlands, geboren. In den Jahren 67 bis 347 hält er sich an Platons Akademie in Athen auf, wohin er nach zwölf „Wanderjahren“ zurückkehrt (…)“. „Schon weil Aristoteles Metöke („Beisasse“) ist, also ein Ausländer mit „Niederlassungsbewilligung“, aber ohne politische Rechte, mischt er sich in die Politik von Athen nicht ein. Er begründet jedoch eine selbständige Wissenschaft der Politik“. Nach seinem Tod im Alter von 62 Jahren „hinterläßt (er) ein universales Werk philosophischer und einzelwissenschaftlicher Forschung, das in seiner Verbindung von Erfahrung, Begriffsschärfe und spekulativem Denken in der Geschichte menschlichen Geistes seinesgleichen sucht.“ (Höffe 2000a: 5f.) Als nächstes wird sich dem Begriff der Demokratie angenommen. „„Demokratie" ist abgeleitet aus „demos" - dem griechischen Wort für Volk, Volksmasse oder Vollbürgerschaft – und „kratein", was „herrschen" oder „Macht ausüben" heißt. Demokratie ist insoweit Herrschaft oder Machtausübung des Volkes oder Herrschaft der Vielen, im Unterschied zur Herrschaft der Wenigen, wie in der Aristokratie oder der Oligarchie, oder zur Einerherrschaft, wie im Falle der Monarchie oder der Tyrannis. "Volk" wird dabei politisch definiert, als Staatsvolk, als Gesamtheit der Freien und Gleichen, nicht nach ethnischer Zugehörigkeit“ (Schmidt 2008: 17). Auch die Staatsformenlehre soll als zentraler Begriff der Hausarbeit hier kurz erläutert werden. Die Staatsformenlehre von Aristoteles kann in zwei verschiedene Formen unterschieden werden: In der ersten aristotelischen Staatsformenlehre werden drei gute sowie drei entartete Verfassungen nach den Kriterien Anzahl der Herrschaftsausübenden und Nutzen für die Gesamtheit unterschieden, wobei die Demokratie zu den entarteten Verfassungen gezählt wird. In der zweiten aristotelischen Staatsformenlehre wird sich der Demokratie im Besonderen angenommen. Durch verschiedene Kriterien bzw. Merkmale lassen sich hierbei 4 bis 5 unterschiedliche Arten von Demokratie gewinnen. Für Aristoteles ist dabei eine Mischverfassung aus Demokratie und Oligarchie die beste Staatsverfassung (vgl. Kutz 2007).

1.2 Vorgehensweise / Methodik

Nach der Einleitung und der Definition der zentralen Begriffe soll nun die Vorgehensweise bzw. die Methodik dieser Hausarbeit erläutert werden. Als Primärliteratur steht eine Übersetzung von Aristoteles` Politik zur Verfügung und die theoretische Basis bildet die Demokratietheorie von Aristoteles innerhalb der Aristotelischen Staatsformenlehre, welche unter anderem im nächsten Abschnitt vorgestellt wird. Die disziplinäre Ausrichtung ist empirisch-soziologisch mit quantitativen Methoden und die Vorgehensweise ist deduktiver Art. Die verwendeten empirischen Daten können in qualitativer oder quantitativer Weise erhoben worden sein. Im Anschluss an die Wiedergabe der Gedanken des Primärtextes, beginnt die eigentliche Untersuchung. Die aufgestellte Hypothese bzw. Leitfrage wird untersucht, indem man mit Hilfe der Demokratietheorie von Aristoteles zunächst seinen Demokratiebegriff klärt und dann durch die aristotelische Staatsformenlehre die Einstellung Aristoteles’ zu der Demokratie im Zuge der Beschäftigung mit anderen Staatsformen klärt. Die weiteren Hypothesen werden weniger durch die Primärliteratur, als vielmehr durch Sekundärliteratur untersucht werden. Die Reihenfolge der Untersuchungsschritte richtet sich nach dem Inhaltsverzeichnis. Der in dieser Hausarbeit verwendete Demokratiebebegriff für die Leitfrage bzw. Haupthypothese versteht als die Demokratieauffassung von Aristoteles aus der damaligen Zeit. Beim dritten Punkt des Hauptteils, welcher mögliche Auswirkungen der aristotelischen Staatsformenlehre auf spätere Theoretiker behandelt, wird ebenfalls vom dem aristotelischen Demokratiebegriff ausgegangen. Im letzten Abschnitt werden dann alle Ergebnisse noch einmal zusammengefasst.

2 Wiedergabe der Gedanken des Primärtexts

In diesem Abschnitt sollen nun in möglichst kompakter Form die zentralen Gedanken der Bücher aus Aristoteles’ Politik wiedergegeben werden. Bevor dies geschieht, wird aber zunächst ein allgemeiner Blick auf die verwendete Primärliteratur geworfen.

2.1 Allgemeine Übersicht

Das Werk Politik ist aus Manuskripten hervorgegangen, welche in einem Zeitraum zwischen 345 und 325 v. Chr. entstanden sind. (vgl. Schmidt 2008: 27). Die auch als Hauptschrift zur Politischen Philosophie bezeichnete Politik „hat einen thematisch und methodisch so weiten Horizont, daß sie (…) nicht nur von Philosophen, Philologen und Historikern studiert wird, sondern auch von Rechts- und Verfassungstheoretikern, von Politikwissenschaftlern, selbst von empirisch orientierten Sozialwissenschaftlern“ (Höffe 2000a: 7). Obwohl die Politik kein Werk aus einem Guss ist, stellt sie jedoch eine weitestgehend zusammenhängende Lehre dar. (vgl. ebd.).

2.2 Zentrale Gedanken der 8 Bücher

In Buch I geht es nun zunächst darum, dass der Mensch nur in der Polis eigenständig ist. Darüber hinaus werden die zentralen menschlichen Gemeinschaften betrachtet, von denen ausgehend sich die Familie entwickelt (Mann/Frau oder Herr/Sklave), welche ihrerseits den Staats konstituiert (vgl. Susemihl/Kullmann 2009: 13). Aristoteles entfaltet dabei in Buch I drei Theoreme, welche relativ unabhängig voneinander sind: 1. Die oberste Gemeinschaft (die Politische) strebt nach dem höchsten Gut, 2. Polisherrscher, König, Hausvorstand und Herr unterscheiden sich nicht nur von Anzahl der Beherrschten, sondern üben verschiedene Arten von Herrschaft aus und 3. Aristoteles’ politische Anthropologie, das gute und gelungene Leben ist das optimale Gut. Die politische Anthropologie ist neben der Staatsformenlehre der wirkungsmächtigste Gedanke der Politik (vgl. Höffe 2000b: 21). Innerhalb dieser politischen Anthropologie stellt Aristoteles vier Thesen auf: „Physei politikon zôon – dieses Grundwort politischer Anthropologie entfaltet Aristoteles’ Politik (…) in Verbindung mit drei anderen Behauptungen: die Polis sei die vollkomene Gemeinschaft (…), sie sei natürlich (…), schließlich sie von Natur aus früher als das Haus und die Individuen“ (ebd.: 22). In Buch II vermittelt Aristoteles seine Ansicht über bestehende utopische wie reale Staatsmodelle (vgl. Höffe 2000a: 13). Dabei spricht er viele Themen an: Die Familie, das Privateigentum, die Kluft zwischen Reichen und Armen und die richtige Verteilung der politischen Macht. Diese Themen haben laut Aristoteles eines gemeinsam, nämlich wie die Bürger eine Gemeinschaft integriert werden können und sich nicht in feindliche Fraktionen unterteilen (vgl. Kraut 2000: 59). Buch III analysiert die Grundbegriffe der Bürger (Staatsbürgerschaft, politische Rechte) sowie der Polis und gibt einen grundlegenden Überblick über die Verfassungen der aristotelischen Staatsformenlehre. Aristoteles unterscheidet dabei drei positive (Monarchie, Aristokratie, Politie) und drei entartete Verfassungen (Tyrannis, Oligarchie, Demokratie) (vgl. Höffe 2000a: 13). Indem er jeder Verfassung zwei Kriterien zuweist (Nutzen für die Gesamtheit/ Anzahl der Herrschenden) entsteht ein sogenanntes Sechserschema (vgl. Bien 2012: 55-58). In diesem Zusammenhang spricht man auch von der ersten aristotelischen Staatsformenlehre (vgl. Kutz 2007). Buch IV beinhaltet gleich zu Beginn „ein Programm für die ganze politische Wissenschaft“ (Höffe 2000a: 13). Aristoteles sieht die Wissenschaft in der Pflicht, 1. zu untersuchen, welche Verfassung die Beste ist. 2. sollte man diskutieren, welche Verfassung zu welchen Menschen passt. Der Verfassungstyp ist nach den Möglichkeiten der Bevölkerung zu Realisierung ihres Glücks zu wählen. 3. muss herausgefunden werden, welche Verfassung unter bestimmten gegebenen Umständen die beste Verfassung ist. Abschließend sollte 4. überprüft werden, welche Art von Verfassung zu der größten Anzahl von Staaten passt. Ein weiteres großes Thema in diesem Buch ist die Analyse der einzelnen Verfassungsformen unter empirischen Aspekten (vgl. ebd.: 13). „Dazu ist es vor allem erforderlich, das jeweilige Telos im Sinne die Möglichkeiten (2) bis (4) darzulegen, das mit dem unter bestimmten Verhältnissen je nach Zusammensetzung der Bevölkerung erreichbaren Glück identisch ist“ (ebd.: 13f.). Dabei werden vor allem die verschiedenen Formen der Demokratie und Oligarchie behandelt. Durch das Aufstellen verschiedener Kriterien werden den Verfassungen Unterarten zugewiesen. Bei der Demokratie werden an dieser Stelle fünf Unterarten unterschieden. Die extremste Form der Demokratie stellt er mit der Tyrannis auf eine Stufe, weist den gemäßigteren Formen allerdings auch Vorteile zu. Die beste Staatsverfassung ist für Aristoteles eine Mischverfassung aus den jeweils besten Elementen von Demokratie und Oligarchie. Dieser Teil des Werkes wird auch als zweite aristotelische Staatsformenlehre bezeichnet (vgl. Kutz 2007). In Buch V „behandelt Aristoteles Fragen des Wandels und der Erhaltung von Verfassungen, mit seinen Worten gesagt, „aus welchen Gründen sie (die Verfassungen) zugrundegehen und bewahrt werden“. Es geht primär um massive, um nicht zu sagen tödliche der politischen Ordnung. Verfassungsänderungen waren speziell auch zur Zeit von Aristoteles häufig das Ergebnis eines Umsturzes. Aristoteles liefert zu diesem Thema „die erste systematische Behandlung der Thematik“ (Gehrke 2000: 137). Buch IV thematisiert hauptsächlich die Einrichtung, Reformierung und Erhaltung von Verfassungen unter bestimmten Umständen. Buch IV knüpft an die beiden vorhergehenden Bücher an und bringt deren Argumentation zum Abschluss. In Kapitel Vier des sechsten Buches unterscheidet Aristoteles die Demokratie nochmals in mehrer Unterarten. (vgl. Geiger 2000: 152). „Buch VII und Buch VIII sind dem Wunschdenken, d.h. dem Idealstaat, gewidmet; es geht um das Glück (…) unabhängig von der jeweiligen politischen Realität (Susemihl/Kullmann 2009: 14). „Der Philosoph übernimmt die Rolle des Staatengründers und entwirft eine Polis, wie sie uneingeschränkt seinem Wunsch (…) entspricht“ (Neschke-Hentschke 2000: 147).

3 Analyse des Primärtexts und der Hypothesen

In diesem Abschnitt sollen nun die aufgestellten Hypothesen anhand der Analyse des Primärtexts untersucht werden. Die Frage, ob Aristoteles eher ein Freund oder Feind der Demokratie war, wird hierbei den größten Teil einnehmen.

3.1 Aristoteles – Freund oder Feind der Demokratie?

3.1.1 Aristoteles’ Demokratiebegriff

Für Aristoteles liegt Demokratie vor, „wenn die Freien und Armen, in der Mehrzahl befindlich, die oberste Staatsgewalt besitzen“ und es ihnen zudem nicht um das Gemeinwohl geht, sondern nur um den eigenen Vorteil bzw. Nutzen. (Susemihl/Kullmann 2009: 141/182). Dabei sind mit den „Freien“ Vollbürger gemeint, welche sich selbst gehören und das Leben nach ihrem Willen bestreiten können. In beiden Punkten unterscheiden sie sich damit von Unfreien, wozu besonders die Sklaven zählen. Die „Armen“ stellen die große Menge der Freien dar, sie sind sozusagen das gemeine Volk. Zu nennen wären Bauern, Handwerker oder Kaufleute nicht jedoch Sklaven, Metöken ,(Ausländer, Fremde) oder Frauen. Mit „oberste Staatsgewalt besitzen“ ist derweil Machtausübung in Verfassungsorganen (Schmidt 2008: 28f.). Die Grundsätze der aristotelischen Demokratietheorie sind die Freiheit und Gleichheit. Bei der Freiheit gelten vor allem zwei Bestimmungen: Erstens müssen alle Staatsbürger abwechselnd regieren und regiert werden, zweitens muss man leben können, wie man will. Die Gleichheit wiederum ist bei Aristoteles gleich mehrfach definiert worden. Zum Einen sieht er die Gleichheit in der ersten Bestimmung der Freiheit, also dem Rotationsprinzip von Regieren und Regiertwerden verwirklicht. Zweitens besteht laut ihm Gleichheit darin, dass Alle zur gleichen Zahl an der Staatsgewalt beteiligt sind. Schließlich ist laut dem Grundsatz der Gleichheit selbige in der demokratischen Ansicht hergestellt, wenn die Mehrheit etwas beschließt (vgl. Susemihl/Kullmann 2009: 272ff.). Zu den weiteren Eigenschaften der Demokratie gehören darüber hinaus: „Besetzung aller Ämter durch Los oder Wahl, Beteiligung der Vielen an der Legislative, der Exekutive und der Judikative, Ämtervergabe gemäß Rotationsprinzip und möglichst kurze Amtsperioden, Diäten für die politische Beteiligung in den Magistraten, den Gerichten und in der Volksversammlung, so dass auch die Armen mitwirken können, ferner weitreichende Herrschaft der Volksversammlung und Dominanz des gemeinen Volkes“ (Schmidt 2008: 29). Im Unterschied zur Oligarchie, welche durch „edles Geschlecht (…), Reichtum (…) und Bildung (…)“ geprägt wird, gelten für die Demokratie laut Aristoteles „niedrige Geburt, Armut und niedriger Bildungsstand“ (Susemihl/Kullmann 2009: 273). Insgesamt kann man festhalten, dass Freiheit und Gleichheit in der Demokratie, eine starke Vollbürgerschaft, eine möglicherweise unbegrenzte Souveränität der zur Abstimmung Berechtigten, welche sich zu einem Großteil aus Armen oder wenig Besitzenden zusammensetzen, sowie eine Herrschaftsordnung, in der alle Vollbürger ohne Ausnahme an den Staatsrechten teilhaben können, die bedeutendsten Merkmale einer demokratischen Verfassung für Aristoteles sind (vgl. Schmidt 2008: 29). Aristoteles’ Diskussion über die Demokratie erweitert die verfassungstheoretische Frage nach dem Souverän, mit einer sozioökonomischen Frage nach der Bevölkerungsgruppe, welche die Souveränität innehat. Dabei verfolgt Aristoteles bei den mindestens vier Arten der Demokratie in Buch IV Kapitel 4 eine eher theoretische Konstruktion, während er bei den vorgestellten Demokratiearten in Buch IV Kapitel 6 einen sozioökonomischen Grund für die Anerkennung bzw. Nichtanerkennung von Gesetzen nennt. Schließlich nennt er in Buch IV Kapitel 8 die Politie als relativ beste Verfassung. Die Mischverfassung, welche die besten Elemente aus den Verfassungsformen Oligarchie und Demokratie enthält, auch Politie genannt, ist auf das Gemeinwohl verpflichtet und lässt die wichtigen Entscheidungen von der Volksversammlung treffen. Daher kann sie nicht nur von ihrer Legitimationsgrundlage, als auch von wichtigen Institutionen aus heute als weitgehend demokratisch bezeichnet werden (vgl. Höffe 2000c: 198ff.). Aristoteles selber sagt: „So nannten denn die Früheren das, was wir jetzt Politien heißen, Demokratien“ (Susemihl/Kullmann 2009: 207). Dabei mischt Aristoteles’ Bürgerstaat ganz bewusst demokratische sowie oligarchische Elemente und verbindet erneut „verfassungstheoretische Gesichtspunkte mit (…) einer politischen Soziologie“, indem er sich aus Gründen eines politischen wie sozialen Ausgleichs zwischen den Armen und Reichen für die Förderung eines breit aufgestellten Mittelstandes ausspricht. Dort „gehorche man nämlich am ehesten der Vernunft, ferner stellten sich leichter Freundschaften ein, außerdem drohten am wenigsten Aufruhr und Streit“ (Höffe 2000c: 199f.)

Tabelle 1: Aristoteles’ Demokratiebegriff (eigene Darstellung)

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten.

Zusammenfassung der wichtigsten Punkte des Demokratiebegriffs:

Demokratie liegt vor = Freie/Arme sind in der Mehrzahl, besitzen oberste Staatsgewalt, eigener Vorteil/Nutzen ist wichtiger als Gemeinwohl

Freiheit und Gleichheit als Grundsätze von Aristoteles’ Demokratietheorie

Weitere Eigenschaften der Demokratie sind: Besetzung der Ämter durch Los/Wahl, Beteiligung der Vielen an Legislative/Exekutive/Judikative, Ämtervergabe nach Rotationsprinzip, kurze Amtsperioden, Diäten/Bezahlung für politische Beteiligung in Magistraten/Gerichten/Volksversammlung, weitreichende Herrschaft der Volksversammlung, Dominanz der Armen

In der Demokratie gelten: Niedrige Geburt/Armut/niedriger Bildungsstand

Bedeutendste Merkmale einer demokratischen Verfassung für Aristoteles: Freiheit/Gleichheit, eine starke Vollbürgerschaft, eine möglicherweise unbegrenzte Souveränität der zur Abstimmung Berechtigten sowie eine Herrschaftsordnung, in der alle Vollbürger an Staatsrechten teilhaben können

Mischverfassung/Politie als relativ beste Verfassung: Enthält besten Elemente aus den Verfassungsformen Oligarchie und Demokratie, ist auf das Gemeinwohl verpflichtet und lässt die wichtigen Entscheidungen von der Volksversammlung treffen, gilt als weitgehend demokratisch, Förderung des Mittelstandes zugunsten eines politischen/sozialen Ausgleichs

[...]

Ende der Leseprobe aus 20 Seiten

Details

Titel
Aristoteles’ Begriff von Demokratie
Hochschule
FernUniversität Hagen  (Institut für Philosophie)
Note
3,0
Autor
Jahr
2013
Seiten
20
Katalognummer
V287211
ISBN (eBook)
9783656876212
ISBN (Buch)
9783656876229
Dateigröße
469 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
aristoteles’, begriff, demokratie
Arbeit zitieren
Patrick Preidt (Autor:in), 2013, Aristoteles’ Begriff von Demokratie, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/287211

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